Phänomen Wohnungslosigkeit. Lebenswelten wohnungsloser Menschen und die Aufgabe der Sozialen Arbeit


Bachelorarbeit, 2015

74 Seiten, Note: 1,7

Anonym


Leseprobe


Inhalt

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abstract

1 Einleitung

2 Armut

3 Wohnungslosigkeit
3.1 Definitionen
3.2 Der Weg in die Wohnungslosigkeit und ihre Ursachen
3.3 Folgen für die Betroffenen
3.4 Wohnungslosigkeit in Deutschland: aktuelle Fakten

4 Verhältnis von Armut und Wohnungslosigkeit

5 Wohnungslose als Randgruppe: eine soziale Ausgrenzung

6 Soziale Arbeit im Kontext von Armut und Wohnungslosigkeit
6.1 Das Hilfesystem
6.2 Die Ziele der Hilfen

7 Lebenslagenlagenkonzept als Grundlage der Forschung

8 Forschung: Darstellung der Lebenswelten wohnungsloser Menschen

9 Forschungsdesign: Datenerhebung und Instrumente

10 Auswertungsmethodik

11 Vorbereitung und Planung

12 Durchführung

13 Auswertung der Forschungsergebnisse

14 Interpretation der Ergebnisse

15 Fazit

Literaturverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: geschätze Zahl der Wohnungslosen in Deutschland

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abstract

Wohnungslosigkeit beinhaltet nicht nur das Fehlen eines eigenen abgesicherten Wohnraumes, sondern diese prekäre Lebenslage wird zusätzlich von einer Vielzahl von sozialen Problemen, wie beispielsweise Armut, Arbeitslosigkeit, psychischen Erkrankungen und Kriminalität begleitet. Dass sich somit die Lebenswelten wohnungsloser Menschen individuell unterscheiden und sie zahlreiche Anforderungen an die Soziale Arbeit stellen, ist plausibel. Für eine professionelle Arbeit ist es dementsprechend von großer Bedeutung, diese Lebenswelt zu ergründen, zu erfassen und in das Handlungsfeld zu integrieren.

In der vorliegenden Bachelorarbeit wird anknüpfend an theoretische Inhalte, die sich mit grundlegenden Informationen zur Wohnungslosigkeit, der sozialen Ausgrenzung und Stigmatisierung sowie dem Lebenslagenkonzept befassen, ein Forschungsteil folgen. In diesem Kontext wird insbesondere die Lebenslage und Lebensbewältigung wohnungsloser Menschen betrachtet, wofür eine qualitative Forschung erbracht wurde. Es wird der Frage nachgegangen, wie der Lebensraum wohnungsloser Menschen aussieht und wie sich die Bewältigungsversuche von Betroffenen gestalten. Hierzu wurden fünf Experteninterviews in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe geführt, die mithilfe der qualitativen Inhaltsanalyse ausgewertet wurden. Die Ergebnisse zeigen unter anderem, dass Wohnungslosigkeit kein Problem von bestimmten Personengruppen oder Milieus ist, sondern sie jeden treffen kann.

Keywords:

Wohnungslosigkeit, wohnungslose Menschen, soziale Ausgrenzung, Lebenslage, Lebensbewältigung, Soziale Arbeit, qualitative Forschung

1 Einleitung

„Die Wohnungslosen sind mitten unter uns.

Sie sind Teil, Seite, Moment unserer sozialen Wirklichkeit.

Sie sind unter uns und doch führen sie ein Leben am Rande.

Am Rande der Gesellschaft. (…)

Jeder von uns ist schon einmal einem wohnungslosen Menschen begegnet.

Aber was wissen wir überhaupt von den Wohnungslosen?“

(Malyssek et al. 2009: 20)

Ein Großteil der öffentlichen Meinung der Gesellschaft ist geprägt von einem negativen Bild gegenüber der Personengruppe der Wohnungslosen. Das Bild von dem sogenannten „Penner“, der seinen Alltag durch das Betteln in der Fußgängerzone und das Einsammeln von Pfandflaschen finanziert und in Unterführungen, unter Brücken oder auf Parkbänken nächtigt, oftmals in Begleitung eines Hundes, ist jedem bekannt.

Es gibt jedoch nicht „den“ Wohnungslosen, der seine Arbeit und Wohnung selbstverschuldet verloren hat und seine Zuflucht im Alkohol sucht und findet. Jede Person hat individuelle Lebensverläufe und befindet sich in individuellen Lebenslagen, die wiederum unterschiedlich bewältigt werden. Dass die von sozialen Problemlagen betroffenen Menschen professionelle Hilfe benötigen, die sich nach den Betroffenen selbst und ihren Bedürfnissen richtet, ist Aufgabe der Sozialen Arbeit.

Die folgende Arbeit setzt sich mit dem Thema Wohnungslosigkeit auseinander, da in der heutigen Zeit, trotz sozialer Unterstützungen in verschiedenster Form und vermeintlich guter Absicherung, das Problem der Armut sowie der oftmals daraus resultierenden Wohnungslosigkeit weiter fortbesteht. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die Problematik in der Struktur der Behörden, in der Gesellschaft oder doch bei dem Betroffenen selbst liegt. Auf diese und weitere Fragen wird in der folgenden Arbeit eingegangen sowie in Form einer Forschungsarbeit herausgearbeitet, in welcher Lebenslage sich die von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen tatsächlich befinden und in welcher Art und Weise sie mit dieser Lebenssituation umgehen.

Um ein besseres Verständnis von Wohnungslosigkeit zu erreichen, setzt sich zunächst Kapitel 2 mit dem Begriff der Armut auseinander. Hier wird mithilfe von Definitionen der Begriff erläutert, sodass in anschließenden Kapiteln darauf zurückgegriffen werden kann. Kapitel 3 befasst sich dann ausschließlich mit dem Thema Wohnungslosigkeit, seinen Begrifflichkeiten, den Ursachen, den daraus resultierenden Folgen sowie aktuellen Zahlen aus Deutschland. Im darauf folgenden Kapitel wird die Verbindung zwischen Armut und Wohnungslosigkeit hergestellt. Anschließend wird auf Wohnungslose als Randgruppe eingegangen. Hier liegt der Fokus insbesondere auf der sozialen Ausgrenzung und Isolation seitens der Gesellschaft sowie den möglichen persönlichen Folgen für den wohnungslosen Menschen. In Kapitel 6 wird schließlich der Bezug zur Sozialen Arbeit hergestellt, wobei hier der Schwerpunkt auf dem Hilfesystem und dessen Zielen liegt. Im Anschluss an die theoretischen Inhalte ist eine Forschungsarbeit angeknüpft, die sich mit der Darstellung der Lebenswelten von wohnungslosen Menschen beschäftigt. Da jedoch für die Forschung zunächst ein weiterer theoretischer Inhalt beleuchtet werden muss, werden in Kapitel 7 das Lebenslagenkonzept sowie der Begriff der Lebensbewältigung erläutert. Die darauf folgenden Kapitel beinhalten die Forschung zum oben genannten Thema. Hier werden sowohl das Forschungsinteresse, das Design in Verbindung mit den benötigten Instrumenten und die Methode der Auswertung als auch die einzelnen Planungs- und Vorbereitungsschritte der Forschungsarbeit sowie die Durchführung im Detail dargestellt. Abschließend werden die Ergebnisse ausgewertet, zusammengefasst und interpretiert, sodass in Kapitel 15 ein ausführliches Fazit der gesamten Arbeit folgen kann.

2 Armut

Armut bezieht sich in der folgenden Arbeit nicht auf die Mittellosigkeit im eigentlichen Sinne, sondern wird als Ursache der Wohnungslosigkeit sowie in Bezug auf den Ausschluss der Gesellschaft bzw. der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und der daraus resultierenden Folgen auf die Wohnungslosigkeit betrachtet. Dementsprechend steht Armut nicht im Vordergrund dieser Arbeit, jedoch unter der Notwendigkeit, erläutert zu werden.

In Anlehnung an Gillich kann formuliert werden, dass zu den häufigsten Verarmungsursachen nicht nur die Arbeitslosigkeit, sondern auch eine fehlende und unzureichende Schul- oder Berufsausbildung sowie eine unzureichende Versicherungs- und Versorgungsleistung zählen. Zudem können Trennung oder Scheidung, aber auch Krankheit, Behinderung oder gar Berufsunfähigkeit als Ursachen aufgeführt werden (vgl. Gillich 2000: 21). Im Folgenden wird die Begrifflichkeit mithilfe von Definitionen erklärt, sodass in Kapitel 4 näher auf den Zusammenhang zur Wohnungslosigkeit eingegangen werden kann.

Zunächst gilt es festzuhalten, dass der Begriff „Armut“ aufgrund seiner Vielschichtigkeit, Vielseitigkeit und Komplexität keine allgemeingültige Definition mit sich bringt. Armut wird je nach Kontext, Situation, Zweck und Ort verschieden verstanden, dargestellt und interpretiert (vgl. Gerull 2011: 13). Beispielsweise stellte Armut in vergangener Zeit, unter anderem der Kriegszeit, und in der Dritten Welt ein anderes Problem dar bzw. wurde es anders verstanden und definiert als heute. Armut ist jedoch nicht nur ein Problem von Entwicklungsländern oder vergangener Zeiten, sondern auch ein aktuelles Phänomen, das ernst genommen werden sollte (vgl. Malyssek et al. 2009: 54). Laut Gillich ist es „(…) eine Frage der gesellschaftlichen Übereinkunft in einem bestimmten Land, wie Armut definiert wird und ab welchem Grad der Unterausstattung oder Unterversorgung Armut beginnt“ (Gillich 2000: 28). Nichtsdestotrotz ist es für diese Arbeit notwendig, den Begriff der Armut abzugrenzen. Als weit verbreitet gelten die Definitionen der „absoluten“ und „relativen Armut“. Zusätzlich wird in mancher Literatur von einer „verdeckten Armut“ gesprochen.

Die absolute Armut, auch extreme Armut genannt, wird laut Malyssek und Störch „(…) als Existenzminimum definiert, das entweder nur der Lebenserhaltung dient, also dem physischen Existenzminimum, oder in einem erweiterten Sinn auf ein menschenwürdiges Dasein innerhalb der Gesellschaft, das sogenannte soziokulturelle/konventionelle Existenzminimum abzielt“ (Malyssek et al. 2009: 55). Streng genommen gehört zu der absoluten Armut nur das physische Existenzminimum, worunter ausschließlich Nahrung, Kleidung und Wohnung zählen, die das dauerhafte Überleben sichern. Für die wirtschaftlich entwickelten Länder, in diesem Fall Deutschland, ist diese Definition jedoch unzureichend und unbrauchbar, da eine soziale Existenz nicht nur Essen und Schutz vor Kälte beinhalten, sondern auch die erweiterten Existenzminima dazugehören (vgl. Malyssek et al. 2009: 55).

„Das sogenannte soziokulturelle/konventionelle Existenzminimum berücksichtigt jenes Minimum an Bedürfnisbefriedigungsmitteln, das nach Anschauung der Gesellschaft für eine menschenwürdige Existenz erforderlich ist. Dies ist auch die Sozialhilfe, die in Deutschland das staatliche Instrument zur Armutsbekämpfung darstellt und worauf jeder Bürger einen Rechtsanspruch besitzt (…)“ (Malyssek et al. 2009: 55). Die Sozialhilfe, die im Sozialgesetzbuch (§1 SGBXII) und Bundessozialhilfegesetz (§1 BSHG), im Folgenden BSHG abgekürzt, geregelt ist, hat die Aufgabe, einkommensschwachen Personen ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Somit ist nicht nur die physische Existenz, also das reine Überleben gesichert, sondern auch die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben ermöglicht (vgl. Malyssek et al. 2009: 55).

Im Zusammenhang mit der relativen Armut wird Armut relativ zu einem gesellschaftlichen Standard definiert, was beispielsweise das durchschnittliche Einkommen oder die durchschnittlichen Ausgaben eines Haushaltes betreffen. Steht jemand am „unteren Ende“ der Verteilung, so wird er als arm bezeichnet, was sich aus der Anzahl der berücksichtigten Merkmale wie Vermögen oder Wohnverhältnisse ergibt. Die Personengruppe der wohnungslosen Menschen wird in den Kontext der relativen Armut eingestuft, obwohl für sie zusätzlich eine eigene Gruppe, nämlich die der sichtbaren Armut, geschaffen wurde (vgl. Malyssek et al. 2009: 55/56). In Verbindung mit dem Thema Wohnungslosigkeit wird des Weiteren häufig der Begriff der Wohnungsarmut verwendet. Laut Definition bezeichnet Wohnungsarmut „(…) Lebenslagen, in denen Lebenschancen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Wohlstand durch Wohnbedingungen und gesellschaftliche Strukturen der Wohnungsversorgung eingeschränkt sind“ (Gerull 2011: 116). Was sind jedoch aktuelle Wohnbedingungen in Deutschland und was ist unter ausreichendem und zumutbarem Wohnraum zu verstehen? Laut der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V., im Folgenden BAG W abgekürzt, sind unzumutbare Wohnverhältnisse besonders beengte Wohnräume, das Wohnen mit untragbar hohen Mieten oder ein Zusammenleben mit eskalierten Konflikten (vgl. BAG W 2013: online).

3 Wohnungslosigkeit

Laut Huster et al. bedeutet „(…) wohnen Schutz vor klimatischen Unbilden, Schonraum, Möglichkeit der Regeneration, zugleich Zusammenleben mit anderen in einer Wohn-Gemeinschaft und in einem Wohnumfeld“ (Huster et al. 2008: 29). Dass das Wohnen zu den Grundbedürfnissen eines Menschen gehört und der Mensch „nicht nicht wohnen“ kann, unabhängig davon, ob er eine eigene Wohnung besitzt, in einer Unterkunft lebt oder gar auf der Straße übernachtet, ist der Gesellschaft nicht unbekannt. In den nachfolgenden Unterkapiteln werden die unterschiedlichen Begriffe, die mit der Wohnungslosigkeit in Verbindung gesetzt werden, genannt und definiert. Des Weiteren werden die verschiedenen Ursachen, die zur Wohnungslosigkeit führen, beleuchtet sowie die daraus resultierenden Folgen für die Betroffenen betrachtet. Zuletzt wird ein kurzer Blick auf die aktuellen Zahlen in Deutschland geworfen.

3.1 Definitionen

Zum einen ist es notwendig, die folgenden Definitionen zu benennen, um die Begriffe der Obdach- und Wohnungslosigkeit zu klären. Die Begriffe werden sehr häufig synonym verwendet, jedoch haben sie nicht dieselbe Bedeutung und werden aufgrund dessen auch gesetzlich unterschiedlich behandelt. Zum anderen entscheiden in der Sozialen Arbeit unter anderem Definitionen über den Zugang der Hilfen, sodass es als Fachkraft sinnvoll ist, diese zu kennen.

Obdachlos sind „(…) alle Personen und Haushalte, die unter die Bestimmungen der Unterbringungsverpflichtung der Gemeinden bei drohender oder eingetretener Obdachlosigkeit fallen und entsprechend untergebracht sind“ (Nouvertné et al. 2002: 20). Kurz gesagt bezeichnet der Begriff Obdachlosigkeit Menschen, die ihre Wohnung verlieren oder bereits verloren haben. Da Obdachlosigkeit eine Ordnungswidrigkeit ist, hat die Gemeinde dafür Sorge zu tragen, die Betroffenen vorübergehend z. B. in sogenannten Not- oder Ersatzunterkünften unterzubringen (vgl. Angele 1989: 19/20). Ersatzunterkunft kann beispielsweise eine Gemeinschaftsunterkunft, ein Zelt oder Asyl sein (vgl. Lutz et al. 2007: 91). Aufgrund der Einweisung in die Unterkunft haben Obdachlose nur ein eingeschränktes Nutzungsrecht an dem zugewiesenen Wohnraum, da ihnen dieser zu jedem Zeitpunkt wieder entzogen oder ersetzt werden kann (Nouvertné et al. 2002: 20). Innerhalb Deutschlands ist keine flächendeckende Versorgung mit Notunterkünften vorhanden, was sich insbesondere in kleinen Gemeinden widerspiegelt (vgl. Lutz et al. 2007: 91).

Der Begriff der Nichtsesshaftigkeit hat ihren Ursprung in der Wanderarmenhilfe des 19. Jahrhunderts und wird heutzutage in den Begriff der Wohnungslosenhilfe geändert. Zu den Nichtsesshaften gehören „Personen, die ohne gesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage umherziehen oder die sich zur Vorbereitung auf die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft oder zur dauernden persönlichen Betreuung in einer Einrichtung für Nichtsesshafte aufhalten“ (Nouvertné et al. 2002: 24).

Zu dem Begriff der Wohnungslosigkeit gibt es keine gesetzliche Definition in Deutschland, jedoch wird die Definition der BAG W am häufigsten genutzt, die besagt, „wer nicht über einen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügt“ sei wohnungslos (vgl. Gerull 2011: 117). Laut der BAG W gibt es drei verschiedene Sektoren, in die die von Wohnungslosigkeit betroffenen Personen einzustufen sind. Der erste Sektor heißt ordnungsrechtlicher Sektor. Hier sind demnach Menschen von Wohnungslosigkeit betroffen, die wegen ordnungsrechtlicher Maßnahmen ohne Mietvertrag in Ersatzunterkünften untergebracht werden. Im sozialhilferechtlichen Sektor sind Personen betroffen, die unter anderem in anderen Einrichtungen wie beispielsweise Anstalten, Asylen oder Heimen leben oder Personen, die bei Bekannten und Freunden vorübergehend untergekommen sind. Zudem gehören Personen dazu, die ohne jegliche Unterkunft, also auf der Straße, wohnen. Der dritte Sektor ist der Zuwanderersektor. Hier sind zum Beispiel Aussiedler von Wohnungslosigkeit betroffen, die noch keinen Wohnraum zur Miete haben oder finden können und dementsprechend in Aussiedlerunterkünften untergebracht sind (vgl. BAG W 2013: online). Wohnungslose sind in den meisten Fällen alleinstehende Personen, die neben dem Verlust ihrer Wohnung eine weitergehende soziale Schwierigkeit vorliegen haben, die durch eine sozialarbeiterische Maßnahme zur Wiedereingliederung bzw. Resozialisation behoben werden muss (vgl. Lutz et al. 2007: 90). Die sozialen Schwierigkeiten, in der sich Wohnungslose befinden, zeigen sich unter anderem durch das „(…) Fehlen einer Wohnung mangels ausreichender Existenzmittel und auf die mit der Lebenslage zwangsläufig verbundene gesellschaftliche Isolation der Betroffenen und auf deren ‚Nicht-Eingebundensein‘ in (…) Netzwerken (…), aber auch öffentlichen Sicherungssystemen (…)“ (Gillich et al. 2000: 68). Die Aufenthaltsorte von wohnungslosen Menschen sind vielfältig. Als Beispiele können (teil-)stationäre Einrichtungen wie z. B. Wohngruppen, stationäre Einrichtungen, Ersatzunterkünfte, das illegale Wohnen bei Bekannten oder die Straße genannt werden (vgl. Lutz et al. 2007: 91). Von Wohnungslosigkeit noch nicht betroffen, jedoch bedroht, ist, wem der Verlust der derzeitigen Wohnung unmittelbar bevorsteht, was aus verschiedenen Gründen vorkommen kann. Gründe können beispielsweise die Kündigung des Vermieters, eine Räumungsklage oder Zwangsräumung sein. Zu den sonstigen zwingenden Gründen gehören etwa eskalierte soziale Konflikte sowie von Gewalt geprägte Lebensumstände (vgl. BAG W 2013: online).

Um die beiden obengenannten Begriffe Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit zu vereinen und einen zusammenfassenden Oberbegriff zu verwenden, wurde der Begriff Wohnungsnotfall benannt. Der Wohnungsnotfall ist die extremste Ausprägung von Wohnungsarmut. Laut Definition ist „(…) eine Person (…) ein Wohnungsnotfall, wenn sie wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht ist oder in unzumutbaren Wohnverhältnissen lebt“ (Gerull 2011: 116). Diese Erklärung wurde zu einem späteren Zeitpunkt mit zwei weiteren Inhalten ergänzt. Zum Wohnungsnotfall gehören ebenfalls „Zuwanderer in gesonderten Unterkünften, die von Wohnungslosigkeit aktuell betroffen sind und Personen, die ehemals von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht waren, mit Normalwohnraum versorgt wurden und auf Unterstützung zur Prävention von erneutem Wohnungsverlust angewiesen sind“ (Gerull 2011: 116).

Die weiteren Inhalte dieser Arbeit befassen sich ausschließlich mit dem Begriff der Wohnungslosigkeit.

3.2 Der Weg in die Wohnungslosigkeit und ihre Ursachen

Aufgrund der Individualität jedes Menschen, seiner aktuellen Lebenssituation und der Lebensführung ist es nicht möglich, ausschließlich eine einzige Ursache zu benennen, die dazu führte, dass der Betroffene auf der Straße lebt. Die Vielfältigkeit der Gründe ist gegeben und in den meisten Fällen bringt schließlich ein Bündel aus verschiedenen Ursachen die Menschen in diese prekäre Lebenslage.

Als häufige und oftmals erste Ursache kann die Langzeitarbeitslosigkeit, die früher oder später den Betroffenen in eine Armutslage bringt, genannt werden. Aufgrund der finanziellen Lage liegt eine zeitnahe Räumung der eigenen Wohnräume wegen nicht bezahlter Miete nahe, was wiederum zum Verlust der Wohnung führt. Langzeitarbeitslosigkeit führt, wie bereits erwähnt, auf längere Sicht zu einer bestimmten Form von Armut, sodass die Bewältigung der Lebenssituation zunehmend schwieriger wird. In diesem Zusammenhang kann Armut somit ebenfalls als Ursache gezählt werden. Ebenso gehören fehlende Kenntnisse über sozialstaatliche Ansprüche, ein Mangel an Beratungsqualität, eine schlechte Vernetzung der Unterstützungsleistungen sowie Unterversorgung, aber auch auffälliges abweichendes Verhalten der betroffenen Person zu den Ursachen von Wohnungslosigkeit (vgl. Malyssek et al. 2009: 32). Darüber hinaus können Schulden, die sich nach und nach angesammelt haben, zur Wohnungslosigkeit führen. Im Jahr 2006 lag die Anzahl verschuldeter Menschen in Deutschland bei über drei Millionen (vgl. Lutz et al. 2007: 50). Weiterhin sind die Trennung oder Scheidung vom Partner, eine Krankheit oder Suchtabhängigkeit sowie eine Entlassung aus der Haft oder einer stationären Einrichtung zu nennen (vgl. Lutz et al. 2007: 101). Auf der anderen Seite kann aber auch eine Zwangsräumung durch einen gerichtlichen Beschluss, die Zerstörung der Wohnung durch eine Katastrophe wie beispielsweise einen Brand, eine Sanierung oder behördliche Umsetzung Grund für den Verlust des Wohnraums sein (vgl. Angele 1989: 19). Aus subjektiver Sicht sind die unzureichende Eigeninitiative oder der Mangel an Einsicht und Bewusstsein über die drohenden Konsequenzen ausschlaggebend für die weitere Zukunft.

Resultierend aus den vielfältigen oben genannten Ursachen kann zwischen einer „selbstverschuldeten Wohnungslosigkeit“ und einer „nichtverschuldeten Wohnungslosigkeit“ differenziert werden. Zu der Selbstverschuldung gehören unter anderem gerichtliche Maßnahmen, Zahlungsverzug oder schlechtes Verhalten wie z. B. Verwahrlosung der Wohnung. Beispiele für das Nichtverschulden können sowohl gerichtliche Maßnahmen als auch dringender Eigenbedarf des Vermieters oder die Zerstörung der Wohnung sein (vgl. Angele 1989: 32).

Aus der wohnpolitischen Sicht betrachtet liegt die zentrale Ursache für Obdach- und Wohnungslosigkeit in dem Wohnungsproblem. Die Mieter sind nicht zahlungskräftig genug, um große und somit teure Wohnungen zu bezahlen, sodass die Bewohnergruppen mit geringem Einkommen einen passenden Wohnraum benötigen. Die Ursache der Wohnungsnot folgt schließlich aus dem geringen Einkommen der Menschen in Verbindung mit den Strukturbedingungen der aktuellen Wohnpolitik (vgl. Lutz et al. 2007: 51/52). Laut der BAG W gehören zu den fünf Hauptfaktoren der Wohnungslosigkeit das extreme Anziehen der Mietpreise in Verbindung mit der gleichzeitigen Zunahme der Verarmung unter den Einkommensgruppen sowie die allgemeine Verarmung der unteren Einkommensgruppen, des Weiteren der Mangel an preiswerten Wohnräumen, die andauernden schwerwiegenden sozialpolitischen Fehlentscheidungen hinsichtlich Hartz IV, wie beispielsweise die Sanktionierung bei Kosten der Unterkunft sowie ein unzureichender Ausbau von Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungsverlusten, da die Kommunen in der Regel zu wenig Gebrauch von den gesetzlichen Möglichkeiten machen (vgl. BAG W 2011: online).

3.3 Folgen für die Betroffenen

„Wohnen gehört wie Arbeit und Gesundheit

zu den existenziellsten Lebensbereichen der Menschen.

Die eigene Wohnung ist für die meisten Menschen

der Mittelpunkt ihrer sozialen Existenz.“

(Gerull 2011: 113)

Nachdem die Ursachen von Wohnungslosigkeit erläutert wurden, beleuchtet dieses Kapitel die aus Wohnungslosigkeit entstehenden Folgen für die jeweiligen Betroffenen.

Wie bereits erwähnt, gehört die Arbeitslosigkeit zu den Hauptgründen von Wohnungslosigkeit, sodass in diesem Zusammenhang unter anderem der Blick auf die dementsprechenden Folgen gerichtet werden muss. Laut Huster et al. gibt die Erwerbsarbeit nicht nur die Möglichkeit, seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, sondern sie hat einen zentralen Stellenwert für die Selbstverwirklichung und die soziale Platzierung jedes Menschen. „Ihr zeitweiser Verlust [bedeutet] sowohl individuell als auch gesamtgesellschaftlich eine schwere Beeinträchtigung für die Realisierung von Teilhabechancen“ (Huster et al. 2008: 24). Als weitere Folge können Kontaktstörungen innerhalb und außerhalb des Kreises, in dem der Wohnungslose lebt, was eine geringe Zugehörigkeit zu anderen Gruppen mit einschließt, genannt werden. Dies schließt insbesondere den Rückzug aus sozialen Aktivitäten im Wohnumfeld ein. Zudem bricht in den meisten Fällen der Kontakt zu Angehörigen und engen Freunden ab, sodass als Folge der Verlust sozialer Beziehungen und Bedingungen zu nennen ist. Des Weiteren sind eine allgemeine Verhaltensunsicherheit, eine Misserfolgsorientierung, der Zerfall der Zeitstruktur und die Überschätzung eigener Chancen häufig gegeben. Ist der Betroffene in einer dauerhaft-stabilisierten Armutslage, so besteht laut Hunold die Gefahr, „(…) dass sich die Menschen mit den unzureichenden Lebensbedingungen arrangieren, sich folglich eine Art Harmonie der Unterbefriedigung sowie subjektive Resignation bezüglich des Mangels einstellt“ (Hunold 2010: 63). Diffuse Aggressionen, oftmals gepaart mit Strafdelikten, wie beispielsweise Eigentums- und Betrugsdelikte oder gar Körperverletzung, treten nicht selten auf. Aufgrund der speziellen und schwierigen Lebenssituation der Menschen sind psychische Störungen ebenfalls keine Seltenheit (vgl. Kögler 1976: 297). Weitergehend finden viele wohnungslose Menschen ihre Zuflucht im Alkohol. Laut Ratzka et al. zeigen bisherige Untersuchungen auf, dass etwa ein Drittel der Personengruppe der Wohnungslosen alkoholabhängig und ein weiteres Drittel alkoholgefährdet ist. Die Substanz wird in diesem Kontext jedoch nicht nur als Fluchtmittel verwendet, sondern gilt auch als hilfreiche Bewältigungsstrategie. In den Kreisen, in denen der Betroffene verkehrt, wird Alkohol als Symbol dargestellt und erhält eine andere Funktion und Bedeutung, was in den folgenden Beispielen sehr deutlich wird. Alkohol erhält den Stellenwert eines Grundnahrungsmittels, wird als subjektive Wärmeregulation und zur Betäubung von Schmerzen und dem Gefühl der inneren Leere benutzt. Des Weiteren dient Alkohol der Flucht vor den eigenen Problemen. Das gemeinschaftliche Trinken ist Ausdruck einer Solidargemeinschaft in Notsituationen sowie prekären Lebenslagen und zeigt sich in Form eines Rituals. Für die Betroffenen ist das Trinken eine soziale Tätigkeit und gilt als Mittel zur Sicherstellung von Kommunikation und Aktionsbereitschaft untereinander. Die Kontaktaufnahme wird erleichtert und das Gefühl der sozialen Verbundenheit hergestellt, was schließlich zu einer Art Integration in die Gesellschaft führt. Letztendlich spielt der Alkoholkonsum bei dem sozialen und wirtschaftlichen Abstiegsprozess des Wohnungslosen eine große Rolle bzw. kann der tägliche Konsum diesen Abstieg verstärken. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, die Gewohnheit zu beenden, was sehr häufig als Voraussetzung in Einrichtungen verschiedener Art gilt. Wenn der Betroffene seine Lebensform ändern möchte, muss er die Bereitschaft zur Abstinenz mitbringen (vgl. Malyssek et al. 2009: 134; Ratzka et al. 2012: 1239/1240).

Da der Bereich des Rechtsanspruchs sowohl für den Betroffenen als auch für den zuständigen Sozialarbeiter von großer Bedeutung ist, wird im nachfolgenden Unterkapitel die rechtliche Situation zugrunde gelegt.

Rechtliche Situation

Wohnungslose Menschen sind Leistungsberechtigte gemäß §§ 67 bis 69 SGB XII. Betroffene können dementsprechend weitergehende persönliche Hilfen zur Überwindung ihrer besonderen sozialen Schwierigkeiten beanspruchen. Demnach werden Hilfeleistungen für wohnungslose Menschen überwiegend nach diesen Paragrafen erbracht. Um unter den Begriff der „besonderen sozialen Schwierigkeiten“ zu fallen, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

1. „Es müssen besondere Lebensverhältnisse vorliegen oder einzutreten drohen,
2. diese Lebensverhältnisse müssen mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sein, die das Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigen, und
3. der Betroffene ist zudem nicht fähig und auch nicht in der Lage, diese besondere Lebenslage aus eigenen Kräften zu überwinden“ (Lutz et al. 2007: 95).

Diese besonderen sozialen Schwierigkeiten stellen andauernde Probleme für den Betroffenen dar und schränken ihn in seinem alltäglichen Leben ein, weshalb der zeitnahe Beginn dieser Hilfe von großer Bedeutung für den wohnungslosen Menschen ist (vgl. Lutz 2007: 95/96).

Das Bundessozialhilfegesetz regelt zudem den Inhalt und die Aufgabe der Sozialhilfe. In § 1 Abs. 2 BSHG ist festgehalten, dass „(…) die Sozialhilfe (…) Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen [umfasst] und Aufgabe der Sozialhilfe [ist], dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Hilfe soll ihn soweit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; hierbei muss er nach seinen Kräften mitwirken“ (BHSG). Die Sozialhilfe ist unterteilt in die „Hilfen zum Lebensunterhalt“ (§§ 11-24 BSHG), die demjenigen gewehrt wird, dessen eigenen Mittel und Kräfte zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts nicht ausreichen, worunter auch eine menschenwürdige Unterkunft zählt, und die „Hilfen in besonderen Lebenslagen“ (§§ 27 ff. BSHG), die dann gewährt werden, wenn dem Hilfesuchenden die eigene Aufbringung der Mittel nicht zugemutet werden kann.

In § 72 BSHG sind anspruchsberechtigte Personen diejenigen, bei denen besondere Lebensverhältnisse der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft entgegenstehen. Das Hilfeangebot umfasst zum einen in § 7 BSHG die Beratung und persönliche Betreuung sowie in § 8 BSHG die Beschaffung bzw. Erhaltung einer Wohnung. In § 9 BSHG ist die Erlangung und Absicherung eines Platzes im Arbeitsleben und in § 1 BSHG die Ausbildung erfasst. Zudem regelt § 10 BSHG ebenfalls die Hilfe zur Begegnung und zur Gestaltung der Freizeit.

Eine weitere Hilfe stellt die Grundsicherung für Arbeitsuchende dar, die in § 7 SGB II geregelt ist. Hier erhalten Personen Leistungen, die

1. das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben,
2. erwerbsfähig sind,
3. hilfebedürftig sind und
4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).

[...]

Ende der Leseprobe aus 74 Seiten

Details

Titel
Phänomen Wohnungslosigkeit. Lebenswelten wohnungsloser Menschen und die Aufgabe der Sozialen Arbeit
Hochschule
Hochschule Koblenz (ehem. FH Koblenz)
Note
1,7
Jahr
2015
Seiten
74
Katalognummer
V295543
ISBN (eBook)
9783656935100
ISBN (Buch)
9783656935117
Dateigröße
888 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Soziale Arbeit, Wohnungslosigkeit, Qualitative Forschung, Sozialpädagogik, Obdachlosigkeit
Arbeit zitieren
Anonym, 2015, Phänomen Wohnungslosigkeit. Lebenswelten wohnungsloser Menschen und die Aufgabe der Sozialen Arbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/295543

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