Venture Capital als Finanzierungsinstrument innovativer Unternehmen


Seminararbeit, 2003

19 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einführung

2.Allgemeiner Überblick über die Formen der Finanzierung
2.1 Abgrenzung zwischen Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung
2.1.1 Fremdfinanzierung
2.1.2 Eigenkapitalfinanzierung
2.1.3 Beteiligungsformen
2.2 Beteiligungsgesellschaften
2.2.1 Kapitalbeteiligungsgesellschaften
2.2.2 Venture Capital – Gesellschaften

3. Voraussetzungen, Bedingungen und Ablauf einer VC-Beteiligung
3.1 Grobanalyse
3.1.1 Investitionsphilosophie des VC-Gebers
3.1.2 Grundsatzanforderungen an den VC-Nehmer
3.2 Detailanalyse
3.2.1 Business Plan
3.2.2 Due Diligence
3.2.3 Unternehmensbewertung
3.3 Beteiligungsverhandlung und Vertragsabschluß
3.4 Beteiligungsphase
3.4.1 Investor Relations
3.4.2 Venture Management

4. Exitwege
4.1 Traditionelle Exits
4.2 Exitstrategien der Zukunft

5. Zusammenfassung

Anlage: Berlin Capital Fund: Businessplan

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einführung

Gerade junge Unternehmen mit innovativen Produkten und neuen Technologien haben großen Kapitalbedarf. Diese Nachfrage kann wegen der Grenzen der klassischen Kreditfinanzierung nicht mehr abgedeckt werden[1], so dass der Kredit als Finanzierungsinstrument nicht mehr ausreicht.

Um das Innovationspotential nicht chancenlos verpuffen zu lassen, hat sich als Äquivalent die Venture Capital-Finanzierung entwickelt.

In dieser Hausarbeit soll deutlich werden, dass heute ein großer Investitionsbedarf mit einem entsprechend hohen Ausfallrisiko vorherrscht.[2] Außerdem scheidet der in der Vergangenheit von Eigenkapitalgebern zur Gewinnrealisierung favorisierte Börsengang weitgehend aus (siehe 4.1).

Zunächst einmal werden Elemente der Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung vorgestellt (siehe 2.1). Im Folgenden erhält der Leser eine Beschreibung der Kapitalbeteiligungs-gesellschaften (siehe 2.2.1) und der Venture Capital-Gesellschaften (siehe 2.2.2). Es soll deutlich werden, wie sich VC-Gesellschaften von den anderen Instituten abgrenzen.

Die grundsätzlichen Anforderungskriterien und der Ablauf einer Beteiligungsfinanzie-rung finden sich in Abschnitt 3. Darin wird das Procedere des Beteiligungsablaufs von der Grob- (siehe 3.1) über die Detailanalyse (siehe 3.2) bis zum Vertragsabschluß (siehe 3.3) und der daran anschließenden Beteiligungsphase (siehe 3.4) behandelt.

Eine weitere Betrachtung wird danach den Exitmöglichkeiten gewidmet (siehe 4.1).

In der abschließenden Zusammenfassung wird die Gesamtsituation komprimiert dargestellt und ein Aspekt zu den Zukunftsaussichten gegeben.

2. Allgemeiner Überblick über die Formen der Finanzierung

2.1 Abgrenzung zwischen Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung

2.1.1 Fremdfinanzierung

Ein wesentliches Merkmal der Fremdfinanzierung ist die Verpflichtung zu laufenden Zins- und Tilgungsleistungen. Dieses kann gerade für Unternehmen in den Anfangs-phasen zu großen Liquiditätsproblemen führen. Da ein nicht ausreichender Bruttoge-winn außerdem keinen hinreichenden Raum für die Bedienung dieser Kapitalkosten lässt, ist ein wesentliches Kriterium für die Zusage von Krediten nicht gegeben.[3] Da-neben verlangen die Kreditgeber Sicherheiten, welche die Verfügungsmacht über das Betriebsvermögen einengen.[4] Bei jungen Unternehmen werden kaum beleihungsfähige Wirtschaftsgüter geschaffen und ihr Entwicklungsstadium wird zunächst auch noch häufig von einer wertvernichtenden Burn Rate[5] geprägt. Das Fehlen eines dinglichen Betriebsvermögens widerspricht außerdem der „Kreditlogik der Banken“.[6] Weiterhin ist die Kreditwürdigkeitsprüfung der Banken mehr auf Vergangenheitswerte (Bilanzzah-len) denn auf die Marktchancen neuer Produkte und Technologien gerichtet. Die Kredit-institute stehen dann erst später bei eingetretenen Markterfolgen wieder zur Seite.[7]

Es wird deutlich, dass es mit klassischer Bankfinanzierung nicht möglich ist, innova-tiven Unternehmen über die ersten Anfänge bis zur Etablierung zu helfen. Es müssen daher Lösungen neben der Fremdfinanzierung gefunden werden, um die ersten unter-nehmerischen Aktivitäten mit ausreichenden finanziellen Mitteln bestreiten zu können.

2.1.2 Eigenkapitalfinanzierung

Die einzelnen Komponenten des Eigenkapitals einer Unternehmung sind sehr anschaulich im HGB dargestellt. Dort sehen wir im § 266 Abs. 3 A., dass u.a. auch das Jahresergebnis hinzugerechnet wird, was bedeutet, dass auch ein Verlust mit dem Eigenkapital saldiert wird und es damit eine Verlustausgleichsfunktion wahrnimmt.[8]

In der Literatur spricht man auch von einer Voraushaftungsfunktion gegenüber dem Fremdkapital.[9] Verluste werden zuerst aus dem Eigenkapital gedeckt und erst wenn dieses verbraucht ist, werden mit Fremdkapital finanzierte Werte verzehrt. Es wird deutlich, dass Fremdkapitalgeber zur Verhinderung des Ausfalls ihrer Forderungen ein risikoadäquates Eigenkapital verlangen.[10] Die Eigenkapitalgeber haben keinen An-spruch auf eine feste Verzinsung,[11] so dass hier gerade in Gründungs- und Krisenphasen ein nicht unerheblicher positiver Liquiditätseffekt entstehen kann. Für dieses erhöhte Risiko stehen den Eigenkapitalgebern Informations- und Kontrollrechte zu, während Fremdkapitalgeber nur bei relativ hohem Engagement und entsprechend unbefriedigender Vermögens- und Ertragslage ein erhöhtes Mitwirkungsrecht haben.[12]

Die Möglichkeit einer weiteren Einlage durch die Gründer scheidet meistens aus, da diese ihre finanziellen Möglichkeiten in der Regel bereits ausgeschöpft haben.[13] Finden sich hier keine Lösungen, bleiben wegen des mangelnden Eigenkapitals nur noch Liquidation oder Insolvenz des Unternehmens und die Verabschiedung von der chancenreichen Geschäftsidee bzw. der weiteren Marktbearbeitung.[14] Wer den Marktmechanismus kennt, weiß, dass sich bei Bestehen einer Nachfrage (nach Eigenkapital) und den damit verbundenen Chancen auch ein Angebot bildet.

2.1.3 Beteiligungsformen

Zunächst einmal wird hier zwischen offenen und stillen Beteiligungen unterschieden.

Bei der offenen Beteiligung erwirbt der Kapitalgeber Anteile an dem Kapital einer AG (Erwerb von Aktien), einer GmbH (Gesellschaftereinlage) oder einer KG (Kommandit-einlage). Mit diesen Formen der Beteiligung sind gewöhnlich Stimm- und Ent-scheidungsbefugnisse verbunden.[15] Sie erzeugen haftendes Eigenkapital (siehe 2.1.2).

Die stillen Beteiligungen werden unterschieden in typische und atypische.

Die typische stille Beteiligung ist eine abgewandelte Form eines Darlehens. Der bisherige Inhaber erhält einen Kapitalzufluss, der in sein Vermögen übergeht.[16] Der Geber erhält angemessene Zinsen, die auch eine gewinnabhängige Komponente haben können. Er erhält keine Mitsprache-, jedoch Informations- und Kontrollrechte.[17]

Bei der atypischen Form wird der Gesellschafter sowohl am Gewinn als auch am Vermögen der Gesellschaft beteiligt und partizipiert außerdem am Wertzuwachs.[18]

Ein umsichtiger Kapitalgeber wird sich nicht an einer GbR oder oHG beteiligen, da er dann über seine geleistete Einlage hinaus mit seinem gesamten Vermögen haftet.[19] Die Haftung der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ist allgemein auf das gezeichnete Kapital beschränkt.[20] Bei der Beteiligung an einer GmbH haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen.[21] Eine darüber hinausgehende Nachschusspflicht der Gesellschafter kann ausbedungen bzw. begrenzt werden.[22]

2.2 Beteiligungsgesellschaften

2.2.1 Kapitalbeteiligungsgesellschaften

In fast allen Unternehmensphasen besteht Kapitalbedarf. Da die traditionelle Fremd-finanzierung aufgrund der dargestellten Kriterien größtenteils ausscheidet, kann diese Lücke nur durch haftendes Eigenkapital geschlossen werden.

[...]


[1] Vgl. Fischer (1987), S. 9.

[2] Vgl. Stedler (1996), S. 73.

[3] Vgl. Vormbaum (1995), S. 277.

[4] Vgl. Vormbaum (1995), S. 275.

[5] Zeitspanne, bis das einem Unternehmen zur Verfügung gestellte Kapital verbraucht ist (BVK [2003a]).

[6] Cichy (2000), S. 12.

[7] Vgl. Merl (1996), S. 74.

[8] Vgl. Bieg; Kussmaul (2000), S. 45.

[9] Vgl. Vormbaum (1995), S. 36.

[10] Vgl. Vormbaum (1995), S. 36.

[11] Vgl. Vormbaum (1995), S. 37.

[12] Vgl. Vormbaum (1995), S. 38.

[13] Vgl. Stedler (1996), S. 73.

[14] Vgl. Beyel (1987), S. 658.

[15] Vgl. Fromann (1991), S. 734.

[16] Vgl. § 230 Abs. 1 HGB.

[17] Vgl. § 233 Abs. 1 und 2 HGB.

[18] Vgl. Vormbaum (1995), S. 164.

[19] Vgl. §§ 735 BGB, 128 HGB.

[20] Vgl. § 272 Abs. 1 HGB.

[21] Vgl. § 13 Abs. 2 GmbHG.

[22] Vgl. § 26 Abs. 3 GmbHG.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Venture Capital als Finanzierungsinstrument innovativer Unternehmen
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg  (Institut für Operations Research)
Veranstaltung
Seminar zum Investitionsmanagement
Note
2,3
Autor
Jahr
2003
Seiten
19
Katalognummer
V31156
ISBN (eBook)
9783638322416
Dateigröße
477 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Venture, Capital, Finanzierungsinstrument, Unternehmen, Seminar, Investitionsmanagement
Arbeit zitieren
Roland Brüggemann (Autor:in), 2003, Venture Capital als Finanzierungsinstrument innovativer Unternehmen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31156

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