Die Entwicklungen der EU-Strukturpolitik und die Auswirkungen für die Europäische Union


Hausarbeit (Hauptseminar), 2015

24 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Historie der EU-Strukturpolitik
2.1 Die Entstehung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
2.2 Die erste Gründungsphase der EU-Strukturfonds
2.2.1 Europäische Sozialfonds
2.2.2 Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft
2.2.3 Europäische Fonds für Regionale Entwicklung
2.3 Die Bedeutung der Förderperiode von 1989 bis 1993 für die EU-Strukturpolitik
2.4 Die zweite Gründungsphase der EU-Strukturfonds
2.4.1 Kohäsionsfonds
2.4.2 Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei
2.5 Die Förderperiode von 1994 – 1999: Der Einsatz eines neuen Fonds
2.6 Agenda 2000: Die Reduzierung auf 3 Förderungsziele
2.7 Die Förderungsperiode von 2007–2013: Wettbewerbssteigerung

3. Die zukünftige Förderperiode von 2014-2020: Fokus auf die Europa 2020-Strategie

4. Ökologische Folgen der EU-Strukturpolitik

5. Schlussbemerkungen

6. Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Verteilung der EFRE-Mittel nach Länderquoten, in %-Angaben (1975 - 1988)

Tabelle 2: Die neuen Ziele der EU-Fonds nach dem Beschluss des EU-Rates von 1988

Tabelle 3: Die sechs vorrangigen Ziele der EU-Fonds für den Zeitraum von 1994 - 1999

Tabelle 4: Zuweisung der EU-Strukturfonds nach den EG-Mitgliedstaaten (in Mio. ECU)

Tabelle 5: Aufteilung der EU-Strukturfonds für den Zeitraum 2000 - 2006

Tabelle 6: Aufteilung der EU-Strukturfonds für den Zeitraum 2007 - 2013

Tabelle 7: Aufteilung der EU-Strukturfonds für den Zeitraum 2014 - 2020

1. Einleitung

Wirft man einen Blick auf die soziale und wirtschaftliche Lage in den europäischen Mitgliedstaaten, wird ersichtlich, dass sich diese zum Teil gravierend unterscheiden. Insbesondere durch die Erweiterungsrunde der ehemaligen Ostblockstaaten hat sich die Divergenz innerhalb der EU-Mitgliedstaaten weiter vergrößert. Um dem Gefälle entgegenzuwirken, schaltet sich eines der wichtigsten Instrumente der Europäischen Union, die europäischen Struktur- und Kohäsionsfonds, ein. Diese sind unter anderem dadurch gekennzeichnet, dass sie seit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft eine sehr dynamische Entwicklung durchlaufen haben, da sie den immer neu hinzukommenden Herausforderungen angepasst worden sind, um die Solidarität als grundlegenden Baustein der Europäischen Integration aufrecht zu erhalten.1 Die Europäische Strukturpolitik versucht anhand der Struktur- und Kohäsionsfonds die Unterschiede in den Europäischen Staaten so weit wie möglich zu verringern und durch den Ausbau der Europäischen Infrastrukturnetze und der Schaffung neuer Arbeitsplätze die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union zu stärken. Zusätzlich wird ein besonderer Fokus auf die nachhaltige Entwicklung im sozialen, als auch im ökologischen Bereich gerichtet, in der einerseits die Beschäftigungsverhältnisse durch Qualifikations- und Wiedereingliederungsmaßnahmen gefördert werden und andererseits eine Wende zu erneuerbaren Energien und umweltschonenderen Verfahren stattzufinden hat. Hierauf Bezug nehmend beschäftigt sich diese Arbeit mit folgender Fragestellung:

Hat sich die Europäische Strukturpolitik, seit ihrer Gründung, grundlegend verändert?

Um diese Frage beantworten zu können, wird die Arbeit zunächst an die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ansetzen, die für die Entwicklung der EU-Strukturpolitik entscheidend gewesen ist. Anschließend wird die Historie der EU-Strukturpolitik dargestellt, in der die Ursachen für die Gründung der Struktur- und Kohäsionsfonds beschrieben werden, wie auch die neu hinzukommenden Herausforderungen durch die einzelnen Erweiterungsrunden der Europäischen Union. Ebenfalls werden die wichtigsten Förderungsperioden und deren zentralen Schwerpunkte erörtert, damit zum Schluss dieser Arbeit diese Frage eindeutig beantwortet werden kann. Als Literaturgrundlage dienen einerseits Publikationen der Europäischen Kommission, mit denen die Veränderungen und Ergebnisse der einzelnen Förderperioden festgehalten werden und andererseits die Monografie „EU-Strukturpolitik – Einführung in die Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts“ des Politikwissenschaftlers Heinz-Jürgen Axt, mit dessen Hilfe die Entstehung der EU-Strukturpolitik analysiert wird.

2. Die Historie der EU-Strukturpolitik

Seit ihrer Entstehung ist die Europäische Strukturpolitik immer wieder neu überarbeitet und an die aktuelle Situation angepasst worden. Sie hat sich durch die Europäische Integration zu einem sehr dynamischer Bereich der Wirtschaftspolitik entwickelt. Obwohl der finanzielle Rahmen der Struktur- und Kohäsionsfonds für einen bestimmten Förderungszeitraum festgelegt worden ist, musste dieser bereits für den darauffolgenden neu überarbeitet werden, da bereits durch die Aufnahme weiterer EU-Mitgliedstaaten neue Herausforderungen entstanden worden sind, die zur Bewältigung eine neue Strategie benötigten. Nachfolgend wird die Entwicklung der EU-Strukturpolitik von ihrer Gründung an chronologisch dargestellt, in der die wichtigsten Änderungen und Ursachen in Bezug zur Europäischen Union erläutert werden.

2.1 Die Entstehung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, welche am 25. März 1957 in Rom gegründet wurde, ist der wichtigste Impuls für die Entwicklung der EU-Strukturpolitik gewesen. Die Verträge wurden durch folgende sechs Länder abgezeichnet: Die Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Luxemburg, Italien, Frankreich und die Niederlande.2 In der Präambel werden die Ziele der EWG genannt, in der ein gemeinsamer Markt für die Mitgliedsstaaten gegründet werden soll, um die sozialen und wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten zu beseitigen und die Bedingungen dort nachhaltig zu verbessern.3 In den Verträgen sind weitere politische Instrumente nicht aufgezählt worden, welche die Ziele im EWG-Vertrag unterstützen sollen. Da die Europäischen Strukturfonds erst in den nachfolgenden Jahren schrittweise eingeführt wurden, ist davon auszugehen, dass die EWG durch die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes ein Fundament schaffen sollte, mit dem diese Ziele erreicht werden könnten.4 Damit auch die rückständigen Gebiete gefördert werden und eine Angleichung ermöglicht wird, ist auch dieser Grundsatz in den Verträgen von 1957 festgeschrieben worden. Zu diesem Zeitpunkt ist Italien durch seine stark agrarorientierte Politik von den restlichen Unterzeichnerstaaten vom Binnenmarktplan abgewichen, weswegen in diesem vermerkt wurde, dass sich Italien bemühen werde, innerhalb von zehn Jahren die strukturellen Unterschiede, insbesondere die in Süditalien und den Inseln Italiens, stufenweise auszugleichen.5 Mit diesen Grundbausteinen hat sich die EU- Strukturpolitik schrittweise aufgebaut und es hat sich verdeutlicht, dass die Gründung selbst historischer Natur gewesen ist.

2.2 Die erste Gründungsphase der EU-Strukturfonds

Die Entstehungsphase der ersten drei EU-Strukturfonds, welche die Gründung des Europäischen Sozialfonds, des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft und den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung umfassen hat, geht auf wenige Jahre seit der Gründung der EWG in die Geschichte zurück. Die ersten drei EU-Strukturfonds sollten dabei die im römischen Vertrag genannten Ziele, insbesondere die sozialen und wirtschaftlichen Unterschiede beseitigen und eine Angleichung unter den Mitgliedsstaaten ermöglichen. Die EU-Strukturfonds werden als unterschiedliche finanzielle Zuschüsse dargeboten, die auch als internationale Transferleistung für die Mitgliedsstaaten bereitgestellt werden können, mit der Folge, dass diese die Beihilfen nicht zurückerstatten müssen. Da alle Strukturfonds zeitlich unabhängig voneinander entstanden und institutionalisiert worden sind, wird diese Entstehung auch als kumulativer Politikprozess angesehen.6 Somit sind die EU-Strukturfonds nicht zeitlich zum selben Zeitpunkt entstanden, sondern im Laufe der Entwicklung der EWG aus bestimmten Ereignissen, wie unter anderem durch den Beitritt weiterer europäischer Staaten. In diesem Bezug wird die Entstehung auch durch „Spillover-Effekten“ gekennzeichnet, da mit der zunehmenden Integration politische Förderinstrumente erforderlich wurden.7 In dieser Arbeit werden die EU-Strukturfonds in zwei Gründungsphasen eingeteilt, da beide nicht nur zeitlich, sondern auch bezüglich ihrer Gründungsursache unabhängig voneinander entstanden sind und die Entwicklung der EU-Strukturpolitik nachhaltig verändert haben.

2.2.1 Europäische Sozialfonds

Der Europäische Sozialfond ist der erste institutionalisierte Strukturfond gewesen, welcher 1957 durch die Unterzeichnung der römischen Verträge entstand. Dieser Fond sollte zur sozialen Unterstützung auf den Arbeitsmarkt der jeweiligen Mitgliedsstaaten den Beschäftigungsstand erhöhen und die vorhandene Arbeitslosigkeit durch finanziell geförderte Konzepte bekämpfen. In den römischen Verträgen sind die Normen für den ESF niedergeschrieben worden, in denen Art. 3 besagt, dass „die Schaffung eines europäischen Sozialfonds, (…) die Beschäftigungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer zu verbessern versucht und zur Hebung ihrer Lebenshaltung (…)“ beitragen wird.8 Die Entwicklung des ESF wird in dieser Arbeitet zunächst in 3 Etappen dargestellt, die sich bis 1988 erstreckt haben, da die Entwicklung der gesamten EU-Strukturpolitik, einschließlich der Entwicklung des ESF, in den darauffolgenden Kapiteln genauer erörtert wird.

In der ersten Etappe, die nach der Gründung des ESF anzusetzen ist, zählte Italien zu dem am stärksten betroffenen Mitgliedsstaat im Hinblick auf die schlechten Beschäftigungsverhältnisse gezählt, weshalb sich der ESF gegen die Bekämpfung der dort vorhandenen Arbeitslosigkeit, die im Jahr 1960 mit etwa 7,2% im Vergleich zu den anderen Mitgliedsstaaten sehr hoch ausfiel, richtete.9 Diese Etappe ging jedoch mit vielen Problemen einher, sodass ein Großteil der Förderungsbeträge, die andere Mitgliedstaaten unterstützt hatten, obwohl die Beschäftigungsverhältnisse und der dort vorhandene Arbeitsmarkt sehr stabil gewesen waren, nur geringe Defizite im Verhältnis zu Italien aufwiesen.10 Die damit verbundenen Probleme zeigten, dass der ESF in seiner derzeitigen Verfassung viele kontraproduktive Merkmale aufgewiesen hat und demnach überarbeitet werden musste.

Die nächste Etappe lässt sich auf das Jahr 1972 ansetzen. In diesem Jahr wurde durch die Kommission eine neue Verordnung eingeleitet, in welcher der ESF die wirtschaftliche Lage auf den Arbeitsmarkt besser unterstützen sollte. Die größte Neuerung bestand darin, dass der ESF nun stärker auf die soziale Förderungen von Jugendlichen bei der Integration in den Arbeitsmarkt zielte, die mit knapp 90% der Fonds unterstützt wurden und dieser im Vergleich zur vorherigen Reform wesentlich größer ausfiel.11 Des Weiteren kam es 1973 zur Norderweiterung der EG, in der Irland, Dänemark und Großbritannien beitraten, sowie 1981 zum ersten Abschnitt der Süderweiterung um Griechenland und 1986 um Spanien und Portugal. Aufgrund der neuen Beitritte in der EG und der weiter andauernden schlechten Situation bei den Beschäftigungsverhältnissen, ist es 1983 zu einer Neugestaltung der ESF gekommen. Hier hat die Kommission anhand des BIP pro Kopf und der ermittelten Arbeitslosenquote in diesen Regionen Prioritäten gesetzt, damit diese gezielt und effektiv unterstützt werden konnten.12

2.2.2 Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft

Der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft gilt als der wichtigste Fond zur Förderung der Agrarpolitik aller Mitgliedstaaten der EG. Durch die Gründung der EWG wurde 1962 eine gemeinsame Agrarpolitik erschaffen, deren finanziellen Förderungen unter anderem aus dem EAGFL entnommen wurden. Diese zielten auf Maßnahmen und Förderungen der Agrarwirtschaft, wie auch auf finanzielle Unterstützungen zur Höherqualifizierung der Landwirte.13 Die agrarwirtschaftliche Lage der EG ist in den 1970er Jahren stabil gewesen. Durch einen Erzeugermindestpreis der Agrargüter, der für einheitliche Preise innerhalb der EG sorgen sollte, kam es in diesem Zeitraum dazu, dass mehr Lebensmittel hergestellt worden sind, als benötigt wurden.14 Um diese Entwicklung entgegenzuwirken, wurde in den darauffolgenden Jahren eine Maßnahme entwickelt, welche die Überproduktion der Lebensmittel reduzieren sollte. Die Einführung eines Produktionslimits in den 1980er Jahren sorgte dafür, dass eine weitere Überproduktion ausgeschlossen werden konnte.

2.2.3 Europäische Fonds für Regionale Entwicklung

Mit der ersten territorialen Erweiterung der EG im Jahre 1973 durch die Beitrittsstaaten Dänemark, Großbritannien und Irland wurde 1975 der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung etabliert, der als wichtige Grundlage für die Schaffung einer gemeinsamen Regionalpolitik diente und sich als größtes Finanzierungsinstrument der EU-Strukturfonds darstellte. Somit entwickelte sich der EFRE nicht direkt unmittelbar nach der Gründung der EWG, sondern er wurde durch eine Erweiterung der EG geschaffen. Der EFRE ist aufgrund einer Forderung Großbritanniens und Irlands gegründet worden, um eine Auflösung regionaler Disparitäten in den Ländern zu ermöglichen, die in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung von den übrigen Mitgliedstaaten abwichen.15 Damit eine effiziente Verteilung des EFRE gewährleisten wurde, ist der Entwicklungsstand der Länder bei der Verteilung berücksichtigt worden. Es wurden Länderquoten erstellt, die den regionalen Entwicklungsstand berücksichtigten, wodurch Italien durch seine Agrargebiete und hohe Arbeitslosigkeit prozentual mit 40%, im Vergleich zu Deutschland mit nur 6,4%, der höchsten Beitrag aus den Fonds zustand.16

Tabelle 1: Verteilung der EFRE-Mittel nach Länderquoten, in %-Angaben (1975 - 1988)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung nach Klodt/Stehn u.a. (1992), S. 56.

Die länderquotenspezifische Finanzierung war sehr undurchsichtig und durch die große Spannweite der Verteilung war es zu keiner Beseitigung der regionalen Unterschiede gekommen. Aus dieser Erkenntnis wurde 1984 die EFRE Verordnung überarbeitet. Diese hatte zur Folge, dass ein neues Finanzierungssystem eingeführt wurde, dass ein Finanzierungslimit, sowie einen Mindestgrundbetrag beinhaltete, welcher den Mitgliedsstaaten im Förderzeitraum von 3 Jahren zugestanden wurde.17 Damit sollten die Schwächen der vorherigen Verordnung ausgeglichen werden.

2.3 Die Bedeutung der Förderperiode von 1989 bis 1993 für die EU-Strukturpolitik

Der Förderperiode von 1989 bis 1993 wird eine große Bedeutung zugetragen, da sie für die zukünftige Entwicklung der EU-Strukturfonds einen großen Beitrag leistete und es 1993 mit dem Vertrag von Maastricht zur Gründung der Europäischen Union kam. Durch die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes wurde 1988 vom damals amtierenden Kommissionspräsidenten Jacques Delors der Delors-Plan erstellt, der auf die 4 Grundsätze: Konzentration, Programmplanung, Partnerschaft und Additionalität beruhte, die für die Strukturfonds von nun an gelten sollten.18 Dieser lässt sich in 3 Abschnitte gliedern, wobei der erste Abschnitt als Delors-Paket 1 im Jahr 1987 die Grundlagen für die Schaffung des gemeinsamen Binnenmarktes eingeleitete.19 Eine weitere wichtige Änderung bestand in einer neuen Reformierung der EG-Strukturpolitik, in der die Strukturfonds auf fünf Ziele verteilt wurden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: Die neuen Ziele der EU-Fonds nach dem Beschluss des EU-Rates von 1988

Quelle: Eigene Darstellung nach Europäische Kommission (2009) S. 46-47

In dem Zeitraum 1989 – 1993 standen dem Strukturfondshaushalt insgesamt 69 Mrd. ECU zur Verfügung, wovon 64% für die Ziel-1-Regionen bestimmt waren.20 Im Vergleich zum letzten Förderungszeitraum hatten sich demnach die finanziellen Mittel verdoppelt, so dass die EG-Mitgliedstaaten von nun an noch besser gefördert werden konnten.21 Zu den Ziel-1-Regionen gehörten alle EG-Staaten, die in den drei zurückliegenden Jahren nicht 75% des EG-Medianwertes erreichen konnten.22 Der ESF stand allen Regionen mit Ausnahmen der Ziel 5a-Regionen zu, während der EFRE und der EAGFL nur Ziel 1-,2-, und 5-Regionen unterstützt hatte.23 Eine grundlegende Veränderung führte zur Überarbeitung der Länderquoten, in denen Ober- und Untergrenzen eingeführt wurden. Die Untergrenzen sorgten dafür, dass jedem Mitgliedstaat eine bestimmte Beitragshöhe zugestanden wurde, während die Obergrenze dazu genutzt werden konnte um bei deren Umsetzungen in bestimmten Förderungsgebieten einen höheren Zuschuss zu erhalten. Für Ziel 1-Regionen lag die Untergrenze bei 50%, während dieser Anteil für Ziel 2-Regionen bereits die Obergrenze darstellte.24 Die zuvor eingeführten Länderquoten, die einen effizienten Verteilungsmechanismus gewährleisten sollten, konnten dagegen allein nicht den bevorstehenden Anforderungen gerecht werden. Während sich die Finanzierungshöhe der EU-Strukturfonds nur geringfügig erhöhte, waren durch die EG-Erweiterungen immer mehr neue Mitgliedstaaten hinzugekommen was damit auch zu einer Zunahme von Antragsstellungen dieser Förderungsmittel führte.25 Die Ergebnisse dieser Förderungsperiode haben gezeigt, dass diese Reform große Auswirkungen mit sich gebracht hat. Die Differenz des BIP zwischen den Ziel-1-Regionenen und dem EG-Durchschnitt wurde um 3% verringert, schätzungsweise 600.000 neue Arbeitsplätze konnten geschaffen werden und die wirtschaftliche Lage konnte mittels finanzieller Unterstützung von mittelständischen Unternehmen in Ziel-2-Regionen verbessert werden.26

2.4 Die zweite Gründungsphase der EU-Strukturfonds

Die bisherige Entwicklung der EU-Strukturpolitik hat gezeigt, dass insbesondere eine statische Ausrichtung dieser Politik nicht möglich ist. Durch die Erweiterung der EG kommen immer neue Herausforderungen hinzu, weswegen eine dynamische Regelung der EU-Fonds unerlässlich erscheint. Auch die Angleichung der EU-Staaten bedarf der Notwendigkeit weiterer politischer Überlegungen hinsichtlich der Durchführung und Umsetzbarkeit. Mit der Förderperiode ab 1994 wurden zwei weiter Finanzierungsinstrumente erschaffen, die fortan die EU-Strukturpolitik verbessern sollten. Zum einem wurde 1994 der Kohäsionsfond erschaffen, zum anderen entstand wenige Jahre später in 1999 das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei.

2.4.1 Kohäsionsfonds

Mit dem Begriff „Kohäsion“ wird ein innerer Zusammenhalt innerhalb der EG verstanden, indem soziale und wirtschaftliche Disparitäten verringert werden sollen.27 Das Ende der Förderungsphase von 1989 - 1993 ging mit der Einführung eines weiteren Fonds einher. Dieser sollte zukünftig die Umsetzung von Angelegenheiten in Bereichen der Umwelt und transeuropäischen Netze finanziell unterstützen.28 Schon 1992 beschrieb der damals amtierende Präsident der EG-Kommission die Kohäsionsfonds folgendermaßen: „ ‚Der Kohäsionsfond verleiht der Gemeinschaft eine neue Dimension. Durch die Vorgehensweise ermöglicht der Fonds den Mitgliedstaaten, die Konvergenzkriterien zu erfüllen, um zur dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion überzugehen.‘ “29 Nachdem dieser 1993 errichtet worden war und im darauffolgenden Jahr in Kraft trat, sollte dieser für die anstehende Förderungsperiode das Vorhaben umsetzen. Dabei wandte sich der Kohäsionsfond nur an EU-Staaten, deren BIP pro Kopf weniger als 90% des EU-Medianwerts betrug, da diese Staaten ohne eine finanzielle Unterstützung nicht an die übrigen wirtschaftlich und sozial besser entwickelt Staaten angenähert werden konnten.

2.4.2 Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei

1993 wurde ein weiteres Finanzinstrument eingerichtet, dessen Tätigkeiten in der im Jahr zuvor veröffentlichten Rechtsakte beschlossen wurde. Das FIAF hatte damit den alten Kompetenzbereich des EAGFL übernommen und umfasste die Verbesserung von Steuerungsmaßnahmen im Gewässerbereich, ausgehend von der gemeinsamen Nutzung des Gewässers bis hin zum Verkauf der dort erwirtschafteten Bestände.30 Des Weiteren wurden Höchstgrenzen bestimmter Arten festgelegt, wie auch der Aufwand in bestimmten geographischen Lagen limitiert. Hiermit konnte gewährleistet werden, dass bestimmte Arten nicht durch einen zu starken Fischerbetrieb gefährdet wurden. Darüber hinaus sollen die krisenbehafteten EG-Staaten, insbesondere die ländlich geprägten, durch dieses Finanzinstrument gefördert werden.

[...]


1 Vgl. Wessels, Wolfgang (2008): Das politische System der Europäischen Union, Wiesbaden, S. 462.

2 Vgl. Görtemaker, Manfred (1999): Geschichte der Bundesrepublik Deutschland: von der Gründung bis zur Gegenwart, München, S. 348.

3 Vgl. Auswärtiges Amt (2007):Vertragstext, in: 50 Jahre Römische Verträge – eine virtuelle Ausstellung, Berlin. S.3.

4 Vgl. Axt, Heinz-Jürgen (2000): EU-Strukturpolitik. Einführung in die Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, Opladen. S.52.

5 Vgl. Ebd., S 54.

6 Vgl. Heinelt, Hubert u.a. (2005): Die Entwicklung der EU-Strukturfonds als kumulativer Politikprozess, Baden-Baden, S.18.

7 Vgl. Ebd., S.29.

8 Auswärtiges Amt (2007), S. 170.

9 Vgl. Feuerborn, Andreas (1993): Die soziale Sicherung von Leiharbeitnehmern und vergleichbaren Arbeitnehmergruppen in Italien, Berlin, S. 82.

10 Vgl. Malek, Tanja (2005) S.92.

11 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2007): 50 Jahre Europäischer Sozialfonds, in: Die Geschichte des ESF, Bonn.

12 Vgl. Ebd.

13 Vgl. Axt, Heinz-Jürgen (2000), S. 57.

14 Vgl. Europäische Kommission (2012): Die Gemeinsame Agrarpolitik – Eine Geschichte mit Zukunft, S. 2.

15 Vgl. Heinelt, Hubert u.a. (2005), S. 65.

16 Vgl. Klodt/Stehn u.a. (1962), S. 56.

17 Vgl. Becker, Peter (2014): Das Finanz- und Haushaltssystem der Europäischen Union. Grundlagen und Reformen aus deutscher Perspektive, Wiesbaden, S. 321.

18 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2007).

19 Vgl. Europäische Kommission (2009): Die Finanzverfassung der Europäischen Union, 4. Ausgabe, Luxemburg, S. 37.

20 Vgl. Europäische Kommission (2008): EU-Kohäsionspolitik 1988 – 2008: Investition in Europas Zukunft, S. 13.

21 Vgl. Axt, Heinz-Jürgen (2000), S. 64.

22 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2007), S. 13.

23 Vgl. Axt, Heinz-Jürgen (2000), S. 66.

24 Vgl. Ebd., S. 66.

25 Vgl. Heinelt, Hubert u.a. (2005), S.58.

26 Vgl. Europäische Kommission (2008), S. 13.

27 Vgl. Lapert, Heinz/ Bossert, Albrecht (2011), S. 146.

28 Vgl. Axt, Heinz-Jürgen (2000), S. 103.

29 Europäische Kommission (2008), S. 17.

30 Vgl. Europäische Kommission (1994b), Nr. L. 389 / 2.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Die Entwicklungen der EU-Strukturpolitik und die Auswirkungen für die Europäische Union
Hochschule
Universität Duisburg-Essen  (Institut für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Einführung in die politische Systemlehre und das wissenschaftliche Arbeiten
Note
1,0
Autor
Jahr
2015
Seiten
24
Katalognummer
V299791
ISBN (eBook)
9783656962878
ISBN (Buch)
9783656962885
Dateigröße
579 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
entwicklungen, eu-strukturpolitik, auswirkungen, europäische, union
Arbeit zitieren
Julien Dietrich (Autor:in), 2015, Die Entwicklungen der EU-Strukturpolitik und die Auswirkungen für die Europäische Union, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/299791

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