Wie viel freier Wille darf es sein?


Seminararbeit, 2004

19 Seiten, Note: angenommen


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

I. Einleitung

II. Freiheitsauffassungen
2.1 Handlungsfreiheit
2.2 Willensfreiheit

III. Bedingung: „x hätte anders handeln können“
3.1 Konsequenz-Argument: Die kategorische Interpretation der Inkompatibilisten
3.2 Konditionale Analyse der Kompatibilisten

IV. „x hätte anders handeln können“: Keine notwendige, im Sinne von Verantwortlichkeit geforderte Freiheitsbedingung
4.1 Indirektes Argument Frankfurts

V. Inkompatibilistische Reaktionen auf Frankfurts indirektes Argument
5.1 Widerkers Zurückweisung
5.2 Lambs Kritik an Frankfurt

VI. Ausblick

Literaturliste

I. Einleitung

„Wie sie sich gefunden hatten? Durch Zufall, wie man sich so findet. Wie sie hießen? Was geht Sie das an? Wo sie herkamen? Vom nächstliegenden Ort. Wo ihr Weg hinführte? Weiß man je, wohin ein Weg einen führt? Was sie sagten? Der Herr hatte nichts zu sagen; Jacques aber sagte, sein Hauptmann hätte gesagt, alles Gute, alles Böse, was uns hier unten begegnet, stehe da oben geschrieben.“[1]

Mit diesen wenigen, ironisch anklingenden Sätzen skizziert der französische Aufklärer und Enzyklopädist Denis Diderot auf wohl nicht gewollte Weise ein auch bis heute unzählige Menschen, und nicht nur Philosophen beschäftigendes Problemfeld. Dieses Problemfeld wird man getrost als das der Willensfreiheit bezeichnen können. Hineinwirken eben jene Elemente, die Diderot zum einen als „Zufall“ und zum anderen als Gott bzw. als „da oben geschrieben“ benennt. Seit Ch. W. Snells 1789 erschienenem Werk Determinismus[2] firmieren jene Begriffe unter der Determiniertheit bzw. Indeterminiertheit, die seither zur Charakterisierung der Welt im allgemeinen und die des Menschen im besonderen benutzt werden. Während aber heutzutage, zumindest bei einem Grossteil der Philosophen und Naturwissenschaftler, nicht mehr die Frage im Raum steht, ob das Schicksal des Menschen von einem allmächtigen, allwissenden und unfehlbaren Gott vorherbestimmt sei, bedroht vielmehr der naturwissenschaftliche Determinismus etwaige Willensfreiheit des Menschen. Andererseits wird es einem nicht erleichtert, Willensfreiheit zu verfechten, wenn statt dessen der Indeterminismus Geltung besäße. Einerlei also, welche These diesbezüglich wahr sein sollte, keiner der Vertreter kann wirklich überzeugend darlegen, ob und wie, sofern es überhaupt einen wie auch immer gearteten Willen gibt, jener nun mit einem Determinismus oder Indeterminismus verträglich sei. Eng geknüpft an diese grundlegende Elemente, wie es aus Diderots Prolog herausgelesen werden kann, ist das der Verantwortlichkeit der Menschen für ihr Tun und Unterlassen. Kann der Mensch sowohl für das vermeintlich Böse als auch für das angenommene Gute zu Recht verantwortlich gemacht werden, wenn er nicht Herr seiner selbst ist, weil für ihn entweder bereits alles von Gott, respektive den unabänderlichen Naturgesetzen, in die Wege geleitet wurde oder aber, weil der pure Zufall über ihn herrscht? Es stellt sich somit die Frage, ob der Mensch aufgrund des vorherrschenden Determinismus bzw. Indeterminismus in einem für Verantwortlichkeit gefordertem Sinne frei sein kann. Und ohne aufwendiges Suchen wird aus dem Prolog die nächstliegende Frage herauszulesen sein, ob denn die jeweiligen Protagonisten zu jedem Zeitpunkt in ihrem Leben auch anders hätten handeln bzw. sich für einen anderen einzuschlagenden Weg hätten entscheiden können.[3]

In dieser Arbeit will ich, ausgehend von verschiedenen Freiheitsauffassungen, der Handlungs- und der Willensfreiheit, den Fokus auf eine der drei wesentlichsten Bedingungen eines etwaigen freien Willens lenken. Die Bedingungen der Intelligibilität und der Urheberschaft, die im allgemeinen ein komplexes Freiheitskonzept umfasst, bleiben weitgehend unberücksichtigt, sollen jedoch kurz vorgestellt sein. Mit Intelligibilität wird im allgemeinen die Einsicht in das Handeln, das angenommener weise aus rationalen, oder wie Walter betont, „aus verständlichen Gründen“[4] hervorgeht, verstanden. So soll jederzeit das Ausführen einer Handlung nachvollzogen werden können, vor allem im Hinblick darauf, einem etwaigen Zufallsgeschehen erfolgreich zu entgehen. Das Handlungsgeschehen obliegt demnach uns selbst, es wird von uns leitenden Gründen selbst bestimmt. Die Urheberschaft soll zum Ausdruck bringen, dass der Vollzug einer Handlung je bei mir liegt, dass also auch hier die Verantwortlichkeit bei einem selbst auszumachen ist. Man unterscheidet hierbei mindestens zwei Theorien der Urheberschaft, auch als Verursachung bezeichnet, nämlich die Täter- und die Ereignisverursachung.[5] Die Bedingung der Alternativität jedoch, die unter dem berühmten “prinicple of alternate possibilities “ einst von G. E. Moore in die Debatte eingeführt wurde[6], soll hier mit dem die Diskussion neu belebendem Aufsatz Harry G. Frankfurts Alternate Possibilities and Moral Responsibility[7] ausführlich dargestellt werden. Diese von Frankfurt in besonderer Weise interpretierte Bedingung, von ihm weiterhin als „ principle of alternate possibilities[8] (PAP) fortgeführt, erfuhr daraufhin überwiegend zweierlei Kritik, nämlich einerseits die der Inkompatibilisten und andererseits die der Kompatibilisten, deren gemeinsamer Focus ebenfalls auf dem Verständnis dieses Prinzips und den resultierenden Konsequenzen für das Verantwortlichmachen liegt. Die einen verfechten mit dem sog. Konsequenz-Argument Peter van Inwagens eine kategoriale Interpretation der Bedingung „x hätte anders handeln können“ und folgern, dass ein Determinismus nicht kompatibel mit einem freien Willen sein kann und zwar aufgrund der Tatsache, dass eben jene Bedingung, wenn der Determinismus wahr ist, nicht erfüllt sein kann. Die Verfechter der konditionalen Analyse hingegen behaupten sehr wohl die Kompatibilität von Determinismus und Willensfreiheit, indem sie sagen, man hätte anders handeln können, wenn man nur anders gewollt hätte. In beiden Fällen steht die Frage der Verantwortlichkeit an, wobei scheinbar wiederum das Problem auftritt, dass einerseits im Determinismus alles Geschehen festgelegt, also bestimmt sei und andererseits im Indeterminismus der Zufall scheinbar das Handeln des Menschen regiere. Verantwortlichkeit wäre im strikten Sinne dieser Interpretationen nicht möglich. Frankfurt nimmt mit seiner indirekten Argumentation die Position ein, die Bedingung als eine nicht im Sinne von Verantwortlichkeit notwendige Freiheitsbedingung zu verfechten. Es kann mithin auch jemand dann für sein Tun verantwortlich gemacht werden, wenn er nicht hätte anders handeln können. „But“, so Frankfurt in seinem 1969 erschienen Aufsatz, „the principle of alternate possibilities is false.“[9] Zumindest versucht er mit den als sog. Frankfurt-type examples bezeichneten Fallbeispielen auf ganz spezielle Weise gegen dieses Prinzip zu argumentieren. Die auf den ersten Blick intuitiv richtig wirkende Aussagekraft jener Beispiele beruht darauf, Szenarien zu zeichnen, in denen ein Handelnder, obwohl er scheinbar frei handelt, gar nicht anders hätte handeln können. Hierzu dient Frankfurt ein sog. counterfactual intervener,[10] eine Person, die scheinbar in jedem Falle eine andere Person eine von ihm gewünschte Handlung vollziehen lassen kann. So oder so wird also genau das geschehen, was der counterfactual intervener zu erreichen gedachte. In den Beispielen wird die Handlung aber ohne Eingreifen ausgeführt und so halten wir, scheinbar folgerichtig und im ersten Moment ohne zu zögern, die handelnde Person für moralisch verantwortlich. „Thus“, so John Martin Fischer, „the Frankfurt-type Examples seem to be counterexamples to the Priniciple of Alternative Possibilities.“[11]

Ziel dieser Arbeit ist es, anhand folgender, kurz angeführter Aufsätze, Frankfurts Interpretation der Bedingung „x hätte anders handeln können“ als Teil einer immer noch anhaltenden Diskussion über etwaige Willensfreiheit und deren Bedingungen einzuordnen. Mittels folgender Aufsätze möchte ich zeigen, wie differenziert und nuanciert die Argumentationsweisen über ein und das selbe Thema sind. Ich beabsichtige dabei nicht im mindesten, einen ganzumfänglichen Überblick anzubieten.

Nun kurz einführend die Frankfurts Argumentation umrahmenden, exemplarisch ausgewählten Diskussionsbeiträge: James W. Lambs[12] Kritik bezieht sich im wesentlichen auf Frankfurts Beispiele, die seiner Meinung nach nicht geeignet seien, zu zeigen, dass jemand frei in einem für Verantwortlichkeit geforderten Sinne handelt, ohne anders handeln zu können, denn, so Lamb, der Handelnde muss es nicht in dem Sinne, wie es Frankfurt zu zeigen beabsichtigte. Widerker hingegen weist in seinem Aufsatz Libertarianism and Frankfurt´s attack on the prinicple of alternative possibilities, wie auch andere Inkompatibilisten und ausgewiesene Libertinarier, aus prinzipiellen Gründen Frankfurts Beispiele zurück und verficht die These, dass PAP eine notwendige Bedingung für Freiheit sei. Im Ausblick soll der Streit zwischen den Kompatibilisten und den Inkompatibilisten durch eine andere „Bedingung alternativer Möglichkeiten“[13], wie Barbara Guckes sie in Ist Freiheit eine Illusion? vorschlägt, nicht geschlichtet, aber um einen neuen Kandidaten für eine notwendige Freiheitsbedingung ergänzt werden.

II. Freiheitsauffassungen

Den komplexen Diskussionsbereich der Freiheit kann man, neben dem umfangreichen Aspekt der Determiniertheit bzw. Indeterminiertheit und der damit verbundenen Frage nach Verantwortlichkeit, um zwei wesentliche Unterscheidungen der Freiheitsbegriffe ergänzen. Zum einen handelt es sich dabei um die sog. Handlungs- und zum andern um die sog. Willensfreiheit. Manche Autoren, wie zum Beispiel Henrik Walter, verzichten auf diese Unterscheidung, indem sie den freien Willen „als ein Prädikat verstanden“ wissen wollen, „das einer Person sowohl in ihren Handlungen als auch in ihren Entscheidungen zukommen kann.“[14] Ich werde mich hingegen an Barbara Guckes in ihren diesbezüglichen Ausführungen orientieren, welche die Differenzierung bewusst beibehält.

2.1 Handlungsfreiheit

Laut ihrer Definition besteht Handlungsfreiheit darin, „so handeln zu können, wie man handeln will.“[15] Der Begriff „Handeln“ wird dabei in seiner weiten Bedeutung so aufgefasst, dass er sowohl Vollzugs- als auch Unterlassungshandlungen beinhaltet und nicht nur äussere Zwänge oder Gewalt (bei Thomas Hobbes findet sich bereits die allgemeine Freiheitsvorstellung als „die Abwesenheit aller äußeren Hindernisse“[16] ) ausschließt, sondern auch gänzlich unabhängig von äußeren Ursachen ist.[17] Handlungsfreiheit wäre demnach selbst dann eingeschränkt, „wenn jemand etwas tun will, was ihm qua Mensch zu tun unmöglich ist“[18], wie zum Beispiel ohne Hilfsmittel zu fliegen. Zu den Handlungsbeschränkungen, die uns auferlegt sind, zählt man unter anderem die von Personen (zum Beispiel durch in Gewahrsamnahme), Naturereignisse (Erdebeben, etc,) und Krankheiten (zum Beispiel durch Querschnittlähmung) verursachten Das Ausmass dieser Handlungsschränkungen wirkt sich je unterschiedlich auf den Grad der Freiheitseinschränkung aus. Die Abwesenheit jeglicher äußerer Zwänge oder Hindernisse bürgt nicht positiv für die vollumfängliche Handlungsfreiheit, die ebenso von dem Wollen abhängt. Denn, so Guckes, „um handlungsfrei zu sein, reicht es nicht aus, daß das Handeln mit dem, was der Handelnde will, übereinstimmt, ohne daß das Wollen das Handeln determiniert.“ In Anlehnung an David Hume, auf den jene Unterscheidung zurückgeht, gilt es die Verbindung zwischen Motiven und Handlungen zu berücksichtigen, sie nötige uns, „die Existenz des einen aus der Existenz des anderen zu folgern.“ Ein Handlungsvollzug setzt als eine Motivation voraus und umgekehrt. Andernfalls wären die Handlungen eines Menschen „unberechenbare Zufallsprodukte.“ Für Hume ist es zudem relevant, dass wir die gefühlsmässige Fähigkeit, anders handeln zu können (wenn wir a tun wollen, tun wir a, wenn wir b statt a tun wollen, tun wir b) hypothetisch an Freiheit binden. Handlungsfreiheit und Determinismus wären derart kompatibel. Wenn also traditioneller weise angenommen wird, dass verantwortliches Handeln jene Freiheit des Handelns voraussetzt, so tut sich dann ein Problem auf, wenn es darum geht, wie das Wollen, Wünschen und Begehren entsteht. Es gibt vielfältige Manipulationsmöglichkeiten (Hypnose, Gehirnwäsche, in Beispielen oftmals bösartige Neurochirurgen, die den Menschen unwissentlich das Wollen bzw. das Generieren des Wollens beeinflussende Mechanismen einpflanzten, etc.) des Menschen, die bei wirksam werden kontraintuitiv zu unserer allgemeinen Vorstellung der Verantwortlichkeit anmuten. Kompatibilisten sehen sich gezwungen, nicht nur die nicht vollumfänglich genügende Handlungsfreiheit in einem für Verantwortlichkeit gefordertem Sinne zu verfechten und zu begründen, sondern auch jene der Willensfreiheit. Oder, wie Ted Honderich pointiert feststellte, „das deutet daraufhin, daß bei den Handlungen auch geistige Ereignisse irgendwie eine Rolle spielen.“[19]

2.2 Willensfreiheit

Im Gegensatz zur Handlungsfreiheit, bei der das Handeln nur vom Wollen abhängt, „werden bei der Zuschreibung von Willensfreiheit die Bedingungen berücksichtigt, unter denen das Wollen zustande kommt.“[20] Bedingungen sind unter anderem das ungehinderte Ausbilden von Wünschen, Motivationen oder ähnlichem und, daran gekoppelt, das Wirksamwerden jener durch darauffolgende Handlungen. Des weiteren darf der Willen nicht fremdbestimmt oder manipuliert sein, ebenso wenig wie er äusseren oder inneren Zwängen unterliegen darf. Auch bezüglich des Willens gibt es jene, bereits oben angeführten, freiheitseinschränkende Ereignisse, wie zum Beispiel die fremdbestimmte Intervention durch Personen (Hypnose Folter, Gehirnwäsche, etc.), Naturereignisse oder Krankheiten. Eine weitere Einschränkung liegt bei all jenen Menschen vor, die aufgrund einer sie beherrschenden Sucht - oder einer ähnlich sie negativ beeinflussenden Pathologie - nicht das tun können, was sie eigentlich tun wollten.[21] Bisher aber wurde der Wille des Handelnden in Bezug auf sein Wollen nur als frei von etwaigen Beschränkungen, also negativ beurteilt. Die Bedingungen einer positiven Willensfreiheit versucht man in unterschiedlichen Konzeptionen zu bestimmen. Im Alltag wird ganz selbstverständlich aus dem negativen Urteil über fehlende Einschränkungen angenommen, dass „bestimmte positive Freiheitsbedingungen erfüllt sind. So unterstellen wir, daß der Handelnde anders hätte handeln können.“[22] Weiter implizieren wir, so Guckes, „dass es am Handelnden lag, was geschah, daß er bestimmenden Einfluß auf das Geschehen genommen hat.“[23] Was im Alltag als unumstritten empfunden wird, füllt die philosophische Freiheitsdebatte bis heute mit der Diskussion, unter anderem der Bedingung des „x hätte anders handeln können“ bzw. dem principle of alternate possibilities (PAP) und der Frage nach der Verursachung oder der Urheberschaft aus. Denn offensichtlich befinden sich, bei näherem Hinsehen, die Thesen, des entweder angenommenen Determinismus oder des zu verfechten nur mehr verbleibenden Indeterminismus, in einem komplizierten Konflikt mit eben diesen Bedingungen in einem für Verantwortlichkeit gefordertem Sinne. Im folgenden soll die vielmals als notwendig erachtete Bedingung dafür, dass jemand nur dann frei handelt, wenn er hätte anders handeln können, näher dargelegt werden.

[...]


[1] Denis Diderot, Jacques der Fatalist und sein Herr, Berlin/Weimar 1980, S. 5.

[2] Zit. nach Henrik Walter: Neurophilosophie der Willensfreiheit. Von libertarischen Illusionen zum Konzept natürlicher Autonomie, 2., unveränderte Aufl. Paderborn 1999, S. 32.

[3] Nicht umsonst wird Jacques von Diderot als Fatalist bezeichnet. Auch in der heutigen Zeit wird das Determinismus-Problem von Philosophen mitunter als „Fatalismus-Problem“ behandelt, „das darin besteht, daß der Mensch kein aktiver, gestaltender Teil in der Welt zu sein scheint, wenn die Determinismusthese wahr ist.“ (Vgl. Barbara Guckes, Ist Freiheit eine Illusion? Eine metaphysische Untersuchung, Paderborn 2003, S. 28 f.)

[4] Vgl. Henrik Walter, Neurophilosophie der Willensfreiheit, S. 24.

[5] Vgl. hierzu ausführlich Barbara Guckes, Ist Freiheit eine Illusion?, S. 163-172.

[6] Vgl. Ebenda, S. 41.

[7] Harry G. Frankfurt, Alternate Possibilities and Moral Responsibility, in: Gary Watson (Hrsg.), Free Will, New York 2003, S. 167-176.

[8] Ebenda, S. 167.

[9] Ebenda.

[10] David Widerker, Libertarianism and Frankfurt`s Attack on the Principle of Alternative Possibilities, S. 182, in: Gary Watson (Hrsg.), Free Will, New York 2003, S. 177-189.

[11] John Martin Fischer, Frankfurt-type Examples and Semi-Compatibilism, (S. 283.) in: Robert Kane (Hrsg.), The Oxford Handbook of Free Will, Oxford 2002, S. 281-308.

[12] James W. Lamb, Evaluative Compatibilism and the Principle of Alternate Possibilities, in: The Journal of Philosophy 90 (1993), S. 517-527.

[13] Barbara Guckes, Ist Freiheit eine Illusion?, S. 96 ff.

[14] Henrik Walter, Neurophilosophie der Willensfreih eit, S. 24 f.

[15] Barbara Guckes, Ist Freiheit eine Illusion?, S. 33 f.

[16] Thomas Hobbes, Leviathan, Stuttgart 2002, S. 118.

[17] Barbara Guckes, Ist Freiheit eine Illusion?, S. 33 ff.

[18] Passim.

[19] Ted Honderich, Wie frei sind wir? Das Determinismus-Problem, Stuttgart 1995, S. 67. Honderich arbeitet jedoch nicht mit einer unklaren Argumentation des Substanzdualismus (Körper/Geist). Sein Handlungskonzept entwickelt er anhand vielschichtiger, sowohl aktiver als auch „inaktive[r] oder vorwärtsblickende[r] Absichten.“ (S. 73.) Jene würden den Bewegungen, diese den Handlungen zugrunde liegen, „denen bestimmte Ereignisse vorhergehen.“ (S. 78.)

[20] Barbara Guckes, Ist Freiheit eine Illusion?, S. 36 ff.

[21] Vgl. hierzu die Beispiele dreier Typen Süchtiger, die Harry G. Frankfurt in seinem Aufsatz Freedom of the Will and the Concept of a Person, in: Robert Kane (Hrsg.), Free Will, Bodmin, Cornwall 2002, S. 127-142, zur Ausarbeitung seines hierarchischen Modells eines freien Willens heranzieht.

[22] Barbara Guckes, Ist Freiheit eine Illusion?, S. 39 f.

[23] Ebenda.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Wie viel freier Wille darf es sein?
Hochschule
Universität Zürich  (Philosophisches Seminar)
Veranstaltung
Willensfreiheit
Note
angenommen
Autor
Jahr
2004
Seiten
19
Katalognummer
V31344
ISBN (eBook)
9783638323840
ISBN (Buch)
9783638760317
Dateigröße
472 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit konzentriert sich auf Harry G. Frankfurts viel beachteten Ansatz, Pap zu widerlegen und auf flakierende Kritiken van Inwagens, Lambs und Widerkers. Ein angedeuteter Ausblick verweist auf Barbara Guckes. Die Arbeit wurde als zu referierend empfunden und ob des breiten inhaltlichen Umfangs kritisiert. Dichter Text - einzeiliger Zeilenabstand.
Schlagworte
Wille, Willensfreiheit
Arbeit zitieren
Anton Distler (Autor:in), 2004, Wie viel freier Wille darf es sein?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31344

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