Die Fehmarnbeltquerung. Auswirkungen auf das Natura 2000 Gebiet "Fehmarnbelt" und die Benthosorganismen der Ostsee


Hausarbeit, 2014

31 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung

1. Einführung

2. Das Natura 2000 Gebiet "Fehmarnbelt"
2.1. Gebietscharakteristik und Bedeutung des "Fehmarnbelts"
2.2. FFH-Lebensraumtypen „Sandbänke“ und „Riffe“
2.3. Biodiversität des FFH-Gebietes "Fehmarnbelt"

3. Der Einsatz von Planungsinstrumenten zum Schutz der Benthosorganismen
3.1. Die Ausweisung von Natura-2000-Gebieten
3.2. Allgemeine und spezifische Erhaltungsziele für das Natura 2000 Gebiet "Fehmarnbelt"
3.3. Festlegung und Durchführung von Gebiets- und Artenschutzmaßnahmen
3.3.1. Anforderungen an einen günstigen Erhaltungszustand
3.3.2. Schutzgebietsmanagement
3.4. Vorgehensweise bei geplanten Bauvorhaben innerhalb von Natura 2000- Gebieten am Beispiel der Fehmarnbeltquerung
3.4.1. Planfeststellungsverfahren
3.4.2. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Strategische Umweltprüfung (SUP)
3.4.3. Verträglichkeitsuntersuchung für Natura 2000-Gebiete

4. Auswirkungen und Folgen der geplanten Fehmarnbeltquerung auf die Benthosorganismen der Ostsee
4.1. Auswirkungen auf die Sauerstoffkonzentration und das Sediment
4.2. Anwendung nicht-bewährter Bewertungsmethoden und die daraus resultierenden Folgen für die Pferdemuschel (Modiolus modiolus)

5. Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

Anhang

Zusammenfassung

Die geplante Fehmarnbeltquerung, welche in Form eines Senktunnels Deutschland und Dänemark verbinden soll ist insbesondere von Naturschutzverbänden- und behörden umstritten. Denn der geplante, weltweit längste Unterwassertunnel soll inmitten des Natura- 2000-Gebietes "Fehmarnbelt" errichtet werden, in welchem ein das Verschlechterungs- verbot gilt.

Der Fehmarnbelt ist dabei nicht nur aus naturschutzfachlicher Sicht ein Gebiet von hoher ökologischer Bedeutung. In der "Aorta der Ostsee" finden 70 Prozent des Wasseraustausches zwischen Nord- und Ostsee statt. Der Fehmarnbelt nimmt dadurch eine Schlüsselfunktion für den Austausch und die Verbreitung mariner Arten sowie für die Anreicherung des Salz- und Sauerstoffgehaltes der Ostsee ein. Zudem befinden sich im Fehmarnbelt die FFH-Lebensraumtypen (LRT) "Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser" und "Riffe", welche einen besonders wertvollen Lebensraum für marine Arten darstellen und eine hohe Biodiversität begünstigen. Der Fehmarnbelt ist folglich nicht nur eine bevorzugte Wanderroute für marine Säuger und Fische, sondern auch ein beliebter Laichplatz, welches für die Fischereiwirtschaft von großer Bedeutung ist. Desweiteren bietet der Fehmarnbelt Lebensraum für zahlreiche Benthosorganismen, wie beispielsweise der in der Roten Liste geführten Arten Island- (Arctica islandica) und Pferdemuschel (Modiolus modiolus).

Als Planungsinstrumente zum Schutz der Benthosorganismen dienen sowohl die Umweltverträglichkeitsprüfung und Strategische Umweltprüfung als auch die Verträglich- keitsuntersuchung für Natura-2000-Gebiete (FFH-Verträglichkeitsprüfung). Die Unter- suchungen zu den Auswirkungen des Tunnelbaus im Rahmen der Verträglichkeits- untersuchungen erfolgen jedoch nach einem neuen und unerprobten Bewertungsverfahren, welches zu erheblichen Fehleinschätzungen der Auswirkungen auf das Natura-2000- Gebiet führt. Mit dem Bau des Fehmarnbelt-Tunnels ist daher mit erheblichen Beeinträchtigungen der FFH-Lebensraumtypen und seiner Lebensgemeinschaften zu rechnen.

1. Einführung

"Ab 2021 werden die Städte Puttgarden und Rødbyhavn durch den rund 18 km langen Fehmarnbelt-Tunnel miteinander verbunden sein." (FEHMERN A/S, 2014)

Das von der EU geförderte und von Dänemark finanzierte Projekt "Fehmarnbelt- Tunnel" soll Dänemark und Deutschland mit Hilfe des weltweit längsten Unterwassertunnels verbinden. Hierzu werden insgesamt 89 Tunnelelemente mit einer Länge von 217 m in einen zuvor ausgehobenen Graben abgesenkt, miteinander verbunden und schließlich mit Sand und Kies verfüllt sowie mit einer schützenden Steinschicht abgedeckt. Der Absenktunnel wird planmäßig aus zwei Bahngleisen sowie einer vierspurigen Autobahn bestehen, wodurch ein kohärentes und effizientes europäisches Verkehrsnetz geschaffen werden soll. Damit zählt der Fehmarnbelt- Tunnel nach FEHMERN A/S (2014) nicht nur zu einem der größten Infrastrukturvorhaben der Welt sondern ist gleichzeitig das derzeit größte Verkehrsprojekt Nordeuropas. (FEHMERN A/S, 2014)

Der geplante Fehmarnbelt-Tunnel ist dabei besonders für Dänemark von großer ökonomischer Bedeutung. Denn fast ein Fünftel der dänischen Exporte werden an Deutschland vertrieben. Der Fehmarnbelt-Tunnel ermöglicht somit wesentlich effizientere Handelsrouten. Die Förderung der Mobilität bewirkt zudem eine Verbesserung des Arbeitsmarktes, der Bildung sowie des Tourismus. Kritiker befürchten dagegen signifikante Einbußen in der Lebensqualität, aufgrund der zu erwartenden, starken Verkehrszunahme. (BÖLL, 2011)

Ein ebenso nicht zu vernachlässigender Kritikpunkt an das geplante Bauvorhaben stellt die Querung des Natura-2000-Gebietes "Fehmarnbelt" dar, in welchem das Verschlechterungsverbot gilt. Der Bau der Fehmarnbeltquerung sowie der damit verbundene Sedimentaushub zerstört nicht nur geschützte Korallenriffe sondern er stellt auch eine Bedrohung für zahlreiche in der Roten Liste aufgeführten Benthosorganismen und deren Lebensraum dar, welche in den Voruntersuchungen weniger berücksichtigt wurden. Ebenso können die Spätfolgen des geplanten Fehmarnbelt-Tunnel nur schwer abgeschätzt werden. (BFN, 2008)

Aus der Kontroverse der geplanten Fehmarnbeltquerung inmitten des Natura 2000-Gebietes "Fehmarnbelt" resultieren folgende Fragestellungen, welche im Verlauf dieser Arbeit beantwortet werden sollen:

- Welche Auswirkungen hat der geplante "Fehmarnbelt-Tunnel" auf die Benthosorganismen im Natura 2000 Gebiet "Fehmarnbelt"?
- Wie lässt sich das Bauvorhaben in naturschutzrechtlicher Sichtweise vertreten?

2. Das Natura 2000 Gebiet "Fehmarnbelt"

2.1. Gebietscharakteristik und Bedeutung des "Fehmarnbelts"

Das Natura-2000-Gebiet "Fehmarnbelt" (s. Abb. 1) umfasst eine Schutzfläche von etwa 280 km² zwischen der deutschen Ostseeinsel Fehmarn und dem dänischen Lolland, in welcher sich eine schmale deutsche Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) befindet. (BFN, 2006; BFN, 2012)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1.: FFH-Gebiet "Fehmarnbelt" mit Meeresbodenrelief.

(Quelle: http://dev1.bfn.eu/habitatmare/de/schutzgebiet-fehmarnbelt-blick-von- sueden.php, Stand: 28.03.2012, Zugriff: 02.08.2014)

In der von West nach Ost verlaufenden und bis zu 35 m tiefen Fehmarnbelt-Rinne finden etwa 70 Prozent des Wasseraustausches zwischen Nord- und Ostsee statt. Demzufolge nimmt der Fehmarnbelt eine wichtige Schlüsselfunktion für den Austausch und die Verbreitung mariner Arten sowie für die Anreicherung des Salz- und Sauerstoffgehaltes der Ostsee ein. Das spezielle abiotische Verhältnis aus Strömungsintensität, Salz- und Sauerstoffgehalt ermöglicht im Fehmarnbelt eine für die Ostsee einmalige Biodiversität am und im Meeresgrund. (BFN, 2006)

Von ebenso hoher ökologischer Bedeutung ist der Fehmarnbelt für marine Säuger wie dem Schweinswal (Phocoena phocoena, Anhang II, FFH-RL) und dem Seehund (Phoca vitulina, Anhang II, FFH-RL) aber auch Fischen, deren Wanderrouten durch den Fehmarnbelt verlaufen. Desweiteren befindet sich im Fehmarnbelt der Verbreitungsschwerpunkt der westlichen Ostseepopulation des Schweinswales. (BFN, 2006)

Die FFH-Lebensraumtypen "Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser " und "Riff" tragen gleichermaßen zur ökologischen Bedeutung des Fehmarnbelts bei. Ferner bilden diese Lebensraumtypen das Habitat zahlreicher Benthosorganismen. Der Fehmarnbelt gilt daher als besonders schützenswert. (BFN, 2006)

2.2. FFH-Lebensraumtypen „Sandbänke“ und „Riffe“

Der FFH-Lebensraumtyp (LRT) "Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser“ (Code 1110) wird durch Erhebungen des Meeresboden im sogenannten Sublitoral charakterisiert, welcher unterhalb der Niedrigwasserlinie liegt und somit ständig überflutet ist (s. Abb. 1). Im Schutzgebiet Fehmarnbelt umfasst dieser Lebensraumtyp eine Fläche von 5 km². (BFN, 2010)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Ökologische Zonierung der Wasserstände.

(Quelle: http://www.lebensraum-wattenmeer.de/spulsaum.html, Stand: 2013, Zugriff: 01.08.2014)

Der Fehmarnbelt wird besonders im Süden durch bis zu drei Meter hohe Sandrippel charakterisiert - den sogenannten Megarippel, welche eine Fläche von etwa sieben Prozent des Gebietes umfassen. Sandrippel werden nach STOLZENBERGER-RAMIREZ (2010) als wellenartige Kleinstformen, welche durch Wasser- oder Windbewegungen geformt werden, definiert. Megarippel sind als eine besondere Ausprägung des FFH-Lebensraumtyps „Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser“ zu betrachten. Darüber hinaus sind die Megarippelfelder des Fehmarnbelts aufgrund ihrer Seltenheit von besonderem geowissenschaftlichen und ökologischen Wert. Insbesondere die Lage und Exposition dieses Lebensraumtyps bietet mit einer guten Durchströmung von Salzwasser außerordentliche Bedingungen für die Ansiedlung benthischer Arten, weshalb die Megarippelfelder von einer artenreichen Benthosgemeinschaft, wie Beispielsweise diverser Muschelarten besiedelt werden. (BFN, 2008; BFN, 2012)

Der FFH-Lebensraumtyp "Riffe" wird dagegen durch vom Meeresboden aufragende mineralische oder biogene Hartsubstrate des Eu- und Sublitorals charakterisiert, welche meist von Muscheln und Großalgen besiedelt werden. Mit einer Fläche von 57 km² nimmt der LRT "Riffe" etwa ein Fünftel der Gesamtfläche des Schutzgebietes Fehmarnbelt ein. (BFN, 2010)

2.3. Biodiversität des FFH-Gebietes "Fehmarnbelt"

Die LRT "Sandbänke" und "Riffe" stellen einen einzigartigen Lebensraum für viele verschiedene Pflanzen- und Tierarten in der Ostsee dar. Nach KOCK (2001) wurden zwischen 1997 und 1999 Beprobungen an Benthosorganismen durchgeführt, um die Artenzusammensetzung sowie ihre Abundanz im Fehmarnbelt zu ermitteln. Hierbei wurden 148 Taxa vorgefunden. Diese teilen sich wiederum in 65 Polychaeten (Vielborster), 30 Mollusken (Weichtiere) sowie 32 Crustacean (Krebstiere) auf. Einige Arten dieser Ordnungen wurden bereits seit Jahren oder Jahrzehnten nicht mehr in der Ostsee festgestellt. (BFN, 2008; BFN, 2012)

Im Fehmarnbelt konnte ein Großteil der in der Roten Liste aufgeführten gefährdeten Benthosorganismen der deutschen Ostsee nachgewiesen werden, von denen die meisten Arten im LRT "Riffe" des Fehmarnbelts vorkommen. Hierzu zählen nach MERCK UND VON NORDHEIM (1996) unter anderem die vom Aussterben bedrohten Arten Scalibregma inflatum (Vielborster), Pontoporeia affinis (Flohkrebs), Astarte montagui (Muschel) oder Nassarius reticulatus (Netzreusenschnecke) (s.

Abb. 3). Somit umfassen die Riffe im

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Nassarius reticulatus (Netzreusen- schnecke).

(Quelle: http://www.unterwasser-welt- ostsee.de/html/netzreusenschnecke.html, Zugriff: 07.10.2014).

Fehmarnbelt einige Lebensgemeinschaften mit der höchsten Biodiversität in der Ostsee und sind demnach als ökologisch besonders wertvoll zu betrachten. Es findet beispielsweise eine Besiedlung der Riffe mit Makrophyten (Braun- und Rotalgen) bis in über 20 m Wassertiefe statt, welche ein Charakteristikum der Riffe im Fehmarnbelt bilden. Auch hier bietet die Lage und Exposition des Lebensraumes außerordentliche Lebensbedingungen für benthische Arten, welche durch eine hohe Biodiversität sessiler (festsitzender) und vagiler (frei-schwimmender) Benthosgemeinschaften begründet werden können, wie beispielsweise den zahlreichen Schwamm- und Muschelarten. (BFN, 2008; BFN, 2012)

3. Der Einsatz von Planungsinstrumenten zum Schutz der Benthosorganismen

3.1. Die Ausweisung von Natura-2000-Gebieten

Mit dem Erkennen der Bedeutung naturnaher Ökosysteme sowie des notwendigen Handlungsbedarfs zur Sicherung der noch erhaltenen ökologisch wertvollen Flächen wurden nicht nur Konzepte zur nachhaltigen Landschaftsplanung entwickelt sondern auch Maßnahmen ergriffen, wie das Ausweisen von Schutzgebieten für besonders wertvolle und bedrohte Arten und Biotope - sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. (BARSCH ET AL., 2003)

Als Instrument dienen hierbei die Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) sowie die Vogelschutzrichtlinie (VRL), welche zusammen das kohärente Schutzgebietsnetz "Natura 2000" bilden. Natura 2000 verpflichtet die Mitgliedsstaaten der EU zum Erhalt und Wiederaufbau der in den Richtlinien genannten Arten und Habitate. Das primäre Ziel der FFH- sowie der Vogelschutzrichtlinie, ist die Sicherung der biologischen Vielfalt durch Erhaltung bzw. Wiederherstellung der natürlichen Lebensräume sowie ihrer typischen wildlebenden Tiere und Pflanzen im Gebiet der Europäischen Union (RL 92/43/EWG Art. 2). Laut Definition der FFH-Richtlinie (92/43/EWG Art. 1) zählen zu den besonders schützenswerten Arten und Habitate von gemeinschaftlichem Interesse, welche vom Rückgang und Verschwinden bedroht sind, natürlicherweise selten oder endemisch sind oder typische Merkmale für bestimmte biogeografische Regionen der EU aufweisen. (BARSCH ET AL., 2003; CHRISTIANSEN, 2011)

Auch die Ausweisung von Schutzgebieten in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands in der Nord- und Ostsee basiert auf Grundlage der FFH- und Vogelschutzrichtlinie. Regelungen zur Ausweisung von Meeresschutzgebieten wurden mit der Revision des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2002 getroffen, in welchem die Kompetenzen des Bundes und der Länder beschrieben sind. Die Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern sind demgemäß für die Ausweisung sowie für das Management von Natura-2000- Gebieten innerhalb der Hoheitsgewässer (bis 12 Seemeilen) verantwortlich. Außerhalb der Hoheitsgewässer ist der Bund, vertreten durch das Bundesumweltministerium (BMU) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN), zuständig. Das Bundesamt für Naturschutz nimmt hierbei die Rolle des ausführenden Organs ein, wobei jedoch die für das Schutzgebietsmanagement relevante Feststellung der Auswirkungen von „Plänen und Projekten“ nach Artikel 6 (3) FFH-(§38 (2) BNatSchG) ausgenommen werden. Das BfN als Fachbehörde des BMU's ist somit für die Auswahl und Abgrenzung der Schutzgebiete und folglich für die Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie verantwortlich. Das Bundesnaturschutzgesetz ermöglicht schließlich nach §38 Absatz 1-5 sowohl die Einschränkung, das Verbot als auch die Regulierung jeder Aktivität, welche das ausgewiesene Schutzgebiet und seine Schutzgüter negativ beeinflussen können. (BARSCH ET AL., 2003; CHRISTIANSEN, 2011)

Die Auswahl der Natura-2000-Gebiete im Meer begründet sich dabei aus dem Vorkommen und die Verbreitung spezifischer Arten der Meeressäugetiere, Fische, Invertebraten, Seevögel sowie der besonders schützenswerten und international bedeutsamen Lebensraumtypen „Sandbänke“ und „Riffe“, welche in beiden der oben genannten Richtlinien in den Anhängen aufgeführt werden. (BFN, o.J.)

Am 25. Mai 2004 wurden der EU-Kommission zehn Natura 2000-Gebiete in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee gemeldet. Im September 2005 wurden zwei dieser Gebiete zum Schutz von Seevögeln als nationales Naturschutzgebiet beziehungsweise als internationales Besonderes Schutzgebiet (Special Protected Area - SPA) ausgewiesen. Im November 2007 wurden schließlich die acht FFH-Gebiete von der EU als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Site of Community Importance - SCI) anerkannt, von denen sich fünf FFH- Gebiete in der AWZ der Ostsee befinden - Fehmarnbelt (280 km2 ), Kadetrinne (100 km2 ), Westliche Rönnebank (86 km2 ), Adlergrund (234 km2 ) sowie Pommersche Bucht mit Oderbank (1.101 km2 ), welches sich mit dem Vogelschutzgebiet Pommersche Bucht mit Oderbank (2.010 km2 ) überlappt (s. Abb. 4). Mit ihrer Veröffentlichung im Januar 2008 wurden diese Schutzgebiete rechtskräftig, wodurch Deutschland dazu verpflichtet ist ein entsprechendes Schutzgebietsmanagement einzurichten, um die Ziele von Natura 2000 zu erreichen und zu sichern. (BFN, o.J.; CHRISTIANSEN, 2011)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Schutzgüter und ausgewiesene Schutzgebiete in der deutschen AWZ Ostsee (BfN 2004).

3.2. Allgemeine und spezifische Erhaltungsziele für das Natura 2000 Gebiet "Fehmarnbelt"

3.2.1. Allgemeine Erhaltungsziele

Zu den allgemeinen Erhaltungszielen für das FFH-Gebiet „Fehmarnbelt“ zählt zunächst das grundlegende Ziel, die biologische Vielfalt und die natürliche Hydro- und Morphodynamik sowie die spezifischen ökologischen Funktionen des Gebietes zu erhalten und wiederherzustellen. Als spezifische ökologische Funktionen sind zum Einen die Korridorfunktion des FFH-Gebietes "Fehmarnbelt" zu nennen, welche einen Austausch von aperiodisch einströmenden Salzwasser aus der Nordsee und ausströmenden Brackwasser aus der Ostsee ermöglicht und zum Anderen die Funktion einer Haupteinwanderungsroute für die marine Flora und Fauna in die Ostsee, welche signifikant für die Biodiversität der Ostsee ist. (BFN, 2008)

Desweiteren zählen die "[…] Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der LRT „Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser“ (Code 1110) und „Riffe“ (Code 1170) mit ihren charakteristischen und gefährdeten Lebensgemeinschaften und Arten" (BFN, 2008) sowie die Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der FFH-Arten Schweinswal und Seehund und deren Lebensräume zu den allgemeinen Erhaltungszielen des FFH-Gebietes "Fehmarnbelt". (BFN, 2008)

In den spezifischen Erhaltungszielen wird vertiefend auf die beiden Lebensraumtypen des FFH-Gebietes "Fehmarnbelt" eingegangen, welche im folgenden Unterkapitel näher erläutert werden.

3.2.2. Spezifische Erhaltungsziele

Für die FFH-LRT "Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser“ und "Riffe" wurden die folgenden vier Erhaltungsziele formuliert.

Das erste Erhaltungsziel fordert den Erhalt der ökologischen Qualität, der Habitatstruktur sowie die flächenhafte Ausdehnung der beiden LRT zum Zeitpunkt der Gebietsausweisung. Im zweiten Ziel soll die für das jeweilige Gebiet charakteristische Morphodynamik erhalten werden. Zudem soll die aperiodische Hydrodynamik im "Fehmarnbelt" sowie die daraus resultierenden "[…] typischen Arten und Lebensgemeinschaften mit ihrer weitgehend natürlichen Populationsdynamik" (BFN, 2008) erhalten werden. Das dritte Ziel setzt die Erhaltung der typischen Benthosgemeinschaften des jeweiligen LRT mit ihren natürlichen Verbreitungsmustern voraus. Im vierten und letzten Erhaltungsziel soll die natürliche Morphologie sowie die ökologischen Funktionen der beiden LRT erhalten werden. Hierzu zählt insbesondere die Funktionen als ökologisches Bindeglied, welches eine Wanderung von Arten zwischen der Mecklenburger Bucht, der Beltsee sowie der östlichen Ostsee ermöglicht.

[...]

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Die Fehmarnbeltquerung. Auswirkungen auf das Natura 2000 Gebiet "Fehmarnbelt" und die Benthosorganismen der Ostsee
Hochschule
Universität Hildesheim (Stiftung)  (Geographie)
Veranstaltung
Umweltplanung
Note
1,3
Autor
Jahr
2014
Seiten
31
Katalognummer
V300773
ISBN (eBook)
9783656969464
ISBN (Buch)
9783656969471
Dateigröße
1880 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Fehmarnbeltquerung, Benthosorganismen, Fehmarnbelt, FFH-Gebiet
Arbeit zitieren
Iris Wicht (Autor:in), 2014, Die Fehmarnbeltquerung. Auswirkungen auf das Natura 2000 Gebiet "Fehmarnbelt" und die Benthosorganismen der Ostsee, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/300773

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