Die Organisation der Entscheidungsprozesse am Konstanzer Konzil


Hausarbeit (Hauptseminar), 2011

39 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung ... 2

2. Die Gliederung der Konzilsteilnehmer in Nationen ... 4
2.1. Zuordnungskriterien ... 4
2.2. Problematik dieser Zuordnungskriterien ... 6
2.3. Vorläufer der Konstanzer Nationen ... 8
2.4. Herausbildung dieser Gliederung ... 10

3. Institutionen des Entscheidungsprozesses ... 14
3.1. Geschäftsordnungsentwürfe als Quellen ... 14
3.2. Die Nationsversammlungen ... 16
3.3. Der Hauptausschuss ... 19
3.4. Die Nationspräsidenten ... 22
3.5. Die Institutionen zum Abgleich der Nationsvoten ... 24
3.6. Die Sessio publica ... 27

4. Graphische Darstellung ... 29

5. Schlussgedanken ... 36

Quellenverzeichnis ... 38

Literaturverzeichnis... 38

1. Einleitung

In dieser Arbeit wird untersucht, wie das Konstanzer Konzil sich organisierte, und zwar vor allem hinsichtlich der Entscheidungsprozesse. Es stellen sich zunächst die Fragen, wie sich die Teilnehmer des Konzils gliederten, weshalb dies auf eine bestimmte Art und Weise, nämlich in Konzilsnationen, geschah (2.1) und welche Folgen daraus resultierten (2.2). Zudem wird von Interesse sein, darzustellen, welche Vorläufer es für die Organisation des Konzils in Nationen gab und welche Rolle dabei etwa die Universitätsnationen spielten (2.3). In diesem Zusammenhang wird der Etablierungsprozess der vier, dann fünf Konstanzer Konzilsnationen und ihre schrittweise Kompetenzerweiterung zu erörtern sein (2.4).

Um die Rolle der Konzilsnationen im Entscheidungsprozess des Konzils nachzuvollziehen, kann auf keine einzelne verbindliche Geschäftsordnung zurückgegriffen werden, denn eine solche existiert nicht. Jedoch sind mehrere Geschäftsordnungsentwürfe für den internen Gang der Nationen, aber auch des Gesamtkonzils erhalten. Die Vorstellung dieser Quellen und Begründung der Auswahl eines Geschäftsordnungsentwurfes aus dem Jahr 1416, der noch auf dem Konzil zweimal überarbeitet worden ist, wird ein eigenes Kapitel (3.1) gewidmet, da dies größerer Ausführlichkeit bedarf, als in der Einleitung möglich.

Auf der Grundlage eben dieses anonymen Geschäftsordnungsentwurfes und seiner beiden Überarbeitungen durch die französische und italienische Nation sowie das Kardinalskolleg, die allesamt in den „Acta Concilii Constanciensis“[1] zu finden sind, beruht die folgende Darstellung der wichtigsten Gremien, Funktionen und Entscheidungswege des Konzils, namentlich der Nationsversammlungen (3.2), des Hauptausschusses (3.3), der Nationspräsidenten (3.4), der Institutionen zum Abgleich der Nationsvoten (3.5) sowie der Sessio publica (3.6). Dabei soll neben den Urteilen verschiedener Historiker auch die Chronik des Ulrich Richental miteinbezogen werden.[2]

Im Anschluss wird unter Gliederungspunkt 4 auf der Basis der vorhergehenden schriftlichen Darstellung der Versuch unternommen, den Entscheidungsweg und die Beteiligung der verschiedenen Gremien graphisch darzustellen. Damit sollen ebenso die von den Geschäftsordnungsentwürfen vorgeschlagenen alternativen Lösungen als auch die anzunehmende reale Praxis illustriert werden. An dieser Stelle werden darüber hinaus heute bekannte Abweichungen von den vorgesehenen Regelungen genannt. Abschließend soll ein Ausblick auf die Auswirkungen der Art, in der das Konstanzer Konzil organisiert war und seinen Entscheidungsprozess organisierte, unternommen werden.

Als zentrales Werk zur Organisation des Konstanzer Konzils galt lange Zeit Friedrich Stuhrs „Die Organisation und Geschäftsordnung des Pisaner und Konstanzer Konzils”, das aber spätestens von Walter Brandmüllers Gesamtdarstellung „Das Konzil von Konstanz 1414 – 1418“ abgelöst wurde. [3] Obwohl sich Brandmüller keinesfalls auf die Frage nach der Organisation konzentriert, bearbeitet er sie umfassend, wobei für dieses Thema vor allem, aber nicht allein der erste der zwei Bände von Interesse ist. Weitere zwar betagte, aber nichtsdestoweniger zentrale Arbeiten zur Struktur des Konstanzer Konzils stammen von Heinrich Finke, Louise R. Loomis und Johannes Hollnsteiner. [4] Klaus Köhle betrachtet dieses Thema nur ausschnittsweise, und zwar unter der Fragestellung, inwiefern Ansätze von Demokratie darin sichtbar werden.[5] Hans Schneider befasst sich mit der Frage der Siegel des Konstanzer Konzils, womit er für das hier zu bearbeitende Sujet zwar nur ein Detail, aber ein höchst interessantes beizutragen hat. [6] Hans-Joachim Schmidt interessiert sich in seinen beiden einschlägigen Aufsätzen vor allem für die Rolle der Nation in der Gliederung des Konzils nach Nationen. Er geizt nicht mit zugespitzten Urteilen und Einschätzungen. Seine beiden Beiträge ähneln sich sehr, teilweise hat er ganze Passagen von sich selbst übernommen.[7] Ulrich Nonn führt aus, wie sich die Vorstellung von der Nation im Mittelalter entwickelt hat und geht dabei auch auf die Konzilsnationen ein; Hans-Dietrich Kahl konzentriert sich auf den Sprachgebrauch hinsichtlich des Wortes „Nation“.[8] Speziell mit den Universitätsnationen beschäftigt sich Pearl Kibre, Lorenz Dax stellt deren Verbindung zu den Konzilsnationen her.[9] Herrmann Josef Sieben liefert einen Überblick

über die Geschäftsordnungen der Konzilien seit Konstanz. Ausführlich geht er auf den für diese Arbeit sehr relevanten anonymen Geschäftsordnungsentwurf aus dem Jahr 1416 ein.[10] Hans-Jörg Gilomen, Ansgar Frenken und Dieter Girgensohn beschäftigen sich in ihren Beiträgen im Sammelband „Die Konzilien von Pisa (1409), Konstanz (1414-1418) und Basel (1431-1449). Institutionen und Personen“ zwar mit recht speziellen Aspekten, die auf den ersten Blick nicht auf großen Nutzen für die vorliegende Arbeit hindeuten, liefern jedoch trotzdem wichtige Informationen über das Constantiense, etwa aus vergleichender Perspektive mit dem Basler Konzil.[11]

2. Die Gliederung der Konzilsteilnehmer in Nationen

2.1. Zuordnungskriterien

Die Teilnehmer des Konstanzer Konzils unterteilten sich in vier Konzilsnationen: Die Germanica, die Italica, die Anglica und die Gallica, zu denen Ende des Jahres 1416 infolge des Vertrags von Narbonne die Hispanica hinzukam.[12] Die Nationen bildeten die Basiseinheiten des Konzils, aus ihnen rekrutierten sich verschiedenen Funktionsträger und ihnen wurden wichtige Aufgaben im Entscheidungsprozess übertragen.[13] Nach welchen Kriterien die Einteilung der Teilnehmenden zu den vier bzw. fünf Konzilsnationen erfolgte, soll im Folgenden dargestellt werden.

Das dominanteste Zuordnungskriterium stellte die regionale Herkunft dar.[14] Frenken weist darauf hin, dass die Anzahl von anfänglich vier Nationen, die nur nachträglich gezwungenermaßen aufgegeben wurde, um die iberischen Teilnehmer zu integrieren, einer groben Zuteilung nach den vier Himmelsrichtungen entspreche.[15] Neben den regionalen Aspekt traten aber noch weitere wie die politisch-territoriale Zugehörigkeit der Konzilsväter.[16] Das zeigt sich etwa daran, dass einige aquitanische Konzilsteilnehmer der Natio Anglicana zugeordnet wurden, da das Königreich England auf dieses Gebiet Anspruch erhob. Das wäre unter regionalen Gesichtspunkten nicht denbar gewesen.[17] Insbesondere Schmidt besteht nachdrücklich auf der Feststellung, dass die Definition der Konstanzer Konzilsnationen nicht getrennt von allgemeinen Nationalisierungstendenzen und von „Gemeinschaftsform[en], die außerhalb des Konzils in der jeweiligen Heimat der Teilnehmer existierte[n]“ betrachtet werden könne, auch wenn sie nicht in Übereinstimmung mit „der Nation, die an Herrschaftsformen angelehnt war“ zu bringen war.[18] Damit postuliert er einen Zusammenhang zwischen den Konzilsnationen, wie sie zumindest zu Beginn des Konzils zusammengesetzt waren, und damaligen europäischen Staaten. Für den Fall Frankreich und die Natio Gallicana ist das bedingt nachvollziehbar, allerdings bereitet unter anderem die sehr heterogen zusammengesetzte deutsche Konzilsnation dieser Ansicht Schwierigkeiten.

Neben regionaler Herkunft und politisch-territorialer Zugehörigkeit konnte auch die Sprache der Teilnehmenden für die Zuordnung zu einer Konzilsnation in Konstanz ausschlaggebend sein, wie dies für Teilnehmer aus dem Westen und Süden des Heiligen Römischen Reiches der Fall war – nicht aber für solche aus dem Osten.[19] Was die Natio Hispanica anbelangt, so wurde ausnahmsweise auch die dynastische Zugehörigkeit der Herkunftsgebiete der betreffenden Personen berücksichtigt. Mehrere Königreiche, darunter bemerkenswerter Weise eben auch Sizilien und Sardinien, wurden aufgrund der sie verbindenden gemeinsamen Dynastie ein- und derselben Nation zugeteilt.[20] Konsens herrscht darüber, dass die Konzilsnationen des Constantiense nicht mit damaligen Herrschaftsgebieten und erst recht nicht mit modernen Nationen gleichzusetzen sind.[21]

Wenn es stimmt, dass, wie Kahl schreibt, der mittelalterliche Nationenbegriff ein rein „formaler Begriff“ ist, „der als Bezugsgröße nicht voraussetzt als eine geographische Basis für gemeinsame Herkunft“,[22] so muss man für das Konstanzer Konzil eine Modifizierung feststellen. Wie die konkurrierenden, sich teils widersprechenden Zuteilungskriterien zu den Konzilsnationen zeigen, gab es eine Vielfalt an Nationscharakteristika, die nicht aufgelöst wurde, sondern der man durch Kompromisse beikam[23] – mal kam das eine, mal das andere Zuteilungskriterium zum Tragen, wobei das regionale sicher am häufigsten den Ausschlag gab. Diese Überlegung kann an einer Verteidigungsschrift des Jahres 1417 aus dem Kreis der Natio Anglicana nachvollzogen werden, in der ihre Existenz gegen Angriffe aus der Natio Gallicana gerechtfertigt wird. Die englische Nation erfülle, wird dort argumentiert, alle Kennzeichen einer echten Nation. Es werden verschiedene Kriterien aufgezählt und ihr Zutreffen auf die Natio Anglicana behauptet, die als Alternativen aufgefasst werden können. Die Natio Anglicana sei eine richtige Nation, gleich wie man diese definiere, fasst Kahl zusammen, „nämlich entweder als Abstammungs- oder als Sprach- oder als Raumgemeinschaft“. [24] Um sich umfassend zu rechtfertigen, sicherten sich die Verfasser der Schrift ab und gingen auf verschiedene, ihnen denkbar erscheinende Nationenkonzepte ein. Dies stützt die Überlegung, dass in Konstanz verschiedene Nationenkonzepte nebeneinander bestanden.

2.2. Problematik dieser Zuordnungskriterien

Die Ambivalenz der Nationenkonzepte stellte auf dem Konstanzer Konzil „eine Quelle andauernder Konflikte, verwirrender Missverständnisse und bewusster begrifflicher Manipulationen“ dar.[25] Die Konzilsnationen waren in der Folge dieser Ambivalenz sehr heterogen zusammengesetzt, so umfasste etwa die Natio Germanica „regna imperii Romani, Hungarie, Dalmacie et Croacie, Dacie, Norvegie, Suessie, Bohemie, Polonie”, wie der Kardinal Fillastre feststellte.[26] Zur Natio Hispanica gehörten die Königreiche Kastilien, Aragón, Portugal und Navarra sowie Sizilien und Sardinien, zur englischen Nation auch Wales und Irland, und die italienische war „vollkommen buntgescheckt”.[27] Vielfalt herrschte innerhalb der Nationen darüber hinaus auch in sozialer Hinsicht, denn die Konzilsteilnehmer wurden ungeachtet weltlicher oder kirchlicher Hierarchien in diese vier bzw. fünf Gliederungseinheiten eingeteilt. [28] Aus der heterogenen Zusammensetzung ergaben sich Spannungen zwischen den Angehörigen einzelner Nationen, beispielsweise zwischen den verfeindeten Bourguignons und Armagnacs in der Natio Gallicana, zwischen Gesandten Aragons und Kastiliens sowie Portugals in der Natio Hispanica; außerdem zwischen Deutschen und Böhmen bzw. Polen in der Natio Germanica. [29]

Auch die Abgrenzung einzelner Konzilsnationen voneinander war im Einzelnen problematisch. So gehörte etwa Lothringen eigentlich zum Heiligen Römischen Reich, Teilnehmer, die von dort stammten, wurden aber aufgrund der Berücksichtigung der Sprachgrenze der Natio Gallicana zugeschlagen; dasselbe Phänomen ist im Süden des Reiches an der Grenze zwischen Natio Germanica und Italica zu beobachten. Dadurch, dass England einen Teil der Gascogne in seinen Besitz gebracht hatte, gehörte ein Abt der Kirchenprovinz Bordeaux der Natio Anglicana an, zwei weitere aber der Natio Gallicana. [30] Derartige Ungereimtheiten waren das Ergebnis der unsystematischen Nationenbildung.

Da klare Kriterien fehlten, erhoben nicht als Konzilsnation berücksichtigte Gruppen wie Böhmen und Polen Anspruch auf eine eigene Vertretung am Konzil. Auch in Bezug auf Ungarn, Iren und Griechen wurde diese Frage diskutiert, allerdings in allen genannten Fällen folgenlos. [31] Auf der anderen Seite sah sich die bereits etablierte Natio Anglicana Angriffen aus dem Kreis der Natio Gallicana ausgesetzt. Sie musste nach dem Eintreffen der iberischen Konzilsteilnehmer rechtfertigen, weshalb ihr weiterhin der Status einer eigenen Konzilsnation zukommen solle. Die von französischen Teilnehmern vorgeschlagene Unterscheidung zwischen nationes principales, die eigene Konzilsnationen bilden durften, und nationes particulares, die sich aufgrund ihrer geringeren Bedeutung ersteren anschließen sollten, hätte möglicherweise dieses Problem lösen können, vermochte sich aber nicht durchzusetzen.[32]

Schmidt weist zudem darauf hin, dass die Gliederung in Nationen ein „Einfallstor [für] nationale Antagonismen” darstellte. Die Konzilsnationen seien „'national' auf[ge]laden” und instrumentalisiert worden, wobei man sich die definitorische Uneindeutigkeit der Konzilsnationen bewusst zu Nutze gemacht habe.[33] Allerdings ist die Verbindung der Konzilsnationen zu sich in Ansätzen herausbildenden Nationalismen in Europa, wie Schmidt sie sieht, umstritten.[34]

2.3. Vorläufer der Konstanzer Nationen

Forscher wie Frenken und Nonn sehen die Konzilsnationen im Zusammenhang mit den mittelalterlichen universitären Nationen. So hält Frenken es für einen „weitgehend gesicherten Forschungsstand“, dass die Konzilsnationen sich am Vorbild der Universitätsnationen orientierten.[35] Wiederholt wird auf den großen Einfluss der Universitätsgesandtschaften hingewiesen, [36] der möglicherweise zu einer Übertragung dieser Organisationform auf das Konzil beigetragen haben könnte. Brandmüller, Schmidt und Sieben hingegen sind zurückhaltender: Brandmüller sieht zwar eine „gewisse Plausibilität“ in dieser These, behauptet aber, „die Unähnlichkeit dessen, was uns zu Konstanz als Natio begegnet, mit den hierfür beanspruchten Vorbildern, ist jeweils größer als die Ähnlichkeit mit ihnen.“[37] Er begründet nicht, weshalb die Konstanzer Nationen den Pariser oder Bolognesischen Nationen unähnlicher als ähnlich sein sollen – genauso wenig begründen Befürworter der These ihre Ansicht – weshalb hier ein kurzer Exkurs über die Beschaffenheit der Universitätsnationen eingefügt werden soll.

[...]


[1] Acta Concilii Constanciensis. Bd. 2. Konzilstagebücher, Sermones, Reform- und Verfassungsakten. Hg. v. Heinrich Finke u.a.. Münster i.W. 1923.

[2] Ulrich Richental: Das Konzil zu Konstanz. Kommentar und Text. Bearb. v. Otto Feger. Starnberg/ Konstanz 1964

[3] Friedrich Stuhr: Die Organisation und Geschäftsordnung des Pisaner und Konstanzer Konzils. Schwerin 1891; Walter Brandmüller: Das Konzil von Konstanz 1414 – 1418. Bd 1. Bis zur Abreise Sigismunds nach Narbonne. 2., überarb. u. erw. Aufl. Paderborn u.a. 1999; Ders.: Das Konzil von Konstanz 1414 – 1418. Bd 2. Bis zum Konzilsende. Paderborn u.a. 1997.

[4] Heinrich Finke: Die Nation in den spätmittelalterlichen Konzilien, in: HJ 57 (1937), S. 323 – 338 (ND in: Remigius Bäumer (Hg.): Das Konstanzer Konzil. Darmstadt 1977, S. 347 – 368); Louise R. Loomis: The Organization by nations at Constance, in: Church History 1 (1932), S. 191 – 210; Johannes Hollnsteiner: Studien zur Geschäftsordnung am Konstanzer Konzil. Ein Beitrag zur Geschichte des Parlamentarismus und der Demokratie, in: Remigius Bäumer (Hg.): Das Konstanzer Konzil. Darmstadt 1977, S. 121 – 142.

[5] Klaus Köhle: „Demokratisierungstendenzen“ auf dem Konzil von Konstanz, in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 24 (1973), S. 294 – 304.

[6] Hans Schneider: Die Siegel des Konstanzer Konzils. Ein Beitrag zur Geschichte der spätmittelalterlichen Reformkonzile, in: AHC 10 (1978), S. 310 – 345.

[7] Hans-Joachim Schmidt: Kirche, Staat, Nation. Raumgliederung der Kirche im mittelalterlichen Europa. Weimar/ Böhlau 1999; Ders.: Was ist eine Nation? Debatten auf den Konzilien des 15. Jahrhunderts, in: Catherine Bosshart-Pfluger/Joseph Jung/ Franziska Metzger (Hgg.): Nation und Nationalismus in Europa. Kulturelle Konstruktion von Identitäten. FS Urs Altermatt. Frauenfeld u.a. 2002, S. 139 – 154.

[8] 8 Ulrich Nonn: Heiliges Römisches Reich deutscher Nation. Zum Nationen-Begriff im 15. Jahrhundert, in: ZHF. 9 (1982), S. 129 – 142; Hans-Dietrich Kahl: Einige Beobachtungen zum Sprachgebrauch von natio im mittelalterlichen Latein mit Ausblicken auf das neuhochdeutsche Fremdwort „Nation“, in: Helmut Beumann/ Werner Schröder (Hgg.): Aspekte der Nationenbildung im Mittelalter. Ergebnisse der Marburger Rundgespräche 1972 – 1975. Sigmaringen 1978, S. 63 – 108.

[9] Lorenz Dax: Die Universitäten und die Konzilien von Pisa und Konstanz. Freiburg i. Br. 1910; Pearl Kibre: The Nations in the Mediaeval Universities. Cambridge (Massachusetts) 1948

[10] Sieben, Hermann J.: Die Konzilsgeschäftsordnungen von Konstanz bis Vatikan II und ihre älteren Vorstufen. Ein Überblick, in: AHC 32 (2000), S. 338 – 370.

[11] Ansgar Frenken: Gelehrte auf dem Konzil. Fallstudien zur Bedeutung und Wirksamkeit der Universitätsangehörigen am Beispiel des Konstanzer Konzils, in: Heribert Müller/ Johannes Helmrath (Hgg.): Die Konzilien von Pisa (1409), Konstanz (1414-1418) und Basel (1431-1449). Institutionen und Personen. Ostfildern 2007, S. 107 – 147; Hans-Jörg Gilomen: Bürokratie und Korporation am Basler Konzil. Strukturelle und prosopographische Aspekte, in: Ebd., S. 205 – 255; Dieter Girgensohn: Von der konziliaren Theorie des späteren Mittelalters zur Praxis: Pisa 1409, in: Ebd., S. 61 – 94.

[12] Vgl. Brandmüller, Konzilsende, S. 199; Schmidt, Kirche, S. 478.

[13] Siehe Kapitel 3.2.

[14] Vgl. Frenken, Gelehrte, S. 117; Brandmüller, Konzilsende, S. 200; Schmidt, Nation, S. 142.

[15] Vgl. Ansgar Frenken: Die Erforschung des Konstanzer Konzils (1414 – 1418) in den letzten 100 Jahren. Köln 1994, S. 353.

[16] So spricht Hollnsteiner von „außenpolitischen“ Gesichtspunkten und verweist auf die Zusammensetzung der Natio Germanica. Hollnsteiner, Studien, S. 127

[17] Vgl. Schmidt, Kirche, S. 477.

[18] Ders., Nation, S. 143; Ders., Kirche, S. 483f.

[19] Vgl. Ders., Kirche, S. 477; Otto Engels: Der Reichsgedanke auf dem Konstanzer Konzil, in: HJ 86 (1966), S. 80 – 106, S. 99.

[20] Vgl. Schmidt, Kirche, S. 478: „In außergewöhnlicher Weise erfassten die Länder einer Dynastie disparate Gebietseinheiten.“

[21] Vgl. Frenken, Erforschung, S. 353; Brandmüller, Konzilsende, S. 200; Hollnsteiner, Studien, S. 127.

[22] Kahl, Sprachgebrauch, S. 89.

[23] Schmidt spricht von einer „nie geklärte[n] Ambivalenz verschiedener Nationenkonzepte“ und bezeichnet die Konzilsnationen in Konstanz als „Konstruktionen der Konzilsväter“. Schmidt, Kirche, S. 483

[24] Vgl. Kahl. Sprachgebrauch, S. 97; Finke, Nation, S. 330ff.; Nonn, Nationen-Begriff, S. 136.

[25] Schmidt, Kirche, S. 483.

[26] Fillastres Gesta concilii Constanciensis. Abgedruckt in: Acta Concilii Constanciensis. Bd. 2., S. 73.

[27] Frenken, Erforschung, S. 353.

[28] Vgl. Ders., Gelehrte, S. 117.

[29] Vgl. Schmidt, Kirche, S. 478; Brandmüller, Konzilsende, S. 200

[30] Vgl. Schmidt, Kirche, S. 476; Brandmüller, Konzilsende, S. 145; Engels, Reichsgedanke, S. 99.

[31] Vgl. Schmidt, Kirche, S. 473f.; Ders., Nation, S. 143.

[32] Vgl. Ders., Nation, S. 143.

[33] Ebd., S. 153; Ders., Kirche, S. 483.

[34] Frenken beispielsweise hält es für „strittig, ob von der Existenz oder zumindest der Vorform eines nationalen Bewusstseins […] bereits zum Zeitpunkt des Konstanzer Konzils ausgegangen werden kann oder ob erst die Bildung der Konzilsnationes eine Entwicklung in diese Richtung verstärkte.” Frenken, Erforschung, S. 354.

[35] Ebd., S. 353; Nonn, Nationen-Begriff, S. 134.

[36] Vgl. Dax, Universitäten, S. 61.

[37] Vgl. Brandmüller, Abreise, S. 196; Sieben, Konzilsgeschäftsordnungen, S. 351; Schmidt, Kirche, S. 473.

Ende der Leseprobe aus 39 Seiten

Details

Titel
Die Organisation der Entscheidungsprozesse am Konstanzer Konzil
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München
Veranstaltung
Das Konstanzer Konzil
Note
1,0
Autor
Jahr
2011
Seiten
39
Katalognummer
V309723
ISBN (eBook)
9783668080881
ISBN (Buch)
9783668080898
Dateigröße
2469 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Mittelalter;, Konstanzer Konzil;, Kirchengeschichte;, Entscheidungsprozess;, Nation;, Geschäftsordnung;
Arbeit zitieren
Sophie Friedl (Autor:in), 2011, Die Organisation der Entscheidungsprozesse am Konstanzer Konzil, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/309723

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