Privatisierung. Formen, Motive, Kritikpunkte


Hausarbeit (Hauptseminar), 2002

57 Seiten, Note: 1

V. Schmidth (Autor:in)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Privatisierung
2.1 Begriff der Privatisierung
2.2 Privatisierungsziele und Zielkonflikte

3 Privatisierungsformen
3.1 Leistungsprivatisierung
3.2 Formelle Privatisierung (Organisationsprivatisierung)
3.3 Materielle Privatisierung
3.3.1 Organisatorische Privatisierung
3.3.2 Funktionale Privatisierung
3.4 Vermögensprivatisierung

4 Motive der Privatisierung

5 Kritikpunkte zur Privatisierung
5.1 Verschlechterung der Beschäftigungsbedingungen
5.2 Abziehen der Entscheidungskompetenz
5.3 Erhöhter Regulierungsbedarf
5.4 Geringerer Verbrauchernutzen

6 Argumente für Privatisierung
6.1 Effizienzvorteile
6.2 Exkurs: Anforderungen an Effizienzvergleiche
6.3 Niedrigeres Niveau der Leistungsqualität
6.4 Wegfall des öffentlichen Dienstrechts
6.5 Entpolitisierung der Entscheidungsprozesse

7 Wettbewerbspolitik der EU

8 Public Private Partnership
8.1 Definition
8.2 Grundgedanke des PPP-Konzeptes
8.3 PPP-Grundformen
8.3.1 Öffentlich-private Vertragsbeziehungen
8.3.2 Gesellschaftsrechtliche Formen
8.3.3 Bürgerschaftliche Kooperationen
8.3.4 Informelle Kooperationen
8.4 Einsatzbereiche von PPP
8.5 Bisherige Erfahrungen mit Public Private Partnership
8.5.1 Beispiel aus den USA
8.5.2 Großbritannien
8.5.3 Deutschland
8.5.4 Österreich im Bereich Verkehr
8.6 Vor- und Nachteile von PPP-Finanzierungsmodelle:
8.6.1 Vorteile:
8.6.2 Nachteile:
8.7 Kooperationsansätze
8.8 Motive für PPP
8.9 Risiken und Probleme

9 Konkurrieren statt Privatisieren

10 Erfolgsfaktoren für erfolgreiche Privatisierung

11 Alternative zur Privatisierung: New Public Management

12 Internationale Entwicklungen
12.1 Großbritannien
12.2 Neuseeland

13 Praktisches Beispiel: Privatisierung der Wasserversorgung

14 Zusammenfassung

15 Diskussion

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Zielkonflikte bei Privatisierungen

Abb. 2: Überblick über die Privatisierungsarten

Abb. 3: Öffentlicher Wertschöpfungsprozess

Abb. 4: Struktur-Modell von PPP

Abb. 5: Ressourcenerschließung durch Public Private Partnership

Abb. 6: Konvergenzstufen von Ökonomisierungsprozessen

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Motive der Privatisierung

Tab. 2: Geeignete Aufgaben

Tab. 3: Checkliste Privatisierungsentscheidungen

Tab. 4: Haushaltsdefizite bzw. –überschüsse in % des nominalen BIP’s

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Vor allem der defizitäre Zustand der Staatsfinanzen nährt gegenwärtig die Privatisierungs­diskussion. Das Diktat der leeren Kassen und zunehmender Verschuldung des öffentlichen Sektors zwingt immer mehr Gebietskörperschaften zum Abschied von der Praxis einer expansiven Ausgabenpolitik. Beweggrund für die Privatisierung öffentlicher Unternehmens­beteiligungen ist daher oftmals eine angestrebte Entlastung des Haushalts. Diese erhofft man sich einerseits durch die Erzielung von Einnahmen in Form von Privatisierungs­erlösen, andererseits durch die Einsparungen von Ausgaben in Form von Subventionen, wie zB Zuschüsse, Zuwendungen und Verlustausgleiche.

Kritik an der öffentlichen Verwaltung wird überwiegend global vorgetragen, d.h., sie bezieht sich in der Regel auf die öffentliche Verwaltung als Ganzes. Pauschalurteile sind zwar außer­ordentlich publikumswirksam geben aber keine konkreten Hinweise, was zu verbessern wäre.[1]

In dieser Seminararbeit wird versucht, das komplexe System Privatisierung unter ver­schiedenen Blickwinkeln zu konkretisieren.

Abschließend sei hier noch festgehalten, dass aus Gründen der leichteren Lesbarkeit der Seminar­arbeit mit Substantiven männlichen Geschlechts - wie zB Masseverwalter - immer auch das weibliche Geschlecht angesprochen ist.

2 Privatisierung (Schwarz Martina)

Seit Ende der 80er Jahre ist das Schlagwort „Privatisierung“ zunehmend in Verwendung. Es wurde damals besonders in Verbindung mit Veränderungen gesetzt.[2]

2.1 Begriff der Privatisierung

Der Begriff der Privatisierung wird unterschiedlich definiert. In dieser Arbeit wird nur eine mögliche Definition wiedergegeben.

„Wir verstehen unter Privatisierung die Übereignung von staatlichem oder kommunalem Eigen­tum an Private, wobei es sich um die vollständige oder teilweise Übertragung bzw. Veräußerung von öffentlichem Vermögen (Grundstücke, Betriebe oder Unternehmens­be­teiligungen) an private Personen oder Unternehmen handelt.“[3]

Es ist jedoch der Begriff Privatisierung gegenüber dem Begriff Liberalisierung abzu­grenzen. Unter Liberalisierung ist der Abbau staatlicher Maßnahmen zu ver­stehen, durch die Wettbewerbsprozesse auf Produkt- und Faktormärkte außer Kraft gesetzt werden.[4]

Unter „Privatisierung“ können alle Formen der Organisationsformenwahl verstanden werden, in denen private Wirtschaftssubjekte (nicht allein Rechtssubjekte) in die Auf­gaben­erledigung eingebunden werden bzw. die Aufgabenerledigung an einen Privaten über­tragen wird.[5]

2.2 Privatisierungsziele und Zielkonflikte

In der Privatisierungsdiskussion werden regelmäßig zwei Argumente genannt:

- die finanzielle Entlastung des öffentlichen Haushalts als politisches Interesse sowie
- das ökonomische Interesse an einer effizienten Handlungsweise der Ent­scheidungs­träger im Unternehmen aufgrund eines intensivierten Wettbewerbsdrucks.[6]

Die Europäische Union ist sehr stark für die Privatisierung und nennt zum einen das Ziel, dem Verbraucher bessere Produkte und Dienstleistungen zu günstigeren Preisen bereit zu stellen und zum anderen die Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in Europa zu fördern. Jedoch sollte es auch Grenzen für den freien Wettbewerb geben, um das Bestehen von sozialen Einrichtungen zu gewährleisten.[7] Als Beispiele sind die Telekommunikation oder die Flug­sicherheit zu nennen. Aus den im Laufe dieser Arbeit beschriebenen Vorteile können weitere Ziele einer Privatisierung herausgelesen werden.

Dennoch ist zu bedenken, dass nicht alle Ziele aufeinander abstimmbar sind und es somit zu Zielkonflikten kommt, die beispielsweise wie folgt aufgezeigt werden können:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Zielkonflikte bei Privatisierungen[8]

Je stärker die finanziellen Ergebnisse - wie Free Cash Flows oder Eigenkapitalrendite – des zu privatisierenden Unternehmens vor dem Verkauf verbessert werden, desto höher ist der realisierbare Privatisierungserlös. Haushalts- und Effizienzziele befinden sich im Konflikt, da durch die Maximierung der Privatisierungserlöse von Unternehmen mit Monopolmacht sich die Situation für die Konsu­menten verschlechtern könnte.[9]

Das Ziel einer breiten Streuung des Aktienbesitzes ist nicht mit dem Ziel der Effizienz­steigerung durch Kapitalmarktkontrolle vereinbar, denn je stärker der Besitz gestreut ist, desto geringer ist der Aktionärseinfluss auf das Management und desto größer sind dessen Möglichkeiten, sich der Kapitalmarktkontrolle zu entziehen und eigenen Ziele zu verfolgen (Zielkonflikt zwischen Effizienzsteigerung und vermögenspolitischer Ziele).[10]

Um breite Bevölkerungsschichten zum Zeichnen von Aktien privatisierter Unternehmen zu motivieren, werden die Ausgabekurse in der Regel so niedrig angesetzt, dass die Zeichner vor Kursverlusten nahezu sicher sind und üblicherweise schnelle Gewinne erwarten können. Darüber hinaus führt das Ziel der breiten Streuung der Aktien zu einer Erhöhung der Abwicklungskosten.[11]

3 Privatisierungsformen (Martina Schwarz)

Schauer teilt die Privatisierung nach den Zielsetzungen der Privatisierung ein. Dabei ist zwischen Leistungs- und Vermögensprivatisierung zu unterscheiden.[12]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Überblick über die Privatisierungsarten[13]

3.1 Leistungsprivatisierung

Nach Schauer ist unter Leistungsprivatisierung die Verringerung des Leistungsangebots öffentlicher Verwaltungen und öffentlicher Unternehmen in einem mehr oder weniger intensiven Ausmaß zu verstehen.[14]

3.2 Formelle Privatisierung (Organisationsprivatisierung)

Die formelle Ausprägung der Leistungsprivatisierung ist die Überführung der öffentlichen Tätig­keit in eine privatrechtliche Rechtsform, wobei der Staat seinen Anteil am Leistungs­ver­mögen und den wesentlichen Einfluss beibehält.[15] Diese Form der Privatisierung ist mit dem Begriff „Ausgliederung“ gleichzusetzen. Hierbei han­delt es sich lediglich um eine Um­wand­lung der Organisationsform.[16] In der Regel wird eine private Rechtsform ge­wählt.[17] Der Staat ist hier nach wie vor der alleinige Eigentümer oder Mehr­heits­eigen­tümer und bringt die alleinige oder überwiegende Finanzierung auf.[18] Die Ergebnisse dieser Privatisierungs­art sind geprägt durch teils privatwirtschaftliche Strukturen und Manage­ment­praktiken und teils durch die gleichzeitige Bindung an die öffentlichen Gebiets­körper­schaften.[19]

Jede formale Privatisierung zieht zu Beginn zusätzliche Kosten nach sich. Diese sind zB ein­malige Gründungskosten, jährlich wiederkehrende Kosten für Wirt­schafts­prüfung und Steuer­beratung oder Kosten für die Etablierung einer kaufmännischen Buchführung. Vorteile einer formalen Privatisierung können in der vereinfachten Verwaltungsstruktur und den kürzeren Entscheidungswegen gesehen werden. Zugleich kann der Einfluss auf diese Einrichtungen aufrecht erhalten werden.[20] Durch die Befreiung vom öffentlichen Haus­halts- und Personalrecht ist ein flexibleres und kostengünstigeres Wirtschaften mög­lich[21], das sich in der höheren Effizienz und Beweglichkeit sowie der erhöhten Inno­vations­freudigkeit eines Unternehmens zeigen kann.[22] Schauer ist der Auffassung, dass es sich bei der formellen Privatisierung meist um eine Vorstufe zu verschiedenen Maß­nahmen der materiellen Privatisierung handelt, die entweder im Sinne einer funktionalen und/oder einer organisatorischen Privatisierung gestaltet werden können.[23]

Die formelle Privatisierung lässt sich weiter untergliedern in finanzwirtschaftliche und recht­liche Privatisierung. Der Begriff der formellen Privatisierung umfasst auch die Ver­lager­ung der Finanzierung der öffentlichen Leistungen in den privaten Sektor (finanz­wirt­schaft­liche Privatisierung). Als Beispiel kann hier die Errichtung von Investitions­objekten durch Private und an­schließendes Leasing durch die Verwaltung genannt werden.[24]

In Zusammenhang mit der finanzwirtschaftlichen Privatisierung ist hier auch Punkt 3.4 (Vermögens­privatisierung) relevant.

Von rechtlicher Privatisierung spricht man, wenn eine „Verlagerung von Aktivitäten von der öffentlichen Verwaltung auf Betriebe mit eigener Rechtspersönlichkeit“ gegeben ist.[25]

Im Rahmen der Einführung einer neuen Rechtsform kommt es in der Regel zu einer finanziellen Sanierung und zu institutionellen Änderungen in der Unternehmensleitung.[26]

Die öffentliche Hand entledigt sich hierbei nicht bestimmter Aufgaben, sondern gliedert diese aus dem Verwaltungsbereich der Gebietskörperschaften aus. Diese Art der Privati­sierung ist nicht mit einer Eigentumsübertragung vom öffentlichen Sektor auf private Personen oder Institutionen verbunden. Vielmehr erfolgt hier lediglich eine Um­wandlung öffentlich-rechtlicher Organisationsformen in Rechtsformen des privaten Rechts (vor allem Kapitalgesellschaften). Wesentlich ist, dass sich neue Rechtsträger weiterhin völlig unter öffentlicher Kontrolle befinden.[27]

Formelle Privatisierung und Contracting out unterscheiden sich bei weiterbestehender staatlicher Verantwortung nach der Leistungserbringung durch einen formell oder materiell – lediglich vertraglich gebundenen – Privaten.[28]

Outsourcing bedeutet vor allem Auftragsvergabe und löst zunehmend die Selbsterstellung ab. ZB wird die nicht ausgelastete Hausdruckerei still gelegt und statt dessen Druck­auf­träge an private Druckereien vergegeben.[29]

Contracting out ist im Zusammenhang mit Public Private Partnership eine übliche Privatisierungs­form geworden.[30] Auf Grund der zunehmenden Bedeutung von Public Private Partnership wird diese Form der Privatisierung im Anschluss noch näher behandelt.

3.3 Materielle Privatisierung

Die materielle Privatisierung bedeutet Übergang von der staatlichen zur privaten Produktion, Finanzierung und/oder Verteilung von Sachgütern und Leistungen. Hier gibt der Staat die Erfüllung der Aufgabe vollständig auf. Die Durchführung oder die gesamte öffentliche Leistungserstellung wird von privaten Wirtschaftssubjekten übernommen.[31] Daher wird auch von Aufgabenprivatisierung gesprochen, wenn sich der Staat aus der Produktion sowie der Bereitstellung eines Gutes zurückzieht.[32]

Mit dieser Form der Privatisierung kommt es tatsächlich zu einer Entlastung des Staates, da sämtliche Aufgaben reduziert werden.[33]

Es erweist sich zweckmäßig, zwischen der güterwirtschaftlichen Sicht der Produktion von Leistungen und der Finanzierung der Bereitstellung von Leistungen zu differenzieren. Auf beiden Ebenen ist eine materielle Privatisierung möglich. Bei letzterer wird die Finanzierung einer privaten Leasing- oder Finanzierungs­gesellschaft übertragen. Auch hier bleibt die kommunale Trägerschaft der eigentlichen Aufgabe vollständig erhalten, des­wegen wird die Finanzierungsprivatisierung auch zur formalen Privatisierung gerechnet.[34]

Typische Beispiele für materielle Privatisierungen sind im Bankensektor oder in der Stahl­industrie zu finden.[35]

3.3.1 Organisatorische Privatisierung

Eine organisatorische Privatisierung soll mehr Effektivität und Effizienz im ökonomischen Sinne mit sich bringen. Diese hat die Übernahme privatwirtschaftlicher Führungs­grund­sätze ebenso zum Inhalt, wie die Zurücknahme bedarfswirtschaftlicher Ziele zu­gunsten einer stärkeren Hinwendung zum Erwerbsstreben. Die flexiblere Erstellung und Abgabe von Leistungen, sowie die Verringerung von einengenden Regulierungen und der Abbau von bürokratischen Hürden wird durch diese Form der Privatisierung angestrebt.[36] Als Beispiel für organisatorische Privatisierung können das Submissionssystem und das Konzessions­system genannt werden.[37] Ebenso zählen zur materiellen Privatisierung Börsen­emissionen oder Management Buy-Out. Im Rahmen eines Management Buy-Out wird den Führungskräften das gesamte Unternehmen oder eine wesentliche Beteiligung verkauft.[38]

Das öffentliche Unternehmen ist beim Submissionssystem gegenüber dem Bürger verant­wort­lich für die Leistungsqualität, -quantität und –preis. Der Bürger entrichtet die Leistungs­entgelte direkt an die Gemeinde und diese zahlt an den Leistungsübernehmer ein privat­wirtschaftliches Entgelt. Ebenso geht die finanzielle Verantwortung nicht auf den Privaten über.[39]

Die Aufgaben können entweder vollständig finanziert oder nur ein Teil dieser Aufgabe in Form von Subventionen unterstützt werden. Es wird hier lediglich die organisatorische Durchführung einer Aufgabe privatisiert.[40]

Schauer hält die gezielte Sub­ventionierung privater Aktivitäten statt der öffentlichen Produktion für durchaus überlegenswert. Eine Subvention kann immer nur dann als wirkungs­voll und effizient bezeichnet werden, wenn der beabsichtigte Zweck auch erreicht wird. Das setzt einerseits eine detaillierte Entscheidungsvorbereitung (Planung) voraus und anderer­seits auch gezielte Maßnahmen der Subventionsüberwachung (Nachprüfung).[41]

Als Beispiele können hier Abwasserbeseitigung und –reingung genannt werden.

Beim Konzessionssystem wird nicht nur die organisatorische Durchführung, sondern auch die finanzielle Verantwortung in den Privatbereich verlagert. Die Leistung wird direkt vom Konzessions­nehmer erworben. Der öffentliche Haushalt behält lediglich die Leistungs­ver­ant­wortung und sichert sich Kontrollrechte im Rahmen des Konzessions­ver­trages. Der private Leistungsersteller wird Vertragspartner des Bürgers und legt den Preis der Leistung fest, den der Bürger an diesen zu zahlen hat.[42]

Werden durch Konzessionsvergabe rentable kommunale Einrichtungen privatisiert, so besteht die Gegenleistung der Gemeinde für die vorbehaltenen Rechte in einem vom Privaten zu zahlenden Konzessionsentgelt.[43]

3.3.2 Funktionale Privatisierung

Die funktionale Privatisierung bildet eine Form der materiellen Privatisierung, wobei letztere auch Privatisierung im engeren Sinn bzw. „echte“ Privatisierung genannt wird.

Diese Form der Privatisierung führt zur Verringerung der Leistungsbreite und Leistungs­tiefe staatlichen Handelns sowie zum Übergang von der Selbsterstellung von Leistungen zum Fremdbezug benötigter Leistungen.[44] Der Staat lässt Leistungen entweder völlig ent­fallen oder – wenn sie aufgrund des vorherrschenden Bedarfes nicht gestrichen werden können – von Privaten erstellen.[45]

Funktionale Privatisierungen sind nur im Bereich der freiwilligen Selbst­verwaltungs­auf­gaben möglich, denn nur hier kann über die Erbringung und Nichterbringung bestimmter Leistungen entschieden werden.[46]

Contracting Out und Outsourcing können als funktionelle Privatisierung verstanden werden.[47]

3.4 Vermögensprivatisierung

Vermögensprivatisierung kennzeichnet zumeist eine Verlagerung von Eigentumsrechten an Vermögensgegenständen, wobei bei der Verwertung von Liegenschaften und Unter­nehmens­beteiligungen der Aspekt der Einnahmenerzielung durch die Veräußerung von Ver­mögen im Vordergrund steht.[48] Nicht nur die Aufgabenerledigung, sondern auch das zur Aufgabenerfüllung erforderliche Vermögen wird zum Privatvermögen.[49]

Zu den Maßnahmen der Vermögensprivatisierung gehören:

- Übertragung öffentlichen Eigentums in private Hände im Wege einer Voll­privati­sierung oder einer Teilprivatisierung.
- Schrumpfung des staatlichen Vermögensanteils im Zuge von Wachs­tums­prozessen durch verminderte Kapitalzufuhr oder deren Unterlassung.[50]

Werden Eigentum oder bestehende Gesellschaftsrechte an öffentlichen Unter­nehmen bzw. Einrichtungen vollständig auf nichtöffentliche Wirtschaftssubjekte über­tragen, so spricht man von Vollprivatisierung.[51] Damit ändert sich die Trägerschaft und mit ihr die Ver­fügungs­macht. Diese geht an Private bzw. gemeinwirtschaftliche Organi­sationen über.[52]

Die Teilprivatisierung führt zur Bildung gemischtwirtschaftlicher Unternehmen und somit auch zu möglichen Zielkonflikten zwischen erwerbswirtschaftlichen Zielsetzungen und den von öffentlichen Anliegen geprägten Zielvorstellungen.[53]

Die Bildung gemischt-öffentlicher Unternehmen (mehrere öffentliche Träger) kann nur als formelle Privatisierung[54] bezeichnet werden, weil es zu keiner echten Vermögens­über­tragung an Private kommt.[55]

Durch die Überforderung der öffentlichen Kassen kann es auch zur Vermögens­privati­sierung kommen. Hier erfolgt der Verkauf der Vermögenswerte der öffentlichen Hand an Private.[56]

Vermögensprivatisierungen werden vor allem vom Bund und den Ländern durchgeführt – an Unternehmensformen, die bereits in Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Unternehmen stehen und somit bereits am Markt operieren.[57]

Der Verkaufserlös dient zur finanziellen Deckung von Defiziten bzw. von Schulden, wenn das Unternehmen an Private verkauft wird.[58]

4 Motive der Privatisierung (Viktoria Schmidt)

Die Komplexität der Privatisierungsdiskussion erfordert eine sorgfältige Systematisierung der Argumente.

In Tabelle 1 wird eine mögliche Systematisierung veranschaulicht:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 1: Motive der Privatisierung[59]

Je integrierter öffentliche Unternehmen in die Wettbewerbswirtschaft sind, desto mehr weicht die ehemals versorgungswirtschaftliche Ausrichtung einer Erwerbswirtschaftlichen. Effizienz und Leistungsfähigkeit entsprechen sowohl den Interessen der Gebiets­körper­schaft als auch Bürgern in ihrer Funktion als Steuerzahler und Konsumenten.[60]

5 Kritikpunkte zur Privatisierung (Viktoria Schmidt)

5.1 Verschlechterung der Beschäftigungsbedingungen

Arbeitnehmervertreter lehnen die Privatisierung öffentlicher Unternehmen unter dem Hinweis ab, dass Privatisierung zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führt. (ZB weniger Lohn, Wegfall vieler Sicherungen) Dies kann individuell als einen Einschnitt in den sozialen Status empfunden werden.

Allerdings können sich aus beschäftigungspolitischer Sicht mittel- bis langfristig erhebliche wohlfahrtssteigernde Effekte ergeben.[61]

Niedrigere Lohnsätze im privaten Bereich kommen zustande, da hier leistungsbezogen bezahlt wird. Ein Privater kann Preisvorteile vor allem durch Beschäftigung von Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigten erreichen. (Einsparungen von Sozial­versicherungs­beiträgen)

Allerdings werden leitende Tätigkeiten in der Privatwirtschaft tendenziell höher entlohnt als im öffentlichen Bereich. Preisvorteile Privater am Arbeitsmarkt werden primär vom relativen Gewicht ausführender und leitender Tätigkeiten in der betrachteten Leistung abhängen.

5.2 Abziehen der Entscheidungskompetenz

„Privatisierung führt dazu, dass wirtschafts- und industriepolitische Entscheidungs­kompetenz von Österreich abgezogen wird. Wenn Entscheidungskompetenzen abwandern, sind die Möglichkeiten der Gestaltung von Wirtschaftspolitik eingeschränkt.“[62]

Dies kann sich zB auf arbeitsmarkpolitische Ziele (Bewahrung bestimmter Be­schäfti­gungs­gruppen vor Arbeitslosigkeit), bildungspolitische Ziele (Einfluss auf die Zahl von Aus­bildungs­plätzen) oder umweltpolitische Ziele (Übererfüllen von Standards) beziehen.

[...]


[1] Gornas, J., (1992), S. 7 f.

[2] Vgl. Kraus (1997), S. 2

[3] Vgl. von Loesch, (1987), S. 42

[4] Vgl. Gurlit (1995), S. 21

[5] Vgl. Scholl (1998), S. 41

[6] Reisner (2000), S. 19

[7] Vgl. von Miert (1999), S. 5 f.

[8] Gurlit (1995), S. 36

[9] Vgl. Gurlit (1995), S. 36 f.

[10] Vgl. Gurlit (1995), S. 37

[11] Vgl. Gurlit (1995), S. 38

[12] Vgl. Schauer (1994), S. 167

[13] Schauer (1994), S. 167

[14] Vgl. Schauer (1994), S. 167

[15] Vgl. Reisner (2000), S. 6

[16] Vgl. Prisching (2002), S. 41

[17] Vgl. Gurlit (1995), S. 80

[18] Vgl. Prisching (2002), S. 41

[19] Vgl. Neisser (2002), S. 65

[20] Vgl. Scholl (1998), S. 42

[21] Vgl. Brede (2001), S. 43

[22] Vgl. Prisching (2002), S. 41

[23] Vgl. Schauer (1994), S. 168

[24] Vgl. Schedler/Proeller (2000), S. 70

[25] Vgl. Schuler (1981), S. 182

[26] Vgl. Gurlit (1995), S. 81

[27] Vgl. Obermann/Scharmer/Soukup (1993), S. 183

[28] Vgl. König/Benz (1997), S. 30

[29] Vgl. Brede (2001), S. 43

[30] Vgl. Brede (2001), S. 42

[31] Vgl. Kraus (1997), S. 104

[32] Vgl. König/Benz (1997), S. 30

[33] Vgl. Schedler/Proeller (2000), S. 71

[34] Vgl. Scholl (1998), S. 44

[35] Vgl. Prisching (2002), S. 42

[36] Vgl. Schauer (1994), S. 169

[37] Vgl. Scholl (1998), S. 46 f.

[38] Vgl. Gurlit (1995), S. 96

[39] Vgl. Scholl (1998), S. 47

[40] Vgl. Schauer (1994), S. 169

[41] Vgl. Schauer (1985), S. 56 f.

[42] Vgl. Scholl (1998), S. 47

[43] Vgl. Scholl (1998), S. 48

[44] Schauer (1994), S. 168

[45] Vgl. Schauer (1994), S. 168

[46] Vgl. Scholl (1998), S. 48

[47] Vgl. Schedler/Proeller (2000), S. 71; Die beiden Begriffe wurden bereits im Zuge der formellen Privatisierung erläutert.

[48] Vgl. König/Benz (1997), S. 29

[49] Vgl. Schauer (1998), S. 126

[50] Schauer (1994), S. 169; Im Zusammenhang mit der Vermögensprivatisierung ist auch unter Punkt 3.2 (finanzielle Privatisierung) nachzulesen.

[51] Vgl. Brede (1988), S. 14

[52] vgl. Schauer (1994), S. 170

[53] vgl. Schauer (1994), S. 170

[54] Die formelle Privatisierung wird bei Punkt 3.2 behandelt.

[55] Vgl. Schauer (1994), S. 170

[56] Vgl. Wimmer (1998), S. 34

[57] Vgl. Kraus (1997), S. 104

[58] Vgl. Schauer (1998), S. 126

[59] In Anlehnung an Weimann (1997), S. 5

[60] Vgl. Löwe (2003), S. 198 ff.

[61] Vgl. Bös (1991), S. 3

[62] Wirtschaftskonvent in Wien (2002), S. 15

Ende der Leseprobe aus 57 Seiten

Details

Titel
Privatisierung. Formen, Motive, Kritikpunkte
Hochschule
Johannes Kepler Universität Linz  (Institut für Betriebswirtschaftslehre der gemeinwirtschaftlichen Unternehmen)
Note
1
Autoren
Jahr
2002
Seiten
57
Katalognummer
V29756
ISBN (eBook)
9783638311939
ISBN (Buch)
9783638721240
Dateigröße
1177 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Privatisierung, Formen, Motive, Kritikpunkte
Arbeit zitieren
V. Schmidth (Autor:in)M. Schwarz (Autor:in)A. Hepke (Autor:in), 2002, Privatisierung. Formen, Motive, Kritikpunkte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/29756

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