Gender Mainstreaming in der Kommunalen Stadtentwicklung


Hausarbeit, 2004

58 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definition der Begriffe und Entwicklung der Diskussion
2.1 Definition „Gender Mainstreaming“
2.2 Die Komplexität von „Gender“
2.3 Herkunft und Entwicklung
2.3.1 Die Vereinten Nationen
2.3.2 Die Europäische Union und ihre Mitgliedsländer
2.3.3 Deutschland

3. Gleichstellung und Stadtplanung
3.1 In welchen Bereichen der Stadtplanung wird Gleichstellung thematisiert?
3.2 Über welche Methoden und Instrumente verfügt die Planung?
3.2.1 Verwaltungsinterne Ansätze
3.2.2 Kooperative Ansätze
3.2.3 Ansätze außerhalb der Verwaltung
3.3 Auswertung der Instrumente
3.4 Gender Mainstreaming - Top Down-Strategie oder gesamtgesellschaft-liche Aufgabe?

4. Gute Beispiele der Umsetzung von Gender Mainstreaming in verschiedenen Handlungsfeldern der Stadtplanung
4.1 Gute Beispiele
4.1.1 Städtebau
4.1.2 Innovativer Wohnungsbau / Alternative Wohnformen
4.1.3 Freiraumplanung
4.1.4 Verkehrsplanung
4.1.5 Kooperation / Beteiligung
4.1.6 Gesetzgebung / Verordnungen
4.1.7 Handlungsfelder der Zukunft
4.1.8 Bottom Up-Ansätze
4.2 Auswertung der Beispiele

5. Chancen und Risiken

Anhang
A - Literaturverzeichnis
B - Gesetzestexte
C - Internetquellen (zuletzt besucht 15.05.2004)
D - Für die Umsetzung des Gender Mainstreaming verantwortliche Ministerien in den Mitgliedsstaaten der EU
E - Kontaktadressen zu den vorgestellten Beispielen

Verzeichnis der Abbildungen

Abb. 1: Die Doppelstrategie des Gender Mainstreaming und der Frauenpolitik

Abb. 2: Die 3R-Methode aus Schweden

Abb. 3: Lageplan

Abb. 4: Bauteil Prochazka

Abb. 5: Blick in den Hof

Abb. 6: Modell der Anlage

Abb. 7: 3D-Ansicht des Innenhofs

Abb. 8: Baufortschritt Feb. 2004

Abb. 9: Entwurf Johannpark

Abb. 10: Blick in den Einsiedlerpark

Abb. 11: Zentrale Freifläche im Johannpark

Abb. 12: Der Wiener 6. Bezirk

Abb. 13: Blick in die Mariahilfer Str.

Abb. 14: Detail Radverkehrsplanung

Abb. 15: Luftbild Stadtzentrum Hamburg

Abb. 16: Rathaus Münster

Abb. 17: Luftbild Bozen/Bolzano

Abb. 18: Logo der Initiative "Frau am Bau"

Verzeichnis der Tabellen

Tab. 1: Ansätze des Gender Mainstreaming in den Städtebaulichen Handlungsfeldern

Tab. 2: Methoden der Stadtplanung

Tab. 3: Überblick über Beispiele zur Umsetzung von Gender Mainstreaming in der Stadtplanung

Tab. 4: Die ausgewählten Projekte nach Handlungsfeldern und Instrumenten

1. Einleitung

Seit 1999 ist die Strategie des „Gender Mainstreaming“ offiziell Bestandteil der Politik in Deutschland. Sie wurde eingeführt mit dem Ziel, geschlechtergerechte Politik zu fördern und auf allen Ebenen zu verankern. Nicht nur die Bundesregierung und die Landesregierungen sind hier aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen und Projekte anzustoßen, sondern auch die Kommunen. Angesichts der steigenden Zahl von Pilotprojekten in allen Bereichen der Gesellschaft und auf allen politischen Ebenen kann sich die Stadt- und Regionalplanung den Fragen nicht entziehen, welche Relevanz Gender Mainstreaming für die Stadtentwicklungsplanung besitzt, wie sich das Prinzip auf die Planung auswirkt und wie seine Forderungen in planerische Prozesse und Projekte umgesetzt werden können.

Während die Europäische Union bereits seit längerem bei der Vergabe von Fördermitteln (z.B. URBAN II, INTERREG III) die Berücksichtigung von Genderkriterien in der Bewerbung ausdrücklich fordert und dies vor allem auf regionaler Ebene auch in Deutschland mittlerweile zum Alltagsgeschäft der Regional- und Kommunalverwaltungen gehört, beginnt in Deutschland auf kommunaler Ebene die breite Auseinandersetzung mit geschlechtergerechter Planung erst allmählich. Engagierte Planerinnen und Planer sehen sich dabei nicht nur dem Vorwurf ausgesetzt, dass Planung doch für alle gemacht würde und somit geschlechtsneutral sei[1], auch innere Widerstände in der Verwaltung, falsches Verständnis des Konzepts und mangelnde Information und Schulung erschweren momentan noch die Akzeptanz von Gender Mainstreaming. Es gibt zwar in diesem Zusammenhang bereits viele Vorarbeiten, es wurden Checklisten und Kriterienkataloge entwickelt und verschiedene Formen ausprobiert, Gender Mainstreaming in den Verwaltungsalltag zu integrieren. Allerdings tauchen auch immer wieder Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung auf, da noch nicht viele Erfahrungswerte vorliegen, und z.B. noch keine umfassende Datenbank mit guten Beispielen erstellt wurde, über die u.a. das Programm „Soziale Stadt“ oder „IProS" (Innovative Projekte im Städtebau) verfügen.

Vor diesem Hintergrund verfolgt die Arbeit drei Ziele:

- Als erstes soll eine allgemeine Einführung das Konzept des Gender Mainstreaming erklären und den aktuellen Stand der Umsetzung auf verschiedenen politischen Ebenen beschreiben.
- Zweitens werden Handlungsfelder und Instrumente der Stadtplanung identifiziert und ihr jeweiliger Stellenwert in Bezug auf Gender Mainstreaming kritisch diskutiert.
- Drittens folgt die Präsentation einer kleinen Auswahl an guten Beispielen, um der kommunalen Verwaltung Anregungen für ihre Arbeit zu geben.

Die Arbeit konzentriert sich auf die kommunale Ebene, da gerade dort die Strategie des Gender Mainstreaming in die Praxis, in gebaute Strukturen umgesetzt wird und gerade dort spezifische Fragestellungen zur praktischen Umsetzung auftauchen, während übergeordnete Ebenen sich auf die (oft mehr oder minder schwammige) Definition von Zielen beschränken.

Insofern sollen vor allem die Beispiele für jedes in der Stadtplanung relevante Handlungsfeld exemplarisch zeigen, welche Möglichkeiten und Formen es gibt, geschlechtergerecht zu planen und zu bauen. Eine hundertprozentige Übertragbarkeit kann aufgrund unterschiedlicher Voraussetzungen der Kommunen (Größe der Kommune, Finanzierung, Rückhalt der politischen Führung etc.) zwar nicht gegeben sein, dennoch können die Beispiele neue Wege zur Integration von Gender Mainstreaming aufzeigen, und zu neuen Ideen inspirieren.

2. Definition der Begriffe und Entwicklung der Diskussion

2.1 Definition „Gender Mainstreaming“

Der Begriff „Gender Mainstreaming“ ist aus zwei englischen Wörtern zusammengesetzt, für die es (noch) keine adäquate und elegante deutsche Übersetzung gibt. Die englische Sprache unterscheidet zwischen dem biologischen Geschlecht („sex“), also dem Geschlecht, mit dem ein Mensch geboren wird, und dem sozialen Geschlecht („gender“) – eine Differenzierung, die in der deutschen Sprache nicht vorkommt.

Gender beschreibt demnach die erlernten Geschlechterrollen von Mann und Frau und die Attribute, die diesen Rollen jeweils in der Gesellschaft zugeordnet bzw. durch eine bestimmte Kultur konstituiert werden. Es umfasst auch die Verhältnisse zwischen Mann und Frau und bildet Hierarchien und Diskriminierungen ab. Aufgrund der Determinierung durch die Gesellschaft können sich die Attribute von Gender im Laufe der Zeit demnach auch wandeln.

Mainstreaming beschreibt die Absicht, ein Thema alltäglich und akzeptiert werden zu lassen. Es wird zur selbstverständlichen Entscheidungsgrundlage laufender Prozesse und Handlungen hinzugefügt. (OSAGI 2001: 1; BMFSFJ 2003a: 5f.; www.genderkompetenz.info)

Gender Mainstreaming greift also das Thema der Geschlechtergerechtigkeit auf und versucht, es in allen Bereichen der Gesellschaft zu verankern, so dass Frauen und Männer die Chance haben, ihr Leben nach ihren Interessen zu gestalten. Die UNO definiert Gender Mainstreaming als

„[…] the process of assessing the implications for women and men of any planned action, including legislation, policies or programmes, in all areas and at all levels. It is a strategy for making women’s as well as men’s concerns and experiences an integral dimension of the design, implementation, monitoring and evaluation of policies and programmes in all political, economic and societal spheres so that women and men benefit equally and inequality is not perpetuated. The ultimate goal is to achieve gender equality.” (OSAGI 2001: 1)

Gender Mainstreaming soll in allen Handlungsbereichen und allen Ebenen implementiert werden. In der praktischen Umsetzung hat sich zunächst aber der Top Down-Ansatz durchgesetzt, der den Spitzen von Verwaltung, Unternehmen und Organisationen den Auftrag gibt, „die unterschiedlichen Interessen und Lebenssituationen von Frauen und Männern

- in der Struktur,
- in der Gestaltung von Prozessen und Arbeitsabläufen,
- in den Ergebnissen und Produkten,
- in der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
- in der Steuerung (Controlling)

von vornherein zu berücksichtigen.“ (BMFSFJ 2003a: 5)

Aus den Zitaten des OSAGI und des BMFSFJ geht deutlich hervor, dass es nicht darum geht, nur eine zusätzliche Komponente „Gender“ in politische Entscheidungen einzufügen, sondern den Aspekt „Gender“ als integralen Bestandteil der Politik zu begreifen. Das Ziel ist dabei das Erreichen von „Gender Equality“[2]. Dabei kann sich die Politik auf verschiedenen Ebenen und mit unterschiedlichen Instrumenten, wie Leitfäden, Checklisten oder Arbeitshilfen, arbeiten.[3]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Die Doppelstrategie des Gender Mainstreaming und der Frauenpolitik

Quelle: Webseite des Gender-Instituts Sachsen Anhalt 05/2004

Hier werden die Unterschiede und Zusammenhänge zwischen Gender Mainstreaming und der klassischen Frauenpolitik klar:

- Beide haben das Ziel, eine Gleichstellung zu erreichen, verwenden aber andere Ansätze.
- Frauenpolitik wird von extra dafür bestimmten Teilen der Verwaltung oder Einzelpersonen betrieben, die konkrete Missstände (Benachteiligung von Frauen) erkennen sollen und der Situation angepasste Maßnahmen zur Beseitigung der Benachteiligung ergreifen.
- Demgegenüber ist das Konzept Gender Mainstreaming verbindlich für alle Personen, die Entscheidungen treffen. Außerdem setzt es in allen Bereichen der Gesellschaft an und versucht die Gesellschaft grundlegend zu verändern. Schließlich sind auch die Adressaten verschieden: Die Aufgabe der Frauenpolitik ist die Förderung von Frauen, um Gleichstellung zu erreichen, während Gender Mainstreaming sich an beide Geschlechter wendet und Frauen- und Männerpolitik betreibt. (BMFSFJ 2003a: 30ff.; vgl. auch Stepanek/Krull 2001: 36ff.)

Die Politik des Gender Mainstreaming löst also nicht die Frauenpolitik ab, sondern ergänzt sie zu einer Doppelstrategie (vgl. u.a. Hauffe 2004: o.S., GISA 2004: o.S.).[4]

Auf eine kurze Formel gebracht kann man Gender Mainstreaming folgendermaßen definieren:

Gender Mainstreaming ist das auf Gleichstellung ausgerichtete Denken und Handeln in der täglichen Arbeit.“ (Stepanek/Krull 2001: 28)

2.2 Die Komplexität von „Gender“

Der Begriff „Gender“ beschreibt nicht nur die differenzierte Sichtweise auf das Geschlecht. Er bezieht auch noch andere Aspekte mit ein, die ebenfalls im Zusammenhang mit Gleichstellung und Chancengleichheit aller Menschen stehen, u.a. Ethnizität, sexuelle Orientierung, Alter und Behinderung.

In verschiedenen Ländern werden diese Facetten von Gender unterschiedlich gewichtet. Während in Deutschland „Geschlechterverhältnisse (zunächst) primär hinsichtlich Frauen und Männern und dann hinsichtlich weiterer relevanter Vielfalts- bzw. Identitätskategorien betrachtet“ (Genderkompetenz-Zentrum 2004) werden, verfolgen z.B. Großbritannien und Irland in ihren Gleichstellungsbemühungen einen weiter gefassten Ansatz, der vor allem auch ethnische Aspekte einbezieht (vgl. Greater London Authority 2003, Department of Social and Family Affairs 2003).

2.3 Herkunft und Entwicklung

Gender Mainstreaming ist ein Werk der Frauenbewegung und ein Ergebnis vieler Vorarbeiten und Diskussionen. Eine ausführliche Herleitung des Ansatzes aus der Frauenbewegung heraus würde aber den Rahmen und die Zielsetzung dieser Arbeit sprengen, so dass ich schwerpunktmäßig den Zeitraum von Mitte der 90er Jahre bis heute betrachten möchte. In diesen Jahren wurden die Konkretisierung und Implementierung des Gender Mainstreaming auf internationaler wie nationaler Ebene verstärkt in Angriff genommen, auch wenn das Konzept bereits auf der dritten Weltfrauenkonferenz 1985 diskutiert wurde.

Eine ausführliche Zeittafel zur Frauenbewegung in Deutschland findet sich bei Meinhard (2004), Hintergründe zur Entwicklung bietet Nave-Herz (1997), und eine breite Übersicht über Ansätze, Ziele und Strategien der Frauenpolitik gibt Cordes (1996).

2.3.1 Die Vereinten Nationen

Die grundsätzliche Bekenntnis zur Gleichstellung von Mann und Frau findet sich bereits in der Charta der Vereinten Nationen von 1945 und der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte von 1948. Ein konkreter Ansatz, nämlich Gender Mainstreaming, wird allerdings erst 1985 auf der dritten Weltfrauenkonferenz in Nairobi vorgestellt und zehn Jahre später als integraler Bestandteil in die auf der vierten Weltfrauenkonferenz in Peking verabschiedeten Arbeitsplattform aufgenommen (vgl. Vereinte Nationen 1995). Auf Basis dieser Arbeitsplattform haben sich alle Mitgliedsländer der Vereinten Nationen bereit erklärt (aber nicht völkerrechtlich verbindlich verpflichtet), Gender Mainstreaming in ihrer Politik umzusetzen.

Die Bedeutung dieses Auftrags wurde 1997 noch einmal betont durch Veröffentlichungen und Beschlüsse des Generalsekretärs, der Generalver-sammlung und des Wirtschafts- und Sozialrats, die die Aufgaben und Anfor-derungen des Gender Mainstreaming genauer beschreiben und einen gewissen Mindeststandard festlegen. (OSIGA 2001: 2)

2.3.2 Die Europäische Union und ihre Mitgliedsländer

Im Gründungsvertrag der Europäischen Gemeinschaft von 1957 findet sich im Art. 119 ebenfalls ein Hinweis auf Gleichbehandlung[5]. Außerdem wurden seit 1975 neun Richtlinien zur Gleichstellung (primär im Bereich der Arbeit und der sozialen Absicherung) sowie verschiedene Aktionsprogramme[6] verabschiedet. (Europäisches Parlament 1998: 8ff.) Auch der Europarat beschäftigte sich bereits 1994 mit der Gender Mainstreaming-Strategie und setzte eine Lenkungsrunde ein.

Ab 1997 verstärkte die Europäische Union ihr Engagement bei der Gleichstellung weiter. Es wurden mehrere Berichte zum Thema Gender veröffentlicht und der Ansatz in immer mehr Politikbereichen verankert. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam 1999 wurde die Einführung des Gender Mainstreaming-Ansatzes endgültig rechtsverbindlich für alle EU-Mitgliedsstaaten (vgl. Europäische Union 1999).

Einige europäische Länder fassten schon deutlich vor 1999 Beschlüsse zu Gender Mainstreaming. Als Vorreiter gelten die skandinavischen Länder, die auch seit 1997 gemeinsam die Forschungsstelle NIKK (Nordic Institute for Women’s Studies and Gender Research) betreiben.

Schweden setzte das Thema Gender 1994 mit der Einführung gegenderter Statistiken offiziell auf die politische Agenda. Im selben Jahr begann das Land mit Gender-Schulungen für Minister und Staatssekretäre, um sie für das Thema zu sensibilisieren. Seit 1995 besitzt jedes der 21 „counties“ Schwedens einen Berater für Genderfragen, seit 1997 berät eine Expertengruppe die Regierung und erarbeitet Methoden zur Anwendung von Gender Mainstreaming in der Verwaltung (z.B. die 3R-Methode). Mittlerweile wird Gender Mainstreaming als Hauptmethode der schwedischen Gleichstellungspolitik angesehen. (Ministry of Industry, Employment and Communications 2000: 4f.; 2001a: 2f.; 2001b)

In Norwegen wurden 1996 den Staatssekretären die Verantwortung zur Implementierung von Gender Mainstreaming übertragen und ein Jahr später der „Ausschuss für Staatssekretäre“ eingerichtet, der den Prozess fördern und evaluieren soll. Öffentlich geförderte Forschungsprojekte zur Implementierung von Genderaspekten in die Verwaltung gab es allerdings schon seit Ende der 80er Jahre (z.B. „A women’s perspective in public planning“, geleitet von Jørgen Amdam). (BMFSFJ 2003a: 19; Webseite des norwegischen Ministeriums für Kinder- und Familienangelegenheiten; Amdam 1995)

Das Parlament Dänemarks verpflichtete 1996 die Regierung, Gender Mainstreaming in allen Arbeitsbereichen einzuführen. Im Jahr 2000 wurde diese Verpflichtung durch ein neues Gesetz zur Gleichstellung und 2002 und 2003 durch die Verabschiedung von Aktionsplänen noch einmal bekräftigt. (European Database (Denmark) 2001; Büro für Gleichstellung von Frau und Mann der Stadt Zürich (BfG) 2003)

Finnland führte 1997 einen Aktionsplan zur Implementierung von Gender Mainstreaming auf Regierungsebene ein. Bestandteil des Plans war auch ein so genanntes „Mainstreaming Project“ („Valtavirtaistamisprojekti“ auf finnisch), das jedes Ministerium zur Durchführung von Pilotprojekten verpflichtete. 2002 wurde eine Initiative zur Anwendung von Gender Impact Assessments (GIA) für alle auf nationaler Ebene verabschiedeten Pläne gestartet. (European Database (Finland) 2001; Webseite des finnischen Ministeriums für Soziales und Gesundheit)

Italien, das bereits durch die Gesetzgebung zur Zeitplanung eine gewisse Vorreiterrolle bei der Gleichstellung innehat, präsentierte 1997 einen Handlungsplan, um die Gleichstellung von Mann und Frau zu verbessern. Er wurde 1999 (nach dem Vertrag von Amsterdam) durch zusätzliche Kabinettsbeschlüsse verstärkt und durch ein Implementierungsprogramm bis 2006 ergänzt. (European Database (Italy) 2001; Webseite des Ministeriums für Chancengleichheit)

Als drittes Land in diesem Jahr führte Luxemburg unter dem Eindruck der vierten Weltfrauenkonferenz ein Programm zur Gleichstellung ein, das, jährlich evaluiert, vom Ministerium zur Frauenförderung veröffentlicht wird. Daneben wurden Fernsehspots geschaltet, um auch die Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren, und ein Ausbildungsprogramm für Gendertrainer initiiert. (Webseite des Ministère de la Promotion Fèminine)

Die Niederlande erarbeiteten 1998 auf Regierungsebene ebenfalls einen Aktionsplan für die Jahre 1999 bis 2002, der 2003 fortgeschrieben wurde. Alle Ressorts mussten mindestens drei konkrete Maßnahmen zur Umsetzung von Gender Mainstreaming in ihren Fachbereichen vorbereiten. (BMFSFJ 2003a: 20; Webseite des holländischen Ministeriums für Soziales und Arbeit)

In Frankreich wurde 1998 ein neues Staatssekretariat für die Rechte der Frauen und ein dazugehöriger interministerieller Ausschuss gegründet. In acht Aktionsfeldern findet eine jährliche Evaluation statt. (BfG 2003; Webseite des französischen Ministeriums für Beschäftigung, Arbeit und Soziales)

Deutschland folgte mit dem Kabinettsbeschluss vom 23. Juni 1999, der die Gleichstellung von Mann und Frau zum Leitprinzip macht und Gender Mainstreaming als die geeignete Durchsetzungsstrategie definiert. Zwei Jahre später verpflichteten sich alle Ministerien, Schulungen mit ihren Mitarbeitern durchzuführen sowie mindestens ein Pilotprojekt zu Gender Mainstreaming anzustoßen. Ab dem Jahr 2000 beginnen auch die einzelnen Bundesländer, Beschlüsse zu Gender Mainstreaming zu fassen.

In Belgien wurde im selben Jahr ein Beschluss zu Gender Mainstreaming gefasst und die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle für alle genderrelevanten Aktivitäten im Land in Angriff genommen. (European Database 2001)

Großbritannien führte 2000 ein Handlungsprogramm ein, das seitdem jedes Jahr aktualisiert und evaluiert wird, und gründete die „Equal Opportunities Commission“ (EOC). Diese vom zuständigen Ministerium unabhängige Koordinierungsstelle bietet Informationen aus Politik und Forschung zum Thema Gender an und berät Bürger auch in Rechtsfragen. (European Database (United Kingdom) 2001; Webseite der EOC; Women and Equality Unit des Department of Trade and Industry)

Irland verabschiedete im gleichen Jahr einen Aktionsplan für den Zeitraum 2000-2006, der von der bereits vorher existierenden Equality-Abteilung des Department of Justice, Equality and Law Reform maßgeblich vorbereitet wurde. (European Database (Ireland) 2001; Webseite des Department of Justice, Equality and Law Reform)

In Österreich trat 2000 das Gleichbehandlungsgesetz in Kraft, das die generelle Zielrichtung der Gleichstellung vorgibt. Außerdem wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe gegründet, die Evaluierungs- und Informationsaufgaben übernimmt. Dem folgten 2002 konkrete Empfehlungen zur Umsetzung von Gender Mainstreaming und ein auf mehrere Jahre angelegtes Arbeitsprogramm. (European Database (Austria) 2001; BfG 2003)

In Portugal nahm sich die Regierung dem Thema ebenfalls im Jahr 2000 an und verabschiedete ein Programm zur Herstellung der Chancengleichheit von Mann und Frau („Plano nacional para a Igualdade“). Dieser Plan wurde 2003 erweitert und fortgeschrieben und gilt nun bis 2006.

Und auch Spanien verabschiedete 2000 ein Gesetz über die Chancengleichheit von Mann und Frau. Ein direkter Effekt dieses Gesetzes ist der vierte „Plano de Igualdad de Oportunidades (PIOM)“ für den Zeitraum 2003-2006, dessen Hauptziel es ist, die Verwaltung für das Thema zu sensibilisieren und Gender Mainstreaming in allen Bereichen der spanischen Gesellschaft zu etablieren. (PIOM 2003: 5ff.; Real Decreto 1686/2000; Webseite des Instituto de la Mujer)

In Griechenland schließlich erlangte Gender Mainstreaming mit dem „National Action Plan“ von 2001 offiziellen Status. Gleichzeitig wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die die Arbeit aller Ministerien koordinieren und überprüfen soll. Seit 1999 wurde die Regierung intensiv von dem 1994 gegründeten Forschungsinstitut KETHI (Research Center for Gender Equality) beraten, so dass in einigen vorher verabschiedeten Plänen Genderaspekte bereits aufgenommen wurden. (European Database (Greece) 2001; Webseite des KETHI)

2.3.3 Deutschland

Den grundsätzlichen Anspruch auf Gleichstellung wird in Deutschland seit 1949 durch den Art. 3 Abs. 2 GG sichergestellt und 1994 mit der Ergänzung des Abs. 3 noch einmal bekräftigt und als staatliche Aufgabe definiert:

„(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden.Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Bis Ende der 60er Jahre wurde diesem Grundrecht nur in wenigen gesellschaftlichen Teilbereichen Rechnung getragen. Die Chronik von Meinhard (2004) zeigt, dass sich die bis dahin verabschiedeten Gesetze vor allem mit der Situation von Frauen in der Arbeitswelt und ihrer Rolle als Mutter auseinandersetzten.

Erst die so genannte „neue Frauenbewegung“ (Nave-Herz 1997: 39) übte mehr Druck aus und forderte ihre Rechte ein. Direkte Folge waren z.B. die Reformen des Strafrechts (§ 218 StGB: Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs unter bestimmten Voraussetzungen) und des Familienrechts (1. EheRG: Gleichberechtigung, Unterhaltsansprüche etc), aber auch die Einsetzung der Enquete-Kommission "Frau und Gesellschaft" durch den Bundestag.

Weitere wichtige Etappen für die Gleichstellung auf nationaler Ebene waren u.a.:

- die Unterzeichnung des Übereinkommens vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau auf der zweiten Weltfrauenkonferenz in Kopenhagen und seine Verabschiedung 1985 als nationales Gesetz,
- der Abschlußbericht der o.g. Enquete-Kommission mit mehr als 100 Empfehlungen 1980,
- das Zweite Gleichberechtigungsgesetz und die Ergänzung des Art. 3 GG von 1994.

Auf dieser Basis und angesichts der Vereinbarungen der vierten Weltfrauenkonferenz und des Amsterdamer Vertrages machte die Bundesregierung 1999 die Gleichstellung zum Leitprinzip jeder Politik und Gender Mainstreaming zu ihrem Durchsetzungsinstrument. Die Änderung der Geschäftsordnung der Bundesministerien (§ 2 GGO) ein Jahr später und die Verpflichtung aller Ministerien, Pilotprojekte zu Gender Mainstreaming in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen durchzuführen, waren die ersten Schritte; ein wichtiges Ergebnis ist das Zweite Gleichstellungsgesetz von 2001, das deutliche Akzente zur Gleichstellung setzt (u.a. Erweiterung der Rechte der Gleichstellungsbeauftragten, Vorgaben zu Gleichstellungsplänen, verbesserte Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf etc.).

Seit Herbst 2003 hat auch das GenderKompetenz-Zentrum in Berlin die Arbeit aufgenommen, das im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verschiedene Angebote (Beratungen, Vorträge, Materialien) zu Gender anbietet und als zentrale Anlaufstelle für alle am Thema Interessierten angelegt ist.

Weiterhin hat das BMFSFJ Arbeitshilfen entwickelt, die u.a. dabei helfen sollen, bei Gesetzesentwürfen die Gleichstellungsaspekte nicht aus den Augen zu verlieren.

Auf Ebene der Bundesländer begann die Auseinandersetzung mit Gender Mainstreaming erst deutlich nach dem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung von 1999. Als Vorreiter können Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gelten, die sich bereits vor 1999 über politische Beschlüsse und mögliche Implementierungsformen Gedanken gemacht hatten. So wurden zeitgleich mit bzw. kurze Zeit nach der Bundesregierung ähnliche Beschlüsse auf Länderebene gefasst. Die Mehrzahl der Bundesländer folgte zwischen 2001 und 2003, Sachsen hat 2004 einen Grundsatzbeschluss verabschiedet. In Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen im Saarland gibt es noch keine offiziellen politischen Willenserklärungen, im Falle Brandenburgs wurde jedoch mit ressortinternen Arbeitsgruppen und Fortbildungen begonnen, in Nordrhein-Westfalen wird Gender Mainstreaming im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung diskutiert etc.

Bei der Wahl der Instrumente zeichnen sich zwei Wege ab, ein Teil der Länder hat Pilotprojekte initiiert (von einem einzigen als Modellprojekt in Sachsen bis hin zur Verpflichtung aller Ressorts in Schleswig-Holstein), der andere Teil setzt zunächst ganz auf Sensibilisierungs- und Fortbildungsmaßnahmen ihrer Beamten.

Wie auf der Bundesebene bleibt also noch viel zu tun, bis Gender Mainstreaming als Grundlage politischen Handelns vollständig implementiert ist.

3. Gleichstellung und Stadtplanung

3.1 In welchen Bereichen der Stadtplanung wird Gleichstellung thematisiert?

Die neue Frauenbewegung gab auch der Stadtplanung und Architektur neue Impulse und thematisierte die Benachteiligung der Frauen im gebauten Raum. Gleich drei Gruppen in Berlin und Bonn diskutierten ab Ende der 70er Jahre Möglichkeiten, Stadt- und Wohnraum frauenfreundlicher zu gestalten. Dabei verfolgten sie zunächst verschiedene Ansätze.

- Formale Aspekte des Städtebau und der Architektur:

In der Kritik stand die normierte Gestaltung der Großsiedlungen, stattdessen wurde eine „weibliche Ästhetik“ propagiert, die „den vorherrschenden Paradigmen [...] genau entgegengesetzt waren“ (Dörhöfer/Terlinden 1998: 12), organische Formen, lebhafte Freiraumgestaltung etc.

- Planungs- und Entwurfsprozess:

Es wurde die These aufgestellt, dass „es eine ‚weibliche’ und eine ‚männliche Architektur’ gebe“ (Dörhöfer/Terlinden 1998: 13), die sich unmittelbar auf die Art zu Planen auswirke.

- Nutzungs- und Gebrauchsaspekte:

Auf polit-ökonomischer Basis wurden die herrschenden Wohnformen und die Gestaltung der Stadt diskutiert mit dem Ergebnis, dass diese die Erfahrungen der Frauen im Alltag nicht berücksichtigen, aber gesellschaftliche Veränderungen auch diesen Bereich reformieren können.

Der Ende der 70er/Anfang der 80er Jahre allmählich einsetzende Trendwechsel in der Planungspraxis hin zu einem mehr kooperativen, aktivierenden Planungsstils und die Abkehr von großen Planungen (perspektivischer Inkrementalismus) begünstigte die Frauenbewegung, die sich zu institutionalisieren begann. Damit einhergehend konzentrierte sich ihre Arbeit auf den nutzungsorientierten Ansatz, während der formal-ästhetische in den Hintergrund trat. Als Handlungsfelder kristallisierten sich schnell folgende Themen heraus (Dörhöfer/Terlinden 1998: 17ff.):

1. Wohnungsbau: Kritisiert wird die mangelnde Anpassung der Grundrisse und des Wohnumfeldes an den Alltag der Frauen.
2. Wohnungsversorgung: Studien belegen die soziale und ökonomische Benachteiligung von alleinerziehenden Müttern, Frauen in Not usw.
3. Verkehrsplanung: Die einseitige Ausrichtung der Infrastrukturen auf männliche Lebensmuster führt zu Mehrfachbelastungen der Frauen.
4. Freiraumplanung: Auch Freiflächen und Sportanlagen sind nicht geschlechtsneutral gestaltet.
5. Sicherheit im öffentlichen Raum: Baulich-räumliche Gegebenheiten können sexuelle Übergriffe auf Frauen begünstigen.
6. Partizipation: Die Aktivierung von Betroffenen sowie die deutliche Formulierung von Forderungen nicht nur von Fachfrauen stärkt die Position der Frauen.

Außerdem gab es noch drei weitere Bereiche, in denen die o.g. Punkte auf einer größermaßstäblichen, weniger sektoralen sondern querschnittsbezogenen Ebene reflektiert wurden:

1. Stadt- und Stadtteilplanung
2. Verflechtung zwischen Stadtteilen sowie zwischen Stadt und Umland
3. Landschaftsplanung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 1: Ansätze des Gender Mainstreaming in den Städtebaulichen Handlungsfeldern

Quelle: Zusammengefasste und ergänzte Darstellung nach BBR (2002: 10).

Neben den fachlichen Aspekten stand auch die Erhöhung des Frauenanteils in ihrem gewählten Beruf (Architektin oder Stadtplanerin) und die Beteiligung an Entscheidungen an wichtiger Stelle, was allerdings mit der Zeit in ein Dilemma führte. Den ersten Erfolgen beim Einbringen einer weiblichen Perspektive in Planung und Verwaltung folgte die zunehmende Etablierung der Frauenbewegung in Verwaltung und breiteren Teilen der Gesellschaft. Dadurch normalisierte sich allerdings die Debatte um Gleichberechtigung und Frauenförderung, die Bewegung verlor einen Teil ihrer Schärfe, „’Frauenräume’ [...] degenerierten zu Schutzräumen unter männlicher Kontrolle“ (Dörhöfer/Terlinden 1998: 20).

An dieser Stelle setzt Gender Mainstreaming wieder an mit der Forderung nach einer qualitativ und quantitativ gleichwertigen Beteiligung von Frauen und Männern an der Planung und konstatiert, dass Frauen und ihre Interessen in der Planung bisher unterrepräsentiert sind. Neben der Planung an sich und der diese ausführenden Verwaltung sind weitere Aspekte für das Gender Mainstreaming von Bedeutung. Das Genderkompetenz-Zentrum (2004) nennt für die Bereiche Verkehr, Bau- und Wohnungswesen[7] verschiedene Themen, die - unter anderer Bezeichnung und teilweise differenzierter - die alten Ansätze der Frauenbewegung wieder aufnehmen.[8] Einige wichtige Punkte, an denen Gender Mainstreaming in den genannten Themenfeldern ansetzt, zeigt Tab. 1.

[...]


[1] Auf die Argumentation, warum Stadtplanung nicht geschlechtsneutral ist, möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen sondern verweise stattdessen auf die zahlreiche Literatur zu diesem Thema, u.a. BMFSFJ (2003a) oder Grüger (2000).

[2] Im Sinne von Gleichstellung von Mann und Frau. Vgl. auch die Definition des OSAGI: „Equality between women and men (gender equality): refers to the equal rights, responsibilities and opportunities of women and men and girls and boys. Equality does not mean that women and men will become the same but that women’s and men’s rights, responsibilities and opportunities will not depend on whether they are born male or female. Gender equality implies that the interests, needs and priorities of both women and men are taken into consideration – recognizing the diversity of different groups of women and men. Gender equality is not a ‘women’s issue’ but should concern and fully engage men as well as women. Equality between women and men is seen both as a human rights issue and as a precondition for, and indicator of, sustainable people-centred development.“ (OSAGI 2001: 1)

[3] Beispiele dafür sind auf allen Ebenen zu finden, siehe u.a. die Handreichung und Checkliste zur Bauleitplanung der Gleichstellungsstelle Landkreis Ludwigshafen/Rh. (o.J.), die Arbeitshilfen des BMFSFJ zu Rechtsetzung bzw. Ressortforschung (2003b/c) oder die 3R-Methode aus Schweden (Ministry of Industry, Employment and Communications 2001a: 4).

[4] Weitere Hinweise, insbesondere zur kommunalen Frauen- und Gleichstellungspolitik, gibt Arndts-Haupt (2002).

[5] Der Artikel schreibt allerdings nur die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern bei gleicher Arbeit vor.

[6] Das dritte Aktionsprogramm (1991-1995) enthielt nur unverbindliche Empfehlungen, während das vierte Aktionsprogramm (1996-2000) ambitioniert versucht, Gender Mainstreaming zu einem Grundpfeiler europäischer (und nationaler) Politik zu machen. Das fünfte Aktionsprogramm (2001-2005) setzt diese Politik fort.

[7] Das sind nur die drei für die Stadtplanung relevanten Bereiche. Außer zu ihnen bietet das Genderkompetenz-Zentrum noch Informationen zu den Gebieten: Ältere Menschen, Arbeit, Außenpolitik, Bildung, Entwicklungspolitische Zusammenarbeit, Ernährung, Familie, Finanzen, Frauen/Männer, Gesundheit, Innenpolitik, Jugend, Justiz, Landwirtschaft, Migration, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Sozialpolitik, Umwelt, Verbraucherschutz, Verteidigung, Wirtschaft und Wissenschaft

[8] Eine Übersicht über die Phasen der Entwicklung einer gleichberechtigten Planung gibt Grüger (2000: 22).

Ende der Leseprobe aus 58 Seiten

Details

Titel
Gender Mainstreaming in der Kommunalen Stadtentwicklung
Hochschule
Technische Universität Berlin  (Institut für Stadt- und Regionalplanung)
Note
1,7
Autor
Jahr
2004
Seiten
58
Katalognummer
V31075
ISBN (eBook)
9783638321853
Dateigröße
1241 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gender, Mainstreaming, Kommunalen, Stadtentwicklung
Arbeit zitieren
Arend Bewernitz (Autor:in), 2004, Gender Mainstreaming in der Kommunalen Stadtentwicklung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31075

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