Zivilgesellschaft und Radikalisierung. (Un-)günstige Bedingungen für Ruanda


Hausarbeit (Hauptseminar), 2007

21 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Definitionen von Zivilgesellschaft – eine kritische Auseinandersetzung
2.1 Ein normatives Begriffsverständnis
2.2 Ein integratives Begriffsverständnis
2.3 Die dunkle Seite der Zivilgesellschaft nach Ariel C. Armony

3. Zivilgesellschaft und Radikalisierung – (un-)günstige Bedingungen für Ruanda
3.1 Mögliche Ursachen des Konflikts
3.2 Zivilgesellschaftliche Organisationen im Völkermord
3.3 Zivilgesellschaft - Theorie und Empirie

4. Zusammenfassung und Ausblick: Aufarbeitung in Ruanda

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Zivilgesellschaft ist von sich aus weder gut noch schlecht. Ob sie positive oder negative Auswirkungen hat, hängt vom Kontext ab, in welchem sie existiert. Jede funktionierende Demokratie beinhaltet eine funktionierende Zivilgesellschaft. Umgekehrt kann letztere in (fast) jedem politischen System existieren und auch ein diktatorisches Regime kann eine starke Zivilgesellschaft hervorbringen. Jeder Zivilgesellschaft wohnt eine potentiell umstürzlerische Kraft inne, und die Möglichkeit, dass sie sich gegen den eigenen Staat oder einen innerstaatlichen „Feind“ wendet, ist immer dann gegeben, wenn ihre Forderungen an diesen auf taube Ohren stoßen. Die Frage ist jedoch, wie weit diese negative Seite geht und ob man beispielsweise im Falle von ethnischer Säuberung noch von Zivilgesellschaft sprechen kann. Der „optimale“ Konflikt, um eine Antwort auf diese Frage zu finden, ist der Genozid in Ruanda 1994. In diesem Land, welches lange Zeit für seine stark ausgeprägte Zivilgesellschaft gelobt wurde, in welcher man eine Garantie für eine im Entstehen begriffene, stabile Demokratie sah, fand einer der schlimmsten Völkermorde der Geschichte statt. Wie war das möglich? Die einzige Erklärung dafür ist erstens, dass die Existenz einer Zivilgesellschaft weder zwangsläufig zu Demokratisierung führt und zweitens, dass eben diese umfangreiche Zivilgesellschaft am Genozid beteiligt gewesen ist. Eine solche Auslegung des Konzepts widerspricht jedoch einigen gängigen, normativen Definitionen, welche den Zusammenhang von Demokratie und Zivilgesellschaft postulieren und letzterer außerdem Ideale wie Toleranz und Gewaltfreiheit zuschreiben.

Demgegenüber stehen jedoch weitere Begriffsverständnisse, in welchen auch Milizen und der Ku-Klux-Klan Teile der Zivilgesellschaft sind und die den Gedanken, dass es sich beim ruandischen Konflikt um ein innerhalb der Zivilgesellschaft stattfindendes Phänomen handelte, weniger absurd erscheinen lassen. Diesen, von Ariel C. Armony und Heidrun Zinnecker geäußerten Ansichten nach führt die Existenz einer Zivilgesellschaft nicht zwangsläufig zu Demokratisierung. Im Gegenteil – sie kann ebendiese Demokratie auch in ihr Gegenteil verkehren, und zwar mittels des Mehrheitsprinzips, welches sich im entsprechenden Umfeld auch als Rechtfertigung für die Unterdrückung der Minderheit eignet. Die „dunkle Seite“ der Zivilgesellschaft ist der Kern der vorliegenden Arbeit. Hier soll dargestellt werden, dass es eine solche tatsächlich gibt, und dass sie durchaus gravierende Auswirkungen haben kann.

Für diese Möglichkeit lieferte Ariel C. Armony die passende Literatur. In „The dubious link. Civic Engagement and Democratization“ stellt er den negativen Bezug zwischen Zivilgesellschaft und Demokratie dar und belegt dies glaubhaft anhand einiger empirischer Fallbeispiele aus Bürgerkriegsländern, darunter auch Ruanda. Heidrun Zinneckers Beitrag in „Zivilgesellschaft in Entwicklungsländern – konzeptionelle Überlegungen“ für die vorliegende Arbeit besteht in ihrer weit gefassten Definition des Zivilgesellschaftsbegriffs sowie in dessen Anpassung an die besonderen Umstände in Entwicklungsländern. Das Buch „Die dunkle Seite der Demokratie“ von Michael Mann schließlich lieferte das nötige Basiswissen zum Konflikt in Ruanda in Bezug auf Demokratie und Zivilgesellschaft. Detailliert führt er alle am Genozid beteiligten Bevölkerungsgruppen auf und liefert damit das Material, auf welchem meine These von der Beteiligung der Zivilgesellschaft am Völkermord basiert.

Die vorliegende Arbeit besteht aus einem theoretischen und einem darauf folgenden, fallbezogenen Teil. Zunächst werde ich mich kritisch mit verschiedenen Definitionen von Zivilgesellschaft auseinandersetzen und diese am Ende zusammenfassen. Daraufhin wende ich mich den von Zinnecker und Armony vorgeschlagenen Konzepten zu, und stelle deren Relevanz für den folgenden Text heraus. Armony spielt auch danach eine große Rolle, wenn seine Sicht der dunklen Seite der Zivilgesellschaft ausführlich dargestellt wird.

Im zweiten Teil geht es konkret um den Völkermord in Ruanda 1994, welcher in engem Zusammenhang mit der Zivilgesellschaft stand. Nachdem ich die möglichen Ursachen des Konflikts aufgeführt habe, werde ich die tatsächliche Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure untersuchen und dies mit den zuvor genannten Definitionen in Zusammenhang bringen. Abschließend werde ich das Gesagte mit Blick auf die „dunkle Seite“ der Zivilgesellschaft zusammenfassen und einen (positiven) Ausblick geben.

2. Definitionen von Zivilgesellschaft – eine kritische Auseinandersetzung

Zivilgesellschaft – ein viel diskutiertes Konzept. Doch was genau kann darunter verstanden werden? In der Definition des Begriffs unterscheiden sich die Ansichten der Autoren teilweise deutlich voneinander. An dieser Stelle möchte ich zunächst auf die eher eng gefasste, teilweise normative Definition des Begriffs eingehen, bevor unter Punkt 2.2 das dieser Arbeit zugrunde liegende Konzept vorgestellt werden soll.

2.1 Ein normatives Begriffsverständnis

Einigkeit scheint weitgehend darüber zu herrschen, dass die Zivilgesellschaft da anzusiedeln ist, wo Familie, Staat und Ökonomie nicht sind[1]. Die Zivilgesellschaft füllt als viertes Element der gesellschaftlichen Ordnung den Raum zwischen den anderen dreien. Sie besteht aus sich freiwillig zu Assoziationen zusammenschließenden Akteuren, welche in relativer Unabhängigkeit vom Staat versuchen, ihre jeweiligen Interessen zu vertreten und durchzusetzen[2]. Sowohl Croissant, Lauth und Merkel, als auch Dekker und Van den Broek gestehen der Zivilgesellschaft jedoch eine „Grauzone“ zu, innerhalb derer sie sich mit dem Staat oder den anderen gesellschaftlichen Sphären überlappen kann und wo Unterscheidungen teilweise nicht klar zu treffen sind[3]. Als Abgrenzungskriterium schlagen Dekker und Van den Broek vor, dass alle Organisationen, in welche man hineingeboren wird oder welche man nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten wieder verlassen kann, nicht Teil der Zivilgesellschaft sind, denn in diesen Fällen ist das Kriterium der Freiwilligkeit nicht gegeben[4]. Auch monopolistische Vereinigungen gelten nicht als zivilgesellschaftlich.

Neben diesen eher strukturellen Definitionen findet sich in vielen Schriften die Vorstellung, dass Zivilgesellschaft und Demokratie untrennbar miteinander verbunden seien. So schreibt Sardamov beispielsweise von der weit verbreiteten Idee einer starken Verbindung von Zivilgesellschaft und Demokratisierung[5], woraus westliche Hilfsorganisationen den Schluss gezogen haben, dass zivilgesellschaftliche Vereinigungen unterstützt werden müssten, um das Ziel der Demokratisierung im betreffenden Land zu verwirklichen[6]. Die Stärkung der Zivilgesellschaft sei die Vorbedingung für Entstehung und Festigung von Demokratie[7]. Auch Zinnecker schreibt, dass Zivilgesellschaft in der aktuellen Literatur oft als Synonym für Demokratie verwendet wird[8]. Bei der Verbindung beider Konzepte orientieren sich viele Autoren an den jeweiligen Idealvorstellungen. Dementsprechend herrscht vielfach eine normative Definition des Konzepts der Zivilgesellschaft vor. So steht diese bereits in den 60er Jahren für Gewaltlosigkeit, Menschenwürde und Toleranz und ist autoritären oder Militärregimen entgegengesetzt[9]. Auch im Text von Croissant, Lauth und Merkel findet sich die Ansicht, jede Gemeinschaft, die sich als zur Zivilgesellschaft gehörend betrachtet, muss nach innen und außen hin tolerant und gewaltfrei auftreten[10]. Für Dekker und Van den Broek ist die Gemeinwohlorientierung, das commitment von außerordentlicher Bedeutung[11]. Entscheidungsfindung geschieht idealerweise durch Debatte auf der Basis herrschaftsfreier Kommunikation.

Zusammenfassend ergibt sich folgende Definition von Zivilgesellschaft: Sich freiwillig zusammenschließende Akteure artikulieren und vertreten ihre Interessen unter den Prinzipien der Toleranz und Gewaltlosigkeit innerhalb einer Demokratie. Sie handeln in relativer Autonomie vom Staat, obwohl es Berührungspunkte geben kann. Es herrschen keine oder flache Hierarchien, alle Entscheidungen werden durch Kommunikation getroffen. Die Zivilgesellschaft befindet sich in dem gesellschaftlichen Raum zwischen Staat, Familie und Ökonomie.

2.2 Ein integratives Begriffsverständnis

Der zuvor genannten, doch eher eng gefassten, idealistischen Definition des Begriffs steht eine weitere, wertneutralere gegenüber, welche das Konzept der Zivilgesellschaft auf wesentlich mehr Bereiche anwenden lässt. Dem entsprechend ist die hier vorgestellte Definition von Armony und Zinnecker auch diejenige, die in einer Arbeit über die Zivilgesellschaft in einem Bürgerkriegsland, in welchem die zuvor genannten, hohen Ideale bisher unmöglich zum Tragen kommen konnten, verwendet wird.

Ariel Armony beschreibt seine „civil society“ schlicht als „the network of ties and groups through which people connect to one another and get drawn into community and political affairs”[12]. Zinnecker stimmt mit ihm überein, wenn sie Zivilgesellschaften als Strukturen und zu Assoziationen zusammengeschlossene Akteure betrachtet. Diese seien, obwohl unabhängig vom Staat, durchaus politisch und Teil des politischen Regimes[13]. Beide Definitionen enthalten sich jeglicher, normativer Komponente. Zinnecker schreibt explizit, dass jede Zivilgesellschaft demokratische und nicht-demokratische Assoziationen beinhalten kann. Sie ist, je nach dem, ob die eine oder die andere Seite dominiert, auch insgesamt als demokratisch oder nicht-demokratisch zu bezeichnen. Gleiches gilt für zivilisierte und nicht-zivilisierte Elemente, welche alle in einer Zivilgesellschaft ihren Ausdruck finden können. An der von den anderen Autoren vorgeschlagenen Verbindung zwischen Zivilgesellschaft und Demokratie kritisiert sie zu Recht, dass man in diesem Fall in keinem Entwicklungsland von der Existenz einer zivilen Gesellschaft sprechen könnte und dass diese, wenn man die hohen Maßstäbe von „Toleranz, Fairneß und [der] Achtung von Menschenrechten“[14] in eine Definition mit einbezieht, auch in manchem entwickelten Land fraglich wäre[15]. Zinnecker bezieht konsequent auch „Mafia, gewaltsam agierende ethnische oder religiöse Gruppierungen, Ku-Klux-Klan, Vigilantismus, Todesschwadrone, Lynchjustiz- Jugendbanden und Guerilla“[16] in ihr Verständnis des Konzepts mit ein und stellt die Frage, in welchen gesellschaftlichen Raum diese Gruppen auch sonst verortet werden sollten. Außerdem ergänzt sie zu der in der Definition des Begriffs enthaltenen Abgrenzung der Zivilgesellschaft von den Bereichen des Staates, der Familie und der Ökonomie für Entwicklungsländer Folgendes: „Die Grenzen der Zivilgesellschaften zu den drei Umgebungen sind in Entwicklungsländern diffuser als in den entwickelten Ländern. Daher ist dort Zivilgesellschaft von Familie, Staat und Ökonomie nicht autonom.“[17]. Indem sie Entwicklungsländern eine stärkere Überschneidung der vier gesellschaftlichen Bereiche zugesteht, macht sie das Konzept der Zivilgesellschaft auch auf diese anwendbar. Nicht zuletzt deshalb spricht sie sich gegen jegliche normative Komponente für die Definition von Zivilgesellschaft aus.

Auch Armony stimmt darin mit Zinneckers Ansichten überein. Er weist eine ausschließlich positive Beziehung von Zivilgesellschaft und Demokratie zurück und sagt, dass es letztlich der Kontext sei, der darüber entscheidet, ob die Zivilgesellschaft zu Demokratisierung führt oder nicht[18]. Dabei kann sie die in einem System vorhandenen institutionellen Schwächen und sozialen Konflikte verstärken und diese damit für nicht-demokratische Strömungen anfälliger machen[19].

Zusammenfassend ergibt sich folgende Definition: Zur Zivilgesellschaft gehören alle Akteure, die sich freiwillig zusammenschließen und die weder den Bereichen des Staates, der Familie oder der Ökonomie zuzuordnen sind. Für die Entwicklungsländer gilt die Ausnahme, dass auch mit den anderen drei Gesellschaftsgebieten enger verflochtene Akteure als zivilgesellschaftlich gelten können. Diese Assoziationen können in jedem Staatssystem entstehen. Sie sind nicht zwangsläufig demokratisch oder nicht-demokratisch bzw. zivilisiert oder nicht-zivilisiert, sondern bieten Raum für jeglichen Ausdruck der Akteure.

Da die zuerst angeführte, eher idealistische und sehr beengende Definition die Frage aufkommen lässt, ob überhaupt irgendeine Gesellschaft den genannten Definitionskriterien von Toleranz, Gewaltfreiheit, Demokratie und Zivilisiertheit immer nachkommen kann, macht sie den Begriff nur auf sehr wenige Gesellschaften anwendbar. Für die hier vorliegende Arbeit war ein weiteres Begriffsverständnis vonnöten, welches der Zivilgesellschaft einräumt, jede Eigenschaft zu besitzen, die ihre Akteure in sie hinein bringen wollen. Die Definition nach Armony und Zinnecker ist aus diesem Grund die hier verwendete.

2.3 Die dunkle Seite der Zivilgesellschaft nach Ariel C. Armony

Wenn eine offene Definition wie die oben genannte auf den Zivilgesellschaftsbegriff angewendet wird, dann gehören auch demokratiefeindliche Gruppierungen, umstürzlerische Strömungen und gegen die Rechtstaatlichkeit agierende Akteure dort hinein. Doch wie kommt es dazu, dass innerhalb einer Zivilgesellschaft solche Assoziationen entstehen, wie es ja auch in Ruanda der Fall war? Kann es auch innerhalb einer Demokratie dazu kommen? Und gehören selbst völkermordende Organisationen noch zur Zivilgesellschaft? Nach einer eingehenden Untersuchung der ersten Frage beantwortet Ariel C. Armony die folgenden beiden eindeutig positiv. An dieser Stelle soll dargestellt werden, wie er dazu kommt.

Für Armony ist die Rechtstaatlichkeit die Institution innerhalb eines Staates, die dafür sorgen kann, dass die Zivilgesellschaft keine regimefeindlichen Strömungen entwickelt[20]. Sie kann durch soziale und wirtschaftliche Ungleichheit untergraben werden. Dies wiederum formt die Art des zivilen Engagements und hat einen Einfluss auf die Demokratie. Sowohl die institutionellen, als auch die sozialen Umstände innerhalb eines Landes beeinflussen die Art der bürgerlichen Partizipation[21]. Auch größere politische und wirtschaftliche Zusammenhänge spielen in den Kontext hinein, in welchem soziale Akteure handeln. Eine günstige, institutionelle Umwelt ist für eine prodemokratische Zivilgesellschaft unerlässlich[22]. Diese kann durch eine funktionierende „rule of law“ geschaffen werden. Die Gleichheit vor der Justiz mildert soziale und wirtschaftliche Unterschiede. Sie schützt die Rechte der Zivilgesellschaft und macht die Handlungen der Regierung berechenbar und begrenzt[23]. Denn ob ziviles Engagement positive oder negative Auswirkungen hat, hängt stark davon ab, ob und in welcher Weise der Staat auf die Forderungen seiner Bürger reagiert[24]. Rechtstaatlichkeit garantiert jedem eine Möglichkeit, ebendiese Forderungen legal zu artikulieren und durchzusetzen. Man kann sich sicher sein, dass für einen selbst die selben Regeln gelten wie für alle anderen. Ist eine solche Institution jedoch nicht gegeben und reagiert der Staat nicht in angemessener Weise auf die Belange seiner Bürger, so kann deren Frustration schnell in Radikalisierung umschlagen[25]. Der Staat und dessen politische Ausrichtung spielen daher eine wichtige Rolle bei der Formung zivilen Engagements. Wenn zwischen Staat und Zivilgesellschaft eine Kommunikation herrscht und der Einzelne seine Rechte gewahrt sieht, wird seine politische Partizipation innerhalb der rechtstaatlichen Regeln stattfinden. Andernfalls wird das Gegenteil eintreten. Entscheidend ist dabei auch, wie der Staat mit Minderheiten, Armen und Unterprivilegierten umgeht, welche normalerweise nicht den gleichen Nutzen aus einer Demokratie ziehen können wie alle anderen[26].

Unter Bedingungen wie den oben genannten kann jede Zivilgesellschaft eine sehr undemokratische Haltung einnehmen, kann Demokratie unterminieren, indem sie demokratische Gewohnheiten, Abläufe und Institutionen untergräbt und soziale Feindschaften intensiviert[27]. Doch wie kommt es dazu?

Wenn der Staat Ungleichheiten verschärft, indem er unterschiedliche Gesellschaftsgruppen unterschiedlich behandelt, wenn er nicht für Rechtstaatlichkeit sorgt, keine wirtschaftliche Sicherheit liefern kann und es darüber hinaus nicht schafft, moralische Standards und formelle Regeln innerhalb des Volkes zu etablieren, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass die Zivilgesellschaft Werte und Einstellungen übernimmt, die dem Gesetz zuwider laufen[28]. In diesem Fall können Gruppen entstehen, welche rassische, ethnische oder religiöse Diskriminierung befürworten, es können antisystemische Debatten mit gewalttätigem Unterton ausgelöst werden und zivilgesellschaftliche Organisationen können sich in korrupten oder klientelistischen Verbindungen untereinander oder mit dem Staat engagieren[29]. Dadurch wird die Demokratie im Staat untergraben, und zwar vonseiten der Zivilgesellschaft.

[...]


[1] Aurel Croissant/Hans-Joachin Lauth/Wolfgang Merkel: Zivilgesellschaft und Transformation : ein internationaler Vergleich. In: Hans-Joachim Merkel (Hg.): Systemwechsel 5. Zivilgesellschaft und Transformation. Leske + Budrich, Opladen 2000.S. 16. - Heidrun Zinnecker Zivilgesellschaft in Entwicklungsländern – konzeptionelle Überlegungen. In: Politische Vierteljahresschrift Nr. 46 (4) 2005. S. 539. - Paul Dekker/Andries Van den Broek: Civil Society in Comparative Perspective:Involvement in Voluntary Associations in North America and Western Europe. In: Voluntas: International Journal of Voluntary and Nonprofit Organizations Nr. 9 (1) 1998. S. 14. – Ivelin Sardamov: „Civil Society“ and the Limits of Democratic Assistance. In: Government and Opposition 40, Nr. 3 2005. S. 381.

[2] Croissant/Lauth/Merkel, S. 16. Zinnecker, S. 539. Dekker/Van den Broek, S. 13. Juan J. Linz/Alfred Stepan: Problems of Democratic Transition and Consolidation. Southern Europe, South-America, and Post-Communist Europe. John Hopkins University Press 1996. S. 7.

[3] Croissant/Lauth/Merkel, S. 16. Dekker/Van den Broek, S. 15.

[4] Dekker/ Van den Broek, S. 15.

[5] Sardamov, S. 380.

[6] Ebd., S. 379.

[7] Ebd., S. 380.

[8] Heidrun Zinnecker Zivilgesellschaft in Entwicklungsländern – konzeptionelle Überlegungen. In: Politische Vierteljahresschrift Nr. 46 (4) 2005. S. 536.

[9] Jeannete Schade: “Zivilgesellschaft” – eine vielschichtige Debatte. INEF-Report der Gerhard-Mercator-Universität Duisburg Nr. 59 2002. S. 18.

[10] Croissant/Lauth/Merkel, S. 18.

[11] Dekker/Van den Broek, S. 13.

[12] Ariel C. Armony: The Dubious Link. Civic Engagement and Democratization. Stanford University Press 2004. S. 11.

[13] Zinnecker, S. 539.

[14] Croissant/Lauth/Merkel, S. 18

[15] Zinnecker, S. 536.

[16] Ebd., S. 539.

[17] Ebd., S. 540.

[18] Armony, S. 2.

[19] Ebd., S. 210.

[20] Armony, S. 4.

[21] Ebd., S. 37.

[22] Armony, S. 38.

[23] Ebd., S. 40.

[24] Ebd., S. 38.

[25] Ebd., S. 39.

[26] Ebd., S. 40.

[27] Ebd., S. 8.

[28] Ebd., S. 47.

[29] Armony, S. 3.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Zivilgesellschaft und Radikalisierung. (Un-)günstige Bedingungen für Ruanda
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München  (Geschwister-Scholl-Institut für Politische Wissenschaften)
Veranstaltung
Zivilgesellschaft und Demokratisierung
Note
2
Autor
Jahr
2007
Seiten
21
Katalognummer
V308763
ISBN (eBook)
9783668073753
ISBN (Buch)
9783668073760
Dateigröße
491 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
zivilgesellschaft, radikalisierung, bedingungen, ruanda
Arbeit zitieren
Davina Nweze (Autor:in), 2007, Zivilgesellschaft und Radikalisierung. (Un-)günstige Bedingungen für Ruanda, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/308763

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