Bedingungsloses Grundeinkommen zur Realisierung der freien Entfaltung der Persönlichkeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt


Bachelorarbeit, 2014

81 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Betrachtung des Grundrechts auf freie Entfaltung derPersönlichkeit auf dem Arbeitsmarkt
2.1 Relevanz des Art. 2 Abs. 1 GG auf dem Arbeitsmarkt
2.1.1 Begrifflichkeit von Persönlichkeitsentfaltung
2.1.2 Begrifflichkeit von Freiheit
2.1.3 Persönlichkeitsentfaltung als Motiv für Arbeit
2.2 Grenzen der Realisierung des Persönlichkeitsrechtes - eine Arbeitsmarktanalyse
2.2.1 Übersicht über aktuelle Arbeitsmarktentwicklung
2.2.2 Problemlage - Entwicklungsfolgen der Arbeitsmarktpolarisierung und deren Auswirkungen
2.2.2.1 Vollbeschäftigung 24/7 - Stress und Burnout
2.2.2.2 Prekäre Tätigkeit - Sinnlosigkeit und Depression
2.2.2.3 Erwerbslosigkeit - Armut und soziale Isolation

3. Darstellung verschiedener Grundeinkommenskonzepte unter Betrachtung der Möglichkeit zur freien Persönlichkeitsentfaltung
3.1 Grundidee - Bedingungsloses Grundeinkommen
3.2 Die allgemeine Grundeinkommensdebatte und dessen Ursprung
3.3 Konzepte zum Bedingungslosen Grundeinkommen
3.3.1 Modell Unternimm die Zukunft von Götz Werner
3.3.2 Modell Solidarisches Bürgergeld von Dieter Althaus
3.3.3 Ulmer Modell von Helmut Pelzer
3.4 Gemeinsamkeiten der Grundeinkommenskonzepte
3.4.1 Freiheit
3.4.2 Persönlichkeitsentfaltung

4. Prüfung möglicher Potentiale eines Bedingungslosen Grundeinkommens zur Realisierung der freien Entfaltung der Persönlichkeit auf dem Arbeitsmarkt
4.1 Beseitigung von Arbeitslosigkeit, Vollbeschäftigung 24/7 und prekä- rer Beschäftigung durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen
4.2 Beseitigung von Stress, Sinnlosigkeit, Armut und weiteren Missständen durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen

5. Fazit

Literaturverzeichnis

Vorbemerkungen

1) Gender

Aufgrund der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit des Textes, werden die im Text vorhandenen personenbezogenen Bezeichnungen nur in der männlichen Form angege- ben. Sie beziehen sich aber geschlechtsneutral, sowohl auf die weibliche, als auch auf die männliche Form.

2) Eigenname

Aufgrund der besseren Lesbarkeit, sehe ich zudem von einer Kleinschreibung des Ad- jektivs „bedingungslos“ in Verbindung mit dem Substantiv „Grundeinkommen“ ab und schreibe in der Kombination beide Wörter groß: „Bedingungsloses Grundeinkommen“.

1. Einleitung

Diese Arbeit, mit dem Titel: „das Potential eines Bedingungslosen Grundeinkommens zur Realisierung der freien Entfaltung der Persönlichkeit“, setzt sich zum Ziel, die Fra- gestellung zu beantworten, inwiefern ein Bedingungsloses Grundeinkommen das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt ge- währen und die aus einer möglichen Grundrechtsverletzung resultierenden Missstände auflösen könnte.

In diesem Kontext wird eine Arbeitsmarktanalyse angestellt. Hierbei wird die aktuelle Arbeitsmarktentwicklung mitsamt ihrer Problemlagen dargestellt. Dazu werden sowohl die Entwicklungsfolgen herausgearbeitet - wie zum Beispiel die Arbeitslosigkeit und die prekären Beschäftigungsverhältnisse, als auch die sich daraus ergebenen Negativ- auswirkungen.

Denn die Arbeitswelt ist einem zunehmenden Strukturwandel unterworfen, der sowohl eine Veränderung der Erwerbsformen mit sich bringt, der aber auch für den Verlust von sicheren Arbeitsplätzen verantwortlich gemacht werden kann (vgl. WEBER 2007).

Außerdem werden in diesem Zusammenhang die Grenzen der Realisierbarkeit des Grundrechts auf freie Entfaltung auf dem Arbeitsmarkt geprüft und es wird die Polarität zwischen den möglichen Gewinnern und Verlieren aufgezeigt. Denn die Arbeitsmarkt- polarisierung impliziert einen qualifikatorischen Strukturwandel, der in der Arbeitswelt die Nachfrage an Höherqualifizierten hoch hält und die Geringqualifizierten zu Benach- teiligten macht. Die BUNDESZENTRALE FÜR POLITISCHE BILDUNG drückt es wie folgt aus:

Die sozialen Ungleichheiten nehmen zu und gering Qualifizierte haben es immer schwerer, eine Erwerbs- tätigkeit zu finden. Arbeitslosen fehlt es an Geld, Selbstachtung und Anerkennung. Immer mehr Men- schen gelten als arm. Die einst […] stabilisierenden Mittelschichten schrumpfen. Die Zahl der hoch Qua- lifizierten und der gut Verdienenden wächst. (BUNDESZENTRALE FÜR POLITISCHE BILDUNG 2013).

Zwar sind die Arbeitslosenzahlen laut STATISTA (2014 a) in den den letzten fünf Jah- ren gefallen, dennoch finden, so die ARBEITSAGENTUR (2014), immer mehr Men- schen eine Anstellung in prekären Beschäftigungsverhältnissen. Die Schere zwischen den Verlieren und Gewinnern auf dem Arbeitsmarkt wird größer. Und auch die Belas- tungen am Arbeitsplatz steigen. Zunehmendes Arbeitsvolumen, ansteigender Verantwor- tungsdruck bzw. längere Arbeitszeiten führen dazu, dass viele Beschäftigte chronisch er- schöpft sind. Diese Aussage bestätigt unter anderem auch die IG METALL (vgl. IG METALL 2012).

Wenn die Gesellschaft trotzt steigender Produktivität weniger auskömmlich vergütete Arbeitsplätze sicherstellen kann - diese Tatsache stellt auch BENDER (1997: 33) dar - kommt die Frage auf, ob eine Einhaltung des verfassungsmäßig garantierten Grundrechtes auf freie Entfaltung der Persönlichkeit dann immer noch möglich ist.

EICHHORN und PRESSE kommen zu dem Schluss, dass eine Einhaltung dieses verfassungsmäßig verankerten Grundrechtes unter diesen Bedingungen nicht immer gegeben werden kann und fordern die Einführung eines bedingungslos zur Verfügung gestellten Grundeinkommens (vgl. EICHHORN/ PRESSE 2012: 22).

Hieraus folgend muss analysiert werden, ob ein Bedingungsloses Grundeinkommen mögliche Lösungsansätze mit sich bringt, um die Realisierung des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zu gewähren und die damit einhergehenden Missstände am Arbeitsmarkt auflösen zu können. Hierzu werden verschiedene Modelle zum Bedin- gungslosen Grundeinkommen dargestellt. Respektive werden die Konzepte auf die Rea- lisierbarkeit des Grundrechts auf freie Entfaltung hin untersucht, um mögliche Antwort auf die Frage zu erhalten, ob sich Freiheit und Persönlichkeit durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen bestmöglich auf dem Arbeitsmarkt realisieren ließen.

EICHHORN und PRESSE (2012: 22) stellen in diesem Zusammenhang die These auf, dass ein Bedingungsloses Grundeinkommen das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit sichern würde.

Um Antwort auf die Ursprungsfrage zu erhalten, ob das Bedingungslose Grundeinkommen Potentiale zur Realisierung der freien Entfaltung der Persönlichkeit beinhaltet, wird eine Meinungsanalyse vorgenommen.

Hierzu werden Pro- und Contra-Argumente unterschiedlicher Meinungsvertreter aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Gesellschaft vorgestellt, die wiederum Aussage darüber treffen, ob ein Bedingungsloses Grundeinkommen Potentiale beinhaltet, mit Blick auf die Realisierung des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit auf dem Arbeitsmarkt. Das bedeutet, in diesem Kontext wird auch geklärt werden können, ob durch die Realisierung eines Bedingungslosen Grundeinkommens die Auflösung vorherrschender Missstände erfolgen würde.

2. Betrachtung des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit auf dem Arbeitsmarkt

„Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit“ (STEGEMANN 2009: 42). Außerdem enthält Art. 2 Abs. 1 zwei Grundrechte: die allgemeine Handlungsfreiheit sowie das Persönlichkeitsrecht (vgl. ebd.). Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit schützt per Definition „alle Betätigungen oder Lebensbereiche, die nicht einem speziellen Freiheitsrecht unterfallen.“ (Ebd.).

Die aus dem Grundrecht hergeleitete Handlungsfreiheit berechtigt jeden deutschen Bür- ger, sein Handeln nach Belieben und nach Möglichkeit frei auszurichten. Das bedeutet, jeder kann, wenn möglich, seine Interessen und Motive verfolgen, solange er dabei nicht Dritte schädigt (vgl. GRUNDGESETZ 1996: 15); ganz nach dem kategorischen Imperativ Kant's: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ (KANT 1968: 421). Ein mögliches Handlungsmotiv kann beispielsweise der Wunsch zur Umsetzung der eigenen persönli- chen Entfaltung sein. BRITZ (2007: 17) weist darauf hin, dass durch die Handlungsfrei- heit nicht irgend etwas, sondern insbesondere die Persönlichkeit entfaltet werden soll.

2.1 Relevanz des Art. 2 Abs. 1 GG auf dem Arbeitsmarkt

Jeder hat zwar laut Grundgesetz das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Arti- kel 2 Absatz 1 Grundgesetz ist jedoch schwer begrifflich zu erfassen, denn die Formu- lierungen Freiheit, Persönlichkeit und Entfaltung rufen unterschiedlichste Assoziationen hervor. Deshalb soll im Weiteren herausgearbeitet werden, was unter diesen Begrifflichkeiten - mit Blick auf den Arbeitsmarkt - zu verstehen ist.

2.1.1 Begrifflichkeit von Persönlichkeitsentfaltung

Allgemein kann festgehalten werden, dass Persönlichkeit die individuelle Identität be- zeichnet. Individuell ist Identität deshalb, davon geht BRITZ (2007: 1) aus, weil sie auf die jeweilige Person selbst als Triebkraft der Identitätsentfaltung aufmerksam macht. Entfaltung stellt immer einen interaktiven Akt dar, indem Triebe in bewusst gewählte Handlungen umgelenkt werden, betont SUHR (1976: 84). Identität einer Person bildet sich zudem immer im „Wechselspiel externer und eigener Einflüsse“ (BRITZ 2007: 19). Das meint auch, dass Persönlichkeit sich nicht isoliert und fern der Gesellschaft entfal- ten kann. Der Entfaltungsprozess der Persönlichkeit findet also innerhalb einer Gemein- schaft bzw. unter externen Einflüssen statt und ist keine losgelöste Identitätswahl. Men- schen kommen miteinander in Kontakt, gehen aufeinander ein und sind bei der persönli- chen Entfaltung gegenseitig auf sich angewiesen (vgl. SUHR 1976: 84).

Somit ist Entfaltung nicht nur ein zeitlich fortlaufender, sondern auch ein sozialer Pro- zess, der laut MÜLLER (2003: 13) von vielen individuellen Zielen und Faktoren beein- flusst wird.

Bei Entfaltung jedoch ausschließlich an Aktivität zu denken, ist nicht ganz richtig, denn auch die Besinnung auf das eigene Selbst dient der persönlichen Entfaltung. SUHR (1976: 84) betont dennoch, dass Entfaltung tätig werden heißt. BRITZ (2007: 17) unterstreicht den realisierenden Charakter von Entfaltung. Entfaltung ruft die Vor- stellung von einem Prozesse hervor, bei dem etwas Geschlossenes zu etwas Geöffnetem wird. Das heißt, etwas wird enthüllt und kommt zum Vorschein. Zudem ist Entfaltung ein Vorgang, der fortlaufend geschieht. SUHR schlussfolgert, dass Entfaltung aus etwas Angelegtem resultiert, das verwirklicht werden will (vgl. SUHR 1976: 79).

Auch Arbeit als solche ist Träger eines sozialen Beziehungsgeflechtes, über die Arbei- tende soziale Identität bzw. persönliche Selbstverwirklichung erlangen wollen und soll- ten (vgl. WILLKE 1998: 15). Zu den allgemeinen Selbstentfaltungswerten zählen Kreativität, Selbstverwirklichung, Genuss oder auch Autonomie. Bezogen auf den Arbeitsplatz fordern Menschen ebenfalls Möglichkeiten zur Selbstentfaltung ein. Dabei nehmen die Selbstentfaltungswerte wie etwa Mitspracherechte, Gestaltungsmöglichkeiten, Raum für Kreativität und Abwechslung am Arbeitsplatz einen hohen Stellenwert ein. (Vgl. SIEMUND 2013: 120)

Jegliche Handlungsform - WILLKE (1998: 14) unterscheidet zwischen zweckgerichte- ter Arbeit und sinnorientiertem Tun - ist förderlich für die Entfaltung der Persönlichkeit. Wichtig hierbei ist allerdings, dass der Mensch aus eigener Selbstbestimmung heraus plant und entscheidet und selbst aus freien Stücken zwischen den Tun- und Unterlas- sungsoptionen wählt, um sich optimal entfalten zu können (vgl. BRITZ 2007: 8). Das bedeutet, das Individuum erlangt seine bestmögliche, individuelle Identität, wenn es aus einer Vielzahl von Möglichkeiten diejenigen auswählt, die ihm am meisten zusa- gen und indem er auf die anderen verzichtet. Denn gerade der Verzicht macht den Men- schen zu dem, was er ist (vgl. SPIEß 1997: 5).

Somit ist es nicht immer negativ zu bewerten, wenn das Individuum auf der Suche nach seiner Identität auf zahlreiche innere und äußere Grenzen und Einflussfaktoren stößt, da diese Grenzen den Verzicht auf etwas implizieren können, der wiederum förderlich sein kann. Ähnlich sieht dies auch BRITZ (2007: 12), der bestätigt, dass es nicht wirklich möglich und nötig ist, frei von Einflüssen den eigenen Weg zu gehen, um die eigene Identität zu wählen.

EICHLER widerspricht dieser These, indem er der Meinung ist, dass wenn die Men- schen sich als freie Personen anerkennen, sie sich gerade deshalb in keiner Weise ein- schränken dürfen, da jeder für seinen eigenen Lebensweg verantwortlich ist. Kein Drit- ter hat aus diesem Grund das Recht, Entscheidungen für andere zu treffen, da sonst das Recht auf Selbstbestimmung verletzt werden würde. (Vgl. EICHLER 2001: 103).

2.1.2 Begrifflichkeit von Freiheit

Jede Freiheit besitzt demnach Grenzen, die wiederum die Freiheit als solche definieren. Und eben diese Grenzen üben, sofern sie bestimmte Regeln festlegen, Zwänge aus, die allerdings nicht immer negativ bewertet werden dürfen, so der Philosoph LIESSMANN (2013). Denn ohne Grenzen kann sich Freiheit nicht entfalten und jede Freiheit ist nur denkbar durch das Überwinden von bestehenden Grenzen (vgl. ebd). Ohne Grenzen „wäre jedes menschliche Handeln vollkommen orientierungs- und richtungslos, zufällig und beliebig, Reaktion auf Reize“ (LIESSMANN 2013).

Der Bürger besitzt - beruft er sich dabei auf das Grundgesetz - diverse Freiheiten. So kann er etwa frei entscheiden, welchen Beruf er erlernen möchte bzw. welchen Arbeits- platz er auswählt (vgl. GRUNDGESETZBUCH 1996: 18). Allerdings steht ihm in die- sem Fall keine Garantie zur Realisierung zu, denn auch diese Freiheit weist Grenzen auf und ein im Grundgesetz verankertes Recht auf Arbeit ist nicht vorgesehen. „Das Recht auf Arbeit ist ein Missbrauch der Sprache, da es nicht erzwingbar ist; das Recht, nicht zu arbeiten, ist hingegen ein liberales Prinzip.“ (DAHRENDORF 2004: 264).

Nach GAUCKS Rechtsverständnis würde ein solches Recht auf Arbeit ebenfalls eine Pflicht zur Arbeit implizieren. Denn er sieht in der Freiheit auch immer die Verantwor- tung zur Umsetzung sich und der Gemeinschaft gegenüber (vgl. GAUCK 2012: 62). Demnach würde ein Recht auf Arbeit ebenso eine Verpflichtung zur Arbeit darstellen. Ähnlich formuliert es auch SPIEß, dem zufolge Grundrechte nicht nur als Rechte des Individuums anzusehen sind, sondern auch als Pflichten des Einzelnen zur Gemein- wohlkonkretisierung (vgl. SPIEß 1997: 60). Eine Pflicht, welche sich demnach aus ei- nem Anspruch auf etwas ergibt, kann zum Zwang werden. FRIEDMAN rät aus diesem Grund zu Folgendem: Weil das Leben neben der individuellen Autonomie auch Pflich- ten bzw. Zwänge birgt, sollte es demnach im Idealfall so gestaltet werden, dass auftre- tende Konflikte durch das fortwährende Abwiegeln von Wollen und Müssen bestmög- lich gelöst werden können (vgl. FRIEDMAN 1971: 33).

Und da Arbeit in den meisten Fällen eine Notwendigkeit darstellt, um den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können, ist es wichtig, dass diese auf die Bedürfnisse der Arbeitenden eingeht. Denn „eine Alternative zur Arbeit gibt es für die allermeisten […] nicht“ (GLÜCK 1990: 11). Auch BENDER (1997: 32) betont, dass es sich bei Erwerbsarbeit um ein Zwangsverhältnis handelt, und dass es sich nur wenig Menschen leisten können, ohne Gehalt zu arbeiten.

Arbeit sollte aber nicht bloß Mittel zum Zweck bzw. ökonomische Ressource sein, son- dern ebenso kultureller, Persönlichkeit bildender Selbstzweck und sinnstiftendes Ele- ment.

2.1.3 Persönlichkeitsentfaltung als Motiv für Arbeit

Kann sich Individualität frei bilden, wenn das Individuum Zwängen unterlegen ist, die das Handeln des Individuums bestimmen?

Die fundamentale Bedrohung der Freiheit - und somit auch der Entfaltungsfreiheit - besteht darin, Zwänge ausüben zu müssen (vgl. FRIEDMANN 1971: 37). Wenn jede Form von Zwang hingegen unzulässig ist, wie FRIEDMAN (1971: 45) behauptet, muss es dann nicht zu einer Zwangsauflösung kommen, damit freiwillige (Zusammen)arbeit ein geeignetes Mittel zur Möglichkeit der Persönlichkeitsentfaltung wird?

Nach SCHRAMME (2006: 219) unterscheiden sich Freiheiten nach ihren Verwirkli- chungsmöglichkeiten. Das heißt, im Vordergrund einiger Freiheiten steht die Realisie- rung und nicht bloß die reine Beseitigung von Zwängen (vgl. ebd.). Hierzu zählt auch die Freiheit, sich bestmöglich entfalten zu können und die eigenen Ziele des Handelns, so MILITZER (2011: 69), selbst auswählen zu können. Handlungsfreiheit ist also Vor- aussetzung für ein selbstbestimmtes, aktives Leben, denn eine freie Persönlichkeit kann sich nur unter freier Selbsttätigkeit entfalten. Davon gehen ebenso ADJEI, BRAUN und MÜNCH (2003: 152) aus. Und da die Selbstentfaltung ein lebenslanger, nie endender Prozess ist, das bestätigt auch die Autorin MEILI-LÜTHY (1982: 13), ist es für den in- dividuellen Entfaltungsprozess unabdingbar, dass der Mensch sein Leben durch Arbeit seinen Vorstellungen entsprechend gestalten kann. BOKRANZ und LANDAU (1991: 17) festigen diese Darlegung, denn Arbeit stellt auch ihrer Meinung nach eine wichtige Form der Selbstentfaltung des Menschen dar und der Arbeitsplatz sollte folglich ent- sprechende Entwicklungspotentiale bereitstellen.

Diese Ansicht impliziert, dass die Arbeitswelt bestimmte Anreize für den Arbeitenden schaffen muss. Dabei sollte, um der Arbeitsleistung gerecht zu werden und um Zufrie- denheit am Arbeitsplatz gewährleisten zu können, Arbeit einen Ausgleich zwischen monetären und nicht monetären Anreizen bieten. Neben einer angemessenen Entlohnung ist es demnach von entscheidender Bedeutung, auch nicht mit Geld zu bewertende An- reize sicherzustellen. (Vgl. GABLER WIRTSCHAFTSLEXIKON 2014; BOKRANZ/ LANDAU 1991: 16). Denn die Leistungsmotivation eines Menschen wird als ein Stre- ben aufgefasst, ein bestimmtes Verhalten aufzuweisen, von dem er sich verspricht, seine Bedürfnisse dadurch stillen zu können. Dazu gehören die Selbstverwirklichungsbedürf- nisse, wie das Erreichen von Zielen und das Bedürfnis etwas Nützliches zu leisten. (Vgl. MASLOW 2002: 49).

Doch menschliches Verhalten ist nicht allein durch Motivation zu erklären, denn auch die Rahmenbedingungen der Arbeit selbst sowie die individuelle Leistungsfähigkeit wirken auf das menschliche Verhalten ein (vgl. BOKRANZ/LANDAU 1991: 162). Und dennoch spielt Motivation eine übergeordnete Rolle, denn sie entsteht immer da, wo von einem „angestrebten Ziel ein Sog ausgeht, Hindernisse das Erreichen dieses Ziels erschweren, jedoch nicht verhindern, also eine Bedürfnisspannung besteht.“ (WEGGE 2003: 24).

Würde der Mensch sich nach wie vor zur Handlung veranlasst fühlen, wenn er keinen Hindernissen gegenübergestellt wäre, die ihm das Erreichen von Zielen erschweren?

FISCHER (2007: 149) registriert trotzt Veränderungen der Arbeitsformen und der Ar- beitsverhältnisse, dass der Stellenwert von Arbeit im Lebenszusammenhang der Men- schen nach wie vor hoch ist. Das Autorenpaar BOKRANZ und LANDAU bemerken, wenn der Mensch von der Notwendigkeit seiner Daseinssicherung enthoben wäre, wür- de er trotz alledem seinem Wunsch nachgehen und durch Tätigkeit seine Anlagen und Intentionen seinen Vorstellungen entsprechend gestalten bzw. entfalten (vgl. BO- KRANZ/ LANDAU 1991: 17).

Auch MASLOW geht davon aus, dass die höheren Bedürfnisse - wie das Bedürfnis nach Selbstentfaltung - nicht nur nach vollendeter Befriedigung, sondern auch nach einem freiwilligem Verzicht der niederen Grundbedürfnisse vorhanden sind (vgl. MASLOW 2002: 88).

Das bedeutet, das Bedürfnis nach Selbstverwirklichung ist eine beständige Größe im Leben eines Jeden, das es parallel zu den Grundbedürfnissen zu realisieren gilt. In der heutigen Arbeitsgesellschaft sollte Arbeit somit eine Würdigung sozialer Anerkennung und persönlicher Entfaltungsmöglichkeit bieten, da das reine Konzentrieren auf das Geldverdienen noch keine Herausbildung der eigenen Persönlichkeit und der eigenen Fähigkeiten mit sich bringt.

Denn für Geld ist nur das zu haben, was käuflich ist, und die rein materielle Vergütung bringt dem Arbeitenden noch keine persönliche Anerkennung (vgl. SUHR 1976: 183). Und überdies kann ohne Verwirklichung des eigenen Selbst kein Glück entstehen (vgl. ZEIER 1992: 73-75).

Leben - und das bezieht das Arbeitsleben mit ein - sollte nicht bloß zweckgerichtet, sondern zugleich sinnorientiert sein und gleichermaßen Möglichkeit zur Selbstverwirklichung bieten (vgl. WILLKE 1998: 14-15; VOSWINKEL 2000: 40; ZOLL 1988: 60). Auch die Arbeitenden selbst sollten sich mehr als zuvor darüber im Klaren sein, warum und mit welchen Zielen sie arbeiten, wie sie sich selbst motivieren und ihre Arbeit sinnhaft gestalten können (vgl. VOß 2007: 103).

Dass die Realisierung des Entfaltungsrechts, sei es durch freiwillig oder unfreiwillig herbeigeführte Verpflichtungen, Einschränkungen erfahren kann, wurde in diesem Kapitel angedeutet. Schwierig wird es allerdings, wenn das Gleichgewicht zwischen „Selbstund Fremdbestimmung“, wie es HOFF (1986: 109) nennt, durch äußere Einflussfaktoren, wie dem Arbeitsmarkt, verloren geht und auftretende Spannungen sich negativ auf den Einzelnen und dessen Lebensbereiche auswirken.

Dass der Mensch sich nicht uneingeschränkt durchs Leben bewegt und er dabei einer- seits auf ganz eigene Grenzen, andererseits auf externe Faktoren stößt, die ihn in seinem Handeln beeinflussen, ist demnach natürlich. Wann schränken ihn jedoch diese Grenzen insoweit ein, als dass er sich seiner Handlungsfreiheit beraubt fühlt und er gesundheit- lich Schaden nimmt?

2.2 Grenzen der Realisierung des Persönlichkeitsrechts - eine Arbeitsmarktanalyse

Grundrechte regeln das gesellschaftliche Zusammenleben und gestatten gleichfalls Kritik an deren Anwendung (vgl. MILITZER 2011: 13).

In diesem Kapitel soll konkretisiert werden, welche mitbeeinflussenden Faktoren des Arbeitsmarktes die bürgerliche Freiheit bzw. die Umsetzung der freien Entfaltung fol- genreich einschränken bzw. negativ beeinflussen können und welche Negativauswir- kungen diese Hemmnisse für das Individuum mit sich bringen können. Aus diesem Grund wird geprüft, ob der gesetzlich verankerte Anspruch auf freie Entfal- tung der Persönlichkeit den Bürgern nur rein theoretisch das Recht zuspricht, die eigene Persönlichkeit nach eigenen Wünschen frei entfalten zu können, weil der Arbeitsmarkt eventuell Grenzen aufzeigt, die es dem Individuum erschweren oder gegebenenfalls un- möglich machen, sich unter dessen Rahmenbedingung frei entfalten zu können. Welche Einflussgrößen die Realisierbarkeit einschränken können, soll dabei herausgear- beitet werden. Zu diesem Zweck wird die gegenwärtige Arbeitsmarktentwicklung analy- siert und dessen Problemlagen dargestellt werden.

2.2.1 Übersicht über aktuelle Arbeitsmarktentwicklung - Polarität zwischen Gewinnern und Verlierern

Bekannt ist, dass sich durch den technologischen Fortschritt der Arbeitsmarkt gewandelt hat. Es gibt zwar aufgrund der Entwicklung hin zur Dienstleistungs- und Informations- gesellschaft nicht wesentlich weniger Arbeitsplätze, aber die Erwerbsformen und Anfor- derungsprofile haben sich verändert (WILLKE 1998: 277-278; ALDA 2012: 392). Die- se Veränderungen führen zu einer Polarisierung der Arbeitswelt, in der die Mittel- schicht, laut der BERTELSMANN-STUDIE (2012), Gefahr läuft, immer kleiner zu werden.

Zur Mittelschicht, erklärt LESSENICH, gehören die Durchschnittsverdiener mit einem mittleren Einkommen, die weder in bitterer Armut, noch in ausgeprägtem Reichtum le- ben (vgl. LESSENICH 2009: 261). Sie sind weder wirkliche Gewinner, noch Verlierer. Da immer weniger Menschen aus den unteren Einkommensschichten zur Mittelschicht aufsteigen, ist dies mit ein Grund dafür, warum die Mittelschicht die Tendenz aufweist zu schrumpfen. Denn gleichzeitig verfügt die Mittelschicht auch über einen Anstieg an qualifizierter Bildung und höheren beruflichen Positionen, was wiederum die Auf- stiegschancen aus der Mitte heraus nach oben vergrößert. (Vgl. BERTELSMANN-STU- DIE 2012).

Innerhalb der Mittelschicht kommt es aufgrund der zunehmenden Polarität auf dem Ar- beitsmarkt, welche die Gesellschaft in vermeidliche Gewinner und Verlierer teilt - CA- RIGIET, MÄDER, OPIELKA und SCHULZ-NIESWAND (2006: 10) sprechen von ei- nem Auseinanderbrechen der Gesellschaft - zu Zukunftsängsten und Unsicherheiten (vgl. BERTELSMANN-STUDIE 2012; HRADIL 2014: 32; FLECKER/ KRENN 2009: 325).

Auch CASTEL (2009: 22) beschreibt die heutige Gesellschaft als eine, die vornehmlich durch soziale Unsicherheit geprägt ist und immer mehr dabei ist, sich zu spalten. Schlagworte wie die wachsende Kluft zwischen arm und reich „summieren sich zu einer Gesellschaftsbeschreibung, deren Hauptmerkmale wachsende Ungleichheit und Spaltung sind.“ (BÖHNKE 2002: 45).

Diese Ängste scheinen nicht unbegründet. Denn wie die ARMUTS- REICHTUMSBE- RICHTERSTATTUNG (2013: 14 ff.) der Bundesrepublik informiert, ist zwar trotz kon- junktur- und saisonbedingter Unregelmäßigkeiten ein Rückgang der Erwerbslosenzah- len zu verzeichnen, marginal dazu hat aber der Bevölkerungsteil derjenigen zugenom- men, die nicht in der Lage sind, ohne Unterstützung ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. WILLKE beobachtet ebenfalls, dass es nicht weniger Arbeitsplätze gibt aber sehr wohl einen Mangel an bezahlter und bezahlbarer Erwerbsarbeit (vgl. WILLKE 1998: 24). Für LUTZ (2010: 48) stellt diese Tatsache mit einen Grund für den wachsenden Abstand zwischen reich und arm dar, obwohl sich in Deutschland, wie CARIGIET (2006: 7) an- gibt, eine Expansion des Wohlstands vollzogen hat und Armutsbekämpfung und Wohl- standsteilhabe gleichwertige Ziele geworden sind.

Das bedeutet, der Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt hat nicht nur zu einer Spaltung in der Einkommensverteilung, sondern auch zu einem Anstieg von Armut geführt, von der wiederum vornehmlich Arbeitslose und prekär Beschäftigte betroffen sind (vgl. LUTZ 2010: 48).

Hinzu kommt das Problem, dass die Anzahl an prekär Beschäftigten immer größer wird (vgl. ebd.), da das Normalarbeitsverhältnis immer öfter abgelöst wird von prekären Arbeitsverhältnissen, die häufig keine ausreichende Vergütung garantieren (vgl. FRECH/ GROH-SAMBERG 2014: 13). Die Betroffenen kommen zwar für ihren Lebensunterhalt selber auf, gibt CASTEL kund, jedoch leben und arbeiten diese Menschen unter unsi- cheren Beschäftigungsbedingungen und sehen einer ungewissen Zukunft entgegen bzw. leben von der Hand in den Mund (vgl. CASTEL 2009: 21 f.). Dieser Zustand unter dem Motto: zu wenig zum Leben und zuviel zum Sterben, wird als working poor bezeichnet. Das heißt, immer mehr Menschen kommen trotzt Vollzeitarbeit mit nur einem Einkom- men nicht mehr aus, sodass sie häufig mehrere Erwerbsarbeiten ausüben. (Vgl. BUN- DESZENTRALE FÜR POLITISCHE BILDUNG 2014; WILLKE 1998: 148).

Wenn die Polarität auf dem Arbeitsmarkt für eine Spaltung der Gesellschaft verantwortlich gemacht werden kann, wie HUSTER (2014: 50 f.) behauptet, wer gehört dann mit in die Gruppe der vermeintlichen Gewinner bzw. Verlierer?

Das aus der Erwerbsarbeit erwirtschaftete Einkommen ist fundamental für die eigene Wohlstandssituation, aus dem sich gesellschaftlich bedingt der soziale Status ableitet (vgl. HACKET 2012 a: 507). Das bedeutet, die berufliche Identität bildet ein wesentliches Fundament für die individuelle, soziale Identität (vgl. ebd.).

Gemäß ALDA gibt es einen Zusammenhang zwischen Lohnhöhe, Bildungsniveau und Beschäftigungsstabilität (vgl. ALDA 2012: 389). Besonders die vielen gering Qualifizierten, darauf weist HRADIL hin, haben Grund zur Resignation, denn deren Beschäftigungs- und Aufstiegschancen halten sich begrenzt. Eine Großzahl an gering Qualifizierten ist entweder arbeitslos oder in gering bezahlten Beschäftigungsverhältnissen untergebracht. (Vgl. HRADIL 2014: 26).

Das Risiko der Arbeitslosigkeit ist bei Menschen ohne ausreichende Qualifizierung um ein Wesentliches höher, als bei qualifizierten Menschen (vgl. CREMER 2006: 65). Während Hochqualifizierte keine Rückentwicklung ihrer Beschäftigungslage erfahren, kommen zunehmend Menschen ohne berufliche Qualifikation nur noch in kurzfristigen Beschäftigungen unter (vgl. DOSTAL 2005: 481).

Andererseits ist Qualifizierung nicht unbedingt eine Garantie für einen der Ausbildung angemessenen, gut bezahlten Arbeitsplatz (vgl. GLÜCK 1990: 64 f.; BAETHGE-KINS- KY 2012: 204). Denn auch „besser Ausgebildete [können] negativ betroffen sein“ (ALDA 2012: 389) und ein Studium ist laut WILLKE (1998: 272) keine Garantie für eine sichere Beschäftigung. CASTEL geht gleichfalls davon aus, dass die Arbeitsmarktauswirkungen verschiedenste Sphären des Sozialen touchieren (vgl. CASTEL 2009: 30). Sowohl arbeitslose, als auch erwerbstätige Hochschulabsolventen stehen „abqualifiziert und prekarisiert“ (ebd.) da.

Gut ausgebildete Arbeitskräfte haben jedoch in der Regel bessere Chancen auf eine gut bezahlte und sichere Arbeit, als diejenigen, die weniger gut qualifiziert sind oder über keine entsprechende Ausbildung verfügen (vgl. VOß 2007: 106). Denn mit den sich im- mer rascher verändernden Ansprüchen zurechtzukommen, die aufgrund von neuen Technologien und Verfahren am Arbeitsplatz entstehen, fällt gut ausgebildeten Arbeits- kräften in der Regel leichter (vgl. SCHLITTE 2010: 35). Allerdings sind diese meist hochqualifizierten Arbeitskräfte einem Arbeitsumfeld ausgesetzt, welches durch enorme Arbeitsbelastungen geprägt ist. Hierzu zählen das zunehmende Arbeitsvolumen, anstei- gender Verantwortungs- und Leistungsdruck bzw. lange Arbeitszeiten. (Vgl. FUCHS 2012: 434; HACKET 2012 b: 666). Insbesondere höher und hoch Qualifizierte leisten mehr als 40 Wochenstunden und die reale Arbeitszeit überschreitet vermehrt die vertrag- lich vereinbarte Arbeitszeit (vgl. HACKET 2012 b: 666). Dauerhaft überschrittene Be- lastungsgrenzen führen allerdings dazu, dass viele Beschäftigte chronisch erschöpft sind (vgl. HACKET 2012 b: 675 ff.).

Zusammenfassend kann gesagt werden: Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse wer- den zunehmend prekär, Unsicherheiten breiten sich aus, Lohnkürzungen sind Normali- tät, ständig drohender Arbeitsplatzverlust begleitet die Arbeitnehmer, der Einfluss auf die eigene Arbeitsverrichtung geht zurück, Arbeitszeitverdichtungen und Arbeitsbe- schleunigung sind Realität, Niedriglöhne sind keine Seltenheit, immer mehr Menschen arbeiten unter Zeitverträgen und üben neben der regulären Arbeit einen Zweitjob aus, um den eigenen Lebensunterhalt sichern zu können (vgl. LUTZ 2010: 52).

HUSTER (2014: 51) zufolge, stehen sich die Verlierer und Gewinner des Arbeitsmarktprozesses immer schroffer gegenüber. BEHR (2009: 172) hingegen weist darauf hin, dass die aktuellen Veränderungen der Arbeitswelt keine exakte Trennlinie zwischen Gewinnern und Verlierern bilden, sondern eine Verflüssigung von Arbeitswirklichkeiten, Lebensläufen, Statusformen und Beschäftigungspositionen schaffen.

Aber kann überhaupt noch von Gewinn gesprochen werden, wenn, wie es scheint, fast ausnahmslos jede Arbeitskraft starke Einschränkungen durch die Arbeitswelt erfährt? Im Folgenden soll deshalb näher auf die gesundheitlichen Folgewirkungen eingegangen werden.

2.2.2 Problemlagen - Entwicklungsfolgen der Arbeitsmarktpolarisie- rung und deren Auswirkungen

Nachstehende Entwicklungsfolgen lassen sich aufgrund der vorab dargestellten Arbeitsmarktsituation in einer Zusammenschau konkretisieren:

Trotzt rückläufiger Arbeitslosenzahlen gibt es nach wie vor über zwei Millionen Men- schen, die erwerbslos sind (vgl. STATISTA 2014 a). Etwa 25 Millionen Menschen ar- beiten zu Niedriglöhnen (vgl. STATISTA 2014 b), in unsicheren Beschäftigungsverhält- nissen. Die Zahl derjenigen, die aufgrund einer Hochqualifizierung in gut bezahlten aber auch zeitintensiven Vollbeschäftigungsverhältnissen tätig sind, hat durchschnittlich zugenommen (vgl. STATISTISCHE ÄMTER DES BUNDES UND DER LÄNDER 2014: 77 ff.). Wochenarbeitsstunden von 42 bis 48 Stunden und darüber hinaus sind in diesem Zusammenhang keine Seltenheit (vgl. HACKET 2012 b: 660 ff.).

Alles in allem: Überarbeitung, Arbeitslosigkeit und Unsicherheit sind Hauptmerkmale gesellschaftlicher Entwicklung geworden. Ähnlich benennt das Problem CASTEL (2009: 21). Diese Entwicklungsfolgen haben wiederum vielseitige Auswirkungen, die sich in der Gesundheit widerspiegeln können; denn die Gesundheit - Gesundheit ist das höchste Gut, welches es um jeden Preis zu erhalten gilt (vgl. BREYER/ KIFMANN/ ZWEIFEL 2003: 1) - der Menschen hängt mit von den Bedingungen ab, unter denen sie leben und arbeiten. Dennoch, eine benachteiligte Lebenslage muss nicht zwangsläu- fig mit einer eingeschränkten Gesundheit einhergehen. Jedoch betont FROMM, dass sich die meisten Menschen in Angestelltenverhältnissen befinden und somit abhängig sind von ihren Vorgesetzten, an die sie ihre Arbeitskraft und Persönlichkeit verkauft ha- ben. Dieser Verkauf geht einher, so FROMM, mit dem Verlust der Integrität und einem unsicheren sozialen Status, was wiederum für Armut, Scham und Verlegenheit hervorru- fen kann. (Vgl. FOMM 1992: 41).

Der ARMUTS- UND REICHTUMSBERICHT bekräftigt die Relation von Einkommen und Wohlbefinden. Denn Personen mit niedrigen Einkommenspositionen sind demnach stärker von gesundheitlichen Beeinträchtigungen betroffen, als Menschen mit mittleren oder hohen Einkommen (vgl. ARMUTS- UND REICHTUMSBERICHTERSTAT- TUNG 2013: 45).

FUCHS (2012: 417) bestätigt ebenfalls die Zusammenhänge zwischen der Qualität der Arbeits- und Einkommensbedingungen und der Gesundheit sowie dem Arbeitserleben. Somit sind übermäßige psychische Belastungen wie Stress, unangemessener Zeitdruck, Monotonie, psychische Sättigung sowie Isolation im (Arbeits)alltag zu vermeiden (vgl. FUCHS 2012: 420 f.).

Lebt oder arbeitet der Mensch über längere Zeit unter Bedingungen, welche die freie Entfaltung hemmen, da angestrebte Bedürfnisbefriedigungen nicht erfüllt werden bzw. ein Ungleichgewicht zwischen Verausgabung und Belohnung besteht, kann dies zu „ne- gativ bewerteter Ausprägungsformen psychischer Merkmale“ (HOFF 1986: 165) füh- ren, wie Depressionen, Burnout sowie weiteren Stresserkrankungen (vgl. FUCHS 2012: 425).

„Zufriedenheit tritt ein, wenn wichtige Motive befriedigt werden, Unzufriedenheit, wenn wichtige Motive lange unbefriedigt bleiben und erwartet wird, daß auch künftig damit nicht zu rechnen ist.“ (BOKRANZ/ LANDAU 1991: 168). Aber: „Den Einfluss, den man auf die Zufriedenheit und die körperliche Gesundheit nehmen kann, ist viel größer, als die meisten Menschen vermuten.“ (ADJEI/ BRAUN/ MÜNCH 2003: 157). Persönlichkeitsfördernder Handlungsspielraum ist dabei allerdings Voraussetzung. Ar- beit muss aus diesem Grund zur persönlichen Entfaltung und zum Wohlbefinden beitra- gen, damit die Gesundheit nicht negativ beeinträchtigt wird (vgl. FUCHS 2012: 425).

Da aber die Chancen zur freien Entfaltung in der heutigen Lebens- bzw. Arbeitswelt durch die Entwicklungsfolgen Vollzeitbeschäftigung, prekäre Beschäftigung und Ar- beitslosigkeit eingedämmt werden, kommt es anstatt zur erzielten Entfaltung zur Ent- fremdung, welche hingegen gesundheitliche Negativauswirkungen mit sich bringen kann. FROMM (1992: 26 ff.) spricht auch von der Entfremdung als Krankheit des mo- dernen Menschen, denn Entfremdung bedeutet den Verlust des Menschen von sich selbst, der sich immer weniger als Mittelpunkt seiner Tätigkeit erlebt.

GUGGENBERGER (1985: 13) spricht auch von Selbstverlust anstelle von Selbstfindung. So kann sich Entfremdung laut BRITTAN (1976: 35) auch in Form von Machtlosigkeit bzw. in einem Gefühl der Bedeutungslosigkeit der eigenen Tätigkeit und des Fehlens jeglicher Befriedigung ausdrücken.

2.2.2.1 Vollbeschäftigung 24/7 - Stress und Burnout

Die Arbeitswelt bietet dem Einzelnen umfassende Entwicklungsmöglichkeiten, denn neue Perspektiven eröffnen sich, Handlungsspielräume nehmen zu und Veränderungen können gestaltet werden. Andererseits besteht die Gefahr, dass wegen der hohen Belas- tungen diese Potentiale nicht genutzt werden können. (Vgl. BAMBERG/ BUSCH/ DUCKI 2003: 72).

Wie bereits beschrieben, setzt Selbstentfaltung voraus, dass man seine Potentiale kennt und selbst gesetzte Ziele erfolgreich bewältigt. Erfolgreiche Selbstmotivierung ist dabei Voraussetzung. Eine zu intensive Selbstmotivierung hat längerfristig Auswirkung auf die Gesundheit. Folge von dauerhaftem Stress kann das Burnout-Syndrom sein. (Vgl. WEGGE 2003: 52). Denn Stress ist dadurch gekennzeichnet, dass der individuelle Handlungsspielraum eingeschränkt ist bzw. die persönliche Entfaltung zugunsten von Zwängen zurückgestellt wird und Arbeitsstress kann somit verschiedene körperliche Be- schwerden herbeiführen. (Vgl. ZEIER 1992: 26 f.; BAMBERG 1986: 24; BAMBERG/ BUSCH/ DUCKI 2003: 57).

BOKRANZ und LANDAU beschreiben die Beziehung zwischen Stress und Burnout mit allgemein gefassten Worten: „Eine Erträglichkeitsgrenze ist ein zeitraumbezogenes Datum und weist einen Gleichgewichtszustand zwischen Ermüdung und Erholung aus. Wird eine Erträglichkeitsgrenze überschritten, entsteht ein Erholungsbedarf.“ (BO- KRANZ/ LANDAU 1991: 224). Stress ist daher ein Prozess, der sich aus dauerhaft hohen Anforderungen ergibt und es parallel dazu keine Möglichkeit zur Erholung gibt, bestätigen BAMBERG, BUSCH und DUCKI (2003: 45).

Zu den Arbeitsbedingungen, die sich negativ auf die Gesundheit auswirken bzw. krank machen, da diese dauerhafte Stressbelastungen auslösen, gehören vor allem hohe Arbeitsintensität bzw. Zeitdruck (vgl. BAMBERG/ BUSCH/ DUCKI 2003: 46).

Von diesen Stressbelastungen sind unter anderem Menschen betroffen, die überdurch- schnittlich viel Zeit am Arbeitsplatz verbringen, ohne dass ein Ausgleich durch entspre- chende Erholungsphasen eintritt. Es wird auch vom Arbeitsverhältnis vierundzwanzig- sieben gesprochen. Dieser Begriff beschreibt den Zustand, der unverhältnismäßigen Mehrarbeit. 24/7 bedeutet also Hochverfügbarkeit bzw. eine Arbeitsbereitschaft rund um die Uhr.

Die Arbeitszeit ist neben der Schwere der Arbeit, wie die Autoren MERGNER, OSTERLAND und PELTE (1975: 102) bemerken, eine der wichtigsten Größen der Belastungen der Arbeitskräfte. Denn sie ist zum einen der zeitliche Rahmen, in dem sich Belastungen negativ auswirken. Zum anderen stellt sie selbst eine Belastung dar. (Vgl. ebd.). Eine steigende Anzahl an Arbeitskräften ist einer zunehmenden Arbeitszeitbelastung ausgesetzt (vgl. HACKET 2012 b: 663), die folgenschwere Auswirkungen wie Burnout mit sich bringen und die Lebensqualität stark einschränken kann.

Dieses Gefühl des Burnout-Syndroms lässt sich als ein Gefühl des „Ausgebranntseins“ beschreiben, das als Krise der Erfolgreichen benannt wird (vgl. ZEIER 1992: 27). Nicht selten kommen dabei Symptome zum Vorschein, die sich in Hyperaktivität und Gereiztheit ausdrücken. Zusätzlich kann es zu dem Phänomen kommen, dass der Ausgebrannte zusätzlich freiwillig unbezahlte Mehrarbeit leistet und sich dadurch in ihm das Gefühl noch mehr bestärkt, nie Zeit zu haben (vgl. ZEIER 1992: 39). FÜRSTENBERG (1994: 93) benennt diese gefühlte Zeitnot als „angina temporis“.

Ein sich weiteres ergebendes Problem ist, dass sich der Ausgebrannte nicht mehr in der Lage fühlt, sich seinem Motivationsverlust entgegenzustellen. Durch die Antriebslosigkeit bleiben Erfolgserlebnisse aus, die sich normalerweise positiv auf die Entfaltung eines Menschen niederschlagen (vgl. ZEIER 1992: 37). Im schlimmsten Fall findet ein Abbau der eigentlichen Persönlichkeit statt und Gefühle starker Hoffnungslosigkeit oder extremer Verzweiflung machen sich breit (vgl. ZEIER 1992: 40).

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Ende der Leseprobe aus 81 Seiten

Details

Titel
Bedingungsloses Grundeinkommen zur Realisierung der freien Entfaltung der Persönlichkeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt
Hochschule
Technische Universität Berlin
Note
2,0
Autor
Jahr
2014
Seiten
81
Katalognummer
V307778
ISBN (eBook)
9783668060401
ISBN (Buch)
9783668060418
Dateigröße
750 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
bedingungsloses, grundeinkommen, realisierung, entfaltung, persönlichkeit, arbeitsmarkt
Arbeit zitieren
Meike Darup (Autor:in), 2014, Bedingungsloses Grundeinkommen zur Realisierung der freien Entfaltung der Persönlichkeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/307778

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