Der Europäische Rat. Änderungen seiner Kompetenzen in der Geschichte der EU


Seminararbeit, 2012

15 Seiten, Note: 2,0

Dennis Schmidt (Autor:in)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Begriffsklärung

III. Der Europäische Rat vor dem Maastrichter Vertrag von 1992
1. Die europäischen Gipfeltreffen bis 1974
2. Der Europäische Rat von 1974 bis 1992
3. Der Vertrag von Maastricht vom 07. Februar 1992

IV. Der Europäische Rat nach dem Vertrag von Lissabon und die damit verbundenen Änderungen im Vergleich zum Nizza-Vertrag
Zusammensetzung
Rechtsnatur
Organisation
Kompetenzen
Sitzungen und Entscheidungen
Rechtsfolgen der Entscheidungen

V. Kritik am Europäischen Rat

VI. Bibliographie

I. Einleitung

Vor nicht allzu langer Zeit, nämlich am 28. und 29. Juni 2012 hielt der Europäische Rat seine letzte Konferenz in Brüssel unter dem Vorsitz des Belgiers Herman Van Rompuy ab. Schwerpunkte der Diskussion waren unter anderem die Verabschiedung eines Wachstumspaketes in Höhe von 120 Milliarden Euros und die Erschaffung einer Bankenunion unter der Leitung der Europäischen Zentralbank. Was die gemeinsame Wirtschafts- und Währungsunion betrifft, wurde ein vom Präsidenten des Europäischen Rates und vom Präsidenten der Kommission in Zusammenarbeit mit der Euro-Gruppe und der Europäischen Zentralbank verfasster Bericht vorgelegt, der vier Bausteine beschreibt, die die zukünftigen Wirtschafts- und Währungsunion charakterisieren sollen, nämlich: „ein[en] integrierter Finanzrahmen, ein[en] integrierter Haushaltsrahmen, ein[en] integrierten wirtschaftspolitischen Rahmen sowie eine mehr demokratische Legitimität und mehr Rechenschaftspflicht.“ Außerdem wurde beispielsweise die Entscheidung gebilligt, die Beitrittsverhandlungen mit Montenegro ab dem 29. Juni 2012 aufzunehmen oder der Syrien-Plan von Kofi Annan uneingeschränkt unterstützt und zu einem Abbruch der Gewalt von allen Seiten in Syrien aufgefordert. Bezüglich dem Iran wurde das Inkrafttreten des Öl-Embargos begrüßt, die Besorgung über das Nuklearprogramm des Iran geäußert und der Iran aufgefordert, sich auf ernsthafte Verhandlungen einzulassen, um Vertrauen in sein friedliches Nuklearprogramm zu erlangen.1

Soweit einige kurze Erklärungen des Europäischen Rates im Juni diesen Jahres. Die folgenden Arbeit beschäftigt sich mit genau diesem Organ der Europäischen Union: dem Europäischen Rat. Doch dieser war nicht immer in seiner Geschichte ein Organ der Europäischen Union. Im Gegenteil: erst seit wenigen Jahren ist er als ein solches offiziell bezeichnet worden. Deshalb soll genau dieser Schritt weiter unten untersucht werden. Die Neuerungen des Lissabon-Vertrag werden im Bezug auf den Europäischen Rat im Vergleich mit den Regelungen diesbezüglich im Vertrag von Nizza analysiert. Zuvor wird jedoch als Erstes kurz der Begriff Europäischer Rat von den Begriffen Europarat und Rat der Europäischen Union abgegrenzt. Anschließend werden die Anfänge seiner Geschichte beleuchtet, um danach seine weitere Entwicklung bis zu seiner heutigen Form vorzustellen. Abschließend wird noch kurz die Kritik diskutiert, die immer wieder an dieser Institution geübt wird.

II. Begriffsklärung

Der Begriff Europäischer Rat wird nicht nur von Laien, sondern auch von Journalisten häufig mit den ähnlich klingenden Begriffen Europarat und Rat der Europäischen Union synonym benutzt beziehungsweise verwechselt. Um Verwirrung zu vermeiden, werden diese Konzepte im Folgenden kurz voneinander abgegrenzt.

Europarat: Der Europarat eine im Jahr 1949 von europäischen Staaten gegründete2 Organisation auf völkerrechtlicher Grundlage mit Sitz in Straßburg. Er fungiert als Forum zur Diskussion von europäischen Problemen und zur Förderung gemeinsamer Interessen. Er legt seine Schwerpunkte auf Tätigkeiten wie Schutz der Menschenrechte, Humanisierung des Arbeitslebens oder gemeinsamen Schutz und Nutzung von natürlichen Ressourcen.Der Europarat ist weder Organ der Europäischen Union noch institutionell an sie gebunden. 3

Rat der Europäischen Union: Der Rat der Europäischen Union, oft auch nur Rat oder Ministerrat genannt ist ein offizielles Organ der Europäischen Union und ist zusammen mit dem Europäischen Parlament für die Rechtsetzung innerhalb der Europäischen Union zuständig. Jeder Mitgliedsstaat stellt einen Vertreter, wobei der Vorsitz halbjährlich unter den Mitgliedsstaaten rotiert. Der Rat der Europäischen Union hat seinen Sitz in Brüssel.4

Der Europäische Rat: Auf den Begriff Europäischer Rat wird hier nur kurz eingegangen, da er ja Thema dieser Arbeit ist und auf den folgenden Seiten im Detail untersucht wird. Der Europäische Rat ist seit dem Lissabon-Vertrag offizielles Organ der Europäischen Union. Er gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die hierfür erforderlichen Zielvorstellungen fest. Er tritt zweimal pro Halbjahr zusammen und setzt sich aus den Staats- beziehungsweise Regierungschefs der Mitgliedsstaaten, dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Kommission zusammen. Außerdem nimmt der Hohe Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik unterstützend an seinen Arbeiten teil.5

III. Der Europäische Rat vor dem Maastrichter Vertrag von 1992

1. Die europäischen Gipfeltreffen bis 1974

Die ersten Gipfeltreffen der Staats-und Regierungschefs der Europäischen Gemeinschaft, das man als Vorläufer des Europäischen Rats bezeichnen kann, fand im Jahr 1961 in Paris und Bonn statt. Der französische Regierungschef Charles de Gaulle hatte im Kontext des Fouchet-Plans zur europäischen Verteidigung zu einem Gipfeltreffen geladen. Dort hatte man bereits erklärt:

Die Staats- beziehungsweise Regierungschefs […] haben beschlossen […], in regelmäßigen Zeitabständen Zusammenkünfte zu dem Zweck abzuhalten, ihre Ansichten zu vergleichen, ihre Politik miteinander abzustimmen und zu gemeinsamen Auffassungen zu gelangen, um die politische Einigung Europas zu fördern […].6

Im Jahre 1967 trafen sich die Staats-und Regierungschefs abermals zu einem Gipfeltreffen, dieses Mal in Rom anlässlich der Zehn-Jahres-Feier der Römischen Verträge von 1957. Dort wurde zudem festgelegt, dass das nächste Treffen der Staats-und Regierungschefs im Jahr 1969 stattfinden sollte. Sie sollten in Den Haag zusammenkommen, da in der zweiten Hälfte des Jahres 1969 die Niederlande den Vorsitz im Ministerrat inne hatte und somit das treffen ausrichtete. Initiator der Gipfel-Konferenz war der neu gewählte französische Präsident Georges Pompidou. Er stellte ein Triptychon aus drei Leitthemen vor, die auf der Konferenz verhandelt werden sollten: zum einen das achèvement, dem Festlegen einer Finanzierungssregelung für das Budget, um die Vollendung eines gemeinsamen Marktes zu ermöglichen, weiter das approfondissement, der Vertiefung der gemeinsamen Arbeit in neuen Bereichen der Politik und schließlich das élargissement, demnach die Erweiterung der Gemeinschaft um neue Mitglieder diskutiert werden sollte.7 Dieses Gipfeltreffen kann man nicht nur deshalb wohl als das wichtigste der drei ersten Treffen bezeichnen. Ein Gipfeltreffen dieser Qualität mit Staats-und Regierungschef war in den Römischen Verträgen von 1957 vertraglich nicht vorgesehen, weswegen auch die Teilnahme der Europäischen Kommission nicht geregelt war. Deshalb bestanden die kleineren, eher supranational ausgerichteten Mitgliedsstaaten darauf, dass der belgische Kommissionspräsident Jean Rey zumindest am zweiten Tag des Treffens anwesend war, da sie um der zu starken intergouvernementalen Orientierung des Treffen besorgt waren. Der Gipfel von Den Haag kann wohl als der wichtigste der ersten drei Treffen bezeichnet werden, angesichts der Tatsache, dass aufgrund des Erfolges des Den Haager Gipfels in den folgenden Jahren in unregelmäßigen Abständen weiter Gipfel abgehalten wurden, um die Probleme und Streitpunkte der damaligen Zeit auf höchster politischen Ebene durch die Zusammenarbeit der Regierungen der Mitgliedsstaaten zu regeln.8 Jean Monnet, einer der Gründerväter der Europäischen Gemeinschaft war den Gipfeltreffen gegenüber positiv eingestellt und sah sie als eine Möglichkeit für eine „provisorische Regierung Europas“.9

Das nächste entscheidende Treffen war der Gipfel von Paris im Jahre 1974, nach dem Gipfel von Kopenhagen 1973, demnach Gipfel-Konferenzen jeweils nur nach Bedarf stattfinden sollten, da sich die kleineren Mitgliedsstaaten gegen die Stärkung solcher Gipfel wehrten wegen der Befürchtung die supranationalen Gemeinschaftsinstitutionen, insbesondere die Kommission könnten geschwächt werden.10

So kam es im Dezember 1974 zu dem vom französischen Präsidenten Valéry Giscard d'Estaing organisierten Gipfel, bei dem der Europäische Rat schließlich gegründet wurde. Im Schlusskommuniqué wird dieser Schritt begründet mit der „Notwendigkeit, die internen Probleme, die der Aufbau Europas mit sich bringt, und die Probleme, die sich Europa von außen stellen, als Ganzes zu sehen“.11 Demnach wurde beschlossen, dass dem Europäischen Rat die Rolle des politischen Impulsgebers sowohl im Kontext der Gemeinschaftstätigkeit, als auch im Bereich der politischen Zusammenarbeit erteilt wird und dass die Staats-und Regierungschefs zusammen mit ihren Außenministern mindestens drei Mal im Jahr zu einem Gipfel zusammen kommen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, ein Treffen einzuberufen, „wenn dies notwendig erscheint“.12

2. Der Europäische Rat von 1974 bis 1992

Die erste Tagung unter der offiziellen Bezeichnung Europäischer Rat fand im März 1975 in Dublin statt.13 Zu diesem Zeitpunkt besaß der Europäische Rat noch keine gültige Rechtsgrundlage im Zusammenhang der Verträge. Eine wichtige Konferenz in dieser Periode war jedoch der Gipfel im Jahr 1984 in Fontainebleau, bei der der Europäische Rat eine zu dieser Zeit vorhandene Blockade in den Bereichen Haushalt und Landwirtschaft zu überwinden vermochte, indem er ein Maßnahmenpaket für diese Bereiche verabschiedete. Außerdem veranlasste er einen Ad-hoc-Ausschuss für institutionelle Fragen:

Der Europäische Rat hat die Einsetzung eines Ad-hoc-Ausschusses aus persönlichen Vertretern der Staats- bzw.

Regierungschefs nach dem Vorbild des „Spaak-Ausschusses" beschlossen.

Dieser Ausschuß ist beauftragt, Vorschläge zum besseren Funktionieren der europäischen Zusammenarbeit

im Gemeinschaftsbereich wie auch im Bereich der Politischen Zusammenarbeit und in anderen Bereichen zu

unterbreiten.

Der Präsident des Europäischen Rates wird alle zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen

Vorkehrungen treffen.14

Dadurch konnte er seine Daseinsberechtigung und Wichtigkeit durchaus untermauern.

Institutionalisiert wurde der Europäische Rat erst mit der Verabschiedung der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA), die im Jahr 1986 unterzeichnet wurde und am 1. Juli 1987 in Kraft trat. Die Einheitliche Europäische Akte stellte die erste weitreichende Reform der Römischen Verträge von 1957 dar. Sie wurde in erster Linie entwickelt, um der europäischen Einigung eine neue Dynamik zu verleihen und einen Abschluss der Verwirklichung des Binnenmarkts voranzutreiben. Hervorzuheben im Kontext des Europäischen Rats ist, dass der Europäische Rat institutionalisiert wurde, seine Zuständigkeiten jedoch nicht festgelegt wurden. Es wurde jedoch klargestellt, dass der Europäische Rat keinerlei Entscheidungs- beziehungsweise Weisungsbefugnis gegenüber den Organen hat.15

3. Der Vertrag von Maastricht vom 07. Februar 1992

In Artikel D des am 1. Januar 1993 in Kraft tretenden Vertrags ist folgendes festgelegt:

Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen für diese Entwicklung fest.

Im Europäischen Rat kommen die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie der Präsident der Kommission zusammen. Sie werden von den Ministern für auswärtige Angelegenheiten der Mitgliedstaaten und einem Mitglied der Kommission unterstützt. Der Europäische Rat tritt mindestens zweimal jährlich unter dem Vorsitz des Staats- oder Regierungschefs des Mitgliedstaats zusammen, der im Rat den Vorsitz innehat.

Der Europäische Rat erstattet dem Europäischen Parlament nach jeder Tagung Bericht und legt ihm alljährlich einen schriftlichen Bericht über die Fortschritte der Union vor. 16

Damit wurde neu bestimmt, dass der Europäische Rat mindestens zweimal jährlich tagt, seine Zusammensetzung wurde genau festgehalten und auch wurde festgesetzt, dass er dem Europäischen Parlament nach jeder Konferenz berichten muss und jedes Jahr die Fortschritte der Europäischen Union analysieren muss und dies mittels eines schriftlichen Berichts dem Parlament zu übermitteln hat.

Seine Aufgaben können nun auf in drei Bereiche unterteilt werden: als erstes zu nennen ist die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Der Europäische Rat soll ihre Grundsätze und Leitlinien festlegen. Außerdem soll er Strategien beschließen, die in Bereichen, in denen wichtige gemeinsame Interessen der Mitgliedsstaaten bestehen, von der Union durchzuführen sind. Diese bilden dann die Grundlage für die Beschlüsse des Ministerrats. Desweiteren spielt er eine Rolle bei der polizeilichen und justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen und muss im Bereich der Wirtschafts- und Währungspolitik und der Beschäftigung deren Grundzüge erörtern und eine Schlussfolgerung erstellen.17

[...]


1 Cf. http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/dat/11992M/htm/11992M.html#0001000001.

2 Zur Einsicht der Mitgliedsstaaten und Gründungsstaaten beziehungsweise für weitere Informationen vergleiche man: http://www.coe.int/de/.

3 Cf. Bertelsmann Universal Lexikon. Gütersloh/München: Bertelsmann Lexikon Verlag, 2001, 249.

4 Cf. http://www.consilium.europa.eu/council?lang=de. Für weitere Informationen ist http://www.consilium.europa.eu/homepage?lang=de zu konsultieren.

5 Cf. http://www.european-council.europa.eu/the-institution?lang=de.

6 Cf. Generalsekretariat des Rates. Der Europäische Rat. 50 Jahre Gipfelkonferenzen. Luxemburg: Europäische Union, 2012, 6.

7 Cf. http://www.europa.clio-online.de/site/lang__de/ItemID__364/mid__11428/40208214/default.aspx.

8 Cf. http://www.europa.clio-online.de/site/lang__de/ItemID__364/mid__11428/40208214/default.aspx.

9 Cf. Brunn, Gerhard. Die Europäische Einigung von 1945 bis heute. Bonn: Reclam, 2004, 198.

10 Cf. Brunn. Die Europäische Einigung von 1945 bis heute, 199.

11 Cf. Generalsekretariat des Rates. Der Europäische Rat, 50 Jahre Gipfelkonferenzen, 8.

12 Cf. Generalsekretariat des Rates. Der Europäische Rat, 50 Jahre Gipfelkonferenzen, 8.

13 Cf. Generalsekretariat des Rates. Der Europäische Rat, 50 Jahre Gipfelkonferenzen ,9.

14 Cf. Bulletin der Europäischen Gemeinschaften. Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, 1984 (http://www.cvce.eu/obj/Schlussfolgerungen_des_Europaischen_Rates_von_Fontainebleau_25_und_26_Juni_1984-deba12c4fa- 48d1-4e00-96cc-a19e4fa5c704.html).

15 Cf. http://europa.eu/legislation_summaries/institutional_affairs/treaties/treaties_singleact_de.htm.

16 Cf. http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/dat/11992M/htm/11992M.html#0001000001.

17 Cf. Generalsekretariat des Rates. Der Europäische Rat. Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2000, 10f.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Der Europäische Rat. Änderungen seiner Kompetenzen in der Geschichte der EU
Hochschule
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Note
2,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
15
Katalognummer
V295919
ISBN (eBook)
9783656939337
ISBN (Buch)
9783656939344
Dateigröße
408 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
europäische, änderungen, kompetenzen, geschichte
Arbeit zitieren
Dennis Schmidt (Autor:in), 2012, Der Europäische Rat. Änderungen seiner Kompetenzen in der Geschichte der EU, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/295919

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