Die flexible Schuleingangsphase des Landes Brandenburg


Hausarbeit, 2004

15 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhalt

1 Einleitung

2 Die flexible Schuleingangsphase des Landes Brandenburg (FLEX)
2.1 Einschulung
2.2 Die Organisation der flexiblen Schuleingangsphase des Landes Brandenburg (FLEX)
2.3 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
2.4 Unterrichtsgestaltung in der flexiblen Schuleingangsphase des Landes Brandenburg (FLEX)

3 Fazit

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

In der jüngsten Zeit ist die Reformierung der Grundschule, besonders die Neugestaltung der Schuleingangsphase, ein viel und kontrovers diskutiertes Thema.

In Nordrhein-Westfalen hatten Schulen die Möglichkeit zum 1. August 2004 die neu konzipierte Schuleingangsphase des Landes NRW einzuführen, ab dem 1. August 2005 wird dieses Konzept verpflichtend.[1] Aus diesem aktuellen Anlass habe ich mich in dieser Hausarbeit mit der flexiblen Schuleingangsphase des Landes Brandenburg (FLEX) befasst.

Die Konzeption dieser flexiblen Eingangsphase wurde in einem Modellversuch von 1992 bis 1995 erprobt und wird seitdem regulär weitergeführt.[2] Die Konzeption der flexiblen Eingangsphase des Landes Brandenburg war für mich interessant genug, um sie als Thema für meine Hausarbeit auszuwählen, da mir bei einer ersten Sichtung über Material zum Thema „Flexible Eingangsphase“ auffiel, dass sie dem Konzept des Landes Nordrhein-Westfalen sehr ähnlich ist und man im Konzept des Landes Nordrhein-Westfalen angibt, die flexible Eingangsphase des Landes Brandenburg (FLEX) als Anregung benutzt zu haben.[3]

In meiner Hausarbeit bin ich besonders auf die Einschulung in die flexible Schuleingangsphase des Landes Brandenburg, in ihre Organisation und ihre Unterrichtsgestaltung eingegangen. Vorangestellt habe ich jeweils die theoretischen Vorschläge zu diesen Themen aus dem Buch von Gabriele Faust-Siehl et al. und dem Buch Ursula Carle, Ute Geiling und Annedore Prengel.

2 Die flexible Schuleingangsphase des Landes Brandenburg (FLEX)

2.1 Einschulung

Das Lebensalter erlaubt keine Aussage über die Schulfähigkeit eines Kindes. Das Kriterium hierfür ist allein der Entwicklungsstand.

Durch einen standardisierten Test mit isolierten Aufgaben wird die Schulfähigkeit eines Kindes ermittelt, welche dann über die Einschulung entscheidet. Dieser Weg ist aber falsch, da man den Entwicklungszustand eines Kindes nicht als festen Zustand betrachten darf. Es handelt sich vielmehr um eine variable, von inneren Faktoren, wie sozialen, motivationalen und kognitiven Eigenschaften, und äußeren Faktoren, wie zum Beispiel der Person der Klassenlehrerin/ des Klassenlehrers, abhängige Entwicklung des Kindes. Daher kann man die Schulfähigkeit eines Kindes nie genau festlegen.

Kinder, die zwar schulpflichtig sind, aber aufgrund des obengenannten Tests als nicht schulreif angesehen werden, werden zurückgestellt. Das kann sowohl vor Schulanfang, als auch nach oder während eines Zeitraums von vier bis sechs Wochen, der zur Beobachtung der Kinder in der ersten Klasse dient, geschehen. Kinder können in diesem Fall aus dem ersten Schuljahr ausgeschult und in den Schulkindergarten überwiesen werden. Diese Schulkindergärten oder Vorklassen haben die Aufgabe, innerhalb eines Jahres die Schulfähigkeit der zurückgestellten Kinder auszubilden.

Die Zurückstellquoten liegen in Westdeutschland bei etwa 10%. Sie differieren aber unterschiedlich von Schule zu Schule verschieden zwischen 2% und 20%.

Besonders problematisch ist hierbei die Beobachtung, dass teilweise bewusst zu große Anfangsklassen gebildet werden und man eine gewisse Quote an Schüler/ Schülerinnen zurückstellen muss, um eine akzeptable Klassengröße zu erhalten, beziehungsweise die Zurückstellungsquote von der räumlichen Nähe zu einer Vorschule abhängt. Ist eine solche Einrichtung in der Nähe vorhanden, steigt die Zurückstellungsquote.

Die zurückgestellten Kinder treten ihre Schullaufbahn ein Jahr verspätet an. Hierdurch steigt das Einschulungsalter, das in Deutschland im internationalen Vergleich sehr hoch ist. Trotzdem stellen diese Kinder eine Risikogruppe dar, deren Schullaufbahn, trotz Zurückstellung und dadurch erfahrener spezieller Förderung, häufiger als bei normal eingeschulten Kindern scheitert.[4]

Die flexible Schuleingangsphase des Landes Brandenburg (FLEX) möchte diese Selektion am Schulanfang vermeiden. Alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrganges sollen ohne Zurückstellung oder Ausschulung in die Schule aufgenommen werden.[5]

Hierzu ist eine enge Zusammenarbeit der Grundschulen und Kindergärten nötig.

Die zukünftige Klassenlehrerin/ der zukünftige Klassenlehrer der Kinder führt Gespräche mit den Erzieherinnen/ Erziehern der Kinder, um sich über deren Entwicklungszustand auszutauschen und so bereits vor Schulbeginn entsprechende Förderpläne zu erarbeiten. Ebenfalls hospitiert die zukünftige Klassenlehrerin/ der zukünftige Klassenlehrer im Kindergarten, um sich ein Bild davon zu machen, wie sich das Kind in einer ihm vertrauten Umgebung verhält. Nach diesen ersten Eindrücken sollen in einem Gespräch mit den Eltern die Selbständigkeit, die sprachliche Fähigkeiten und die Kompetenzen im Bereich des logischen Denkens besprochen werden. Zusätzlich sollen weitere Informationen über Interessen, Bewegungsfreudigkeit, Umweltwissen und soziale nebst personale Kompetenzen des Kindes ermittelt werden. In den Kindergärten sollen die Kinder bereits auf den Schulbeginn vorbereitet werden. So werden im letzten Jahr vor der Einschulung verstärkt Symbole und Zahlen in den Kindergartenalltag eingebracht und die Selbständigkeit der Kinder trainiert. Ebenfalls wird im Kindergarten der Schnuppertag in der zukünftigen Grundschule mitgestaltet und thematisiert. Diese Maßnahmen sollen die Vorfreude der Kinder auf die bevorstehende Schulzeit erhalten und verstärken. In den ersten Schulwochen besuchen die Erzieherinnen/ Erzieher die Grundschulen. Dies soll zum einen Rückschlüsse auf die Vorbereitungsarbeit in den Kindergärten geben, zum anderen den Kindern eine vertraute Person in der für sie neuen Grundschule bieten.[6]

[...]


[1] Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen: Konzept zur Schuleingangsphase (Stand: 27.5.2004)

[2] Carle, U./ Geiling, U./ Prengel, A.: Schulen für Kinder: Flexible Eingangsphase und feste Öffnungszeiten in der Grundschule. Bad Heilbrunn: 2001, S. 51

[3] Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen: Konzept zur Schuleingangsphase (Stand: 27.5.2004)

[4] Faust-Siehl, G. et al.: Die Zukunft beginnt in der Grundschule. Empfehlungen zur Neugestaltung der Primarstufe. Reinbek: 1996, S. 141 ff

[5] Averdiek, K. et al.: FLEX-Handbuch 1: Standards und Kriterien der pädagogischen Arbeit an Schulen mit flexibler Schuleingangsphase. Landesinstitut für Schule und Medien Brandenburg, 2003, S. 8

[6] Apt, C. et al.: FLEX-Handbuch 8: Die Zusammenarbeit mit der Kita. Landesinstitut für Schule und Medien Brandenburg, 2003, S. 5-8

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Die flexible Schuleingangsphase des Landes Brandenburg
Hochschule
Universität zu Köln
Note
2,3
Autor
Jahr
2004
Seiten
15
Katalognummer
V31306
ISBN (eBook)
9783638323536
ISBN (Buch)
9783638745826
Dateigröße
504 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Schuleingangsphase, Landes, Brandenburg
Arbeit zitieren
Simon Hink (Autor:in), 2004, Die flexible Schuleingangsphase des Landes Brandenburg, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31306

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