Prüfung des Goodwills nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz


Hausarbeit, 2014

32 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Einführung
1.2 Gang der Arbeit

2 Goodwill
2.1 Erstbewertung
2.2 Folgebewertung

3 Risikoorientierter Prüfungsansatz
3.1 Wesentlichkeit
3.2 Prüfungsrisiko
3.2.1 Inhärentes Risiko
3.2.2 Kontrollrisiko
3.2.3 Entdeckungsrisiko
3.3 Prüfungsmethode
3.4 Einsatz von Spezialisten
3.5 Prüfungsdokumentation
3.6 Berichterstellung

4 Prüfungsziele
4.1 Vollständigkeit
4.2 Bewertung
4.2.1 Bildung der CGU
4.2.2 Zuordnung des Goodwills
4.2.3 Ermittlung des erzielbaren Betrages
4.3 Bestehen
4.4 Ansatz
4.5 Eigentum

5 Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: ESMA-Report zum bilanzierten Goodwill 2010

Abbildung 2: Entstehung des Goodwills

Abbildung 3: Ermittlung eines etwaigen Wertminderungsbedarfs

Abbildung 4: Zusammensetzung des Prüfungsrisikos

Abbildung 5: Beispiel zur Quantifizierung des Fehlerrisikos

Abbildung 6: Durchschnittlicher Diskontierungszinssatz nach Branchen

Abbildung 7: Durchschnittlich verwendete Wachstumsrate nach Branchen

Abbildung 8: Praxisbeispiel zur Sensitivitätsanalyse

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Einführung

Mit der Jahresabschlussprüfung wird die ordnungsgemäße Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie der ggf. vorhandenen weiterführenden Bestimmungen im Gesellschaftervertrag oder in der Satzung, die sog. Normenkonformität, sichergestellt. Dabei sind die internationalen Prüfungsstandards zu berücksichtigen.1 Mit dem Bestätigungsvermerk testiert der Wirtschaftsprüfer am Ende der Prüfung, dass der Jahresabschluss frei von Unrichtigkeiten und Verstößen ist, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (VFE-Lage) des Unternehmens auswirken würden.2

Der Jahresabschluss besteht neben der Bilanz aus der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und dem Anhang.3 Bei Kapitalgesellschaften ist zusätzlich ein Lagebericht zu erstellen. Dieser ist nicht Bestandteil des Jahresabschlusses, jedoch ebenfalls Gegenstand der Prüfung.4

Im Rahmen einer Untersuchung unter 235 Unternehmen stellte die European Securities and Markets Authority (ESMA), eine unabhängige EU-Behörde die sich mit der Stabilitätssicherung des Finanzsystems in der Europäischen Union befasst, in einem 2013 veröffentlichten Bericht zum Teil erhebliche Goodwills in den Bilanzen der befragten Unternehmen fest. Der nachfolgenden Übersicht kann entnommen werden, dass die Gesamtsumme der im Jahr 2010 von den 235 Unternehmen bilanzierten Goodwill sich auf ca. 790.000 Mio. EUR beläuft. Das entspricht einem durchschnittlichen Goodwill von ca. 3.361 Mio. EUR.5

Abbildung 1: ESMA-Report zum bilanzierten Goodwill 2010

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: ESMA Report 2013/2

http://www.esma.europa.eu/system/files/2013-02.pdf

Diese Umfrage verdeutlicht die Relevanz der Prüfung des Goodwills im Rahmen der Abschlussprüfung. Durch den erheblichen Wertansatz sowie die häufig auch vorhandene starke Gewichtung des Goodwills in Relation zur Bilanzsumme können etwaige Fehler dazu führen, dass der Abschluss mit wesentlichen Fehlern behaftet ist. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, ist der Goodwill entsprechend im Rahmen der Prüfung zu berücksichtigen.

1.2 Gang der Arbeit

Zunächst soll in der vorliegenden Ausarbeitung im Kapitel 2 auf die Entstehung sowie die Folgebewertung des Goodwills eingegangen und dessen Wesen ver- anschaulicht werden, bevor im folgenden Kapital der Fokus auf den risikoorien- tierten Prüfungsansatz gelegt wird. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Behandlung der Prüfungsziele in Bezug auf den Goodwill. Diese werden im Ka- pitel 3 erläutert. Dabei wird auf das Prüfungsziel „Bewertung“ ein besonderes Augenmerk gelegt. Anschließend wird eine abschließende Betrachtung vorge- nommen.

2 Goodwill

2.1 Erstbewertung

Durch den vom International Accounting Standards Board (IASB) geschaffenen International Financial Reporting Standard (IFRS) 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ wurde in der europäischen Rechnungslegung neben einer klaren Definition des Goodwill dieser auch eindeutig als Vermögensgegenstand eingeordnet. Die Bestimmung des Goodwills hat, wie in Abbildung 2 ersichtlich, nach der Methode der Purchase-Price-Allocation (PPA) zu erfolgen. Dabei wird der gezahlte Kaufpreis bzw. der Wert der Gegenleistung den einzelnen Vermögensgegenständen und Schulden des erworbenen Unternehmens zugeordnet und dabei stille Reserven und Lasten aufgedeckt.

Abbildung 2: Entstehung des Goodwills

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung, in Anlehnung an IFRS 3.

Aus Gründen der Vereinfachung wurde an dieser Stelle auf die Darstellung und Handhabung bei Vorliegen von Minderheitsanteilen verzichtet.

Die stillen Reserven entstehen durch Unterbewertung der Aktiva-Posten bzw. Überbewertung der Passiva-Posten. In diesem Fall spiegelt der Buchwert nicht den tatsächlichen Marktwert wieder. Dies ergibt sich bei Vermögensgegenständen bspw. daraus, dass die Abschreibung nicht den tatsächlichen Werteverzehr des Vermögensgegenstandes widerspiegelt. Das Pendant stellen die stillen Lasten da, die sich bei Überbewertung von Aktiva- bzw. Unterbewertung von Passiva-Posten ergeben. Liegt die tatsächliche Nutzungsdauer eines Vermögensgegenstandes etwa unter der gewöhnlichen Nutzungsdauer, liegt der tatsächliche Wert dieses Postens unter dem Buchwert.

Das Berechnungsschema verdeutlicht, dass es sich bei dem Goodwill um eine Residualgröße handelt, die sich aus der Differenz zwischen dem für das erwor- bene Unternehmen entrichteten Kaufpreis bzw. den Wert der übertragenen Ge- genleistung und der zum Fair-Value bewerteten Vermögensgegenstände und Schulden ergibt. Die Residualgröße wurde vom Erwerber entrichtet, weil er sich aus dem Zusammenschluss bestimmte Vorteile verschafft, die nicht in der Bi- lanz ersichtlich sind.

Hauptgründe für die mit dem Unternehmenserwerb einhergehende Entstehung des Goodwills sind z.B.:6

- Stärkung des Going-Concern-Gedankens durch die Übernahme
- Neu entstehende Synergie-Effekte
- Stärkung des Arbeitskräftepotenzials

Diese Aspekte können u.a. dazu führen, dass der Erwerber bereit ist mehr für das Unternehmen zu bezahlen, als es nach dem Fair-Value-Ansatz wert ist. Der so ermittelte derivative Goodwill unterliegt gem. den Vorgaben des Standard- setzers einer Ansetzungspflicht. Dementgegen unterliegt ein selbst geschaffener sog. originärer Firmenwert, dem kein Unternehmenszusammenschluss zu Grunde liegt, nach den Regelungen des IASB einem Ansatzverbot.7

Je mehr Vermögensgegenständen mit ihren individuellen Zeitwerten bewertet werden können, desto geringer fällt der Goodwill aus. Ebenso sinkt dieser, je mehr stille Reserven im Rahmen der Zeitwertermittlung bei den einzelnen Ver- mögensposten aufgedeckt werden können. Es wird zunächst versucht der ent- stehenden Residualgröße weitere immateriellen Vermögensgegenständen zu- zuordnen, die ggf. bei der Fair-Value-Bewertung nicht mitberücksichtigt wurden. Darunter könnte z.B. eine miterworbene Kundenliste oder Marke zählen. Erst wenn keine weitere Zuordnung mehr möglich ist, wird der verbleibende Betrag als Goodwill ausgewiesen.8

Übersteigt die Bewertung des Unternehmens zum Fair-Value den Kaufpreis bzw. den Wert der Gegenleistung, ergibt sich ein negativer Goodwill. Folglich wurde das erworbene Unternehmen unter seinem Marktpreis veräußert. Mögliche Ursachen dafür sind bspw.

- ein Notverkauf oder
- ein günstiger Kaufpreis („Lucky-Buy“).

Der sog. „Badwill“ spielt in der Praxis eine tendenziell eher untergeordnete Rolle. Aus diesem Grund wird auf diese Form des Goodwills im Folgenden nicht weiter eingegangen.

2.2 Folgebewertung

Der International Accounting Standard (IAS) 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“ wurde im Jahr 1998 vom IASB eingeführt. Der Standard erörtert die in der internationalen Rechnungslegung anzuwendenden Verfahren zur Identifizierung von Wertminderungen für immaterielle Vermögensgegenstände und zeigt auf, wie diese buchhalterisch zu erfassen sind.9

Bei einem Goodwill schreibt der Standard eine jährliche Überprüfung der Werthaltigkeit des in der Bilanz ausgewiesenen Buchwertes durch die Bestimmung des erzielbaren Betrages vor.10 Ferner ist der erzielbare Betrag immer dann zu ermitteln, wenn bestimmte Anzeichen erkennbar sind die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten.11

Bei dem Goodwill handelt es sich um einen gemeinschaftlichen Vermögens- wert, dem eine oder mehrere sog. Cash-Generating-Unit (CGU) zugeordnet werden müssen.12 Dies ist erforderlich, da nicht der Goodwill selbst zukünftige Cashflows generiert sondern dazu beiträgt, dass diese durch eine oder mehrere CGU geschaffen werden.13 Bei der Zuordnung hat sich das Unternehmen am internen Berichtswesen zu orientieren um eine geeignete Planungsrechnung für die jeweiligen CGU vorweisen zu können. Eine CGU ist im Standard als die kleinste zu lokalisierende Gruppe von Vermögensgegenstände definiert, die von anderen Gruppen größtenteils unabhängige Mittelzuflüsse generiert.14 Da der Goodwill keine eigenen und von den anderen Vermögenswerten unabhän- gigen Mittelzuflüsse erzeugt, ist im Rahmen des Impairment-Tests der erzielba- re Betrag nicht für den Goodwill selbst, sondern für die dem Goodwill zugeord- neten CGU zu bestimmen.15

Der erzielbare Betrag, auch als „recoverable-amount“ bekannt, ist der jeweils übersteigende Betrag aus dem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzwert eines Vermögensgegenstandes.16 Während bei der Ermittlung durch den Zeitwert aktuelle Marktgrößen herangezogen werden und anschlie- ßend die bei einer fiktiven Veräußerung entstehenden Kosten abgezogen wer- den, wird beim Nutzwert das sog. Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF- Verfahren) angewendet um anhand der zukünftig prognostizierten Zahlungs- ströme den Wert der CGU zu ermitteln.

[...]


1 § 317 Abs. 5 HGB.

2 § 317 Abs. 1 HGB.

3 § 242 Abs. 3 HGB.

4 § 316 HGB.

5 Vgl. ESMA Report 2013/2 2013, S. 7.

6 Vgl. IFBC white paper 2006, S. 2.

7 Vgl. Küting, K. / Stampa, D. 2010 S. 2 f.

8 Vgl. ebd. S. 5.

9 Vgl. Baetge, J. / Kirsch, H. 2005 S. 277.

10 Vgl. IAS 36.10 (b).

11 Vgl. IAS 36.90.

12 Vgl. IAS 36.76 (a).

13 Vgl. IAS 36.6.

14 Vgl. ebd.

15 Vgl. IAS 36.67.

16 Vgl. IAS 36.6.

Ende der Leseprobe aus 32 Seiten

Details

Titel
Prüfung des Goodwills nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz
Hochschule
Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg in Sankt Augustin
Veranstaltung
Schwerpunktfach
Autor
Jahr
2014
Seiten
32
Katalognummer
V303719
ISBN (eBook)
9783668021440
ISBN (Buch)
9783668021457
Dateigröße
841 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Goodwill;, Impairment-Test;, IFRS 3;, IAS 36;, CGU;, risikoorientierter Prüfungsansatz;, Abschlussprüfung;, Wirtschaftsprüfung, PPA, Wesentlichkeit
Arbeit zitieren
Dominik Claßen (Autor:in), 2014, Prüfung des Goodwills nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/303719

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