Darstellung von Sinn, Zweck und Auswirkung des NSU-Untersuchungsausschusses in Thüringen


Facharbeit (Schule), 2015

18 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Gliederung

0. Vorwort

1. Einleitung

2. Vorbemerkungen
2.1. Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)
2.2. Der allgemeine parlamentarische Untersuchungsausschuss
2.2.1. Was ist ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss?
2.2.2. Wie ist ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss aufgebaut?
2.2.3. Wie funktioniert ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss?
2.2.4. Werden die theoretischen Richtlinien praktisch eingehalten?

3. Der NSU-Untersuchungsausschuss in Thüringen
3.1. Warum wurde ein Untersuchungsausschuss zu diesem Thema einberufen?
3.2. Wer ist in diesem Untersuchungsausschuss vertreten?
3.3. Was soll mit diesem Untersuchungsausschuss bewirkt werden?
3.4. Was sind die tatsächlichen Folgen des Untersuchungsausschusses?

4. Schlusswort

5. Abkürzungen

6. Literaturverzeichnis

7. Internetquellenverzeichnis

8. Anhang

0. Vorwort

Der parlamentarische NSU-Untersuchungsausschuss in Thüringen. Wie kommt man zu diesem Thema? Mein Vater führte mich bereits früh an das Thema Politik heran. Im Alter von 13 Jahren nahm er mich das erste Mal auf eine politische Veranstaltung mit. Seit meinem 16. Lebensjahr bin ich selbst Mitglied der FDP. Mein Schülerpraktikum wollte ich nutzen, um die Parlamentsarbeit kennenzulernen. Im sächsischen Landtag bekam ich dazu zwei Wochen lang im parlamentarischen Beratungsdienst die Gelegenheit. In dieser Zeit habe ich sehr viele Erkenntnisse im Thema „angewandte Politik“ erlangen können: Viel am Schreibtisch, aber auch in Plenarsitzungen und Ausschüssen. Dabei wurde ich aufmerksam auf die Arbeit eines Untersuchungsausschusses. Die Atmosphäre dort ähnelte eher einem Gerichtssaal und unterschied sich von den übrigen Ausschusssitzungen, die ich kennenlernen durfte. Von meinem Vater wusste ich, dass er während seines Studiums in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Bundestag gejobbt hat. Mein Interesse war geweckt. Was macht ein Untersuchungsausschuss? Wer sind die Mitglieder? Wie ist er aufgebaut? Wie funktioniert er?

In dieser Zeit war in den Medien der NSU sehr präsent. Immer wieder sind die Wörter: „Terror“, „Nationalsozialistischer Untergrund“ und „Beate Zschäpe“ gefallen. Auch hierzu wollte ich mehr über die Hintergründe erfahren. Der thüringische parlamentarische NSUUntersuchungsausschuss hat beide Themen kombiniert, das Thema meiner Facharbeit war gefunden.

1. Einleitung

Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, Ismail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter sind Namen ermordeter Opfer rechten Terrors. Als mutmaßliche Täter kommt ein Mörder-Trio in Betracht: Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Die drei haben sich in jungen Jahren in Jena in einen Jugendklub kennengelernt. Im Laufe der Zeit wurden die politischen Einstellungen der Drei immer radikaler. Sie begannen mit Sachbeschädigung indem Sie Hakenkreuze an den Jugendklub schmierten. Mitte der 1990er Jahre fielen die Drei wegen immer mehr Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Handeln auf.1 Seit 1998 überfiel das Trio mehrere Post- und Bankfilialen. Seit 2000 mordeten sie.2 Aber wieso beschäftigt sich ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss mit den Vorfällen? Nach dem Gewaltenteilungsprinzip ist die Ermittlung und Verurteilung doch Teil der Judikative, also den Gerichten vorbehalten. Im Rahmen der Aufklärung der Straftaten wurde jedoch immer deutlicher, dass der Staat bei den Ermittlungen über Jahre die Situation vollkommen falsch eingeschätzt hatte. Das Trio fiel den Strafermittlungsbehörden nicht auf, häufig wurde unschuldige Dritte der Taten verdächtig, häufig sogar Familienangehörige der Opfer, die dann nicht nur das Leid des Verlustes eines nahen Angehörigen ertragen mussten. Ferner wurde offenbar, dass hinter dem Trio ein ganzes Netzwerk von Personen stand. Es stellte sich daher die Frage, inwieweit staatliche Institutionen bei der Bekämpfung der Gefahr versagt haben. Diese Frage, die durch das Parlament des Landes Thüringen für das eigene Land noch konkretisiert wurde, sollte durch einen Untersuchungsausschuss geklärt werden, denn dies ist nicht Aufgabe der Strafjustiz, die sich „nur“ mit dem Täter auseinander zu setzen hat. In dieser Arbeit soll der Untersuchungsausschuss „Rechtsterrorismus und Behördenhandeln“ in Thüringen vorgestellt, behandelt und untersucht werden.

2. Vorbemerkung

2.1 Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

Was ist der Nationalsozialistische Untergrund?

Die Generalbundesanwaltschaft beschreibt dies, wie folgt: „Bei der „NSU“ [(Nationalsozialistischer Untergrund)] handelt es sich um eine rechtsextremistische Gruppierung, die für die Mordserie an acht türkischstämmigen und einem griechischen Menschen der Jahre 2000 bis 2006 (sogenannte Ceska-Morde) sowie den Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn vom 25. April 2007 verantwortlich sein soll.“3 Laut Beobachtern der Neonazi-Szene umfasst dieses „Netzwerk“ rund 200 Personen. Sicherheitsbehörden gingen bisher von 129 Mitgliedern aus.4 Die wohl drei bekanntesten Anhänger dieser rechtsextremen Gruppierung sind Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Besser bekannt unter dem Namen: „NSU-Mörder-Trio“.

2.2 Der allgemeine parlamentarische Untersuchungsausschuss

2.2.1 Was ist ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss?

Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist ein „parlamentarisches Gremium zur Aufklärung von Vorgängen, die für das Parlament von Bedeutung sind“.5 Ein Untersuchungsausschuss hat sowohl im Bund als auch in den Ländern Verfassungsrang. Im Bund wird er nach Artikel 44 GG auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Bundestags gebildet. In Thüringen reichen bereits ein Fünftel der Abgeordneten des Thüringer Landtags für eine Bildung eines parlamentarischen

Untersuchungsausschusses aus, Art. 64 ThürVerf.

Das besondere bei einem Untersuchungsausschuss ist, dass er befugt ist, die erforderlichen Beweise zur Untersuchung des Ausschussauftrages auch mit Zwangsmitteln der StPO erheben zu dürfen. Damit unterscheidet sich der parlamentarische Untersuchungsausschuss grundlegend von allen anderen parlamentarischen Ausschüssen.6

Wichtig dabei sind die Regelung über die Beweiserhebung, Zeugenvernehmung, Sachverständige, Herausgabe von Gegenständen“ nach dem PUAG.

2.2.2 Wie ist ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss aufgebaut?

Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss besitzt in jedem Fall einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, diese werden von den Mitgliedern dieses Untersuchungsausschusses gewählt. Der Vorsitzende muss Volljurist sein, da ein Untersuchungsausschuss nach der StPO durchgeführt wird und daher nur von einer juristisch ausgebildeten Person geleitet werden darf. Des Weiteren werden vom Bundesbeziehungsweise jeweiligen Landtag die Anzahl der Mitglieder des Ausschusses festgelegt. Dabei muss aus jeder Fraktion mindestens ein Mitglied vertreten sein. Die konkrete Anzahl der jeweiligen Vertreter der Fraktionen bestimmt die Verteilung der Sitze im Bundes- beziehungsweise Landtags.7 8 9 10

2.2.3 Wie funktioniert ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss?

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss funktioniert ähnlich wie ein Gerichtsverfahren, nur das dieser der Untersuchung und nicht der Verurteilung dient.

Nach einem Antrag, der von mindestens einem Fünftel der Abgeordneten des Thüringer Landtags unterzeichnet werden muss, wird dieser dem Landtag vorgelegt. Der Landtag muss den Antrag unverzüglich beschließen (wenn der Antrag mindestens eine Woche vor der nächsten Plenarsitzung eingegangen ist).11 12

Im nächsten Schritt werden die Anzahl der Mitglieder dieses Ausschusses vom Landtag festgelegt. Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses werden fraktionsintern gestellt. Die Mitglieder des Untersuchungsausschuss wählen ein Mitglied zum Vorsitzenden (in der Regel ist dies ein Abgeordneter der im Landtag stärksten vertretenden Fraktion) und einen, einer anderen Fraktion zugehörigen stellvertretenden Vorsitzenden. Nun kann der gewählte Vorsitzende einen „Untersuchungsausschuss unter Angabe der Tagesordnung“13 einberufen. Ein Untersuchungsausschuss kann mehrmals tagen.

Über die Sitzungen des Untersuchungsausschusses wird ein Protokoll angefertigt.14 Zur Untersuchung und Aufklärung des Untersuchungsauftrags darf der Untersuchungsausschuss Beweise vorlegen, Zeugen vorladen und Sachverständige hinzuziehen, entsprechend einem Gericht. Dabei sind die die Bedingungen des PUAG zu beachten.

„Nach Abschluss der Untersuchung erstattet der Untersuchungsausschuss [dem Landtag] einen schriftlichen Bericht“. In diesem Bericht steht der Verlauf, „die ermittelten Tatsachen und das Ergebnis der Untersuchung“.15 Zu beachten ist, dass der Untersuchungsausschuss nur bis zum Ende der jeweiligen Legislaturperiode Zeit hat, um dem Untersuchungsauftrag nachzugehen. Wird dies nicht geschafft so muss der Untersuchungsausschuss dem Landtag einen „Sachstandsbericht“16 abgeben.

(Alle Gesetze die im PUAG stehen gelten auch für die deutschen Bundesländer, wenn dies nicht in der jeweiligen Landesverfassung abgeändert wurde)17

[...]


1 http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/rechtsterrorismus-wo-alles-begann-11541285.html 02.02.2014 16:00 Uhr

2 http://www.asklubo.com/karriere-erfolg/bildung/was-ist-die-nsu-hintergruende-zur- zwickauer-terrorzelle/145.571 03.02.2014 14:00 Uhr

3 http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?newsid=418, 15.01.2015 um 15:15 Uhr

4 http://www.berlin.de/aktuelles/berlin/3025828-958092-archiv-schaetzt- nsuunterstuetzerkreis-au.html 15.01.2015 um 15:30 Uhr

5 http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/15518/untersuchungsausschuss-v7.html 15.01.2015 um 16:00 Uhr

6

7 http://www.merkur-online.de/lokales/freising/freising/herrmann-arbeitet- untersuchungsausschuss-mollath-2929193.html 20.01.2015 um 15:45Uhr

8 http://www.wissen.de/untersuchungsausschuss 20.01.2015 um 16:15Uhr

9 http://de.wikipedia.org/wiki/Untersuchungsausschuss_zur_Terrorgruppe_Nationalsozialistisc her_Untergrund#Th.C3.BCringer_Untersuchungsausschuss 20.01.2015 um 17:00Uhr

10 §§4 u. 5 PUAG 20.01.2015 um 18:00 Uhr

11 hppt://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/puag/gesamt.pdf

12 http://www.thueringer-landtag.de/landtag/gremien-und- rechtsgrundlagen/rechtsgrundlagen/landesverfassung/ 20.02.2014 um 13:15 Uhr

13 §8 Absatz I PUAG

14 §11 Absatz I PUAG

15 §33 Absatz I Satz 2 PUAG

16 §33 Absatz III PUAG

17 ThürVerf; PUAG

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Darstellung von Sinn, Zweck und Auswirkung des NSU-Untersuchungsausschusses in Thüringen
Note
1
Autor
Jahr
2015
Seiten
18
Katalognummer
V311571
ISBN (eBook)
9783668102163
ISBN (Buch)
9783668102170
Dateigröße
526 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
NSU, untersuchungsausschuss, thüringen, nationalsozialistischer untergrund, beate zschäpe, uwe böhnhardt, uwe mundlos, rechtsextremismus, terrorismus
Arbeit zitieren
Max Müller (Autor:in), 2015, Darstellung von Sinn, Zweck und Auswirkung des NSU-Untersuchungsausschusses in Thüringen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/311571

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