Direkte Demokratie im politischen System Deutschlands


Hausarbeit, 2010

13 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


1. Einleitung

Die Proteste gegen den Umbau des Stuttgarter Bahnhofs gingen soweit, dass der Begriff „Wutbürger“ zum Wort des Jahres 2010 gewählt wurde. Dieser Begriff beschreibt die Empörung der Bürger darüber, im Prozess der politischen Entscheidungsfindung nicht genügend berücksichtigt zu werden und lässt darauf schließen, dass die Politikverdrossenheit der Deutschen allmählich in Unmut umschlägt. Der Ruf nach mehr Direkter Demokratie, auch auf Bundesebene, wurde laut und man befand sich in Mitten einer Debatte, die seit Bestehen der BRD immer wieder geführt wird. Direkte Demokratie ist in Deutschland so alt, wie die parlamentarische Demokratie auf deutschem Boden. Die Weimarer Republik kannte die Volksgesetzgebung in ihrer Verfassung auch der Nationalsozialismus benutzte sie zur Legitimation seines Handels. Nach der Naziherrschaft entschied sich der Parlamentarische Rat dagegen direktdemokratische Elemente auf Bundesebene in die Verfassung der BRD aufzunehmen. In den Verfassungen der Bundesländer und der Kommunen waren sie allerdings integraler Bestandteil. Seitdem flammt die Debatte im Zuge von Verfassungsrevisionen, beispielsweise zur Wiedervereinigung, immer wieder neu auf. Für die Direktdemokratischen Elemente sprechen der hohe Grad der Legitimation von politischen Entscheidungen durch das Volk und die positiven Erfahrungen in anderen Ländern. Dagegen sprechen der Widerspruch zur Funktionsweise der repräsentativen Demokratie und die negativen Erfahrungen aus der jüngeren deutschen Geschichte. Die neue Landesregierung in Baden- Württemberg hat sich auf die Fahne geschrieben mehr direkte Demokratie zu ermöglichen und umfassende Verfassungsänderungen in diese Richtung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Aus historischer Sicht wäre die Realisierung des Vorhabens ein Meilenstein für die Direktdemokratie in Deutschland. Diese Arbeit befasst sich mit den Argumenten, die für und gegen Direkte Demokratie im politischen System Deutschlands sprechen, unterscheidet dabei auch zwischen Bundes- Landes- und Kommunalebene und stellt am konkreten Beispiel Stuttgart 21 dar, welche Einflussfaktoren bestehen können. Zunächst aber wird Direkte Demokratie genauer definiert und der theoretische Hintergrund dargestellt. Hier wird vor allem die Vereinbarkeit der repräsentativen Demokratie mit direktdemokratischen Elementen beleuchtet. Es wird erwartet, dass sich direktdemokratische Elemente durchaus als sinnvolle Ergänzung zum repräsentativen System erweisen.

2. Begriffsdefinition und theoretischer Hintergrund

Die Funktionen einer politischen Opposition sind Kontrolle, Kritik und Bereitstellung einer Alternative zur Regierung. Dies kann sowohl im Parlament als auch außerparlamentarisch geschehen (Schmidt 2010). Direktdemokratische Elemente sind zum einen ein interessantes Thema, weil sie auf parlamentarischen Weg wie auch außerparlamentarisch nutzbar sind, zum anderen ermöglichen sie es der Opposition eine aktivere Rolle einzunehmen und aktiv Politik zu machen, statt allein den Wächter zu spielen. Doch allein die genaue Definition was Direkte Demokratie eigentlich ist bereitet schon Schwierigkeiten:

„ Bei der Behandlung des Phänomens direkte Demokratie fehlt es in der Regel an analytischer Differenzierung und damit auch an der notwendigen begrifflichen Schärfe. Die teilweise beträchtlichen Unterschiede zwischen den verschiedenen direktdemokratischen Verfahren werden theoretisch wie semantisch nicht ausreichend berücksichtigt, stattdessen wird pauschal über „die“ direkte Demokratie gesprochen“. (Jung Sabine 2001). Auch das Wort „Plebs“, das lateinische Wort für Volk, wovon sich Plebiszit oder plebiszitär ableitet, wird in der Forschung oder Publizistik meistens mit den Begriffen der Direkten Demokratie oder Volksgesetzgebung genannt. (Hornig 2011)

Moderne Demokratien werden als repräsentative Demokratien verstanden. Kernelement hierbei ist, dass politische Fragen von gewählten Vertretern im Parlament (Legislative) entschieden werden. Direkten Einfluss hat das Volk nur noch durch die Wahl ihrer Repräsentanten in das Parlament. In den griechischen Stadtstaaten, der Wiege der Demokratie, ließen es die Bevölkerungsgröße noch zu direkte Demokratie zu praktizieren und das wahlberechtigte Volk über politische Ämter sowie Sachfragen in Volksversammlungen entscheiden zu lassen.

Der französische Philosoph Jean Jacques Rousseau gilt als einflussreichster theoretischer Begründer der klassischen und normativen Demokratietheorie. Er hat die Idee der Direkten Demokratie weiterentwickelt und geht von einem Gemeinwohl aus, dass Regierte und Regierende gleichsetzt und sein Vorstellung eines Menschen, der von Natur aus gut ist, widerspiegelt. (Hörster 2001)Vertreter der ´Starken Demokratie´ berufen sich am unmittelbarsten auf Rousseau. Einer von Ihnen, der Politikwissenschaftler Benjamin Barber, kritisiert die repräsentative Demokratie als outputorientiertes Instrument und fordert eine Stärkung des Gemeinschaftsgedankens durch direkte Selbstgesetzgebung. Ihm Gegenüber steht die Strömung der ´Deliberativen Demokratie´. Hier sollen politische Entscheidungen an die öffentliche Meinung gebunden werden und so Entscheidungen legitimieren. Natürlich liegt hier die Kritik nahe, wie das bei einer gewissen Bevölkerungsgröße möglich sein soll. Die Anhänger der ´Rätedemokratie´ fordern eine totale Kompetenzzugehörigkeit bei dem Volk. Parlamentarier sollen nur dem Allgemeinwillen des Volkes gehorchen und durch imperative Mandate und Rotationssystemen kontrolliert werden (Kost 2008).

Heutzutage versteht man unter Direkter Demokratie die in Verfassungen und Gesetzen festgeschriebene Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Bürger, die damit unmittelbaren Einfluss auf Entscheidungen in einem politischen System haben. Dies geschieht am Parlament vorbei durch direkte Abstimmungen über Personen oder als Votum über Sachfragen. Damit unterscheidet es sich vom allgemeinen Wahlprinzip der repräsentativen Demokratie, wonach der Einfluss des Volkes auf die Wahl der Repräsentanten beschränkt wird, dennoch wird sie als Ergänzung bei der Entscheidungsfindung verstanden und nicht als Gegensatz. Generell unterscheidet man zwischen verfasster und nicht- verfasster Direkter Demokratie. Verfasst ist sie dann, wenn sie institutionell verankert ist und von Seiten der Politiker z.B. in Form eines Volksentscheids initiiert wird. Unter der nicht- verfassten Form versteht man Bürgerinitiativen. Es wird also unterschieden von welchem Akteur aus die direktdemokratischen Elemente ausgehen. Es existieren in Deutschland keine direktdemokratischen Elemente auf Bundesebene. Auf Landes- und entsprechend auch auf kommunal Ebene haben die wahlberechtigten Bürger aber zunächst die Möglichkeit per Antrag sich an die Landesregierung zu wenden um neue Gesetzte, die das Bundesland betreffen, zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Ausgeschlossen sind in den meisten Ländern Volksbegehren über Finanzfragen. Auch bedarf es eine Mindestzahl von Stimmberechtigten. Wird dem Antrag stattgegeben muss das Volksbegehren ein gewisses Quorum erfüllen, um zur Abstimmung im Landtag zu gelangen. Entspricht der Landtag dem Begehren, kommt das Landesgesetz zustande. Ein Volksentscheid wird durchgeführt, wenn dem Antrag widersprochen wird. Damit wird dem Volk das Recht zugebilligt an Stelle des Landtages zu entscheiden. Die einfache Mehrheit reicht aus, um das Gesetz zu realisieren, allerdings bestehen, den unterschiedlichen Landesverfassungen entsprechend, gewisse Quoren, die es zu erfüllen gilt, um Repräsentation zu gewährleisten. Die Abstimmung erfolgt geheim und kann nur mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden. Kommt die notwendige Mehrheit zustande, ist die Landesregierung dazu verpflichtet das Gesetz auszufertigen und zu verkünden.

3. Historischer Hintergrund

Im Folgenden soll kurz dargestellt werden, wie es um die direktdemokratischen Element in der Zeit zwischen der Weimarer Republik, der ersten parlamentarischen Demokratie auf deutschem Boden, bis in das 21.Jahrhundert hinein bestellt war. Die dem Deutschen Reich folgende und durch die Weimarer Nationalversammlung 1919 konstituierte Republik sah es in Artikel 73 vor, dem Volk das Recht zuzubilligen, dem Reichstag mit einem Quorum von 10% der Unterschriften der Wahlberechtigten einen Gesetzesvorschlag zu unterbreiten. Stimmt der Reichstag dem Entwurf nicht zu, kommt es zu einem Volksentscheid dem mindestens 50% der Wahlberechtigten zustimmen müssen. Ausgeschlossen davon waren Grundrechtsänderungen, Haushaltspläne, Abgabengesetze, Besoldungsgesetze, und Verteidigungsgesetzte, sowie völkerrechtliche Verträge und Gesetze über Entwicklungshilfen. Insgesamt kam es in der Zeit von 1919-1933 zu drei gescheiterten Volksbegehren. Eines davon organisierten die Nationalsozialisten 1929 gegen den Young Plan, der die Reparationszahlungen an die Alliierten nach dem 1.Weltkrieg regelte. Zur Zeit des Nationalsozialismus hingegen fanden drei weitere Plebiszite (Austritt aus dem Völkerbund 1933, Übertragung des Reichspräsidentenamts 1934 auf Hitler und Anschluss Österreichs 1938) statt, die aufgrund der nationalsozialistischen Propagandamaschinerie alle erfolgreich waren (Kost 2008). Die Abstimmungen erfolgten auf der Grundlage des „Gesetzes über Volksabstimmungen“ vom 14.Juli 1933, indem die Bestimmungen zur Volksgesetzgebung aus der Weimarer Verfassung umgeschrieben wurden. Somit konnten z.B. auch Volksentscheide über völkerrechtliche Verträge durchgeführt werden. Nach dem Ende des 2.Weltkrieges und dem Untergang des 3.Reichs bestanden vor allem bei den westdeutschen Politikern, die im Parlamentarischen Rat die Verfassung ausarbeiten sollten, Vorbehalte gegenüber direktdemokratischen Elementen im Grundgesetz.

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Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Direkte Demokratie im politischen System Deutschlands
Hochschule
Universität Mannheim
Veranstaltung
Parlamentarische Opposition
Note
2,3
Autor
Jahr
2010
Seiten
13
Katalognummer
V300448
ISBN (eBook)
9783668001787
ISBN (Buch)
9783668001794
Dateigröße
603 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
direkte, demokratie, system, deutschlands
Arbeit zitieren
Carsten Müller (Autor:in), 2010, Direkte Demokratie im politischen System Deutschlands, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/300448

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