Kooperation und Vernetzung. Welche Rolle spielen individuelle und institutionelle Netzwerke für die Arbeit der Kindertageseinrichtungen?


Hausarbeit, 2014

12 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsangabe

1 Einleitung

2 Rechtliche Grundlagen

3 Begriffsklärungen
3.1 Kooperation
3.2 Vernetzung
3.2.1 Individuelle (soziale) Netzwerke
3.2.2 Institutionelle Netzwerke

4 Individuelle Kooperation und Vernetzung

5 Institutioneller Kooperation und Vernetzung

6 Fazit

Literaturverzeichnis

Linkverzeichnis

1 Einleitung

Wie sagt ein afrikanisches Sprichwort:

„It takes a village to raise a child“

Zu Deutsch: Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen.

(vgl. Roth 2010, S. 207)

Es geht um Netzwerke. Wir alle möchten teilnehmen an der Erziehung der Kinder, auf dass diese ihren Platz in der Gesellschaft finden. Das Dorf heute sind wir: Eltern, Verwandte, Freunde, Nachbarn, Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, Institutionen, Ärzte, die Gemeinde, der Verein, das Jugendamt und andere. Der Staat trägt Verantwortung für die Kindertageseinrichtung[1]. Er schafft damit Räume, in denen Eltern dem Staat ihre Kinder anvertrauen. Die Familien erwarten, dass hier, in den KiTa’s Bildung, Betreuung und Erziehung stattfindet und auch gelingt und nachhaltig verankert wird.

Die Zeiten, in denen sich die Krippen und Elementareinrichtungen als Insel verstehen und sich darauf konzentrieren, dem Kind einen Schonraum vor den Herausforderungen des Alltags zu bieten, sind vorbei. Auch weil diese Herausforderungen heute von den Kindern und ihren Eltern in die Einrichtung getragen werden, hat dies zu einer bedeutenden Veränderung des Selbstverständnisses von Institutionen geführt. Darüber hinaus erweisen sich diese Anforderungen zum Teil als so komplex, dass eine Einrichtung im Elementarbereich mit den individuellen Ressourcen und Kompetenzen an ihre Grenzen stößt. Nicht nur dadurch sind Kooperation und Vernetzung mit anderen Einrichtungen sinnvoll und notwendig geworden, auch weil auf Bundes-, Länder- und Kommunaler Ebene zunehmend anerkannt wird, dass in öffentlicher Verantwortung die Rahmenbedingungen für Familien verbessert werden müssen. (vgl. Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz[2] 2005, S. 7). Seit der Novelle des Achten Buches, Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe, im Folgenden SGB VIII, umfasst der gesetzliche Auftrag der Elementareinrichtungen neben der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern auch die Vernetzung und das Zusammenwirken der Kindertageseinrichtungen. Kooperation und Vernetzung werden als positiv besetzte Problemlösungsstrategien verstanden, mit der hohe Erwartungen verbunden sind und die alternativlos zu sein scheinen.

In dieser Arbeit erfolgen zunächst die rechtlichen Grundlagen und nachstehend Begriffsklärungen für das allgemeine Verständnis. Im dritten Schritt werden unterschiedliche Kooperationsmöglichkeiten und Netzwerkmöglichkeiten pädagogischer und sozialer Einrichtungen erläutert und nach deren Handlungsmöglichkeiten überprüft. Ziel ist es, den Schlüssel zur Kooperation und Vernetzung zu finden, um als Bildungseinrichtung motiviert zu sein und sich zu vernetzen. Zum Abschluss wird das Fazit gezogen.

2 Rechtliche Grundlagen

Das SGB VIII umfasst den gesetzlichen Auftrag der Kindertageseinrichtungen neben der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern auch die Vernetzung und das Zusammenwirken der Kindertageseinrichtungen mit anderen kind- und familienbezogenen Diensten, Einrichtungen, Personen, Institutionen und Organisationen im Sozialraum. Das Gesetz regelt den Aufbau lokaler Netzwerke unter Federführung der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe mit Beteiligung der zentralen Akteure im Kinderschutz. Ziel ist die "Schaffung interdisziplinärer Vernetzungsstrukturen", um den Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII durch Kooperationsstrukturen, Transparenz über bestehende Angebote, die Weiterentwicklung von Konzepten und Programmen sowie Fortbildung im Bereich Kinderschutz zu verbessern. Für die Tageseinrichtungen für Kinder ist die Forderung der Vernetzung zwischen Kita und anderen Einrichtungen im § 22a KJHG geregelt. Förderung in Tageseinrichtungen:

(2) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen sicherstellen, dass die Fachkräfte in ihren Einrichtungen zusammenarbeiten

1. mit den Erziehungsberechtigten und Tagespflegepersonen zum Wohl der Kinder und zur Sicherung der Kontinuität des Erziehungsprozesses,
2. mit anderen kinder- und familienbezogenen Institutionen und Initiativen im Gemeinwesen, insbesondere solchen der Familienbildung und -beratung,
3. mit den Schulen, um den Kindern einen guten Übergang in die Schule zu sichern und um die Arbeit mit Schulkindern in Horten und altersgemischten Gruppen zu unterstützen.

Die Erziehungsberechtigten sind an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Betreuung zu beteiligen (SGB VIII, §22a).

3 Begriffsklärungen

Kooperation und Vernetzung können ganz unterschiedlich gestaltet sein. Regelmäßige Treffen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen über praktische Erfahrungen auszutauschen, kooperieren mit andere Einrichtungen, oder Zusammenkünfte mit Elternvertretern im Rahmen von Elternangeboten, aber auch Vertreter verschiedener Träger arbeiten in Netzwerken miteinander und kommen wiederkehrend zusammen. Kooperationen und Vernetzungen mit lokalen Bildungsträgern wie Grundschulen müssen oder Fachschulen können ebenfalls entstehen. Je nach thematischer Ausrichtung und des Zieles der Vernetzung bieten sich Kooperationen und Vernetzungen mit Jugendämter, Familienzentren, Mehrgenerationenhäusern, KiTa-Fachberatung, Beratungsstellen, Wohlfahrtsverbände und deren Einrichtungen und Dienste, Vereine, Stiftungen, etc. an. Hierdurch werden die Angebote für Familien verbessert, transparenter und leichter erreichbar gemacht.

3.1 Kooperation

Nach Lill ist Kooperation ein Austausch und Arbeitsteilung, Dokumentation und Reflexion, Planung und Bündnis sowie Spezialisierung (vgl. Lill 1998, S. 189). Kooperation mit Eltern – Kooperation mit anderen Netzwerkpartnern genauso. Im Rahmen der täglichen Arbeit entstehen zahlreiche Kontakte zu Institutionen. Der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachkräften berücksichtigen verschiedene Perspektiven und ermöglichen eine ganzheitliche Einschätzung in psychologischen und pädagogischen Fragen. In besonderen Lebenssituationen einzelner Kinder wünschen sich alle Beteiligten kompetente Ansprechpartner und brauchen Unterstützung. Dabei darf man auf die Erfahrungen und Kenntnisse externer Expertinnen und Experten vertrauen. Das SGB VIII sagt, wie in Punkt 2 beschrieben, dass, wie im § 22a erwähnt, die Fachkräfte in ihren Einrichtungen zusammenarbeiten sollen. Dies mit den Erziehungsberechtigten und Tagespflegepersonen zum Wohl der Kinder, mit anderen kinder- und familienbozogenen Institutionen und Initiativen im Gemeinwesen und mit den Schulen, um den Kindern einen guten Übergang in die Schule zu sicher. Zusammenfassend wird unter Kooperation eine mehr oder weniger kurze Zusammenarbeit konkreter Partner, die eine Aufgabe arbeitsteilig erfüllen, verstanden (vgl. MASGFF 2005, S. 47).

3.2 Vernetzung

Knut Vollmer definiert Vernetzung und Netzwerkarbeit mit der Öffnung der KiTa in den Sozialraum und dem Knüpfen eines interdisziplinären Netzwerks aus unterschiedlichen Angeboten, von denen die Eltern und Familie profitieren können. Netzwerkarbeit kann stattfinden mit beispielsweise: dem sozialen Diensten, mit Familienbildungsstätten, kirchlichen Einrichtungen oder Kinderärzten, mit Therapeuten, usw. (vgl. Vollmer 2012, S. 145). Der Begriff „Netzwerk“ beschreibt die Verbindungen und Beziehungen zwischen den einzelnen Teilnehmern des Netzwerks, den Akteuren. „Netzwerkarbeit ist eine anspruchsvolle Managementtätigkeit, die Zeit braucht.“ (MASGFF 2005, S. 48) Weiterhin wird in diesem Handbuch davon geschrieben, dass gelingende und nachhaltige Netzwerkarbeit vor allem einer guten Planung bedarf, ausreichender Ressourcen, genügend Geduld und Motivation sowie verstärkte Öffentlichkeitsarbeit (vgl. MASGFF 2005, S. 48). Netzwerkarbeit ist immer ein dynamischer Prozess. Vernetzung bezeichnet den Prozess der Netzwerkentstehung, -erweiterung oder -verdichtung. Bei Vernetzung geht es um die Gewinnung der Kenntnisse von Beteiligten, darum, Beziehungen aufzubauen und um die Sondierung und Entwicklung gemeinsamer Interessen (vgl. MASGFF 2005, S. 47). Es gibt individuelle (soziale) und institutionelle Netzwerke.

3.2.1 Individuelle (soziale) Netzwerke

Weltzien schreibt, individuelle Netzwerke sind die persönlichen Beziehungen jedes Einzelnen, die unterschiedlich strukturiert sind. Beziehungen, durch die das Verhalten der Person beeinflusst wird. Individuell sind diese Netzwerke differierend in der Anzahl, in der Intensität, in den Funktionen und in den sozial-räumlichen Kontexten (vgl. Weltzien 2006, S. 9). Sie benennt beispielsweise für das individuelle Netzwerk die Funktion am Arbeitsplatz, die begleitenden Ehrenämter, die Intensität zur Nachbarschaft, die Rolle in der Familie (Mutter, Ehefrau, Schwester, Tochter, …). Weltzien schreibt weiterhin, dass all diese Netzwerke, die je Person einzig sind, seine persönliche Wahrnehmung, Einstellung und Verhaltensweisen beeinflussen, ebenso wie die Veränderung des Netzwerkes durch Wegfall oder Hinzukommen einer persönlichen Beziehung (vgl. ebenda, S. 9). Individuelle, soziale Netzwerke zeichnen sich durch Selbstorganisation und Selbstbestimmung aus.

[...]


[1] Im Folgenden wird Kindertageseinrichtung mit „KiTa“ abgekürzt

[2] Im Folgenden wird „Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz“ mit „MASGFF“ abgekürzt.

Ende der Leseprobe aus 12 Seiten

Details

Titel
Kooperation und Vernetzung. Welche Rolle spielen individuelle und institutionelle Netzwerke für die Arbeit der Kindertageseinrichtungen?
Hochschule
Hochschule Koblenz (ehem. FH Koblenz)  (Sozialwissenschaften)
Veranstaltung
Leitungsfunktionen und Leitungskompetenzen
Note
1,7
Autor
Jahr
2014
Seiten
12
Katalognummer
V313339
ISBN (eBook)
9783668124172
ISBN (Buch)
9783668124189
Dateigröße
423 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kooperation, Vernetzung, SGB VIII, Kindertageseinrichtung
Arbeit zitieren
Anke Jendahl (Autor:in), 2014, Kooperation und Vernetzung. Welche Rolle spielen individuelle und institutionelle Netzwerke für die Arbeit der Kindertageseinrichtungen?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/313339

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Kooperation und Vernetzung. Welche Rolle spielen individuelle und institutionelle Netzwerke für die Arbeit der Kindertageseinrichtungen?



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden