Gewinnung neuer Tagespflegepersonen für einen Tageselternverein. Marketingkonzeption für Non-Profit-Organisationen


Bachelorarbeit, 2015

96 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Einführung
1.2 Problemstellung und Zielsetzung
1.3 Methodisches Vorgehen

2 Non-Profit-Organisationen
2.1 Definition der Non-Profit-Organisationen
2.2 Besonderheiten von Non-Profit-Organisationen

3 Die Kindertagespflege in Baden-Württemberg
3.1 Darstellung des Tageselternvereins
3.2 Formen der Kindertagespflege
3.3 Kosten und Vergütung der Kindertagespflege
3.4 Rechtliche Ausgestaltung der Kindertagespflege
3.4.1 Ausgestaltung der Kindertagespflege im SGB VIII
3.4.2 Erlaubnis zur Kindertagespflege
3.4.3 Steuerliche - und sozialrechtliche Behandlung der Einkünfte aus der Kindertagespflege

4 Social Marketing
4.1 Begriff und Abgrenzung des Social Marketings
4.2 Ziele des Social Marketings

5 Die Marketingkonzeption
5.1 Strategische Analysen
5.2 Erarbeitung des Zielsystems
5.3 Bestimmung der Marketingstrategie
5.4 Der Marketing- Mix
5.5 Implementierung
5.6 Controlling

6 Die Erarbeitung der Marketingkonzeption für den Tageselternverein
6.1 Die Situationsanalyse
6.1.1 Vereinsanalyse
6.1.2 Umfeldanalyse
6.1.3 Marktanalyse
6.1.4 Stakeholderanalyse
6.1.5 Konkurrenzanalyse
6.1.6 Zielgruppenanalyse
6.1.7 SWOT-Analyse
6.1.8 SWOT-Matrix
6.2 Empfehlung möglicher Marketing-Strategie
6.3 Die Festlegung der Marketing-Mix Maßnahmen
6.3.1 Personalpolitik
6.3.2 Finanzpolitik
6.3.3 Leistungspolitik
6.3.4 Preis- und Gebührenpolitik
6.3.5 Vertriebspolitik
6.3.6 Kommunikationspolitik

7 Schlussbetrachtung und Fazit

8 Anhang

9 Literaturverzeichnis

10 Rechtsverzeichnis

Danksagung

Zuerst möchte ich mich an dieser Stelle bei dem Verein bedanken, der mir die Bearbeitung dieses interessanten Themas ermöglicht hat. Ich danke ihm auch für die zahlreichen Informationen und Materialien, die er mir zur Verfügung gestellt hat.

Besonders möchte ich mich auch bei Frau Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring bedanken. Sie übernahm die umfangreiche Erstbetreuung und unterstützte mich durch ihre hilfreichen Anregungen und Ratschläge. Ein herzlicher Dank für diese interessante Arbeit sowie für die hilfsbereite, freundliche Unterstützung und die Ideen gelten auch Frau Ophelia Markgraf, die mir als Zweitkorrektor stets zur Seite stand.

Des Weiteren möchte ich mich bei meinem Partner Michael Rösch bedanken. Er war mir während jeder Phase der Arbeit ein unermüdlicher Diskussionspartner, hat viele Korrekturen erledigt und mich stets motivierend begleitet - ihm gebührt mein besonderer Dank.

Abschließend bedanke ich mich bei meinen Eltern, auf deren Unterstützung ich immer zählen kann und konnte; zudem bei Marley und Lotta, die während dieser Zeit für die nötigen Pausen gesorgt haben.

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Strategieoptionen für NPOs

Abbildung 2: Ansoff-Matrix

Abbildung 3: Marketingmix für NPOs

Abbildung 4: Fachpädagogische Angestellte vs. selbstständige TPP

Abbildung 5: SWOT-Analyse

Abbildung 6: SWOT-Matrix

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Einführung

Dem Einsatz von Marketingmaßnahmen in Non-Profit-Organisationen (NPOs) wurde lange Zeit sehr wenig Beachtung geschenkt.1 Durch rückläufige staatliche Förderung, geringere Spendenbereitschaft in der Gesellschaft und zunehmenden Wettbewerb, sehen sich jedoch immer mehr NPOs mit der Aufgabe konfrontiert, ihre Organisation am Markt auszurichten, um langfristig erfolgreich zu sein.2 Denn obwohl NPOs in erster Linie gesellschaftliche Ziele verfolgen und nicht die Absicht einer Gewinnerzielung haben, berücksichtigen sie dennoch ökonomische Gesichtspunkte, um den Fortbestand der Einrichtung zu sichern.3

Das setzt voraus, dass sich die NPOs, respektive deren Entscheidungsträger, mit Begrifflichkeiten wie „Wirtschaftlichkeit“, „Effizienz“ und „Strategie“ auseinandersetzen und sich gleichermaßen ihrer Stärken besinnen. Denn durch eine eindeutige Positionierung auf dem Markt werden andere Marktteilnehmer auf die Organisation aufmerksam und tragen dazu bei, dass die NPO sich in Zukunft auf dem Markt festigen und etablieren kann.4 Um dies zu erreichen, wird der Einsatz von Marketingmaßnahmen als planvolle Strategie empfohlen.5

Dabei sehen sich NPOs jedoch häufig mit spezifischen Besonderheiten konfrontiert, was einen unreflektierten Einsatz der klassischen Marketinginstrumente ausschließt und eine Modifizierung der Marketingstrategie notwendig macht. Mit dem Ansatz des Social Marketings gilt es, den Besonderheiten von NPOs Rechnung zu tragen und dem Management von NPOs neue Stoßrichtungen aufzuzeigen, wie sie ihre Organisation am Markt ausrichten können.6

Eine umfassende Marketingkonzeption kann dabei als „Fahrplan“ dienen, um die vorhanden Ressourcen der NPO zielgerichtet einsetzen zu können und ein planloses Agieren der Organisation zu verhindern.7 Sie wird dann zu einem Erfolgsfaktor, wenn sie einen systematischen Plan darstellt, „der eindeutige Richtgrößen (Ziele) mit Hilfe grundlegender Handlungsmuster (Strategien) und dem Einsatz operativer Maßnahmen (Instrumente)“8, definiert.

1.2 Problemstellung und Zielsetzung

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Deutschland zu verbessern und so, neben der sinkenden Geburtenrate auch dem sich bereits jetzt abzeichnenden Fachkräftemangel in Deutschland entgegenzuwirken, hat sich die Bundesregierung den Ausbau der Kinderbetreuung auf die Fahnen geschrieben. Vor allem vor dem Hintergrund, gut qualifizierte Mütter im Erwerbssystem zu halten, ist der Ausbau der Kinderbetreuungsplätze in den Fokus gerückt.9 Als ein zentraler Baustein für den Ausbau des Betreuungsangebots wird die Kindertagespflege (KTP) angesehen. Rund ein Drittel der benötigten Betreuungsplätze für unter Dreijährige, sollen durch qualifizierte Tagespflegepersonen (TPPs), im Volksmund oft als „Tagesmutter“ bzw. „Tagesvater“ genannt, angeboten werden.10

Der gemeinnützige Tageselternverein (TEV), der sich um die Vermittlung und Qualifizierung von TPPs kümmert, kann seine Anfragen zur Betreuung jedoch nicht mehr decken. Obwohl bereits viele Maßnahmen, um potenzielle TPPs anzusprechen, getroffen wurden, führten diese bislang nicht dazu, dass sich genügend Personen für die KTP finden lassen.

Vor diesem Hintergrund ist das Ziel dieser Bachelorarbeit, eine Marketingkonzeption für den TEV zu erarbeiten, um ihm mögliche Strategien aufzuzeigen, um neue TPPs für die KTP zu gewinnen bzw. bereits Tätige zu binden. Die Ideen und Anstöße sollen dabei als weitere Wegweiser für die Zukunft dienen, damit er sich in Zukunft besser auf dem Markt positionieren kann.

1.3 Methodisches Vorgehen

Für die Erarbeitung des Themas wurden die Informationen für die theoretischen Grundlagen zum strategischen Social Marketing der Fachliteratur entnommen (s. Literaturverzeichnis). Die theoretischen Grundlagen zur KTP wurden mit der Fachliteratur sowie durch Internetquellen herausgearbeitet und durch persönliche Gespräche mit den Mitarbeitern des TEV sowie durch Informationsmaterial ergänzt. Darüber hinaus fanden viele persönliche Gespräche mit abgebenden Eltern und TPPs aus anderen Landkreisen statt. Die Bearbeitung statistischer Daten im Rahmen dieser Arbeit bestand in erster Linie in der Auswertung sekundärer Quellen, wie den statistischen Daten der Stadt, den Ergebnissen aus einer Umfrage im Jahr 2013, die bereits im Verein durchgeführt wurde und den Erhebungen vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ebenso wurden die Ergebnisse der Statistischen Landes- und Bundesämter ausgewertet. Zur Analyse der Einrichtung und des Umfeldes wurden eigene Erhebungen in der Innenstadt durchgeführt.

Der Aufbau dieser Arbeit ist geprägt durch eine chronologische Bearbeitung der einzelnen Bestandteile und dem abschließenden Transfer auf die thematisierte Problemstellung. Sie umfasst insgesamt sieben Hauptkapitel.

Im ersten Kapitel soll an das Thema dieser wissenschaftlichen Arbeit herangeführt, die Problemstellung gegeben und die Zielsetzung dargestellt werden. Mit dem zweiten Kapitel werden die NPO-Spezifika, durch einen Definitionsansatz und durch die Besonderheiten von NPOs, herausgearbeitet. Das darauffolgende Kapitel thematisiert die Kindertagespflege in Baden-Württemberg. Zunächst wird der Tageselternverein vorgestellt, um anschließend das Tätigkeitsfeld der TPP näher zu beleuchten. Um eine ganzheitliche Betrachtung der Tätigkeit gewährleisten zu können, wird anschließend der rechtlichen Ausgestaltung der KTP, wie sie im SGB VIII verankert ist, Beachtung geschenkt.

Kapitel vier beschäftigt sich mit dem Marketing für NPOs. Dabei wird der Begriff des Social Marketings dargestellt und herausgearbeitet, wie es sich vom klassischen Marketing abgrenzt. Zudem werden die verschiedenen Ziele, die NPOs mit Marketing verfolgen, erläutert. Kapitel fünf stellt theoretisch die Vorgehensweise für eine Marketingkonzeption dar. Bei der Vorstellung der sechs Schritte, die für eine systematische Erarbeitung einer Marketingkonzeption zu berücksichtigen sind, wird konsequent auf die notwendige Modifikation für den Non-Profit-Bereich geachtet. In diesem Zusammenhang ist es weder sinnvoll noch möglich, alle Phasen bzw. deren Inhalte im Detail abzubilden. Die theoretischen Grundlagen sind bewusst auf das Wesentliche reduziert und können bei Bedarf, durch die entsprechenden Quellenangaben, vertieft werden. Somit bleibt genügend Raum, um dem primären Ziel dieser Arbeit gerecht zu werden, und zwar der Analyse des Tageselternvereins und der Erarbeitung der Marketingkonzeption.

Die theoretische Vorgehensweise einer Marketingkonzeption findet in Kapitel sechs die praktische Anwendung. Die für den Verein angewandten Schwerpunkte sind hierbei die internen und externen Analysen. Unter Hinzuziehung wissenschaftlicher Literatur und der Auswertung von statistischen Daten und Umfrageergebnissen, soll eine möglichst exakte Darstellung der internen und externen Bedingungen der Einrichtung gelingen. Hierauf folgt die Erarbeitung einer möglichen Marketingstrategie für den Verein sowie eine Ausarbeitung der strategischen Marketinginstrumentarien. Eine abschließende Schlussbetrachtung bildet das siebte Kapitel.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen dieser Arbeit die Begrifflichkeiten Nonprofit-Marketing und Social Marketing gleichgesetzt und auf eine Differenzierung verzichtet wird. Das gleiche gilt für Kindertagesstätten (KiTas) und Kindergärten (KiGas). Außerdem schließt die Verwendung der Begriffe Kunde, Erzieher, Kinderpfleger und Mitarbeiter auch die weibliche Form mit ein.

2 Non-Profit-Organisationen

2.1 Definition der Non-Profit-Organisationen

Der aus dem angelsächsischen Sprachgebrauch stammende Ausdruck „Nonprofit“ führt häufig zu der falschen Annahme, NPOs dürften keine Gewinne („no profit“) erwirtschaften. Dies ist jedoch insofern ein Missverständnis, da NPOs durchaus Gewinne erzielen dürfen, diese jedoch nicht ausschütten dürfen und sie es auch nicht als primäre Zielsetzung ansehen. Richtig interpretiert müsste es demnach eigentlich „notfor-profit“ heißen, damit ihre eigentlichen verfolgten Ziele, nämlich soziale und gesellschaftliche, verdeutlicht werden.11 Da der Begriff „Nonprofit“ sich jedoch sowohl in der Literatur als auch in der Praxis durchgesetzt hat, wird er in dieser Arbeit die Sammelbezeichnung Non-Profit-Organisation beibehalten.

Obwohl der Begriff der NPOs in der Literatur eine feste Etablierung vorweist, liegt dennoch keine einheitliche Definition vor.12 Die lässt sich vor allem damit begründen, dass die Auffassung, was unter einer NPO zu verstehen ist, stark kulturabhängig und von Land zu Land unterschiedlich ist.13 Zudem weist der Ausdruck „NPO“ eine breite Palette von Organisationen auf, die sich im Hinblick auf ihre Rechtsform, ihrer Größe, ihrer politischen Orientierung, ihres Grades der Freiwilligkeit oder ihres Selbstverständnisses voneinander differenzieren.14

Trotz der Heterogenität der NPOs und die damit verbundene Schwierigkeit einer einheitlichen Formulierung, ist es dem Johns Hopkins Comparative Nonprofit Sector Project an der University Baltimore gelungen, einen Merkmalskatalog zu erstellen,15 der bis dato die am „gründlichsten analysierte und am weitesten fortgeschrittene“16 Definition der NPOs darstellt. Ferner lassen sich die Strukturmerkmale problemlos international auf den Non-Profit-Sektor anwenden und weisen dabei fünf verschiedene Kriterien auf:17

Formalisiert: Die Kennzeichnung einer formalen Organisation muss im Mindestmaß gegeben sein. Eine formale Selbstverwaltung äußert sich durch formalisierte Entscheidungsstrukturen, durch eine juristische Eintragung, verfahrensrechtliche Regeln oder durch regelmäßige Treffen, in denen beispielsweise Sitzungen abgehalten werden. Dabei wird keine Rechtsform durch die Registrierung eingeengt, da keine einheitlichen Formalvorschriften in den verschiedenen Ländern bestehen.18

Privat: Die NPO muss privat sein und muss sich von staatlichen Organisationen unterscheiden. Da sie institutionell und organisatorisch unabhängig vom Staat sein muss, darf weder eine Kontrolle noch eine Beeinflussung seitens der öffentlichen Stelle auf die Entscheidungen der NPO stattfinden. Dies schließt jedoch nicht aus, dass sie finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten oder von ihnen überwiegend unterhalten werden.19

Keine Gewinnausschüttung: NPOs haben nicht primär das Ziel, Gewinne bzw. Überschüsse zu erzielen und dürfen sie gleichermaßen weder an Eigentümer, an das Management noch an Mitglieder ausschütten. Diese müssen, auf Grund des Gemeinwirtschaftlichkeitsprinzips, in der Organisation bleiben und reinvestiert werden, damit sie für die Erfüllung des Unternehmenszwecks verwendet werden.20

Selbstverwaltung: NPOs müssen sich selbst verwalten und Entscheidungen autonom treffen.21 Das setzt voraus, dass sie „juristisch und organisatorisch eigenständig sind“22, was sich wiederrum in ihrer Geschäftsform wiederspiegeln muss.23

Freiwilligkeit: NPOs müssen ein Mindestmaß an Freiwilligkeit vorweisen, die durch ehrenamtliche Mitarbeiter, freiwillige Mitglieder sowie durch freiwillige (Geld-) Spenden, gekennzeichnet sein kann.24 Dies setzt jedoch nicht voraus, dass die Arbeit ausschließlich von freiwilligen Mitarbeitern erfolgen muss oder sämtliche Einnahmen freiwillige Geldsummen darstellen müssen.25

Dieser Merkmalskatalog wird als der „trennschärfste“ Definitionsansatz für NPOs angesehen und ermöglicht die Vielfalt an Organisationsformen in Deutschland darzustellen. Eine Auflistung dieser Organisationsformen sowie die verschiedenen Tätigkeitsbereiche befinden sich im Anhang 1.26

Neben dem Spektrum an existierenden NPOs, sind auch die Beweggründe, die zu ihrer Entstehung geführt haben, vielfältig. Allgemeingültig werden die Entstehungsgründe auf die „quantitative und qualitative Unterversorgung bestimmter Bevölkerungsgruppen oder in Bezug auf bestimmte Leistungen“27 zurückgeführt. Damit lässt sich schlussfolgern, dass NPOs auf Grund von Staats- bzw. Marktversagen entstehen bzw. entstanden sind.28 Zudem haben Kotler und Andreasen die Ansicht, dass NPOs ebenfalls infolge der Subsidy Theorie entstehen können, die davon ausgeht, dass der Staat als Auftragsgeber fungiert und die NPOs mit der Erfüllung der Aufgabe bzw. Leistung beauftragt. NPOs können somit infolge staatlicher Beauftragung tätig werden.29

2.2 Besonderheiten von Non-Profit-Organisationen

„Why is it so hard to sell brotherhood like soap?”30

Mit dieser Frage implizierte bereits Michael Rothschild die Thematik, dass Marketingmaßnahmen in NPOs deutlich schwieriger zu gestalten sind als im kommerziellen Bereich.31 Dies hängt vor allem mit den Besonderheiten von NPOs und mit den sich daraus ergebenen Einschränkungen und Herausforderungen zusammen, die im Folgenden näher dargestellt werden.

Stellt in der freien Erwerbswirtschaft der zahlende Kunde gleichermaßen auch die relevante Zielgruppe dar und bestimmt so den Erfolg des Unternehmens, entscheiden im Non-Profit-Bereich zusätzlich auch die Kostenträger, wie beispielsweise der Staat oder die Spender über das Fortbestehen der Einrichtung.32 Somit ergibt sich durch die verschiedenen Anspruchsgruppen der NPO ein komplexes Beziehungsgeflecht, welches es zu managen gilt. Dies schließt eine einseitige Orientierung an dem Leistungsempfänger aus, sondern erfordert eine umfassende Anspruchsgruppenorientierung, bei der sämtlichen Erwartungen der verschiedenen Stakeholder Rechnung getragen wird.33 Da diese jedoch oftmals sehr unterschiedlich sind, sehen sich NPOs deshalb häufig mit der Schwierigkeit konfrontiert, den divergierenden Erwartungshaltungen der verschiedenen Anspruchsgruppen gerecht zu werden.34

In diesem Zusammenhang wird den NPOs der Einsatz von Marketingmaßnahmen vor allem durch die nicht schlüssigen Austauschbeziehungen auf dem Markt erschwert. Ist der übliche Markt dadurch gekennzeichnet, dass ein direkter Austausch von Leistungen und Gegenleistung zwischen Anbieter und Nachfrager stattfindet, auf dem sich Angebot und Nachfrage aufeinander abstimmen, funktioniert dieses Prinzip im Non-Profit- Bereich nur beschränkt. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass der Staat oft als Auftragsgeber fungiert und die NPO mit der Erfüllung der Dienstleistung beauftragt. Der entstandene Anspruch auf Entgelt für die Bereitstellung ihrer Dienstleistung, erhält die NPO (Leistungsgeber) anschließend nicht von der Klientel, sondern in Form von Pflegepauschalen, Tagessätzen oder Teilnehmerentgelten vom Kostenträger (Staat).

Durch das Eingreifen vom Staat, mittels Gesetze und Bedarfsplanungen, sehen sich NPOs neben einem differenzierten Markt auch einer anderen Wettbewerbssituation ausgesetzt. Sie haben weder die Befugnis, Preis, Menge und Qualität beliebig zu bestimmen, um sich vor einer potentiellen bzw. substitutiven Konkurrenz zu behaupten, noch haben sie die Möglichkeit, einer erhöhte Nachfrage durch ausreichendes Angebot zu begegnen. Dies lässt sich unter anderem damit begründen, dass das Angebot seitens des Kostenträgers durch Einsparmaßnahmen oft eine Rationierung erfährt.35

Darüber hinaus stellen die Marketingziele eine Besonderheit dar. NPOs versuchen häufig Verhaltensänderungen in der Gesellschaft zu bewirken, wie beispielsweise kein Alkohol am Steuer. Die Zielgruppe soll folglich vom Gegenteil ihres momentanes Verhalten überzeugt werden und auf etwas verzichten bzw. etwas machen, dessen Nutzen sich nicht unmittelbar einstellt bzw. für die Betroffenen kaum spürbar ist. Kommerzielle Unternehmen hingegen, zeigen vor allem den positiven Nutzen ihrer Produkte oder Dienstleitungen auf und versprechen eine dauerhafte Befriedigung der Bedürfnisse ihrer Zielgruppe, um die Nachfrage anzukurbeln.36

Eine weitere Besonderheit sind die einschränkenden Aussagen von Ergebnissen aus der Marktforschung. Der Marktforschung wird für ein zielgerichtetes Marketing eine zentrale Rolle zugeschrieben, da die daraus gewonnenen Erkenntnisse, ebenso wie im kommerziellen Marketing, ein fundiertes Hilfsmittel für marketingrelevante Entscheidungen darstellt. Jedoch werden diese Ergebnisse häufig als fragwürdig angesehen, da die Befragten nicht selten sozialwünschenswerte Antworten geben und somit die Umfragen bewusst verfälscht werden.37

Ein weiterer Punkt stellt die Finanzierung der Marketingausgaben dar. Liegt die Entscheidung über die Höhe der Marketingausgaben bei dem Unternehmen selbst und stellt dabei häufig eine beträchtliche Summe dar, sind indessen bei NPOs diese eher beschränkt und werden zudem häufig von den Geldgebern mit bestimmt. Dabei empfinden potenzielle Spender oder andere Geldgeber Marketingausgaben für unangebracht und begegnen ihnen daher oft mit Missfallen, weil sie dadurch die eigentliche Missionserfüllung als vernachlässigt ansehen.38

Abschließend lässt sich sagen, dass das Management in NPOs mit zahlreichen Herausforderungen und Besonderheiten konfrontiert wird, wenn es sich um einen Einsatz von Marketingmaßnahmen bemüht. Diese gilt es frühzeitig zu identifizieren und zu berücksichtigen, damit eine Implementierung der strategischen Marketingausrichtung erfolgsführend sein kann.

3 Die Kindertagespflege in Baden-Württemberg

3.1 Darstellung des Tageselternvereins

Der Tageselternverein ist ein gemeinnütziger Verein und wurde 1997 im Rems-Murr- Kreis gegründet. Er unterliegt einer ehrenamtlichen Führung und wird als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Er ist Mitglied im Landesverband der Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. und zählt aktuell ca. 235 Mitglieder. Neben abgebenden Eltern und Fördermitgliedern stellen die größte Mitgliederanzahl die TPPs dar.

Derzeit sind vier fest angestellte Sozialpädagoginnen und eine Verwaltungskraft im Verein tätig. Eine weitere Sozialpädagogin hat seit 2014 die Position der Geschäftsführerin inne. Der Vorstand besteht aus vier ehrenamtlichen Frauen. Zu seinen Aufgaben gehören neben der Beratung und Qualifizierung der TPPs auch die Begleitung der abgebenden Eltern, die Kontaktherstellung zwischen den Eltern und der TPPs sowie die Vermittlung der Tageskinder.40 Die Qualifizierungskurse für die TPPs wurden 2014 vom Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) mit einem Gütesiegel versehen, welches bundesweit anerkannte Standards für die Bildungsträger festlegt.41

Finanzielle Mittel erhält der Verein durch feste Landesfördermittel, Zuschüsse von den Kommunen, die sich nach der Zahl der betreuten Kinder bemessen sowie durch Mitgliedsbeiträge, Vermittlungsgebühren und Spenden. Die Personalkosten werden überwiegend vom Rems-Murr-Kreis getragen.42 Der Verein hat das Ziel, „die Tagespflege als qualifizierte Form der Kinderbetreuung bedarfsgerecht auszubauen“43 und verfolgt, entsprechend den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift (VwV), u.a. den Zweck, TPPs zu werben und zu gewinnen.44 Mittels eines Kooperationsvertrags mit dem Kreisjugendamt Rems-Murr-Kreis wurde ihm neben dieser Aufgabe auch die Durchführung von Eignungsprüfungen der TPPs übertragen.45

Um der Aufgabe der Gewinnung und Bindung neuer TPPs nachzukommen, hat der Verein in der Vergangenheit bereits einige Maßnahmen umgesetzt. Neben einer Professionalisierung der Homepage, hat der TEV viel Öffentlichkeitsarbeit betrieben. So wurde auf diversen Straßenfesten mittels Aktionsständen der TEV vorgestellt und über die Tätigkeit der TPP aufgeklärt. Zusätzlich wurden im Freibad gelbe Bälle, die mit dem Logo des TEV bedruckt waren, verteilt und den Besuchern ein freier Eintritt gewährt. Diese Aktion wurde auch von der Presse begleitet. Eine weitere Maßnahme stellte die „Sandkastenaktion“ dar, in dessen Rahmen Mütter auf Spielplätzen angesprochen wurden und ihnen Informationsmaterial ausgehändigt wurde. Zudem lädt der Verein regelmäßig zum „Info- Café“ ein, welches trotz Pressemitteilung, häufig keine Resonanz findet. Außerdem wurde Informationsmaterial an sämtliche umliegende Kinderärzte, Kindergärten sowie an die Stadtbücherei versandt. Seit Ostern dieses Jahres, sind die Einkaufswägen in verschiedenen Supermärkten mit Informations- plakaten versehen. Diese Aktion läuft bis einschließlich Oktober 2015.

Um die vorhanden TPPs als „Markenbotschafter“ einsetzen zu können, wurde ihnen ebenfalls mit dem Logo des TEV bedruckte Taschen, Schreibblöcke sowie Kugelschreiber zur Verfügung gestellt.46 Als Ausdruck der Anerkennung und Wertschätzung der tätigen TPPs, wurden diese letztes Jahr vom Verein zu einem Abend mit einem 5-Gänge-Menü und Unterhaltung eingeladen. Zudem erhielten Mitglieder, die bereits über sieben Jahre als TPP im Einsatz sind, einen Gutschein in Wert von 10,00 Euro zur Einlösung in zahlreichen lokalen Geschäften.47

3.2 Formen der Kindertagespflege

Es gibt insgesamt drei verschiedene Formen als TPP in der KTP tätig zu sein.48 Die meist verbreitete Pflege findet im Haushalt der TPP statt.49 Die TPP ist auf selbstständiger Basis tätig und kann die Betreuungszeiten mit den Eltern eigenmächtig abstimmen. Sie können zwischen einer stundenweisen bis hin zu einer Ganztagesbetreuung ausfallen. Sämtliche Absprachen werden in einem privatrechtlichen Vertrag festgehalten. Die Aufgaben der TTP umfassen vor allem die Betreuung und Förderung der Kinder, die Bereitstellung von altersgerechten Spielsachen sowie die Verpflegung. Wenn sie eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt erhalten hat, kann sie, falls nicht anderweitig bestimmt, zwischen einem und fünf Kindern, im Alter zwischen Null und vierzehn Jahren, zur selben Zeit betreuen.50

Eine weitere Möglichkeit stellt die Betreuung in den Wohnräumen der abgebenden Eltern dar. Die TPP ist bei dieser Art der KTP lediglich für die im Haushalt lebenden Kinder zuständig und befindet sich häufig in einem Anstellungsverhältnis mit den Eltern. Dadurch ist sie weisungsgebunden und erhält einen Arbeitsvertrag, in dem grundlegende Vereinbarungen festgehalten werden. Es kommt der typischen „Nanny“ Tätigkeit gleich, was zur Folge hat, dass die Bezeichnung „TPP“ durch die Bezeichnung „Kinderfrau“ abgelöst wurde.51

Außerdem gibt es die Möglichkeit, dass die TPP die Kinder in anderen geeigneten Räumen betreut (TigeR). Dies ist meist dann der Fall, wenn der Haushalt der TPP nicht als geeignet angesehen wird oder die TPP ihre Privatsphäre gewahrt haben möchte.52 Die Räumlichkeiten können angemietete Wohn- oder Gewerberäume sein oder von Kommunen, freien Trägern, Betrieben oder Kirchengemeinden bereitgestellt werden.53 Nicht selten kommt es zu einem Zusammenschluss von zwei oder mehreren TPPs, der sogenannten Großtagespflege. Im Rahmen dieses Betreuungsverhältnis, können bis zu sieben bzw. neun Kinder gleichzeitig betreut werden.54

3.3 Kosten und Vergütung der Kindertagespflege

Wenn ein Betreuungsverhältnis zustande gekommen ist, haben die abgebenden Eltern die Möglichkeit die TPP privat zu bezahlen oder eine Kostenübernahme bei der Wirtschaftlichen Kinder- und Jugendhilfe des Kreisjugendamts (WKJ) zu beantragen. Bei einer privaten Finanzierung der Betreuung können die Kosten sowie sonstige Rahmenbedingungen zwischen den Eltern und der TPP frei vereinbart werden. Bei einem öffentlich geförderten Tagespflegeverhältnis entsteht für die abgebenden Eltern lediglich einen Kostenbeitrag, der abhängig vom monatlichen Nettoeinkommen ist und an das Jugendamt gezahlt werden muss. Die Kostenbeitragstabelle kann Anhang 2 entnommen werden.55

Damit die WKJ die Betreuungskosten übernimmt, müssen jedoch einige Voraussetzungen gegeben sein. Der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung für Kinder ab einem Jahr, den es seit August 2013 in Deutschland gibt, umfasst bis zu 20 Stunden in der Woche und wird, ohne die Nennung von Gründen, gefördert. Allerdings nur dann, wenn das Kind nicht zusätzlich in einer anderen Einrichtung betreut wird. Bei anderweitigen Tagespflegeverhältnissen bedarf es einer Überprüfung der aktuellen Lebenssituation der Eltern, wie beispielsweise Berufstätigkeit oder Ausbildung. In welchen Fällen zusätzlich der Bedarf einer Förderung gesehen wird, ist gemäß § 24 SGB VIII geregelt.56

Die Vergütung der TPPs ist in Baden-Württemberg nicht einheitlich geregelt. Da die Vergütung vom zuständigen Jugendamt abhängig ist, variiert sie von Landkreis zu Landkreis. Im Rems-Murr-Kreis erhält die TPP seit Mai 2012 eine Vergütung in Höhe von 5,50 Euro pro Stunde und pro Kind. Eine TPP im Landkreis Rastatt erhält diesen Stundenpreis lediglich für Kinder unter drei Jahren. Für Kinder ab drei Jahren erhält sie nur 4,50 Euro pro Stunde.57 Diese Geldleistung umfasst dabei die Erstattung des Sachaufwandes, wie Heizkosten, Essen etc. und einen angemessen Erziehungsbeitrag.

Die Geldleistung durch private Zuzahlungen aufzustocken, ist nicht erwünscht, kann rechtlich jedoch nicht beanstandet werden. Zudem kann die TPP Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie zur Altersvorsoge bei der WKJ beantragen.58

Wird das Betreuungsverhältnis durch Krankheit oder durch sonstige Gründe nicht mehr als 28 Tage unterbrochen, zahlt das Jugendamt die laufende Geldleistung an die TPP weiter und fordert keine Rückzahlung. Ab einer Unterbrechung der Betreuung von drei Tagen, zahlt das Kreisjugendamt zudem die Kosten für ein zusätzliches Tagespflegeverhältnis, vorausgesetzt der Leistungsanspruch ist erfüllt. Bei Abwesenheit der selbstständigen TPP wegen Urlaub, wird die Geldleistung nicht weiter bezahlt.59

3.4 Rechtliche Ausgestaltung der Kindertagespflege

3.4.1 Ausgestaltung der Kindertagespflege im SGB VIII

Die KTP war bis 1990 im Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) verankert. Seit 1991 ist sie im Achten (Buch) Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - (SGB VIII) geregelt. Im SGB VIII gilt die KTP als eigenständige Form der Kinderbetreuung und wird als gleichwertiges Angebot zu Tageseinrichtungen für Kinder hervorgehoben.

Gemäß § 22 SGB VIII Abs. 2 und Abs. 3 „Grundsätze der Förderung“, wird dieser Auftrag wie folgt beschrieben:

(2) „ Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen 1. die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, 2. die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen, 3. den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.“

(3) „Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.“

Die alleinige Verantwortung des Angebots sowie der Planung der KTP obliegt dem Jugendamt, wie es in § 80 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII dazu weiter heißt: „ Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung […] die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann“60.

Gemäß §§ 4, 74, 79 Abs. 2, § 80 Abs. 3 SGB VIII hat das Jugendamt mit den Trägern der freien Jugendhilfe zusammen zu arbeiten, um die Leistungen zu erfüllen, damit ein ausreichendes Angebot gewährleistet werden kann. Vor allem vor dem Hintergrund des im § 5 SGB VIII festgehaltenen Wunsch- und Wahlrecht, welches Erziehungsberechtigten das Recht gibt, „zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern“61, gilt dies im besonderen Maße.

Die freie Jugendhilfe hat die Leistungen der Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten TTP sowie deren fachliche Beratung, Begleitung und Qualifizierung zu übernehmen und besitzt gemäß § 4 Abs. 3 SGB VIII und § 74 SGB VIII einen gesetzlichen Vorrang vor der öffentlichen Jugendhilfe des Landkreises.62

Die grundlegenden Rahmenbedingungen der KTP, wie sie im Sozialgesetzbuch VIII verankert sind, erfahren jedoch durch die einzelnen Bundesländer eigene Regelungen bzw. Ausgestaltungen. In Baden-Württemberg beispielsweise regelt die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport die Kindertagespflege sowie das Kindertagesbetreuungsgesetz.63

3.4.2 Erlaubnis zur Kindertagespflege

Da die KTP einen Erlaubnisvorbehalt vorweist, muss die TPP eine entsprechende Erlaubnis zugesprochen werden, damit die Tätigkeit zulässig ist und der freie Träger diese vermitteln darf. Gemäß § 43 SGB VIII wird eine Erlaubnis dann als erforderlich angesehen, wenn eine Person „Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will.“64

Eine Eignung als TPP ist gemäß § 43 Abs. 2 SGB VIII dann gegeben, wenn sich die Person „durch ihre Persönlichkeit, ihre Sachkompetenz und ihre Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberichtigten und anderen TPPs auszeichnet und über kindergerechte Räumlichkeiten verfügt.“ Zudem muss sie „vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindestagespflege“ vorweisen, die sie „in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen“65 haben muss.

Ausgeschlossen sind Personen, die Eintragungen im erweiterten polizeilichen Führungszeugnis vorweisen, Suchtprobleme haben, gewaltbereit sind oder schlichtweg fehlende Empathie für Kinder besitzen. Auch sämtliche im Haushalt mit lebenden Personen werden dahingehend überprüft.66 Zudem erfolgen jährliche Hausbesuche bei den TPPs, um eine bedenkenlose Eignung der TPPs sicherzustellen.67

Des Weiteren ist eine Qualifizierung der TPP erforderlich. Aus den Qualifizierungserfordernissen, wie sie neben § 43 SGB VIII auch in § 23 SGB VIII verankert sind, kann jedoch weder Umfang noch Inhalt der Qualifizierung entnommen werden. Jedoch wurde im Gesetzesentwurf festgehalten, dass der Inhalt des Curriculums des Deutschen Jugendinstituts als maßgeblich angesehen werden soll.68

Das DJI-Curriculum umfasst derzeit 160 Unterrichtseinheiten (UE) á 45 Minuten und die Dauer der Qualifizierung ist abhängig vom jeweiligen Landkreis. Im Rems-Murr- Kreis dauert sie zwei Jahre und wird tätigkeitsbegleitend absolviert, d.h. TPPs haben die Möglichkeit, bereits nach der Absolvierung des „Grundkurses“, der 30 UE umfasst, Tageskinder bei sich aufzunehmen.69 Bei Personen, die bereits pädagogische Vorkenntnisse durch Ausbildung oder Studium vorweisen können, kann das Curriculum auf 30 Einheiten á 45 Minuten reduziert werden.70 Zudem sind TPPs in Baden- Württemberg dazu verpflichtet, einen Erste-Hilfe-Kurs für Kinder und Säuglinge zu absolvieren und müssen sich jährlich mit fünfzehn UE weiterbilden.71 Der Erwerb der Qualifizierung wird dabei lediglich nur für das jeweilige Bundesland anerkannt und findet keine automatische Anerkennung in anderen Bundesländern. Dies ist mit der uneinheitlichen Ausgestaltung des Inhalts der Qualifizierungskurse zu begründen.72

Wurde eine Erlaubnis erteilt, ist diese auf fünf Jahre befristet und erlaubt der TPP bis zu fünf gleichzeitig anwesende fremde Kinder zu betreuen. Dies schließt jedoch nicht aus, dass sie über den Tag verteilt insgesamt mehr als fünf Tageskinder betreuen darf. Außerdem kann die Erlaubnis, durch beispielsweise unzureichenden Platz, die Anzahl der Kinder beschränken sowie mit Nebenbestimmungen versehen sein.73

3.4.3 Steuerliche - und sozialrechtliche Behandlung der Einkünfte aus der Kindertagespflege

Seit 2009 werden sämtliche Geldleistungen, die eine selbstständige TPP aus öffentlich geförderter oder privater Kinderbetreuung bezieht, als steuerpflichtige Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) gewertet. Keine Einkommensteuer wird fällig, wenn der Grundfreibetrag von 8.354,00 Euro für ledige TPPs und 16.708,00 Euro für Verheiratete im Jahr nicht überschritten wird. Dabei werden jedoch auch sämtliche weitere Einkünfte zum Einkommen dazu gezählt, was zu einer Aufstockung des Gesamteinkommens führt.74 Als weitere Einkunft zählt ebenso das Elterngeld, welches 2007 in Deutschland eingeführt wurde. Dieses kann durch eine solche Anrechnung ggfs. gekürzt werden, wobei ein Sockelbeitrag von 300,00 Euro dennoch sicher bleibt.75 Wie in § 3 Nr. 9 EStG geregelt, bleiben jedoch die Erstattungen der Unfall-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vom Jugendhilfeträger nach § 23 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und 4 SGB VIII, steuerfrei.76

Der Gewinn, der sich aus den steuerpflichtigen Einkünften abzüglich der Betriebsausgaben ergibt, ist dabei steuerpflichtig maßgeblich. Zu den Betriebsausgaben zählen sämtliche Aufwendungen, die im Rahmen der Ausübung der selbständigen Tätigkeit entstehen. Um die Betriebsausgaben geltend zu machen, hat die TPP grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten. Entweder führt sie die tatsächlichen Aufwendungen an, wie beispielsweise für Nahrungsmittel, Beschäftigungsmaterialien für die Kinder, Fachliteratur etc. oder sie macht Gebrauch von der monatlichen Pauschale von 300,00 Euro pro ganztags betreutem Kind (40 Stunden in der Woche). Liegt eine geringere Betreuungszeit vor, erfährt die Pauschale eine anteilige Kürzung. Wenn die Betreuung durch Krankheit oder Fortbildung unterbrochen und die laufende Geldleistung weiterhin gezahlt wurde, kann die TPP die Betriebskostenpauschale ebenso geltend machen. Diese Regelung gilt jedoch nur für TPPs, die im eigenen Haushalt die Tageskinder betreuen. Für die „Kinderfrauen“ ist eine Aufstellung sämtlicher Ausgaben notwendig.77

Nach §§ 10 und 240 SGB V zählen TPPs, die bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen, als „nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig“78. Daraus ergeben sich für die gesetzliche Krankenversicherung folgende Sonderregelungen:

Eine TPP, die auf selbstständiger Basis tätig ist, kann über ihren Ehepartner familienversichert bleiben, vorausgesetzt ihr regelmäßiges Gesamteinkommen überschreitet die Einkommensgrenze von 405,00 Euro im Monat nicht. Liegt eine geringfügige Beschäftigung vor, wie es meist bei den „Kinderfrauen“ der Fall ist, beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450,00 Euro. Liegen die Einkünfte der selbstständigen TPP über der Einkommensgrenze von 405,00 Euro, muss sie sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Für die Berechnung des Beitrags wird von einer Mindesteinkommensgrenze in Höhe von 945,00 Euro ausgegangen, wohingegen die Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbständige Einkommen 945,00 Euro, wird dieses als Grundlage zur Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags herangezogen, wobei der steuerrechtliche Gewinn als relevante Messgröße zu betrachten ist.79

Die Sonderregelung der „Nichthauptberuflichkeit“ sollte zum 01.01.2016 geändert werden. TPPs wären dann zukünftig „hauptberuflich selbstständig“, was zur Folge gehabt hätte, dass die Mindestbemessungsgrundlage bei 2.126,25 Euro liegen würde und der monatliche Beitrag der Krankenversicherung sich bei vielen erhöht hätte.80 Aktuell wurde diese Sonderregelung jedoch bis zum 31. Dezember 2018 verlängert.81

TTP auf selbstständiger Basis müssen sich, gemäß § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI, gesetzlich rentenversichern, vorausgesetzt ihr regelmäßiges Einkommen übersteigt 450,00 Euro im Monat. Der Beitrag liegt seit 2015 bei 18,7% und wird anhand des steuerrechtlichen Gewinns bemessen. Die Hälfte des Beitrags können TPPs sich dabei vom Jugendamt erstatten lassen.82

4 Social Marketing

4.1 Begriff und Abgrenzung des Social Marketings

Der Begriff des Social Marketings hat seinen Ursprung in den USA, wo es zunächst überwiegend in sozialen Kampagnen seinen Einsatz fand, um gemeinnützige Ziele zu erreichen.83 Darauf aufbauend erweiterte Phillip Kotler dieses Verständnis, indem er Social Marketing als „Managementtechnik, die sozialen Wandel einleiten sollte“84 definierte. Er zeigte in den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts mit seinem „Generic Concept of Marketing“ auf, dass die zentralen Begriffe und Methoden des Marketings auch in den nicht-kommerziellen Bereich übertragen werden können.85 Folgende Definition drückt Kotlers Idee näher aus:

„Social Marketing ist die Planung, Organisation, Durchführung und Kontrolle von Marketingstrategien und -aktivitäten nichtkommerzieller Organisationen, die direkt oder indirekt auf die Lösung sozialer Aufgaben gerichtet sind.“86

Damit grenzt es sich zum klassischen Verständnis ab, Marketing mit der betrieblichen Absatzfunktion gleichzusetzen und damit die unternehmenstypische Gewinnerzielung zu verfolgen. Mit Hilfe des kommerziellen Marketings versuchen Wirtschaftsunternehmen das Verhalten der Zielgruppe zu ihren Gunsten zu beeinflussen, wohingegen das Social Marketing darauf abzielt, soziales Verhalten zugunsten der Zielgruppe bzw. der Allgemeinheit zu beeinflussen. Ziele solcher Art können beispielsweise die Sensibilisierung der Bevölkerung für bestimmte Themenbereiche wie Missbrauch oder AIDS sein.87

Mitte der Neunziger Jahre wurde dieses Verständnis von Bruhn erweitert, indem er die Aufgabe des Social Marketings nicht nur in der Verhaltensbeeinflussung sah, sondern sämtliche Austauschprozesse in NPO unter dem strategischen Marketingprozess betrachtete.88 Diese Auffassung spiegelt sich auch in der Definition der American Marketing Association (AMA) wider:

[...]


1 Vgl. Purtschert, 2001, S. 81

2 Vgl. Koziol et al., 2006, S. 26

3 Vgl. Bruhn, 2012, S. 65

4 Vgl. Koziol et al., 2006, S. 26 ff.

5 Vgl. Horak/Speckbacher, 2013, S. 159

6 Vgl. Bruhn, 2012, S. 59 ff.

7 Vgl. Kortendieck, 2011, S. 68

8 Kortendieck, 2011, S. 68

9 Vgl. Wiemert, 2011, S. 9

10 Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2009 a

11 Vgl. Purtschert, 2001, S. 50

12 Vgl. Bruhn, 2012, S. 21

13 Vgl. Simsa/Meyer, 2013, S. 7

14 Vgl. Nowotny, S. 183 ff.

15 Vgl. Simsa/Meyer, S. 7 ff.

16 Koziol et al., 2006, S. 16

17 Vgl. Koziol et al., 2006, S. 16

18 Vgl. Koziol et al., 2006, S. 16

19 Vgl. Simsa/Meyer,2013, S. 8

20 Vgl. Simsa/Meyer, S. 8; Koziol et al., 2006, S. 16

21 Vgl. Simsa/Meyer, 2013, S. 8

22 Koziol et al., 2006, S. 16

23 Vgl. Simsa/Meyer, 2013, S. 8

24 Vgl. Simsa/Meyer, S. 8 ff

25 Vgl. Koziol et al., 2006, S. 16 ff.

26 Siehe Anhang 1

27 Bruhn, 2012, S. 1

28 Vgl. Purtschert, 2001, S. 50

29 Vgl. Andreasen/Kotler, 2008, S. 4

30 Rothschild, 1979

31 Vgl. Andreasen/Kotler, 2008, S. 22

32 Vgl. Andreasen/Kotler, 2008, S. 22

33 Vgl. Bruhn, 2012, S. 33

34 Vgl. Andreasen/Kotler, 2008, S. 23

35 Vgl. Andreasen/Kotler, 2008, S. 22ff.

36 Vgl. Andreasen/Kotler, 2008, S. 22 ff.

37 Vgl. Andreasen/Kotler, 2008, S. 22 ff.

38 Vgl. Bruhn, 2012, S. 34

40 Vgl. Tageselternverein, 2015, S. 2

41 Vgl. Tageselternverein, 2014, S. 10

42 Vgl. Tageselternverein, 2015, S. 2

43 Tageselternverein, 2015, S. 2

44 Vgl. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg , 2013

45 Vgl. Tageselternverein, 2012, S. 3

46 Vgl. mündliche Information

47 Vgl. Tageselternverein, S. 17

48 Vgl. Tageselternverein, 2015, S. 3

49 Vgl. Heitkötter/Teske, 2014, S. 96 ff.

50 Vgl. Tageselternverein, 2015, S. 3

51 Vgl. Tageselternverein, 2015, S. 3

52 Vgl. Heitkötter/Teske, 2014, S. 90

53 Vgl. Heitkötter/Teske, , S. 92

54 Vgl. Wiemert, 2010, S. 18

55 Siehe Anhang 2

56 Vgl. § 24 SGB VIII

57 Vgl. mündliche Information einer Tagespflegeperson aus dem Landkreis Rastatt, Ettlingen, 11.07.2015

58 Vgl. Tageselternverein, 2015, S. 7

59 Vgl. Landratsamt Rems-Murr-Kreis, 2013

60 § 80 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII

61 § 5 SGB VIII

62 Vgl. § 74 SGB VIII

63 Vgl. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, 2013

64 Vgl. § 43 SGB VIII

65 § 43 Abs. 2 SGB VIII

66 Vgl. Vierheller/Teichmann- Krauth, 2013, S. 32 ff.

67 Vgl. Schnock, 2009

68 Vgl. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, 2013

69 Vgl. Tageselternverein, 2015, S. 8

70 Vgl. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg , 2013

71 Vgl. Tageselternverein, S. 8

72 Vgl. mündliche Information, 04.08.2015

73 Vgl. § 43 Abs. 3 SGB VIII

74 Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2015a

75 Vgl. Tageselternverein, 2015, S. 13

76 Vgl. § 3 Nr. 9 EStG

77 Vgl. Schneider, 2013b

78 §§ 10 und 240 SGB V

79 Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2015a

80 Vgl. Schulze, 2015

81 Vgl., WAZ, 2015

82 Vgl. Tageselternverein, 2015, S. 12

83 Vgl. Kotler/Roberto, 1991, S. 15 ff.

84 Kotler/Roberto, 1991, S. 37

85 Vgl. Andreasen/Kotler, 2008, S. 8

86 Vgl. Bruhn/Tilmes, 1994, S. 21

87 Vgl. Koziol et al., 2006, S. 5

88 Vgl. Kortendieck, 2006, S. 22

Ende der Leseprobe aus 96 Seiten

Details

Titel
Gewinnung neuer Tagespflegepersonen für einen Tageselternverein. Marketingkonzeption für Non-Profit-Organisationen
Autor
Jahr
2015
Seiten
96
Katalognummer
V311914
ISBN (eBook)
9783668164932
ISBN (Buch)
9783668164949
Dateigröße
4029 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
gewinnung, tagespflegepersonen, tageselternverein, marketingkonzeption, non-profit-organisationen
Arbeit zitieren
Sandy David (Autor:in), 2015, Gewinnung neuer Tagespflegepersonen für einen Tageselternverein. Marketingkonzeption für Non-Profit-Organisationen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/311914

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