Finanzierungsmodelle der gesetzlichen Krankenversicherung unter Berücksichtigung demografischer Aspekte


Seminararbeit, 2004

24 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG

2 DEMOGRAFISCHE ENTWICKLUNG
2.1 Nettoreproduktionsrate
2.2 Die Bevölkerungspyramide

3 SOZIALVERSICHERUNGSSYSTEME UNTER DRUCK
3.1 „Drei-Generationen-Vertrag“
3.2 Jugend- und Altenquotient

4 ZWISCHENFAZIT

5 PROBLEMLAGE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG

6 REFORMKONZEPTE DER RÜRUP-KOMMISSION UND ALTERNATIVE VARIANTEN
6.1 Das Lauterbach-Modell
6.2 Das Rürup-Modell
6.3 Vier Reformkonzepte
6.4 Zusammenschau der Modelle

7 BERECHNUNGEN DER RÜRUP-KOMMISSION
7.1 Berechnung für das Lauterbach-Modell
7.2 Berechnung für das Rürup-Modell

8 BERICHT AUS BERLIN: DISKUSSIONSSTAND ZUM RÜRUP-MODELL

9 SCHWEIZER GESUNDHEITSSYSTEM - EIN VORBILD?

10 SCHLUSSBETRACHTUNG
10.1 Beitragsungerechtigkeit?
10.2 Arbeitgeberbeitrag?
10.3 Kapitaldeckung?
10.4 Wettbewerb?

1 Einleitung

Fast 5,5 Millionen Einwohner hat Deutschland in den letzten 30 Jahren verloren - fast ebenso viele wie zwischen 1815 und 1914 nach Nordamerika ausgewandert sind. Denn seit 1972 sterben hierzulande mehr Menschen, als geboren werden - jede nachfolgende Kindergeneration ist um ein Drittel kleiner als die ihrer Eltern. Mit im Schnitt nur noch knapp 1,4 Kindern pro Frau zählt die Bundesrepublik heute zu den kinderärmsten Gesellschaften der Welt. (Klingholz, 2004, S.89)

In der vorliegenden Hausarbeit habe ich mich mit zwei Themenkomplexen kritisch beschäftigt:

- zum einem mit der demografischen Entwicklung in Deutschland und die Auswirkung auf die sozialen Sicherungssysteme im besonderen der gesetzlichen Krankenkasse
- und zum anderem mit den Reformvorschlägen namentlicher Sozialexperten, allen voran das Bürgerversicherungsmodell von Karl Lauterbach und das Kopfpauschalenmodel von Bert Rürup.

2 Demografische Entwicklung

„Kinder kriegen die Leute immer“, war sich Konrad Adenauer sicher. Lebte er heute noch, müsste er anders reden. 1950 waren noch 31 Prozent der Bundesdeutschen jünger als 20 Jahre. Nur noch ca. 21 Prozent waren es 2001 (siehe Abb. S. 3). Die Bevölkerung in Deutschland wird in den kommenden Jahrzehnten beschleunigt altern. Diese Entwicklung ist als sicher anzusehen, da die Bevölkerung von morgen zu einem Teil bereits heute schon lebt. Die heute 25- bis 40-Jährigen werden in 40 Jahren im Wesentlichen die Rentnergeneration bilden, die heutigen Kinder werden dann die Erwerbstätigen sein. Sieht man von der kaum voraussehbaren Zuwanderung ab, sind Bevölkerungsprognosen anders als z.B. Wirtschaftsprognosen mit weit weniger Unsicherheiten behaftet (Rürup-Kommission03, 51).

Fast 5,5 Millionen Einwohner hat Deutschland in den letzten 30 Jahren verloren - fast ebenso viele wie zwischen 1815 und 1914 nach Nordamerika ausgewandert sind. Deutschland hat seit 1972 als erstes Land der Welt mehr Sterbefälle als Geburten. Es ist unter allen Staaten der Welt ein Vorreiter bei der Bevölkerungsschrumpfung und gehört mit Japan zu den Ländern mit der intensivsten demografischen Alterung (Birg 04, 55).

Jede nachfolgende Kindergeneration ist um ein Drittel kleiner als die ihrer Eltern. Von hundert Deutschen bleiben deshalb 30 Jahre später nur noch 70 übrig. Mit im Schnitt nur noch 1,4 Kindern pro Frau zählt die Bundesrepublik heute zu den kinderärmsten Gesellschaften der Welt.

Wollte es seine Bevölkerungszahl halten müsste die durchschnittliche Geburtenrate bei 2,11 liegen. Die Frauen des Jahrgangs 1935 waren die letzten, die im Mittel so viel Kinder bekamen (Kröhnert et al. 04, 4).

2.1 Nettoreproduktionsrate

Bei der Betrachtung der durchschnittlichen Geburtenrate müssen wir noch bedenken, dass nur Frauen Kinder kriegen können. Mit anderen Worten, 1000 Frauen müssen etwas mehr als 1000 Mädchen gebären, um die Generation der Mütter zu ersetzen. Bei weniger als 1000 Mädchen (< 1) nimmt die Bevölkerung langfristig ab, und bei mehr als 1000 Mädchen (> 1) nimmt die Bevölkerung langfristig zu. Diese hypothetische Zahl der Mädchengeburten pro tausend Frauen ist die Zahl, die letztlich über die Zukunft einer Bevölkerung entscheidet.

Sie heißt „Nettoreproduktionsrate“ und liegt für die Bundesrepublik derzeit unter 700/1000 = 0,7. Bei Fortbestand dieser Rate liegen Größe und Struktur der Bevölkerung von heute ab für alle Zeiten fest - solange sich diese Rate nicht ändert (Krämer, 03, 162 f.).

2.2 Die Bevölkerungspyramide

Das Gebilde, das die Demografen einst eine Bevölkerungspyramide nannten, ist längst ein ausgefranster Pilz. Unten wächst wenig nach, und weiter oben sterben die Menschen sehr viel später. Die Lebenserwartung ist im letzten Jahrhundert um gut dreißig Jahre gestiegen. Während der Bevölkerungsanteil der unter 20-Jährigen von 2001 bis 2020 weiter von 20,9 auf 17,5 zurückgehen soll, dürfte sich jener der über 60- Jährigen von 24,1 auf 29,3 Prozent vergrößern. Dramatisch verschärfen wird sich dieser Überhang älterer Menschen nach 2020, wenn die letzten geburtenstarken Jahrgänge der 1960er Jahre ins Rentenalter kommen (Klingholz 04, 90). Dass wir von dem Rückgang bislang so wenig gespürt haben, hat zwei Gründe: Zum einen ist die Lebenserwartung wie oben bereits erwähnt, allein im vergangenen Jahrhundert um 31 Jahre gestiegen. Zum anderen, weil sich Deutschland im selben Zeitraum - faktisch und entgegen den politischen Debatten - zum Einwanderungsland gewandelt hat. Mittlerweile leben hier mehr als zwölf Millionen Menschen, die nicht in Deutschland geboren wurden oder nicht die deutsche Nationalität besitzen:

Das ist die weltweit zweitgrößte zugewanderte Bevölkerung nach jener in den USA. Allein deshalb ist Deutschland bislang nicht leerer geworden. Vorerst jedenfalls (Klingholz, 2004, S. 89).

Die Bevölkerungspyramide spiegelt Zeitgeschichte: Weltkriege, Wirtschaftskrise und Wende haben Spuren hinterlassen, ebenso die veränderte gesellschaftliche Rolle der Frauen und der "Pillenknick" seit den 1960er Jahren Die Geburtenzahl hat sich 30 Jahre lang auf niedrigem Niveau stabilisiert - die Pyramide wächst auf schmalem Fuß nach oben. Doch die Spitze wird sich weiter verbreitern: aufgrund verlängerter Lebenserwartung und nachrückender

3 Sozialversicherungssysteme unter Druck

Die Krise der staatlichen Finanzhaushalte wird durch den demografischen Wandel massiv verschärft. Was dies bedeuten kann, zeigt das Beispiel von Sachsen-Anhalt: Im September 2003 wurde die Kreditwürdigkeit dieses Bundeslandes von der maßgeblichen Rating-Agentur Standard & Poor's herabgestuft - und zwar erstmals explizit auch aus demografischen Gründen.

Der Bevölkerungsrückgang, hieß es, habe negative Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum. Weniger Menschen bedeuten - ebenso wie mehr ältere Menschen - auch weniger Steuer- und Beitragszahlungen z.B. für die Renten- und gesetzliche Krankenversicherung. Wo mangels Kindern die soziale Funktion der Familien geschwächt wird, muss zunehmend der Staat einspringen. So wird sich der Anteil der Pflegebedürftigen, die von Verwandten versorgt werden, bis 2020 von derzeit 70 auf 35 Prozent halbieren (Klingholz 04, 91).

3.1 „Drei-Generationen-Vertrag“

Die Verflechtung der Generationen durch Leistungen und Gegenleistungen wird in Deutschland als Generationenvertrag bezeichnet, wobei dieser Vertrag nicht in schriftlicher Form vorliegt. Die wesentliche Voraussetzung für seine Wirksamkeit ist die Bereitschaft zur Anerkennung der wechselseitigen Verpflichtungen durch die beteiligten Generationen. Dabei ist wichtig, dass am Generationenvertrag immer drei Generationen unmittelbar beteiligt sind, nicht nur zwei. Denn jeder Mensch empfängt zweimal in seinem Leben die Unterstützung durch andere Generationen, denen zwei Gegenleistungen an die Generationen seiner Eltern und seiner Nachkommen gegenüberstehen:

Jeder Mensch ist also im Verlauf seines Lebens zunächst Empfänger (als Kind und Jugendlicher), dann unterstützt er in der Phase der ökonomischen Selbstständigkeit die Generation seiner Eltern und die Nachkommen seiner Altersgruppe, und zu guter Letzt kehrt er als älterer Mensch wieder in den Status des Empfängers zurück. Dieser Sachverhalt wird mit dem Begriff "Drei-Generationen-Vertrag" richtig bezeichnet, während der Ausdruck "Zwei-Generationen-Vertrag" dem Irrtum Vorschub leistet, dass die mittlere Generation durch ihre Einzahlungen zum Beispiel in die gesetzliche Rentenversicherung schon die Leistungen für ihre eigene Versorgung im Alter erbracht hätte.

Die mittlere Generation gibt mit diesen Einzahlungen nur die von ihr in der Kindes- und Jugendphase empfangenen Leistungen an ihre Elterngeneration zurück. Ihre eigene Versorgung im Alter wird erst von der Generation ihrer Nachkommen erwirtschaftet. Die Funktionsfähigkeit des Generationenvertrages bzw. die Sicherheit der Versorgung im Alter hängt daher entscheidend vom Größenverhältnis der aufeinander folgenden Generationen ab, die Versorgungsleistungen empfangen und erbringen (Birg 04, 35 f.).

Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem grundlegenden Urteil vom 3. April 2001 über die Pflegeversicherung ausgeführt: Jedes umlagefinanzierte Sicherungssystem - außer der gesetzlichen Pflegeversicherung gehören dazu auch die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung - kann seine Aufgaben nur dann erfüllen, wenn von der mittleren Generation zwei Leistungen erbracht werden:

erstens der finanzielle Beitrag zur Versorgung der heutigen Generation der Älteren und zweitens die vom Gericht als "generativer Beitrag" bezeichnete Leistung in der Form der Erziehung von Kindern als den künftigen Beitragszahlenden, die später die Renten der heutigen erwerbstätigen Elterngeneration erwirtschaften müssen (Birg, 2004, S. 39).

3.2 Jugend- und Altenquotient

Das oben genannte Größenverhältnis der Generationen wird entscheidend von der Geburtenrate bestimmt. Bei einer niedrigen Geburtenrate ist zwar die Belastung durch Leistungen an die Jüngeren niedrig, aber die Belastung durch die Leistung an die Älteren ist dann um so höher, weil diese Leistungen durch die mittlere Generation erbracht werden müssen, die infolge der niedrigen Geburtenrate relativ wenige Mitglieder hat. Die Belastung der mittleren Generation pro Kopf ihrer Mitglieder lässt sich durch den Jugendquotienten (Zahl der unter 20-Jährigen auf 100 Menschen von 20 bis 60 Jahren) und den Altenquotienten (Zahl der über 60-Jährigen auf 100 Menschen von 20 bis 60 Jahren) angeben. Die Summe aus Jugend- und Altenquotient wird mit dem Begriff Unterstützungsquotient bezeichnet (Birg 00, 14 und Birg 04, 36). Deutschland hatte im Jahr 2000 einen Altenquotient von 42,8, das heißt auf eine Gruppe von 100 Menschen im Alter von 21 bis unter 60 Jahren entfielen ca. 43 Menschen im Alter von 60 und mehr. Bei Konstanz der Kinderzahl auf dem gegenwärtigen Niveau von 1,4 je Frau und konstanter Sterblichkeit bzw. Lebenserwartung würde der Altenquotient (ohne Einwanderungen Jüngerer) im Jahr 2050 auf 91,4 steigen, sich also mehr als verdoppeln (Birg, 2003, S. 178 ff.). Der Unterstützungsquotient beträgt dann 123,3: die mittlere Altersgruppe der 20-60 Jährigen ist nicht mehr in der Lage zwei Leistungen (für die jüngere und die ältere Generation) zu erwirtschaften.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

4 Zwischenfazit

Die „10. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung“ des Statistischen Bundesamtes vom Juni 2003, sagen bis zum Jahr 2050 einen Schwund von 7,4 Millionen Menschen voraus - und zwar unter der Annahme, dass die Lebenswehrwartung weiter steigt und jährlich 200.000 Personen aus dem Ausland zu uns einwandern.

Kämen nur 100.000 im Jahr, wären wir 2050 schon um 15,5 Millionen ärmer. Ganz ohne Migranten um 30 Millionen. Im Jahr 2100 würden dann in Deutschland nur noch 24 Millionen Menschen wohnen - so viel wie Anfang des 19. Jahrhunderts (Kröhnert et al. 04, 4).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Wollte man den Anstieg des Altenquotienten durch Einwanderung Jüngere verhindern, so wäre nach den Berechnungen der UN in Deutschland bis zum Jahre 2050 eine Einwanderung von 188 Mio. Menschen nötig. Die Zahl ist deshalb so hoch, weil die Zugewanderten den Altenquotienten lediglich vorübergehend verringern und nach dem Erreichen des Ruhestandsalters selbst zu einer Erhöhung beitragen, sodass der Entlastungseffekt nur gering ist, zumal auch die Geburtenrate der Zugewanderten (1,9) unter der für die langfristige Bestandserhaltung erforderlichen Zahl von 2,1 Lebendgeborenen pro Frau liegt (Birg 03, 177).

Fazit: Mit Einwanderung jüngerer Menschen kann die demografische Alterung nicht aufgehalten, sondern nur gemindert werden.

Ein ähnliches Ergebnis erhält man aus folgendem Gedankenexperiment: Wollte man den Anstieg des Altenquotienten alleine durch eine Erhöhung der Geburtenrate verhindern, wäre eine Erhöhung der Geburtenrate von 1,4 auf 3,8 erforderlich. Dieses Ziel ist utopisch, denn selbst in den Entwicklungsländern, in denen die Geburtenrate weltweit am höchsten ist, entfallen im Durchschnitt pro Frau nur noch 3,1 Lebendgeborene (Birg 03, 178).

Fazit: Die demografische Alterung ist infolge des bereits eingetretenen Geburtenrückgangs, der unausweichlich weitere große Geburtenrückgänge in der Zukunft nach sich ziehen wird, mit Familienpolitik nicht zu verhindern. Die demografische Alterung kann nur noch gemildert werden.

Dennoch sollte die Politik sofort mehr Anreize für (angehende) junge Familien schaffen, damit diese (mehr) Kinder bekommen können und auf diese Weise die Früchte ab der zweiten Hälfte des Jahrhunderts geerntet werden können. Denn ihr Erfolg wird erst dann zu spüren sein, nachdem die zusätzlich geborenen Kinder ihrerseits mehr Kinder zur Welt gebracht haben.

Umfragen zeigen sogar, dass die Deutschen keine schwindende Nation sein wollen. Dass der hohe Wert der Familie ungebrochen ist. Dass sich 74 Prozent aller Kinderlosen Kinder wünschen - am liebsten zwei. Warum viele diesen Wunsch nicht verwirklichen, ist allerdings unzureichend erforscht (Klingholz 04, 92). In der aktuellen Debatte spielen Kinder vor allem als ökonomischer Faktor eine Rolle - als finanzielle Belastung für Familien, als zukünftige Rentenzahler, aber nicht als Bereicherung unseres Lebens. Die Zukunft könnte noch weniger kinderfreundlich aussehen: wenn die Alten die Wählermehrheit ausmachen - aber nur noch eine Minderheit von ihnen Enkel hat. Wie reformfreudig wird die Gesellschaft dann noch sein? Wie bereit, in den Nachwuchs zu investieren, statt in den Erhalt des Status quo?

Erst die Krise der Renten- und Krankenversicherungskassen hat das Thema an die Oberfläche gebracht. Doch die jetzt angeschobene Diskussion erfasst den wirklichen Umfang des demografischen Wandels nicht einmal im Ansatz: Deutschland wird sich, wie andere Industrienationen auch, in den kommenden Jahrzehnten von Grund auf verändern.

[...]


1 Diese bestandserhaltende Geburtenziffer, die den im Durchschnitt pro Frau geborenen Kindern entspricht, muss etwas oberhalb von zwei liegen, weil regelmäßig mehr Jungen als Mädchen geboren werden (Rürup-Kommission 03, 52).

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Finanzierungsmodelle der gesetzlichen Krankenversicherung unter Berücksichtigung demografischer Aspekte
Hochschule
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
Note
1,7
Autor
Jahr
2004
Seiten
24
Katalognummer
V30749
ISBN (eBook)
9783638319430
Dateigröße
872 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Finanzierungsmodelle, Krankenversicherung, Berücksichtigung, Aspekte
Arbeit zitieren
Dipl.-Ges.wirt Daniel Engel (Autor:in), 2004, Finanzierungsmodelle der gesetzlichen Krankenversicherung unter Berücksichtigung demografischer Aspekte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30749

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