Gebot, Gesetz und Evangelium. Paul Althaus' Kritik an Karl Barths Verständnis von Evangelium und Gesetz


Hausarbeit, 2015

14 Seiten, Note: 2,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1 Zusammenfassung „Evangelium und Gesetz“ von Karl Barth

2 Analyse „Gebot und Gesetz“ von Paul Althaus
2.1 Die Verwendung der Begriffe „Gesetz“ und „Gebot“ im Neuen Testament
2.2 Die Bedeutung des Gebotes
2.3 Das Gebot wird zum Gesetz
2.4 Das Evangelium beendet das Gesetz
2.5 Das Gesetz wird durch das Evangelium erneut zum Gebot
2.6 Die Bedeutung dieser Überlegungen für das christliche Leben

Fazit

Einleitung

Ist es legitim, in der evangelischen Theologie von „Gesetz und Evangelium“ zu reden? Sollte die Reihenfolge eher „Evangelium und Gesetz“ lauten? Oder ist keiner der beiden Ansätze als richtig anzusehen und ein anderer hat Anspruch darauf? Diese Fragen beschäftigen Theologen seit Jahrzehnten. Der ursprüngliche Text, der diese Diskussion entfachte, war „Evangelium und Gesetz“ von Karl Barth. Daraufhin folgten etliche kritisch auf Barths Thesen antwortende Schriften. Einer dieser Schriften, „Gebot und Gesetz“ von Paul Althaus, in dem die dritte Komponente „Gebot“ hinzugefügt wird, soll innerhalb dieser Proseminararbeit besondere Aufmerksamkeit zuteilwerden.

Zunächst wird hierbei noch einmal auf den Text von Karl Barth eingegangen werden, um den Einstieg in die Thematik zu erleichtern. Im Anschluss wird „Gebot und Gesetz“ von Paul Althaus analysiert und in Verbindung zu Barths Thesen gebracht werden. Ein Fazit soll diese Proseminararbeit beschließen.

1 Zusammenfassung „Evangelium und Gesetz“ von Karl Barth

Karl Barth stellt in seiner Schrift „Evangelium und Gesetz“ seine Auffassungen zu theologischen Problemen rund um Evangelium und Gesetz dar, beispielsweise deren Bezug zu Gottes Gnade oder wie man seiner Meinung nach die Sündenvergebung in diesem Kontext zu verstehen hat. Der Text ist systematisch in vier große Sinnabschnitte gegliedert, welche allerdings nicht einfach separat trennbar sind, sondern sich stets aufeinander beziehen. Im Folgenden wird versucht werden, diese innertextlichen Bezüge deutlich darzustellen.

Der Text beginnt mit einer kurzen Hinführung zum Thema, in der deutlich gemacht wird, warum Evangelium und Gesetz genau in dieser Reihenfolge genannt und beleuchtet werden sollten. Laut Karl Barth dient dies dazu, Zweideutigkeiten zu vermeiden, da man sonst nicht sicher Gott in diesen Kontext einbringen könne. Würde man ein Evangelium aus dem Gesetz schließen, so wäre anzunehmen, dass es sich hierbei nicht um Gottes Gesetz und Evangelium handeln würde, so Barth.1

Nach der kurzen Einführung beginnt der erste große, inhaltliche Textabschnitt, in dem vorrangig das Themengebiet des Evangeliums beleuchtet wird. Den Evangeliumsinhalt präzisiert er, indem er sagt, es handele sich dabei um Gottes Gnade. In diesem Zusammenhang erklärt er den Begriff von „Gottes Wort“, welches die Gnade beinhalte und ihr letztlich sogar entspreche. Des Weiteren entspreche Gottes Gnade auch Jesus Christus. Dies wird dadurch begründet, dass das Wort Gottes in Form von Christus Fleisch geworden sei und dies die Gnade widerspiegle und belege. Weiterhin erkennt Barth eine Verbindung zwischen dem Menschsein und Gottes Gnade, da all das Schlechte im Menschen, das Barth als gegeben sieht, durch die Gnade von Gott ertragen wurde. Es wird behauptet, dass kein einziger Mensch die Gnade annehme. In diesem Kontext redet Barth sogar von einem Hass auf die Gnade von Seiten der Menschen. Dieses Problem wird seiner Meinung nach durch Jesus Christus gelöst, der für uns an die Gnade glaubte, welche sich gleichzeitig aber auch durch ihn, seine Fleischwerdung und seine Auferstehung von den Toten offenbarte. Dadurch dass Jesus Christus allein der Gnade entspreche, entspreche auch er allein dem Evangelium.2

Im zweiten Abschnitt geht Barth nun verstärkt auf das Gesetz ein. Er beginnt sogleich mit einem Verweis auf das eben erläuterte Evangelium und stellt fest, dass man beide Bereiche zwar unterscheiden müsse, aber diese dennoch voneinander abhängig seien und eine komplette, strikte Trennung nicht möglich sei. Dies zeige sich darin, dass durch den Inhalt des Evangeliums, Jesus Christus, das Gesetz erfüllt wurde. Dadurch, dass uns die Gnade Gottes offenbar wurde, gelte dies auch für das Gesetz Gottes; aus dem Gelten der Gnade für uns, entstehe sogar letztlich das Gesetz, welches in vielen Bereichen wie Kirche, Welt, Staat und Gesellschaft eine große Rolle spiele. Weiterhin versucht Barth das Verhältnis von Evangelium und Gesetz in einem für den weiteren Verlauf recht zentralen Satz zusammenzufassen: „Das Gesetz ist nichts anderes als die notwendige Form des Evangeliums, dessen Inhalt die Gnade ist:“3 Aus dem Inhalt des Evangeliums solle sich also eine notwendige, gesetzliche Form erschließen. Barth ist der Ansicht, dass wieder der Inhalt des Evangeliums, nämlich die Bezeugung der Gnade Gottes, betrachtet werden müsse, um den weiterführenden Nutzen des Gesetzes zu verstehen. Die Bezeugung führe wieder zurück zu Jesus Christus, der der Gnade Gottes entspricht, das Gesetz erfüllt und somit die Gebote eingehalten hat. Das Gesetz sei demzufolge eine Art Gebot des Glaubens, das nur durch den Glauben der Menschen an Jesus Christus erfüllt werden könne.4

Der dritte Textabschnitt startet mit der Einführung der Begriffe Wahrheit und Wirklichkeit. Diese entsprechen der als von Barth als gegeben angesehen Tatsache, dass Evangelium und Gesetz in die Hände der Menschheit, also in die von Sündern gegeben wurde. Dies habe sowohl negative als auch positive Seiten; in diesem Abschnitt geht Barth zunächst auf die negativen ein. Er behauptet, dass durch Ungehorsam und Unwissenheit gegenüber Gott die Sünde im Menschen stets siegen würde. Sie zeichne sich weiterhin durch Begehren und Eifersucht aus, Barth spricht von eigener Gottlosigkeit. Dadurch würden sowohl Form, als auch Inhalt verderben; hierbei meint Form das Gesetz und Inhalt das Evangelium. Dennoch sei Gottes Gnade existent, obwohl der Mensch laut Barth sogar teilweise Gutes tun wolle, aber schlicht nicht dazu fähig sei, dies auch umzusetzen. Selbst gute Taten werden von ihm als sündig bezeichnet, da ein „Begehren gegen Gott“ und somit eine Anfechtung stets präsent sei. Das Gesetz wird als entleert dargestellt, durch Gottes Zorn bleibe es aber sein Gesetz.5

Die im vierten Textabschnitt erläuterten positiven Aspekte des beschrieben Umstands stellt Barth so dar, dass trotz der Sünde und des Unglaubens Evangelium und Gesetz siegreich seien, da Jesus Christus entgegen der Sünde gewirkt habe und dies die Ehre Gottes auszeichne. Dies belegt er weiterhin anhand verschiedener Aspekte der Gnade Gottes, die durch Christus offenbar wurden.6

Barths Text sorgte, wie bereits in der Einleitung erwähnt, für eine große Debatte unter Theologen, die sich diesem Thema ebenfalls annahmen. Es folgten viele neue Ansätze, Barths Thesen zu bekräftigen, zu widerlegen oder sie verschiedenartig zu interpretieren. Beispiele hierfür sind „Evangelium und Gesetz“ von Hans Joachim Iwand, „Gesetz und Evangelium – Eine niederländisch-reformierte Stimme“ von Hendrikus Berkhof und das in dieser Arbeit zu untersuchende „Gebot und Gesetz – Zum Thema Gesetz und Evangelium “ Paul Althaus.

2 Analyse „Gebot und Gesetz“ von Paul Althaus

Zu Beginn von Paul Althaus‘ Text wird ebenfalls eine kurze Erläuterung von Barths Meinung in „Evangelium und Gesetz“ präsentiert. Hier wird sogleich auch Althaus‘ Ansatz deutlich, die Reihenfolge „Evangelium und Gesetz“ so nicht als richtig anzusehen. Er kritisiert hierbei in erster Linie nicht direkt den Inhalt von Barths Überlegungen, sondern dessen Ausdrucksweise, in gewisser Weise also seine Terminologie: „Was in diesen Formeln Evangelisch-Richtiges gemeint ist, muß [sic!] anders ausgedrückt werden.“7 Sein Grundgedanke ist, dass das Gesetz als eine Gestalt vom Willen Gottes anzusehen sei; der Wille Gottes selbst aber eher als „Gebot“ bezeichnet werden solle. Somit gelangt er zu seiner eigenen Formel „Gebot, Gesetz, Evangelium“.8 Althaus‘ Text erweckt damit gleich zu Beginn den Charakter einer Weiterführung von Barths Überlegungen.

2.1 Die Verwendung der Begriffe „Gesetz“ und „Gebot“ im Neuen Testament

Im nächsten Textabschnitt „Gesetz und Gebot im Neuen Testamente“ widmet sich Althaus nun sehr tiefgreifend der von ihm und in der Bibel verwendeten Bedeutung der Begriffe „Gesetz“ und „Gebot“. Zu Beginn seiner Ausführungen diesbezüglich, stellt er fest, dass in kirchlicher und biblischer Sprache das Gesetz in die Gebote zerfalle. Diese lassen sich dem Gebot Gottes also unter-, beziehungsweise in dieses einordnen. Die Erfüllung des Gesetzes sei für einen Christen durch die Liebe möglich.9

Althaus untersucht das Neue Testament nach der Verwendung des Wortes „Gesetz“. Zunächst sieht er in diesem eine Abgrenzung zur jüdischen und judaistischen Benutzung des Begriffes. Er spricht zwar davon, dass in diesem Sinne durchaus auch eine Kontinuität vorliege, da Jesus Christus kein gänzlich neues Gesetz bringe, aber es zumindest eine Wandlung, und somit etwas Neues, sei: „Gewiß [sic!] liegt in dieser Verwendung des Begriffes Gesetz auch Kontinuität - […], aber in dem Begriffe „Gesetz Christi“ zugleich grundlegende Wandlung. Ist jemand in Christus, dann ist Neues geworden (2. Kor. 5, 17); […]“10 Althaus führt weiter aus, dass Paulus in Christus und in dessen Gesetz lebe, was letztendlich auf alle Christen zutreffe.11

Auch im weiteren Verlauf des Textes stellt Althaus fest, wo und mit welcher Bedeutung der Begriff im Neuen Testament auftaucht. Ihm fällt auf, dass stattdessen meist vom „Willen Gottes“ die Rede ist, was er als nicht original-christlich einordnet. Ein Beispiel für das Nichtverwenden des Begriffes „Gebot“ und dafür von „Gesetz“ ist der 1. Petrusbrief (2, 15; 4, 2, vgl. 3, 17; 4, 19). Ob es sich dabei allerdings wirklich um eine bewusste Vermeidung des Begriffes handelt, kann nicht hundertprozentig festgestellt werden, obwohl Althaus es annährend so darstellt („Aber bezeichnend bleibt, daß [sic!] Paulus in den genannten Zusammenhängen den Begriff Gesetz offenbar bewußt [sic!] meidet; […]“12). Auch in den Epheserbriefen findet Althaus den Begriff beispielsweise nur einmal als das „Gesetz der Gebote in Satzungen“ (2, 15), ansonsten ist auch hier stets vom „Willen Gottes“ die Rede. Als Ausnahme gelte der Jakobusbrief im Neuen Testament, in dem das Erfüllen oder Halten des Gesetzes genannt wird (2, 8 f.). Insgesamt lässt sich aber feststellen, dass der Begriff „Gesetz“ im Neuen Testament kaum Verwendung findet, und oft durch den „Willen Gottes“ ersetzt wird. Rede man von einer Norm für das Leben der Christen, unterscheide man zwischen dem „Gesetz“ und dem „Willen Gottes“.13

Als besonders spezifisch bezeichnet Althaus den Sprachgebrauch im Johannes-Evangelium. Hier sei mit dem Wort „Gesetz“ stets explizit die Tora des Mose gemeint. Dies entspricht aber der Terminologie von Barth, weswegen diese von Althaus abgelehnt wird, da dieser versucht, sich bei seiner Terminologie an der Bibel zu orientieren. Bei Johannes kommt nun auch der Begriff „Gebot“ zum Vorschein: „Dagegen wird für Gottes bzw. Christi Willen an die Christen – […] – durchgehend das Wort „Gebot“ verwendet, niemals „Gesetz“ (bes. 10, 18; 13, 34 sowie in Kap. 14 und 15 mehrfach).“14 Auch in den Briefen sei ausschließlich von den Geboten Gottes und niemals vom Gesetz die Rede.15

Im Anschluss fasst Althaus seine Verwendung der Begriffe zusammen. Da das Gesetz nicht in jeder Hinsicht mit dem Willen Gottes gleichzusetzen sei, könne man diesen Begriff dafür auch nicht verwenden. Peter Althaus vertritt hier die Meinung, dass es nicht darauf ankomme, welchen Begriff man stattdessen für den Willen Gottes verwendet, aber eine Unterscheidung zum Begriff „Gesetz“ auf jeden Fall notwendig sei. Somit legt er für den Willen Gottes an uns den Begriff „Gebot“ fest.16

2.2 Die Bedeutung des Gebotes

Im folgenden Textabschnitt geht es vordergründig um das Gebot, welches als etwas sehr grundlegendes angesehen wird. Es ist grundlegend, da laut Althaus aus ihm heraus die Existenz der Menschen erfolge; das Gebot sei als das Ergebnis des ursprünglichen Angebotes Gottes anzusehen, seine Liebe anzunehmen oder nicht. In diesem Angebot sei gleichzeitig das Aufgebot enthalten, dass erbracht wird, wenn man Gott vertraut, und zwar in der Form, wie Gott sein möchte. Daraus ergibt sich Althaus‘ Behauptung, dass das Gebot als ein Denkmal der Liebe Gottes zu jedem einzelnen Menschen anzusehen sei.17

Althaus‘ Sicht auf das Annehmen oder Ablehnen des Gebotes stellt sich als recht polarisierend dar, es ist eine Gegenüberstellung der Extreme. Er vertritt die Meinung, dass, wenn man das Gebot annehme, damit das Leben annehme. Tue man das Gegenteil, entspräche dies dem Tod und der Verlorenheit. Weiterhin sieht er das Gebot sowohl als eine Pflicht, aber auch als eine Art Privileg an, da es sowohl „dürfen“, als auch „müssen“ enthalte. Althaus ordnet das „Müssen“ dem „Dürfen“ unter, da er es als ein Einschließen des „ich muss“ in das „ich darf“ bezeichnet. Diese beiden Komponenten des Gebotes seien für das Leben und für Gott notwendig.18

2.3 Das Gebot wird zum Gesetz

Nun erfolgt eine Annäherung an die auch in Barths Ausführungen wichtige Sünde, welche hier zunächst als „Fall“ bezeichnet wird, kurz darauf aber auch als „Sünde“. Dieser Fall sei laut Althaus ein fortlaufender Prozess und ergebe sich aus der Schuld gegenüber Gott, welche wiederum aus dem Unglauben entstehe. Durch diese Tatsache verwandle sich das Gebot zum Gesetz.19

Das Gebot bezeichnet er im Gegensatz zum Gesetz als etwas Ursprüngliches. Sowohl Gebot und Gesetz hätten den gleichen entscheidenden Inhalt, nämlich den Ausdruck des unveränderlichen Willen Gottes an den Menschen, aber dieser Inhalt gestalte sich auf unterschiedliche Art und Weise. Althaus schätzt das Gebot durch dessen Stellung als Liebesangebot Gottes als durch und durch positiv ein. Eine Negation dessen sei zwar rein theoretisch möglich, aber im Verständnis des Gebotes nicht vorgesehen; von einer solchen Möglichkeit werde im Angesicht von Gottes Liebe von Vornherein nicht ausgegangen. Durch den Sündenfall verändere sich diese Position aber schlagartig und aus dem Gebot werde das Gesetz. Laut Althaus erfolge somit eine Negation; das Gesetz handle in erster Linie von einem Verbot der längst beschrittenen Wege der Menschen.20 Ein Satz, der Althaus Sichtweise bis zu diesem Punkt gut zusammenfasst ist „Das Gesetz ist Denkmal unserer Sünde.“21, womit noch einmal verdeutlicht wird, dass er der Meinung ist, dass der Sündenfall den Wandel vom Gebot zum Gesetz veranlasst habe.

Ein weiterer Unterschied, den Althaus zwischen Gebot und Gesetz ausmacht, ist dass sich das Gebot kurz und knapp zusammenfassen lässt, indem einfach auf Gott und dessen Liebe vertraut werde.

[...]


1 Vgl. Barth, Karl, Evangelium und Gesetz, S. 1.

2 Vgl. ebd., S. 2-6.

3 Ebd., S. 9.

4 Vgl. ebd., S. 6-13.

5 Vgl. ebd., S. 13-23.

6 Vgl. ebd., S. 24-29.

7 Althaus, Paul, Gebot und Gesetz, in: Ernst Kinder (Hg.), Gesetz und Evangelium, S. 202.

8 Vgl. ebd., S. 201f.

9 Vgl. ebd., S. 202f.

10 Ebd., S. 203.

11 Vgl. ebd., S. 202f.

12 Ebd., S. 204.

13 Vgl. ebd., S. 204f.

14 Ebd., S. 205.

15 Vgl. ebd., S. 205.

16 Vgl. ebd., S. 205f.

17 Vgl. ebd., S. 206f.

18 Vgl. ebd., S. 208f.

19 Vgl. ebd., S. 209.

20 Vgl. ebd., S. 210.

21 Ebd., S. 210.

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Gebot, Gesetz und Evangelium. Paul Althaus' Kritik an Karl Barths Verständnis von Evangelium und Gesetz
Hochschule
Friedrich-Schiller-Universität Jena  (Theologische Fakultät)
Veranstaltung
Gesetz und Evangelium - Evangelium und Gesetz. Einführung in die Systematische Theologie
Note
2,7
Autor
Jahr
2015
Seiten
14
Katalognummer
V309659
ISBN (eBook)
9783668079021
ISBN (Buch)
9783668079038
Dateigröße
419 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
gebot, gesetz, evangelium, paul, althaus, kritik, karl, barths, verständnis
Arbeit zitieren
Konrad Altmann (Autor:in), 2015, Gebot, Gesetz und Evangelium. Paul Althaus' Kritik an Karl Barths Verständnis von Evangelium und Gesetz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/309659

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