Struktur und Systematik von Staatsausgaben


Seminararbeit, 2002

16 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Haushaltsplan

3. Haushaltsgrundsätze
3.1. Gesetzliche Grundlage
3.2. Wichtige Grundsätze der Ausgabenseite
3.2.1. Grundsatz der Klarheit
3.2.2. Grundsatz der Vollständigkeit
3.2.3.Grundsatz der Spezialität
3.2.4. Grundsatz der Non-Affektation
3.2.5. Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
3.3. Weitere Grundsätze

4. Gliederung des Haushaltsplans
4.1. Übersicht
4.2. Die Einzelpläne
4.2.1. Einzelpläne nach Gruppen
4.2.2. Einzelpläne nach Funktionen
4.3. Der Gesamtplan
4.3.1. Allgemeines
4.3.2. Haushaltsübersicht
4.3.3. Finanzierungsübersicht
4.3.4. Kreditfinanzierungsplan
4.4. Die Übersichten
4.4.1. Allgemeines
4.4.2. Gruppierungs- und Funktionenübersicht
4.4.3. Haushaltsquerschnitt
4.4.4. Übersicht der durchlaufenden Posten
4.4.5. Personalübersicht

5. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

Das Herz der öffentlichen Finanzwirtschaft ist der Haushaltsplan. Die Ziele und Pläne, Größenordnungen und Grenzen der staatlichen Aktivität finden dort ihren zahlenmäßigen Ausdruck und Niederschlag.[1] Die Auswahl meiner Hausarbeit habe ich aufgrund dieses elementaren Charakters gewählt. Im Haushaltsplan findet man die Ausgaben und Einnahmen systematisch nach verschiedenen Verteilungsschlüsseln strukturiert. Meine Betrachtung bezieht sich lediglich auf die Ausgabenseite des Bundeshaushaltsplans und nicht auf die eigenständigen Haushalte der Länder und der Gemeinden. Außerdem beschränke ich mich mit meinen Ausführungen größtenteils auf die Systematik der Staatsausgaben, da die entsprechende Literatur sehr knapp und mir nicht besonders ergiebig erschien. Dementsprechend beginne ich mit einer allgemeinen Definition des Staatshaushaltsplans und gehe dann auf die wichtigsten Haushaltsgrundsätze, die von stärkerer Bedeutung für die Systematik der Ausgabenseite sind, ein. Die weiteren Grundsätze sollen bewusst nur peripher behandelt werden. In Kapitel 4 wird dann auf die Gliederung des Bundeshaushaltsplanes eingegangen. Einer zunächst theoretischen Bearbeitung folgt zumeist eine Abbildung, die die theoretischen Grundlagen grafisch darstellt. Beginnend mit den sehr detaillierten Einzelplänen und ihrer grundsätzlichen Systematik folgt in diesem Kapitel dann der Inhalt des Gesamtplanes. Die Haushaltsübersicht basierend auf den Bundeshaushaltsplan 2001 ist teilweise als Abbildung eingefügt. Weitere Haushaltspläne der letzten Jahre sind im Internet auf der Homepage des Bundesfinanzministerium zu finden. Es wird sich allerdings nicht allzu lange mit den Zahlen auseinandergesetzt. Abschließen möchte ich dieses Kapitel mit der Nennung und Erklärung der verschiedenen, sehr wichtigen dem Bundeshaushaltsplan beigefügten Übersichten. Auch hier soll eine Abbildung das generelle Verständnis verbessern. Am Ende meiner Betrachtung über die Struktur und Systematik der Staatsausgaben steht eine kurze Schlussbetrachtung.

2. Haushaltsplan

Der Staatshaushaltsplan, oder Staatsbudget, ist „ ...die in regelmäßigen Abständen vorgenommene systematische Zusammenstellung der prinzipiell vollzugsverbindlichen Voranschläge, der für einen bestimmten zukünftigen Zeitraum geplanten Ausgaben und der Schätzung der zur Deckung dieser Ausgaben vorgesehenen Einnahmen“.[2] Hiernach sind die Merkmale eines Haushaltsplans die Zukunftsbezogenheit, die regelmäßige Aufstellung, die Sicherung des Einklangs von Bedarf und Deckung, sowie die für die Ausgabenseite besonders bedeutsame systematische Gliederung und die prinzipielle Vollzugsverbindlichkeit namentlich der Ausgabenvoranschläge.[3] Der Haushaltsplan ist aus der Sicht des Parlaments infolge seiner Kontrollfunktion bedeutsam, da das Parlament über Ausgaben- und Einnahmenpolitik der Regierung entscheiden darf. Andererseits ist das Budget aus der Sicht der Regierung ein Planungsinstrument, welches der ständigen Regulierung durch die Opposition unterworfen ist. Um allerdings eine solche Regulierung wirksam durchführen zu können sind die Haushaltsgrundsätze notwendig. Der Haushaltsplan hat drittens die Funktion der Zuweisung von Mitteln an die einzelnen Verwaltungsstellen und legt damit deren Handlungsspielraum fest. Im folgenden werden die Haushaltsgrundsätze, die ihrer Art nach eine große Bedeutung gegenüber den Staatsausgaben haben, näher erläutert. Die Budgetgrundsätze bilden wegen ihrer Gesetzlichkeit den Rahmen für die Aufstellung, Gliederung und Systematik der Ausgaben.

3.Haushaltsgrundsätze

3.1.Gesetzliche Grundlage

Die Budgetgrundsätze für den Bund sind teilweise im Grundgesetz niedergelegt. Im Rahmen der Finanzreform 1969 wurden sie revidiert und ergänzt durch Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und des Bundesgrundsätzegesetz (HGrG).[4] „Von den Vorschriften des Grundgesetzes befassen sich die Artikel 109 bis 115 mit haushaltsrechtlichen Fragen.“[5]

3.2. Wichtige Grundsätze der Ausgabenseite

3.2.1. Grundsatz der Klarheit

Der Grundsatz der Klarheit fordert, das Budget klar und einzelne Budgetposten so zu gliedern, dass man sich über die Zweckbestimmung beziehungsweise Herkunft ein klares Bild verschaffen kann. So erklärt es sich das die Ausgaben im Budget nicht nur in einem globalen Plan, sondern in mehreren Facetten, d.h. mehr oder weniger detailliert und von verschiedenen Seiten beleuchtet, dargestellt werden. Auf diese Gesichtspunkte der Gliederung wird explizit im 4.Kapitel eingegangen.

3.2.2. Grundsatz der Vollständigkeit

Der Grundsatz der Vollständigkeit fordert, dass das Budget alle Ausgaben, alle Einnahmen, und gesondert veranschlagt, alle Verpflichtungsermächtigungen beinhaltet. Bei Verpflichtungsermächtigungen handelt es sich um Ausgabeermächtigungen zur Erfüllung von Verträgen, die zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren verpflichten.[6] Durch die Erfordernis der Vollständigkeit ist eine Analyse der Ausgaben basierend auf dem Haushaltsplan erst möglich und wirksam durchzuführen.

3.2.3.Grundsatz der Spezialität

„Der Grundsatz der Spezialität soll sicherstellen, dass öffentliche Ausgaben jeweils nur in der vorgesehenen Höhe(quantitative Spezialität), nur für den jeweiligen Zweck (qualitative Spezialität) und ausschließlich innerhalb des Bewilligungszeitraums (zeitliche Spezialität) durchgeführt werden.“[7] Sowohl außerplanmäßige Ausgaben, d.h. im Haushaltsplan nicht vorgesehene, als auch überplanmäßige, d.h. zu hohe Ausgaben, sind verboten. Ausgaben dürfen demnach nur für den jeweils angegebenen Zweck verwendet werden und nicht verwendete Haushaltsmittel verfallen am Ende der Periode.

[...]


[1] Vgl. Günther Schmölders: Finanzpolitik, 3.Auflage, Heidelberg, 1970, Seite 60.

[2] Fritz Neumark: Theorie und Praxis der Budgetgestaltung, Tübingen, 1952, in Gerloff- Neumark (HrsG): Handbuch der Finanzwissenschaft, Band 1, S. 558.

[3] Vgl. Richard A. Mushgrave: Öffentliche Finanzen in Theorie und Praxis 1, 3.Auflage, Tübingen, 1984, Seite 47f.

[4] Vgl. Charles B. Blankart: Öffentliche Finanzen in der Demokratie, 3.Auflage, München 2001, S. 394f.

[5] Lothar Weichsel: Öffentliche Finanzwirtschaft, Stuttgart, 1976 in: v.Rosen /v.Hoewel (HrsG): Schaeffers Grundriß des Rechts und der Wirtschaft, S. 158.

[6] Vgl. Günther Schmölders: Finanzpolitik, 3. Auflage, Heidelberg, 1970, S. 73.

[7] Norbert Andel: Finanzwissenschaft, 3. Auflage, Tübingen, 1992, S.59.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Struktur und Systematik von Staatsausgaben
Hochschule
Universität Hamburg  (Volkswirtschaftslehre)
Veranstaltung
Volkswirtschaftliches Proseminar
Note
2,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
16
Katalognummer
V30971
ISBN (eBook)
9783638321167
Dateigröße
780 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Struktur, Systematik, Staatsausgaben, Volkswirtschaftliches, Proseminar
Arbeit zitieren
Kai Eickhof (Autor:in), 2002, Struktur und Systematik von Staatsausgaben, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30971

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