Basel III und mögliche Auswirkungen auf den deutschen Mittelstand

Eine kritische Diskussion


Bachelorarbeit, 2014

111 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Formelverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
1.3 Gang der Arbeit

2 Baseler Eigenkapitalvereinbarungen
2.1 Entstehung von internationalen Regelungen
2.1.1 Notwendigkeit einer internationalen Bankenaufsicht
2.1.2 Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht
2.2 Basel I
2.2.1 Entstehung von Basel I
2.2.2 Basel-I-Regelungen
2.2.3 Entwicklungen und Auswirkungen von Basel I
2.3 Basel II
2.3.1 Entstehung von Basel II
2.3.2 Inhaltliche Kernpunkte – Drei-Säulen-Konzept
2.3.3 Entwicklungen und Auswirkungen von Basel II

3 Basel III
3.1 Entstehung von Basel III
3.2 Inhaltliche Kernpunkte
3.2.1 Neue Kapitalvorschriften
3.2.2 Neue Höchstverschuldungsquote
3.2.3 Neue Liquiditätsstandards
3.2.4 Erneuerungen in Säule II und III
3.3 Entwicklungen und Auswirkungen von Basel III

4 Mittelstand in Deutschland
4.1 Begriff
4.2 Bedeutung und Struktur
4.2.1 Bedeutung
4.2.2 Struktur
4.3 Finanzwirtschaftliche Situation
4.3.1 Ertragslage
4.3.2 Umsatzrendite
4.3.3 Eigenkapitalquote
4.3.4 Insolvenzentwicklung
4.3.5 Struktur der Finanzierung
4.4 Zusammenfassung der Ergebnisse

5 Mögliche Auswirkungen von Basel III auf den Mittelstand
5.1 Eigenkapitalanforderungen
5.2 Liquiditätsanforderungen
5.3 Mögliche Handlungsempfehlungen für den Mittelstand
5.3.1 Bilanzoptimierungsmöglichkeiten
5.3.2 Alternative Finanzierungsinstrumente
5.4 Zusammenfassung der Ergebnisse

6 Auswirkungen von Basel III auf das Unternehmen Walter Rau Neusser Öl und Fett AG
6.1 Unternehmensprofil
6.2 Mögliche Folgen für das Unternehmen
6.3 Bereits ergriffene Maßnahmen
6.4 Kritische Diskussion und Handlungsempfehlungen

7 Fazit
7.1 Zielerreichung
7.2 Perspektiven

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Risikogewichtung nach Basel I

Abbildung 2: Eigenkapitalanforderungen nach Basel III

Abbildung 3: Neue Mindestanforderungen und Aufbau der Kapitalpuffer

Abbildung 4: Einteilung der KMU nach Beschäftigten und Umsatzklassen

Abbildung 5: Einteilung der KMU nach Rechtsformen und Branchen

Abbildung 6: Entwicklung der Ertragslage der KMU

Abbildung 7: Umsatzentwicklung des Mittelstands

Abbildung 8: Eigenkapitalausstattung des Mittelstands

Abbildung 9: Entwicklung der Insolvenzen im Vergleich zum BIP

Abbildung 10: Investitionsfinanzierung und Kapitalbedarf im Mittelstand

Formelverzeichnis

Formel 1: Berechnung der Eigenkapitalunterlegung

Formel 2: Berechnung des Eigenkapitalpuffers nach dem Standardansatz

Formel 3: Berechnung der Höchstverschuldungsquote

Formel 4: Berechnung der Liquidity Coverage Ratio

Formel 5: Berechnung der Net Stable Funding Ratio

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Externe Ratings und Risikogewichte im Standardansatz

Tabelle 2: Quantitative Abgrenzungskriterien des Mittelstands

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

können bekanntermaßen Chancen sein.[1] Zunächst sorgen diese für negative Entwicklungen im Finanzsektor, gleichzeitig jedoch regen Krisen zur Nachbesserung an. Regeln, die vor der Krise als unmöglich und zu streng schienen, werden unter den neuen Umständen als notwendig und unumgänglich betrachtet.[2] Als Reaktion auf die Finanzkrise in 2007 wurde dem Baseler Ausschuss von den Staats- und Regierungschefs der G20-Staaten der Auftrag erteilt, strengere Regeln als bisher vorhanden zu entwickeln.[3] Infolge der Finanzmarktkrise ging insbesondere das Vertrauen in den Bankensektor ebenso wie innerhalb des Bankensektors verloren.[4] Die Kreditinstitute unterschätzten die Risiken der Geschäfte und besaßen zudem wenige Puffer, um die Liquiditätsdefizite ausgleichen zu können.[5] Die zu dem Zeitpunkt geltenden Eigenkapitalvorschriften unter Basel II konnten die Krise weder verhindern noch größtenteils abmildern.[6] Stattdessen mussten die Staaten eingreifen, die Kreditinstitute mit Rettungspaketen stützen und für Stabilität in der Konjunktur sorgen.[7] Um zukünftige Finanzkrisen weniger wahrscheinlicher zu machen und für Stabilität innerhalb des Finanzsektors zu sorgen, wurden die Basel II Vorschriften überarbeitet.[8] Das Ergebnis wurde am 16.12.2010 unter dem Stichwort „Basel III“ veröffentlicht.[9] Im Mittelpunkt der neuen härteren Regeln stehen die überarbeiteten Anforderungen an die Qualität und Quantität des Eigenkapitals, eine bessere Liquiditätsvorsorge sowie die höheren Anforderungen an die Risikotragfähigkeit und Risikomessung der Banken.[10] Auf die Kreditinstitute kommen massive Veränderungen zu, die die gesamte Geschäftstätigkeit der Institute betreffen werden.[11] Aus diesem Grund ergibt sich die Frage, ob diese Veränderungen das Kreditgeschäft der Banken beeinflussen werden und wenn dies zutrifft, in welchem Maße. Grundsätzlich gelten die Vorschriften unter Basel III für den Bankensektor, allerdings besteht die Befürchtung, dass diese ebenso die Finanzierung des Mittelstands betreffen könnten. Die Tatsache, dass der deutsche Mittelstand eine hohe Bedeutung für die Entwicklung und das Wachstum in Deutschland hat, deutet daraufhin, dass dieser ein zentrales Element der nationalen Wirtschaft ist.[12] Da die wichtigste Quelle für die Liquiditätsbeschaffung der klassische Bankkredit ist, sind Mittelständler auf einen direkten und leichten Kreditzugang angewiesen.[13] Aufgrund ihrer niedrigen Eigenkapitalausstattung weisen die kleinen und mittelständischen Unternehmen eine höhere Risikostruktur als Großunternehmen auf.[14] Die Verschärfung der Eigenkapital- und Liquiditätsstandards wird die Kreditinstitute zu einer risikoorientierten Kreditvergabe zwingen.[15] Die bankinternen Ratingsysteme müssen an die höheren Anforderungen angepasst werden. Das Ratingergebnis wird demnach zukünftig die Kreditentscheidung stark beeinflussen.[16] Vor diesem Hintergrund steigt die Besorgnis, dass Basel III die Kreditvergabe an Mittelständler zukünftig negativ beeinflussen könnte. Die daraus resultierenden Auswirkungen können sich auf die Kreditkonditionen und/oder auf die Kreditvergabe der KMU negativ auswirken und diese verschlechtern.[17] Die Frage, ob und wie stark Basel III die Kreditvergabe der KMU beeinflusst, steht im Mittelpunkt dieser Arbeit.

1.2 Zielsetzung

Ziel dieser Arbeit ist es festzustellen, ob die deutschen Mittelständler infolge von Basel III Auswirkungen auf die Kreditvergabe und damit die Finanzierungsstruktur fürchten müssen und welche dies sein können. Zur Erreichung des Ziels müssen vorerst die Baseler Vorschriften dargestellt und der Weg von Basel I bis Basel II sowie die Hintergründe für die Neuerungen aufgezeigt werden. Die inhaltliche Analyse der Kernpunkte der neuen Anforderungen von Basel III bildet die Grundlage für die Untersuchung der Zusammenhänge zwischen den Baseler Eigenkapitalvereinbarungen und der finanzwirtschaftlichen Lage der kleinen und mittelständischen Unternehmen. Im Rahmen dieser Abschlussarbeit sollen folgende Fragen beantwortet werden: Welche Veränderungen im Kreditangebot resultieren aus den Anpassungsmaßnahmen der Kreditinstitute? Müssen die Mittelständler in der Zukunft mit steigenden Kreditkonditionen oder sogar mit einer Kreditverknappung rechnen? Wird der Kreditzugang erschwert, so dass auf die Unternehmen neue Anforderungen zu kommen werden? Des Weiteren soll untersucht werden, wie die Mittelständler auf mögliche Auswirkungen reagieren können, um ihre Finanzstruktur weiterhin zu erhalten. Auf dieser Basis sollen Handlungsempfehlungen als Gegenmaßnahmen für die KMU ausgearbeitet und analysiert werden. Anhand der erarbeiteten Ergebnisse soll zum Schluss eine Übertragung der Erkenntnisse auf das Handeln des mittelständischen Unternehmens Walter Rau Neusser Öl und Fett AG erfolgen. Das Unternehmen finanziert sich überwiegend über Bankkredite. Aus diesem Grund soll untersucht werden, inwieweit die Auswirkungen aus Basel III die Finanzierungsstruktur des Unternehmens beeinflussen könnten. Daneben ist weiterer Gegenstand der Untersuchung die Frage, ob die Gesellschaft bereits Gegenmaßnahmen ergriffen hat und wenn ja, welche dies sind; daran schließt sich eine kritische Würdigung an.

1.3 Gang der Arbeit

Um das gesetzte Ziel zu erreichen, wird zunächst in Kapitel zwei die grundlegende Notwendigkeit einer Bankenregulierung dargestellt. Darauf aufbauend werden die Entstehung und der Inhalt der ersten Eigenkapitalvereinbarungen aufgezeigt. Anknüpfend an die Gründe für eine Novellierung von Basel I folgt die Darstellung des Drei-Säulen-Konzepts aus Basel II. Hierbei liegt das Augenmerk insbesondere auf den Vorschriften der drei Säulen sowie den Defiziten des Regelwerks. Im Anschluss daran werden die neuen Eigenkapitalvorschriften betrachtet. Im Mittelpunkt stehen dabei die wesentlichen Änderungen hinsichtlich der Eigenkapitalanforderungen und der neuen Liquiditätsvorschriften. Für die Schaffung des Zusammenhangs zwischen den neuen Anforderungen und den KMU wird im vierten Kapitel der deutsche Mittelstand dargestellt. Dieser wird zunächst grundsätzlich definiert sowie seine Bedeutung für die deutsche Wirtschaft dargestellt. Anschließend erfolgt eine Beschreibung der Entwicklung der finanzwirtschaftlichen Lage der KMU, die insbesondere anhand der finanzwirtschaftlichen Kennzahlen erläutert wird. Im Kapitel fünf werden mögliche Auswirkungen aus Basel III für mittelständische Unternehmen beschrieben. Insbesondere geht es dabei um eine Untersuchung der Folgen aus Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen. Dabei gilt es festzustellen, wie die einzelnen Anforderungen die Kreditvergabe und Kreditkonditionen möglicherweise beeinflussen können. Im Anschluss werden Handlungsempfehlungen für den Mittelstand, die den möglichen negativen Auswirkungen als Folge von Basel III entgegenwirken sollen, zusammengefasst. Das nachfolgende Kapitel knüpft an die bisherige Ausarbeitung an und zeigt eine Übertragung der erarbeiteten Erkenntnisse auf das Handeln des mittelständischen Unternehmens Walter Rau Neusser Öl und Fett AG. Nach einer kurzen Darstellung des Unternehmensprofils erfolgt eine Erörterung der möglichen Auswirkungen, basierend auf Basel III, für das Unternehmen. Darauf aufbauend werden die bereits ergriffenen Maßnahmen betrachtet, gefolgt von einer kritischen Würdigung sowie weiteren Handlungsmöglichkeiten für die Walter Rau AG. Den letzten Teil dieser Arbeit bildet ein Fazit, für das insbesondere die Zielerreichung und die zukünftigen Perspektiven eine zentrale Rolle einnehmen.

2 Baseler Eigenkapitalvereinbarungen

Mit diesem Einführungsbeitrag soll ein auf das Wesentliche beschränkter Überblick über die Entstehung und Entwicklung des Baseler Rahmenwerks gegeben werden. Dazu werden zunächst die Entstehung und die Rolle des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht beschrieben und anschließend die ersten beiden Baseler Regelwerke und deren inhaltliche Anforderungen dargestellt.

2.1 Entstehung von internationalen Regelungen

2.1.1 Notwendigkeit einer internationalen Bankenaufsicht

Im Jahr 1931 wurde die erste einheitliche staatliche Verordnung über Bankenaufsicht in Deutschland eingeführt, die für alle Banken galt.[18] Der Auslöser dafür war die Bankenkrise, die wiederum eine Folge der Weltwirtschaftskrise in 1929 war.[19] Die Bankenaufsicht hat die Aufgabe der laufenden Überwachung der Kreditinstitute mit dem Ziel, den Schutz der Gläubiger sowie der Wirtschaft zu gewährleisten.[20] Die rein national ausgerichteten Aufsichtsregelungen galten für eine lange Zeit als relativ stabil und waren ausreichend, solange die Kreditinstitute auf dem inländischen Markt und nur mit inländischen Geschäftspartnern tätig waren.[21] Als sich die Zusammenarbeit der Kreditinstitute über die nationalen Grenzen hinaus ausdehnte, kamen Zweifel auf, ob die bisherigen Vorschriften ausreichten, denn durch die globale Vernetzung der Finanzwelt ist die Bankenaufsicht vor neue Herausforderungen gestellt.[22] Das Risikopotenzial im Finanzsektor hat sich mit der Internationalisierung der Finanzmärkte, der fortgeschrittenen Technologisierung im Kreditwesen sowie dem harten Wettbewerb erhöht.[23] Krisen können sich durch die Globalisierung der Banken viel schneller und in viel stärkerem Maße als zuvor auf die Kreditinstitute ausbreiten.[24] Damit besteht die Gefahr, dass eine rein national ausgerichtete Bankenaufsicht überfordert und eine gezielte Überwachung der Banken nicht mehr möglich ist.[25] Trotz dieser Erkenntnis wurde diesem Thema lange Zeit nur eine geringe Bedeutung zugesprochen, denn es gab weder eine internationale Kommunikation noch eine länderübergreifende Kooperation zwischen den nationalen Bankenaufsichtsbehörden. Erst zu Beginn der 70er Jahre, als der Zusammenbruch des Kölner Bankhauses I. D. Herstatt eine internationale Bankenkrise auslöste, wurde der Finanzwelt bewusst, dass eine internationale Aufsicht unumgänglich ist.[26] So sollten Konzepte einer internationalen Zusammenarbeit in der Bankenaufsicht entwickelt und gemeinsame Grundsätze für die Aufsicht von Kreditinstituten festgelegt werden, die sowohl die sich durch die Internationalisierung ergebenden Risiken als auch die Probleme berücksichtigt. [27] Als Ergebnis wurde im Jahr 1975 der „Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (vormals Ausschuss für Bankenbestimmungen und Bankenüberwachung)“[28] gegründet.

2.1.2 Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (kurz: Baseler Ausschuss oder BCBS) wurde 1975 von den Zentralbankgouverneuren der G10 sowie der Schweiz und Luxemburgs gegründet, um die Sicherheit und die Stabilität des internationalen Finanzsystems zu fördern.[29] „Der BCBS ist die weltweit wichtigste normgebende Instanz für die Bankenregulierung und dient als Forum für die Zusammenarbeit in Fragen der Bankenaufsicht.“[30] Der Ausschuss setzt sich aus den Vertretern der direkten Bankenaufsichtsbehörden sowie Zentralbanken seiner Mitgliedsländer zusammen und hat seinen Sitz bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel, wobei dieser von der BIZ vollkommen unabhängig ist.[31] Inzwischen sind neben den G10-Ländern andere Länder dem Ausschuss beigetreten, so dass dieser heute aus 27 Ländern besteht.[32] Deutschland ist im Baseler Ausschuss mit der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vertreten.[33] Die interne Organisationsstruktur des Baseler Ausschusses umfasst neben den Vorsitzenden, dem Ausschuss und dem Sekretariat noch diverse Unterausschüsse, die sich aus internationalen Experten zusammensetzen und sich mit speziellen Fragestellungen beschäftigen.[34] Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich stellt das ständige Sekretariat, das die Tätigkeiten des Ausschusses, des Vorsitzenden sowie der Unterschüsse unterstützt.[35] Um die Zielsetzung zu erfüllen, erarbeitet der Ausschuss aufsichtsrechliche Mindeststandards und überwacht anschließend deren Umsetzung.[36] Zu beachten ist allerdings, dass die gesetzten Mindeststandards keine Gesetzgebungskompetenz haben, und damit bleibt es den Ländern überlassen, ob und inwieweit die Richtlinien umgesetzt werden. Aufgrund des hohen Ansehens des BCBS und der Tatsache, dass der Ausschuss von seinen Mitgliedern die freiwillige Umsetzung der Bestimmungen in die jeweiligen nationalen bankenaufsichtsrechtlichen Regelwerke erwartet, wurden die Standards weitgehend umgesetzt.[37]

2.2 Basel I

2.2.1 Entstehung von Basel I

Infolge des niedrigen Grads, auf dem sich das Eigenkapital der bedeutenden Kreditinstitute weltweit befand, und der Tatsache, dass neue Bankenkrisen immer öfter ausgelöst wurden, hatte der Baseler Ausschuss das Baseler Konkordat erlassen.[38] Dieses beinhaltete Grundsätze für die Bewältigung von globalen Bankenkrisen.[39] Allerdings waren die Grundsätze zu allgemein formuliert, so dass die nächsten Bankenpleiten drohten. Ab diesem Punkt wurde dem Ausschuss bewusst, dass international einheitliche Eigenmittelvorschriften notwendig sind.[40] Die Entwicklung stellte sich als schwierig und langwierig heraus, da die vorgehaltenen Eigenkapitalpuffer sowie deren Berechnung weltweit unterschiedlich waren.[41] Die ersten Regelwerke zur Förderung besserer Qualität der Bankaktiva sowie zur Überwachung der Passivgeschäfte durch neue Vorschriften wurden von der Bankindustrie überwiegend abgelehnt.[42] Erst als die zwei führenden Finanzplätze London und New York bereit waren, einen gemeinsamen Standard zu verabschieden, wurden die Verhandlungen weltweit wieder aufgenommen.[43] Das Ergebnis der Verhandlungen war schließlich nicht die amerikanisch-britische Umfassung der Regeln, sondern ein Kompromiss, in dem auch die Interessen anderer Verhandlungspartner mitberücksichtigt wurden.[44] Im Jahr 1988 wurde die s. g. Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen, auch bekannt unter Basel I oder Baseler Akkord, veröffentlicht und trat Ende 1992 in Kraft.[45]

2.2.2 Basel-I-Regelungen

Die Richtlinien von Basel I verfolgten das Ziel der Stabilisierung und Sicherung des Bankensystems durch angemessene Eigenkapitalausstattung sowie die Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen.[46] Dies sollte durch die Einhaltung des Standards, der ein Verhältnis von Eigenkapital zu risikogewichteten Aktiva von 8 % verlangte, erreicht werden.[47] Dies hatte zur Folge, dass die Banken für jeden vergebenen Kredit 8 % Eigenkapital hinterlegen mussten, um so Verluste aufzufangen. Allerdings war der Ausschuss der Meinung, dass nicht jeder Schuldner dasselbe Risiko trägt, sondern dass das Risiko sich an der Ausfallwahrscheinlichkeit des Kreditnehmers orientiert.[48] Deshalb wurde eine einfache Einteilung von Schuldnern vorgenommen, wie in der Abbildung 1 dargestellt. Die Abbildung macht deutlich, dass beispielsweise für Kredite an die Bundesrepublik Deutschland kein Eigenkapital hinterlegt werden müsste, während Kredite an deutsche Banken mit 20 % gewichtet wurden. Eine 100-%ige Risikogewichtung, die für Nichtbanken und Privatpersonen galt, bedeutete, dass der Kredit mit seinem vollen Wert in die Ermittlung der Risikoaktiva einging und mit 8 % Eigenkapital zu unterlegen war.

Abbildung 1: Risikogewichtung nach Basel I[49]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Für die Ermittlung der Eigenkapitalhinterlegung nach Basel I galt folgende Formel:

Formel 1: Berechnung der Eigenkapitalunterlegung[50]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Eine weitere Richtlinie, die in Basel I einen hohen Stellenwert hatte, war die einheitliche Definition von Eigenkapital. Die Eigenmittel setzten sich dabei aus dem Kernkapital und dem Ergänzungskapital zusammen. Bei dem Kernkapital handelte es sich um das eingezahlte Aktienkapital und die offenen Rücklagen, bereinigt um den Goodwill.[51] Dieses Kapital zeichnete sich dadurch aus, dass es der einzige übereinstimmende Faktor der internationalen Bankensysteme war, da es vollständig bilanziert wurde und damit eine ausschlaggebende Größe für die Gewinnmarge und Wettbewerbsfähigkeit eines Kreditinstituts bildete.[52] Das Ergänzungskapital dagegen bestand aus Eigenmitteln geringerer Qualität.[53] Diese zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass das Eigenkapital entweder nicht bilanziert war oder nur vorübergehend zur Verfügung stand.[54] Das Kapital der Klasse 2 setzte sich dabei aus stillen Reserven, Neubewertungsrücklagen, allgemeinen Wertberichtigungen, hybriden Finanzinstrumenten oder nachrangigen Schuldinstrumenten mit Laufzeitbegrenzung zusammen.[55] Für die Berechnung der angemessenen Eigenmittel einer Bank konnten beide Klassen verwendet werden, wobei das Kernkapital mindestens 50 % der Eigenkapitalbasis betragen musste, so dass das ergänzende Kapital ebenfalls nur bis zur Hälfte berücksichtigt werden durfte.[56]

2.2.3 Entwicklungen und Auswirkungen von Basel I

Basel I wurde zum internationalen Standard und seine Vorgaben wurden in über 100 Ländern anerkannt und in nationales Recht umgewandelt.[57] Aus Sicht der Kunden brachten die Eigenkapitalvorgaben keine großen Einschränkungen. Weder die Verteuerung der Kredite noch eine Kreditklemme wurde verzeichnet.[58] Die Auswirkungen beschränkten sich damit vor allem auf das Bankensystem. Wie erhofft, kam es nach der Veröffentlichung der Richtlinien zu einer durchschnittlichen Erhöhung von Eigenkapital der Kreditinstitute.[59] Allerdings geriet die Pauschalisierung von Eigenmittelunterlegung in Kritik, da mit der Zeit Schwächen festgestellt wurden.[60] Aus diesem Grund wurde Basel I mit der Veröffentlichung der „Baseler Marktrisikoregelungen“ im Januar 1996 erweitert.[61] Die Erweiterung war nötig, da ursprünglich nur Adressenrisiken der Kreditinstitute begrenzt und Marktpreisrisiken außer Acht gelassen wurden. Allerdings könnten auch diese Risiken, die im Wesentlichen aus Zinsänderungs-, Aktienkurs-, Fremdwährungs- sowie Rohwarenpreisrisiko bestehen, für die Existenz gefährdend sein.[62] Ein weiteres Problem bestand darin, dass Unternehmenskredite und Privatkredite immer dieselbe Risikogewichtung erhielten und zwar unabhängig von ihrer tatsächlichen Bonität.[63] Die Folge war die „Quersubventionierung der Kreditnehmer schlechter Bonität durch Kreditnehmer guter Bonität“[64]. Des Weiteren bestand die Gefahr, dass Banken kein ausgewogenes Kreditportfolio aufbauten, was wiederum zur Verschlechterung der Bankenbonität und anschließend zu Krisen führen konnte.[65] Ein weiterer Vorwurf war, dass neue Finanzprodukte wie Derivate oder die Verbriefung von Forderungen im Baseler Akkord weitgehend unberücksichtigt blieben.[66] Vor diesem Hintergrund wurde eine Überarbeitung der Eigenkapitalvorschriften für erforderlich gehalten.

2.3 Basel II

2.3.1 Entstehung von Basel II

Seit der Veröffentlichung des Baseler Akkords haben sich das Bankengeschäft, die Finanzmärkte sowie die Bankenaufsichtsansätze grundlegend verändert, so dass die erste Fassung der Vorschriften nicht mehr zeitgemäß war.[67] Deshalb kam der Baseler Ausschuss zu dem Entschluss, die Eigenkapitalvereinbarungen grundlegend zu überarbeiten.[68] Im Juni 1999 wurde das erste Konsultationspapier, das als Vorschlag zur Neufassung der Baseler Eigenkapitalvorgaben von 1988 diente, veröffentlicht.[69] Aufgrund zahlreicher Kommentare und Einwände von Banken, Regierungen und anderen Interessenverbänden wurde der erste Vorschlag überarbeitet und im Januar 2001 das zweite Konsultationspapier zu Basel II veröffentlicht.[70] Auch hierbei hatte die Kreditwirtschaft die Möglichkeit, eine Stellungnahme und Anregungen abzugeben, was schließlich dazu führte, dass ein drittes Konsultationspapier im Mai 2003 erschien.[71] Erst nach einem sechsjährigen Prozess der Weiterentwicklung wurde im Juni 2004 die endgültige Version von Basel II veröffentlicht.[72] Die neue Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen trat Ende 2006 in Kraft.[73] Auf europäischer Ebene wurde Basel II größtenteils in der s. g. Capital Requirements Directive (CRD) verankert und ebenfalls im Jahr 2006 erlassen.[74] In Deutschland wurden die europäischen Normen in das KWG eingearbeitet und zum 01.01.2007 in Kraft gesetzt.[75]

2.3.2 Inhaltliche Kernpunkte – Drei-Säulen-Konzept

Das Ziel, die Sicherheit und Solidität des Finanzsystems zu verbessern, soll nach dem Baseler Komitee durch ein Drei-Säulen-Konzept verwirklicht werden.[76] Die Säulen sollen nicht isoliert voneinander betrachtet werden, sondern eine Einheit bilden. Die erste Säule setzt die Mindestkapitalanforderungen gemessen an bankspezifischen Risiken fest.[77] Das aufsichtliche Überprüfungsverfahren der Säule zwei regelt die Eingriffsmöglichkeiten der Bankenaufsicht, während die Säule drei dazu dient, die Transparenz der Kreditinstitute durch Veröffentlichungspflichten zu erhöhen.[78]

2.3.2.1 Säule I – Mindestkapitalanforderungen

Die Mindestkapitalanforderungen dienen dazu, die Höhe des zu hinterlegenden Eigenkapitals zu berechnen, um Verluste aus Bankrisiken zu decken.[79] Diese Risiken setzen sich aus den Kredit-, Markt- und operationellen Risiken zusammen.[80] Während Kreditrisiken wesentlich differenzierter betrachtet werden und die Vorschriften für die Messung von Marktrisiken unverändert bleiben, werden operationelle Risiken erstmals berücksichtigt.[81] Diese stellen das allgemeine Risiko dar, das infolge eines Versagens von Verfahren, Menschen oder Systemen entstehen kann.[82] Wie bereits bei Basel I müssen die Kreditinstitute auch weiterhin ein haftendes Eigenkapital von 8 % vorhalten, wobei nun eine bonitätsabhängige Risikogewichtung möglich ist.[83] Basel II schreibt drei Ansätze für die Berechnung vor, die im Folgenden näher erläutert werden.

2.3.2.1.1 Standardansatz

Durch die neuen Vorschläge des Baseler Ausschusses wird sich die Risikogewichtung stärker an der Bonität des Schuldners orientieren, so dass die Kreditinstitute die Ausfallwahrscheinlichkeit berechnen müssen.[84] Im Rahmen des Standardansatzes wird die Bonitätseinschätzung von Ratingagenturen verwendet.[85] Ratingagenturen haben die Aufgabe, die Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung von Unternehmensschulden einzuschätzen und diese anschließend in einer Note auszudrücken.[86] Das Ratingergebnis wird einem Risikogewicht zugeordnet, welches wiederum in die Berechnung des Eigenkapitalpuffers eingeht.[87] Die nachstehende Tabelle fasst die Risikogewichte zusammen:

Tabelle 1: Externe Ratings und Risikogewichte im Standardansatz[88]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der Tabelle ist zu entnehmen, dass je schlechter ein Rating ist, desto höher ist die Risikogewichtung und damit die Eigenkapitalhinterlegung bei der Bank und umgekehrt. Liegt kein externes Rating vor, so erfolgt eine 100-%ige Anrechnung. Die Retailkredite[89] erhalten unabhängig vom Rating eine 75-%ige Bonitätsgewichtung. Mit dem zugeordneten Rating können die Kreditinstitute den Eigenkapitalpuffer nun wie folgt berechnen:

Formel 2: Berechnung des Eigenkapitalpuffers nach dem Standardansatz[90]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Neben dem Vorteil der möglichen Unterscheidung zwischen riskanten und weniger riskanten Kreditnehmern kann die Verwendung von externen Ratings problematisch sein.[91] Zum einen verfügen nicht alle Unternehmen über ein externes Rating, so dass diese mit 8 % gewichtet werden müssten und damit unter die veralteten Richtlinien von Basel I fallen.[92] Zum anderen ist die Transparenz eines Ratingprozesses oftmals nicht vorhanden, da die Daten und Verfahren der Ratingagenturen nicht veröffentlicht werden.[93] Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass das vom Ausschuss gewollte Vorsichtsprinzip auf Kredite ohne Rating nicht zutrifft, da diese besser gestellt sind als Kredite mit einem Ratingergebnis unter B-.[94]

2.3.2.1.2 IRB-Ansatz

Neben den externen Ratings haben die Kreditinstitute die Möglichkeit, zur Ermittlung des haftenden Eigenkapitals auch interne Ratingsysteme anzuwenden. Allerdings sind hierbei eine hinreichende Erfahrung sowie Datenbasis erforderlich und diese muss letztendlich von der Aufsicht geprüft und zertifiziert werden.[95] Im Gegensatz zum Standardverfahren müssen Banken bei einem internen Rating bis zu fünf Parameter bei der Berechnung des Eigenkapitalpuffers berücksichtigen:[96]

Ausfallwahrscheinlichkeit (PD, Probability of Default), hierbei bestehen mehrere Mindestdefinitionen (z. B. Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen).

Ausstehende Forderung im Zeitpunkt des Ausfalls (EAD, Exposure at Default).

Erwarteter Verlust bei Ausfall der Forderung (LGD, Loss Given Default).

Restlaufzeit des Kredits (M, Maturity).

Ggf. Unternehmensgröße gemessen am Jahresumsatz (S, Sales).

Darüber hinaus stehen den Instituten zwei unterschiedliche Methoden für das bankinterne Rating zur Verfügung: der IRB-Basisansatz und der fortgeschrittene IRB-Ansatz.[97] Bei dem einfachen Ansatz muss nur die PD von der Bank selbst bestimmt werden.[98] Die restlichen Parameter können aus den Vorgaben des Ausschusses ermittelt werden.[99] Bei dem fortgeschrittenen IRB-Ansatz dagegen müssen die Institute neben der PD auch die restlichen Größen selber schätzen.[100] Die Kreditinstitute haben die freie Wahl zwischen den beiden Methoden, wobei die Anwendung des fortgeschrittenen Ansatzes erst im Kalenderjahr 2008 gestattet war.[101] Für die Berechnung der erforderlichen Kapitalbeträge müssen die Kreditnehmer zunächst in verschiedene Portfoliosegmente unterteilt werden, wie z. B. Staaten, Banken, Unternehmen, Retail und Beteiligungen.[102] Dabei sind die Retailkredite, die das Volumen von 1 Mio. Euro nicht überschreiten dürfen, die einzigen, die von deutlich geringeren Mindestkapitalanforderungen profitieren.[103] Die anschließende Ermittlung der Mindestanforderungen erfolgt in mehreren Schritten. Als Erstes wird die Ausfallwahrscheinlichkeit bestimmt und dem Schuldner zugeordnet. Anschließend werden, unter Berücksichtigung der Kreditart und der Besicherung, die EAD, die LGD sowie die Restlaufzeit ermittelt.[104] Im nächsten Schritt erfolgt die Berechnung des Risikogewichts und im Anschluss die Kalkulation der risikogewichteten Aktiva.[105] Im letzten Schritt ergeben sich als Produkt aus den Risikoaktiva und dem Eigenkapitalfaktor von 8 % die Mindestkapitalanforderungen.[106] Der Vorteil der Verwendung von IRB-Ansätzen besteht darin, dass die Ergebnisse der Bonitätsbewertung bei der Berechnung des zu unterlegenden Kapitals viel genauer berücksichtigt werden.[107] Dies führt dazu, dass der Eigenkapitalpuffer der Kreditinstitute exakter berechnet werden kann.[108] Des Weiteren ist davon auszugehen, dass Banken aufgrund jahrelanger Geschäftsbeziehungen zu den einzelnen Schuldnern mehr relevante Kundeninformationen besitzen als Ratingagenturen, so dass die Ergebnisse des internen Ratings nicht schlechter ausfallen als bei einem externen.[109] Der Nachteil besteht in dem höheren Aufwand der Banken, beim fortgeschrittenen IRB-Ansatz mehr als beim einfachen.[110]

2.3.2.2 Säule II – Bankenaufsichtliches Überprüfungsverfahren

Der Baseler Ausschuss verfolgt zum einen das Ziel, dass Kreditinstitute eine angemessene Eigenmittelausstattung für alle in ihren Geschäften eingeschlossenen Risiken vorhalten, und zum anderen, dass Banken ihre internen Risikomanagementverfahren kontinuierlich verbessern sowie weiterentwickeln.[111] Für die Umsetzung der genannten Ziele sieht das zweite Rahmenwerk ein eigenes aufsichtliches Überprüfungsverfahren vor, den Supervisory Review Process (SRP), welches in Säule II verankert und vor allem auf die qualitativen Bestimmungen gerichtet ist.[112] Im Rahmen dieses Überprüfungsverfahrens müssen die Aufseher sicherstellen, dass Banken über eigene Verfahren zur Risikomessung verfügen, diese umsetzen und mit ausreichend Eigenkapital ausgestattet sind.[113] Bei Schwächen oder Nichteinhaltung gilt es frühzeitig einzugreifen und Maßnahmen einzuleiten.[114] Des Weiteren sollen die Vorschriften aus Säule II die Kommunikation zwischen den Regulatoren und Kreditinstituten verbessern.[115] Das bankenaufsichtsrechtliche Überprüfungsverfahren wird durch vier Grundsätze beschrieben, in denen sowohl Anforderungen an die Banken als auch an die Aufseher verankert sind.[116] Der Grundsatz I verlangt, dass jedes Institut über „ein Verfahren zur Beurteilung ihrer angemessenen Eigenkapitalausstattung im Verhältnis zu ihrem Risikoprofil sowie über eine Strategie für den Erhalt ihres Eigenkapitalniveaus verfügen“[117] muss. Dabei sollen zukunftsbezogene und bessere Strategien, als sie in der Säule I vorgeschrieben sind, entwickelt werden, um die gewünschte Kapitalausstattung auch in Zukunft aufrechterhalten zu können.[118] Der zweite Grundsatz verpflichtet die Aufsicht, die bankinternen Strategien und Beurteilungen zur Ermittlung der angemessenen Kapitalausstattung regelmäßig zu überprüfen.[119] Des Weiteren soll überwacht werden, ob die Banken den aufgestellten Anforderungen und deren Umsetzung gerecht werden können.[120] Nach dem Grundsatz drei erwarten die Aufsichtsinstanzen von den Banken ein höheres Kapitalniveau, als es die Mindestanforderungen der Säule I vorschreiben.[121] Deshalb wird durch den Grundsatz sichergestellt, dass die Aufseher die Möglichkeit haben, eine höhere Kapitalausstattung von den Kreditinstituten zu verlangen.[122] Dies könnte z. B. durch die Festlegung von Zielvorgaben, Referenzquoten oder Kategorien erfolgen.[123] Der letzte Grundsatz verlangt ein frühzeitiges Eingreifen der Aufseher, sobald Anzeichen für eine sinkende Kapitalausstattung aufkommen.[124] In diesen Fällen könnten Aufseher die betroffenen Banken intensiver überwachen, Dividendenzahlungen beschränken oder untersagen oder einen Sanierungsplan verlangen.[125] Das Ziel der Maßnahmen ist dabei die Verbesserung des Risikomanagements und nicht die Aufnahme von mehr Eigenkapital, um damit die steigenden Risiken auszugleichen.[126] Die genaue Ausgestaltung der Grundsätze wird den jeweiligen nationalen Aufsichtsinstanzen überlassen.[127]

2.3.2.3 Säule III – Offenlegungspflichten

In das neue Rahmenwerk wurde erstmals der Bereich der Offenlegung als eigenständige Säule aufgenommen. Die Vorschriften fordern von den Banken mehr Transparenz in Hinsicht auf die Informationen über die Eigenkapitalstruktur, Eigenkapitalausstattung sowie die eingegangenen Risiken.[128] Die bereitgestellten Informationen sollen den Marktteilnehmern einen umfassenden Einblick in die Finanzstruktur und Risikolage der regulierenden Banken bieten.[129] Das Baseler Komitee erhofft sich als Folge der Offenlegungspflichten, dass ein disziplinierender Effekt auf dem Markt entsteht, der dazu führt, dass die Institute von den Marktteilnehmern entweder belohnt oder bestraft werden.[130] Die so entstandene Marktdisziplin soll durch eine vermehrte Offenlegung gestärkt werden, die wiederum einen Beitrag zu einer besseren Sicherheit und Solidität im Finanzsystem liefert.[131] Grundsätzlich unterscheiden die Regelungen der Säule III zwischen qualitativen und quantitativen Informationen. Die qualitativen liefern dabei eine Erörterung und Beschreibung, um die quantitativen Informationen besser verstehen und bewerten zu können.[132] Die Regelungen schreiben vier Bereiche vor, zu denen Informationen veröffentlicht werden sollen. Der erste ist der Anwendungsbereich der Eigenkapitalvorschriften, der dazu dient, die Marktteilnehmer darüber zu informieren, welche Bereiche eines Konzerns den Eigenkapitalvorschriften aus Säule I unterliegen.[133] Der zweite Bereich umfasst die Informationen über die Eigenkapitalstruktur, die die Zusammensetzung des Kernkapitals erläutern sollen.[134] Die Offenlegung der Informationen zu den Eigenmittelanforderungen in den einzelnen Risikobereichen sowie zu den Eigenmittelkennziffern wird im Rahmen des dritten Bereichs, der Eigenmitteladäquanz, berücksichtigt.[135] Der letzte Bereich schreibt die Transparenz über die eingegangenen Risiken vor.[136] Die Informationen sollen in der Regel halbjährlich veröffentlicht werden, wobei jährliche Veröffentlichungen bei Banken mit stabilem Risikoprofil ebenfalls akzeptiert werden.[137] Die Offenlegungspflichten greifen auf Konzernebene, so dass eine parallele Berichterstattung für Untereinheiten des Konzerns nicht erforderlich ist.[138]

2.3.3 Entwicklungen und Auswirkungen von Basel II

Durch Basel II ergab sich eine Reihe von Veränderungen, die für die künftigen Entwicklungen in der Bankenbranche von entscheidender Bedeutung waren. Die neuen Eigenmittelanforderungen werden anhand der individuellen Risiken ermittelt.[139] Diese Verknüpfung trägt zur Stabilisierung des Gesamtsystems der Finanzwirtschaft bei.[140] Zur Ermittlung der Risiken stehen mehrere unterschiedliche Verfahren zur Verfügung, dadurch wird gewährleistet, dass möglichst viele Kreditinstitute das neue Rahmenwerk umsetzen können.[141] Die Vorschriften aus Säule II und III ergänzen dabei sinnvoll die Säule I und tragen ebenfalls zur Stabilität sowie zu mehr Transparenz und damit Effizienz des Marktes bei.[142] Neben den veränderten Eigenkapitalanforderungen beeinflusst Basel II das Angebot und die Konditionsgestaltung der Banken.[143] Die in der Vergangenheit bestehenden Bedenken bezüglich einer Kreditverknappung oder eines Ausschlusses bestimmter Kreditnehmergruppen von der Kreditversorgung konnten nicht bestätigt werden, so dass nur qualitative Veränderungen des Kreditangebots zu verzeichnen waren.[144] Allerdings war die Umsetzung von Basel II mit einem hohen Aufwand sowie daraus resultierenden Kosten verbunden.[145] Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Auswirkungen auf Banken überwiegend positiv sind, so dass die Ziele von Basel II im Wesentlichen erreicht werden konnten (z. B. Stabilisierung der Bankenbranche).[146] Neben den Auswirkungen auf die Kreditinstitute beeinflusste Basel II auch die Kreditnehmer.[147] Diese wurden vor allem mit der veränderten Angebotssituation und damit geänderten Rahmenbedingungen bei der Fremdmittelbeschaffung konfrontiert.[148] Da die Eigenmittelanforderungen vom Risikogehalt und dieser vor allem von der Bonität der Kreditnehmer abhängig waren, mussten sie sich mit den Grundzügen des neuen Regelwerks auseinandersetzen und sich auf die Veränderungen vorbereiten.[149] Im Vordergrund stand dabei die gestiegene Informationspolitik gegenüber den Banken.[150] Damit schaffte Basel II Anreize zur Verbesserung der Gesamtverhältnisse der Unternehmen.[151] Des Weiteren konnten alternative Finanzierungsinstrumente geschaffen werden, die zur Weiterentwicklung der Märkte und damit zur Zunahme der Markttiefe beitrugen.[152]

Aus heutiger Sicht war die Einführung von Basel II richtig, denn bei der Eigenkapitalunterlegung nach Basel I wurden die risikobeeinflussenden Faktoren nur ungenügend berücksichtigt.[153] Auch dieses Mal wurden die Regelungen weltweit weitgehend umgesetzt, wobei einige Länder dafür mehr Zeit benötigten, als vom Ausschuss gewünscht.[154] Allerdings konnten die neuen Vorschriften trotz der Kreditrisikoerfassung der jüngsten Finanzmarktkrise nicht standhalten, so dass letztendlich auch Basel II überarbeitet werden musste.[155]

3 Basel III

Die folgenden Ausführungen zu Basel III sollen als Grundlage für die darauf folgende kritische Betrachtung des Reformpaketes dienen. Nach einer Darlegung der Gründe für die Entstehung von Basel III werden die neuen Kapitalvorschriften sowie die Liquiditätsvorschriften erläutert.

3.1 Entstehung von Basel III

Die Ausweitung der amerikanischen Immobilienkrise zu einer globalen Finanzmarktkrise im Jahr 2008, die zu weltweiten wirtschaftlichen Einbrüchen führte, hat gezeigt, dass sich die Vorschriften nach Basel II als unzureichend erwiesen haben und weder die Krise verhindern noch ihre Auswirkungen abmildern konnten.[156] Insbesondere wurde deutlich, dass das vorgehaltene Kapital der Kreditinstitute im Verhältnis zu den bestehenden Risiken zu gering bemessen und damit nicht ausreichend und nicht werthaltig genug war, um die Krise bewältigen zu können.[157] Des Weiteren wurde festgestellt, dass die Kredit- und Liquiditätsrisiken falsch eingeschätzt bzw. unterschätzt wurden, was darauf hindeutet, dass die bestehenden Überwachungsmechanismen desolat waren.[158] Eine weitere Schwachstelle war die stark prozyklische Wirkung von Basel II, die darauf zurückzuführen ist, dass der steigende Kapitalbedarf der Banken während einer Krise auf ein geringes Kapitalangebot trifft.[159] Um die Banken vor einem Bankrott und die gesamte Wirtschaft vor einem Zusammenbruch zu retten, mussten die Staaten massiv in das Finanzsystem eingreifen.[160] Dies geschah vor allem durch umfangreiche Bankrettungspakete und Konjunkturhilfen, die sich letztendlich auf rund 10 Bio. US-$ summierten.[161] Als Reaktion auf die Krise folgte nach dem Willen der 20 größten Wirtschaftsnationen (G20) ein umfassendes Programm zur Regulierung der Finanzmärkte.[162] Die erste Reaktion des Baseler Ausschusses bestand in einer Reihe von Sofortmaßnahmen (Basel II.5), welche für eine Verbesserung der Risikomessung, für höhere Kapitalanforderungen im Verbriefungsgeschäft sowie für erweiterte Offenlegungsanforderungen sorgten.[163] Die in 2009 erlassenen Basel-II.5-Normen wurden in Deutschland und in der EU fristgerecht zum 31.12.2011 umgesetzt.[164] Eine der wichtigsten Regeln bildet allerdings Basel III, welche am 16.12.2010 vom Baseler Ausschuss beschlossen wurde.[165] Die schrittweise Einführung begann am 01.01.2013 und wird bis 2019 in Stufen ansteigender Anforderungen umgesetzt.[166] In der EU wurden die Basel-III-Vorschriften durch eine neue Kapitaladäquanzrichtlinie (Capital Requirement Directive, CRD IV) transformiert, welche im September 2013 in das deutsche Bundesgesetzblatt übernommen wurde.[167]

3.2 Inhaltliche Kernpunkte

Die Überarbeitung der Baseler Eigenkapitalvereinbarungen mit Basel III setzt die Vorgaben des vereinbarten Aktionsplans zur Stärkung des Finanzsystems um.[168] Dabei wird in erste Linie das Ziel verfolgt, die Widerstandsfähigkeit und Risikotragfähigkeit des gesamten Finanzsystems gegenüber künftigen Finanzmarktturbulenzen zu stärken.[169] Außerdem soll ein funktionsfähiger internationaler Ordnungsrahmen geschaffen, die Transparenz erhöht, die Offenlegung erweitert sowie die Vergleichbarkeit der Kapitalausstattung von Instituten verbessert werden.[170] Grundsätzlicher Ausgangspunkt der Regelungen nach Basel III sind die Vorschriften nach Basel II – es ist eine Weiterentwicklung und Ergänzung aller drei Säulen.[171] Die wichtigsten Regelungen lassen sich in folgende drei Gruppen einteilen:[172]

Novellierung der Kapitalvorschriften.

Einführung einer Verschuldungsgrenze mittels Leverage Ratio.

Einführung eines neuen Liquiditätsstandards.

3.2.1 Neue Kapitalvorschriften

Die Basel-III-Regeln sind insbesondere durch die Erhöhung der Qualität und Quantität des Eigenkapitals sowie durch die Einführung eines Kapitalerhaltungspuffers und eines antizyklischen Kapitalpolsters geprägt.[173] Der Qualitätszuwachs soll zum einen durch die internationale Vereinheitlichung der vom Eigenkapital abzuziehenden Positionen und zum anderen „durch die Stärkung der Verlusttragungsfunktion und der Dauerhaftigkeit bankenaufsichtlicher Kapitalinstrumente erreicht werden“[174] [175]. Die Quantität wird durch eine deutliche Erhöhung der Mindestquote des Eigenkapitals mit höchster Qualität erzielt.[176] Das bankenaufsichtliche Eigenkapital stellt einen Risikopuffer dar und setzt sich nach Basel III aus dem Kernkapital, welches sich in das harte und das zusätzliche Kernkapital untergliedert, und dem Ergänzungskapital zusammen.[177] Das Kernkapital dient primär der Sicherstellung der Unternehmensfortführung, indem Verluste aufgefangen werden können.[178] Die Anforderungen an die Anerkennung der Kapitalkomponente des harten oder des zusätzlichen Kernkapitals wurden durch das neue Rahmenwerk verschärft und in einem Kriterienkatalog zusammengefasst.[179] Zukünftig soll das zur Risikodeckung notwendige Kernkapital nach den regulatorischen Abzügen zu mindestens 75 % aus harten Bestandteilen bestehen.[180] Das Ergänzungskapital dagegen dient zur Befriedigung der Ansprüche von Gläubigern im Insolvenzfall.[181] Auch hierbei werden für die Anerkennung von Kapitalkomponenten neue Anforderungen gestellt. Die neue Struktur des Eigenkapitals wird in der nachstehenden Abbildung dargestellt.

Abbildung 2: Eigenkapitalanforderungen nach Basel III[182]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Durch die neuen Vorschriften wird es eine deutliche Erhöhung des Eigenkapitals geben, insbesondere im Bereich des harten Kapitals. Die Mindestquote für das harte Kapital wird schrittweise auf 4,5 % erhöht.[183] Die Mindestanforderungen an das gesamte Kernkapital steigen auf 6 %, infolgedessen darf das zusätzliche Kapital maximal 1,5 % betragen.[184] Das Ergänzungskapital verliert dabei an Bedeutung und beträgt zukünftig nur 2 %. Damit liegt zwar der Mindestumfang des Gesamtkapitals unverändert bei 8 % des Gesamtrisikos, allerdings werden die Anforderungen durch den neuen zusätzlichen Kapitalerhaltungspuffer, der ebenfalls aus hartem Kernkapital mindestens in Höhe von 2,5 % gebildet wird, ergänzt.[185] Der Kapitalerhaltungspuffer soll in einer Verlustphase den Instituten als Rückgriffsmöglichkeit dienen.[186] Als weitere Sicherheit sieht Basel III die Einführung eines antizyklischen Kapitalpolsters vor. Dieses soll mögliche Spekulationsblasen in einer Boom-Phase der Kreditvergabe eindämmen, um damit in der späteren Abschwungsphase Verluste abfangen und die Wirtschaft ausreichend mit Krediten versorgen zu können.[187] Im Gegensatz zum Kapitalerhaltungspuffer muss der antizyklische Puffer nicht durchgehend vorhanden sein. Seine Bildung wird individuell durch die nationale Aufsicht bestimmt und kann zwischen 0 und 2,5 % der risikogewichteten Aktiva betragen.[188] Die neuen Mindestanforderungen und der Aufbau der Kapitalpuffer werden im zeitlichen Ablauf in der nachstehenden Abbildung dargestellt.

Abbildung 3: Neue Mindestanforderungen und Aufbau der Kapitalpuffer[189]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Abbildung verdeutlicht, dass das vollständige Reformpaket zum 01.01.2019 verpflichtend umgesetzt sein wird und damit die quantitative Kapitalanforderung bis zu 13 % betragen kann. Um das geforderte Kapital zu beschaffen, können die Banken ihr Eigenkapital durch Kapitalerhöhungen oder Gewinnthesaurierung ausbauen oder ihre risikogewichteten Aktiva verringern.[190] Bei Nichteinhaltung der Anforderungen sollen unmittelbar Konsequenzen folgen, die so lange anhalten werden, bis die regulatorischen Eigenmittel wieder aufgestockt sind.[191] Die Berechnung des Risikogehalts für die eingegangenen Geschäfte soll wie bereits bei Basel II durch das Rating erfolgen.[192]

3.2.2 Neue Höchstverschuldungsquote

Mit Basel III wird zusätzlich zu den risikobasierten Eigenkapitalmessgrößen eine einfache, transparente und nicht risikobasierte Höchstverschuldungsquote (sog. Leverage Ratio) eingeführt.[193] Hintergrund der Implementierung ist, dass die Kreditinstitute in den Vorkrisenjahren eine hohe bilanzielle und außerbilanzielle Verschuldung aufgebaut hatten, wodurch die Krise zusätzlich verschärft wurde.[194] Durch Leverage Ratio soll zum einen der Verschuldungsaufbau im Bankensystem begrenzt werden und zum anderen ein zusätzlicher Schutz vor Modellrisiken und Messfehlern vorhanden sein.[195] Um diese Vorgaben zu erreichen, soll die Verschuldungsobergrenze „das maximal mögliche Geschäftsvolumen …[der Banken] durch die Höhe des vorhandenen Eigenkapitals…“[196] begrenzen und mindestens 3 % betragen.[197] Formal ist die Leverage Ratio gegeben durch:

Formel 3: Berechnung der Höchstverschuldungsquote[198]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Kennzahl befindet sich seit 2013 in einer Beobachtungsphase, die bis 01. Januar 2017 andauern wird.[199] In dieser Zeit wird die Höchstverschuldungsquote als eine reine Informationskennzahl in Säule II eingesetzt und auf halbjähriger Basis beobachtet und analysiert.[200] Zusätzlich beginnt im Jahr 2015 die Offenlegung der Leverage Ratio.[201] Die Entscheidung über mögliche Anpassungen in der Höhe oder über eine Übertragung in Säule I soll in 2017 stattfinden, so dass die finale bindende Einführung Anfang 2018 erfolgen kann.[202]

3.2.3 Neue Liquiditätsstandards

Eine weitere Maßnahme, die die Baseler Vorgaben vorsehen, ist der Aufbau einer soliden Liquiditätsbasis. Die neuen Liquiditätsvorschriften verfolgen das Ziel, die jederzeit angemessene Zahlungsbereitschaft der Finanzinstitute gewährleisten zu können.[203] Bisher wurde dem Liquiditätsrisiko eine untergeordnete Rolle zugeteilt, so dass während der Finanzkrise die vorhandenen Defizite im Liquiditätsrisikomanagement sichtbar wurden.[204] Zukünftig sollen die Institute auch in Krisenzeiten über angemessene Liquidität verfügen, um so eine Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden.[205] Zu diesem Zweck wurden, neben qualitativen Vorgaben, zwei Kennzahlen festgelegt. Die erste Kennzahl, die Liquidity Coverage Ratio (LCR), dient „der Überwachung und Begrenzung des Zahlungsunfähigkeitsrisikos unter Stressbedingungen“[206]. Demnach müssen Banken jederzeit einen ausreichenden Liquiditätspuffer vorhalten, um selbstständig innerhalb von 30 Tagen die kumulierten Nettozahlungsmittelabflüsse decken zu können.[207] Diese Anforderung entspricht formal der nachfolgend dargestellten LCR.

Formel 4: Berechnung der Liquidity Coverage Ratio[208]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der Liquiditätspuffer unterliegt hohen Anforderungen. Neben Barmitteln und Zentralbankguthaben werden nur wenige hochqualitative Aktivposten akzeptiert.[209] Unter Nettozahlungsmittelabflüssen ist die Differenz zwischen Zahlungsmittelabflüssen und Zahlungsmittelzuflüssen zu verstehen.[210] Auch hierbei müssen bestimmte Begrenzungen der Berechnung berücksichtigt werden. Insgesamt sollte das Ergebnis den Wert von 100 % nicht unterschreiten.[211] Die LCR tritt ab 2015 schrittweise in Kraft und wird in 2018 ihre volle Wirkung entfalten.[212]

Die Kennzahl Net Stable Funding Ratio (NSFR) ist die langfristige Liquiditätsquote, die das Fristentransformationsrisiko begrenzen soll.[213] Dadurch wird sichergestellt, dass Finanzinstitute ihre Finanzierungsmittel über dieselbe Laufzeit wie die der eingesetzten Gelder verwenden dürfen.[214] Zu diesem Zweck wird der Betrag stabiler Refinanzierung ins Verhältnis zur erforderlichen Summe an stabiler Refinanzierung gesetzt.[215] Formal dargestellt bedeutet dies:

Formel 5: Berechnung der Net Stable Funding Ratio[216]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Zu betonen ist, dass nur stabile Refinanzierungen herangezogen werden sollen, die für die Banken eine zuverlässige Finanzierungsquelle darstellen.[217] Auch hierbei wird ein Ergebnis von mindestens 100 % gefordert.[218] Die Kennzahl wird nach einer dreijährigen Übergangs- und Analysephase vorsichtlich ab 2018 als Mindestanforderung gelten.[219]

3.2.4 Erneuerungen in Säule II und III

Mit der Verabschiedung der Basel-III-Regelungen wurden keine grundlegenden Veränderungen für die Säule II festgelegt.[220] Vielmehr werden die Grundsätze zukünftig an Bedeutung gewinnen, so dass die Erwartungen an die Implementierung dessen sowohl durch die Finanzinstitute als auch durch die Aufsicht steigen werden.[221] Demzufolge wird eine Intensivierung der fortlaufenden Überprüfung zur Einhaltung der Anforderungen aus Säule I erwartet und eine höhere Eigenverantwortung und Auseinandersetzung der Banken mit den Risiken werden gefordert.[222] In den Offenlegungsregelungen nach Säule III werden künftig folgende Bereiche von Bedeutung sein: „eine detaillierte Beschreibung der regulatorischen Eigenmittel, eine Überleitung des regulatorischen zum bilanziellen Eigenkapital, eine Veröffentlichung der Konditionen und Bedingungen der Eigenmittelkomponenten im Internet und die Inanspruchnahme der Übergangsbestimmungen, die das Rahmenwerk gewährt.“[223] Die neuen Bestandteile des Eigenkapitals wie der Kapitalerhaltungspuffer und der antizyklische Kapitalpuffer sollen ebenfalls offen gelegt werden, wobei bisher noch keine besonderen Offenlegungspflichten formuliert wurden.[224]

3.3 Entwicklungen und Auswirkungen von Basel III

Im Zuge der jüngsten Finanzkrise wurden zunehmend Schwächen in den Vorgaben von Basel II identifiziert.[225] Die Finanzinstitute hatten neben den unterschätzten Risiken vor allem zu wenig qualitatives Eigenkapital vorzuweisen.[226] Demzufolge sollten nun durch Basel III die Schwächen aufgefangen werden und die neuen Vorschriften für mehr Stabilität sorgen.[227] Primäres Ziel der Aufsicht liegt dabei in der Verschärfung der Kapitalanforderungen.[228] Hierbei werden die Banken vor große Herausforderungen gestellt. Die Eigenkapitaldefinition wurde verschärft und die Mindestkapitalquote für das harte Kapital mehr als verdreifacht.[229] Zugleich werden höhere Anforderungen an das Risikomanagement gestellt und durch die neu geplante Verschuldungsobergrenze wird das Geschäftsvolumen beschränkt.[230] All diese Faktoren führen zur Einschränkung des Freiheitsgrads der Banken.[231] Des Weiteren werden für die Umsetzung der komplexen Maßnahmen weitreichende Weiterentwicklungen im Bankensystem notwendig sein.[232] Den Instituten steht durch die Baseler Vorgaben ein hoher Aufwand verbunden mit hohen Kosten bevor.[233] Dies wird die Ertragssituation fühlbar belasten.[234] Aus diesem Grund besteht die Gefahr, dass Banken die zusätzlich entstandenen Kosten an ihre Kunden weiterbelasten und so eine Verteuerung der Bankkredite verursacht wird. Des Weiteren wurde in der Vergangenheit spekuliert, dass Basel III zu einer Kreditverknappung führen kann.[235] Vor diesem Hintergrund deuten die Konsequenzen aus Basel III auf mögliche Veränderungen in dem Kreditvergabegeschäft hin. In welchem Maße sich nun die Neuerungen tatsächlich auf die Kreditvergabe auswirken können, hängt von mehreren Faktoren ab.[236] Die genaue Ausarbeitung der Auswirkungen auf die Unternehmen erfolgt im nachfolgenden Kapitel fünf.

4 Mittelstand in Deutschland

Dieser Kapitel dient dazu, den Begriff Mittelstand zu definieren sowie seine Wichtigkeit für die deutsche Wirtschaft darzustellen. Ferner werden die aktuelle finanzwirtschaftlich Lage und ihre Entwicklung analysiert, die für die spätere Darstellung der Auswirkungen von Baseler Vorgaben von Bedeutung sind. Anschließend erfolgt die Darstellung der Finanzierungsstruktur der KMU, gefolgt von einer kurzen Zusammenfassung.

4.1 Begriff

Bis heute wurde weder international noch national eine einheitliche Definition des Mittelstands festgelegt.[237] Sowohl in der Literatur als auch in der Praxis existieren unterschiedliche Auffassungen bezüglich der Deutung des Begriffs.[238] Eine Abgrenzung erfolgt anhand quantitativer und qualitativer Kriterien.[239] In der Literatur wird häufig der Begriff KMU, was für kleine und mittlere Unternehmen steht, verwendet.[240] Diese Unterscheidung impliziert eine quantitative Abgrenzung. Hierbei werden in der Regel die Zahl der Beschäftigten, der Jahresumsatz sowie zum Teil ergänzend die Bilanzsumme als Maßstäbe herangezogen.[241] Die nachstehende Tabelle zeigt die jeweiligen angesetzten Größenmaßstäbe nach dem IfM Bonn und der EU-Kommission.

Tabelle 2: Quantitative Abgrenzungskriterien des Mittelstands[242]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Empfehlung der EU zur Definition des Mittelstands trat am 01.01.2005 in Kraft und ersetzte die bis dahin geltende Definition von 1996.[243] Sie definiert die Mittelständler als Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.[244] Darüber hinaus sollen die Unternehmen nicht mehr als zu 25 % zu einer Unternehmensgruppe gehören und damit weitgehend unabhängig bleiben.[245] Die Abgrenzung nach dem Institut für Mittelstandsforschung (IfM) in Bonn hingegen klassifiziert mittelständische Betriebe nur anhand der Zahl der Beschäftigten und des Umsatzes pro Jahr. Allerdings werden die quantitativen Kriterien zusätzlich durch qualitative Merkmale ergänzt.[246] Hierbei werden insbesondere die Aspekte Eigentum, Leistung, Haftung und Risiken berücksichtigt.[247] Neben diesen gängigsten Abgrenzungen nutzen deutsche Kreditinstitute auch abweichende Definitionen. So definiert die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) kleine und mittlere Unternehmen als sämtliche Wirtschaftszeige, deren jährlicher Umsatz 500 Mio. Euro nicht übersteigt.[248] Eine weitere Abgrenzung des Finanzdienstleisters GE Capital Deutschland besagt, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 1.000 Mio. Euro und mit bis zu 2.500 Beschäftigten weiterhin zum Mittelstand gehören.[249] Diese Abweichungen sind nicht als kritisch zu betrachten, da zum einen bis heute keine einheitliche Definition entstanden ist und zum anderen einige Unternehmen, die den Umsatz von 50 Mio. Euro oder die Anzahl der Mitarbeiter übersteigen, sich selbst aufgrund ihrer Unternehmenskultur eher zum Mittelstand als zu Großunternehmen zählen.[250] Die qualitativen Kriterien sollen, im Gegensatz zu den quantitativen, Aussagen über Charakteristika der Unternehmen liefern, wie z. B. über die Eigentumsverhältnisse.[251] Mittelständische Unternehmen haben eine enge Verknüpfung zu Eigentümer- bzw. Familienunternehmen.[252] Dies kommt vor allem daher, da die Mittelständler in der Regel wirtschaftlich und rechtlich eigenständig sind und somit nicht einem Konzernverbund angehören.[253] Des Weiteren weisen Familienunternehmen eine bestimmte Tradition, Unternehmenskultur, Werte und Strukturen auf, die Großunternehmen nicht besitzen.[254] Weitere qualitative Kriterien können Qualifikationen des Managements, das Finanzierungsverhalten oder die betriebliche Organisation darstellen.[255] Schlussendlich ist der Begriff Mittelstand nicht von einer bestimmte Größe oder Rechtsform anhängig, denn es gibt zahlreiche Grenzfälle.[256] Die vorliegende Arbeit orientiert sich im Wesentlichen an der Definition von KfW, da die Kriterien mit den Daten des Unternehmens Walter Rau Neusser Öl und Fett AG, welches im Kapitel 6 vorgestellt wird, weitgehend übereinstimmen.

4.2 Bedeutung und Struktur

4.2.1 Bedeutung

Der Mittelstand hat eine hohe Bedeutung für die Entwicklung und das Wachstum in Deutschland.[257] Aus diesem Grund wird dieser als „Rückgrat der deutschen Wirtschaft“[258] bezeichnet. Nach einer Schätzung der Kreditanstalt für Wiederaufbau waren im Jahr 2012 3,64 Mio. mittelständische Unternehmen mit einem Umsatz bis zu 500 Mio. Euro vorhanden.[259] Dies entspricht 99,95 % aller Unternehmen in Deutschland. Auf diese entfielen 67 % aller Erwerbstätigen und 86 % aller Auszubildenden.[260] Damit ist der Mittelstand in Deutschland ein weltweites Vorzeigemodell.[261] Das IfM in Bonn stellte in seiner Statistik für das Jahr 2011 fest, dass die mittelständischen Betriebe in jenem Jahr 35,9 % aller Umsätze erwirtschaftet hatten.[262] Dies entspricht 2,1 Mrd. Euro von insgesamt 5,9 Mrd. Euro.[263] Die Zahlen verdeutlichen, dass dieser Sektor eine wichtige Rolle in der Wirtschaft spielt und dass eine Schwächung des Mittelstands eine Schwächung der Wirtschaft nach sich ziehen wird.[264] Ferner ist zu erwähnen, dass die Bedeutung des Mittelstands neben Deutschland auch innerhalb der EU anstieg.[265] In der EU machen 20 Mio. KMU 99 % aller Unternehmen aus.[266] Damit schaffen sie zwei Drittel der Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft und sind mit 50 % an der gesamten Wertschöpfung beteiligt.[267] Darüber hinaus tragen sie zum wirtschaftlichen Wachstum bei und sind in den Bereichen F&E und Innovation bedeutsam.[268] Vor dem Hintergrund dieser Faktoren wird deutlich, warum die Mittelständler einen hohen Stellenwert in Deutschland haben und weshalb diese bei der Überarbeitung der Baseler Vorgaben von Bedeutung waren.

4.2.2 Struktur

Der Mittelstand ist ein zentrales Element der sozialen Marktwirtschaft und hat eine qualitative und eine quantitative Ausprägung.[269] Die qualitative Definition wird mit Einstellungen und Verhaltensweisen des Mittelstands verbunden, während die quantitative an statistische Daten geknüpft ist.[270] Die mittelständischen Unternehmen zeichnen sich dadurch aus, dass diese, neben der bewussten Annahme von Risiken und Herausforderungen einer wirtschaftlichen Selbstständigkeit, eigenverantwortlich planen, kontrollieren und entscheiden und so letztendlich unternehmerisch handeln.[271] Über Jahrzehnte schafften sie es, einer sozialistischen Planwirtschaft, Kollektivierung und Verstaatlichung auszuweichen, denn zu viel an staatlicher Lenkung oder Kontrolle würde die Selbstständigkeit der KMU wieder reduzieren.[272] Vor diesem Hintergrund ist der Mittelstand „das Kennzeichen einer marktwirtschaftlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung“[273]. Grundsätzlich sind die mittelständischen Betriebe eine vielschichtige Unternehmensgruppe. Dies wird durch die nachfolgende Abbildung verdeutlicht.

Abbildung 4: Einteilung der KMU nach Beschäftigten und Umsatzklassen[274]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die vorstehende Abbildung zeigt die Verteilung der Unternehmen nach Umsatz und Beschäftigten. Die überwiegende Zahl der Mittelständler ist klein, so haben 83 % der KMU weniger als fünf Mitarbeiter. Je mehr Mitarbeiter beschäftigt werden, desto weniger Unternehmen sind zu verzeichnen. Lediglich 1,8 % der KMU haben 50 und mehr Beschäftigte. In den vergangenen Jahren hat die Zahl der kleinen Betriebe zugenommen.[275] Beim Jahresumsatz ist Ähnliches zu sehen, die Zahl der Mittelständler, die einen Umsatz im Jahr von unter 1 Mio. Euro erzielen, liegt bei 86 %. Lediglich 0,4 % des gesamten Mittelstands haben einen Jahresumsatz von über 50 Mio. Euro und ein Prozent der Unternehmen erzielt einen Jahresumsatz zwischen 10 und 50 Mio. Euro.

Abbildung 5: Einteilung der KMU nach Rechtsformen und Branchen[276]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Schlüsselt man den Mittelstand nach Branchen auf, so wird deutlich, dass die größten Wirtschaftszweige aus dem Handel (19,4 %), Baugewerbe (10,7 %) und freiberuflichen, wirtschaftlichen und technischen Dienstleistungen (13,5 %) bestehen. Die meisten dieser Unternehmen sind Einzelunternehmen mit 64 %, gefolgt von Kapitalgesellschaften mit 17 % und Personengesellschaften mit 12 %.

4.3 Finanzwirtschaftliche Situation

Nach den Tiefen in den Jahren 2009 und 2012 scheint der Mittelstand wieder positiv gestimmt zu sein. Dies wird vor allem anhand der Verbesserung der Geschäftslage, aber auch der zukünftigen Geschäftserwartung im Vergleich zum Vorjahr deutlich.[277] In den nachfolgenden Unterkapiteln werden einige wichtige Kennzahlen des deutschen Mittelstands aus den letzten Jahren dargestellt, um eventuelle Veränderungen der Situation und deren Gründe festzustellen.

4.3.1 Ertragslage

Die Ertragslage eines Unternehmens ist ein wichtiger Indikator für seine Leistungsfähigkeit und damit für die Kreditfähigkeit.[278] Die Ertragslage des Mittelstands hat sich in den letzten Jahren unterschiedlich entwickelt, wie die Abbildung 6 zeigt. Vor Ausbruch der Finanzkrise stabilisierte sich die Ertragslage, so dass der Saldo aus gestiegenen und gesunkenen Gewinnen im Jahr 2007 einen positiven Wert hatte.[279] Diese Ertragssituation war allerdings nicht von langer Dauer, da in den Krisenjahren 2008 und 2009 die Leistungsfähigkeit der KMU stark beeinträchtigt wurde.[280] Trotz der stark gesunkenen Gewinne erholte sich der Mittelstand recht schnell und verbesserte bereits im Jahr 2010 seine Erträge.[281] Im Frühjahr 2013 stieg der Saldo aus gestiegenen und gesunkenen Gewinnen auf 11,4 Punkte und befand sich damit auf dem Niveau von 2010 und 2011.[282] Somit berichtet fast jeder Dritte von einer Ertragssteigerung. Die zukünftige Prognose der Ertragslage ist zwar positiv, jedoch nicht zu optimistisch. 36 % rechnen mit einer Steigerung der Erträge, während fast 51 % mit einer stabilen Entwicklung planen; lediglich 11 % der KMU erwarten sinkende Erträge.[283]

Abbildung 6: Entwicklung der Ertragslage der KMU[284]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

4.3.2 Umsatzrendite

Die Entwicklung der Umsatzrendite in den letzten Jahren verläuft ähnlich wie die Ertragsrendite. Die KMU mussten auch hierbei nach der Finanzkrise Verluste hinnehmen.[285] Allerdings stieg der Umsatz bereits im Jahr 2010 auf einen Höchststand von 26,2 Punkten, wie in der Abbildung 7 dargestellt. Aktuell hat die Umsatzentwicklung im Frühjahr 2013 ihren dritthöchsten Wert von 23,3 Punkten erreicht.[286] Die Prognose der zukünftigen Entwicklung fällt vorsichtiger aus, 37,6 % gehen von steigenden Umsätzen aus und 5,9 % von Umsatzrückgängen.[287]

Abbildung 7: Umsatzentwicklung des Mittelstands[288]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

4.3.3 Eigenkapitalquote

Die Eigenkapitalquote ist ein weiterer zentraler Indikator für die Bonität eines Unternehmens.[289] Die Entwicklung der Quote in den letzten Jahren ist recht stabil, wobei sich zwei unterschiedliche Entwicklungen beobachten lassen. Die Eigenkapitalquote der Mittelständler, die unter 10 % liegt, hat von 2004 bis zum Frühjahr 2013 in der Summe abgenommen.[290] Die Quote der Unternehmen mit über 30 % Eigenkapital hat über denselben Zeitraum zugenommen.[291] Die Entwicklung der Eigenkapitalquote auf unter 10 % fällt in 2013 im Vergleich zum Vorjahr positiv aus, während die Quote über 30 % um 0,3 % fällt. Der Rückgang zeugt allerdings davon, dass Investitionen zum Teil aus eigenen Mitteln finanziert werden.[292] Positiv auffällig ist, dass in den Krisenjahren die Eigenkapitalstruktur trotz Umsatzeinbrüchen erhalten werden konnte. Negativ fällt jedoch die Höhe der Quote auf, denn lediglich ein Drittel der gesamten KMU weist eine Eigenkapitalquote von über 30 % auf. Da das vorhandene Eigenkapital eine entscheidende Rolle bei einer Unternehmensbewertung einnimmt, sollten die Mittelständler grundsätzlich eine 30-%ige Eigenkapitalquote anstreben.[293]

Abbildung 8: Eigenkapitalausstattung des Mittelstands[294]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

4.3.4 Insolvenzentwicklung

Die Insolvenzentwicklung der Mittelständler lässt sich am besten zusammen mit der Entwicklung der Konjunktur betrachten, da beide i. d. R. einander beeinflussen.[295] Ab dem Jahr 2004 bis einschließlich 2007 war eine sinkende Zahl der Insolvenzen zu verzeichnen. Gleichzeitig war die Konjunkturentwicklung überwiegend positiv. Die Auswirkungen der Krise wurden anhand der steigenden Insolvenzen und des sinkenden BIP deutlich, wie Abbildung 9 darstellt. Jedoch bereits ein Jahr nach dem Konjunktureinbruch verbesserte sich die Wirtschaftslage. Das BIP stieg auf 3,7 %. Die Insolvenzenzahl nahm ebenfalls von 11,6 % (2009) auf -2,1 % (2010) ab. Bis einschließlich 2012 sanken die BIP-Werte, während die Zahl der Insolvenzen stieg. Die tatsächlichen Werte für das Jahr 2013 liegen noch nicht vor, allerdings wird ebenfalls mit einer Steigerung bei der Zahlungsunfähigkeit der KMU gerechnet.[296]

Abbildung 9: Entwicklung der Insolvenzen im Vergleich zum BIP[297]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

4.3.5 Struktur der Finanzierung

Die Unternehmen haben zweierlei Möglichkeiten, ihren Investitionsbedarf zu finanzieren. Eine Variante für die Finanzierung stellt das Eigenkapital des Unternehmens dar und die zweite das Fremdkapital.[298] Die Nachfrage der mittelständischen Unternehmen nach Krediten hat sich in den letzten Jahren verändert, wie die Abbildung 10 darstellt. Vor Beginn der Finanzmarktkrise wurden Kredite stark nachgefragt. In der Zeit vom 2005 – 2008 stieg die geplante Nachfrage um fast 60 Mrd. Euro an. Damit wurde im Jahr 2008 der Höhepunkt an Kreditbedarf von 156 Mrd. Euro erreicht. Danach sank die Nachfrage jedoch. Erst im 2012 war eine Stabilisierung des Bedarfs zu verzeichnen und die Nachfrage stieg um 2,1 Mrd. Euro. Allerdings wurde eine weitere Steigerung in 2013 nicht prognostiziert.[299] Das Eigenkapital der KMU ist ein wichtiger Bestandteil der Investitionsfinanzierung. Im Jahr 2012 haben 53 % aller mittelständischen Unternehmen ihre Investitionen mit Eigenmitteln finanziert. Der Anteil des Eigenkapitals am Investitionsvolumen nahm seit 2007 um knapp 10 % zu. Diese Entwicklung beeinflusst verständlicherweise die Nachfrage nach den Bankkrediten. Während der Eigenkapitalanteil bei der Finanzierung steigt, sinkt der Anteil der Bankenkredite. Insgesamt ist eine Reduzierung um knapp 10 % seit dem Jahr 2007 zu verzeichnen.

Abbildung 10: Investitionsfinanzierung und Kapitalbedarf im Mittelstand[300]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Trotz dieser Entwicklung ist und bleibt der klassische Bankenkredit eine der wichtigsten Quellen für die Liquiditätsbeschaffung.[301] Wird der Zugang zu Investitionskrediten betrachtet, so verliefen die Verhandlungen mit den Kreditinstituten nie besser.[302] Stolze 67 % und damit drei Drittel aller Kreditverhandlungen nahmen in 2012 einen erfolgreichen Verlauf und nur 14 % scheiterten.[303] Besonders die kleinen Unternehmen konnten ihren Kreditzugang verbessern.[304] Dennoch scheitern bei den Verhandlungen diese öfter als Großunternehmen, was mit dem geringen Kapitalbedarf zusammenhängt.[305] Hierbei ist der Aufwand für die Beschaffung von Informationen zur Ermittlung der Bonität des Kunden für Kreditinstitute zu hoch.[306] Eine weitere positive Entwicklung ist die sinkende Kreditangebotslücke. Nachdem die Lücke als Auswirkung auf die Krise in 2008 stieg, ist diese anschließend kontinuierlich geringer geworden.[307] Im Jahr 2012 betrug sie 3,3 % bzw. 2,3 Mrd. Euro und sank damit um 2,9 %.[308] Trotz dieser guten Entwicklungen beantragen immer weniger Mittelständler Investitionskredite bei Instituten. Seit 2006 haben die Anfragen um die Hälfte, von 26 % auf 13 % in 2012, abgenommen.[309] Mögliche Gründe hierfür können die Eigenkapitalvereinbarungen des Baseler Ausschusses sein. Diese Annahme wird in dem nachfolgenden Kapitel konkretisiert.

4.4 Zusammenfassung der Ergebnisse

Anhand statistischer Auswertungen der Unternehmensstruktur, gemessen an den wichtigen Kennzahlen wie Eigenkapitalquote, Umsatzrendite, Ertragsrendite oder Investitionsquote, wird deutlich, dass kleinen und mittelständischen Unternehmen eine wichtige Rolle in der deutschen Wirtschaft zukommt.[310] Der deutsche Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, da dieser 99 % aller Betriebe ausmacht und nicht zuletzt Weltmarktführer in einigen Segmenten ist.[311] Eine zeitliche Darstellung konnte die Veränderungen der finanzwirtschaftlichen Situation in den letzten Jahren aufzeigen. Insgesamt sind die Mittelständler widerstandsfähiger gegen konjunkturelle Schwächephasen geworden.[312] So haben sie zwar in 2012 einige Niederlagen bei den Umsätzen und Erträgen hinnehmen müssen, allerdings haben die KMU ihren Optimismus nicht aufgegeben.[313] Das Jahr 2013 scheint besser verlaufen zu sein als das Vorjahr.[314] Für das erste Halbjahr 2013 waren die Geschäftserwartungen überwiegend positiv, lediglich 2,8 % prognostizierten schlechte Erwartungen.[315] Sowohl die Aufträge als auch die Umsätze konnten sich zum Vorjahr verbessern, wobei die Tendenz der weiteren Entwicklung zwar positiv, aber dennoch auf einem recht niedrigen Niveau ist.[316] Die Personalentwicklung innerhalb der KMU ist rückläufig, aber trotzdem positiv zu gewichten, da der Mitarbeiterabbau sich im Vergleich zu den Vorjahren verringert.[317] Erfolg versprechend scheint auch die aktuelle Investitionsentwicklung zu sein. Die vergangene Finanzkrise dämpfte die Investitionsbereitschaft des Mittelstands, so dass die Investitionen rückläufig verliefen.[318] Zusätzlich schaffte die derzeitige Eurokrise Unsicherheiten und verstärkte damit die Zurückhaltung bei den Investitionen.[319] Umso überraschender wirkt die leichte Zunahme im Frühjahr 2013.[320] Vor dem Hintergrund, dass eine dauerhaft niedrige Investitionsbereitschaft die Wettbewerbsfähigkeit gefährdet, scheint der Mittelstand eine Verbesserung anzustreben.[321] Die Ertragslage verbesserte sich zum Vorjahr, allerdings ist auch die weitere Entwicklung recht bescheiden.[322] Die überwiegende Zahl der KMU geht von gleichbleibenden Erträgen in der Zukunft aus.[323] Im Gesamtergebnis scheint das Jahr 2013 besser verlaufen zu sein als das Vorjahr. Die Mittelständler versuchen trotz der Unsicherheiten im Eurogebiet und des global gebremsten Wachstums optimistisch zu bleiben und den Problemen entgegen zu wirken.[324] Vor allem durch seine Größenvielfalt, ausgeglichene Branchenstruktur, hohe Service- und Kundenorientierung sowie die Innovationsbereitschaft schafft der Mittelstand es, seine Widerstandsfähigkeit zu erhalten.[325] Der aktuelle leichte Zugang zu Bankkrediten macht es den kleinen und mittelständischen Unternehmen einfacher, Kapital zu erhalten.[326] Allerdings scheuen die KMU eine Kreditaufnahme.[327] Die Eigenkapitalfinanzierungskraft ist weiterhin stark ausgeprägt, so dass Bankkredite, so scheint es, leicht an Bedeutung verlieren.[328] Allerdings wird dieser Finanzierung trotzdem eine große Rolle zugewiesen. In Krisenzeiten sinkt i. d. R. die Ertragsrendite, was wiederrum zu einer geringeren Eigenkapitalausstattung führt. In dieser Zeit sind Mittelständler auf Kreditinstitute angewiesen. Die neusten Entwicklungen in der Bankenwelt werfen Fragen auf. Bereits mit der Einführung von Basel II hat sich die Kreditvergabepolitik verändert.[329] Das Rating rückte bei der Festlegung der Ausfallwahrscheinlichkeit stärker in den Fokus, so dass die KMU laufend mit dem Thema konfrontiert und bei der Kreditvergabe vom Ratingergebnis abhängig ist.[330] Aber welche Auswirkungen sind mit der Einführung neuer verschärfter Regelungen durch Basel III zu erwarten? Diese und andere aufkommende Fragen werden in dem folgenden Kapitel eingehend betrachtet und zu beantworten versucht.

5 Mögliche Auswirkungen von Basel III auf den Mittelstand

Die im Kapitel zwei beschriebenen neuen Basel-III-Regeln können unterschiedliche Auswirkungen auf die Unternehmensfinanzierung haben. Darauf aufbauend werden im folgenden Kapitel mögliche Konsequenzen insbesondere für mittelständische Unternehmen dargestellt und Handlungsempfehlungen beschrieben.

[...]


[1] Vgl. Hofmann, G. (2011), S. 1.

[2] Vgl. Hofmann, G. (2011), S. 1.

[3] Vgl. Klement, J., Schöche, L. (2012), S. 64.

[4] Vgl. Becker, G. M. (2013), S. 28.

[5] Vgl. http://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/BaFinJournal/2013/bj_1305.pdf?__blob =publicationFile&v=4, Stand: 18.01.2014.

[6] Vgl. Becker, A. (2012), S. 504-505.

[7] Vgl. Gschrey, E. (2013), S. 49.

[8] Vgl. Kemmer, M. (2011), S. 30.

[9] Vgl. Becker, A. (2012), S. 504.

[10] Vgl. Klement, J., Schöche, L. (2012), S. 64.

[11] Vgl. Kemmer, M. (2011), S. 30.

[12] Vgl. Krebs, P., Jung, S. (2013), S. M1.

[13] Vgl. Everling, O. Langen, R. (2013a), S. 45.

[14] Vgl. Merl, G. (2008), S. 72-73.

[15] Vgl. Grunow, H.-W. (2012), S. 28.

[16] Vgl. Fromm, E. (2013), S. 174-175.

[17] Vgl. Schmitt, C. (2012), S. 22-23.

[18] Vgl. www.bafin.de/DE/DieBaFin/AufgabenGeschichte/Bankenaufsicht/bankenaufsicht_node.h tml, Stand: 18.01.2014.

[19] Vgl. www.bafin.de/DE/DieBaFin/AufgabenGeschichte/Bankenaufsicht/bankenaufsicht_node.h tml, Stand: 18.01.2014.

[20] Vgl. Humm, H. (1989), S. 35-40.

[21] Vgl. Spicka, P. (1999), S. 583.

[22] Vgl. Spicka, P. (1999), S. 583.

[23] Vgl. Waschbusch, G. (2000), S. 80.

[24] Vgl. Spicka, P. (1999), S. 584.

[25] Vgl. Spicka, P. (1999), S. 584-585.

[26] Vgl. Kunze, B. (2007), S. 81-84.

[27] Vgl. Kunze, B. (2007), S. 81-82.

[28] Waschbusch, G. (2000), S. 81.

[29] Vgl. Ritter, M. (1999), S. 595-596.

[30] https://www.bis.org/bcbs/charter_de.pdf, Stand: 12.03.2014.

[31] Vgl. Rödl, H. (2006), S. 110.

[32] Vgl. http://www.finma.ch/d/finma/internationales/gremien/basel/Seiten/default.aspx, Stand: 19.01.2014

[33] Vgl. Kunze, B. (2007), S. 75.

[34] Vgl. https://www.bis.org/bcbs/charter_de.pdf, Stand: 12.03.2014.

[35] Vgl. Meyer, J.-A., Lorenzen, K. (2003), S. 3; vgl. https://www.bis.org/bcbs/charter_de.pdf, Stand: 12.03.2014.

[36] Vgl. Waschbusch, G. (2000), S. 82-84.

[37] Vgl. Kunze, B. (2007), S. 85.

[38] Vgl. Bieg, H., Krämer, G., Waschbusch, G. (2003), S. 295; vgl. Fleck, F., Knaak, C. (2006), S. 32-33.

[39] Vgl. http://www.bis.org/publ/bcbsc312.htm, Stand: 25.01.2014.

[40] Vgl. Bieg, H., Krämer, G., Waschbusch, G. (2003), S. 295.

[41] Vgl. Gerhardt, S. E. (2005), S. 34.

[42] Vgl. Gerhardt, S. E. (2005), S. 35.

[43] Vgl. Kussin, M. (2009), S. 224.

[44] Vgl. Gerhardt, S. E. (2005), S. 37-38.

[45] Vgl. www.bundesbank.de/Navigation/DE/Kerngeschaeftsfelder/Bankenaufsicht/Basel2/ba sel2.html, Stand: 26.01.2014; vgl. Paul, S. (2007a), S. 7.

[46] Vgl. Gürtler, M., Schunck, S. (2003), S. 33.

[47] Vgl. Gürtler, M., Schunck, S. (2003), S. 33.

[48] Vgl. http://www.bis.org/publ/bcbsc111de.pdf, Stand: 12.03.2014.

[49] In Anlehnung an: https://www.bis.org/publ/bcbs04ade.pdf, Stand: 12.03.2014.

[50] In Anlehnung an: Brezski, E., Claussen, C. P., Korth, H.-M. (2004), S. 21.

[51] Vgl. http://www.bis.org/publ/bcbsc111de.pdf, Stand: 12.03.2014.

[52] Vgl. http://www.bis.org/publ/bcbsc111de.pdf, Stand: 12.03.2014.

[53] Vgl. Brezski, E., Claussen, C. P., Korth, H.-M. (2004), S. 22-23.

[54] Vgl. Kussin, M. (2009), S. 241-243.

[55] Vgl. http://www.bis.org/publ/bcbsc111de.pdf, Stand: 12.03.2014.

[56] Vgl. Rolfes, B., Emse, C. (2002), S. 42.

[57] Vgl. Smidrkal, R. (2005), S. 14.

[58] Vgl. Smidrkal, R. (2005), S. 17.

[59] Vgl. Gerhardt, S. E. (2005), S. 43.

[60] Vgl. Poddig, T., Oelerich, A. (2003), S. 59-60.

[61] Vgl. www.bundesbank.de/Navigation/DE/Kerngeschaeftsfelder/Bankenaufsicht/Basel2/ba sel2.html, Stand: 26.01.2014.

[62] Vgl. https://www.bis.org/publ/bcbs04ade.pdf, Stand: 12.03.2014; vgl. Krämer, G. (2012), S. 377.

[63] Vgl. Poddig, T., Oelerich, A. (2003), S. 59-60.

[64] Brezski, E., Claussen, C. P., Korth, H.-M. (2004), S. 31.

[65] Vgl. Smidrkal, R. (2005), S. 18.

[66] Vgl. Brezski, E., Claussen, C. P., Korth, H.-M. (2004), S. 31.

[67] Vgl. Fleck, F., Knaak, C. (2006), S. 32-36.

[68] Vgl. Bieg, H., Krämer, G., Waschbusch, G. (2003), S. 296.

[69] Vgl. www.bundesbank.de/Navigation/DE/Kerngeschaeftsfelder/Bankenaufsicht/Basel2/ba sel2.html, Stand: 26.01.2014.

[70] Vgl. Wilkens, M., Baule, R., Entrop, O. (2007), S. 70.

[71] Vgl. Tegelkamp, C., Dartsch, A. (2007), S. 161.

[72] Vgl. Schulte-Mattler, H., Manns, T. (2005), S. 31.

[73] Vgl. Wilkens, M., Baule, R., Entrop, O. (2007), S. 70-71.

[74] Vgl. Hoffmann, G. (2007), S. 1.

[75] Vgl. Hoffmann, G. (2007), S. 9.

[76] Vgl. Schuhmacher, M. (2006), S. 10.

[77] Vgl. Paul, S. (2007a), S. 10-11.

[78] Vgl. Paul, S. (2007a), S. 10-11.

[79] Vgl. Schuhmann, M. (2006), S. 11-12.

[80] Vgl. Van den Brink, G. J. (2002), S. 106-107.

[81] Vgl. Behr, P., Fischer, J. (2005), S. 40.

[82] Vgl. Lui, B. (2005), S. 219.

[83] Vgl. Cluse, M. u. a. (2005), S. 27-28.

[84] Vgl. Schuhmacher, M. (2006), S. 11-12.

[85] Vgl. Keppler, H. (2003), S. 19.

[86] Vgl. Cluse, M. u. a. (2005), S. 28-29.

[87] Vgl. Elschen, R. (2002), S. 20-22.

[88] In Anlehnung an: Cluse, M. u. a. (2005), S. 28.

[89] Zu den Retailsegment zählen Kredite an Privatpersonen und Unternehmen unter 1 Mio. EUR.

[90] In Anlehnung an: http://www.bis.org/publ/bcbs128ger.pdf, Stand: 12.03.2014.

[91] Vgl. Heinke, E. (2002), S. 4.

[92] Vgl. Wilkens, M., Baule, R., Entrop, O. (2002), S. 51.

[93] Vgl. Everling, O. (2005), S. 83-84.

[94] Vgl. Wilkens, M., Baule, R., Entrop, O. (2002), S. 51.

[95] Vgl. Hofmann, B., Pluto, K. (2005), S. 246.

[96] Vgl. Siwik, T. (2005), S. 107-111.

[97] Vgl. http://bankenverband.de/publikationen/unternehmen/shopitem/a83725b590a44164b7baa cb5513c61c6, Stand: 12.03.2014.

[98] Vgl. Elschen, R. (2002), S. 22-24.

[99] Vgl. http://bankenverband.de/publikationen/unternehmen/shopitem/a83725b590a44164b7ba acb5513c61c6, Stand: 12.03.2014.

[100] Vgl. Hofmann, B., Pluto, K. (2005), S. 246-248.

[101] Vgl. Cluse, M., Stellmacher, T. (2005), S. 170.

[102] Vgl. Cluse, M., de Harde, I. (2005), S. 209.

[103] Vgl. http://bankenverband.de/publikationen/unternehmen/shopitem/a83725b590a44164b7ba acb5513c61c6, Stand: 12.03.2014.

[104] Vgl. Schmidt, A. (2007), S. 110-111.

[105] Vgl. Schmidt, A. (2007), S. 110-111.

[106] Vgl. Hofmann, B., Pluto, K. (2005), S. 249-253.

[107] Vgl. Gaumert, U., Riermeier, I. (2005), S. 190-191.

[108] Vgl. Rolfes, B., Emse, C. (2002), S. 64-70.

[109] Vgl. Schmidt, A. (2007), S. 111-112.

[110] Vgl. Rolfes, B., Emse, C. (2002), S. 65.

[111] Vgl. Deutsche Bundesbank (2004), S. 246.

[112] Vgl. Sandvoß, S., Heim, U. (2005), S. 341.

[113] Vgl. Parchert, R. (2005), S. 369-371; vgl. Becker, A. (2005), S. 542.

[114] Vgl. Loeper, E. (2007), S. 318.

[115] Vgl. Paul, S. (2007b), S. 364-367.

[116] Vgl. Kottmann, A., Lotz, U., Müller, B. (2005a), S. 315-316.

[117] Deutsche Bundesbank (2004), S. 248.

[118] Vgl. Loeper, E. (2007), S. 319-321.

[119] Vgl. Deutsche Bundesbank (2004), S. 253.

[120] Vgl. Schauff, J., Stellmacher, T. (2005), S. 574-575.

[121] Vgl. Becker, A. (2005), S. 542.

[122] Vgl. Sandvoß, S., Heim, U. (2005), S. 345.

[123] Vgl. Wolf, M. (2005), S. 22.

[124] Vgl. Sandvoß, S., Heim, U. (2005), S. 345.

[125] Vgl. Wolf, M. (2005), S. 22.

[126] Vgl. Schauff, J., Stellmacher, T. (2005), S. 578.

[127] Vgl. Schauff, J., Stellmacher, T. (2005), S. 569.

[128] Vgl. Hillen, K.-H. (2007), S. 398.

[129] Vgl. Naumann, T. K. (2007), S. 430.

[130] Vgl. Schwarzhaupt, O. (2005), S. 414.

[131] Vgl. Buchholz, C. (2005), S. 591.

[132] Vgl. Schwarzhaupt, O. (2005), S. 416.

[133] Vgl. Hillen, K.-H. (2007), S. 407-408.

[134] Vgl. Naumann, T. K. (2007), S. 432.

[135] Vgl. Hillen, K.-H. (2007), S. 410.

[136] Vgl. Buchholz, C. (2005), S. 608.

[137] Vgl. Kottmann, A., Lotz, U., Müller, B. (2005a), S. 318.

[138] Vgl. Schwarzhaupt, O. (2005), S. 414-416.

[139] Vgl. Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes NRW (2002), S. 11-12.

[140] Vgl. http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Veroeffentlichungen/Monatsbe richtsaufsaetze/2006/2006_12_eigenkapitalregelungen.pdf?__blob=publicationFile, Stand: 12.03.2014.

[141] Vgl. Gaumert, U., Riermeier, I. (2005), S. 190-192.

[142] Vgl. Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes NRW (2002), S. 12-13; vgl. Hannemann, R. (2005), S. 549-560.

[143] Vgl. Hannemann, R. (2005), S. 550-555.

[144] Vgl. Schönebeck, H. (2003), S. 37; vgl. Heider, T. (2010), S. 156-159.

[145] Vgl. Paul, S. (2006), S. 311-314.

[146] Vgl. Heider, T. (2010), S. 156.

[147] Vgl. Ahrweiler, S., Börner, C. J., Rühle, J. (2007), S. 292.

[148] Vgl. Fischl, B. (2006), S. 10-11; vgl. Paul, S. (2006), S. 311-314.

[149] Vgl. http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Veroeffentlichungen/Monatsbe richtsaufsaetze/2006/2006_12_eigenkapitalregelungen.pdf?__blob=publicationFile, Stand: 12.03.2014; vgl. Walther, D. (2006), S. 364-365.

[150] Vgl. Kastner, A. (2005), S. 505.

[151] Vgl. Kastner, A. (2005), S. 505-506.

[152] Vgl. Walther, D. (2006), S. 349-365; vgl. Heider, T. (2010), S. 151-157.

[153] Vgl. Hombach, B., Schmidt, A. (2011), S. 69.

[154] Vgl. Hoffmann, G. (2011), S. 5.

[155] Vgl. http://www.finma.ch/d/regulierung/anhoerungen/Documents/kp-eigenmittel-risikoverteilung-20100714-d.pdf, Stand: 13.03.2014.

[156] Vgl. Schüller, S. (2012), S. 18-25.

[157] Vgl. Böhm, C. (2010), S. 55-60.

[158] Vgl. Schulte-Mattler, H., Manns, T. (2012), S. 161-164.

[159] Vgl. Fleischer, R. (2012), S. 49.

[160] Vgl. Böhm, C. (2010), S. 3-6.

[161] Vgl. Fleischer, R. (2012), S. 47.

[162] Vgl. https://www.kpmgnews.ch/melin/fvault/common/BaselIIFRMKPMGnews.pdf, Stand: 13.03.2014.

[163] Vgl. http://www.bis.org/publ/bcbs263_de.pdf, Stand: 13.03.2014.

[164] Vgl. http://www.bis.org/publ/bcbs263_de.pdf, Stand: 13.03.2014.

[165] Vgl. Maier, S. (2011), S. 8.

[166] Vgl. https://www.deutsche-bank.de/pfb/data/docs/Basel_III.pdf, Stand: 13.03.2014.

[167] Vgl. http://www.bvi.de/regulierung/positionen/basel-crd-crr/, Stand: 24.02.2014.

[168] Vgl. https://www.deutsche-bank.de/pfb/data/docs/Basel_III.pdf, Stand: 13.03.2014.

[169] Vgl. Kehrel, U. (2013), S. 11; vgl. Kirmße, S. (2013), S. 13.

[170] Vgl. http://www.kpmg.com/DE/de/Documents/Basel-3-FRM-2011-KPMG.pdf, Stand: 13.03.2014.

[171] Vgl. Schulte-Mattler, H., Manns, T. (2012), S. 164.

[172] Vgl. http://www.bvmw.de/fileadmin/download/Bund/basel_III_studie.pdf, Stand: 13.03.2014.

[173] Vgl. o. V. (2013a), S. 16; vgl. Haisch, M., Renner, D. (2012), S. 135-136.

[174] Groß, C., Küster, M. (2011), S. 345.

[175] Vgl. Kehrel, U. (2013), S. 11.

[176] Vgl. Haisch, M., Renner, D. (2012), S. 135.

[177] Vgl. http://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/BaFinJournal/2014/bj_1401.pdf?__blob =publicationFile&v=5, Stand: 14.03.2014.

[178] Vgl. Maier, S. (2012), S. 58-59.

[179] Vgl. Kirmße, S. (2013), S. 13.

[180] Vgl. Buschmeier, A. (2013), S. 16-18.

[181] Vgl. Ehrmann, H. (2012), S. 64.

[182] In Anlehnung an: http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/ Veroeffentlichungen/Buch_Broschuere_Flyer/bankenaufsicht_basel3_leitfaden.pdf?__blob=publicationFile, Stand: 14.03.2014.

[183] Vgl. http://www.true-sale-international.de/fileadmin/tsi_downloads/ABS_Aktuelles/Regu lierung/201102_Basel_III_Auswirkungen_auf_Bankanleihen_und_Covered_Bonds.pdf, Stand: 14.03.2014.

[184] Vgl. http://www.true-sale-international.de/fileadmin/tsi_downloads/ABS_Aktuelles/Regu lierung/201102_Basel_III_Auswirkungen_auf_Bankanleihen_und_Covered_Bonds.pdf, Stand: 14.03.2014.

[185] Vgl. http://www.true-sale-international.de/fileadmin/tsi_downloads/ABS_Aktuelles/Regu lierung/201102_Basel_III_Auswirkungen_auf_Bankanleihen_und_Covered_Bonds.pdf, Stand: 14.03.2014; vgl. http://www.bvmw.de/fileadmin/download/Bund/basel_III_studie.pdf, Stand: 13.03.2014.

[186] Vgl. http://www.bis.org/publ/bcbs189_de.pdf, Stand: 14.03.2014.

[187] Vgl. Buschmeier, A. (2013), S. 16-18.

[188] Vgl. http://www.bis.org/publ/bcbs189_de.pdf, Stand: 14.03.2014.

[189] In Anlehnung an: Maier, S. (2012), S. 73; vgl. http://www.bundesbank.de/Redaktion/ DE/Downloads/Veroeffentlichungen/Buch_Broschuere_Flyer/bankenaufsicht_basel3_leitfaden.pdf?__blob=publicationFile, Stand: 14.03.2014.

[190] Vgl. Buschmeier, A. (2013), S. 16-18.

[191] Vgl. Maier, S. (2012), S. 74-76.

[192] Vgl. http://www.wuerzburg.ihk.de/fileadmin/user_upload/pdf/Existenzgruendung/5969_Ba sel_III_lowres.pdf, Stand: 14.03.2014.

[193] Vgl. http://www.bis.org/publ/bcbs189_de.pdf, Stand: 14.03.2014.

[194] Vgl. Gruber, W. (2012), S. 24.

[195] Vgl. Stegmann, C. (2012), S. 15-16.

[196] Herrmann, M., Gabriel, J. (2012), S. 162-163.

[197] Vgl. Buschmeier, A. (2013), S. 18.

[198] In Anlehnung an: https://www.bis.org/publ/bcbs270_de.pdf, Stand: 12.03.2014.

[199] Vgl. Bott, C., Rönn, O. (2012), S. 441.

[200] Vgl. Gruber, W. (2012), S. 24-27.

[201] Vgl. http://www.kpmg.com/DE/de/Documents/BaselIV-FinancialServices-KPMG.pdf, Stand: 14.03.2014.

[202] Vgl. Gruber, W. (2012), S. 24-27.

[203] Vgl. Naim, K., Zeranski, S. (2011), S. 491.

[204] Vgl. Naim, K., Zeranski, S. (2011), S. 491.

[205] Vgl. Müller, J. (2012), S. 244-246.

[206] Beyer, M., Schäffler, C. (2012), S. 35.

[207] Vgl. Krämer, G. (2012), S. 400.

[208] In Anlehnung an: http://www.bis.org/publ/bcbs188_de.pdf, Stand: 14.03.2014.

[209] Vgl. Reitz, S. (2012), S. 341.

[210] Vgl. http://www.bis.org/publ/bcbs188_de.pdf, Stand: 14.03.2014.

[211] Vgl. Krämer, G. (2012), S. 400.

[212] Vgl. http://www.bis.org/bcbs/basel3/basel3_phase_in_arrangements_de.pdf, Stand: 09.03.2014.

[213] Vgl. Krämer, G. (2012), S. 400.

[214] Vgl. Stegmann, C. (2012), S. 16-17.

[215] Vgl. Liermann, V. (2012), S. 120-123.

[216] In Anlehnung an: http://www.bis.org/publ/bcbs188_de.pdf, Stand: 14.03.2014.

[217] Vgl. Reitz, S. (2012), S. 342.

[218] Vgl. Haberhauer, S., Lüdke, I. (2013), S. 97.

[219] Vgl. Naim, K., Zeranski, S. (2011), S. 491.

[220] Vgl. Luz, G., Maaß, M. (2011), S. 402.

[221] Vgl. Luz, G., Maaß, M. (2011), S. 429.

[222] Vgl. Luz, G., Maaß, M. (2011), S. 429-430.

[223] Hillen, K.-H. (2011), S. 543.

[224] Vgl. Hillen, K.-H. (2011), S. 543.

[225] Vgl. Schmid-Eickhoff, C. (2012), S. 82.

[226] Vgl. Schüller, S. (2012), S. 18-25.

[227] Vgl. Wortmann, A. (2013), S. 15.

[228] Vgl. Schenk, I. (2013d), S. 30.

[229] Vgl. o. V. (2013a), S. 16.

[230] Vgl. Haberhauer, S., Lüdke, I. (2013), S. 95.

[231] Vgl. Haves, R. (2013), S. 9-10.

[232] Vgl. Wilch, A., Maes, U. (2012), S. 187-194.

[233] Vgl. Wilch, A., Maes, U. (2012), S. 196.

[234] Vgl. Maier, S. (2011), S. 7-9.

[235] Vgl. Schenk, I. (2012), S. 18.

[236] Vgl. Everling, O., Langen, R. (2013a), S. 47-48.

[237] Vgl. http://www.ihk-berlin.de/standortpolitik/mittelstand/818844/Mittelstand_Definitionen.html, Stand: 14.03.2014.

[238] Vgl. Pufahl, M. A., Laux, D. D., Gruhler, J. M. (2006), S. 13-14.

[239] Vgl. Welter, F. (2003), S. 28.

[240] Vgl. Welter, F. (2003), S. 28-33.

[241] Vgl. Matschke, M. J., Brösel, G. (2003), S. 158.

[242] In Anlehnung an: http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/files/sme_ definition/sme_user_ guide_de.pdf, Stand: 14.03.2014; vgl. http://www.ifm-bonn.org/mittelstands definition/definition-kmu-des-ifm-bonn/, Stand: 14.03.2014.

[243] Vgl. http://www.ifm-bonn.org/mittelstandsdefinition/definition-kmu-der-eu-kommission/, Stand: 14.03.2014.

[244] Vgl. http://www.ifm-bonn.org/mittelstandsdefinition/definition-kmu-der-eu-kommission/, Stand: 14.03.2014.

[245] Vgl. Kayser, G. (2006), S. 38.

[246] Vgl. Janssen, J. (2009), S. 9-11.

[247] Vgl. Janssen, J. (2009), S. 10-11.

[248] Vgl. Goeke, M. (2008), S. 11.

[249] Vgl. http://www.gecapital.de/de/docs/GE_Capital_Studie_Triebwerke_des_Erfolgs_2013.pdf, Stand: 14.03.2014.

[250] Vgl. Schmittat, J. E. (2007), S. 44.

[251] Vgl. Matschke, M. J., Brösel, G. (2003), S. 158-159.

[252] Vgl. Kayser, G. (2006), S. 35-37.

[253] Vgl. Krüger, W. (2006), S. 22-23.

[254] Vgl. Krüger, W. (2006), S. 22-23.

[255] Vgl. Goeke, M. (2008), S. 11-12.

[256] Vgl. Schmittat, J. E. (2007), S. 41-43.

[257] Vgl. Koop, M. J., Maurer, K. (2006), S. 19.

[258] Janssen, J. (2009), S. 13.

[259] Vgl. https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Mittelstandspanel/KfW-Mittelstandspanel-2013.pdf, Stand: 14.03.2014.

[260] Vgl. https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Mittelstandspanel/KfW-Mittelstandspanel-2013.pdf, Stand: 14.03.2014.

[261] Vgl. Funk, P., Goeke, M. (2008), S. 23-25.

[262] Vgl. http://www.ifm-bonn.org/fileadmin/data/redaktion/statistik/unternehmensbestand/doku mente/KMU-D_2004-2013_IfM-Def.pdf, Stand: 14.03.2014.

[263] Vgl. http://www.ifm-bonn.org/fileadmin/data/redaktion/statistik/unternehmensbestand/doku mente/KMU-D_2004-2013_IfM-Def.pdf, Stand: 14.03.2014.

[264] Vgl. Koop, M. J., Maurer, K. (2006), S. 23-28.

[265] Vgl. http://www.bdi.eu/EU-Politik-fuer-den-Mittelstand.htm, Stand: 14.03.2014.

[266] Vgl. http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/index_de.htm, Stand: 15.03.2014.

[267] Vgl. http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/index_de.htm, Stand: 15.03.2014.

[268] Vgl. http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/index_de.htm, Stand: 15.03.2014

[269] Vgl. Pufahl, M. A., Laux, D. D., Gruhler, J. M. (2006), S. 11-14.

[270] Vgl. Welter, F. (2003), S. 28-29.

[271] Vgl. Krüger, W. (2006), S. 14-18.

[272] Vgl. Wittberg, V. (2006), S. 108-113.

[273] Kayser, G. (2006), S. 34.

[274] In Anlehnung an: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research /PDF-Dokumente-KfW-Mittelstandspanel/KfW-Mittelstandspanel-2013.pdf, Stand: 14.03.2014.

[275] Vgl. http://www.ifm-bonn.org//uploads/tx_ifmstudies/Daten-und-Fakten-2_2012.pdf, Stand: 15.03.2014.

[276] In Anlehnung an: http://www.ifm-bonn.org//uploads/tx_ifmstudies/Daten-und-Fakten-2_2012.pdf, Stand: 15.03.2014.

[277] Vgl. O. V. (2013b), S. 12.

[278] Vgl. Meyer, C. (2007), S. 132.

[279] Vgl. http://www.creditreform.de/fileadmin/user_upload/crefo/download_de/news_termine/wirt schaftsforschung/wirtschaftslage-mittelstand/Wirtschaftslage_Mittelstand_Fruehjahr2008.pdf, Stand: 15.03.2014.

[280] Vgl. http://www.creditreform.de/fileadmin/user_upload/crefo/download_de/news_termine/wirt schaftsforschung/wirtschaftslage-mittelstand/Wirtschaftslage_Mittelstand_Fruehjahr2010.pdf, Stand: 15.03.2014.

[281] Vgl. http://www.dihk.de/presse/meldungen/2013-01-02-mittelstandsreport, Stand: 15.03.2014.

[282] Vgl. http://www.creditreform.de/fileadmin/user_upload/crefo/download_de/news_termine/wirt schaftsforschung/wirtschaftslage-mittelstand/analyse_MIT-herbst-2013.pdf, Stand: 15.03.2014.

[283] Vgl. http://www.creditreform.de/fileadmin/user_upload/crefo/download_de/news_termine/wirt schaftsforschung/wirtschaftslage-mittelstand/analyse_MIT-fruehjahr-2014.pdf, Stand: 15.04.2014.

[284] In Anlehnung an: http://www.creditreform.de/fileadmin/user_upload/crefo/ download_de/news_termine/wirtschaftsforschung/wirtschaftslage-mittelstand/analyse_MIT-herbst-2013.pdf, Stand: 15.03.2014.

[285] Vgl. https://www.ikb.de/MediaLibrary/0f8b02c1-10ee-45a2-8bdb-9e746c9cecb1/BDI_Frueh jahr_2013_Ergebnisbericht.pdf, Stand: 15.03.2014.

[286] Vgl. http://www.creditreform.de/fileadmin/user_upload/crefo/download_de/news_termine/wirt schaftsforschung/wirtschaftslage-mittelstand/analyse_MIT-herbst-2013.pdf, Stand: 15.03.2014.

[287] Vgl. http://www.creditreform.de/fileadmin/user_upload/crefo/download_de/news_termine/wirt schaftsforschung/wirtschaftslage-mittelstand/analyse_MIT-fruehjahr-2014.pdf, Stand: 15.04.2014.

[288] In Anlehnung an: http://www.creditreform.de/fileadmin/user_upload/crefo/ download_de/news_termine/wirtschaftsforschung/wirtschaftslage-mittelstand/analyse_MIT-herbst-2013.pdf, Stand: 15.03.2014.

[289] Vgl. Becker, A., Förschler, D., Klein, J. (2007), S. 77-80.

[290] Vgl. O. V. (2013c), S. 37.

[291] Vgl. O. V. (2013c), S. 37.

[292] Vgl. Heidtmann, J. W. (2013), S. 18-20.

[293] Vgl. Vetter, M. (2014), S. 37.

[294] In Anlehnung an: http://www.creditreform.de/fileadmin/user_upload/crefo/ download_de/news_termine/wirtschaftsforschung/wirtschaftslage-mittelstand/analyse_MIT-herbst-2013.pdf, Stand: 15.03.2014.

[295] Vgl. O. V. (2013c), S. 36-37.

[296] Vgl. http://www.creditreform.de/fileadmin/user_upload/crefo/download_de/news_termine/ wirtschaftsforschung/insolvenzen-deutschland/Insolvenzen_in_Deutschland_2013.pdf, Stand: 16.03.2014.

[297] In Anlehnung an: http://www.creditreform.de/fileadmin/user_upload/ crefo/download_de/ news_termine/wirtschaftsforschung/insolvenzen-deutschland/Insolvenzen_in_Deutschland_ 2012.pdf, Stand: 16.03.2014.

[298] Vgl. Heidtmann, J. W. (2013), S. 18-20.

[299] Vgl. https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Mittelstandspanel/KfW-Mittelstandspanel-2013.pdf, Stand: 16.03.2014.

[300] In Anlehnung an: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research /PDF-Dokumente-KfW-Mittelstandspanel/KfW-Mittelstandspanel-2013.pdf, Stand: 16.03.2014.

[301] Vgl. Leitner, E. (2013a), S. 6-8.

[302] Vgl. Leitner, E. (2013a), S. 6.

[303] Vgl. https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Mittelstandspanel/KfW-Mittelstandspanel-2013.pdf, Stand: 16.03.2014.

[304] Vgl. Heidtmann, J. W. (2013), S. 18-20.

[305] Vgl. https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Unternehmensbefragung/Unternehmensbefragung-2013-LF.pdf, Stand: 16.03.2014.

[306] Vgl. http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/EY_Agenda_Mittelstand_-_Wege_zum_ Wachstum_2013/$FILE/EY-Studie-Wege-zum-Wachstum.pdf, Stand: 16.03.2014.

[307] Vgl. https://www.kfw.de/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Mittelstandspanel/Mittelstandspanel-2012.pdf, Stand: 16.03.2014.

[308] Vgl. https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Mittelstandspanel/KfW-Mittelstandspanel-2013.pdf, Stand: 16.03.2014.

[309] Vgl. https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Mittelstandspanel/KfW-Mittelstandspanel-2013.pdf, Stand: 16.03.2014.

[310] Vgl. Merl, G. (2008), S. 66.

[311] Vgl. Lüber, K. (2013), S. 10.

[312] Vgl. http://www.risiko-manager.com/index.php?id=58&no_cache=1&no_cache=1&tx_ttnews %5Bswords%5D=Basel%20III%20Auswirkungen&tx_ttnews%5Btt_news%5D=19221&tx_ttnews%5BbackPid%5D=164&cHash=973e4f1de4c05d8919f9f7ebe054f221, Stand: 17.03.2014.

[313] Vgl. Bottler, S. (2014), S. 28.

[314] Vgl. http://www.risiko-manager.com/index.php?id=58&no_cache=1&no_cache=1&tx_ttnews %5Bswords%5D=Basel%20III%20Auswirkungen&tx_ttnews%5Btt_news%5D=19221&tx_ttnews%5BbackPid%5D=164&cHash=973e4f1de4c05d8919f9f7ebe054f221, Stand: 17.03.2014.

[315] Vgl. http://www.creditreform.de/fileadmin/user_upload/crefo/download_de/news_termine/wirt schaftsforschung/wirtschaftslage-mittelstand/analyse_MIT-fruehjahr-2014.pdf, Stand: 17.04.2014.

[316] Vgl. O. V. (2014), S. 11-12.

[317] Vgl. O. V. (2014), S. 11-12.

[318] Vgl. Bottler, S. (2014), S. 28.

[319] Vgl. http://www.dihk.de/presse/meldungen/2013-01-02-mittelstandsreport, Stand: 17.03.2014.

[320] Vgl. http://www.bmwi.de/Dateien/BMWi/PDF/Monatsbericht/schlaglichter-der-wirtschaftspoli tik-12-2013,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf, Stand: 17.03.2014.

[321] Vgl. https://www.kfw.de/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Mittelstandspanel/Mittelstandspanel-2012.pdf, Stand: 17.03.2014.

[322] Vgl. http://www.bmwi.de/Dateien/BMWi/PDF/Monatsbericht/schlaglichter-der-wirtschaftspoli tik-12-2013,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf, Stand: 17.03.2014.

[323] Vgl. http://www.creditreform.de/fileadmin/user_upload/crefo/download_de/news_termine/wirt schaftsforschung/wirtschaftslage-mittelstand/analyse_MIT-fruehjahr-2014.pdf, Stand: 17.04.2014.

[324] Vgl. https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-ifo-Mittelstandsbarometer/2013/KfW-ifo-Mittelstandsbarometer_2013-10.pdf, Stand: 17.03.2014.

[325] Vgl. http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/EY_Agenda_Mittelstand_-_Wege_zum_ Wachstum_2013/$FILE/EY-Studie-Wege-zum-Wachstum.pdf, Stand: 17.03.2014.

[326] Vgl. Schenk, I. (2014a), S. 26.

[327] Vgl. http://www.handelsblatt.com/unternehmen/mittelstand/commerzbank-studie-mittelstand-blickt-skeptisch-in-die-zukunft/6629822.html, Stand: 17.03.2014.

[328] Vgl. http://www.dbresearch.de/servlet/reweb2.ReWEB?rwsite=DBR_INTERNET_DE-PROD &rwobj=ReDisplay.Start.class&document=PROD0000000000302297, Stand: 17.03.2014.

[329] Vgl. Nellshen, S., Wuppermann, H. E. B. (2005), S. 333-339.

[330] Vgl. Vitzthum, S. A. (2008), S. 61.

Ende der Leseprobe aus 111 Seiten

Details

Titel
Basel III und mögliche Auswirkungen auf den deutschen Mittelstand
Untertitel
Eine kritische Diskussion
Hochschule
FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Düsseldorf früher Fachhochschule
Note
1,7
Autor
Jahr
2014
Seiten
111
Katalognummer
V300324
ISBN (eBook)
9783656966159
ISBN (Buch)
9783656966166
Dateigröße
2275 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
basel, auswirkungen, mittelstand, eine, diskussion
Arbeit zitieren
Anastasija Scheifele (Autor:in), 2014, Basel III und mögliche Auswirkungen auf den deutschen Mittelstand, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/300324

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Titel: Basel III und mögliche Auswirkungen auf den deutschen Mittelstand



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