Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitnehmer


Hausarbeit, 2015

24 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Vorgehensweise der Arbeit

3. Das 3 - Säulen Modell
3.1. Grundlagen der privaten Altersvorsorge
3.2. Grundlagen der gesetzlichen Rente

4. Grundlagen der Betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
4.1. Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge
4.1.1. Direktversicherung
4.1.2 Pensionskassen
4.1.3. Pensionsfonds
4.1.4. Unterstützungskasse
4.1.5 Pensionszusage / Direktzusage

5. Vorteile für Arbeitnehmer

6. Fazit

7. Abbildungsverzeichnis

8. Abkürzungsverzeichnis

9. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Die Rente ist sicher.“ Dieser Satz von Norbert Blüm klingt wohl jedem, der sich mit dem Thema Rente beschäftigt hat, noch in den Ohren. Heute zumindest scheint sicher, dass die gesetzliche Rente nicht reichen wird, um auch im Alter den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Rechnet man vorsichtig, haben heutige Nettoeinkommen inflationsbedingt in 30 Jahren nur noch die Hälfte ihrer Kaufkraft.“[1]

„Die meisten Menschen wollen alt werden, fürchten aber das Alter. Das muss nicht sein. Eine ausreichende finanzielle Vorsorge macht vieles leichter.“[2]

„Für die Rentner von morgen wird es also finanziell eng. Und schon heute hat ein Drittel der fleißigen Beitragszahler Angst vor Altersarmut. Zu Recht, denn nicht nur die Rentenzahlungen werden, gemessen am letzten Gehalt, gekürzt, sie werden auch zunehmend besteuert. Schon seit 2005 steigt Jahr für Jahr der zu versteuernde Anteil der bezogenen Rente um mehrere Prozentpunkte. Wer 2040 in den Ruhestand geht, wird die gesamten Altersbezüge versteuern müssen. Im Gegenzug können Angestellte Jahr für Jahr einen immer größeren Teil ihrer Altersvorsorgebeiträge steuerlich absetzen. Für sie lohnt es sich, zur Deckung künftiger Lücken aus der gesetzlichen Rente mit der Steuerersparnis privat vorzusorgen.“[3]

Im Zuge der allgemeinen Entwicklung der Rentensituation in Deutschland ist es heute nahezu unerlässlich, zusätzliche Vorsorgemaßnahmen zu treffen, also sollte frühzeitig freiwillig vorgesorgt werden. Eine der zahlreichen Möglichkeiten zur Finanzierung ist die betriebliche Altersvorsorge, die zur Zusatzversorgung zählt. „Die betriebliche Altersversorgung ist ein fester Bestandteil der Alterssicherungssysteme in den alten Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland. Als freiwillige Sozialleistung des Arbeitgebers hat sie eine Ergänzungsfunktion zur Grundversorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung.“[4] Weiterhin ist eine betriebliche Altersvorsorge sehr praktisch für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, denn Vorteile können beide Seiten daraus ziehen. Womit wir zur Fragestellung kommen:

Steigert eine Betriebliche Altersvorsorge die Attraktivität des Arbeitgebers?

2. Vorgehensweise der Arbeit

Wir beschäftigen uns mit der Fragestellung, welche Aspekte einen Arbeitgeber attraktiver für potentielle Arbeitnehmer macht und splitten die Beantwortung auf, in Dienstplan, Unternehmensethik, Gehalt, Weiterbildung, Anerkennung und Altersvorsoge. Da uns das Thema der Altersvorsorge am interessantesten erscheint, beschäftigen wir uns genauer mit diesem Ansatz. Dieser Themenbereich lässt sich wiederum in die Bereiche betriebliche Altersvorsorge, private Altersvorsorge und die gesetzliche Rente teilen. Da es den angeforderten Rahmen dieser Hausarbeit maßgeblich übersteigen würde, die private Altersvorsorge und die gesetzliche Rente zusätzlich zu diskutieren, schneiden wir sie nur kurz an und erklären das zu diesem umfassenden Thema gehörigen 3-Säulen Modell. Im Hauptteil konzentrieren wir uns auf die Grundlagen der betrieblichen Altersvorsorge und definieren, welche Durchführungswege es gibt. Im Folgenden ziehen wir die Vorteile für Arbeitnehmer daraus und erarbeiten wissenschaftlich, ob das Anbieten einer betrieblichen Altersvorsorge eine Attraktivitätssteigerung des Arbeitgebers verursacht.

3. Das 3 - Säulen Modell

„Das Rentensystem in Deutschland ruht mittlerweile auf drei Säulen, von denen keine mehr aus dem Gesamtgefüge wegzudenken ist:

1. gesetzliche Rentenversicherung
2. betriebliche Altersvorsorge
3. private Altersvorsorge

Dieses sogenannte Drei-Säulen-Modell ist einerseits wichtig, weil nicht alle Personen Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben – diese ist denjenigen vorbehalten, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und mit ihrem Einkommen nicht über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Aber auch für alle, die einen Anspruch auf die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, wird es wegen der demografischen Entwicklungen in Deutschland zunehmend wichtiger, sich mithilfe einer privaten und/oder einer betrieblichen Altersvorsorge zusätzlich abzusichern.“[5]

„Nach dem 3 – Säulen – System übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung die Grundversorgung. Danach folgt die betriebliche Altersvorsorge. Die individuelle Abrundung schließlich liegt bei der dritten Säule. Sie wird hauptsächlich repräsentiert durch die private Lebensversicherung.“[6]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1 [7] : 3 Säulen Modell des Rentensystems in Deutschland

Im Folgenden werden die geeigneten Versorgungsformen der einzelnen Schichten näher erläutert. Die verschiedenen Bausteine der jeweiligen Schichten gilt es individuell und sinnvoll zu kombinieren, um eine optimale steuerbegünstigte flexible Zukunftsversorgung aufzubauen.

Die „Grundversorgung“ im Alter wird durch die erste Schicht, der gesetzlichen Rente, gewährleistet. Für die Arbeitnehmer handelt es sich hierbei um die Versorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung. Zielgruppen der Altersvorsorgeform sind besser verdienende Arbeitnehmer, Freiberufler und Beamte, die steuerbegünstigt vorsorgen wollen.

„Die Mitarbeiter stellen mittels der Entgeltumwandlung Anteile ihrer Vergütung in das Lebensarbeitszeitkonto ein. Dies ist für den Arbeitgeber liquiditätsneutral.“[8]

Die zweite Schicht des Modells umfasst die vom Staat geförderte Altersvorsorge wie die Riester Rente und die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.

„Die Riester–Rente soll die Versorgungslücke schließen, die durch die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus zusätzlich entstanden ist. Daher ist die staatliche Förderung grundsätzlich auf Personen beschränkt, die Pflichtbeiträge zur Deutschen Rentenversicherung leisten oder einen Beamtenstatus besitzen. Sofern nur ein Ehepartner die Voraussetzungen für die unmittelbare Förderung erfüllt - also rentenversicherungspflichtig ist und einen Riester–Vertrag besitzt, kann auch der nicht rentenversicherungspflichtige Partner einen Riester-Vertrag abschließen und die Zulage ohne Eigenbeiträge erhalten.“[9]

„Produkte, die der privaten Altersversorgung oder einem anderweitigen Vermögensaufbau dienen, wie zum Beispiel private Lebens- und Rentenversicherungen oder Bank- und Investmentsparpläne, gehören zu der sogenannten Dritten Schicht. Auch diese Anlageformen dienen der Altersvorsorge, sie sind jedoch in der Laufzeit, der Verfügbarkeit und in der Leistung flexibler als in den anderen Altersvorsorge-Schichten.“[10]

Private Rentenversicherungen können unabhängig von der jeweiligen beruflichen Tätigkeit als Altersvorsorge genutzt werden. Jedoch bietet sich die Vorsorgevariante, als relativ sichere Einkommensquelle im Alter, gerade für Selbstständige die kaum oder keine Rentenansprüche aus gesetzlichen Vorsorgesystemen zu erwarten haben.

3.1. Grundlagen der privaten Altersvorsorge

„Das gesetzliche Rentensystem in Deutschland basiert auf dem sogenannten Generationenvertrag. Dieser sieht vor, dass die Berufstätigen durch ihre Rentenbeiträge, die Rente der älteren Bevölkerung finanzieren. Allerdings ist die gesetzliche Altersvorsorge nur möglich, wenn es weitaus mehr junge Berufstätige als Rentner gibt. Durch den demografischen Wandel verschiebt sich dieses Verhältnis jedoch immer mehr. Es werden weniger Kinder geboren, im Gegenzug steigt die Lebenserwartung. Die Deutschen werden im Durchschnitt also älter, was nicht nur bedeutet, dass sie länger Rente beziehen, sondern auch, dass sie einen immer größeren Anteil der Bevölkerung ausmachen.“[11]

Seit 2002 wird die private Altersversorgung staatlich gefördert, die unter dem damaligen amtierenden Bundessozialminister Walter Riester eingeführt und als „Riester - Rente“ bekannt wurde.

Um die Versorgungslücke der gesetzlichen Rente zu schließen, schließen sie eine private Zusatzversicherung ab.

Als private Altersvorsorge bezeichnet man alle kapitalgedeckten Anlagemöglichkeiten (bspw. Lebensversicherungen etc.), die ein Versicherter während des Arbeitslebens bespart, um im Rentenalter mehr Geld zur Verfügung zu haben. Die private Altersvorsorge ist freiwillig und nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Die staatlich geförderte Riester-Rente eignet sich für Angestellte und weitere gesetzlich Rentenversicherte. Des Weiteren ist die Rürup-Rente eine Altersvorsorge für Selbstständige und Personen mit hoher Steuerlast. Die Rentenversicherung und die Lebensversicherung sind Möglichkeiten für alle Kundengruppen.

Die ideale private Altersvorsorge steht unter anderem in Zusammenhang mit dem Alter, der Berufstätigkeit und der gewünschten Art der Investition in der Rente. Dabei gilt es zu überlegen, ob die Sicherheit wichtiger ist oder ob auf eine möglichst hohe Renditechance gebaut wird. „Sicherheit besteht beispielsweise bei Investitionen in Banksparpläne. Etwas risikoreicher, dafür eventuell Gewinn bringender ist es, wenn Sie sich für Fondssparpläne entscheiden. Eine unabhängige Analyse und kompetente Beratung ist der Schlüssel zum richtigen Vorsorgepaket.“[12]

„Die Förderung der zusätzlichen Altersversorgung ist im § 10 a EStG festgelegt. Die Förderung besteht aus Zulagen oder, wenn günstiger, im Sonderausgabenabzug der Sparleistungen (Eigenleistung und Zulage) bis zu 2.100 Euro plus 60 Euro für den mittelbar zulagenberechtigten Ehepartner. In Abhängigkeit von zu leistenden Eigenbeträgen wird eine Zulage gezahlt, die sich aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage zusammensetzt.

Für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, beträgt die jährliche Zulage von 185 Euro. Ist das Kind nach dem 31.12.2007 geboren, beträgt die jährliche Kinderzulage 300 Euro. Ab 2008 erhalten alle Förderberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einmalig eine um 200 Euro erhöhte Grundzulage ( Berufseinsteigerbonus ). Die Zulage wird dem Riester – Vertrag gutgeschrieben.“[13]

3.2. Grundlagen der gesetzlichen Rente

„Die Reform der Rentensysteme ist eine der größten Herausforderungen dieses Jahrhunderts.“[14]

"Wer sorgt für mich, wenn ich alt bin?" fragen sich heutzutage viele Berufstätige. Gerade im Alter ist ein ausreichender Versicherungsschutz von existenzieller Bedeutung.

In erster Linie dient die gesetzliche Rentenversicherung der Alterssicherung von Beschäftigten, freiwillig Versicherten und anderen Personen, die der Versicherungspflicht unterliegen.

Seit 1. Januar 2013 beträgt der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung 18,9 Prozent. Dieser wird zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt. Um Anspruch auf die Rente im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit zu haben, muss derzeit also monatlich 9,45 Prozent des Bruttoeinkommens in die Rentenversicherung gezahlt werden. Jedoch gilt dieser Prozentsatz nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

„Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gliedert sich in zwei zentrale Bereiche: Die Zahlung von Altersrenten gehört seit dem Bestehen der gesetzlichen Rentenversicherung zu ihren zentralen Aufgaben. Aber auch vor den Folgen der verminderten Erwerbsfähigkeit und des Todes des Ehepartners sind die Versicherten durch die Rente weitestgehend abgesichert. Die zweite große Aufgabe der Rentenversicherung ist die Rehabilitation. Sie sorgt dafür, die Erwerbsfähigkeit kranker und behinderter Menschen positiv zu beeinflussen und - wenn möglich - wieder herzustellen.“[15]

Die gesetzliche Rentenversicherung wird im Wesentlichen durch ein Umlageverfahren finanziert. Die jeweiligen Beitragszahler bringen die Renten der aus dem Arbeitsleben Ausgeschiedenen auf und erwerben selbst einen Anspruch auf ihre eigene (kommende) Rente (Generationenvertrag). Es gibt erhebliche Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland ist die Deutsche Rentenversicherung.

Als Funktion des Lohnersatzes soll die Rente den versicherten Menschen eine ausreichende Lebensgrundlage bieten. In der Regel werden Renten geleistet als Renten wegen Alters (beispielsweise Regelaltersrente), Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sowie Renten wegen Todes (beispielsweise als Witwen-/Waisenrenten). Auf diese drei Rentenarten wird im fortlaufenden Text eingegangen.

Renten wegen Alters

„Jeder Versicherte hat durch die Altersrente die Möglichkeit, sich bei Erreichen eines bestimmten Alters vom aktiven Berufsleben zurückzuziehen und eine angemessene Rente zu erhalten. Entscheidend für die Rentenhöhe ist der während des gesamten Versicherungslebens erzielte Arbeitsverdienst. Voraussetzung für den Bezug aller Altersrenten ist dabei, dass versicherte Männer und Frauen, die die Altersgrenze erreicht haben, eine Mindestversicherungszeit erfüllt und einen Rentenantrag gestellt haben müssen.

Die Regelaltersgrenze beträgt 65 - 67 Jahre. Bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen und unter Berücksichtigung von versicherungsmathematischen Abschlägen kann Rente auch vorher beantragt werden. Ein Rentenantrag kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr gestellt werden.“[16]

Renten wegen Alters werden in der Regel geleistet als Regelaltersrente ab dem 65. Lebensjahr, Altersrente für langjährige Versicherte, Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit und Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute.

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

„Zum 1. Januar 2001 wurde das bisherige System der Renten wegen Erwerbsunfähigkeit beziehungsweise Berufsunfähigkeit durch ein einheitliches und abgestuftes System einer Erwerbsminderungsrente abgelöst. Danach hängt die Zahlung der Rente davon ab, ob der Versicherte aus medizinischen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Entscheidend ist also, wie viele Stunden der Versicherte pro Tag im Rahmen einer 5-Tage-Woche arbeiten kann. Als vermindert erwerbsfähig gilt, wer nur noch unter drei beziehungsweise zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann. Diese Menschen erhalten danach entweder die volle Erwerbsminderungsrente (unter drei Stunden) oder die halbe Erwerbsminderungsrente (drei bis unter sechs Stunden).“[17]

Renten wegen Todes werden geleistet als, kleine Witwen- oder Witwerrente, große Witwen- oder Witwerrente, Erziehungsrente, Rente an den geschiedenen Ehegatten (gegebenenfalls bei Scheidung vor dem 1.7.1977), Witwen- oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten sowie Waisenrente.

Leistungen zur Rehabilitation (Teilhabe)

„Ein weiterer zentraler Grundsatz der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Rehabilitation (Aufgabe der Leistungen zur Teilhabe). Im Rahmen der Rehabilitation sollen frühzeitige Rentenzahlungen verhindert und die Arbeitskraft erhalten werden. Es gilt der Grundsatz "Rehabilitation geht vor Rente".

Zum Leistungsspektrum gehören medizinische und andere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die die Erwerbsfähigkeit Kranker oder behinderter Menschen günstig beeinflussen, wie beispielsweise Heilbehandlungen in einer Reha-Klinik oder die Umschulung zu einem dem Leistungsvermögen angemessenen Beruf.

Ziel der Rehabilitation ist es, Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit durch Krankheiten, körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen entgegenzuwirken, sie zu verhindern oder zu überwinden und möglichst eine dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu erreichen. Ist die Erwerbsfähigkeit von Versicherten infolge von Krankheit oder Behinderung in einem bestimmten Umfang gesunken und versprechen zur Rehabilitation keinen Erfolg, zahlt die Rentenversicherung Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.“[18]

Zusammenfassend ist zu sagen, dass Jeder individuell bestimmt, wie investiert wird und wie viel Rente erhalten werden möchte. Je nach Art des Vorsorgeproduktes lassen sich die Einzahlungen flexibel gestalten. Auch die Auszahlung lässt sich unterschiedlich regeln, so etwa als Einmalzahlung oder in Form einer lebenslangen Rente.

Die Deutsche Rentenversicherung hat eine starke Senkung des Nettorentenniveaus berechnet. Dieses Niveau zeigt das Verhältnis einer Durchschnittsrente nach 45 Erwerbsjahren auf. „Derzeit schätzt die Deutsche Rentenversicherung das aktuelle Nettorentenniveau auf gerade mal rund 50 Prozent. Im Jahr 2030 soll es nur noch bei einer Untergrenze von 43 Prozent liegen. Ein durchschnittlicher Arbeitnehmer, der 45 Jahre lang gearbeitet hat und 2030 in Rente geht, wird demnach weniger als 938 Euro als Altersrente erhalten.“[19]

Die gesetzliche Rentenversicherung kann im Alter den gewohnten Lebensstandard nicht finanzieren. „Im Durchschnitt bekommt ein deutscher Rentner nur etwa 800 bis 900 Euro gesetzliche Rente ausbezahlt. Betroffen von zu niedrigen Zahlungen sind alle künftigen Rentner und gerade Menschen, für die die Rente mit 67 gilt.“[20] Eine private Altersvorsorge ist daher unverzichtbar. Die wichtigsten Formen sind die betriebliche Altersvorsorge (für Arbeitnehmer), die Riester-Rente (für gesetzlich Rentenversicherte und deren Ehepartner), die Rürup-Rente (für Selbständige und Gutverdiener), die private Rentenversicherung (für alle Kundengruppen), die Lebensversicherung (für alle Kundengruppen).

4. Grundlagen der Betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

„Die betriebliche Altersvorsorge ist klassischerweise eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Seit Januar 2002 haben jedoch alle Beschäftigten das Recht, einen Teil ihres Lohns oder Gehalts zugunsten einer betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln, um später eine Betriebsrente zu erhalten ( Entgeltumwandlung).“[21]

Für Arbeitnehmer ist die betriebliche Altersvorsorge eine besonders unkomplizierte, kostengünstige und zudem steuerlich geförderte Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen.

Nur auf die gesetzliche Rente zu bauen wird in Zukunft nicht mehr ausreichen. Neben der privaten ist auch die betriebliche Altersvorsorge eine wichtige Ergänzung der gesetzlichen Rente. Das Prinzip dabei ist: Der Arbeitnehmer überlässt es dem Arbeitgeber, den Beitrag für die Versicherung einzuzahlen.

Die Definition der betrieblichen Altersvorsorge wird wie folgt beschrieben:

„Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt, handelt es sich um eine bAV (§ 1 BetrAVG). Für die bAV stehen fünf Durchführungswege zur Verfügung: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung. Hinsichtlich der Leistungsplangestaltung werden Leistungszusagen, beitragsorientierte Leistungszusagen und Beitragszusagen mit Mindestleistung unterschieden. Grundsätzlich freiwillige Sozialleistung des Arbeitgebers, kann aber auch Arbeitnehmer finanziert sein (siehe Entgeltumwandlung). Die bAV zählt im Rahmen der Schichten der Altersvorsorge zur Basisversorgung.“[22]

„Die Altersvorsorge ist in Deutschland gesetzlich geregelt: 1974 wurde das „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“, kurz BetrAVG oder Betriebsrentengesetz, eingeführt. Darin sind mithilfe von etwa 30 Paragrafen die wichtigsten Aspekte der betrieblichen Altersvorsorge festgelegt worden. Das BetrAVG wird regelmäßig aktualisiert (zuletzt 2009) und reguliert unter anderem die folgenden Punkte:

- die zulässigen Durchführungswege
- die Unverfallbarkeit von Anwartschaften
- Möglichkeiten der Übertragung
- Maßnahmen zur Insolvenzsicherung
- Anpassungsvorschriften
- steuerliche Vorschriften

Besonders wichtig ist das Recht des Arbeitnehmers auf eine Entgeltumwandlung. Dieses ist in § 1a BetrAVG festgeschrieben und bietet für jeden Arbeitnehmer die Möglichkeit, einen Teil seines unversteuerten Bruttoeinkommens direkt für die betriebliche Altersvorsorge zu nutzen. „[23]

Die Höhe Ihrer gesetzlichen Rente erfahren Sie durch die jährlichen Bescheide Ihres gesetzlichen Rentenversicherungsträgers. Sie können sich auch jederzeit bei der für Sie zuständigen Stelle erkundigen, wie viel gesetzliche Rente Ihnen aktuell zusteht.

Für die betriebliche Altersvorsorge sind in Deutschland insgesamt fünf Durchführungswege anerkannt:

1. Direktversicherung
2. Pensionskasse
3. Pensionsfonds
4. Unterstützungskasse
5. Pensionszusage / Direktzusage

Des Weiteren wird der Verlauf der Durchführungswege der bAV in Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Pensionskasse/Direktzusage erläutern und die Vorteile für die Arbeitnehmer herausfiltern.

4.1. Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge

4.1.1. Direktversicherung

Es gibt fünf Durchführungswege in der betrieblichen Altersvorsorge - einer davon ist die Direktversicherung.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen externen und internen Durchführungswegen. Zu den externen Wegen gehören die Pensionskasse, der Pensionsfonds und die Direktversicherung.

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab. Die Finanzierung erfolgt durch Entgeltumwandlung direkt aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers. „§ 1b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG definiert die Direktversicherung in der Weise, dass vom Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wird und der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen der Versicherers ganz oder teilweise bezugsberechtigt sind. Die Versicherung muss für die betriebliche Altersversorgung abgeschlossen sein, es muss sich also um eine Versicherung handeln, die der Arbeitgeber in Erfüllung einer Versorgungszusage als Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung abgeschlossen ist.“[24] Grundsätzlich hat jede Person, die sich in einem Arbeitsverhältnis befindet, einen Anspruch auf Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung und sollte die staatliche Förderung auch ausnutzen. Die Steuervorteile erhalten Arbeitnehmer, Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Mitglieder des Vorstandes einer AG und Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH.

[...]


[1] Schwarz, Robert, Praxisleitfaden betriebliche Altersvorsorge, 2013

[2] Wahl, S. Frauen und ihre Altersvorsorge II Wunsch und Wirklichkeit, Deutsches Institut für Altersvorsorge GmbH, Köln, 2001 (MAG062611)

[3] Vgl. Zinnecker S., http://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/rentenvorsorge-die-erfolgsstrategie-gegen-die-rentenluecke/7273528.html, Düsseldorf (20.05.2015, 10.51 Uhr)

[4] Vgl. Kühlmann K., Blumenstein M., Dietrich A., Die Lebensversicherung zur Altersvorsorge, München, 1992, S.121 (MAG 004195)

[5] Accaris Consulting GmbH, http://www.betriebliche-altersvorsorge24.info/ Hamburg (10.05.2015)

[6].Kühlmann, Knut, Die Lebensversicherung zur Altersvorsorge.1. Auflage, München, Februar 1992, S. 4 ( MAG004195 )

[7] Vgl. Greschke, Mandy ,Die Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland (Diplomarbeit), Wildau, 2009, S.7

[8] Sartons, Joachim: Magazin für human resources, Personalwirtschaft, 07 / 2012, S. 14

[9] Industrie-Pensions-Verein e.V.: Die Unternehmerversorgung, Insolvenzsicher, steueroptimiert& flexibel gestalten. Berlin. 2. Auflage. Stand Mai 2011, S. 16

[10] Ebd, S.23

[11] http://www.finanzen.de/altersvorsorge Berlin (25.05.2015 12:46)

[12] Ebd. (25.05.2015 12:58)

[13] Schallöhr Verlag. Informationen aus dem Versicherungs-, Finanz- und Vermögensbereich 2012, Milchberg, Stand Januar 2012, S. 63

[14] DRV Schriften Band 61, Renten auf einen Blick: staatliche Politik im OECD-Ländervergleich, Ruland, Prof. Dr. F. , Berlin, 2005 (MAG067512)

[15] http://www.deutsche-sozialversicherung.de/de/rentenversicherung/leistungen.html Belgien (26.05.2015 18:06)

[16] http://www.deutsche-sozialversicherung.de/de/rentenversicherung/leistungen.html Belgien (25.05.2015 17:03)

[17] Ebd.(25.05.2015 17:08)

[18] http://www.deutsche-sozialversicherung.de/de/rentenversicherung/leistungen.html Belgien (25.05.2015 17:33)

[19] http://www.finanzen.de/altersvorsorge/gesetzliche-rentenversicherung (25.05.2015 18:00)

[20] Vgl. http://www.finanzen.de/altersvorsorge/gesetzliche-rentenversicherung (25.05.2015 18:00)

[21] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Ratgeber zur Rente. Bonn, Juli 2007, S. 110 ( MAG013966 )

[22] http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/54277/betriebliche-altersversorgung-bav-v6.html (09.05.2015 )

[23] http://www.betriebliche-altersvorsorge24.info/

[24] Schaub, Günther, Matthieß, Volker, Polster, Andreas: Altersvorsorge A-Z. Betriebliche Altersversorgung Eigenvorsorge, Entgeltumwandlung, Gesetzliche Rentenversicherung. 1. Auflage. München: April 2006 S. 150

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitnehmer
Hochschule
Evangelische Hochschule Berlin
Autoren
Jahr
2015
Seiten
24
Katalognummer
V302737
ISBN (eBook)
9783668010178
ISBN (Buch)
9783668010185
Dateigröße
663 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
vorteile, arbeitnehmer, altersvorsorge
Arbeit zitieren
Mandy Rauch (Autor:in)Friederike Kablitz (Autor:in), 2015, Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitnehmer, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/302737

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