Internationaler Frieden und Sicherheit als globales öffentliches Gut. Ansätze und Realität anhand der nuklearen Abrüstung


Hausarbeit, 2014

25 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Politische Analyse des Internationalen Friedens und Sicherheit
I. Das Konzept der globalen öffentlichen Güter
1. Kriterien der Globalen öffentlichen Güter
2. Probleme der Bereitstellung
II. Internationaler Frieden und Sicherheit als globales öffentliches Gut
1. Begriffsbestimmungen
2. Subsumtion unter den Begriff der globalen öffentlichen Güter
3. Die Akteure und ihre Rollen im Bereich des GÖG „Frieden und Sicherheit“
4. Instrumente der Bereitstellung
III. Regime bei der Bereitstellung von GÖG
1. Begriffsbestimmungen
2. Entstehung
3. Wirkung

C. Empirische Betrachtung der nuklearen Abrüstung
I. Das Regime der nuklearen Abrüstung
1. Entstehungsgeschichte
2. Weitere Entwicklungen im globalen Kontext
3. Interessenkonstellation der übrigen Weltgemeinschaft
II. Effektivität
1. Effektivitätsbemessung, Möglichkeiten
2. Effektivität der nuklearen Abrüstung

D. Fazit

Quellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Oslo-Potsdam-Lösung

Abbildung 2: Effektivität des NVR

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A. Einleitung

Das Bedürfnis nach Frieden und Sicherheit ist vermutlich genau so alt wie die Menschheit selbst. Dies spiegelt sich auch in den internationalen Beziehungen wieder. Das Grundbestreben eines jeden Staates ist es, Sicherheit und Ordnung für sich selbst zu gewährleisten. Diese Aufgabe sahen die Staaten stets als ihre domaine réservé an.1 Mit dem Wandel der Weltordnung, insbesondere nach 1945, und der damit zusammenhängenden Erweiterung des Sicherheitsbegriffs, wurde das Streben nach Frieden und Sicherheit zunehmend zu einer globalen Herausforderung, die durch einen Nationalstaat allein nicht mehr zu bewältigen war. Die neuen Sicherheitsrisiken sind so komplex und vielfältig, dass Staaten kooperieren müssen, um sie zu bewältigen.2 Demgegenüber steht jedoch das Sicherheitsdilemma, welches die Nationalstaaten stets in ihrer Kooperationsbereitschaft einschränkt und somit ein gemeinsames optimales Ergebnis verhindert.3 Dies könnte letztendlich dazu führen, dass durch dieses Verhalten die gesamte Weltgemeinschaft Schaden nimmt, in manchen Fällen gar mit einer nicht nur globalen, sondern auch mit einer fatalen Auswirkung.

Mit dem Eintritt in das atomare Zeitalter ist die Menschheit einer neuen Gefahr ausgesetzt, nämlich der vollständigen Vernichtung durch Nuklearwaffen. Seit der Entwicklung der Kernwaffe 1945 bemächtigten sich mehrere Staaten dieser Technologie und bezogen sie in ihre nationalen Sicherheitskonzepte mit ein, was bis zum heutigen Tage Bestand hat.4 Seit den Nuklearangriffen auf Hiroschima und Nagasaki im August 1945 sind sich Staaten der Folgen von Einsätzen solcher Waffen durchaus bewusst. Dennoch ist die vollständige Abrüstung bis heute ausgeblieben. Der Grund dafür scheint das Sicherheitsdilemma zu sein. Das Prinzip der atomaren Abschreckung durch die so genannte „Mutual Assured Destruction“ hat sich über Jahre so stark gefestigt und bewährt, dass ein Abweichen davon nicht möglich zu sein scheint. Über Jahre hat sich die Kooperation im Bereich der atomaren Nichtverbreitung und Abrüstung zu einem riesigen Konstrukt innerhalb der internationalen Politik entwickelt, welches durch unterschiedliche wissenschaftliche Ansätze analysiert werden kann.

Das Ziel dieser Arbeit ist es zunächst, durch eine Detailbetrachtung des Internationalen Friedens und Sicherheit festzustellen, ob dieses als ein globales öffentliches Gut angesehen werden kann. Danach soll die Bereitstellung, speziell die Kooperation im Bereich der internationalen nuklearen Abrüstungspolitik, betrachtet werden, so dass dargestellt werden kann, wie diese derzeit aussieht und wie effektiv sich die tatsächliche Umsetzung derzeit gestaltet.

B. Politische Analyse des Internationalen Friedens und Sicherheit

Um festzustellen, ob der internationale Frieden und Sicherheit als ein globales öffentliches Gut bezeichnet werden können, soll zunächst die theoretische Grundlage hergeleitet werden. Diese orientiert sich schwerpunktmäßig an dem Konzept von Inge Kaul.5 Die von Kaul und anderen aufgestellten Kriterien für globale öffentliche Güter werden an das aufgeworfene Politikfeld angelegt und kritisch überprüft.

I. Das Konzept der globalen öffentlichen Güter

Das Konzept der GÖG basiert auf zunehmender Globalisierung einiger Politikfelder. Das heißt, diese Probleme können nicht von einem Staat allein und auch nicht innerhalb von außenpolitischen Bemühungen bestimmter Staaten untereinander gelöst werden, sondern verlangen eine globale Kooperation innerhalb solider internationaler Institutionen.6 Das Konzept bestreitet nicht die Rolle der Nationalstaaten und deren Interessen, betont aber die Notwendigkeit ihr Handeln in den globalen Kontext einzuordnen. Schließlich kann nur schwer verneint werden, dass in heutigen, stark vernetzten und reziproken internationalen Beziehungen, jegliches Handeln eines Staates nach außen eine umfassende Auswirkung auf die gesamte Weltgemeinschaft haben kann. Daraus folgt, dass alle Staaten darauf bedacht sein sollten, politisch so zu handeln, dass vor allem die Güter, die die Staatengemeinschaft miteinander teilt, möglichst nicht beeinträchtigt werden, da es auch auf den handelnden Staat unmittelbar zurückfällt.7 Das bedeutet zwangsläufig, dass es auf der Welt eine Reihe von Gütern geben muss, die für alle Akteure der Weltgemeinschaft von vitaler Bedeutung sind.8 Fraglich ist daher vorerst, an welche Kriterien diese Güter geknüpft sein müssen, um als solche zu gelten?

1. Kriterien der Globalen öffentlichen Güter

Das Konzept der UNDP von 1999 knüpft die GÖG vor allem an zwei zentrale Kriterien. Zum einen wird die Gleichheit des Konsums (oder auch Nicht-Rivalität) verlangt, zum anderen eine Nicht-Ausschließbarkeit vorausgesetzt.9 Nicht-Rivalität bedeutet, dass der Nutzen des Gutes durch den Konsum nicht, wie etwa bei privaten Gütern, abnimmt, sondern stetig für alle Konsumenten gleich bleibt. Ein gutes Beispiel bringen die Autoren des Konzepts selbst. Der Konsum, der durch den Einsatz von Ampeln entstehenden Sicherheit durch einen Konsumenten, mindert nicht den Nutzen des Nächsten. Dieser Nutzen bleibt stets gleich und steht gleichermaßen allen Nutzern zur Verfügung.10

Das Kriterium der Nicht-Ausschließbarkeit ist etwas komplexer aufgebaut. Es bedeutet im Grundsatz, dass niemand vom Konsum ausgeschlossen werden kann. Dies trifft auf Güter, die von Natur aus bereits vorhanden sind, wie zum Beispiel der Zugang zur Atemluft oder zur Hohen See oder der Schutz durch die Ozon-Schicht, zweifelsohne zu. Allerdings müssen einige GÖG, ähnlich wie private Güter, erst hergestellt werden, bevor sie konsumiert werden können.11 Dies eröffnet für die Produzenten die Möglichkeit, Exklusivrechte auf das Gut zu beanspruchen und entsprechend bestimmte Konsumenten davon auszuschließen. Dadurch können GÖG zu sogenannten Club-Gütern werden.12

2. Probleme der Bereitstellung

Die Bereitstellung der Güter ist mit Kosten verbunden, was zwangsläufig bedeutet, dass diese von jemandem getragen werden müssen. Bei privaten Gütern ist dieses Problem durch die Ausschließbarkeit gelöst. Ausgeschlossen von der Nutzung sind alle Konsumenten, die nicht an den Kosten beteiligt sind. Bei den GÖG ist diese Vorgehensweise weder gewollt, noch ist sie praktisch umsetzbar. Wenn sich zum Beispiel eine Reihe von Staaten dazu entschließen ihre Emissionen zu reduzieren, um der „globalen Erderwärmung“ entgegen zu wirken, profitiert zwangsläufig die gesamte Weltgemeinschaft davon, was auch das Ziel dieser Maßnahme ist. Die Verteilung der Kosten könnte sich allerdings, unabhängig von dem Effekt, nur auf bestimmte Staaten erstrecken, was ein sogenanntes „Free-Rider“ Problem auslöst.13 Dieses versetzt die Staaten in das „Gefangenen-Dilemma“. Obwohl die Kooperation zum Zwecke der Produktion von GÖG offensichtlich für alle vorteilhaft erscheint, zögern Staaten bei der Entscheidung zur Teilnahme, da sie befürchten, dass andere Staaten mehr davon profitieren als sie selbst.14 Dennoch könnte behauptet werden, dass einige GÖG so allgemein bedeutend und so vital sind, dass eine Kooperation unvermeidbar ist, unabhängig davon wie die Interessenkonstellation der einzelnen Staaten aussieht.

II. Internationaler Frieden und Sicherheit als globales öffentliches Gut

Um die Frage, ob der Internationale Frieden und Sicherheit ein globales öffentliches Gut darstellen, zu beantworten, muss zunächst geklärt werden, was unter diesen Begriffen zu verstehen ist. Des Weiteren stellt sich auch die Frage nach den Akteuren in diesem Bereich sowie ihrer Rolle in den internationalen Beziehungen. Schließlich kann zum speziellen Thema der nuklearen Abrüstung übergeleitet werden.

1. Begriffsbestimmungen

Der Begriff des Friedens ist einer der umstrittensten Begriffe sowohl in der Politikwissenschaft als auch in anderen Sozialwissenschaften.15 Im Wesentlichen wird jedoch zwischen dem negativen und dem positiven Sicherheitsbegriff unterschieden.16 Der, eher eng gefasste, negative Friedensbegriff meint lediglich die Abwesenheit von Krieg. Das bedeutet, der Frieden ist ein passiver „Ist-Zustand“, welcher erst durch tatsächliche Gewalt verändert wird. Der positive Friedensbegriff, hingegen, beschreibt einen dynamischen Prozess, in dem nicht nur die akut präsente Gewalt bekämpft wird, sondern die Gewaltursachen präventiv behandelt werden.17 Dies schließt auch die Bemühungen in der derzeitigen internationalen Ordnung mit ein. Daher ist der positive Sicherheitsbegriff für diese Arbeit eher relevant als der negative.

Der Begriff der Sicherheit kann in drei Teile zerlegt werden - den klassischen und den erweiterten Sicherheitsbegriff sowie in den neuen Begriff der menschlichen Sicherheit.18 Der klassische Begriff lehnt sich stark an die Nationalstaaten an und sieht lediglich eine zwischenstaatliche Bedrohung vor. Wenngleich diese Bedrohung niemals auszuschließen ist, ist dieser Begriff angesichts der neuen Vielfalt an Bedrohungen nicht mehr zeitgemäß.

Dementsprechend erweitert die zweite Dimension des Sicherheitsbegriffes nicht nur die Bedrohungen, sondern auch die Bandbreite der Akteure und damit auch ihre Handlungsmöglichkeiten. Der Begriff der menschlichen Sicherheit bricht schließlich den nationalstaatlichen Bereich auf und bezieht auch die Individuen mit ein.19 Da das Konzept der GÖG sich auf keinen Fall nur auf Nationalstaaten beschränkt, sondern bis auf die Ebene des Individuums geht, ist der Begriff der menschlichen Sicherheit für diese Arbeit einschlägig.

2. Subsumtion unter den Begriff der globalen öffentlichen Güter

Der internationale Frieden und Sicherheit fallen dann unter den Begriff der globalen öffentlichen Güter, wenn ihr Konsum jedem offen steht, der Konsum nicht von Rivalität geprägt ist und niemand vom Konsum ausgeschlossen werden kann.20

Sicherlich kann behauptet werden, dass der internationale Frieden und Sicherheit keine privaten Güter sind. Sofern internationaler Frieden hergestellt ist und unter den Akteuren Sicherheit herrscht, ziehen alle Akteure einen realen Nutzen daraus. Dieser Nutzen lässt sich nicht in „mehr“ oder „weniger“ bemessen. Das heißt, dass alle Akteure davon gleichermaßen profitieren. Der Profit des Einen kann durch den Profit des Anderen nicht verringert werden. Ferner spiegelt sich der positive Effekt des Friedens und der Sicherheit auch auf den anderen Politikfeldern, in denen Akteure untereinander kooperieren, wie z.B. internationaler Handel, Energie oder Technologie- und Wissenstransfer, positiv wieder. Daher könnte zunächst davon ausgegangen werden, dass beim Konsum keine Rivalität vorherrscht.

Ungleich schwieriger fällt die Prüfung des Kriteriums der Nicht-Auschließbarkeit aus. Da Frieden und Sicherheit nicht von Natur aus vorhanden sind sondern erst in einem aufwendigen Prozess hergestellt werden müssen, lassen sich einzelne Akteure in Hersteller und Konsumenten unterteilen.21 Dies hat zur Folge, dass die Hersteller bestimmte Konsumenten, die z.B. nicht an der Herstellung beteiligt waren, vom Konsum ausschließen können. Am Beispiel von Sicherheitsorganisationen wie der NATO ist es ersichtlich, dass Nicht-Mitglieder nicht von den Vorteilen, die die Organisation erzeugt, profitieren können. Diese Tatsache würde aus dem vermuteten GÖG „Internationaler Frieden und Sicherheit“ ein sogenanntes „Klub-Gut“ machen.22 In diesem Falle wäre ein öffentliches Gut, welches zwar nicht von Rivalität geprägt,23 jedoch ausschließbar ist, nur für bestimmte Akteure zugänglich.

[...]


1 Gemäß der völkerrechtlichen Definition ist die domaine réservé der Teil staatlicher Aufgaben, deren Regelung ausschließlich dem betroffenen Staat obliegt und in welche andere Staaten nicht intervenieren dürfen. Vgl. Dahm/Delbrück/Wolfrum (2002): Völkerrecht, Band I/3, Aufl. 2, S. 804.

2 Vgl. Kaul (2008): Auf dem Weg zum Weltstaat? Global Governance 3: Am Beginn einer neuen Ära der Internationalen Kooperation; in: Internationale Politik, Juli//August 2008, S. 146.

3 Vgl. Ebenda, S. 148.

4 Vgl. Federation of American Scientists 2011, verfügbar unter:

http://www.fas.org/programs/ssp/nukes/nuclearweapons/nukestatus.html.

5 Kaul/Grunberg/Stern (1999): Global Public Goods: International Cooperation in the 21st Century. Oxford: Oxford University Press.

6 Vgl. Kaul (2000): Der Mensch lebt nicht vom Markt allein; in: Le Monde Diplomatique, Ausgabe Nr. 6168,

16.06.2000.

7 Vgl. Vgl. Kaul (2008), S. 147.

8 Vgl. Kaul/Grunberg/Stern (1999): Defining Global Public Goods; in: Kaul/Grunberg/Stern (Hrsg.): Global Public Goods: International Cooperation in the 21st Century, S. 2.

9 Kriterien nach Kaul/Grunberg/Stern (1999), S. 3.

10 Vgl. Kaul/Grunberg/Stern (1999): Defining Global Public Goods; in: Kaul/Grunberg/Stern (Hrsg.): Global Public Goods: International Cooperation in the 21st Century, S. 4.

11 Vgl. Altvater (2003): Öffentliche Güter für menschliche Sicherheit und soziale Demokratie; in: WISO 26, Jg. 2003 Nr. 3, S. 40-41.

12 Vgl. Kaul/Grunberg/Stern (1999): Defining Global Public Goods; in: Kaul/Grunberg/Stern (Hrsg.): Global Public Goods: International Cooperation in the 21st Century, S. 5 (Abb. 1).

13 Vgl. ebenda, S. 6.

14 Zum Gefangenendilemma vgl. Pasche (2007): Spieltheorie, verfügbar unter: http://www.wiwi.uni- jena.de/Makro/lehre/SP/vorlesung-spieltheorie.pdf, S. 53.

15 Vgl. Daase (2010): Der Erweiterte Sicherheitsbegriff; in: Working Paper I, Projekt: Sicherheitskultur im Wandel, Goethe Institut Frankfurt am Main, S. 1.

16 Vgl. Czempiel (1986): Friedensstrategien. Systemwandel durch Internationale Organisationen, Demokratisierung und Wirtschaft, S. 26.

17 Vgl. Ebenda.

18 Unterscheidung nach Ulbert, Cornelia (2005): Human Security als Teil einer geschlechtersensiblen Außenund Sicherheitspolitik?; in: Sicherheit und Frieden, Nr. 1, Jhg. 23, S. 23.

19 Vgl. Ulbert (2005), S. 21.

20 Nach den Kriterien gemäß Kaul/Grunberg/Stern (1999): Global Public Goods: International Cooperation in the 21st Century. Oxford: Oxford University Press.

21 Wobei sich die beiden Gruppen nicht gegenseitig ausschließen, ein Hersteller ist gleichzeitig auch Konsument.

22 Vgl. Kaul/Grunberg/Stern (1999): Defining Global Public Goods; in: Kaul/Grunberg/Stern (Hrsg.): Global Public Goods: International Cooperation in the 21st Century, S. 5 (Abb. 1).

23 Zumindest nicht unter Klubmitgliedern.

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Internationaler Frieden und Sicherheit als globales öffentliches Gut. Ansätze und Realität anhand der nuklearen Abrüstung
Hochschule
Technische Universität Dresden  (Zentrum für internationale Studien)
Veranstaltung
Gemeingüter jenseits des Staates organisieren – Ideen, Interessen, Institutionen
Note
1,7
Autor
Jahr
2014
Seiten
25
Katalognummer
V307825
ISBN (eBook)
9783668066007
ISBN (Buch)
9783668066014
Dateigröße
926 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
internationaler, frieden, sicherheit, ansätze, realität, abrüstung
Arbeit zitieren
Master of Arts Sergej Erler (Autor:in), 2014, Internationaler Frieden und Sicherheit als globales öffentliches Gut. Ansätze und Realität anhand der nuklearen Abrüstung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/307825

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