Der Kinderwunsch von Menschen in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften

Möglichkeiten, Hindernisse, Grenzen


Bachelorarbeit, 2013

84 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

EINFÜHRUNG

A GESELLSCHAFTLICHE KONTROVERSE UM DIE GLEICHGESCHLECHTLICHE ELTERNSCHAFT

1 DIE BEDEUTUNG VON FAMILIE
1.1 Definition Familie
1.2 Familieim Wandel
1.3 Demographische Entwicklung

2 PLURALISIERUNG UND INDIVIDUALISIERUNG DER HAUSHALTS­UND FAMILIENFORMEN
2.1 Die Regenbogenfamilie
2.2 Besonderheiten der„Homo-Ehe"
2.2.1 Das Lebenspartnerschaftsgesetz
2.2.2 Steuerrechtliche Gleichstellung

3 STAND DER FORSCHUNG

4 STATISTISCHE ANGABEN

5 HOMOSEXUALITÄT IN DER SOZIALEN ARBEIT

B MÖGLICHKEITEN FÜR MENSCHEN IN GLEICHGESCHLECHTLICHEN LEBENSGEMEINSCHAFTEN IHREN KINDERWUNSCH ZU REALISIEREN- HINDERNISSE UND GRENZEN

6 ENTKOPPELUNG VON BIOLOGISCHER UND SOZIALER ELTERNSCHAFT
6.1 Wege zur biologischen Elternschaft
6.1.1 Die heterologe Insemination
6.1.1.1 Spendersamen aus der Samenbank
6.1.1.2 Rechtlicher Rahmen für Samenbanken
6.1.1.3 DieprivateSamenspende
6.1.2 Queerfamilien
6.1.2.1 DasKleine Sorgerecht
6.1.2.2 Stiefkindadoption
6.1.3 Leihmutterschaft/ Eizellspende
6.1.3.1 Was ist unter Leihmutter- oder Ersatzmutterschaft zu verstehen?
6.1.3.2 Die Leihmutterschaft im gesetzlichen Kontext
6.1.3.3 Eizellspende und Leihmutterschaft im Ausland
6.1.3.4 Juristische Hürden bei Inanspruchnahme einer Leihmutter aus dem Ausland
6.2 Wege zur sozialen Elternschaft
6.2.1 Adoption durch gleichgeschlechtliche Partner
6.2.1.1 Die Inlandsadoption
6.2.1.2 Historischer Abriss zur Adoption
6.2.1.3 Der Weg zur Adoption eines Kindes
6.2.1.4 Die rechtliche Einbettung der Adoption
6.2.1.5 Die Sukzessive Zweitadoption
6.2.2 Die Internationale Adoption
6.2.2.1 Was ist eine Internationale Adoption?
6.2.2.2 Die Ursprünge der internationalen Adoption
6.2.2.3 Rechtliche Aspekte der Internationalen Adoption
6.2.2.4 Die internationale Vermittlung
6.2.2.5 Vermittlungskosten
6.2.2.6 Hindernisse
6.2.3 Pflegeelternschaft
6.2.3.1 Die unbefristete Vollzeitpflege
6.2.3.2 Rechtliche Aspekte
6.2.4 Kafala

7 KRITISCHE REFLEXION

8 SCHLUSSBETRACHTUNG UND AUSBLICK

I ANHANG

II ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

III ABBILDUNGSVERZEICHNIS

IV LITERATURVERZEICHNIS

V QUELLENVERZEICHNIS

Einführung

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ord­nung- so verspricht es Artikel 6 Absatz 1 unseres Grundgesetzes. Leider scheint dieses Privileg Menschen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen oftmals verwehrt zu bleiben, während heterosexuellen Eheleuten in Deutsch­land selbst bei (eingeschränkter) Infertilität verschiedene Wege offen stehen ihren Wunsch nach einer Familie zu erfüllen. Dieses Phänomen hat diverse Hintergründe, denn homosexuelle Partnerschaft steht in einem äußerst kriti­schen gesellschaftlichen Diskurs.

Auch Angela Merkel will die volle Gleichstellung homosexueller Paare bei der Adoption erst auf Anweisung des Bundesverfassungsgerichts rechtlich festi­gen: „Die CDU wird das von sich aus nicht tun. Wenn Gerichte diese ver­pflichtend machen würden, würden wir es sicher umsetzen."

Zur Begründung fügte sie hinzu: „Wenn wir sagen 'Schutz von Ehe und Fa­milie', verstehe ich unter Ehe eben Mann und Frau. Das ist das, was mich leitet."

Zugleich räumte Merkel ein, dass auch in gleichgeschlechtlichen Partner­schaften Werte gelebt würden. SPD, Grüne und die Linkspartei, aber auch die FDP hingegen drängen auf eine rasche volle Gleichstellung auch im Adoptionsrecht (dpa 2013).

Die Angelegenheit hat sich längst zum Politikum entwickelt.

Handelt es sich bei der Auslegung des oben genannten Grundsatzes ledig­lich um eine Frage der Definition von Begrifflichkeiten? Was verstehen wir im Jahr 2013 unter dem Begriff Ehe, unter dem Begriff Familie?

Der Mikrozensus für Deutschland weist 2013 immerhin rund 5000 homose­xuelle Paare aus, die bereits mit Kindern zusammen leben. Mindestens 7200 Kinder wachsen in diesen Familien auf (Eggen/Rupp, 2011 S.23).

Bedürfen diese Kinder und ihre Eltern keines oder einer differenzierten Form des in Artikel 6 GG zugesicherten Schutzes durch den Staat?

Eng mit dieser Frage verbunden stellt sich aber eine neue: Wie sieht es mit dem Kindeswohl aus? Steht das Recht seine eigene Persönlichkeit zu entfal­ten, sprich ein Kind großziehen zu wollen, über dem des Kindeswohls?

Ist dieses in diesem Kontext einer vergleichsweise höheren Gefährdung aus­gesetzt als in anderen Familien?

Die Absicht dieser Arbeit besteht nicht darin zu erforschen, ob Kinder in ho­mosexuellen Partnerschaften besser oder schlechter aufwachsen als Kinder in gegengeschlechtlichen Beziehungen oder darin zu prüfen wie Sozialisati­onsprozesse erfolgen. Das hat bereits eine Studie von 2009 untersucht, wel­che das Bundesjustizministerium in Auftrag gegeben hatte.

Fakt ist, dass heute eine Vielfalt an Familienformen besteht und gelebt wird, welche jede für sich Respekt und Akzeptanz verdient- nicht zuletzt nur des­halb, weil die Kinderzahlen in den letzten Jahrzehnten dramatisch rückläufig sind, was die Frage provoziert, ob wir es uns angesichts dessen überhaupt noch leisten können und wollen Paaren vorzuschreiben in welchem familiä­ren Zusammenhang Kinder entstehen und aufwachsen dürfen und wo nicht.

Im Rahmen dieser Arbeit interessiert vordergründig die Frage welcher Mög­lichkeiten sich Menschen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften aktuell bedienen können, um ihren Kinderwunsch zu realisieren.

Das Ziel besteht darin Methoden und Wege zu finden und zusammen zu tra­gen, welche zur Erfüllung des Kinderwunsches führen können unter Berück­sichtigung der unterschiedlichen Zugänge für Männer und Frauen sowie der rechtlichen Grundlagen. Vielleicht ergeben sich einfachere oder schwierigere Möglichkeiten, die zu einer Empfehlung führen können oder zu einem Abra­ten. Vermutlich wird die Methode aber ganz individuell auf das jeweilige Paar und dessen Ressourcen zugeschnitten sein müssen.

Zu Beginn der Arbeit möchte ich über die gesellschaftlichen und gesetzlich­politischen Schwierigkeiten, die sich für homosexuelle Paare ergeben, auf das Thema zugehen. Daneben sollen die Begriffe Familie und Homo-Ehe beleuchtet werden mit dem Ziel die Schwierigkeiten zu hinterfragen (und zum Schluss hin vielleicht zu überwinden?).

Der Hauptteil wird sich auf Wege erstrecken, welche Möglichkeiten Men­schen theoretisch und praktisch nutzen können, um schließlich ein leibliches oder ein angenommenes Kind zu ihrer Familie zählen zu können. Aus­schlaggebend wird dabei sein, rechtliche Normen zu finden und heran zuzie­hen, mit der Absicht zu erkennen, ob das jeweilige Vorhaben zum langfristi­gen Erfolg führt oder- im Gegenteil- sogar illegal sein könnte.

Den Abschluss der Arbeit wird sicher eine Einschätzung des bisher Ge­schriebenen bilden. Dazu werden nochmal die Inhalte der Einführung aufge­nommen- vielleicht wird sich die eine oder andere Möglichkeit eines Kom­promisses, eines Vorschlags für die Zukunft oder eine besondere Empfeh­lung entwickeln.

A Gesellschaftliche Kontroverse um die gleichgeschlecht­liche Elternschaft Zwischen fünf und zehn Prozent der Weltbevölkerung sind homosexuell.

Nach aller wissenschaftlichen Erkenntnis handelt es sich bei Homosexualität um ein angeborenes Persönlichkeitsmerkmal. (Golz 2010, S.2)

Ebenso wie bei heterosexuellen Paaren gibt es gleichgeschlechtliche Männer und Frauen, bei denen der Wunsch nach einem Kind besteht.

Für Homosexuelle bedeute Eltern zu werden häufig ein langer Kampf gegen Vorurteile und Behörden, die in Deutschland die Vorstellung, dass zwei El­ternteile gleichen Geschlechts Kinder haben können, nicht gesetzlich aner­kennen, denn das Konzept der heterosexuellen Elternschaft sei so tief in un­serer kulturellen Geschichte verwurzelt, dass der Gedanke an eine homose­xuelle Elternschaft nur schwer zu fassen sei. (Fthenakis/Ladwig 2002, S.3)

Ein Ausdruck dieser Einstellung zeige sich in der Tatsache, dass Homosexu­alität üblicherweise mit Kinderlosigkeit gleichgesetzt werde. (Vgl. Streib 1991).

So lebten in Berlin zu Anfang dieses Jahrhunderts nur etwa 55 Prozent der Kinder und Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren mit ihren beiden ver­heirateten Eltern zusammen, die übrigen 45 Prozent wuchsen in einem ande­ren Umfeld auf (Böger, Schöttler 2001). Es wird also deutlich, dass diese Kinder von alleinerziehenden Müttern und Vätern aufgezogen werden, von Großeltern oder anderen Verwandten, dass sie in Stief-, Pflege-, oder Patchwork-Familien groß werden sowie im Internat und Einrichtungen der öffentlichen Erziehungshilfe. Eine weitere Komponente stellen Regenbogen­familien dar.

Obwohl diese, wie eben aufgelistet, keineswegs die einzige Alternative zur klassischen Kleinfamilie darstellen, seien Regenbogenfamilien, [Familien, deren Elterngemeinschaft gleichgeschlechtlich ist (Anm. d. Verf.)], so Elke Jansen, Leiterin des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland recht­lich immer noch „Familien zweiter Klasse“. Insbesondere in vielfältigen Facet­ten der Familienplanung bestehe eine eklatante Ungleichbehandlung von homo- und heterosexuellen Familien. Auch die steuerrechtlichen Regelungen gingen lange speziell zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder. So seien einer Regenbogenfamilie mit einem monatlichen Brutto-Einkommen von 3000 Euro etwa 300 Euro weniger pro Monat zur Verfügung gestanden für Kleidung, Nachhilfeunterricht, Klassenfahrten, Weihnachtsgeschenke. (Jansen 2007, S.6).

Diese Ungerechtigkeit dürfte sich mit der steuerrechtlichen Gleichstellung (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegatten-Splitting vom 07.Mai 2013 2 BvR 909/06, 1981/06 und 288/07) durch das Bundesverfas­sungsgericht vom Juli 2013 allerdings nivellieren.

1 Die Bedeutung von Familie

Die Kontroverse um Vorstellungen von Familie und Familienleben sowie de­ren Bewertung durch Kirche, Politik und Gesellschaft werden dieser Tage in den Medien wie es scheint sehr emotional diskutiert. Obwohl die Mehrheit der Menschen in Deutschland, wie es aussieht, ein klares Bild vom Familien­begriff entwickelt zu haben scheint, ist dieser tatsächlich einem steten Wan­del unterworfen.

In der Literatur finden sich unzählige Eingrenzungsversuche desselben.

1.1 Definition Familie

Das Bundesverfassungsgericht definiert den Begriff Familie folgendermaßen: „Familie ist die umfassende Gemeinschaft von Eltern und Kindern, in der den Eltern vor allem Recht und Pflicht zur Pflege und Erzie­hung der Kinder erwachsen. Dieser Ordnungskern der Institute ist für das allgemeine Rechtsgefühl und Rechtsbewusstsein unantastbar.“ (BVerfG 10, 59/66).

Die tatsächliche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft von Eltern mit Kindern ist als Familie durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützt (vgl. BVerfGE 79, 256 <267>; 108, 82

Hinsichtlich des hier relevanten Kontexts erscheint zudem jene plausibel, welche Ulrich Reitz in seinem Kommentar für die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (27.02.2013) „Vater, Mutter, Kinder“ vorschlägt.

„Familie ist, wo Paare füreinander und für Kinder Verantwortung überneh­men. Entscheidend an diesem Gedanken ist die gegenseitige Verantwortung, nicht das Geschlecht der Verantwortungsträger.“

1.2 Familie im Wandel

Im Wesentlichen stellt Familie ein Wirtschafts- und Sozialgebilde dar. Mit der Ausbreitung der kapitalistischen Produktion und der damit einhergehenden Trennung von Arbeits- und Wohnstätte im Laufe der Industrialisierung bildete sich die bürgerliche Familie heraus, welche als Vorläufermodell der moder­nen Kleinfamilie gilt. In den 1950/60er Jahren genoss diese Kleinfamilie höchste Anerkennung. Ersatzlösungen wurden lange Zeit diskriminiert und werden es- wie an Beispielen bzgl. der gleichgeschlechtlichen Elternschaft dargelegt werden kann- noch heute.

Familie gilt als Ort des Rückzugs und der Reproduktion. Ihre Mitglieder kön­nen Nähe, Vertrauen, Sicherheit und Geborgenheit in ihr finden. Gerade in Krisen und wirtschaftlich schwierigen Zeiten betonen die Menschen den Wert der Familie.

Traditionell ist sie, in der Form wie sie noch heute teilweise als Ideal angese­hen wird, nämlich mit Mutter und Vater, deren Zusammenleben auf einer Liebesheirat basiert und Kinder hervorbringt, eine bürgerliche Erfindung des 19. Jahrhunderts. Die Struktur ist entscheidend geprägt durch die Trennung von Erwerbsarbeit und Familie und die damit verbundene geschlechtsspezifi­schen Arbeitsteilung.

Die Wirklichkeit heute stellt sich anders dar, denn neben dieser Form, die häufig schon als Auslaufmodell bezeichnet wird, treten Alternativen in Erscheinung: Ein-Elternfamilien, Patchwork- oder eben auch Regen­bogenfamilien. Ein Grund für diese Entwicklung lässt sich in den Indivi­dualisierungstendenzen suchen, mit denen sich dem Menschen seit den späten sechziger Jahren ganz neue Auswahl- und Entscheidungsmög­lichkeiten bieten.

Der Soziologe Ulrich Beck geht davon aus, dass mit der Individualisie­rung des Einzelnen einhergehend bisherige gesellschaftliche Leitbilder ihre Gültigkeit verlieren. So vielfältig und verheißungsvoll die Möglich­keiten und Chancen der Moderne sich präsentieren mögen- sie sind häufig gekoppelt an Entfremdung und die Notwendigkeit sich außerhalb des ursprünglichen Familien- und Beziehungskontexts neu anzupassen, neu zu orientieren. Erwerbstätigkeit bringt heute neue Herausforderun­gen mit sich, viele Firmen fordern ein hohes Maß an Flexibilität hinsicht­lich Einsatzbereitschaft sowohl des Arbeitspensums als auch des -ortes. Diese ist mit Kindern zum Teil nur schwer zu erbringen.

Aber auch das Streben nach dem individuellen Glück, Spontaneität und Freiheit, in dem die Fürsorge für eine Familie als Beschränkung der ei­genen Individualität wahrgenommen wird, kollidiert mit den Erfordernis­sen einer lebenslangen Verantwortung, welche Familie mit sich bringt.

Wie Burkhard Fuhs in seinem Aufsatz „Zur Geschichte der Familie“ konstatiert, muss die wissenschaftliche Konstruktion der Geschichte der Familie immer auch als Geschichte der Familienforschung und als Aus­einandersetzungen um die zentralen Werte und Normen einer sich wandelnden Gesellschaft verstanden werden. Dabei, so Fuhs, hätten wir es zunächst mit (durchaus auch umstrittenen) Fakten der Verände­rung zu tun, sowie mit Familienbildern, mit Vorstellungen und vor allem mit emotionalen Bewertungen des Wandels. (Fuhs 2007, S.20).

Heute wird die geringe Geburtenrate vor allem in sog. bildungsnahen Schich­ten oft den Frauen angelastet: Ihr Streben nach Selbstverwirklichung im Be­ruf geschehe auf Kosten von Mutterschaft. Wie zu erfragen und zu beobach­ten ist, scheint es aber tatsächlich mehr und mehr Männer zu geben, die unter Bindungsängsten leiden und sich scheuen, die lebenslange Verpflich­tung, die mit Vaterschaft einhergeht, zu akzeptieren.

Die Gründung einer eigenen Familie verliert somit wohl zu Gunsten der indi­viduellen Freiheit und Verwirklichung an Bedeutung.

1.3 Demographische Entwicklung

Während Ende des 19. Jahrhunderts eine deutsche Frau im Durchschnitt fast fünf Kinder gebar, liegt die Rate derzeit bei 1,4 Kindern. Diese werden an­ders als damals nicht mehr als Arbeitskräfte und Altersvorsorge gebraucht, sondern entwickelten sich- im Gegenteil- zum Kostenfaktor. (Vgl. Berlininsti­tut für Bevölkerung und Entwicklung 2008).

Das Statistische Bundesamt berechnete gar eine Fertilitätsrate, die von 1990 bis 2011 von 1,45 auf 1,36 Kinder pro Frau gesunken sei. (Statista 2012).

Abbildung 1 zeichnet drei verschiedene Szenarien wie die Kurve der bun­desdeutschen Bevölkerung sich bis zum Jahr 2060 entwickeln könnte. Dabei variieren die Annahmen je nach Entwicklung zwischen 1,2 und 1,6 Kindern pro Frau.

Abbildung 1 Zusammengefasste Geburtenziffer bis 2060

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Statistisches Bundesamt 2011

Im „Statistischen Jahrbuch 2013" für 2012 wird aufgrund des Mikrozensus von 73.000 gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und davon 32.000 Lebenspartnerschaften, die in einem Haushalt zusammenleben, ausgegan­gen.

Auswertungen ergeben, dass in Deutschland ca. 40% der homosexuellen Partnerschaften durch Frauen geführt werden.

Würde die Gesetzeslage dahingehend konformiert, könnte die Geburtenrate insofern potentiell profitieren.

Nach aktueller Lage erklären Eggen/ Rupp, dass hinsichtlich gleichge­schlechtlicher Lebensgemeinschaften aufgrund eingeschränkter Chancen zur Verwirklichung bestehender Kinderwünsche davon auszugehen sei, dass deren Realisierung noch seltener geworden sei. Dies hänge vermutlich damit zusammen, dass vor der gleichgeschlechtlichen immer seltener eine hetero­sexuelle Beziehung eingegangen werde. (Vgl. Eggen/ Rupp 2011, S.23).

2 Pluralisierung und Individualisierung der Haushalts- und Familienformen

Mit der These von der „Pluralisierung familialer Lebensformen“ ist die Vor­stellung verbunden, dass derzeit ein Prozess der Vervielfältigung von Fami­lienformen stattfindet, es folglich heute mehr Formen gibt als früher. Demge­genüber wendet Nave-Herz ein, dass es schon immer viele verschiedene Formen von Familie gegeben habe. Was derzeit geschehe, sei eher eine Verschiebung der Dominanz (Maihofer/Böhnisch et.al. 2001, S.13).

Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass es vor und zu Beginn der Indust­rialisierung eine außerordentlich große Vielfalt familialer Lebensformen ge­geben habe. Faktisch alle heute auftretenden Lebensformen dürften schon in dieser historischen Phase existiert haben. (Ebd. S.21).

Eine besondere Variante gegenüber der klassisch propagierten nimmt nach wie vor die Ein-Eltern-Familie ein. Allerdings hat sich hier sowohl hinsichtlich der gesellschaftlichen Akzeptanz als damit einhergehend auch familienrecht­lich (Erbschaft, Unterhalt, Umgangsrechte und -pflichten) in den letzten Jahr­zehnten einiges verändert, was noch vor wenigen Jahrzehnten unvorstellbar gewesen ist. So dürfte sich eine alleinerziehende Mutter zumindest im All­tagsleben einer Großstadt keinen diskriminierenden Attacken mehr ausge­setzt sehen. Alleinerziehende Väter, so scheint es, dürfen sich sogar beson­derer Anerkennung erfreuen.

Die klassische Vater-Mutter-Kind-Konstellation kann in Deutschland schon lange nicht mehr als häufigste Lebensform bezeichnet werden.

Wie untenstehende Tabelle darstellt, hat Matthias Petzold (2001) zum Ver­ständnis der großen Vielfalt familialen Zusammenlebens in seinem Aufsatz über die Typen des familialen Zusammenlebens sieben Formen systema­tisch eingeordnet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Petzold 2001

Diese Skizzierung der Vielfalt an Lebensformen dient der Verdeutlichung, dass Kinder ohnehin in unterschiedlichsten Bezügen aufwachsen, und eine Familie im klassischen Sinne nicht mehr der Norm entspricht.

2.1 Die Regenbogenfamilie

Eine recht neu aufkommende Form des in Erscheinung Tretens von Familie stellen Menschen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften dar, die sich da­zu entscheiden Kinder groß zu ziehen.

Neu sicherlich deshalb, weil Homosexualität unter Männern offiziell zwischen dem 25.Juni 1969 und dem 10.März 1994 eingeschränkt bis 1969 schlicht­weg unter §175 Homosexuelle Handlungen Bestandteil des Strafgesetzbu­ches war. (Dt. Bundestag (2005) Drucksache 17/6343).

Neu aber auch, weil es gesellschaftlicher Entwicklungen bedarf und es ohne sozialer oder insbesondere auch reproduktionsmedizinischer Unterstützung (Insemination/ Leihmutterschaft über Eizellspende) für Menschen gleichen Geschlechts biologisch unmöglich ist gemeinsame Nachkommen zu zeugen.

Umfragen zufolge möchte heute jede zweite lesbische Frau und jeder dritte schwule Mann in einer Familie mit Kindern leben (Litters o.A.) Oft gibt es Kinder aus einer früheren heterosexuellen Beziehung, doch immer mehr homosexuelle Paare planen ihre Partnerschaft mit einem eigenen Baby zu ver­vollständigen.

Tatsächlich ist es für Menschen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen in Deutschland auch heute nicht einfach eine Familie zu gründen; nicht nur bio­logisch sind natürliche Grenzen gesetzt, auch Politik und Gesetzgebung wei­sen klare Schranken auf.

2.2 Besonderheiten der „Homo-Ehe“

Das Bundesverfassungsgericht definiert den Begriff Ehe als die Vereinigung eines Mannes und einer Frau zu einer grundsätzlich unauflöslichen Lebens­gemeinschaft. (BVerfG 10, 59/66). Dieser Ordnungskern der Institute sei für das allgemeine Rechtsgefühl und Rechtsbewusstsein unantastbar.

Aus Sicht der Kirche ist die Ehe ein heiliger Bund. Sie ist das Versprechen, sich zu lieben und zu ehren bis zum Tod.

Vor allem in Hinblick auf Homosexualität haben die kirchlichen Institutionen sehr traditionelle Ansichten. Eine Trauung ist nur in wenigen Kirchen mög­lich.

Dementgegen sieht die Bundesdeutsche Gesetzgebung seit dem 01. August 2001 im Rahmen des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, häufig kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), die Option zur Verpartne- rung für homosexuelle Männer und Frauen vor.

Damit ist es gleichgeschlechtlichen Paaren qua Gesetz möglich, eine Leben­spartnerschaft zu begründen. Mit der Ehe zwischen Mann und Frau wird die­se, wie sich aus oben genannter Definition des Ehebegriffs durch das BVerfG herleiten lässt, hierzulande nicht gleich gesetzt.

Tabelle 2 stellt dar wie sich die gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaf­ten in Deutschland seit dem Jahr 2001 entwickelt haben. Es fällt auf, dass das Institut der Eingetragenen Lebenspartnerschaft erst ab dem Jahr 2006 auftaucht. Das entsprechende Gesetz war bereits fünf Jahre zuvor in Kraft getreten.

Tabelle 2 Entwicklung der gleichgeschlechtlichen Lebensgemein­schaften, darunter: eingetragene Lebenspartnerschaften

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.2.1 Das Lebenspartnerschaftsgesetz

In den 27 EU-Mitgliedstaaten sind die Regelungen sehr unterschiedlich. In den Niederlanden, Dänemark, Schweden, Belgien, Spanien und Portugal können Homosexuelle die Ehe schließen. Die Niederlande führte sie 2001 als erstes Land der Welt ein. Dänemark, Vorreiter in Sachen eingetragene Lebenspartnerschaft, die in dem skandinavischen Land bereits seit 1989 existiert, folgte.

Zehn weitere EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, erlauben verschie­dene Formen der eingetragenen Lebenspartnerschaft, welche aber bei Adop­tionen, im Erb- oder Steuerrecht den Partnern nicht dieselben Rechte ein­räumt wie Eheleuten.

Italien, Griechenland und viele osteuropäische Staaten wie Polen und Litau­en, erkennen gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht an. Das eigenstän­dige Rechtsinstitut der Eingetragenen Lebenspartnerschaft wird begründet durch eine von den Ländern zu bestimmenden Behörde.

Die Partner haben die Möglichkeit einen gemeinsamen Namen zu bestim­men und bekennen sich zu gegenseitigen Unterhaltsrechten und -pflichten.

Daneben greifen das gesetzliche Erbrecht sowie das Recht des überleben­den Partners in einen Mietvertrag über Wohnraum einzutreten. Die Partner können vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen sowie Nach­zugs- und Einbürgerungsrechte für den ausländischen Lebenspartner in An­spruch nehmen.

Die Partner können einander in die Kranken- und Pflegeversicherung mit einbeziehen. Schließlich wird ihnen das sog. „kleine Sorgerecht“ zugestan­den (-> Co-Elternschaft, vgl. §9 Abs.1 LPartG), um in Angelegenheiten des täglichen Lebens eines Kindes (vgl. §1687 Satz 3 BGB), das der Partner in die Beziehung einbringt, mitentscheiden zu können.

Mit dem Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts (LPar- tÜbG, Januar 2005) wurde es Lebenspartnern im Rahmen der Stiefkindadop­tion (§9 Abs.7 LPartG) ermöglicht, das volle gemeinsame Sorgerecht für das leibliche Kind des Partners zu erlangen. Ein fremdes Kind gemeinschaftlich zu adoptieren ist homosexuellen Paaren in Deutschland bislang nicht mög­lich. Jedoch dürfte das Bundesverfassungsgericht im Februar 2013 durch seiner Entscheidung (BVerfG, 1 BvL 1/11 vom 19.2.2013, Absatz-Nr. (1 - 110)), die Nichtzulassung der sukzessiven Adoption angenommener Kinder eingetragener Lebenspartner durch den anderen Lebenspartner verletze so­wohl die betroffenen Kinder als auch die betroffenen Lebenspartner in ihrem Recht auf Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG, den Weg zur gemein­samen Adoption perspektivisch geebnet haben. Der Gesetzgeber hat bis zum 30. Juni 2014 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen.

Bis zur gesetzlichen Neuregelung ist folgerichtig das Lebenspartnerschafts­gesetz mit der Maßgabe anzuwenden, dass die sukzessive Zweitadoption auch für eingetragene Lebenspartnerschaften möglich ist.

2.2.2 Steuerrechtliche Gleichstellung

Mit Urteil vom 7.5.2013 (BVerfG, 2 BvR 909/06 vom 7.5.2013, Absatz-Nr. (1 - 151)) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eingetragene Lebenspartnerschaften steuerlich der Ehe gleichgestellt werden müssen.

Das gilt insbesondere für die Anwendung des Ehegattensplittings. Damit werden die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zu Ehegatten und Ehen entsprechend dem genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften angewendet.

3 Stand der Forschung

Bis vor kurzem war das Wissen über das Leben gleichgeschlechtlich orien­tierter Menschen in Deutschland wenig fundiert. Neben kleineren Erhebun­gen beschränkte es sich im Wesentlichen auf die erste umfangreiche empiri­sche Untersuchung von Buba/Vaskovics (2001) und auf Auswertungen des Mikrozensus.

Studien zur Homosexualität haben sich früher meist mit dem einzelnen Ho­mosexuellen befasst. Gleichgeschlechtliche Paargemeinschaften sind ein relativ neues Untersuchungsgebiet. Homosexuelle Partnerschaft hat es bis in die jüngste Zeit nur sehr selten gegeben. Homosexuelle waren sogar häufig heterosexuell verheiratet und gezwungen ein Doppelleben zu führen. (Peu- ckert 2005, S.286).

Erst in jüngster Zeit liefern Studien tiefergehende Einsichten in die Lebenssi­tuationen gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften und ihrer Kinder. Es gibt eine Dissertationsarbeit von Ina Carapacchio aus dem Jahr 2009, in der sie sich mit der Diskriminierung von Kindern Homosexueller bzw. dem Ver­gleich von Regenbogen- mit heterosexuellen Familien auseinander setzt.

Zu nennen sind ferner Dorett Funcke und Petra Thorn (2010): Die gleichge­schlechtliche Familie mit Kindern sowie die breit angelegte Studie des Staatsinstituts für Familienforschung in Bamberg im Auftrag des Bundesmi­nisteriums für Justiz (Rupp 2009).

Zudem hat der Lesben- und Schwulenverband ein sehr interessantes Projekt zum Thema Regenbogenfamilien- alltäglich und doch anders (2007) veröf­fentlicht. Enthalten sind viele Fallbeispiele. Ähnlich ausgerichtet ist das Handbuch Regenbogenfamilien (2010) von Stephanie Gerlach, in welchem viele betroffene Personen zu Wort kommen.

Die Veröffentlichungen von Uli Streib-Brzic: Das lesbisch-schwule Babybuch (2007) und Marina Rupp: Partnerschaft und Elternschaft bei gleichge­schlechtliche Paaren- Verbreitung, Institutionalisierung und Alltagsgestaltung (2011) gewähren weitere Einsichten in den Forschungsstand.

Dass die Erforschung gleichgeschlechtlicher Paarbeziehungen im gegenwär­tigen politisch-historischen Kontext unerlässlich und längst überfällig sei, be­merkt Maja S. Maier in ihrem Beitrag „Gleich und/ oder doch verschieden?“ (2011, S.182).

Allerdings, so Maier, laufe diese Gefahr, eher als Reflex auf Gleichstellungs­und Antidiskriminierungsgesetzgebung, denn als wissenschaftliche Erkennt­nis bewertet werden zu müssen: Die Paradoxie aller Studien zu homosexuel­len Lebensweisen liege darin, dass die Hervorhebung von Gemeinsamkeiten mit heterosexuellen Konstellationen und die Relativierung von Besonderhei­ten und Unterschieden dazu führen könnten, dass Homosexualität einerseits essentialisiert bzw. naturalisiert werde, und andererseits (homo-) sexuelle Beziehungen neuen Normierungen unterworfen würden.

Aus dieser Formulierung ergibt sich einer neue Frage, nämlich, ob und in­wieweit der fehlende gegengeschlechtliche Elternteil zu ersetzen ist. Kann und soll dies durch das Elternpaar geleistet werden oder ist es sogar wichtig andersgeschlechtliche Freunde, Bekannte, Familienmitglieder intensiver in die Erziehung einzubeziehen als dies bei der klassischen Familie der Fall ist?

Insgesamt liegen noch vergleichsweise wenige wissenschaftliche Publikatio­nen zum Thema Kinderwunsch bei gleichgeschlechtlichen Paaren vor. Daher muss in dieser Arbeit vereinzelt auch auf Veröffentlichungen aus Tageszei­tungen und aus dem Internet verwiesen werden.

4 Statistische Angaben

Insgesamt gab es nach Angaben des Statistischen Bundesamts 2012 etwa 73.000 gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften in Deutschland. (Desta- tis 2013.)

Die Zahl von 1996 bis 2011 sei um rund 29.000 gestiegen (1996: 38.000). 40% der gleichgeschlechtlichen Paare lebten 2011 in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Diese Quote habe sich seit 2006 (19%) verdoppelt.

Rund 7.000 Kinder wohnten bei Elternteilen gleichen Geschlechts. Neun von zehn Lebensgemeinschaften lebten jedoch kinderlos. (Destatis 2012).

Darüber hinaus muss darauf hingewiesen werden, dass es sich dabei nur um Annäherungswerte handeln kann, denn es werden kaum alle Familien erfasst werden oder sie gehen aus verschiedenen Gründen nicht als gleichge­schlechtliche Lebensgemeinschaften oder Regenbogenfamilien aus der Er­hebung hervor.

Das wird sich zum 01.Januar 2014 ändern. Dann tritt das „Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölke­rungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz - BevStatG)" vom 20. April 2013 in Kraft. Dadurch werden Lebenspartnerschaften in Zukunft statistisch ge­nauso erfasst wie Ehen.

5 Homosexualität in der Sozialen Arbeit

In der Sozialen Arbeit gilt es unterrepräsentierte Gruppen zu stärken und sie in ihren Rechten zu unterstützen. Das Thema Ehe homosexueller Menschen, und neu, der geäußerte Wunsch nach einem Familienleben, verunsichert viele Menschen. Auch in den Medien erscheinen immer wieder Berichte über innovative Gesetzesentwürfe und Entscheidungen des Bundesverfassungs­gerichts, welche offensichtlich äußerst kontrovers diskutiert werden.

Zu den Aufgaben der Sozialen Arbeit gehört es m.E. auch sensibel für neue gesellschaftliche Impulse zu sein und diese nach außen hin zu vertreten und zu stärken (-> Empowerment).

Wir leben heute in einer Gesellschaft, in der die Verwirklichung der eigenen Individualität ein hohes Gut darstellt und vom Werteempfinden her über dem Wohl der Gemeinschaft angesiedelt ist. Somit ist ein hohes Maß an Toleranz und Liberalität konsequenter Weise angebracht.

Dazu gehört auch das Verbot der Diskriminierung und Benachteiligung von Menschen u.a. wegen ihres Geschlechts und ihrer sexuellen Ausrichtung. Soziale Arbeit ist dem allgemeinen gesetzlichen Auftrag verpflichtet alle, also auch gleichgeschlechtlich lebende, Klienten und Klientinnen bei der Verwirk­lichung ihrer Lebensform zu unterstützen und sie gegen Diskriminierung zu schützen.

Das neue Selbstbewusstsein homosexueller Männer und Frauen könnte mit einem erhöhten Beratungsbedarf durch Sozialarbeiter einhergehen. Im Zent­rum Sozialer Arbeit steht die Aufgabe Menschen in der Verwirklichung ihrer Grundrechte zu stützen. Gemäß dem Sozialstaatsgrundsatz hat Soziale Ar­beit den Auftrag soziale Gegensätze auszugleichen und für soziale Gerech­tigkeit zu sorgen. In diesem Sinne ist es unerlässlich die Gesetzeslage zu kennen und deren Entwicklung zu beobachten. Ferner ist es in der Sozialen Arbeit stets von Nöten sich empathisch in die Problematik der jeweiligen Zielgruppe einzufühlen, sich mit Fakten vertraut zu machen und auf dieser Basis die eigene Haltung zu reflektieren.

Zur Umsetzung ihres gesetzlichen Auftrags benötigen soziale Fachkräfte be­rufliche Kompetenzen, die sie befähigen professionell zu handeln sowohl im Umgang mit dem Klientel und seinem Umfeld/ in seinem Lebensraum als auch in der Arbeit mit Organisationen.

[...]

Ende der Leseprobe aus 84 Seiten

Details

Titel
Der Kinderwunsch von Menschen in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften
Untertitel
Möglichkeiten, Hindernisse, Grenzen
Hochschule
Hochschule München  (Angewandte Sozialwissenschaften)
Note
1,7
Autor
Jahr
2013
Seiten
84
Katalognummer
V304394
ISBN (eBook)
9783668025981
ISBN (Buch)
9783668025998
Dateigröße
1266 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
kinderwunsch, menschen, lebenspartnerschaften, möglichkeiten, hindernisse, grenzen
Arbeit zitieren
Julia Surel (Autor:in), 2013, Der Kinderwunsch von Menschen in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/304394

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Der Kinderwunsch von Menschen in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden