Das Konzept der Menschenrechte aus moralischer und völkerrechtlicher Sicht


Akademische Arbeit, 2006

19 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung ... 3

2 Das Konzept der Menschenrechte ... 4
2.1 Menschenrechte als moralisch-normative Kategorie ... 4
2.1.1 Unteilbarkeit der Menschenrechte ... 5
2.1.2 Exkurs: „Kann mal einer amnesty helfen, bitte?“ ... 6
2.2 Menschenrechte als völkerrechtlich-positivistische Kategorie ... 7
2.2.1 Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ... 8
2.2.1.1 Aufbau und Inhalt der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ... 8
2.2.1.2 Bedeutung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in der internationalen Politik ... 9
2.2.2 Die Internationalen Pakte von 1966 ... 10
2.2.3 Weitere Menschenrechtskonventionen und regionale Abkommen ... 11

3 Literaturverzeichnis ... 14
3.1 Forschungsliteratur ... 14
3.2 Internetquellen ... 18

„Alle Menschen, was immer ihr
kultureller oder historischer Hintergrund ist,
leiden, wenn sie eingeschüchtert,
gefangen genommen oder gefoltert werden. …
Darum müssen wir auf einem globalen Konsens
bestehen, nicht nur über die Notwendigkeit,
weltweit die Menschenrechte zu achten,
sondern auch über die Definition dieser Rechte.“
Dalai Lama, New York, April 1994.[1]

1 Einleitung

Menschenrechte sind bis heute nicht unumstritten. Vor über einem halben Jahrhundert, unter dem Eindruck der Verbrechen des Zweiten Weltkrieges, verfasste die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte mit dem Anspruch auf universale, angeborene und unveräußerliche Menschenrechte. Die Jahresberichte von amnesty international und Human Rights Watch zeugen jedoch von anhaltenden Menschenrechtsverletzungen: In einigen Staaten Afrikas, u.a. in Somalia und Kenia, wird bis heute die schmerzhafte Tradition der Beschneidung von Frauen aufrechterhalten. Im Jahr 2003 wurden allein in China, Iran, USA und Vietnam insgesamt 84% der weltweiten Todesstrafen vollzogen, oftmals ohne fairen Gerichtsprozess.[2] Auch in der „westlichen Welt“, in der die Anerkennung der Menschenrechte auf den ersten Blick unumstritten scheint, sind die tatsächlichen Rechte der Menschen - die nicht nur einen Anspruch auf Geltung für die Bürger der Nationalstaaten haben, sondern für alle Menschen gelten sollen - nicht selbstverständlich. Dazu muss man nicht bis zu den Gräueln des Holocaust vor über 60 Jahren zurückgreifen: Von der menschenunwürdigen Behandlung gefangener Terroristen der USA in Guantánamo Bay bis zur gewaltsamen Abschiebung von Asylsuchenden in Deutschland sind die Nachrichten voll von Verstößen gegen internationale Menschenrechtsabkommen.[3]

Die vorliegende Arbeit widmet sich vor diesem Hintergrund der Frage nach dem Konzept der Menschenrechte.

2 Das Konzept der Menschenrechte

Das oft gebrauchte Schlagwort der Menschenrechte hat zwei funktionale Bedeutungszusammenhänge. Einerseits gilt es als moralische Kategorie, die das Zusammenleben der Menschen bestimmen soll. In ihrer moralisch-normativen Funktion sind die Menschenrechte allgemeingültig, universell, vorstaatlich und unabhängig ihrer realistischen Durchsetzbarkeit zu betrachten. Andererseits sind die Menschenrechte seit der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen im Jahr 1948 grundlegender Bestandteil des Völkerrechts und damit auch als völkerrechtlich-positivistische Kategorie zu verstehen.[4] Im Folgenden werden beide Kategorien vorgestellt.

2.1 Menschenrechte als moralisch-normative Kategorie

“A human right by definition is a universal moral right, something which all men, everywhere, at all times ought to have, something of which no one may be deprived without a grave affront to justice, something which is owing to every human being simply because he is human.”[5]

Diese Definition von Maurice Cranston beschreibt treffend den Absolutheitscharakter menschenrechtlicher Gültigkeit. Menschenrechte sind naturrechtlich begründet mit der bloßen Existenz eines Individuums als menschliches Wesen. Dieses Konzept natürlicher und angeborener, unveräußerlicher und universeller Rechte, welches auch von der UNO als Menschenrechtskonzept akzeptiert wird, soll in dieser Arbeit als Grundlage für den Begriff der Menschenrechte dienen. Ein häufig dargebrachtes Argument gegen die Gültigkeit der Menschenrechte ist die mangelnde Durchsetzbarkeit derselben. An ihrem moralischen Begründungszusammenhang findet dieser Vorwurf jedoch keinen Halt.

Die Menschenrechte als moralische Kategorie werden von ihren Verfechtern sowohl als die Grundvoraussetzung menschlichen Zusammen-lebens als auch als Zielvorstellung der Gestaltung menschlicher Gemeinschaft verstanden.

[...]


[1] Zitat aus: Kälin, Walter/ Müller, Lars/ Wyttenbach, Judith (Hg.): Das Bild der Menschenrechte, Baden (Schweiz), 2004, S. 612.

[2] Vgl. Amnesty international Jahresbericht 2004, S. 34.

[3] Vergleiche dazu die Jahresberichte von Human Rights Watch oder amnesty international: Human Rights Watch: World Report 2006, New York 2006; amnesty international e.V.: Jahresbericht 2004, Frankfurt am Main 2004.

[4] Vgl. Göller, Thomas: Internationales Völker- und Menschenrecht vor den Herausforderungen postmoderner Formen der Gewalt, in: Kühnhardt, Ludger/ Takayama, Mamoru: Menschenrechte, Kulturen und Gewalt, 2005, S. 83-106, hier: S. 88.

[5] Cranston, Maurice: What are Human Rights?, London 1973 (2. Aufl.), S. 36.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Das Konzept der Menschenrechte aus moralischer und völkerrechtlicher Sicht
Hochschule
Universität Münster  (Institut für Soziologie)
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
19
Katalognummer
V307371
ISBN (eBook)
9783668056824
ISBN (Buch)
9783668133150
Dateigröße
479 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
menschenrechte, allgemeine Erklärung der menschenrechte, Menschenrechtskonvention
Arbeit zitieren
Johanna Wolf (Autor:in), 2006, Das Konzept der Menschenrechte aus moralischer und völkerrechtlicher Sicht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/307371

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