Gewalterfahrung und Flucht. Eine qualitative Studie im Flüchtlingscamp Kakuma, Kenia


Diplomarbeit, 2013

87 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


I. INHALTSVERZEICHNIS

II. ABBILDUNGSVERZEICHNIS

III. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

1. EINLEITUNG
1.1 VORBEMERKUNGEN
1.2 ZIEL DER ARBEIT
1.3 GLIEDERUNG

2. THEORETISCHE GRUNDLAGEN
2.1 MIGRATION
2.2 ZUM GEWALTBEGRIFF
2.3 GEWALT IM FLÜCHTLINGSKONTEXT

3. ORT DER ERHEBUNG: DAS FLÜCHTLINGSCAMP KAKUMA
3.1 ZUGANG ZUM FELD
3.2 GATEKEEPER
3.3 BESCHREIBUNG DER ZIELGRUPPE
3.4 SAMPLING

4. METHODIK UND FORSCHUNGSDESIGN
4.1 ZUR ANWENDUNG QUALITATIVER VERSUS QUANTITATIVER FORSCHUNG
4.2 DAS NARRATIVE INTERVIEW
4.3 GROUNDED THEORY

5. DARSTELLUNG DER ERGEBNISSE
5.1 GRÜNDE UND URSACHEN
5.2 FORMEN DER GEWALTBETROFFENHEIT
5.3 BEWÄLTIGUNGSSTRATEGIEN - D AS AKTIVE S CH Ü TZEN
5.4 RAHMENBEDINGUNGEN
5.5 KONSEQUENZEN
5.6 FALLDARSTELLUNG

6. FAZIT

IV. LITERATURVERZEICHNIS

V. ANHANG

II. Abbildungsverzeichnis

ABB. 1 LWF: SGBV TREND ANALYSIS 2011

ABB. 2 KAMPAGNENPLAKAT IM NGO COMPOUND IN KAKUMA

ABB. 3 LINEARE UND ZIRKULÄRE STRATEGIE. QUELLE: LAMNEK 2010: 174, ZIT. N. WITT 2001

ABB. 4 ROLLEN DER INTERVIEWERIN AUS SICHT DER INTERVIEWTEN. QUELLE: KAPPLER 2012:106

ABB. 5 DAS PARADIGMATISCHE MODELL. QUELLE: STRAUSS/CORBIN 1996: 78

ABB. 6 DIE BEDINGUNGSMATRIX. QUELLE: STRAUSS/CORBIN 1996: 136

ABB. 7 FALLBEARBEITUNGSSYSTEM IN KAKUMA. QUELLE: HORN 2010:162

ABB. 8 FLÜCHTLINGSCAMPS IN KENIA. QUELLE: UNHCR 2013

III. Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1 Vorbemerkungen

Im Jahre 2012 waren laut dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (fortan UNHCR abgekürzt) circa 7,3 Millionen Menschen in Ostafrika auf der Flucht (UNHCR 2013: Global Appeal Update. East and Horn of Africa). Anlass für die großen Migrationsströme, innerhalb von Staaten und über Staatsgrenzen hinweg, sind Konflikte im Heimatland. Die Ursachen für die Konflikte sind vielfältig: Politische Unruhen, soziale Umschwünge oder gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Gruppen zwingen ganze Gemeinden dazu, binnen kürzester Zeit ihren Wohnort zu verlassen.

Viele Männer und Frauen überqueren die Landesgrenzen und suchen in sogenannten Aufnahmeländern nach Schutz. Der UNHCR ist durch die Genfer Flüchtlingskommission (GFK) von 1951 dazu mandatiert, ihnen Schutz zu gewähren, wenn sie nach dem Immigrationsprozess als Flüchtlinge kategorisiert sind. Ein Flüchtling ist nach der offiziellen Definition eine Person, die:

„[…] aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich als Staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will.“ (UNHCR: Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951: 2)

Dennoch finden sich viele Flüchtlinge, nach der Flucht in einem vermeintlich sicheren Flüchtlingscamp angekommen, erneut Gefahren und Gewalthandlungen ausgesetzt. Um diese Gefahren einzudämmen, führen humanitäre Organisationen weltweit in Flüchtlingscamps Maßnahmen gegen Gewalt, genauer gegen geschlechtsbasierte Gewalt („Gender Based Violence“, im Folgenden GBV), durch.

Das Medieninteresse am Thema Gewalt gegen Frauen ist, anknüpfend an den global diskutierten Fall einer indischen Studentin, die im Dezember 2012 in einem Bus überfallen, vergewaltigt und schließlich an den Verletzungen gestorben ist, hoch. Die Ergebnisse der 58. Konferenz der Vereinten Nationen (UN) zum Status von Frauen, die unter dem Slogan der Eliminierung und Prävention von Gewalt gegen Frauen und Mädchen stand, wurden weltweit übertragen. Die von Gewalt betroffene Flüchtlings- population in Flüchtlingscamps bleibt hingegen im öffentlichen Diskurs zum Thema Gewalt wenig beachtet (Nowrojee 2008: 125). Wissenschaftliche Studien sind rar (Horn 2010a: 356).

In der vorliegenden Arbeit wird das Phänomen „Gewalt im Flüchtlingscamp“ im Rahmen einer qualitativen Studie explorativ untersucht. Zu diesem Zweck wurden 18 Interviews mit Flüchtlingen geführt, die im Flüchtlingscamp Kakuma im Nordwesten Kenias leben und auf unterschiedliche Arten von Gewalt betroffen sind. Hierfür wurde die Forschungstechnik des narrativen Interviews nach Fritz Schütze (1977) eingesetzt. Folgende Leitfragen bilden den Rahmen für Studie: Was wird als Gewalt verstanden und in welchen Formen tritt Gewalt auf? Welche Gründe werden von den Flüchtlingen für ihre Betroffenheit genannt? Welche Bedingungen im Camp werden von den Flüchtlingen als zuträglich für Gewalt angesehen? Welche Strategien wählen die Betroffenen um sich vor Gewalt zu schützen? Welche strukturellen Umstände limitieren diese Bemühungen? Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus?

Neun der Interviews wurden mit Hilfe der Instrumente der Grounded Theory (Strauss/Corbin 1996) im Hinblick auf die Forschungsfragen analysiert. Hieraus ergaben sich analytische Kategorien, die in Anlehnung an das von Strauss und Corbin (1996: 78) vorgeschlagene Kodierparadigma dargestellt werden. Um die Vollständigkeit der empirischen Arbeit zu gewährleisten, wird über diese so strukturierte Darlegung hinaus das Setting der Erhebung im Forschungskontext reflektiert und kritisch hinterfragt.

1.2 Ziel der Arbeit

Ziel der Arbeit ist es, unter Berücksichtigung des Forschungskontextes und anhand der Inhalte der Interviews, die wahrgenommenen Bedingungen der Gewaltbetroffenheit, ihre Formen und die Strategien des Wehrens gegen Gewalt aufzuzeigen. Dabei werden auch die strukturellen Determinanten, die sich aus der Camporganisation ergeben aufgezeigt und kritisch hinterfragt durch welche Akteure Gewalt im Camp legitimiert oder kriminalisiert wird. Durch die Analyse der Interviews werden dabei auch Ungleichheiten zwischen weiblichen und männlichen Campbewohnern herausgearbeitet und vor dem Hintergrund der Diskurse über Gewalt, die von den Organisationen der Vereinten Nationen bestimmt werden, reflektiert. Basierend auf den Erzählungen der Interviewten werden die unterschiedlichen Formen von Gewalt, denen die Flüchtlinge ausgesetzt waren und sind, beschrieben und interpretiert. Der jeweilige Umgang mit der Betroffenheit wird anhand der Veränderungen des Handelns im biografischen Verlauf dargestellt, um im Sinne Max Webers´ „soziales Handeln deutend [zu] verstehen und dadurch in seinem Ablauf und seinen Wirkungen ursächlich [zu] erklären […]“ (Weber 1972: 1). Durch die Kontrastierungen der Fälle werden analytische Kategorien gebildet, die in unterschiedliche Kontexte eingebettet, Formen des aktiven Sch ü tzens vor Gewalt beschreiben.

1.3 Gliederung

Zur Beantwortung der Forschungsfragen werden im Theoriekapitel zunächst die Begriffe „Migration“ und „erzwungene Migration“ vorgestellt und eine Bestimmung des Begriffs „Gewalt“ vorgenommen. Die Handhabung des Gewaltbegriffs im öffentlichen und wissenschaftlichen Diskurs wird offengelegt und für diese Studie bewertet. Darauffolgend wird auf die Besonderheiten des Flüchtlingskontextes eingegangen. Der Fokus liegt dabei auf den Deutungsansätzen geschlechtsbasierter und häuslicher Gewalt. Hierzu wird auch der Diskurs zur Gewalt im Flüchtlingskontext berücksichtigt und reflektiert. Die Ergebnisse anderer Studien mit gleichem oder ähnlichem Forschungskontext werden zusammengefasst und die Relevanz der vorliegenden Studie herausgearbeitet.

Im dritten Kapitel werden die sozialwissenschaftlichen Methoden, die zur Operationalisierung der Studie genutzt wurden, vorgestellt und hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit reflektiert. Das Studiendesign und die Besonderheiten des Forschungskontextes werden offengelegt und anhand von Beispielen illustriert. Im vierten Kapitel werden die Analyseergebnisse dargestellt. Mit Hilfe des Kodierparadigmas von Strauss/Corbin (1996: 78) werden die identifizierten theoretischen Kategorien geordnet und das aktive Sch ü tzen vor Gewalt vor dem Hintergrund der Gewaltbiografien herausgearbeitet.

2. Theoretische Grundlagen

Das folgende Kapitel dient der Begriffsbestimmung, Darstellung der theoretischen Diskussion und der Einbettung der eigenen Forschung durch die Reflektion anderer Forschungsergebnisse.

2.1 Migration

Für die Begriffsbestimmung des Wortes Migration und um zu verstehen was die Person ausmacht, die in der öffentlichen Diskussion und im wissenschaftlichen Diskurs als Migrant bezeichnet wird, kommt man nicht umhin, sich mit der Semantik des Wortes Migration auseinander zu setzen. Der Wortstamm des Begriffes, das lateinische Verb migrare beziehungsweise migratio, wird mit „wandern“, „wegziehen“ und „auswandern“ übersetzt (Duden 2007: 1142). Es geht aus der Verwendung des Wortes nicht klar hervor für welchen Zeitraum, wohin und mit welcher Absicht der Migrant seinen jetzigen Standort verlässt. Die Ursachen und Motive für die Wanderungsbewegung bleiben offen. Eine Unklarheit, die bis heute den wissenschaftlichen und öffentlichen Diskurs über Migration prägt (Oswald 2007: 16-17). Gerade diese zwei Aspekte aber sind es, die über die Kategorisierung der wandernden Personen und somit über ihren rechtlichen Status und damit einhergehend über ihre Lebensbedingungen entscheiden.

In dieser Arbeit sollen unter Migranten solche Personen verstanden werden, die ihren Lebensmittelpunkt verlegen:

„Migration wird daher im Weiteren verstanden als ein Prozess der räumlichen Versetzung des Lebensmittelpunkts, also einiger bis aller relevanten Lebensbereiche, an einen anderen Ort, der mit der Erfahrung sozialer, politischer und/oder kultureller Grenzziehung einhergeht“ (Oswald 2007: 13)

Mit Grenzziehung wird hier das Überwinden von Grenzen, die unterschiedlicher Art sein können gemeint. Es muss sich dabei nicht notwendigerweise um eine Nationalstaatsgrenze handeln. Auch andere, nicht räumliche Faktoren können Grenzen herbeiführen, beispielweise unterschiedliche „Sprach- und Wissensräume oder kulturellethnische Abgrenzungen“ (Oswald 2007: 14). Die auslösenden Ursachen für die Migration von Individuen oder Gruppen sind komplex und bestehen „aus einer komplizierten Mischung von objektiv zwingenden exogenen Faktoren und subjektiv unterschiedlich begründeten Entscheidungen“ (Han 2010: 12).

Die Zielgruppe der vorliegenden Arbeit sind Migranten, die weitgehend unfreiwillig, das heißt aus akuter Not heraus, geflohen sind. Die Definitionen des Migrationsdiskurses zur erzwungenen Migration, empirische Daten und Implikationen des Flüchtlingsstatusses werden im folgenden Abschnitt dargestellt.

2.1.1 Erzwungene Migration

Ausschlaggebend für die rechtliche Definition des Migranten ist die Ursache beziehungsweise der Anlass für die Migration.

„Die Migrationsbewegungen […] werden durch eine Vielzahl zusammenhängender Ursachen und Zwänge kultureller, politischer, wirtschaftlicher, religiöser, demografischer, ökologischer, ethnischer und sozialer Art ausgelöst“ (Han 2010: 7).

Von erzwungener, also unfreiwillige Migration, wird gesprochen, wenn „die Migranten bezüglich ihrer Migration keine Entscheidungsmacht hatten“ (Han 2010: 23). Diese Form führt zur Flucht innerhalb eines Landes oder über die Landesgrenzen hinweg. Im Falle grenzüberschreitender Migration, muss jede Person vor den Einwanderungsbehörden im Zuwanderungsland einzeln ihre Verfolgung nachweisen, um als Flüchtling anerkannt zu werden (Oswald 2007: 77). Verfolgte und Vertriebene unterscheiden sich hinsichtlich ihres Status. Der Status entscheidet über den Schutz, der ihnen zuteilwird und auch über die Möglichkeit, in einem Flüchtlingscamp zu leben. Hier zur genauen Begriffsklärung die unterschiedlichen Definitionen:

- Fl ü chtlinge: gemäß internationalem Recht Personen, die sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung jenseits der Grenzen des Staates aufhalten, dessen Staatsangehörigkeit sie haben
- Asylsuchende: Personen, die in einem anderen Land als ihrem Herkunftsland einen Asylantrag gestellt haben, über den jedoch noch nicht entschieden wurde
- R ü ckkehrer: Flüchtlinge, die in ihr Herkunftsland zurückkehren
- Binnenvertriebene (IDPs): Personen in „fluchtähnlichen Situationen“, die jedoch keine Staatsgrenze überschritten haben (displaced persons)
- Staatenlose: Staatenlose sind Personen, die ihre Staatsangehörigkeit durch Ausbürgerung, Vertreibung, oder Auflösung eines Staates verloren haben

(UNHCR 2006: auf einen Blick, zit. n. Oswald 2007: 75)

In der vorliegenden Arbeit sind unter dem Begriff „Flüchtling“ alle oben stehenden Gruppen subsumiert, da die Gründe für die Flucht und die Fluchtformen verschiedenartig sind und nicht zwangsläufig den ursprünglichen Definitionen der Genfer Flüchtlingskonvention entsprechen, in denen auch offen bleibt „wann begründete Flucht vor Verfolgung vorliegt“ (Han 2010: 94). „Displacement“ (Vertreibung), Flucht vor innerstaatlichen Konflikten und unerwarteten, drastischen ökologischen Veränderungen haben in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. Über die Aufnahme neuer Definitionen, wie „Umweltflüchtlinge“ wird diskutiert (Grabska 2011: 81).

Eine bisher rechtlich nicht definierte Kategorie ist weiterhin die der, umgangssprachlich „Wirtschafts-„ und „Armutsflüchtling“ genannten Personen, die aus ökonomischer Not heraus auf der Suche nach einem besseren Lebensstandard für sich und ihre Familien flüchten. Begünstigt wird diese Form der Migration dadurch, dass aus den Prozessen der Globalisierung und den damit entstehenden transnationalen Arbeitsfeldern und Professionen neue Beschäftigungsmöglichkeiten entstehen (Oswald 2007: 153). Diese Migranten können weder als verfolgt noch als freiwillig migrierende Personen eingeordnet werden.

Die Aufnahmeländer beziehungsweise Vertragsstaaten des UNHCR haben die Möglichkeit die GFK entsprechend ihrem Rechtsverständnis anzupassen (Oswald 2007: 79) und damit die Zuwanderung und die Kategorisierung der flüchtenden Menschen zu steuern.

Im Jahre 2011 waren weltweit 10.404.806 Menschen als Flüchtlinge registriert oder in fluchtähnlichen Situationen. Von diesen wurden 6.058.972 vom UNHCR unterstützt.

15.473.378 IDPs wurden innerhalb ihres Herkunftslandes vertrieben und fielen ebenfalls unter das Mandat des UNHCR (UNHCR 2012: Global Trends 2011). Ökonomisch besser gestellte Personen können tendenziell schneller in ein sicheres Land migrieren. Schlechter gestellte sind in ihrer Mobilität eingeschränkter und legen kürzere Distanzen zurück (Oswald 2007: 152). Wie im Ergebnisteil gezeigt wird, beeinflussen die Unterstützungsnetzwerke maßgeblich den Fluchtverlauf und den Ausgang der Flucht. Sind keine Unterstützungsnetzwerke vorhanden und können auch die Verwandten nicht für ihre Familienangehörigen sorgen, suchen viele Flüchtende im untersuchten regionalen Kontext Flüchtlingscamps auf, falls diese vorhanden und erreichbar sind.1 In den Flüchtlingscamps werden die Personen von humanitären Organisationen betreut. Diese managen das Camp und stellen die Basisversorgung sicher.

Der Flüchtlingsstatus ist auf relativ kurze Dauer angelegt und soll eine Übergangslösung sein. Er geht, je nach der immigrationspolitischen Ausrichtung des Zuwanderungslandes mit einigen Einschränkungen einher: Die Flüchtlinge sind häufig in ihrer Mobilität limitiert und dürfen kein eigenes Einkommen erwerben (Horn 2010b: 160). Asylberechtigte hingegen dürfen im Zielland bleiben, ihre Integration ist das Ziel. Andere repatriieren (freiwillig) in ihr Herkunftsland oder werden im Rahmen eines sogenannten „Resettlement“-Prozesses in einen Drittstaat, der ihnen Flüchtlingsschutz gewährt, überführt (UNHCR 2013: Resettlement).

2.1.2 Der Flüchtling

Die quantifizierte Darlegung allein wird dem Begriff „Flüchtling“, den Diskursen aus dem er geformt wird und den Implikationen, die diese mit sich bringen nicht gerecht. Der Begriff und mit ihm das (westliche) Bild des Flüchtlings modifizierte sich im Zeitverlauf nach dem zweiten Weltkrieg und der Beendigung des Kalten Krieges. Je nach (politischem) Interesse und damit verbundenen Intentionen wird er von einem heroisierten Freiheitskämpfer, der die Grenzen unterdrückender politischer Systeme überwunden hat, zu einem hilfsbedürftigem Opfer oder unerwünschten Eindringling (Inhetveen 2010b: 152- 155). Dies sei laut Inhetveen (Inhetveen 2010b: 158-159) auch an der Transformation des Begriffes „Heimat“ zu erkennen. Dieser erfahre im Zuge der zunehmenden Abschottung der (westlichen) Zuwanderungsländer eine „Naturalisierung“ (Inhetveen 2010b: 158-159). Heimat kann nicht mehr geschaffen werden, sondern das Herkunftsland bleibt für immer die Heimat. Damit einher geht die Annahme, dass der Flüchtling in eben diese zurückkehren möchte. Es wird angenommen, dass das Leben im Zufluchtsort nur von relativ kurzer Dauer ist und eine Übergangslösung darstellt. Tatsächlich ist für viele Flüchtlinge das Leben im Flüchtlingscamp geprägt von einer „dauerhaften Vorläufigkeit“ (Inhetveen 2010a: 255).2 An Simmels Konzept des „Fremden“ anknüpfend (1992: 764), bezeichnet Inhetveen (2010a: ebd.) die Flüchtlinge, die in Camps wohnen, als „verhinderte Wanderer“ (Inhetveen 2010a: ebd.), da für sie „der Möglichkeiten das Lager zu verlassen, […] im Aufnahmeland rechtliche Regelungen, im Herkunftsland andauernde Gewalt entgegen [stehen]“ (Inhetveen 2010a: ebd.).

Von den humanitären Organisationen, deren Mandat der Schutz und die Versorgung der Flüchtlinge ist, wird der Flüchtling als Opfer seiner Situation dargestellt. Gerade Frauen und Kinder, die als besonders anfällig und verletzlich gelten, werden laut Inhetveen (2010b: 152-153) als symbolische Vertreter der Flüchtlingspopulation genützt, um Spender und Geberstaaten von der Notwendigkeit der Hilfsmaßnahmen zu überzeugen. Im Flüchtlingscamp ist zu beobachten, dass sich die, durch den Opferdiskurs gelabelten Personen, im Verlauf der Camp-Sozialisation diese Rolle zu Eigen machen und mitunter zur Verbesserung ihrer Situation nützen (Inhetveen 2010b: 154).3

Im nächsten Abschnitt wird das Verständnis des Begriffes „Gewalt“ für diese Arbeit in Abgrenzung zur öffentlichen und wissenschaftlichen Verwendung vorgestellt.

2.2 Zum Gewaltbegriff

Der Gewaltbegriff ist nicht einheitlich. Die Verwendung des Begriffes als Beschreibung für das Beobachtete variiert über (räumliche) Kontexte, (Sub-) Kulturen und die Zeit hinweg (Lamnek et. al. 2006: 6-7).

Die Verwendung des Begriffes „Gewalt“ im gesellschaftlichen Diskurs birgt durch ihre normative Behaftung einige Gefahren für den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn. Heitmeyer und Hagan nennen diese Gefahren „Thematisierungsfallen“ (2002: 21): Gewaltphänomene werden je nach Verwendung so umgedeutet, dass gesellschaftliche Rahmenbedingungen und der soziale Kontext nicht thematisiert werden müssen, da sie „ personalisiert, pathalogisiert und biologisiert werden (Heitmeyer/Hagan 2002: ebd, Herv. V.S.). Dies bedeutet, dass der Begriff nur auf die Anwendung von Gewalt als Einzelfall geschaut wird oder als krankhaftes oder naturgemäßes Verhalten gedeutet wird. In anderen Zusammenhängen wird Gewalt so skandalisiert und ausgedehnt, dass kein Platz für gewaltfreie Räume mehr vorhanden ist. Dem gegenüber steht die Reduktion der Gewalt auf einfache Kausalzusammenhänge, die der Komplexität des Gewaltphänomens nicht gerecht werden. Auch die Normalisierung von Gewalt, also die Annahme, gewalttätiges Handeln sei natürlicherweise Teil einer Entwicklung oder eines Durchgangstadiums, negiert und verharmlost Gewalt. Mit der Moralisierung von Gewaltdiskursen werden normative Vorstellungen zum Ausdruck gebracht, die sich in der Gegenüberstellung von Opfern und Tätern ausdrückt und eine simplifizierende Kategorienbildung von Gut und Böse manifestiert (Heitmeyer/Hagan 2002: ebd.).

Um die Begrifflichkeiten im untersuchten kulturellen Kontext zu hinterfragen, werden im Folgenden auch die Diskurse dargelegt, die das Verständnis von Gewalt im Untersuchungskontext formen, denn „Gewaltdefinitionen unterscheiden sich […], je nachdem von welchen sozialen Kreisen, Institutionen oder Organisationen sie ausgehen“ (Lamnek et. al. 2006: 11) und entscheiden über die Legitimität oder Illegalität von Handlungen. Das westliche Verständnis von Gewalt, dass in den Leitlinien der UN verfasst ist, bestimmt, wie bereits eingangs erwähnt, über die Hilfsmaßnahmen der humanitären Organisationen im Flüchtlingskontext und deren Adressaten.4 Da ein universelles Moralverständnis über Gewalt in den Schriften der UN artikuliert wird, kann man von einem ein Export der westlichen Wertvorstellungen sprechen. Der Gewaltbegriff kann je nach Verwendung unterschiedliche Wirksamkeiten entfalten und ist somit instrumentalisierbar. In der vorliegenden Arbeit werden daher über die unterschiedlichen Verwendungen und Verständnisse von Gewalt hinaus auch die Implikationen der Zuschreibung von Opfer- und Täter-Rollen durch die Organisationen hinterfragt.

In soziologischen Diskursen besteht ebenfalls kein Konsens über die Definition von Gewalt. Der Begriff kann eng gefasst werden und nur auf Handlungen Anwendung finden, die auf absichtsvolle physische Verletzung zielen (Nummer-Winkler 2004: 28). Galtung wiederum (Galtung 1978), beschreibt gesellschaftliche Zustände, die soziale Ungleichheiten vorbringen als „Gewalt“, beziehungsweise betrachtet die Wirkung, der gesellschaftlichen Ordnungen auf die Individuen als solche. Von Trotha (1986: 32f, zit. n. Trotha 1997: 18-19) wird der Gewaltbegriff aufgebrochen und als „Jedermanns Ressource“ bezeichnet, da er die Ausübung von Gewalt als Handeln auffasst und die Fähigkeit zu handeln, dem Menschen genuin zu eigen ist. Gewalt ist eine Verhaltensmöglichkeit, da „Verletzungsmächtigkeit“ eine „Jedermannsqualifikation“ (Popitz 1992: 425 zit. n. Nummer-Winkler 2004: 28) ist.

Um Gewalthandlungen näher beschreiben und ihre Implikationen fassen zu können, kommt man nicht umhin, den Gewaltbegriff aus einer weiteren Perspektive zu analysieren: „Im allgemeinen wird Gewalt als ein Mittel zur Erlangung von Macht verstanden“ (Nedelmann 1997: 61). Grundlegend für die Erlangung von Macht ist die „Verletzbarkeit des Menschen“ (Nedelmann 1997: 61). „Verletzungsmächtigkeit ist nach Popitz die Fähigkeit, die Verletzungsoffenheit anderer auszunutzen, um Macht zu erwerben, zu steigern oder auf Dauer zu binden“ (Popitz 1992: 44, zit. n. Nedelmann 1997: 61). Gewalt kann also auch als ein strukturgebendes Element in der sozialen Ordnung verstanden werden, da sie Opfer hervorbringt, die als die Leittragenden eine Subordination erfahren und Täter, die im Moment der Gewaltausübung und durch die Möglichkeit der erneuten Ausübung von Gewalt höher gestellt sind und demzufolge über mehr Macht verfügen.

Gewalt kann demnach auch Funktionsträger sein. Was die Gewalthandlungen aus Sicht der Täter im hier untersuchten Kontext kommunizieren, wird anhand der Darstellung anderer Studien im untersuchten Feld in Kapitel 2.3 dargestellt. Hierbei werden die Organisation des Camps und die Besonderheiten des Flüchtlingsstatus zwar als Bedingung und Erklärung für das gewalttätige Handeln herangezogen, aber nicht als Ursache begriffen. Trutz von Trotha (1997) hebt hervor, dass eine Ursachen-Soziologie zur Analyse von Gewaltausübung nicht hinreichend ist. Die Soziologie der Gewalt soll keine Soziologie der sozialen Probleme darstellen, noch versuchen Tätergruppen nach ihrer Determination im sozioökonomischen Sinne zu identifizieren. Vielmehr ist Gewalt Ausdruck von Macht und somit als Ressource zu begreifen: „Die Soziologie der Ursachen der Gewalt ist eine Soziologie der ‚sozialen Probleme‘ und deren Kumulation in den Gruppen und den Menschen, die als ‚Täter‘ und Tätergruppen ausgemacht werden“ (Trotha 1997: 18). Eine Erörterung der Ursachen der Gewalt in diesem Sinne ist nicht der Anspruch der Arbeit und kann auch nicht durch Korrelationen beispielsweise zwischen sozioökonomischer Deprivation und Gewaltaufkommen dargestellt werden. Vielmehr geht es darum, die Strategien darzulegen, die die Betroffenen anwenden, um mit der Gewalt umzugehen und hierbei auch zu untersuchen welche Determinanten dies beeinflussen. Hierzu bedarf es einer genauen Beschreibung der artikulierten Gewalterfahrungen.

2.2.1 Angewandte Gewaltbegriffe

Um den Begriff „Gewalt“ für die vorliegende Arbeit handhabbar zu machen, bedarf es einer Klärung, welche Form von Gewalt diskutiert wird. Hierzu wird zunächst beschrieben welche Formen von Gewalt wenig oder keine Relevanz haben und daher ausgeklammert werden.

Gewalt im Sinne der Strukturellen Gewalt nach Galtung (Galtung 1978) bezeichnet Gewalt, die nicht direkt von einem Subjekt ausgeht, sondern „in das gesellschaftliche System eingebaut ist“ (Fuchs-Heinritz 2011: 252). Galtung geht somit in seiner Bestimmung des Gewaltbegriffs über direkte interpersonale Gewalt hinaus und beschreibt strukturelle Gewalt als „Idee von Gewalt als von „etwas Vermeidbaren, das die menschliche Selbstverwirklichung behindert‘“. „Menschliche Selbstverwirklichung“ wird als „Befriedigung menschlicher Bedürfnisse“ (Galtung 1978: 17) definiert. Der Begriff findet Anwendung um ungleiche Macht- und Besitzverhältnisse in der Gesellschaft zu beschreiben, die Ergebnis von Beeinflussungen sind, die dazu führen, dass die „aktuelle somatische und geistige Verwirklichung geringer ist als ihre potenzielle Verwirklichung“ (Rammstedt 2011: 252). In einem Beitrag von 1978 listet Galtung exemplarisch die materiellen und nichtmateriellen Grundbedürfnisse des Menschen auf und gruppiert diese zu vier Clustern, die er entsprechend der Verhinderung der Befriedigung dieser Bedürfnisse von außen benennt:

- Klassische Gewalt
- Armut (Entzug des Lebensnotwendigen)
- Unterdrückung (Entzug der Menschenrechte)
- Entfremdung (Entzug höherer Erfordernisse) (Galtung 1978: 20).

Erklärungsansätze zum Zusammenhang der Nichterfüllung von Bedürfnissen auf struktureller, also Makro- beziehungsweise Mesoebene und Übergriffen in direkter Form auf der Mikroebene, werden anhand der Ergebnisse anderer Studien des untersuchten

Kontext in Kapitel 2.3 dargestellt. Ob die Gewaltformen, die hier näher untersucht werden, Ergebnis von struktureller Gewalt sind, kann hingegen im Rahmen dieser Arbeit nicht vollständig beantwortet werden. Die vorliegende Erhebung widmet sich der Darstellung von direkter interpersonale Gewalt und deren Implikationen für die Lebensführung der interviewten Campbewohner. Den strukturellen Implikationen des Flüchtlingsdiskurses wird indes in Kap. 2.3.3. Platz eingeräumt, da dieser formgebend für die Camporganisation ist und innerhalb der Flüchtlingspopulation Ungleichheiten hervorbringt. Die Theorie der strukturellen Gewalt wird für die Analyse von Gewalthandlungen als sinnvoll erachtet und sollte im untersuchten Kontext nicht vernachlässigt werden, zur analytischen Beschreibung der Gewalterfahrungen der untersuchten Zielgruppe eignen sich jedoch engere Verständnisse von Gewalt.

Gegenstand der Beobachtung ist deshalb physische Gewalt, psychische Gewalt, kulturelle Gewalt und Sch ä digung durch Unterlassung nach Nunner-Winkler (2004: 21- 23):

Physische Gewalt wird verstanden als ein Vorgang einem Menschen Schaden „mittels physischer Stärke zuzufügen“ (Rammstedt 2011: 252). Dies kann durch den Körper eines Menschen oder durch einen Gegenstand, der dann zur Waffe wird, geleistet werden. Resultat ist die (körperliche) Schädigung des „Opfers“.

Psychische Gewalt hingegen beschreibt Schädigungen, die bei dem Opfer psychische Konsequenzen hervorbringen. Dies kann durch verbale Akte, beispielsweise durch Beschimpfungen, die ein Verletzen des Opfers zum Ziel haben, geschehen. Unter Sch ä digung durch Unterlassung fällt nicht das direkte Zufügen von Gewalt, sondern das Zulassen von Gewalthandlungen im oben stehenden Sinne. Dies kann auch durch Funktionsträger wie Polizisten oder Soldaten geschehen, die zum Schutz von Personen eingesetzt sind.

Kulturelle Gewalt entspringt dem Streben nach Ordnungsstiftung und Klassifikation. „Klassifikation besteht aus Handlungen des Einschließens und Ausschließens“ (Baumann 1995: 15, zit. n. Nunner-Winkler 2004: 22). Klassifikatorische Distinktionen und Denkanordnung bringen hiernach Gewalt hervor, da die Mischung von sozialen Kategorien nicht geduldet wird. Zwang an den Trägern der Unordnung schaffenden Kategorien soll Ordnung herbeiführen.

Die oben genannten vier Verständnisse von Gewalt finden in dieser Arbeit Anwendung, da „Gewalt“ hier in einem begrenzten Sozialraum, auf natürliche Personen und ihre artikulierten Erfahrungen bezogen, erforscht wird. Sie ist konkret beschreibbar. Es geht um direkte, interpersonale Gewalt, Verletzungen und Einschränkungen, die direkt von Menschen am Menschen begangen werden. Die oben stehenden Definitionen werden als sinnvoll erachtet, da sie körperliche Praktiken, die den „Referenzpunkt aller Gewaltanalyse darstellen“ (Trotha 1997: 26) berücksichtigen und gleichzeitig vermögen über diese hinausgehen, psychische Verletzungen und (räumliche, soziale, alltägliche) Einschränkungen mit einbeziehen, die sich beispielsweise durch das Erleben psychischer Gewalt in Form von verbalen Akten und dem Unterlassen von Hilfestellung ergeben.

2.2.2 Täter und Opfer

Um die Gewalthandlungen im Camp explorativ darstellen zu können, gilt es auch zu beschreiben, von wem Gewalt an wem angewandt wird, wie Täter- und Opferrollen entstehen und welche Implikationen diese Zuschreibungen haben. Aus diesem Grunde haben neben den unterschiedlichen Verwendungen und Verständnissen von Gewalt auch die Implikationen der Zuschreibung von Opfer- und Täterrollen durch die Organisationen Relevanz. Hierbei müssen auch die Besonderheiten der Zielgruppe Beachtung finden. Es geht nicht, wie am Beispiel von Hooligans oder Hardcorekonzerten (Inhetveen 1997) beobachtbare, freiwillige verabredete Zusammenkünfte, um Gewaltpraxen am Körper des anderen auszuüben, vielmehr geht es um Flüchtlinge, genauer Flüchtlinge, die ein Flüchtlingscamp bewohnen. Dies bringt zwei Komponenten hervor: die Unfreiwilligkeit, die dieser Situation innewohnt und die Rolle des Opfers, mit der die angenommene Ohnmacht, die diese Lebenssituation hervorbringt, einhergeht. Dies wurde in Bezug auf das label „Flüchtling“ in Kap. 2.1.2 erörtert. Obwohl die Fluchtbiografien der Campbewohner heterogen sind, befindet sich dennoch ein Großteil der Angehörigen der Zielgruppe unfreiwillig in diesem halboffenen Sozialraum, dem seinerseits wiederum Besonderheiten innewohnen, die in Kap. 3.5 dargestellt werden. Daher werden mikroperspektivisch auch die Implikationen der Unfreiwilligkeit der Situation und die Besonderheiten der Organisation des Camps nachgezeichnet und die Implikationen der Opferrolle, zum Beispiel im Bezug auf die Paarbeziehung, in Kap. 2.3 dargestellt. Zur Analyse von Gewalthandlungen und deren Bedeutung muss also eine Mikroperspektive eingenommen werden. Die einzelnen Gewaltereignisse stehen für sich und erzählen ihre eigene Geschichte: „Gewaltanalyse […] dreht sich um Prozesse, die den Vorgang der Gewalt und Destruktion in Gang setzen, aufrechterhalten, anhalten oder beenden, der den jeweiligen Gewaltformen eigen ist“ (Trotha 1997: 21). Aus der Verletztheit einer der beteiligten Personen entsteht die Rolle des Opfers, das dem Täter gegenübergestellt wird. Hier werden die Prozesse aufgezeigt, die es den Betroffenen ermöglicht, mit Gewalt umzugehen und sich gegen diese zur Wehr zu setzen.

Die Betroffenheit von Gewalt kann sich allerdings auch für die Opfer zu einem Funktionsträger wandeln, wenn die Betroffenheit genutzt werden kann, um Vorteile und eine Verbesserung der eigenen Situation zu erlangen. Im untersuchten Kontext bieten die humanitären Organisationen Unterstützungsleistungen für Gewaltbetroffenen an, die ihnen im Vergleich zu den anderen Campbewohnern mithin einen privilegierteren Status zuweisen können. Die Thesen dazu werden in Kapitel 2.3 vorgestellt und mit Argumentationen, die die Relevanz des internationalen Gewaltdiskurses im Flüchtlingskontext zu diesem Thema herausarbeiten, verknüpft. Es ist allerdings an dieser Stelle zu bemerken, dass es schwer ist, diese Thesen empirisch zu prüfen. Auch in den Studien, die in nachfolgend vorgestellt werden, beziehen sich die Forscher lediglich auf Gerüchte. Dennoch, während der Feldforschung wurde die Autorin darauf hingewiesen „nicht alles zu glauben“, da viele Betroffene ihre Lage ausnützten, um den Resettlement Prozess, die Überführung in einen Drittstaat (UNHCR 2013: Resettlement), voranzubringen. Die Betroffenheit von Gewalt führt also nicht zwingend in die Subordination, sondern kann in dem untersuchten Kontext auch zur Verbesserung der Situation genutzt werden.

Abschließend ist festzuhalten, dass es in der vorliegenden Studie weniger um die Gewalt an sich, sondern um die Implikationen des Flüchtlingsdaseins und das Leben im sozialen Raum des Flüchtlingscamps, das über die Gewaltbetroffenheit vermittelt wird, geht. „Der Kern des Verstehens der Gewalt liegt in dem, was die Gewalt selbst zum Ausdruck bringt, ermöglicht und vor allem in Gang setzt“ (Trotha 1997: 20-21). Deshalb werden die von den Flüchtlingen als „Gewalt“ wahrgenommenen Ereignisse dargestellt und reflektiert. Im Sinne einer explorativen, qualitativen Untersuchung soll Gewalt und das Wehren dagegen möglichst objektiv beschrieben werden. Da die Erfahrungswelt der Forscherin und andere forschungstheoretische Aspekte, die in Kap. 3 thematisiert werden, in die Erhebung mit einfließen, ist das Verständnis von Gewalt normativ. Normativ auch deshalb, weil unterschieden wird zwischen den Ausführern der Gewalt, in der Arbeit „Täter“ genannt und den Gewaltbetroffenen („Opfer“), die sich als Informanten für die Erhebung qualifizierten, weil sie von der Autorin und den Vermittlern als „Leidtragende“ bewertet worden sind (Lautmann 2011: 476). Die Opfer, beziehungsweise Betroffenen definieren sich über das darstellbare Erleiden von Schmerzen und/oder Einschränkungen. Der Begriff „Opfer“ wird zwar vermieden, da dieser eine Handlungsunfähigkeit vorwegnimmt, der Terminus „Täter“ jedoch, im Sinne von eine (illegitime) Tat vollziehen und gegebenenfalls dafür rechtlich belangt werden, erscheint angemessen.

2.3 Gewalt im Flüchtlingskontext

In Konfliktkontexten weltweit kommt es nicht nur zwischen den Konfliktparteien zu kämpferischen Handlungen, gewalttätige Übergriffe auf die Zivilbevölkerung sind ebenfalls bekannt. Diese Übergriffe führen zur Flucht vor den Tätern. Für viele Flüchtlinge sind die Gefahren im Flüchtlingscamp weiterhin präsent (Nowrojee 2008: 125; Beswick 2001: 69; UNHCR 2003b). In der wissenschaftlichen Literatur zur Gewalt in Flüchtlingscamps, speziell mit dem Fokus auf Ostafrika, findet man Erfahrungsberichte von Mitarbeitern, die die Geschichten der Flüchtlinge sammeln (Abebe/Horn 2008) und dokumentieren (Crisp 1999) und, wenn dies der Anspruch ist, theoretisieren (Hyndman 2000; Horn 2010a) oder die Erfahrungen in das „internationale Flüchtlingsregime“ (Inhetveen 2010a) einbetten.

Die in der Literatur genannten Gründe für die Gewalthandlungen sind vielfältig: In Kakuma leben Menschen aus zehn verschiedenen Ländern, aus über 20 verschiedenen Ethnien auf engem Raum zusammen. Konflikte zwischen verschiedenen Ethnien, die bereits vor der Flucht bestanden, setzen sich in den kenianischen Camps fort (Crisp 2000: 69). Aufgrund der Nähe zu Ländern, in denen Bürgerkriege stattfinden, sind im Camp Waffen vorhanden, die bei Auseinandersetzungen Anwendung finden. Weiterhin ist es für Verfolger einfach, in das Camp zu gelangen. Anhänger von Rebellenarmeen und anderer Konfliktparteien wohnen mit Zivilisten zusammen (Nowrojee 2008: 126). So wird beispielsweise berichtet, dass Soldaten der SPLA (Sudan People Liberation Army) in das Camp kommen um Soldaten zu rekrutieren (Crisp 1999: 5).

Weitere Gründe werden in der Versorgungssituation gesehen: Fehlen in den Haushalten beispielsweise Benzin oder Feuerholz für die Öfen, die zum Kochen benutzt werden, so müssen die Bewohner in der Umgebung des Camps nach Feuerholz suchen und sich zum Teil kilometerweit vom Camp entfernen (Crisp 2000: 56). Bewegen sich die Bewohner außerhalb des Camps, so erhöht sich die Gefahr Opfer von gewalttätigen Übergriffen zu werden, da sie nicht mehr unter dem Schutz der Polizeipatrouillen stehen. Die Camppolizei kann die abgelegenen Orte mit ihren Fahrzeugen weder erreichen noch fallen diese Orte in ihren Zuständigkeitsbereich.

Aber auch Spannungen innerhalb der Familie, die aus der neuen Situation, der ungenügenden Sicherheit im Camp und Mängel in der Camporganisation entstehen, werden in der Literatur genannt. Veränderte Partnerschaftsarrangements sowie sich wandelnde Rollenbilder der Männer, die sich durch das Campleben, das maßgeblich durch die Abhängigkeit von den Leistungen des UNHCR und der humanitären Organisationen geprägt ist, ergeben, sind diskutierte Phänomene (Horn 2010a; Grabska 2011).

Innerhalb des Geschlechterdiskurses werden die Subordination der Frau und die daraus resultierenden Implikationen für das Leben als Flüchtlingsfrau hervorgehoben. Neben dem Trauma, das mit der Gewalterfahrung einhergehen kann, werden die Betroffenen aufgrund der kulturellen Stigmata, die vor allem sexuellen Übergriffen anhaften, mitunter von ihren Partner und Familien bestraft, da sie für das, was ihnen widerfahren ist, verantwortlich gemacht werden. Viele Vergewaltigungen und Überfälle werden daher von den Betroffenen nicht gemeldet, die Dunkelziffer ist hoch (Nowrojee 2008: 127). Frauen und Mädchen können einerseits wegen ihrer vermuteten politischen oder ethnischen Zugehörigkeit, andererseits aufgrund ihrer physischen Merkmale anfälliger für Vergewaltigungen und sexuelle Belästigungen sein (Nowrojee 2008: 125-126). Vergewaltigungen und andere Arten des Missbrauchs können als eine Vergütung für Dienstleistungen, wie die Gewährung von Schutz, Unterkunft oder andere Versorgungsgüter während der Flucht und im Camp eingefordert werden (Nowrojee 2008: 126).

Die Studien weisen auch auf die Schwierigkeiten der Implementierung von Maßnahmen gegen Gewalt in den Camps hin (Grabska 2011; Hyndman 2000; Horn 2010b; Nowrojee 2008: 133-135) und beleuchten dabei die Rolle der UN und des UNHCR, die den Diskurs maßgeblich mitprägen und deren Leitlinien die Ausrichtung der Maßnahmen gegen Gewalt bestimmen. Die Definition der Vereinten Nationen in der „Deklaration zur Eliminierung von geschlechtsbasierter Gewalt gegen Frauen“ wurde in die Leitlinien des UNHCR zur Prävention von GBV in Flüchtlingscamps aufgenommen und erweitert:

„[…] the term „violence against women“ means any act of gender-based violence that results in, or is likely to result in, physical, sexual or psychological harm or suffering to women, including threats of such acts, coercion or arbitrary deprivation of liberty, wheather occuring in public or in private life“ (United Nations General Assembly 19.12.1993)

Sie prägen maßgeblich die Maßnahmen der vor Ort tätigen Organisationen, die im Camp zur Prävention und Bearbeitung von GBV durchgeführt werden. Die Definitionen sind somit diskursbestimmend und leitend für die (Präventions-) Maßnahmen der im Camp tätigen Organisationen. Der ursprüngliche Titel der Arbeit, der sich auf die Frage nach Gründen und Ursachen für „Gender Based Violence“ bezog, wurde im Verlauf der Untersuchung verworfen. Die Analyse der Interviews sollte nicht mit dem Fokus auf dem Merkmal „Gender“ betrachtet und die Erkenntnis somit gegebenenfalls limitiert werden.

Dennoch darf das Merkmal „Gender“ nicht vollständig ausgeblendet werden, da es konstitutiv für die Stichprobe der vorliegenden Studie ist: Unter den 18 Interviewten waren drei männliche Flüchtlinge. Ihnen wurde die Aufmerksamkeit der Organisation zuteil, weil ihre Ehefrauen oder Kinder von GBV betroffen waren. Die soziologische Dimension „Gender“ und die besonderen Lebensumstände weiblicher Flüchtlinge werden daher im Verlauf der Arbeit wiederholt reflektiert.

2.3.1 Gewalt im häuslichen Bereich

Die Angriffe im Camp gehen nicht nur von Fremden aus, vielmehr ist anhand der Erhebung der Organisation Lutheran World Foundation (LWF) zu erkennen, dass die Gewalt überwiegend von Menschen aus dem näheren sozialen Umfeld, von (ehemaligen) Partnern, Familienmitgliedern, Lehrern und anderen nahestehenden oder bekannten Personen ausgeht (Crisp 2000: 55):5

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1 LWF: SGBV Trend Analysis 2011

Von den insgesamt 519 registrierten Fällen im Jahre 2011 waren 339 Flüchtlinge von Gewalttaten aus dem näheren sozialen Umfeld betroffen. Obwohl vermutet wird, dass viele Personen bereits vor der Flucht Opfer von häuslicher Gewalt waren, wird beobachtet, dass sich die häusliche Situation im Camp verschärfen kann. Erhöhte Belastungen in der alltäglichen Lebensführung werden dafür verantwortlich gemacht (Horn 2010a: 356).

Erklärungszusammenhänge beleuchten die Versorgungssituation: Der UNHCR ist abhängig von Zahlungen der Geberstaaten und Spenden. Das Budget kann daher variieren und trotz großer Flüchtlingsströme unzureichend für die Versorgung der Grundbedürfnisse der Bewohner sein (Human Rights Watch/Mabuwa 2000: 4-5). Wohnraummangel, unzureichende Nahrungsversorgung, mangelnde Sicherheit und Unsicherheit über die Zukunft führen zu Spannungen innerhalb der Familien, die in gewalttätigen Handlungen Ausdruck finden können (Nowrojee 2008: 127-128). Besonders die (mangelnde) Nahrungsversorgung kann zu Problemen führen: Der jeweilige Familienvorstand (meist der Mann) bekommt eine sogenannte „ratio card“. Auf dieser steht, wie viele Essenrationen der Familie zustehen. Da es innerhalb des Camps nur wenige Verdienstmöglichkeiten gibt, kommt es vor, dass die Essensrationen verkauft werden und das Geld für Alkohol oder andere Güter ausgeben wird, die nicht der Familie zugutekommen (Human Rights Watch/Mabuwa 2000: 26). Die Frauen können sich gegen dieses Verhalten wehren, indem sie eine eigene Karte beantragen. Dies ist wiederum maßgeblich durch die Informationsverfügbarkeit im Camp beeinflusst.6 Grabska (2011: 89) argumentiert jedoch, dass die häusliche Gewalt durch den Besitz einer eigenen „ration card“ und dem damit verbundenen Wegfall der männlichen Versorgerrolle zunehmen kann. Letztere hat in der wissenschaftlichen Interpretation der Gewalthandlungen im Camp eine besondere Bedeutung.

Wie bereits oben beschrieben, gibt es kaum Verdienstmöglichkeiten im Camp. Das kenianische Recht verbietet den Flüchtlingen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und die humanitären Organisationen bieten nur Wenigen die Möglichkeit durch eine Mitarbeit bei den „community“7 Aktivitäten, sogenannte „Incentives“, sehr geringe Löhne zu erhalten (Horn 2010b: 162). Die Flüchtlinge sind, je nach ökonomischer Stellung, zu großen Teilen vollständig von den Mitteln des UNHCR abhängig. Für viele Flüchtlinge geht daher mit dem Wohnen im Camp ein Statusverlust einher. Sie können ihre Jobs nicht mehr ausführen und besitzen kein eigenes Land. Rebecca Horn (2010a: 363-365) beschreibt, dass die zahlenmäßig größten communities in Kakuma patriarchal organisiert sind und mit den Geschlechterrollen klare Aufgabenverteilungen einhergehen. Frauen sind eher für den häuslichen Bereich zuständig, Männer für die Versorgung der Familie. Frauen können demnach im Camp nach wie vor der häuslichen Arbeit und der Kinderversorgung nachgehen, haben gegebenenfalls durch die Bildungsangebote der Organisationen sogar bessere Chancen als zuvor ihren Status zu verbessern (Horn 2010a: 365). Der Statusverlust stellt folglich besonders für die männlichen Bewohner ein Problem dar. Diese Umstände können zu Frustration, Unmut und Hilflosigkeit führen, die ihren Ausdruck in Gewalt gegen den Partner finden kann (Human Rights Watch/Mabuwa 2000: 26). Es wird beschrieben, dass bereits kleine Vorfälle zu gewalttätigen Übergriffen führen können (Abebe/Horn 2008: 18).

Bewohner berichten, dass sich ihre kulturellen Werte durch das „künstliche Leben im Camp“ änderten. Künstlich wird das Leben empfunden, weil der Aufenthalt im Camp hochgradig durch die Institutionen im Camp fremdbestimmt ist. Dies drückt sich unter anderem in der oben erwähnten Einschränkung der Erwerbsmöglichkeit, der Versorgung durch den UNHCR und der anderen im Camp tätigen Organisationen, sowie der stark ungleichen Mobilität zwischen Campbewohnern und dem Camppersonal aus (Inhetveen 2010a: 23), die erlaubt oder eben verhindert, dass Angebote genutzt werden können. Die „permanente Vorläufigkeit“ (Inhetveen 2010a: ebd.) des Camps und des Lebens darin bringt Hoffnungslosigkeit mit sich. Auch die gewohnten sozialen Netzwerke erfahren eine Veränderung (Human Rights Watch /Mabuwa 2000: 35), die soziale Kontrolle kann wegfallen, was wiederum als Grund für Konflikte genannt wird (Abebe/Horn 2008: 17-18). Kulturelle Traditionen bekommen infolge dessen im Camp, je nach community, einen wichtigeren oder eher unwichtigeren Stellenwert. Für einige bekommen sie im Camp eine größere Bedeutung, da sie das Leben erleichtern können. In vielen communities ist es beispielsweise üblich Ehen zu arrangieren. Die Familie der Frau erhält von der Familie des Mannes eine Aussteuer. Zwangsehen können im Campsetting häufiger vorkommen (Horn 2010a: 364-365), da junge Frauen als eine wertvolle Einnahmequelle gesehen werden. Wird diese traditionelle Regel missachtet, so wird dieses Fehlverhalten sanktioniert. Die Konkurrenz um Frauen und Mädchen ist häufig Grund für Auseinandersetzungen.

Allerdings neigen gerade Frauen, so wird argumentiert, die bereits längere Zeit in Kakuma leben dazu, nicht auf solche Zwangsehen einzugehen. Dies wird auf die außerhäusliche Sozialisation durch die Camporganisationen zurückgeführt, die die Bewohner über ihre Rechte in Kenia aufklären. „Inoffizielle“ Partnerschaften, also solche, die nicht durch die Zahlung einer Aussteuer legitimiert sind, seien unter jüngeren Bewohnern verbreitet, da gegebenenfalls die (erweiterte) Familie nicht vor Ort ist und traditionelle Ordnungssysteme somit im Zuge der Neuordnung nach der Flucht nicht mehr vorhanden sind. Dies steht den kulturellen Praktiken einiger communities entgegen (Horn 2010a: 364). Dieses Spannungsfeld kann zu erhöhter Gewalt im häuslichen Bereich und innerhalb der ethnisch geprägten communities führen.

[...]


1 Nicht alle Campbewohner sind Flüchtende, s. Kap. 2.3 und 5. 7

2 Vgl. Kap. 3

3 Vgl. Kap. 2.3: Es ist an dieser Stelle zu bemerken, dass diese sehr starke Behauptung keine Allgemeingültigkeit beansprucht. Es werden hier lediglich die Ergebnisse anderer Studien und Beobachtungen der Autorin, die im Weiteren vorgestellt werden, verkürzt zusammengefasst.

4 Ausführlich in Kap. 2.3.3

5 Die quantifizierte Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Diskurse, die die Erhebung prägen werden nachfolgend thematisiert

6 Näheres zum Einfluss der Informationsverfügbarkeit im Kap. 5.

7 Im Folgenden wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf die Anführungszeichen verzichtet. 18

Ende der Leseprobe aus 87 Seiten

Details

Titel
Gewalterfahrung und Flucht. Eine qualitative Studie im Flüchtlingscamp Kakuma, Kenia
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Note
1,7
Autor
Jahr
2013
Seiten
87
Katalognummer
V299328
ISBN (eBook)
9783656957379
ISBN (Buch)
9783656957386
Dateigröße
1034 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
gewalterfahrung, flucht, eine, studie, flüchtlingscamp, kakuma, kenia
Arbeit zitieren
Vanessa Stibitz (Autor:in), 2013, Gewalterfahrung und Flucht. Eine qualitative Studie im Flüchtlingscamp Kakuma, Kenia, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/299328

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