Alternsvorstellungen und Rehabilitation bei hochaltrigen Pflegeheimbewohnern - Untersuchungsdesign und Entwicklung eines Erhebungsinstrumentes


Diplomarbeit, 2004

154 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Danksagungen/Widmungen

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Theoretische Grundlagen
2.1 Definitionen von Alter(n) und Hochaltrigkeit
2.1.1 Alter und Altern
2.1.1.1 Psychologisches Altern
2.1.1.2 Soziales Altern
2.1.1.3 Physiologisches Altern
2.1.2 Hochaltrigkeit
2.1.3 Vorstellungen von Alter(n) und Altersbilder
2.1.4 Ältere Menschen im Sozialrecht
2.1.5 Der Begriff „Alter“ in der Rechtsordnung
2.2 Demographie und Folgen für die Altersversorgung
2.2.1 Demographie
2.2.2 Folgen des demographischen Wandels für die Altersversorgung
2.2.3 Fazit
2.3 Definition von Rehabilitation
2.3.1 Der erweiterte Gesundheitsbegriff
2.3.2 Das Partizipationsmodell der WHO
2.3.3 Rehabilitation
2.3.3.1 medizinische Rehabilitation
2.3.3.2 soziale Rehabilitation
2.3.3.3 Rehabilitationsbedürftigkeit, -bedarf und -potential
2.4 Rehabilitation für hochaltrige Menschen „trotz“ Pflege
2.4.1 Krankheiten und Hilfebedarf im Alter
2.4.2 Prävention und Rehabilitation für ältere Menschen
2.4.3 Der erweiterte Gesundheitsbegriff im Alter
2.4.4 Rehabilitationsmaßnahmen im Pflegealltag
2.5 Rechtliche Grundlagen der Rehabilitation für ältere Menschen
2.5.1 Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - SGB IX
2.5.2 Die Pflegeversicherung - SGB XI
2.5.3 Die Krankenversicherung - SGB V
2.5.4 Das Arbeitsrecht - SGB VI
2.5.5 Die Sozialhilfe - BSHG
2.6 Forschungsstand zu Hochaltrigkeit, Rehabilitation und Pflegebedürftigkeit

3. Entwicklung des Studiendesigns der Hauptstudie
3.1 Fragestellungen der Studie
3.2 Untersuchungseinheiten
3.3 Auswahl der Stichprobe
3.4 Zugang zu den Untersuchungseinheiten
3.5 Ablauf der Datenerhebung
3.6 Entwicklung des Erhebungsinstrumentariums
3.6.1 Art der Erhebungsinstrumente
3.6.2 Anschreiben
3.6.3 Die Einverständniserklärung
3.6.4 Instrument I: Übersicht über die Erhebung in der Einrichtung
3.6.5 Instrument II: Erhebung der allgemeinen Heimdaten
3.6.6 Instrument III: Bewohner - Assessment
3.6.7 Instrument IV: Fragebogen
3.6.7.1 Fragenkomplex: allgemeine/demographische Daten
3.6.7.2 Fragenkomplex: Alter(n)svorstellungen
3.6.7.3 Fragenkomplex: rechtliches Grundwissen
3.6.7.4 Fragenkomplex: Veränderungsvorschläge
3.6.8 Instrument V: Ergänzung zum Fragebogen - Rehabilitationsmaßnahmen
3.6.9 Layout der Instrumente

4. Die Vorstudie
4.1 Fragestellungen der Vorstudie
4.2 Planung der Vorstudie
4.3 Beschreibung der Zugänge in der Vorstudie
4.4 Dateneingabe und Vorgehen bei der Auswertung
4.5 Eignung der Erhebungsinstrumente
4.6 Änderungen der Erhebungsinstrumente nach der Vorstudie
4.6.1 Instrument I: Übersicht über die Erhebung in der Einrichtung
4.6.2 Instrument II: Erhebung der allgemeinen Heimdaten
4.6.3 Instrument III: Bewohner- Assessment
4.6.4 Instrument IV: Fragebogen
4.6.5 Instrument IV-B: Fragebogen für Bewohner
4.6.6 Instrument V: Ergänzung zum Fragebogen – Rehabilitationsmaßnahmen
4.7 Ausblick auf die Beantwortung der Fragestellungen der Hauptstudie
4.7.1 Rehabilitationsbedarf der Bewohner
4.7.2 Altersbilder
4.7.3 Übersicht über die Einrichtungen
4.7.4 Rehabilitationsbedarf und Rehabilitationsrealität im Vergleich mit den Einschätzungen der Befragten und den Altersbildern
4.7.5 Persönliche Einschätzung der rehabilitativen Maßnahmen der Befragten
4.7.6 Fazit: Annahmen zu den Fragestellungen der Hauptstudie

5. Ausblick

Literaturverzeichnis

Anhang
1. Anhang – Anschreiben und Einverständniserklärung für die Vorstudie
2. Anhang – Fragebögen für die Vorstudie
3. Anhang – geänderte Fragebögen nach der Vorstudie
4. Anhang – Dokumente für die Auswertung
5. Anhang – Inhaltsverzeichnis der CD-rom Fehler! Textmarke nicht definiert

Erklärung

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Das Stufenalter des menschlichen Lebens um 1840/50

Abbildung 2: fernere Lebenserwartung

Abbildung 3: Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland 1910-2050

Abbildung 4: Altenquotienten

Abbildung 5: Altenquotient im Jahre 2050 bei unterschiedlichen Wanderungsannahmen

Abbildung 6: Entwicklung der Bevölkerungszahl und des Anteils älterer und hochaltriger Menschen, 1953 bis 2050

Abbildung 7: Altersspezifische Prävalenz der Pflegebedürftigkeit nach SGB XI am 31.12.1998 nach Pflegestufe1)

Abbildung 8: Altersstruktur von Alteneinrichtungen

Abbildung 9: Weitere demographische Merkmale der Bewohner von Alteneinrichtungen

Abbildung 10: Das bio- psycho- soziale Modell der Funktionsfähigkeit und Behinderung

Abbildung 11: das eindimensionale Krankheitsfolgenmodell der ICIDH

Abbildung 12: Die drei Dimensionen der Funktionsfähigkeit

Abbildung 13: Der Begriff der Rehabilitation im SGB IX

Abbildung 14: Focus der Pflege nach SGB XI (§14) und pflegefachliches Verständnis

Abbildung 15: Pflegebedürftigkeit und Pflegebedarf

Abbildung 16: körperbezogene und hauswirtschaftlich-instrumentelle Einschränkungen und psychische Veränderungen bei Heimbewohnern

Abbildung 17: Hilfe- und Pflegebedarf bei Bewohner(innen) von Alteneinrichtungen

Abbildung 18: Personale Einflüsse auf Gesundheit im Alter (Lebenslaufperspektive)

Abbildung 19: Einflüsse der Umwelt auf Gesundheit im Alter

Abbildung 20: Zugang zu den Untersuchungseinheiten

Abbildung 21: Anzahl der ausgefüllten Fragebögen

Abbildung 22: durchschnittliche Dauer der Interviews in Minuten

Abbildung 23: Beurteilung der Länge der Interviews

Abbildung 24: Beurteilung der Verständlichkeit der Fragen

Abbildung 25: Beurteilung – überflüssige oder vermisste Fragen

Abbildung 26: Beurteilung – unangenehme Fragen

Abbildung 27: Vergleich der Alarmzeichen für Rehabilitationsbedarf in den ADLs mit der Einschätzung der Befragten über Verbesserungsmöglichkeiten

Abbildung 28: Vergleich der Summen aus Zustimmungs- und Prozentkategorien

Abbildung 29: Richtungen des Einflusses zwischen Altersbild und Rehabilitationsrealität

Tabelle 1: Negative Umgangssprachliche Begriffe zur Kennzeichnung alter Männer und Frauen

Tabelle 2: Merkmale der Gesundheit (erweitertes Verständnis von Gesundheit)

Tabelle 3: die zentralen Begriffe der ICF

Tabelle 4: Leistungs- und Therapieeinrichtungen in Alteneinrichtungen nach Häufigkeit

Tabelle 5: rehabilitative Maßnahmen im Pflegealltag

Tabelle 6: Bewohnerinnen und Bewohner von Alteneinrichtungen nach Platzarten

Tabelle 7: Zahl der Alten- und Pflegeheime und der Pflegebedürftigen in Heimen in Schleswig-Holstein und Hamburg

Tabelle 8: Reduzierung der Stichprobe durch zufällige Vorauswahl der Heime

Tabelle 9: Reduzierung der Stichprobe durch einen kleinräumigen Ansatz

Tabelle 10: Instrumente und Anwender

Tabelle 11: Mindestanforderungen an befragten Personen pro Instrument in der Vorstudie

Tabelle 12: Erklärungen, warum die Fragen nicht verständlich waren

Tabelle 13: Erläuterungen zu unangenehmen Fragen

Tabelle 14: Vergleich der ADLs mit Rehabilitationsbedarf mit der Einschätzung der Befragten nach Bewohnernummer

Tabelle 15: Vergleich der Summen für die Altersbilder

Danksagungen/Widmungen

An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Personen, ohne die ich Diplomarbeit gar nicht hätte schreiben können bedanken.

Zunächst bedanke ich mich sehr herzlich bei den Heimen, die bei der Erhebung mitgewirkt haben. Auf die Nennung der Namen wird aufgrund der Anonymitätswahrung verzichtet. Dass sie mir kurz vor Weihnachten die Möglichkeit gegeben haben Interviews durchzuführen und auch Mitarbeiter dafür in Anspruch zu nehmen, dafür bin ich Ihnen wirklich sehr dankbar.

Dann möchte ich mich ganz herzlich bei Dr. Maria Krech für ihre guten Ratschläge, Denkanstöße und Aufmunterung bedanken. Die Gespräche haben mich immer motiviert und mich mit neuen Ideen, wieder ans Werk gehen lassen. (Vielen Dank auch an Joshi und Holgi, die während dessen auf Mami verzichtet haben und mich manchmal mit sehr unterhaltsamen Geschichten über Hagenbecks Elefanten, laute Hubschrauber und Bohrmaschinen die Diplomarbeit für einen Moment vergessen haben lassen.)

Vielen Dank auch an Dr. Hanneli Döhner! Ich habe sehr viel bei dir gelernt und bin froh über die Zeit im Institut. Ich danke Dir für deine kritischen, aber sehr hilfreichen Anmerkungen und Ideen. Nur so kann ich mich weiter entwickeln.

Natürlich bedanke ich mich auch ganz doll bei meiner Familie, mit denen ich diesmal leider nicht wie gewohnt Weihnachten feiern konnte, für die Unterstützung. Ganz besonders Mutti und Papi fürs Korrekturlesen, Aufmunterung und dafür, dass ihr immer für mich da seid. Hab euch lieb.

Und last but not least, möchte ich bei Thomas danken. Du hattest wohl am meisten unter deiner gestressten und teilweise sehr launischen Freundin zu leiden (Zähneknirschen in der Nacht und grundlose Heulausbrüche). Danke, dass du immer so verständnisvoll, aufmunternd und fürsorglich bist. Ich liebe Dich!

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

„Hierzulande sieht das Alter künftig mehr als Bürde als nach Würde aus. Die Rente ist nicht mehr sicher, größere medizinische Eingriffe mit 85 stehen in Frage – die älteste Generation wird zur Disposition gestellt. Schon der Begriff „Senioren“ signalisiert eine Last.“ Hamburger Abendblatt, 23./24. 8. 2003

Immer wieder taucht in den Medien das Thema Alter und die Versorgung alter Menschen auf. Immer wieder wird darüber diskutiert, was kann bezahlt werden, was muss, was muss nicht und vor allen Dingen bis wann. Wie im obigen Zitat werden dabei Maßnahmen für Hochaltrige (85 und älter) häufig in Frage gestellt. In Zeiten knapper Mittel versucht jeder sein Boot ins Trockene zu bringen. Aller Vorrausicht nach wird doch jeder „alt“ werden und sollte doch deshalb auch bemüht sein, dann die bestmögliche Versorgung zu bekommen, oder? Warum wird dann so oft über Kürzungen bei alten Menschen nachgedacht? Oder denkt niemand an das Alter?

Ja klar! Jeder war mal Kind oder jugendlich (mancher ist es noch) und wenn das noch nicht allzu lange her ist, kann man sich daran erinnern und sich für seine eigenen Kinder und deren Belange einsetzen. (Die Kinder sind ja auch unsere Zukunft und natürlich wird auch da viel zu viel gespart. Daran will ich nicht zweifeln) Aber niemand war schon mal alt oder kann sich so wirklich vorstellen, wie das Leben im Alter sein wird. Und die meisten wollen das auch gar nicht. Oft genug bekommen wir das Bild eines vitalen, smarten, kreativen und überaus hübschen Menschen als den modernen Menschen der westlichen Gesellschaft präsentiert. Und diesem Bild möchte man lange genug entsprechen, wie das im Zitat unten beschrieben wird. Wer will da schon daran denken, was mal ist, wenn man alt und nicht mehr so leistungsfähig oder gar abhängig ist?

„Währenddessen werkeln Bio-Designer an der ewigen Jugend, wie sie die Werbung schon jetzt vorgaukelt: der gesichts- und alterslosen Vision einer Welt ohne Falten und Gebrechen. Alle wollen so lange wie möglich leben – aber niemand möchte alt werden.“
Hamburger Abendblatt, 23./24. 8. 2003

Denken die Menschen vielleicht auch nicht so gern an das Alter, weil sie denken, dass sie dort nicht mehr so viel Lebensqualität wie früher zu erwarten haben?

In der vorliegenden Diplomarbeit wird sich mit der Versorgung im Alter beschäftigt. Dabei sollen nicht alle Aspekte des Lebens im Alter betrachtet werden. Speziell soll auf den Bereich der Rehabilitation und zwar bei den besonders alten und pflegebedürftigen, den hochaltrigen Pflegeheimbewohnern, angeschaut werden. Es soll geklärt werden, wie die rehabilitative Versorgung aussieht und welche Einflüsse es gibt, entspricht die vorhandene Versorgung dem Bedarf der hochaltrigen Pflegeheimbewohner oder müsste sie verbessert werden, gibt es Unterschiede zwischen verschiedenen Einrichtungen und wenn „ja“ warum? Besonders interessant in diesem Zusammenhang ist, ob die Vorstellungen vom Alter der Personen im Umfeld eines hochaltrigen Pflegeheimbewohners, wie zum Beispiel Angehörige, Pflegekräfte, therapeutische Mitarbeiter, Ärzte, usw., Einfluss auf Rehabilitationsrealität haben.

Bevor ein Studiendesign präsentiert und das Erhebungsinstrumentarium entwickelt wird, müssen die theoretischen Grundlagen ausgearbeitet werden. Dabei werden die Fragen geklärt: Was bedeutet Alter oder Altern und welche Vorstellungen davon gibt es? Wie sieht die demographische Entwicklung aus und warum ist es deshalb so wichtig sich mit der Versorgung hochaltriger Menschen zu beschäftigen? Was heißt Rehabilitation und auf welchen Modellen von Gesundheit basiert die Definition? Welche Möglichkeiten von Rehabilitation im Alter gibt es? Gibt es Rehabilitation „trotz“ Pflege, macht sie Sinn und was ist möglich?

Dabei fließen vorhandene Forschungsergebnisse bereits in die theoretische Aufarbeitung ein. Dennoch soll vor der Darstellung des Studiendesigns der aktuelle Forschungsstand vorgestellt und die Defizite in der Kombination: Hochaltrigkeit, Rehabilitation und Pflegebedürftigkeit aufgezeigt werden. In vielen Studien werden Hochaltrige nicht mit einbezogen oder wenn sie einbezogen werden, wird der Aspekt Rehabilitation wenig beachtet. Damit soll die Bedeutung einer Studie mit dieser Themenkombination unterstrichen werden.

Aus dem letzten Teil der Arbeit wird das Erhebungsinstrumentarium zur Studie entwickelt. Dazu gehört, dass die Instrumente während einer Vorstudie in verschiedenen Einrichtungen getestet und nach den Erfahrungen in der Vorstudie modifiziert werden. Die Instrumente vor und nach der Vorstudie finden sich im Anhang um die Entwicklung nachvollziehbarer zu machen.

Im Schlussteil wird ein Ausblick auf die Hauptstudie, welche aufgrund des Umfanges nicht im Rahmen der Diplomarbeit durchgeführt wird, gegeben.

2. Theoretische Grundlagen

2.1 Definitionen von Alter(n) und Hochaltrigkeit

2.1.1 Alter und Altern

„Altern: (engl.) aging; degenerativer biol. Prozess, der mit zunehmendem Lebensalter zu psych. u. phys. Abnutzungserscheinungen führt u. meist zw. 50. u. 65. Lj. beginnt (Eugerie); die Differenz zw. sog. chronologischem (entspr. Geburtsurkunde) u. biol. Lebensalter (entspr. Körperfunktion u./od. intellektueller Leistung) beeinflussen v. a. folgende Faktoren: sozioökonomische Bedingungen (v. a. Beruf, Lebensweise u. Ernährung), genet. Konstitution, emotionaler Umgang mit Problemen (s. Coping), lang dauernde Kontamination mit Schadstoffen (kann zu Akkumulation u. funkt. Stoffwechselveränderung führen), chron. Erkr.“ (Quelle: Pschyrembel online, 01.10.2003)

Die öffentliche Diskussion und auch die Forschung waren lange Zeit von der Vorstellung bestimmt, dass im höheren Lebensalter in allen Bereichen der Person Verluste aufträten. Dieses „Defizit-Modell“ ist mit seinen negativen Verallgemeinerungen empirisch genauso wenig gestützt wie die positive Variante, die dem Alter eine bei allen Menschen zu beobachtende Zunahme an Erfahrung, Weisheit und Gelassenheit zuschreibt. Das gleichzeitige Auftreten von Stärken und Schwächen lässt sich besser verstehen, wenn die Mehrdimensionalität von Entwicklung berücksichtigt wird(vgl. Kruse 1999, S. 38).

1. „Alter“ ist ein mehrdimensionales Phänomen, das nicht durch eine einzelne verallgemeinernde Aussage über die Leistungsfähigkeit eines Menschen ausreichend charakterisiert werden kann.
2. Es muss zwischen psychologischem, sozialem und physiologischem Altern differenziert werden. Mit dem Begriff „Altern“ sind in diesen drei Dimensionen unterschiedliche Prozesse angesprochen.
3. Es können gleichzeitig Stärken in der einen und Schwächen in der anderen Dimension auftreten.

2.1.1.1 Psychologisches Altern

Psychologisches Altern wird charakterisiert als gleichzeitiges Auftreten von Stärken und Verlusten. Zu den möglichen Stärken des Alters gehören bereichsspezifische Erfahrungen, Wissenssysteme und Handlungsstrategien(vgl. Kruse 1999, S. 39).

2.1.1.2 Soziales Altern

Unter sozialem Altern werden die Veränderungen in der sozialen Position und in den sozial definierten Rollen verstanden, die im Erreichen eines bestimmten Lebensalters oder einer bestimmten Statuspassage einsetzen. In unserer Gesellschaft gilt das Ausscheiden aus dem Beruf als jene Statuspassage, mit der das „Alter“ eines Menschen beginnt. Dabei entspricht diese Altersgrenze in der Realität nicht den gesetzlich definierten 65 Jahren, sondern durch Zunahme von Frührente 60 Jahren (Beispielsweise BMFSFJ 1993, S. 76 und BMFSFJ 2001, S. 50). Bei Frauen, die nicht erwerbstätig waren, gewinnen für die soziale Altersdefinition andere Merkmale an Gewicht (äußere Erscheinung, Gesundheit, soziale Aktivität) (vgl. Kruse 1999, S. 41).

2.1.1.3 Physiologisches Altern

Eine klassische Form der Altersdarstellung sind die „Lebenstreppen“ oder „Altersstufen“, die lange Zeit großen Einfluss auf medizinische Überzeugungen hatten.

Abbildung 1: Das Stufenalter des menschlichen Lebens um 1840/50

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Quelle: http://www.dhm.de/ausstellungen/lebensstationen/s_243.htm, 3.1.04)

In dem Modell in Abbildung 1, erreicht der Mensch seinen Zenit mit 50 Jahren „Stillestand“, danach geht es nur noch bergab mit „60 geht’s Alter an“, mit „70 ein Greis“, mit „80 weis“, mit„ 90 ein Kinderspott“ und mit „100 Gnad von Gott“. Dieses „Defizitmodell“ mit Aufstieg, Höhepunkt und Abstieg war bis ins 19. Jahrhundert das dominierende Modell. Jedoch gab es auch in dieser Zeit Gedanken noch möglicher Entwicklung im Alter. Die Diätetik beschäftigte sich nach antikem Verständnis mit sechs nicht natürlich gegeben Bereichen („sex res non naturales“): Luft und Licht, Bewegung und Ruhe, Essen und Trinken, Schlafen und Wachen, Ausscheidung und Affekte, Zustände des Gemüts. Neben Medikamenten wurden diesen Bereichen eine große Bedeutung für die Erhaltung in allen Lebensphasen zugeschrieben. Damit wurde „die Dreigliederung Prävention, Kuration und Rehabilitation in ihrer Entwicklung auch fürs Alter vorgezeichnet“(Tews 1995, S. 19). Im Laufe des wissenschaftlichen Fortschritts wurde die Orientierung auf „Altersschwäche“ durch eine Vielzahl von Krankheiten und Zuständen abgelöst und zeigte alles andere als ein homogenes Krankheitsbild der alten Menschen.

Der Alternsprozess lässt sich also einerseits durch charakteristische Verläufe in einzelnen physiologischen und biochemischen Merkmalen beschreiben - hier ist von alterstypischen Verlusten zu sprechen. Andererseits finden sich große interindividuelle Unterschiede in den Verlusten (vgl. Kruse 1999, S. 44).

2.1.2 Hochaltrigkeit

Auch Hochaltrigkeit ist ein unscharfer Begriff. In der wissenschaftlichen Diskussion wird oft zwischen dem „dritten und vierten Lebensalter“ oder den „jungen und alten" Alten unterschieden. Der vierte Altenbericht der Bundesregierung definiert pragmatisch den Altersabschnitt von 80 bis 85 Jahren als den Beginn des hohen Alters (vgl. BMFSFJ 2002a). Eine Festlegung der Grenze auf 80 oder 85 Jahre hat noch nicht einheitlich stattgefunden.

2.1.3 Vorstellungen von Alter(n) und Altersbilder

Unter Stereotypen werden die Überzeugungen über die typischen Merkmale einer sozialen Gruppe verstanden. Diese sind in erster Linie individuellen Überzeugungen, welche aber in vielfältiger Weise auf objektive Gegebenheiten bezogen sein können. Sind Stereotype Generalisierungen, die zwar im Einzelfall nicht gerecht werden, aber im Übrigen durchaus auf vorfindlichen Merkmalshäufungen bei einer sozialen Gruppe basieren? Oder sind es reine Fiktionen? Unterstellt wird in der Regel allerdings, dass Stereotype eine überindividuelle Kohärenz aufweisen, d.h. von einer größeren Gruppe von Personen geteilt werden (vgl. Wentura/Rothemund S. 3, 4).

So vielseitig wie sich das Leben im Alter und die Gesundheit gestaltet sind auch die Vorstellungen vom Alter. Zeigt die demographische Entwicklung eine starke Zunahme von alten Menschen, so wäre es falsch Alter ausschließlich als zunehmende Belastung für die Gesellschaft zu sehen, da alte Menschen auch enorme Potentiale und Kompetenzen haben um sich beispielsweise ehrenamtlich für ihre Umwelt einzusetzen. Auch die statistisch bewiesene Zunahme von Krankheiten, Behinderung und Multimorbidität im Alter, sollte nicht zum Schluss haben, das alte Menschen grundsätzlich krank und gebrechlich sind. Im Gegenteil gibt es viele weise, aktive alte Menschen, die ihr Leben bis zum Tod abwechslungsreich und eigenbestimmt gestalten. Im Umgang mit Altersbildern sollten deshalb Überbewertungen und Polarisierungen in negative und positive Richtungen vermieden werden, auch um Diskriminierungen zu vermeiden. Ein Beispiel dafür sind Begriffe, die in der Umgangsprache häufig für alte Frauen und Männer oder in Verbindung mit „alt“ gebraucht werden und eine negative Einstellung zum Alter dokumentieren (siehe Tabelle 1).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Negative Umgangssprachliche Begriffe zur Kennzeichnung alter Männer und Frauen

Quelle: Tews 1995, S. 29

Ein negatives Altersbild hält jedoch derzeit einer empirischen Überprüfung nicht Stand. Im dritten Altenbericht wird auf die Studie von Rudinger, Kruse und Schmidt (2000) Bezug genommen: „Gravierende altersgebundene Verluste und Defizite in den Bereichen körperliche Gesundheit, kognitive Leistungsfähigkeit, Persönlichkeit (Rigidität), soziale Beziehungen (Einsamkeit) und gesellschaftliche Produktivität (im Sinne von „veraltet“) werden größtenteils verneint oder erhalten nur eingeschränkte Zustimmung.“ Allerdings taucht in der neueren gerontologischen Forschung eine Unterscheidung der Altersbilder zwischen den „jungen“ und den „alten“ Alten beziehungsweise zwischen dem dritten und dem vierten Alter auf. (vgl. Baltes & Smith 1999 zitiert in: BMFSFJ 2000, S. 66) Die „jungen“ Alten werden mit Aktivität, Eigenbestimmung, vielseitiger Freizeitgestaltung und finanzieller Unabhängigkeit assoziiert. Gemeint ist dort die Phase zehn bis fünfzehn Jahre nach dem Ausstieg aus dem Erwerbsleben. Mit dem dritten Alter werden vermehrt körperlicher Abbau, Multimorbidität und das Risiko von Demenz in Verbindung gebracht und damit eine höhere Hilfs- und Schutzbedürftigkeit.

2.1.4 Ältere Menschen im Sozialrecht

Alter stellt dem Sozialrecht eine doppelte Aufgabe. Zum einen soll es der Einkommenssicherung dienen um den Lebensabend und die freie Zeit genießen zu können. Zum anderen soll es sozial absichern für den Fall von Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Behinderung (vgl. Zacher in: Baltes/Mittelstraß 1992, S. 305). Alter kann mit einem bestimmten Lebensalter oder mit einer Lebenssituation verbunden werden.

Das Sozialrecht kennt nur wenige Vorschriften und Leistungen, die erst ab einem bestimmten höheren Lebensalter vorgesehen sind (vgl. BMFSFJ 2002a). Einige dieser Regelungen sind:

- Renten wegen Alters nach § 32 Abs. 2 SGB VI
- Hilfen zum Lebensunterhalt werden ab dem 65. Lebensjahr um 20% erhöht, wenn der Bezieher gehbehindert ist (§ 23 Abs. 1 Nr.1 BSHG
- Die Altenhilfe nach § 75 BSHG
- Und ab dem 1.Januar 2003 die bedarfsorientierte Grundsicherung für über 65jährige (§1 GsiG) (vgl. Igl 2000)

Für über 80 oder 85jährige existieren keine besonderen Bestimmungen. Der besonderen Lebenssituation Hochaltriger wird im Sozialrecht keine Rechnung getragen. Sie können jedoch die Palette aller Leistungen des Sozialversicherungssystems für sich in Anspruch nehmen. Die Frage ist nun, ob Hochaltrige ihrem Bedarf entsprechend Zugang zu den Leistungen haben.

2.1.5 Der Begriff „Alter“ in der Rechtsordnung

Der Begriff Alter wird in der Rechtsordnung in zweierlei Weise verwendet: als Lebensalter und als Lebensphase. Allerdings ist im Recht nur eine kalendarische Grenze als Pflichtaltersgrenze für den Schnitt zwischen beruflicher und nachberuflicher Phase festgelegt. In der nachberuflichen Phase existieren keine weiteren Altersgrenzen, die einen Hinweis auf Hochaltrigkeit aus rechtlicher Sicht geben könnten (vgl. BMFSFJ 2002a, S. 319).

2.2 Demographie und Folgen für die Altersversorgung

Warum sind alte Menschen und Menschen in Pflegeinrichtungen überhaupt ein wichtiges Thema?

2.2.1 Demographie

Nach der 10. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung (vgl. Statistisches Bundesamt, 2003b ) nimmt die Bevölkerung Deutschlands in den nächsten 50 Jahren rapide ab. Heute hat Deutschland etwa 82 Millionen Einwohner. In 50 Jahren werden es - je nach den Annahmen zur Zuwanderung - nur noch 67 bis 81 Millionen sein. Zu dieser Abnahme kommt es, weil in Deutschland - wie in den letzten drei Jahrzehnten - auch in den nächsten 5 Jahrzehnten mehr Menschen sterben, als Kinder geboren werden. Die Anzahl der Frauen im Geburtenfähigen Alter zwischen 15 und 49 Jahren wird von heute 20 Millionen auf etwa 14 Millionen im Jahre 2050 sinken. Deshalb werden auch die Geburten zurückgehen. Dem gegenüber steht eine Zunahme der jährlichen Sterbefälle, durch das Hineinwachsen der geburtenstarken Jahrgänge ins hohe Alter.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

„Vor 50 Jahren jeder Dritte unter 20, in 50 Jahren jeder Dritte 60 oder älter“ Statistisches Bundesamtes

Zugleich wird sich das zahlenmäßige Verhältnis zwischen älteren und jüngeren Menschen erheblich verschieben. War vor 50 Jahren jeder Dritte ein junger Mensch unter 20 Jahren und lediglich jeder siebente älter als 59, so ist heute lediglich jeder Fünfte unter 20, dagegen erreicht schon fast jeder Vierte das Seniorenalter. In Zukunft wird sich diese Entwicklung noch stärker auswirken: Nach der mittleren Variante des statistischen Bundesamtes wird im Jahr 2050 nur noch jeder Sechste unter 20, aber jeder Dritte bereits 60 Jahre oder älter sein.

Ein Grund für diese Verschiebung ist die stetig steigende Lebenserwartung[1]. Die Lebenserwartung der neugeborenen Kinder hat sich seit Anfang des 20. Jahrhunderts um etwa 30 Jahre erhöht. Ein 1910 geborener Junge hatte im Durchschnitt 47 und ein Mädchen 51 Lebensjahre vor sich. Die in den Jahren 1998 bis 2000 geborenen Jungen und Mädchen erwarten dagegen 75 bzw. 81 Lebensjahre.

Auch im Alter gibt es ein Zugewinn an Lebenszeit. Diese durchschnittlich zu erwartende weitere Lebenszeit nennt sich fernere Lebenserwartung. Heute kann ein 60 jähriger Mann im Durchschnitt damit rechnen, dass er noch 19 Jahre lebt; vor hundert Jahren hatte er eine um 6 Jahre geringere fernere Lebenserwartung. Eine Frau, die jetzt 60 Jahre alt ist, kann heute durchschnittlich 23 weitere Lebensjahre erwarten; vor hundert Jahren waren es nur 14 Jahre fernere Lebenserwartung. In Abbildung 2 wird die steigende Entwicklung der ferneren Lebenszeit bis zum Jahre 2050 gezeigt. Im Vergleich zu heute werden 60jährige im Jahre 2050 zirka viereinhalb Jahre länger Leben.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: fernere Lebenserwartung

(Quelle: Statistisches Bundesamt 2003b, S. 16)

Die aktuelle Bevölkerungsstruktur weicht schon lange von der idealen Vorstellung ab, die sich in der Form der klassischen Bevölkerungspyramide darstellen lässt: Die stärksten Jahrgänge stellen die Kinder, und Besetzungszahlen der späteren Jahrgänge verringern sich allmählich als Folge der Sterblichkeit. Ein Altersaufbau in Form einer Pyramide hatte z.B. das Deutsche Reich von 1910. 1950 haben beide Weltkriege und die Weltwirtschaftskrise Anfang der 30er Jahre deutliche Kerben in der Pyramide hinterlassen. Heute gleicht der Bevölkerungsaufbau Deutschlands nach einer treffenden Bemerkung des Bevölkerungsstatistikers Paul Flaskämper eher einer „zerzausten Wettertanne“ wie
Abbildung 3 zeigt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: statistisches Bundesamt 2003b, S. 30

Abbildung 3: Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland 1910-2050

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Altenquotienten

Aus den demographischen Entwicklungen folgen gesellschaftliche Phänomene, die große Beachtung verdienen.

(Quelle: Statistisches Bundesamt 2003b, S. 32)

Zum einen verändert sich das Verhältnis zwischen der Bevölkerung im erwerbstätigen Alter und den Senioren, der sogenannte Altenquotient[2], entsprechend. Abbildung 4 zeigt die Entwicklung des Altenquotienten bis zum Jahre 2050. Nach den Annahmen des statistischen Bundesamtes werden 2050 71 60-Jährige und ältere Menschen 100 20- bis 59-Jährigen gegenüberstehen. 2001 waren es lediglich 44. Folgt man den Vorschlägen des statistischen Bundesamtes und erhöht das Renteneinstiegsalter auf 65 Jahre. So stehen den 100 Menschen im erwerbsfähigen Alter mehr als 20 Senioren weniger gegenüber. (vgl. Statistisches Bundesamt 2003b, S. 7)

Auch „Zuwanderungen können die Alterung nicht verhindern, aber dazu beitragen, dass die Alterung langsamer voranschreitet. Dies spiegelt sich auch im Niveau des Altenquotienten wider: Bei mittlerer Lebenserwartungszunahme und niedriger Zuwanderung von etwa 100 000 Personen pro Jahr ergibt sich 2050 bei einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren ein Altenquotient von 59 (siehe gelber Balken in Abbildung 5). Wandern jährlich 100 000 Personen mehr zu, beträgt der Altenquotient 55 (roter Balken in Abbildung 5). Fällt die Zuwanderung ab 2011 jährlich um noch mal 100 000 Personen höher aus, sinkt der Altenquotient auf 51(gelber Balken in Abbildung 5)“ (statistisches Bundesamt 2003b, S. 7).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Altenquotient im Jahre 2050 bei unterschiedlichen Wanderungsannahmen

Quelle: statistisches Bundesamt 2003b, S. 35

„Auch die Zahl der Hochaltrigen wird in den nächsten Jahrzehnten kräftig zunehmen. Gegenwärtig sind in Deutschland rund 2,9 Millionen Menschen bzw. 3,6 % der Bevölkerung 80 Jahre und älter. In zwanzig Jahren werden es rund 5,1 Millionen bzw. 6,3% sein. Für das 2050 rechnet das statistische Bundesamt mit knapp 8 Millionen Menschen im Alter von 80 und mehr Jahren. Gut 11% werden dann hochaltrig sein.“ (BMFSFJ 2002, S. 55)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6: Entwicklung der Bevölkerungszahl und des Anteils älterer und hochaltriger Menschen, 1953 bis 2050

Quelle: BMFSFJ 2002, S. 55

2.2.2 Folgen des demographischen Wandels für die Altersversorgung

Der Anstieg der Lebenserwartung der älteren Menschen hat erhebliche Auswirkungen auf die Altersversorgung. Die ältere Generation ist zahlenmäßig größer als frühere, es gibt potenziell mehr Rentenbezieher, und der Ruhestand dauert länger. Nach den Angaben des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger betrug die durchschnittliche Rentenbezugsdauer im früheren Bundesgebiet 1965 knapp 11 Jahre und 2001 über 16 Jahre. Die entspricht einer Verlängerung der Rentenbezugsdauer innerhalb einer Generation um 5,5 Jahren. Neben der höheren Lebenserwartung hat allerdings auch ein früherer Rentenbeginn dazu beigetragen.

Außerdem wird mit steigender Lebenserwartung die Zahl pflegebedürftiger alter Menschen wachsen, da insbesondere im hohen Alter das Pflegerisiko stark ansteigt, wie Abbildung 7 zeigt. Bezogen auf die Personen mit regelmäßigem Pflegebedarf sind über 70% 65 Jahre und älter, 43% sogar 80 Jahre und älter. Auf der anderen Seite wird der wachsenden Anzahl pflegebedürftiger alter Menschen ein – aufgrund des Geburtenrückgangs – immer geringeres Potential an jungen Pflegekräften gegenüberstehen (vgl. BMFSFJ, Datenreport Alter, S. 56).

Abbildung 7: Altersspezifische Prävalenz der Pflegebedürftigkeit nach SGB XI am 31.12.1998 nach Pflegestufe1)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: BMFSFJ 2000, S. 84

Auch auf die Struktur der Bewohner von Altenheimeinrichtungen hat der demographische Wandel großen Einfluss. Hochaltrigkeit ist das zentrale Merkmal von Bewohnern von Alteneinrichtungen. Gut zwei Drittel der Bewohner (67%) sind 80 Jahre und älter (siehe Abbildung 8). Ein weiteres auffälliges demographisches Merkmal ist das Geschlecht. 79% der Altenheimbewohner sind weiblich. Außerdem leben über 90% nicht in einer Partnerschaft. (dazu Abbildung 9)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 8: Altersstruktur von Alteneinrichtungen

Quelle Abbildung 8 und Abbildung 9: Schneekloth 1998, S. 36

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 9: Weitere demographische Merkmale der Bewohner von Alteneinrichtungen

2.2.3 Fazit

Es wird in Zukunft einen großen Teil älterer Menschen in unserer Gesellschaft geben. Je älter die Menschen werden, desto größer wird das Risiko von Pflegebedürftigkeit. Das heißt, dass in Zukunft auch mit einer größeren Zahl von Pflegebedürftigen auch in Alteneinrichtungen zu rechnen ist. Diese Bewohner werden zum großen Teil hochaltrig sein. Die besondere Bedeutung der Versorgung hochaltriger Pflegeheimbewohner lässt sich also aus der demographischen Entwicklung klar erkennen.

2.3 Definition von Rehabilitation

Bevor man sich mit dem Begriff Rehabilitation beschäftigen kann, muss man zunächst die Frage beantworten. Was ist Gesundheit?

2.3.1 Der erweiterte Gesundheitsbegriff

Grundlage für das Partizipationsmodell der WHO ist ein Gesundheitsverständnis, welches Gesundheit nicht als Fehlen von Krankheit, sondern als Vorhanden sein bestimmter Merkmale und Fähigkeiten definiert. Tabelle 2 zeigt die Merkmale von Gesundheit nach dem erweiterten Verständnis von Gesundheit.

Tabelle 2: Merkmale der Gesundheit (erweitertes Verständnis von Gesundheit)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Kruse 1999, S. 7

„In der subjektiven Einschätzung der eigenen Gesundheit spiegeln sich nicht lediglich körperliche Beschwerden und vom Arzt mitgeteilte Diagnosen wider. Vielmehr sind für den subjektiven Gesundheitszustand auch die Lebenszufriedenheit des Menschen, dessen Fähigkeit, Belastungen verarbeiten zu können, sowie die individuellen Maßstäbe für die Beurteilung von Gesundheit bedeutsam. Mit fortschreitendem Alter verändern sich vielfach die Maßstäbe, die Menschen für eine Einschätzung ihrer Gesundheit heranziehen: “Gute Gesundheit” bedeutet im Alter oftmals eine im Vergleich zu anderen Menschen bessere Gesundheit (Lehr, 1997).“ (Kruse 1999)

Die WHO entwickelte folgende Definitionen (vgl. Schuntermann, 2002 S. 3f.):

Gesundheit:

- ist der Zustand vollkommenen körperlichen, geistig/seelischen und sozialen Wohlbefindens,
- und nicht allein das Fehlen von Krankheit (definiert in der ICIDH) oder Behinderung (Definiert in der ICH)

Funktionsfähigkeit:

- umfasst alle funktionalen Aspekte der Gesundheit

Behinderung:

- Jede Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit einer Person auf Grund ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Verfassung.

2.3.2 Das Partizipationsmodell der WHO

Die WHO hat 1980 auf der Grundlage des englischen Arztes P. Wood die ICIDH (= International Classification of Impairments, Disability und Handicaps) entwickelt. Im Mai 2001 wurde die Nachfolgerin der ICIDH, die ICIDH-2 bzw. ICF (= International Classification of Functioning, Disability and Health) (vgl. Schuntermann, www.ifrr.vdr.de; www.dimdi.de; www.who.int/icidh): von der Vollversammlung der WHO verabschiedet (vgl. Götze in: Hauck/Noftz 2001, K § 2 Rn. 6ff). „Das bio-psycho-soziale Modell, (siehe Abbildung 10) auf dem die ICIDH in Ansätzen basiert, wurde mit der ICF erheblich erweitert und damit der Lebenswirklichkeit Betroffener besser angepasst. Insbesondere wird nun der gesamte Lebenshintergrund der Betroffenen berücksichtigt.“ (Schuntermann 2002, S. 2)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 10: Das bio- psycho- soziale Modell der Funktionsfähigkeit und Behinderung

„Nach diesem komplexen Interdependenzmodell variiert der Zustand der funktionalen Gesundheit mit dem Gesundheitsproblem und den Kontextfaktoren, und eine Beeinträchtigung der funktionalen Gesundheit kann neue Gesundheitsprobleme nach sich ziehen. Jedes Element des Modells kann als Ausgangpunkt für mögliche neue Probleme herangezogen werden. So kann z.B. eine längere Bettlägerigkeit einer Person (Aktivitätseinschränkung) eine Muskelatrophie (Schädigung) bewirken. Eine langzeitarbeitslose Person (Beeinträchtigung der Teilhabe) kann eine reaktive Depression entwickeln oder alkoholabhängig werden.“ (Schuntermann 2002, S. 5ff.) Das bio-psycho-soziale Modell der ICF ist wesentlich aussagefähiger und wirklichkeitsnäher als das eher eindimensionale Krankheitsfolgenmodell von Ph. Wood der ICIDH von 1980.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 11: das eindimensionale Krankheitsfolgenmodell der ICIDH

Quelle: Schuntermann 2002, S. 6

„Der wichtigste Grundbegriff der ICF ist der Begriff der funktionalen Gesundheit. Eine Person ist funktional gesund, wenn – vor ihrem gesamten Lebenshintergrund (Konzept der Kontextfaktoren) –

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 12: Die drei Dimensionen der Funktionsfähigkeit

1. ihre körperlichen Funktionen (einschließlich des mentalen Bereichs) und Körperstrukturen allgemein anerkannten (statistischen) Normen entsprechen (Konzepte der Körperfunktionen und –strukturen),
2. sie all das tut oder tun kann, was von einem Menschen ohne Gesundheitsproblem (im Sinn der ICD) erwartet wird (Konzept der Aktivitäten),
3. sie ihr Dasein in allen Lebensbereichen, die ihr wichtig sind, in der Weise und dem Umfang entfalten kann, wie es von einem Menschen ohne Beeinträchtigung der Körperfunktionen oder -strukturen oder der Aktivitäten erwartet wird (Konzept der Teilhabe an Lebensbereichen).“ (Schuntermann 2002, S. 2) Diese drei Dimensionen der Funktionsfähigkeit sind abgebildet in Abbildung 12.

Die Definition der WHO beinhaltet nicht nur die negativen Aspekte der Gesundheit im Sinne von Schädigungen, Aktivitätseinschränkungen und Partizipationsstörungen. Sie berücksichtigt auch die positiven Aspekte, d.h. die Ressourcen (vgl. MDS, S.8).

In Tabelle 3 werden die zentralen Begriffe der ICF definiert.

Tabelle 3: die zentralen Begriffe der ICF

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Schuntermann 2002, S. 4ff

Eines der wichtigsten Ziele der ICF ist es eine einheitliche Definition von Rehabilitation zu geben. „Alle modernen Definitionen des Begriffs der Rehabilitation basieren auf der ICF (ICIDH). Die Wiederherstellung oder wesentliche Besserung der Funktionsfähigkeit insbesondere auf den Ebenen der Aktivitäten und der Teilhabe an Lebensbereichen einer Person ist eine zentrale Aufgabe der Rehabilitation.“ (Schuntermann 2002, S. 7)

2.3.3 Rehabilitation

Rehabilitation ist der klassische Begriff für den Prozess und auch das Ziel der Maßnahmen, die unternommen werden, um Behinderungen zu vermeiden oder zu verringern.[3] Er wurde in Deutschland im 19. Jahrhundert aus der Rechtssprache entlehnt und beschreibt den Anspruch der vollständigen Wiedereinsetzung in den Stand persönlicher Integrität und gesellschaftlicher Teilhabe (vgl. Schulin/Igl 2002, S. 446 Rn. 1023).

Wörtlich übersetzt heißt Rehabilitation „Wiederbefähigung“ aus dem Lateinischen: „habilis“ = „fähig“. Ritter von Buß[4] prägte Rehabilitation auch als Wiedergewinnung des Gefühls persönlicher Würde. Gerade bei älteren, chronisch kranken oder dauerhaft behinderten Menschen würde die Definition der Wiederherstellung eines Zustandes zu eng sein. Dort sollten Leistungen darauf ausgerichtet sein, Teilhabe auch trotz Behinderung und Krankheiten zu ermöglichen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 13: Der Begriff der Rehabilitation im SGB IX

„Im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (auf das später noch genauer eingegangen wird) und im Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen wurden wesentliche Aspekte der ICF unter Berücksichtigung der in Deutschland historisch gewachsenen und anerkannten Besonderheiten aufgenommen.“ (Schuntermann 2002, S. 1)

Der Rehabilitationsbegriff wurde im SGB IX neu definiert, wie in Abbildung 13 gezeigt wird. „Bisher war im Rehabilitationsbegriff nicht zwischen Weg und Ziel getrennt worden. Die Rehabilitation als Begriff stand somit für Maßnahmen, Einrichtungen und Ziele, was die Möglichkeit von Missverständnissen erhöht haben mag. Als Ziel standen bisher der in § 10 SGB I und der im BSHG benutzte Begriff der Eingliederung sowie bereichsspezifische Ziele zur Verfügung, die nun im Begriff der Teilhabe enthalten und aufgehoben sind. Mit der Bezeichnung einzelner Leistungen zur Teilhabe als Leistungen zur Rehabilitation und der Leistungsträger als Rehabilitationsträger wird dieser Begriff deutlicher als bisher für Leistungen und Institutionen auf dem Weg zum Ziel der Teilhabe verwendet.“ (Welti/Sulek 2001)

Rehabilitation ist demnach der Weg zur Teilhabe, das heißt die Leistungen zur Teilhabe. In Anlehnung an das Partizipationsmodell der WHO soll die Förderung der Teilhabe der behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen an der Gesellschaft, insbesondere am Arbeitsleben, das Ziel der nach dem SGB IX zu erbringenden Sozialleistungen sein. Dieses Ziel soll mit medizinischen, beruflichen und sozialen Leistungen schnell, wirkungsvoll, wirtschaftlich und auf Dauer erreicht werden (vgl. Götze in: Hauck/Noftz 2001, K § 2 Rn. 5) .Aufgrund der besonderen Lebenslage alter Menschen wird sich im Folgenden auf medizinische und soziale Rehabilitation konzentriert.

2.3.3.1 medizinische Rehabilitation

Für die Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation sind folgende Grundsätze charakteristisch:

- Individualität
- Komplexität
- Interdisziplinarität (Rehabilitationsteam)
- Finalität

Die medizinische Rehabilitation unterscheidet sich durch Komplexität und Interdisziplinparität wesentlich von der physikalischen Therapie (MDS 2001, S. 13/14).

2.3.3.2 soziale Rehabilitation

Soziale Rehabilitation ist weitgehend auf behinderte und alte Menschen beschränkt. Darunter fallen Leistungen zur ambulanten Versorgung, aber auch die Unterstützung durch Selbsthilfegruppen, Angehörige und Freunde (vgl. Hohmann 1998, S. 30). Diese Leistungen dienen der größtmöglichen Integration des Betroffenen.

2.3.3.3 Rehabilitationsbedürftigkeit, -bedarf und -potential

Nach Gerdes und Weis (in: Bengel/Koch 2000 S 54ff.) ist Rehabilitationsbedürftigkeit, „wenn eine chronische Krankheit bzw. ein Gesundheitsschaden vorliegt und wenn Störungen oder Hilfebedarf in einem (oder mehreren) der folgenden reha-spezifischen Bereiche bestehen:

- Aktivitätsstörungen, die durch Training und/oder Hilfsmittel gebessert werden können;
- Psychische Belastungen, die eine produktive Krankheitsverarbeitung behindern;
- Soziale Probleme, die Krankheitsverarbeitung oder Partizipation erschweren;
- Bedarf an edukativen Maßnahmen für krankheitsgerechtes Verhalten bzw. tertiäre Prävention“

Rehabilitationsbedarf wird in der gleichen Literatur von Héon-Klin und Raspe (in: Bengel/Koch 2000, S. 88ff.) im Zusammenhang mit dem subjektiven Rehabilitationsbedürfnis definiert: „Das subjektive Bedürfnis bedarf also der Anerkennung durch eine dazu ermächtige Verwaltung (…). Die Anerkennung beruht in aller Regel auf einem sozialmedizinischem gutachten, in und mit dem das Bedürfnis objektiviert wird.“ Bisher wurde der Bedarf über die Objektivierung des Bedürfnisses definiert. Bengel/Koch setzten jedoch wie folgt fort: „In der englischen Literatur wird „need“ (Bedarf) in Verbindung gebracht mit einer „ability“ oder „capacity of benefit“, mit dem Potential also, im Fall einer Gesundheitsgefährdung oder -einschränkung von einer medizinischen Intervention zu profitieren (Stevens u. Raftery 1994, 1997). Ein Bedarf an einer abgrenzbaren medizinischen Leistung besteht dort und nur dort, wo beides gegeben ist: ein Gesundheitsproblem und eine erfolgsversprechende Intervention.“ Auch im Pschyrembel wir Rehabilitationspotential in diesem Sinn definiert: „ Re|habilitations|potential n : (engl.) rehabilitation potential; prognostisches Kriterium bzgl. der Erfolgschancen rehabilitativer Maßnahmen mit Beurteilung der Fähigkeitsstörung im Hinblick auf das Vorhandensein u. den wirtschaftl. Einsatz von Rehabilitation. C. Luc. „ (Quelle: Pschyrembel online, 01.10.2003)

Dies wird auch im deutschen Sozialsystem so beurteilt. Danach besteht Rehabilitationsbedarf bei einer Person nur da, wo auch Rehabilitationspotential vorhanden ist. Im Weiteren führen Héon-Klin und Raspe aus, dass die Grenzen dieser Definitionen und mögliche Indikatoren nicht einheitlich in der sozialmedizinischen Literatur verstanden und benutzt werden. Auch die Befragung von 15 Experten aus verschiedenen Bereichen (Haus-, Betriebs- und Krankenhausärzte, Rehabilitationsmediziner, Vertreter der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie Sozialexperten) zeigte, dass diese zentralen Begriffe nicht klar mit Inhalten gefüllt werden konnten. (vgl. Héon-Klin/Raspe in: Bengel/Koch 2000, S. 96)

2.4 Rehabilitation für hochaltrige Menschen „trotz“ Pflege

„Der Zusammenhang zwischen Pflegebedürftigkeit und der Chance, diese durch Rehabilitation zu vermeiden, ist als gesetzlich vorgeschriebene Zielsetzung „Rehabilitation vor und bei Pflege“ nicht neu.“ Hieß es in der Einleitung der europäischen Fachtagung „Pflegebedürftigkeit – Herausforderung für die Rehabilitation“ im Oktober 2001 in Düsseldorf (vgl. Oldiges/Schian/Schönle 2002, S. 13). Doch hieß es dort auch weiter „aber dieser Grundsatz ist bisher in unserem nach Risiken gegliederten System der sozialen Sicherheit aus mancherlei Gründen (…) nicht mit der Wirksamkeit zum Tragen gekommen wie die Zielsetzung „Rehabilitation vor Rente“.“ In diesem Absatz sollen Rehabilitationsmöglichkeiten „trotz“ oder bei Pflege aufgezeigt werden.

Von den Definitionen von Rehabilitation erscheint die alleinige Konzentration auf die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit bei pflegebedürftigen Menschen nicht ausreichend. Hier sollten rehabilitative Maßnahmen, wie Ritter von Buß 1843 definiert hat, das Ziel der Wiedergewinnung des Gefühls der persönlichen Würde verfolgen. Wobei die Wiederherstellung von Funktionen dabei enthalten sein soll. Eine Begrenzung allein darauf macht allerdings ab einem bestimmten Alter, in dem zunehmend kognitiver und physischer Abbau die Gesundheit bestimmen, wenig Sinn.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 14: Focus der Pflege nach SGB XI (§14) und pflegefachliches Verständnis

Quelle: BMFSFJ 2002, S. 271

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 15: Pflegebedürftigkeit und Pflegebedarf

Quelle: BMFSFJ 2002, S. 273

„Kritisch betrachtet werden sollte jedoch die Trennung der Rehabilitation von der Pflege, da hierbei suggeriert wird, die Pflege habe nichts mit Rehabilitation zu tun. Pflege wird damit zu einer Restkategorie der Versorgung, wenn alle kurativen, rehabilitativen und fördernden Maßnahmen versagt haben. Moderne Pflegeauffassung ist jedoch, dass pflegerische Maßnahmen in der Regel immer (Ausnahme z. B. Sterbebegleitung) rehabilitativ orientiert sein sollten (vgl. Kap. 4.6.4). Rehabilitation als immanenter Bestandteil der Pflege setzt nicht irgendwann in einer als rehabilitationsorientiert bezeichneten Einrichtung ein, sondern Pflege, wo auch immer sie stattfindet, sollte rehabilitativ sein. Abgesehen davon ist die Pflege auch ein Bestandteil der Behandlung in Rehabilitationseinrichtungen.“ (BMFSFJ 2002, S. 276)

„Die in SGB XI § 11geforderte „aktivierende Pflege“, mit der an anderer Stelle genaueren Zielsetzung „die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten“ (SGB XI § 2) entspricht der rehabilitierenden Pflege. Einzelne Studien in Altenheimen (Baltes, M. M. et al. 1986) und im häuslichen Umfeld (Wahl, H.-W. & Baltes 1995, Wahl, H.-W. & Baltes 1990) zeigen allerdings die großen Schwierigkeiten im Umgang mit der Selbstständigkeitsförderung. Pflegenden, sowohl den beruflich Pflegenden als auch den Angehörigen fällt es offensichtlich leichter, sich unselbstständigkeitsfördernd als selbstständigkeitsfördernd zu verhalten. (BMFSFJ 2002, S. 277)

Auch wenn in die stationäre Altenpflege zunehmend stärker pflegeabhängige Bewohnerinnen und Bewohner aufgenommen werden, ist sie dennoch ein wichtiger Ort für rehabilitative Maßnahmen. Hier fehlen trotz der entsprechenden Aufforderung im SGB XI zu ‚aktivierender’ Pflege die (finanziellen) Anreize. Effektive Rehabilitation könnte die Pflegestufe senken, was jedoch mit finanziellen Einbußen für die Einrichtung verbunden wäre. Außerdem stehen den Altenpflegeheimen Rehabilitationstechniken nur in geringem Maße zur Verfügung oder/und viele Pflegende können damit nicht adäquat umgehen. Schließlich ist eine gesonderte Finanzierung von rehabilitativen Maßnahmen im Altenheim nicht vorgesehen. (BMFSFJ 2002, S. 277)

Die Zielsetzung der geriatrischen Rehabilitation setzt Multidisziplinarität voraus, da ein breites Wissen benötigt wird. Ein geriatrisches Assessment, in das die verschiedenen Perspektiven der beteiligten Professionen einfließen, ist die Basis der geriatrischen Rehabilitation. Es bildet eine Grundlage für die Festlegung der weiteren Behandlungsziele und -planung. (BMFSFJ 2002, S. 277)

2.4.1 Krankheiten und Hilfebedarf im Alter

Nicht alle alten Menschen sind hilfsbedürftig oder brauchen geriatrische Versorgung, da die geriatrischen Patienten für die Rehabilitation eine wichtige Rolle spielen wird im Folgenden besonders auf sie eingegangen. Der geriatrische Patient ist durch verschieden Merkmale charakterisiert: durch sein biologisches Alter, sein Leiden an mehreren Krankheiten (Multimorbidität), eine veränderte und oft unspezifische Symptomatik, durch längere Krankheitsverläufe und verzögerte Genesung, durch veränderte Reaktion auf Medikamente (vgl. Steinhagen-Thiessen, Gerok und Borchelt in: Baltes/Mittelstrass 1992, S. 132ff.).

Es gibt keine typischen Alterskrankheiten, jedoch Krankheitskonstellationen, die für den geriatrischen Patienten typisch sind:

- Krankheiten, die gehäuft im Alter auftreten, zum Beispiel Altersdiabetes, Prostatakarzinom
- Krankheiten, die schon viele Jahre bestehen, etwa Arthrosen, chronische Emphysembronchitis
- Akute Erkrankungen, zum Beispiel Schenkelhalsfrakturen
- Funktionseinbußen bestimmter Organe, beispielsweise das Nachlassen der Sehkraft bei fortschreitender Linsentrübung

Eine der Haupttodesursachen und die häufigste Ursache für Frühinvalidität sind die Arteriosklerose und ihr Folgen. Die Arteriosklerose ist eine Veränderung der Arterien. Es besteht eine lineare Beziehung zwischen dem Auftreten atheromatösen Einlagerungen und dem Alter. Die Hauptrisikofaktoren für die Entstehung von Arteriosklerose sind Hypercholesterinämie, Bluthochdruck, Zigarettenrauchen, Zuckerkrankheit, Bewegungsmangel, Übergewicht und Hyperurikämie. Die Folgen von Arteriosklerose sind Herzinfarkt, Hirnschlag, Raucherbein und auch dementielle Erkrankungen.

Osteoporose ist eine Krankheit, die vorwiegend jenseits des 60. Lebensjahres auftritt. Bei dieser Krankheit vermindert sich die Knochenmasse, wodurch die betroffenen Personen zu Knochenbrüchen bei schon sehr leichten Stürzen neigen.

In der Repräsentativstudie „Möglichkeiten und Grenzen selbständiger Lebensführung in Einrichtungen“ (MUGS) wurden Einschränkungen, der Hilfs- und Pflegebedarf und chronische Krankheiten der Bewohner von Alteneinrichtungen erfasst. Die Einschränkungen bei alltäglichen Verrichtungen wurden mit Hilfe der ADL- und iADL Skala (Activities of Daily Living) für die drei typischen basalen Bereiche Mobilitätseinschränkungen, hauswirtschaftlich-instrumentelle Fähigkeiten und psychische Veränderungen erfasst. Die Antwortmöglichkeiten waren „ohne Schwierigkeiten“, „Nur mit Schwierigkeiten“ und „Nein, unmöglich“.

Die folgenden Ergebnisse werden in Abbildung 16 graphisch dargestellt. Bei den Mobilitätseinschränkungen ergab sich, dass 81% der Bewohner sich unmöglich oder nur mit Schwierigkeiten alleine baden können, 69% der Bewohner können sich nicht ohne Schwierigkeiten alleine duschen, immerhin können knapp 50% der Bewohner die Toilette nutzen und sind in der Lage Wasser und Stuhl zu halten.

Auch bei den hauswirtschaftlich- instrumentellen Fähigkeiten finden sich große Einschränkungen. 80% der Bewohner können nicht ohne Schwierigkeiten einkaufen, 72% können unmöglich oder nur mit Schwierigkeiten finanzielle Dinge regeln, 69% finden sich draußen gar nicht oder nur mit Schwierigkeiten zu Recht, und nur knapp 50% können ohne Schwierigkeiten telefonieren.

74% der Bewohner zeigen häufig oder gelegentlich mindestens eine psychische Veränderung. Dazu gehören räumlich, zeitlich oder zur eigenen Person desorientiert (49%), Gedächtnisprobleme (69%), fehlangepasstes Verhalten (52%).

[...]


[1] Lebenserwartung

Die durchschnittliche Zahl von weiteren Jahren, die ein Mensch in einem bestimmten Alter nach den zum aktuellen Zeitpunkt geltenden Sterblichkeitsverhältnissen voraussichtlich noch leben könnte. Sie wird mit Hilfe der Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes ermittelt, in die die aktuellen Wahrscheinlichkeiten für die einzelnen Altersjahre, im jeweiligen Alter zu sterben, eingehen. Es handelt sich um hypothetische Kennziffern, da sich die Sterbeverhältnisse im Laufe des weiteren Lebens ändern können. Die Lebenserwartung wird untergliedert nach Geschlecht ausgewiesen.

Es wird von der durchschnittlichen Lebenserwartung bei Geburt (also im Alter von 0 Jahren) und von der ferneren Lebenserwartung, z.B. im Alter von 60 bzw. 65 Jahren gesprochen. Die Summe aus erreichtem Alter und fernerer Lebenserwartung bzw. die insgesamt zu erwartenden Lebensjahre erhöhen sich mit zunehmendem Alter. So hat heute ein einjähriges Kind eine höhere Lebenserwartung als ein gerade geborenes, weil es die Risiken den ersten Monat seines Lebens zu sterben, überwunden hat. Damit hat es höhere Chancen, auch die weiteren Lebensalter zu erreichen.

[2] Altenquotient

Der Altenquotient bildet das Verhältnis der Person im Rentenalter (i.d.R. im Alter von 60 bzw. 65 Jahren und älter) zu 100 Personen im erwerbstätigen Alter (i.d.R. von 20 bis 59 bzw. 64 Jahren) ab.

[3] „Ziel der Rehabilitation ist die Minderung, Aufhebung oder Abwehr einer Behinderung. Rehabilitation bedeutet allgemein Wiedereingliederung in die Gesellschaft und Wiederherstellung der beruflichen und lebenspraktischen Leistungsfähigkeit.“ Ritz, Hans-Günther, S. 1620

[4] „Der „heilbare Arme“ sollte seine Rehabilitation zur früheren Stellung, dem Gefühl der persönlichen Würde und einem neuen Leben durch öffentliche Unterstützung erfahren.“ Buß, Bd. 3 S. 331, zitiert in: Wiedl 1985

Ende der Leseprobe aus 154 Seiten

Details

Titel
Alternsvorstellungen und Rehabilitation bei hochaltrigen Pflegeheimbewohnern - Untersuchungsdesign und Entwicklung eines Erhebungsinstrumentes
Hochschule
Universität Hamburg  (Institut für Soziologie)
Note
1,3
Autor
Jahr
2004
Seiten
154
Katalognummer
V30919
ISBN (eBook)
9783638320764
ISBN (Buch)
9783638742931
Dateigröße
1853 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Schlagworte
Alternsvorstellungen, Rehabilitation, Pflegeheimbewohnern, Untersuchungsdesign, Entwicklung, Erhebungsinstrumentes
Arbeit zitieren
Nadine Lange (Autor:in), 2004, Alternsvorstellungen und Rehabilitation bei hochaltrigen Pflegeheimbewohnern - Untersuchungsdesign und Entwicklung eines Erhebungsinstrumentes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30919

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