Die deutsche Wiedervereinigung - Die internationalen Aspekte


Seminararbeit, 2004

17 Seiten, Note: noch nicht benotet


Leseprobe


Gliederung:

1. Einleitung

2. Situation in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg
2.1 Deutschlandvertrag
2.2 Ostverträge

3. Die Entwicklungen in Osteuropa ab 1980
3.1 Polen und Ungarn
3.2 UdSSR
3.2.1 Auswirkungen der UdSSR-Politk auf die DDR

4. Einstellungen und Interessen der Vier Mächte
4.1 Frankreich
4.2 Großbritannien
4.3 USA
4.4 Sowjetunion

5. Zwei-Plus-Vier-Verhandlungen
5.1 Die Idee der Zwei-Plus-Vier-Verhandlungen
5.2 Die Nato-Frage
5.3 Die Verhandlungen mit der Sowjetunion
5.4 Die Grenze zu Polen
5.5 Der endgültige Zwei-Plus-Vier-Vertrag

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Teilung Deutschlands war schon seit 1945 nach dem Zweiten Weltkrieg das erklärte Ziel der Siegermächte, um die wirtschaftliche, politische und militärische Macht des Deutschen Reichs langfristig einzudämmen. Realisiert wurde sie allerdings erst als Resultat des aufsteigenden Ost-West-Konflikts, als die Deutschlandpolitik der Alliierten divergierte. Eine Wiedervereinigung war jedoch seit der besagten Teilung das angestrebte Ziel.

Alle beteiligten Staaten gingen von unterschiedlichen Motiven, Zielen und Strategien aus, die sie mit einer Wiedervereinigung anstrebten. Es war ein Balance-Akt, der all diese verschiedenen Ansichten und Vorraussetzungen vereinte.

Diese internationalen Vorraussetzungen spielten bei der Wiedervereinigung eine sehr wichtige Rolle, da die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges Vorbehaltsrechte und Verantwortungen gegenüber Deutschland hatten und somit eine Wiedervereinigung nicht ohne Zustimmung und Zusammenarbeit mit den Mächten möglich war.

Damit es überhaupt zu einer Wiedervereinigung kommen konnte, mussten zunächst grundlegende Veränderungen in den benachbarten Ost-Staaten geschehen. Kapitel 3 beschreibt diese Entwicklungen, welche in Polen ihren Ursprung finden und in der UdSSR zu einem Höhepunkt kamen.

Auch die westlichen Siegermächte USA, Frankreich und Großbritannien hegten teilweise vollkommen unterschiedliche Interessen gegenüber einer deutschen Wiedervereinigung. Die USA unterstützte die deutschen Einheitsbemühungen, die Franzosen und Briten sprachen sich zunächst vehement gegen die Umstrukturierungen in Europa aus. Die Einstellungen, Interessen und Wandlungen der Westmächte, sowie die Ausgangslage der Sowjetunion werden in Kapitel 4 erläutert.

Der Wiedervereinigungsprozess mündet im so genannten „Zwei-Plus-Vier“ -Vertrag, welcher die abschließenden Regelungen für das vereinte Deutschland festlegt. Kapitel 5 erklärt, wie die berühmte „Zwei-Plus-Vier“ -Konstellation zustande kam und wie die wichtigsten Verhandlungen - die Grenzfestlegung zu Polen, die NATO-Mitgliedschaft und die Zusammenarbeit mit der Sowjetunion - geführt wurden.

Diese Punkte bilden das Grundgerüst der internationalen Aspekte der deutschen Wiedervereinigung.

2. Situation in Deutschland nach dem 2. Weltkrieg

2.1 Deutschlandvertrag

Die außenpolitische Situation Deutschlands war nach dem 2. Weltkrieg überwiegend durch den Deutschlandvertrag geprägt. Der Vertrag wurde am 26. Mai 1952 in Bonn von den drei Mächten Frankreich, Großbritannien (und Nordirland) und den USA erstmalig unterzeichnet, bevor er am 23. Oktober 1954 in Paris in einer überarbeiteten Fassung verabschiedet wurde.

Der Deutschlandvertrag verpflichtet die Bundesrepublik und die genannten Westmächte, „bis zum Abschluss der friedensvertraglichen Regelung zusammenzuwirken, um mit friedlichen Mitteln ihr gemeinsames Ziel zu verwirklichen: ein wiedervereinigtes Deutschland, das eine freiheitlich-demokratische Verfassung, ähnlich wie die der Bundesrepublik, besitzt und das in die europäische Gemeinschaft integriert ist“.[1] Der Art. 7 Abs. 2 formulierte diese Grundidee des Vertrages.

Wichtige Punkte des Vertrages stellten die Beendigung der Besatzung Deutschlands durch die Großmächte, sowie die Anerkennung der Souveränität der Bundesrepublik dar. Diese wurden in Art. 1 festgehalten. Trotzdem erhielten die drei Mächte Vorbehaltsrechte, die sie aber nur in Einvernehmen mit der BRD in Anspruch nehmen durften.

Eine Bewertung des Deutschlandvertrages als Friedensvertrag ist jedoch falsch. Vielmehr galt er als Überbrückungsvertrag, in dem wichtige Punkte eines „typischen Friedensvertrag“, wie zum Beispiel die Festlegung von Grenzen und Reparationen, ausgeklammert sind.[2] Obwohl die westdeutsche Politik unter Konrad Adenauer dieser Zielvorstellung teilweise entgegenwirkte, ist der Deutschlandvertrag als der erste Schritt einer Wiedervereinigung anzusehen.

2.2 Ostverträge

Ungefähr zwei Jahrzehnte nach der Unterzeichnung des Deutschlandvertrags verhandelte der neue Bundeskanzler Willy Brandt mit den Ost-Staaten Sowjetunion(1970), Polen(1970) und der Tschechoslowakei(1973) unter dem Aspekt der Entspannung des Verhältnisses zwischen Deutschland und den genannten Staaten. Die daraus entstandenen Verträge von Moskau, Warschau und Prag „erweiterten (…) den Handlungsspielraum deutscher Politik gegenüber der Sowjetunion und den anderen Staaten des Warschauer Pakts, die sich ihrerseits veranlasst sahen, von ihren deutschlandpolitischen Maximalforderungen (…) abzusehen“.[3]

Durch die Ostverträge und zusätzlich durch das Vier-Mächte-Abkommen über Berlin und den Grundlagenvertrag mit der DDR schuf Brandt eine wichtige Annäherung an den Osten, was wiederum nachhaltige Entwicklungen in den osteuropäischen Ländern nach sich zog.

3. Die Entwicklungen in Osteuropa ab 1980

3.1 Polen und Ungarn

1980 kam es in Polen zu starken Arbeiterunruhen auf den Werften von Danzig und Gdingen. Die Konsequenz: Der Gewerkschaftsverband „Solidarnosc“ (zu Deutsch: Solidarität) entstand, welcher natürlich eine große Gefahr für die kommunistische Partei darstellte. Ein für kommunistische Verhältnisse überraschender Pluralismus war das Resultat der Gewerkschaftsbildung.

Die DDR reagierte auf diese Entwicklung mit einer Aufhebung des visafreien Verkehrs zwischen der DDR und Polen, wodurch die Isolation der DDR begann.

1988 kam es, angeregt durch die Entwicklungen in der UdSSR, erneut zu Streiks der Werft- und Stahlarbeiter, die Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft „Solidarnosc“ und dem Regime von General Jaruzelski bewirkten. Daraufhin entstand im April 1989 eine Verfassungsreform und im Juni 1989 die erste Parlamentswahlen nach dem Krieg mit teilweise freier Kandidatenaufstellung.

Die polnischen Reformansätze weiteten sich zügig auch auf andere osteuropäische Länder aus. Nach einer friedlichen Debatte (1982-1984) über Wirtschaft und Politik in dem von János Kádár regierten Ungarn kam es dort anschließend zu ersten demokratischen Elementen, wie „Maßnahmen zur Verstärkung der unternehmerischen Freiheit, dem Prinzip der persönlichen Verantwortung für ökonomische Leistung und einer Liberalisierung des Wahlgesetzes“[4]. Am 22. Mai 1988 wurde Károly Grósz, ein Verfechter von politischen und wirtschaftlichen Reformen, schließlich Ministerpräsident.

Da die DDR nicht gänzlich auf die vorhandenen wirtschaftlichen Kontakte mit dem Ungarn verzichten konnte, unterstützte Erich Honecker die Ungaren zunächst in ihren Bestrebungen.

[...]


[1] Aus: Murswiek u.a.: Die Vereinigung Deutschlands, S. 35-36

[2] Vgl: Werner Weidenfeld / Karl Rudolf Korte: Handbuch zur deutschen Einheit, S.191-292

[3] Vgl: Werner Weidenfeld / Karl Rudolf Korte: Handbuch zur deutschen Einheit, S. 597

[4] Vgl: Informationen zur politischen Bildung: Der Weg zur Einheit, S. 12

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Die deutsche Wiedervereinigung - Die internationalen Aspekte
Hochschule
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Veranstaltung
Das politische System Deutschlands und der EU
Note
noch nicht benotet
Autor
Jahr
2004
Seiten
17
Katalognummer
V30922
ISBN (eBook)
9783638320788
Dateigröße
496 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Wiedervereinigung, Aspekte, System, Deutschlands
Arbeit zitieren
Janik Wiederspahn (Autor:in), 2004, Die deutsche Wiedervereinigung - Die internationalen Aspekte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30922

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