Der Zahlungsdienstevertrag. Die Überweisung als Anwendungsfall


Seminararbeit, 2013

20 Seiten, Note: 12 Punkte


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

B. Literaturverzeichnis

I. EINLEITUNG

II. GRUNDLAGEN
1. GESETZLICHE GRUNDLAGEN
2. DOGMATISCHE GRUNDLAGEN
3. DIE VERTRAGSSTRUKTUR

III. ÜBERWEISUNGSVERKEHR
1. A LLGEMEINE D ARSTELLUNG
A) BEGRIFF DER ÜBERWEISUNG
B) ARTEN DER ÜBERWEISUNG
2. V ERH ÄLTNIS ZWISCHEN ÜBERWEISENDEM UND ÜBERWEISUNGSBANK (D ECKUNGSVERH ÄLTNIS )
A) ÜBERWEISUNGSAUFTRAG
AA) RECHTSNATUR
BB) ERTEILUNG
CC) UNWIRKSAMKEITSGRÜNDE
DD) WIDERRUF
EE) FÄLSCHUNGSRISIKO
B) RECHTE UND PFLICHTEN DER ÜBERWEISUNGSBANK
AA) HAUPTPFLICHTEN
AAA) PFLICHT ZUR AUSFÜHRUNG DER ÜBERWEISUNG
BBB) GESCHULDETER ERFOLG
CCC) PRINZIP DER AUFTRAGSSTRENGE
DDD) KONTONUMMER - NAMENSVERGLEICH
BB) HAFTUNG BEI LEISTUNGSSTÖRUNGEN
CC) NEBENPFLICHTEN
C) RECHTE UND PFLICHTEN DES ÜBERWEISENDEN
AA) VERGÜTUNGSPFLICHT
BB) SORGFALTS- UND KONTROLLPFLICHTEN
3.V ERH ÄLTNIS ZWISCHEN E MPF ÄNGERBANK UND ÜBERWEISUNGSEMPF ÄNGER (I NKASSOVERH ÄLTNIS )
A) STELLUNG IN DER ÜBERWEISUNGSKETTE
B) ANSPRUCH AUS GUTSCHRIFT
C) WIRKSAMWERDEN DER GUTSCHRIFT
D) WERTSTELLUNG
4.V ERH ÄLTNIS ZWISCHEN ÜBERWEISUNGS -, Z WISCHEN - UND E MPF ÄNGERBANK (I NTERBANKENVERH ÄLTNIS )
A) HAFTUNG BEI EINSCHALTUNG EINER ZWISCHENBANK
B) ANSCHAFFUNG DER DECKUNG FÜR DEN ÜBERWEISUNGSAUFTRAG
5.VERHÄLTNIS ZWISCHEN ÜBERWEISENDEM UND ÜBERWEISUNGSEMPF ÄNGER (V ALUTAVERH ÄLTNIS )
A) ERFÜLLUNGSZEITPUNKT
B) RECHTZEITIGKEIT DER ÜBERWEISUNG
6.V ERH ÄLTNIS ZWISCHEN ÜBERWEISENDEM UND E MPF ÄNGERBANK
A) AUßERBETRIEBLICHER ÜBERWEISUNGSVERKEHR
B) HAUS- UND FILIALÜBERWEISUNG
7. D ELIKTISCHE A NSPR ÜCHE DES K ONTOINHABERS
8. B EREICHERUNGSAUSGLEICH
A) ALLGEMEINES
B) BESTIMMUNG DER BEREICHERUNGSRECHTLICHEN LEISTUNGSBEZIEHUNGEN
C) FEHLERHAFTES DECKUNGSVERHÄLTNIS

III. STELLUNGNAHME

Literaturverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

I. Einleitung

Die Überweisung ist als unkompliziertes Verfahren zum Transport von Buchgeld eines der Hauptinstrumente des bargeldlosen Zahlungsverkehrs neben dem Scheck und der Lastschrift. Nicht zuletzt durch die Einführung der bargeldlosen Lohn-, Gehalt- und Rentenzahlung hat sich das Überweisungsverfahren zu einem Massengeschäft entwickelt, das ohne Standardisierung über die Institutsgrenzen hinweg und ohne Einsatz der EDV nicht zu bewältigen wäre. Die Fallbearbeitung im Zahlungsverkehr berührt unterschiedliche Gesetze, Abkommen und Vertragsbedingungen, die Rechtsverhältnisse der beteiligten Banken und Kunden regeln. Die Schwierigkeit bei der Lösung zahlungsrechtlicher Fragestellungen liegt darin, die einzelnen Rechtsbeziehungen der am Zahlungsverkehrsvorgang Beteiligten streng voneinander zu trennen.

II. Grundlagen

1. Gesetzliche Grundlagen

Die bisherigen gesetzlichen Zahlungsverkehrsvorschriften waren fragmentarisch, zunächst wurden 1999 mit der Neuregelung des Überweisungsrechts viele bis dato bestehende rechtliche Unklarheiten einer gesetzlichen Regelung zugeführt. Durch Art. 1 des Überweisungsgesetzes vom 21.7.1999 wurden die §§ 675ff. geändert, durch die neu ins Gesetz aufgenommenen §§ 676a bis 676g BGB a.F. wurde das Recht der Überweisung und des Girovertrages erstmals kodifiziert. Anfangs galt diese Regelung nur für grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der Europäischen Union und mit Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes, seit 1.1.2002 galt das Überweisungsgesetz auch für Inlandszahlungen und für Überweisungen in Länder außerhalb des EU- und EWR-Raumes.1 Mit der EG-Zahlungsdienste-Richtlinie vom 13.11.20072 und ihrer Umsetzung am 31.10.2009 ist das Recht des Zahlungsverkehrs in Deutschland und in Europa nunmehr auf eine ganz neue Grundlage gestellt worden. Die neuen Regelungen der §§ 675c bis 676c befassen sich detailliert mit allen Arten von Zahlungsdiensten, Überweisungen, Lastschriften, Debit- und Kreditkartentransaktionen sowie Online-Banking.3 Die Richtlinie schreibt für ihren Geltungsbereich eine Vollharmonisierung vor und enthält nur wenige Öffnungsklauseln. Das Vollharmonisierungsprinzip verhindert das gerade beim deutschen Gesetzgeber beliebte Draufsatteln zusätzlicher nationaler Bestimmungen, das geeignet ist, einheitliche Märkte zu segmentieren. Dadurch soll sichergestellt werden, dass grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der EU-/EWR-Staaten genauso einfach, effizient und sicher sind wie rein nationale Zahlungen innerhalb eines der Mitgliedstaaten. Ersetzt wurden auch die Regelungen zu den Informationspflichten in § 12 und § 13 BGB-InfoV.4 Deren Nachfolger sind in das Einführungsgesetz zum BGB überführt worden und wurden in Art. 248 um Regelungen zu den Zahlungsdiensten ergänzt.5

Die Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie ist in Deutschland in zwei verschiedenen Gesetzen erfolgt, dem Gesetz zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz) vom 25.6.2009 mit dem Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz; ZAG) als Kern sowie dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht vom 29.7.2009.6

2. Dogmatische Grundlagen

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der ganz herrschenden Dogmatik entstehen beim Überweisungsverkehr, wenn der Überweisende und der Überweisungsempfänger ihre Girokonten bei verschiedenen Banken unterhalten (mehrgliedriger Überweisungsverkehr), vertragliche Girobeziehungen nur zwischen dem Überweisendem und der Überweisungsbank (Deckungsverhältnis) einerseits sowie zwischen der Überweisungs- und der Empfängerbank (Interbankenverhältnis) andererseits und schließlich zwischen Empfängerbank und Überweisungsempfänger (Inkassoverhältnis).7 Girovertragliche Beziehungen bestehen ferner zwischen der Überweisungsbank und einer eingeschalteten Zwischenbank sowie zwischen dieser und der Empfängerbank. Keine vertraglichen Beziehungen bestehen dagegen zwischen dem Überweisenden und der Empfängerbank sowie zwischen dem Empfänger und der Überweisungsbank. Einen so genannten „Netzvertrag“ des gesamten Verbundes des bargeldlosen Zahlungsverkehrs gibt es nicht. Folglich bestehen vertragliche Beziehungen grundsätzlich jeweils nur zum nächsten Glied der Kette.8

3. Die Vertragsstruktur

Die auf der Zahlungsdiensterichtlinie beruhenden gesetzlichen Regelungen kennen nicht mehr die Unterscheidung in Überweisungsvertrag, Zahlungsvertrag und Girovertrag, stattdessen wird Bezug genommen auf den Zahlungsdienstevertrag gemäß § 675f BGB, der sich in den Einzeldienstevertrag gemäß § 675f Abs.1 BGB sowie den Zahlungsdiensterahmenvertrag gemäß § 675f Abs. 2 BGB untergliedert. Während sich der Einzelzahlungsvertrag lediglich darauf bezieht, einen einzelnen Zahlungsvorgang auszuführen, legt der Zahlungsdiensterahmenvertrag den vertraglichen Rahmen für verschiedene aufeinander folgende Zahlungsvorgänge sowie für ein Zahlungskonto fest.9 Die einzelne Zahlung selbst erfolgt dann aufgrund eines Zahlungsauftrags gem. § 675f Abs. 3 S.2 BGB, den der Zahler dem Zahlungsdienstleister erteilt. Der Überweisende kann, soweit vereinbart, dem Zahlungsdienstleister den zu überweisenden Betrag auch in bar zur Verfügung stellen, da die Regelungen zu Zahlungsdienstevertrag ein Konto nicht zwingend vorsehen, sondern ein Zahlungskonto auch Gegenstand eines Zahlungsdiensterahmenvertrags gem. § 675f Abs. 2 S.1 BGB sein kann, aber nicht muss.10 Da es sich beim Zahlungsdiensterahmenvertrag um ein Dauerschuldverhältnis handelt, wurden in §§ 675g und 675h BGB die Regelungen über die Änderung sowie die Kündigung dieses Vertrages eingeführt.11

[...]


1 M. Arndt, Das Interbankenverhältnis im Überweisungsrecht (2012), S. 113 ff.

2 Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.11.2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, Abl. EU 2007 Nr. L 319, S.1.

3 A. Fandrich / I. Karper, Bank- und Kapitalmarktrecht (2012), S. 162.

4 Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht.

5 S. Kümpel / A. Wittig, Bank- und Kapitalmarktrecht (2011), S. 862.

6 G. Nobbe, WM 2011, 961, (961).

7 C.-W. Canaris, Handelsgesetzbuch (2005), S. 248.

8 G. Nobbe, WM 2011, 961, (961).

9 K. Schellhammer, Schuldrecht (2011), S. 345.

10 S. Kümpel / A. Wittig, Bank- und Kapitalmarktrecht (2011), S.867.

11 J. Meyer, Wirtschaftsprivatrecht (2012), S.158.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Der Zahlungsdienstevertrag. Die Überweisung als Anwendungsfall
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Veranstaltung
„Bankrecht – Ausgewählte Regelungsprobleme“
Note
12 Punkte
Autor
Jahr
2013
Seiten
20
Katalognummer
V295403
ISBN (eBook)
9783656935285
ISBN (Buch)
9783656935292
Dateigröße
955 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Überweisung, Bankrecht, Zahlungsdienstevertrag
Arbeit zitieren
Lena Teplitcaia (Autor:in), 2013, Der Zahlungsdienstevertrag. Die Überweisung als Anwendungsfall, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/295403

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