Lässt sich die Todesstrafe rechtfertigen?


Hausarbeit, 2014

17 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Argumentation

3. Persönliche Stellungnahme

4. Fazit

5. Literaturverzeichnis

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1. Einleitung

Die Todesstrafe, die Beraubung des Lebens eines Menschen als Bestrafung, steht im Zusammenhang mit der Geschichte und der Entwicklung des Menschen. Die Todesstrafe diente und dient in vielen Ländern immer noch als Bestrafung und zur Abschreckung. Im Mittelalter wurde die Hinrichtung öffentlich durchgeführt. Dementsprechend hatte sie auch viele Zuschauer.

„Die Todesstrafe, so wie sie angewandt wird, ist eine abscheuliche Schlachterei. Sie ist eine auferlegte Schmach für den Körper des Menschen und seine Ganzheit, Dieses Entzweischneiden, dieser entwurzelte lebende Kopf, das Blutspritzen, all dies rührt noch von einer barbarischen Zeit her, als man glaubte, das Volk durch entwürdigende Schauspiele beeindrucken zu können, heute wird dieser unwürdige Tod verstohlen gehabt“ (Buchhorn 1979, S. 112).

Im Mittelalter galt das für viele Zuschauer als Vergnügen. Im Rahmen der Inquisition der katholischen Kirche wurden tausend Frauen öffentlich verbrannt, die beschuldigt wurden Hexen zu sein oder eine Beziehung mit dem Teufel zu haben. Mit den Jahren, mit der gestiegenen Lebensqualität, der Entwicklung der Technik, dem kulturellen Wandel hat die Todesstrafe ihre Präsenz-Wirkung verloren. Jetzt wird die Todesstrafe unauffällig und ohne große Show vollzogen. Die Methode der Hinrichtung hat sich auch verändert. Das Abschlagen der Köpfe wurde durch den elektrischen Stuhl und die Todesspritze ersetzt. Interessant ist, dass die Menschen nicht anfingen über die Abschaffung der Todesstrafen nachzudenken, sondern sich Gedanken machten, wie man die Todesstrafe mechanisieren kann, damit derjenige, der sie ausführt, sich nicht wie ein Mörder fühlt. Als das Leben anfängt viel leichter zu werden und die Rate derjenigen, die zur Todesstrafe verurteilt werden, sinkt, beginnen viele sich zu fragen, woher wir Menschen das Recht nehmen, den anderen das Recht auf Leben zu nehmen. Hiermit stellt sich die Frage, ob sich die Todesstrafe rechtfertigen lässt.

2. Argumentation

Auf der einen Seite dient die Todesstrafe als Abschreckung „Der Zweck ist kein anderer als den Verbrecher daran zu hindern, seinen Mitbürgern neue Schäden zuzufügen und die anderen von gleichen Handlungen abzuhalten“ (Beccaria 1764, S. 124). Zudem wird die Todesstrafe als nötig empfunden, da sie als die stärkste Abschreckung vor dem Verbrechen gilt (Vgl. Grotius 1625, S. 21). Je härter die Strafen für ein Verbrechen werden, desto mehr haben die Menschen Angst diese Verbrechen zu begehen, so die Abschreckungstheorie (Vgl. Beccaria 1764, S. 122f). Jedoch stellt sich die Frage, ob die Todesstrafe die potenziellen Täter wirklich abschreckt.

Laut US Wissenschaftler Isaac Ehrlichs, der 1975 eine Studie zur Todesstrafe veröffentlicht hat, soll die Todesstrafe eine abschreckende Wirkung haben, denn jeder Mensch fürchte sich vor dem Tod (Vgl. Becker 2006, o.S.). Auf der anderen Seite zeigt die Studie, die von den vereinten Nationen 1988 weltweit durchgeführt wird und 1996 und 2006 ergänzt wird und die das Verhältnis zwischen der Todesstrafe und der Mordrate betrachtet,, dass es nicht nachgewiesen ist, dass die Todesstrafe abschreckender wirkt als die Freiheitsstrafe. (Vgl. Amnesty International 2013, S. 2). Für viele Menschen wirkt die Strafe abschreckend,

„Wenn es aber stimmt, dass die Zahl derjenigen Menschen, welche aus Angst oder Tugendsamkeit die Gesetze beachten, größer ist, als die Zahl derjenigen, welche die Gesetze brechen, so muss das Risiko, einen Unschuldigen zu foltern, umso höher angesetzt werden, je höher die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Mensch unter sonst gleichen Voraussetzungen, die Gesetzte beachtet hat gegenüber demjenigen der sie missachtet hat“ (Beccaria 1764, S. 122f.).

Wie verhält es sich aber mit Kriminellen und potenziellen Tätern? Auf sie hat die Todesstrafe keine Wirkung (Vgl. Leonhardt 1973, S. 5). Denn die Mehrzahl der Morde wird im Affekt des Täters begangen. Das heißt der Täter steht unter einem emotionalen Einfluss und kann sich nicht beherrschen. Zudem kann der Täter unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen. Dementsprechend wird ihm in dem Moment, in dem er die Tat begeht, nicht bewusst, welche Konsequenzen er dafür tragen muss. (Vgl. Amnesty International 2013, S. 2).

Die Todesstrafe soll verhindern, dass die Menschen Selbstjustiz betreiben oder eine so genannte Lynchjustiz ausüben. Unter einer Lynchjustiz versteht man „(meist durch eine aufgebrachte Volksmenge vorgenommene) Misshandlung oder Tötung eines Menschen ohne vorherige Gerichtsverhandlung als ungesetzliche Bestrafung für etwas, was dieser begangen hat oder begangen haben soll“ (Duden, 2013; Stichwort Lynchjustiz).

Ein Beispiel: In Madagaskar werden drei Männer von den Bewohnern des Dorfes umgebracht, da sie den Verdacht hatten, dass diese drei Männer vorher einen Jungen umgebracht hätten um ihm die Geschlechtsorgane zu entnehmen und mit ihnen Handel zu treiben. Als die verdächtigten Personen von den Dorfbewohnern misshandelt wurden, haben sie zugegeben, dass sie mit den Organen handeln. (Vgl. vks/AFP/dpa 2013, o.S.). Wie man sieht, geschieht die Lynchjustiz in Ländern unabhängig davon, ob die Todesstrafe in den Ländern abgeschafft ist oder nicht.

Bei den Fällen, wo der Mord absichtlich begangen bzw. kalkuliert wird, begeht der Täter erst dann den Mord, wenn er sich sicher ist, dass das Risiko erwischt zu werden minimal ist, deshalb wirkt auf ihn die abschreckende Wirkung der Todesstrafe nicht. (Vgl. Amnesty International 2013, S. 2). „Für ihn hängt die Abschreckung also mehr von der Aufklärungsquote als von der Höhe des angedrohten Strafmaßes ab“ (Amnesty International 2013, S. 2).

„Die Sicherheit der Gesellschaft vor Straftätern kann durch einen effizienten Strafvollzug gewährleistet werden“ (Amnesty International 2013, S. 6). Die Anzahl derjenigen, die versuchen aus dem Gefängnis zu fliehen, hält sich in Grenzen. Die Sicherheit der Gesellschaft kann man nicht durch die Todesstrafe erlangen, sondern man muss bei dem Kampf um das Verbrechen auf präventive Maßnahmen setzen. (Vgl. Amnesty International 2013, S. 6). Beispiel: Durch Präventionsmaßnahmen kann bei Pädophilie verhindert werden, dass daraus sexueller Missbrauch von Kindern wird.[1]

Bei Forderungen in der BRD nach der Wiedereinführung mit der Todesstrafe lässt sich auch mit dem Ziel von Strafen, z.B. von Gefängnisstrafen, argumentieren. So steht im Strafvollzugsgesetz der Bundesrepublik Deutschland „Im Vollzug (…) soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen“ (StVollzG § 2). Das Ziel ist die Resozialisierung, die Wiedereingliederung des Menschen in die Gesellschaft. Bei der Todesstrafe kann man dieses Ziel nicht erreicht werden. Jeder Täter muss die Chance bekommen, seine Verbrechen zu analysieren und Reue zu zeigen. Die Resozialisierung soll an oberster Stelle stehen. Wenn den Gefangenen stattdessen die Todesstrafe droht, nimmt der Staat ihnen die letzte Hoffnung und die Chance einer möglichen Resozialisierung (Vgl. Amnesty International 2013, S.10). Wenn der Staat anstatt auf Resozialisierung auf die Todesstrafe setzt, lässt sich konstatieren, dass der Staat versagt hat.

Viele Politiker missbrauchen die Todesstrafe für Ihre Wahlkampagne, wie zum Beispiel der texanische Gouverneur Rick Perry, der hat mehr als 234 Hinrichtungen durchgesetzt hat und Favorit im Wahlkampf der Republikaner ist (vgl. Pitzke 2011, o.S.). Ein weiterer Fall zeigt, wie die Politiker die Todesstrafe zum eigenen Vorteil nutzen. Hätte Bill Clinton während seines Wahlkampfs für die Abschaffung der Todesstrafe plädiert, hätte er die Wahl nicht gewonnen, denn während seines Wahlkampfs 1992 befürworten 85% der Amerikaner die Todesstrafe. Um den Menschen zu zeigen, dass er die Todesstrafe befürwortet, unterbrach Clinton seine Wahlkampagne und reiste extra nach Arkansas um dort an der Hinrichtung von Ricky Rectors, eines nicht voll zurechnungsfähigen Mannes, teilzunehmen. Damit wollte er bei den Sympathisanten der Todesstrafe punkten. Wie sich später herausstellte, hat die Befürwortung der Todesstrafe sich für ihn ausgezahlt, Bill Clinton gewann die Wahl. (Vgl. Healey 1993, S. 116).

Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, „ob in einem gut eingerichteten Staatswesen die Todesstrafe wirklich nützlich und gerecht sei. Woher können die Menschen die Berechtigung ableiten, Ihresgleichen zu töten?“ (Beccaria 1764, S. 125).

„Das Verbrechen gehört unter den Begriff Aufstand wider die gesellschaftliche Ordnung. Man bestraft einen Aufständischen nicht: man unterdrückt ihn. Ein Aufständischer kann ein erbärmlicher und verächtlicher Mensch sein: an sich ist an einem Aufstande nichts zu verachten- und in Hinsicht auf unsere Gesellschaft aufständisch zu sein, erniedrigt an sich noch nicht den Wert eines Menschen“ (Nietzsche 1887, S. 496).

Artikel 1 des Grundgesetzes lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Die Todesstrafe würde jedoch signalisieren, dass auf das menschliche Leben kein Wert gelegt wird und somit gewissenlos ein Leben vernichtet und die Würde eines Menschen mit den Füßen getreten wird. Deshalb lautet Artikel 102 des Grundgesetzes: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“

In vielen Staaten werden mit der Todesstrafe nicht nur Schwerverbrecher, sondern auch diejenigen die z.B. Ehebruch begehen, bestraft. Zum Beispiel wird eine Frau die Ihren Mann betrogen hat in Afghanistan zu Tode gesteinigt (Vgl. Spiegelonline 2005, o.S.). In Europa wurden Frauen bis zum späten Mittelalter wegen Ehebruch zum Tode verurteilt. Die Befürworter solcher Strafen argumentieren damit, dass Ehebruch laut Koran eine tödliche Sünde ist und mit dem Tod bestraft werden soll. Doch kann man auch argumentieren, dass der Mord an der Frau, die den Ehebruch begangen hat, eine tödliche Sünde ist.

Die Todesstrafe wird häufig auch als Instrument benutzt, um diejenigen zu zerstören, dessen Zerstörung dem Staat nutzt (Vgl. Beccaria 1764, S. 125). Demnach wird die Strafe aus Sicht dieser Staaten notwendig, wenn derjenige, der im Gefängnis sitzt und einen enormen Einfluss auf die Außenwelt hat, seine Macht durch Dritte ausübt und somit die Staatssicherheit gefährdet (Vgl. Beccaria 1764, S. 125). Deswegen muss der Täter beseitigt werden. Denn „seine Existenz würde eine gefährliche Umwälzung in der bestehenden Staatsform hervorrufen“ (Beccaria 1764, S. 125). Jedoch werden sie damit aus Sicht der Anhänger oft zu Märtyrern. Zum Beispiel ist der italienische Diktator Mussolini immer noch ein Vorbild für italienische Neonazis.

In der Gesellschaft wird die Todesstrafe für Terroristen gefordert, die den Staat angreifen und sich keiner Schuld bewusst sind. Das Volk verlangt, dass der Täter, der das Verbrechen begangen und andere getötet hat, auch selbst getötet werden muss (Vgl. Hegel 1820, S. 97). So ist das auch im Falle von Dschochar Zarnajew. Dschochar Zarnajew legt am 15. April 2013 zusammen mit seinem Bruder beim Boston Marathon mehrere Bomben, die drei Menschen das Leben kosteten und 260 verletzten (Vgl. dpa/AFP/jst 2013, o.S). Jetzt wird „der überlebende mutmaßliche Bombenattentäter vom Bostoner Marathonlauf, Dschochar Zarnajew wegen vierfachen Mordes und des Gebrauchs von Massenvernichtungswaffen angeklagt“ (dpa/AFP/jst 2013, o.S.). Deshalb wurde am 30. Januar 2014 vor Gericht die Todesstrafe für ihn gefordert.[2]

So wird auch in Indien die Hinrichtung des Mohammed Ajmal Amir Kasab von der Mehrheit der indischen Bevölkerung verlangt. Kasab soll zusammen mit zehn anderen Terroristen die Stadt Mumbai am 28 November 2008 drei Tage lang terrorisiert haben. Dabei kamen 166 Menschen durch die Schüsse der Terroristen ums Leben. (Vgl. Kazim 2012, o.S).

Auch in Russland wird über die Todesstrafe diskutiert, zum Beispiel überlegt Russlands Innenminister Wladimir Kolokolzew die Todesstrafe wieder einzuführen. Sie soll bei Schwerstverbrechen wie z.B. Terroristen oder Kinderschändern eingesetzt werden. Laut der Umfrage des Instituts für öffentliche Meinung, die 2012 durchgeführt wurde, sind 62% der russischen Bevölkerung bei Schwerstverbrechern für die Wiedereinführung der Todesstrafe (Vgl. Windisch 2013, o.S). Hierbei wird vergessen dass viele Terroristen aus Überzeugung agieren und ihr Leben aufs Spiel setzen. Die Todesstrafe als Bestrafung spielt für solche Menschen keine Rolle, sondern ist für die Täter umgekehrt ein Reiz um zu provozieren. (Vgl. Amnesty International 2013, S. 8). „Statt Gewalt zu verhindern, könnten Hinrichtungen für Vergeltungsmaßnahmen und damit für noch mehr Gewalt benutzt werden“ (Amnesty International 2013, S. 8). Wenn ein Terrorist zum Tode verurteilt wird, gilt dies für seine Terrorgruppe oder so genannte Glaubensbrüder als Grund für Vergeltung oder Rache. So können die Gewalttaten zu mehr Opfern führen. Man darf auch nicht vergessen, dass religiöse Terroristen der Meinung sind, dass sie, wenn sie die Menschen töten, die einen anderen Glauben als sie haben, nach ihrem Tode dafür belohnt werden. Sie sehen die Todesstrafe nicht als Bestrafung, sondern als Befreiung oder Erlösung.

Ein weiteres Argument für die Befürworter der Todesstrafe ist, dass die Todesstrafe dem Steuerzahler günstiger kommt als die lebenslange Versorgung des Täters durch die Steuergelder. (Vgl. Amnesty International 2013, S. 10). Dem ist aber zu widersprechen, denn; „ein Todesurteil kostet dreimal so viel wie die lebenslange Haft“, „185 Millionen Dollar zahlt der Staat jedes Jahr für den Unterhalt seiner death row“ (Häntzschel 2012, S. 3). Die Duke Universität für North Caroline hat herausgestellt, dass die Kosten der Todesstrafe 2,16 Millionen US Dollar über dem liegen, was für ein normales Kapitalverbrechen verwendet wird. In Texas belaufen sich die Kosten im Falle einer Todesstrafe auf 2,3 Millionen US Dollar, das ist das Dreifache an Kosten, die der Staat bezahlt im Verhältnis zu einer 40jährigen Haftstrafe. In Florida belaufen sich die Kosten auf 3,2 US Dollar. (Vgl. Bode 2002, o.S.). Wie man sehen kann, kostet es viel Geld, wenn der Angeklagte zum Tode verurteilt wird, denn die Kosten, die durch Berufungs- und Revisionsverfahren entstehen, können schnell in die Höhe steigen. Darüber hinaus dürfen, wenn es um die Entscheidung eine menschlichen Lebens geht, finanzielle Aspekte keine entscheidende Rolle spielen „Niemand käme beispielsweise auf die Idee, das Leben von pflegebedürftigen Senioren oder unheilbar Kranken in Frage zu stellen, nur weil es dem Steuerzahler viel Geld kostet“ (Amnesty International 2013, S. 10). Ist es überhaupt gerechtfertigt einen Menschen zu töten, nur weil es dem Staat günstiger vorkommt? Wie kann man das menschliche Leben auf die gleiche Waage mit dem ökonomischen Zweck legen?

Ein weiteres Argument bei der Todesstrafe ist das Prinzip „ Auge um Auge, Zahn um Zahn, Fuß um Fuß“ (2. Mose 21, 23/24). Es soll Gleiches mit Gleichem vergolten werden; derjenige, der gemordet hat, soll auch getötet werden. So könnte z.B. eine Frau die Todesstrafe für den Mann verlangen, der ihr Kind getötet hat. Auf den ersten Blick betrachtet, macht es die Angehörigen des Opfers glücklich, da sie sich an dem Mörder ihres Kindes rächen können. Auf den zweiten Blick betrachtet wird die Hinrichtung des Täters das Verbrechen nicht ungeschehen machen.

Wie verhält es sich mit der Todesstrafe, wenn Unschuldige zur Todesstrafe verurteilt werden? Der Mensch ist nicht frei von Fehlern, so können auch diejenigen Fehler machen, die für die Justiz arbeiten wie z.B. Polizisten, Anwälte, Richter, Zeugen. Laut der University of Michigan Law Scholl in Ann Arbor und dem Center on Wrongful Conviction der Northwestern University in Chicago wurden in den USA zwischen 1989 und 2012 fast neunhundert Fälle bekannt, in denen die angeblichen Täter viele Jahre später entlastet wurden, da sich herausstellte, dass sie unschuldig sind.

Shujaa Graham wird wegen Mordes zum Tod verurteilt, Graham kämpft acht Jahre dafür seine Unschuld zu beweisen, drei Jahre davon verbringt er im Todestrakt des Gefängnisses von San Quentin. Schließlich gelingt es ihm seine Unschuld zu beweisen und er wird entlassen. (Vgl. Hahn 2012, o.S.).

Auch der Fall Cameron Todd Willingham zeigt, dass sich die Justiz irren kann. Cameron Todd Willingham wird wegen Brandstiftung und wegen Mordes an seinen drei Kindern zum Tode verurteilt. Die Justiz wirft ihm vor, das Feuer in seinem Haus einen Tag vor Heiligabend 1991 gelegt zu haben. Als ihm die Todesspritze verpasst wird, lauten seine Worte wie folgt „Ich bin ein unschuldiger Mann, verurteilt für etwas, was ich nicht getan habe“. Später wird der Fall neu aufgegriffen, dabei stellt sich heraus, dass das Feuer nicht Cameron Todd Willingham gelegt hatte, sondern dass es sich um einen Unfall handelte, der durch eine defekte Stromleitung oder durch den elektrischen Heizofen erzeugt wurde (Vgl. Neubauer, 2009 o.S.).

Eine vollzogene Todesstrafe lässt sich nicht wiedergutmachen, jedoch eine irrtümlich verhängte Haftstrafe. In der Bundesrepublik ist die Regelung folgendermaßen: Stellt sich bei Gefangenen, die im Gefängnis sitzen, ein Fehlurteil heraus, besteht für den Staat die Pflicht der Haftentschädigung.[3]

[...]


[1]Vgl. http://www.zeit.de/wissen/2014-02/paedophilie-faq-edathy; Stand 15.3.2014

[2]Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Dzhokhar_Tsarnaev#Lebenslauf, Stand 15.3.2014

[3]Vgl. http://www.sueddeutsche.de/politik/justizopfer-haftentschaedigung-auf-euro-gehoben-1.654900; eingesehen am 15.3.2014.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Lässt sich die Todesstrafe rechtfertigen?
Hochschule
Universität Vechta; früher Hochschule Vechta  (Institut für Sozialwissenschaften und Philosophie)
Veranstaltung
SW-5.2 Die Rechtfertigung der Strafe
Note
2,0
Autor
Jahr
2014
Seiten
17
Katalognummer
V310873
ISBN (eBook)
9783668095939
ISBN (Buch)
9783668095946
Dateigröße
422 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Todesstrafe, Philosophie, Sozialwissenschaften
Arbeit zitieren
Natalia Bokova (Autor:in), 2014, Lässt sich die Todesstrafe rechtfertigen?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/310873

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