Der delisch-attische Seebund als Vorläufer einer modernen Währungsunion


Bachelorarbeit, 2015

42 Seiten, Note: 1,0

Friedrich Mühlstein (Autor:in)


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

2. Strukturen im delisch-attischen Seebund
1. Zielsetzung der Symmachie
2. Finanz- und Wirtschaftsstrukturen
3. Souveränität der Bünderstaaten

3. Die moderne Währungsunion
1. Merkmale
a.) Versuch einer allg. Definition
b.) Zielsetzung
c.) Finanz- & politische Grundstrukturen
2. Beispiel: Die Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion
a.) Struktur und geschichtliche Entwicklung der UEMOA
b.) Handelsbeziehungen mit Europa
c.) Nachwirken der Kolonialpolitik Frankreichs

4. Betrachtung des Seebundes im Kontext der modernen Währungsunion

5. Nachwort

6. Quellen und Literaturverzeichnis
1. Quellen
2. Literatur
3. Genutzte Websites

1. Einleitung

In Wolfgang Schuller's „Die Herrschaft der Athener im ersten attischen Seebund“ findet sich folgen- des Zitat im Zusammenhang mit den Ausführungen zu der Rolle der Strategen im attischen See- bund, die nicht nur Befugnisse im militärischen Bereich besaßen, sondern auch „ herangezogen wurden, wennübergreifende Fragen von h öchster Wichtigkeit anstanden - selbstverständlich bei Tributfragen und im Kriege, aber eben auch in Fällen wie dem für die griechische Welt ungeheurem Ereignis der Vereinheitlichung der Währung imägäischen Raum. “ 1 Die Besonderheit und Wichtig- keit dieses Ereignisses wurde mir selbst beim verfassen meiner Hausarbeit zum Thema: „ Die Rolle des attisch delischen Seebundes für die Finanzierung des peloponnesischen Krieges “ bewusst. In dieser Arbeit wird nachgewiesen, wie sehr Athen auf die Gelder, bzw. materielle Hilfe des Seebun- des angewiesen war. Es ergaben sich durch die Anpassung der Währung im Seebundesgebiet wirt- schaftliche Vorteile, insbesondere im Bezug auf den Handel mit den Mietgliedstaaten, die dazu bei- trugen den peloponnesischen Krieg so lange zu finanzieren. Dieser Verbund von mehreren Staaten, der zu wirtschaftlichen und militärischen Vorteilen führt erinnert an eine moderne Währungsunion, für die es verschiedene Beispiele gibt, wie die Europäische Union oder die CFA FRANC Zone in Afrika, welche in dieser Arbeit als Vergleichsmodel zum ersten attischen Seebund herangezogen worden ist.

Der erste Teil der vorliegenden Arbeit wird sich intensiv mit dem attischen Seebund auseinanderset- zen und dabei zunächst die Zielsetzung der Symmachie betrachten, dann folgend die Verwaltungs- und Finanzstrukturen analysieren um dann die Frage nach der Souveränität der Bündner zu beant- worten. In dem darauf folgenden Abschnitt wird die Begrifflichkeit der modernen Währungsunion betrachtet und der Versuch unternommen diese zu definieren. Aus dem Blickpunkt dieser Definition soll dann die CFA FRANC Zone betrachtet werden, wobei dabei auf die Struktur dieser Währungs- union, auf die Handelsbeziehungen zu Europa und auf das Nachwirken der französischen Kolonial- politik eingegangen werden soll. In dem sich dann anschließenden letzten Teil der Arbeit wird dann in Reflexion zu dem bis hier hin erarbeiteten Material die zentrale Fragestellung, ob es sich bei dem attischen Seebund um einen Vorläufer der modernen Währungsunion handelt, beantwortet.

Durch den Zusammenhang von Alter Geschichte, Wirtschaftsgeschichte und Neuer-, bzw. Zeitgeschichte wurde ein großes Spektrum an Quellen und Literatur verwendet, welches von Thukydides oder Aristoteles bis zu modernen Wirtschaftsanalytikern wie Peter Jay reicht.

2. Strukturen im delisch-attischen Seebund

1. Zielsetzung der Symmachie

Im folgenden Punkt soll die Zielsetzung des delisch-attischen Seebundes näher betrachtet werden. Bei diesem Aspekt muss grundsätzlich die Frage gestellt werden, ob es sich bei dem delisch-atti- schen Seebund um ein Defensiv- oder Offensivbündnis gehandelt hat2. Thukydides beschreibt bei- spielsweise den Bündnisschluss zwischen Kerkyra und Athen als einen Schutzvertrag: „ {...}, aber sie schlossen einen Schutzvertrag, sich gegenseitig zu helfen, wenn jemand Kerkyra angriffe oder Athen oder deren Verbündete. “ 3 Der Begriff Schutzvertrag lässt die Symmachie als ein defensiv ausgerichtetes Bündnis erscheinen. Thukydides verwendet wiederholt zur Charakterisierung der Bündnisverhältnissen die Formel „ gleiche Freunde und gleiche Feinde “ 4 , welche beide Betrach- tungswinkel zulässt.

Die Frage nach dem grundsätzlichen Ziel ergibt sich aus dem Gründungsmoment, in welchem sich der delisch-attische Seebund als Fortsetzung des Hellenenbundes versteht, welcher sich als Ziel die Vertreibung der Perser und Herstellung der alten Ordnung gesetzt hatte. Michael Steinbrecher be- zieht sich bei diesem Argumentationsweg auf Hermann Bengtson, der das Ziel des attischen See- bundes in dem Schützen der kleineren Poloeis sieht 5. Doch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass Athen schon lange vor der Gründung des Seebundes eine hegemoniale Stellung im Mittelmeer- raum anstrebte6.

Wird die erste Unternehmung des delisch-attischen Seebundes betrachtet, die Belagerung der Insel Eion7, erscheint diese Unternehmung als Ausführung der Interessen der Bündner, da die Insel Eion sich zur Zeit der Belagerung in den Händen der Perser befand. Dennoch profitierte größtenteils Athen mit einem territorialem Gewinn, der Gründung einer Kleruchie und dem Erlös des Verkaufes der Sklaven von der Einnahme der Insel.

Wird in Thukydides zu der Frage der Zielsetzung gesucht, so findet sich unteranderem folgende Textstelle: „ { … } denn das Vorgeben war: Vergeltung erlittener Unbill durch Verwüstungen deskö- niglichen Landes. “ 8 Aus diesem Auszug ergibt sich eine weitere Zielsetzung, die der Rache, welche kritisch betrachtet werden muss. Sucht man beispielsweise in dem Handbuch „Athen und Sparta“9 nach der Zielsetzung des Seebundes, so wird das Thukydides Zitat nicht kritisch betrachtet, sondern lediglich gefragt, in wie weit das Motiv der Rache für die einzelnen Bündner als Eintrittsgrund aus- reichte. Schlägt man hingegen bei Michael Steinbrecher10 nach, so wird das aufgeführte Zitat höchst kritisch bewertet 11.

Diesem Standpunkt ist entgegenzusetzen, dass das Motiv der Rache durch aus, besonders bei Athen ein Motiv gewesen sein kann, da die Akropolis und die Umgebung Athens durch Xerxes verwüstet worden waren.

An der Operation gegen Eion, anderen Unternehmungen, wie Skyros12 und an den Aussagen von Thukydides, lassen sich die Ziele der Athener mit der Gründung des Seebundes zusammenfassend konkretisieren:

(1) Etablierung als hegemoniale Macht im Mittelmeerraum, was die Bekämpfung der Perser weiter vorsah, mit einer beständigen Anzahl von Bündnern, welche Athen finanziell, bzw. materiell unterstützen.
(2) Motiv der Rache13 für die Leiden durch die Perser. - von Thukydides wahrscheinlich nur aufgeführt, um die eigentlichen Ziele der Athener zu verdecken14.
(3) Territoriale Interessen - Vergrößerung des attischen Landbesitzes.
(4) Gründung von Bürgerschaften (Kleruchien, insbesondere an strategisch und wirtschaftlich bedeutenden Knotenpunkten - ökonomische Interessen/ Ziele15.

2. Finanz- und Wirtschaftsstrukturen

Das finanz- und wirtschaftspolitische Zentrum des attischen Seebundes war zuerst die Insel Delos, dort wurde die Kasse des Bundes aufbewahrt und dort tagte die Synhedrion16.

„ Damals setzten die Athener zuerst die Beh örde der Schatzmeister von Hellas ein, den Beitrag zu empfangen (so nannte man die Geld-Beisteuer). Der erste Beitrag, der umgelegt wurde, betrug vierhundertsechzig Talente; als Schatzhaus wählten sie Delos, und dort im Heiligtum waren auch ihre Versammlungen. “ 17

Nach der Verlegung der Bundeskasse, was Athen mit der Gefahr der Perser rechtfertigte18 und der damit einhergehenden Auflösung der Synhedrion im Jahre 454/3, begannen sich die finanz- und machtpolitischen Strukturen grundsätzlich zu ändern.

Eine wichtige Grundlage zur Analyse der finanziellen Strukturen innerhalb des attischen Seebundes nach der Verlegung der Bundeskasse nach Athen und die damit einhergehende Zentralisierung des Seebundes auf Athen, bildet das Gesetz über die „ Vereinheitlichung von Maßen und Gewichten “ innerhalb des Gebietes des Seebundes:

„[(§1) — die Archo]nte[n (= Oberbeamten) in den S]tädten oder die [athenischen] Archon[ten — (§2) Die] Hellenotam[iai —] sollen ein Verzeichnis anlegen [von den Münzprägestätten in den Städten]. Wenn nicht [korrekt ver- zeichnet wird die Münzstätte] einer [der S]tädte, [soll jeder, der es wünscht, unverzüglich vor d]ie Heliaia de[r Thesmo- thetai diejenigen] bring[en, die gegen das Gesetz verstoßen haben; d]ie Thesmothe[t]ai sollen [binnen] fü[nf Tagen bei jeder] einzelnen [Anzei]ge [das Verfahren durchfüh]ren. (§3) Wenn [jemand anderer als d]ie (athenischen) Beam[ten in d]en Städten nicht in Über[einstimmung mit den beschloss]enen (Bestimmungen) verfährt, sei er [Bürg]er oder Frem- der, [soll er der At]im[ie verfallen, sein Vermö]gen soll [eingezogen werden und] der Göttin d[er zehnte Teil zu- fallen.]

(§4) Sind [kei]ne athenischen Beamten (vor Ort), [so sollen] die Oberbeamte[n der jeweiligen Stadt alle Bestimmungen des B]eschlusses [durchführen]; wenn sie nicht in Übereinstimmung m[it den beschlossenen Bestimmungen verfahren, soll gegen] diese [Oberbea]mten [in Athen ein Gerichtsverfah- ren] auf [Atimie stattfinden. (§5) In der] Münzprägestät- te [soll man] das Sil[ber nach Empfang münzen, nicht wen]iger als die Hälfte, und [zurückgeben, damit genügend Münzgeld zur Verfügung haben] die Städte. Einbehal[ten sollen (davon) die Vorstände (der Münze) jeweils drei] Drach- men pro Mi[ne. Die andere Hälfte] sollen sie [binnen fünf Monaten ein]wechseln oder zur Verantwort[ung gezogen werden gemäß dem Gesetz. (§6) Was übrig] bleibt von dem [einbehaltenen] Silber, [soll man ausmünzen und] entweder den Strat[egoi oder den Apodektai sogleich überge]ben. (§7) [Wenn] die Übergabe erfolgt ist, [soll man auch bezüglich der Beträge, die der Athen]a und dem Hephais[tos geschuldet werden, einen Beschluß fassen. (§8) Wenn jeman]d einen Antrag [dar]über stel[lt oder] abstimmen läßt, [daß es erlaubt sein solle, fremde Münze] zu verwenden oder zu verlei[hen, so soll er unverzüglich vor] den Hendeka (= elf Exekutivbeamte) [angeklagt werden,] und die [Hendeka sol- len die To]dess[trafe verhängen. Wen]n er abstreitet, [sollen sie ihn] vor [das Gericht bringen.] (§9) Das [Volk] soll He- rolde wählen [und zu den Städten entsenden entsprechend den beschloss]enen (Bestimmungen), einen zu den In[seln, einen nach Ionien, einen zum Hellesp]ont (und) einen i[n das Gebiet von] Thrakien. Die[sen sollen die Strategoi jedem einzelnen seine Route schriftlich vorgeben und sie] entsenden; [andernfalls] sollen sie [ein jeder mit jeweils ze]hnt[aus- end Drachmen bestr]aft werden. (§10) [Die] (athenischen) Beamten [i]n den Städten sollen d[ies]en Beschluß [auf einer Ste]le aus Marmor [aufschreiben lassen und] (sie) auf der Agora der [jeweiligen St]adt [aufstell]en lassen, die Vorstän[de vor] der Münze (in Athen). Dies [sollen die Athener durchführen,] wenn sie (= die Städte) es nicht selbst wollen. (§11) Ersuchen aber soll sie der Herold, der sich auf die Reise macht, [um alles, was] die Athener [befehlen]. (§12) Hinzufügen soll dem Eid [des] Rates der Schriftführer des [Rates für künftig folgen]den [Wortlaut]: »Wenn je- mand Silbermünz[e] schlägt in den Stä[dten oder ni]cht Mün[zen], Gewichte und Ma[ße der Athen]er verwendet, [son- dern fremde Münzen,] Maße und Gewichte, [so werde ich (dies) ahnden un]d b[estrafen gemäß dem früher ergange]nen Beschluß, den Klearch[os beantragt hat.« (§13) Einem jeden soll es möglich sein,] das fremde Geld, [das er besitzt, ab- zugeb]en [und in derselben Weise einzutauschen, w]ann er will, und die Sta[dt soll ihm dafür unser einheimisches Geld geben. Ein] jed[er soll] selbst das (Geld), das er besitzt, [nach Athen bringen und in der Mü]nze [abliefern]. (§14) D[ie] Vorständ[e sollen alle jeweils abgegebenen Beträge auf]schreiben und (das Verzeichnis) auf[stellen lassen neben der Stele vor der Münz]e, damit jeder, der w[ill], nachprüfen kann. [Sie sollen auch den Gesamtbetrag des] fremden [Gel- des, das Silber und das Gold] ge[trennt, aufschreiben, sowie den Gesamtbetrag unseres einheimische]n (Silber —)Geld[es —]“19

Dieses Dekret kann laut Brodersen20 auf den Zeitraum zwischen 450-446 datiert werden. Es erscheint logisch, dass dieses Dekret vor dem Dekret über den „ Modus der Tributzahlungen “ 21 , auf das noch an anderer Stelle eingegangen werden soll, erlassen worden ist. Dies ist damit zu begründen, dass es aus attischer Sicht wirtschaftlich sinnvoller erscheint, erst die Währung anzupassen und dann den Modus der Tributzahlungen fest zu legen.

Der vorliegenden Volksbeschluss beginnt mit dem Auftrag an die Hellenotamiai, ein Verzeichnis an- zulegen22. Dieser Auftrag ist repräsentativ für die Bestrebungen Athens, den Seebund strukturiert23 zu überwachen und zu kontrollieren. Wenn jemand verantwortlich gemacht werden kann, für einen Fehler in dieser Liste, soll er vor das Gericht in Athen gebracht werden und bestraft werden. Der folgende Abschnitt enthält die genauen Vorgaben zum Ummünzen des Geldes. Auch hier wird abermals betont, dass ein Verstoß gegen das Vorgehen Athens zu schweren Strafen führt. Der Ton, in dem die Anpassung der Währung gesetzlich vollzogen werden soll weißt darauf hin, dass Athen darauf bedacht war, den Umtausch des Geldes möglichst schnell zu vollziehen. Frank Hildebrandt führt dies jedoch „ nicht unbedingt auf machtpolitische Gründe, sondern eher auf wirt- schaftliche “ 24 Interessen Athens zurück. Es wird in diesem Gesetz immer wieder die Bestrafung bei Zuwiderhandlungen angeführt, es finden sich sechs Verweise dazu in dem Volksbeschluss. Mit die- sen strafrechtlichen Verweisen „ wird eine Sicherung und die Unanfechtbarkeit des Beschlusses festgelegt “ 25 . Insbesondere durch eben diese Formulierungen manifestiert sich ein Bild der einge- schränkten Souveränität der Bündner Athens. Die Diskussion über die Datierungsfrage dieses De- kretes soll nicht an dieser Stelle geführt werden, es ist jedoch an dieser Stelle zu bemerken, dass der Verfasser sich bei seinen Argumentationen auf eine Datierung auf die 40er Jahre stützt. Auf die Konsequenzen für die Argumentation in der vorliegenden Arbeit bei einer Umdatierung soll an anderer Stelle eingegangen werden.

Die Tributzahlungen der Bündner nehmen einen wichtigen Platz in den Finanzstrukturen des Seebundes ein. Gesetzlich festgeschrieben wurde diese erstmalig im „ Volksbeschlussüber den Modus der Tributzahlungen im attischen Seebund 448/47 “ 26 :

„Götter! Beschlossen haben der Ra[t und das]Volk; (die Phyle) Oineis hatte der Pry[tanie inne, Sp]udias was Schrift- führ[er,...]on war Epistates; Kleini[as stellte den Antrag: De]r Rat und die Arch[onten in] den Städten sowie die [Epi- sko]poi (=Inspektoren) sollen dafür sorgen, da[ss zu]sammengebracht wird der Tribut jedes Jahr und abge[führt wird] nach Athen. Kennmarken soll man [anfertige]n für die Städte, d[amit]es keine Möglichkeit zum rechtswidrigen Handeln gibt für die Ü[berbring]er des Tributs. Wenn die Stadt verzeichnet hat in einem Schrift-dokument de[n Tri]but, den sie entrichtet, soll sie es nach Sieglung mit der Kennm[arke] nach Athen senden und die Überbringer sollen das Schriftdo- kument überreichen im Rat, um es [dann] vorlesen zu lassen, wenn sie den Tribut entrichten. Die Prytanen sollen nach den Dio[ny]sien die Volksversammlung einberufen für die Hellenotamiai, um den Athenern bekanntzugeben diejenigen von den Städten, welche [den Tribut v]ollständig entrichtet haben, und diejenigen, welche im Rückstand sind, gesondert und(mit der Angabe,) wieviele [es sind. Die Ath]ener sollen nach der Wahl von vie[r Männern diese zu]den Städten [entsenden (mit dem Auftrag,)] eine Bestätigung de[s bezahlten Tributs] auszuhändigen [un]d einzufordern d[en nicht bezahlten von den im Rückstand befindlich]en (Städten): Zwei sollen zu [den (Städten) auf den Inseln sowie in Ionien auf] einer Eil[t]riere reisen, [zwei zu den Städten am Hellespont un]d in Thrakien. [Die Prytanen sollen diese (Punkte) dem] Rat v[orlegen] und de[m Volk sogleich nach den Dionysien und solange] ununterbrochen [dar]über [be]raten las- sen, [bis zu Ende verhandelt] ist. Wenn ein Ath[ener oder Bündner rechtswidrig handelt bezüglich de]s Tributs, den [die Städte]verpflichtet [in einem Schriftdokument zu verzeichnen] für die, die ihn überbring[en, und (ihn) nach Athen ent- richten, so soll es möglich sein, gegen ihn]Klage einzureichen bei [den Prytanen für jeden, der dies w]ünsch[t, Athen]er oder B[ündner; die Pryta]nen aber [sollen die Klage, welche jema]nd eingereicht hat, vor den Rat bring[en oder] ein je- der soll wegen Bestechung [mit zehntausend Drachm]en [zur Verantwor]tung gezogen werden.“27

Dieses Dokument regelte das Verfahren beim Überbringen des Tributes und bei Vorgehen durch Athen bei Rückständigkeiten und nicht eingegangenen Tributen.

Dem Rat, den Archonten und den Episkopoi wird die Aufgabe übertragen, sich um die Eintreibung des Tributes zu kümmern. Der Volksbeschluss legt fest, dass für jede der Städte eine Kennmarke, bzw. ein Siegel28 erstellt werden sollte, hier wird wieder die Intention Athens deutlich, sein Vorge- hen im Seebund strukturierend und kontrollierend zu gestalten. Bei jeder Tributübergabe sollten die Städte mit diesen Kennmarken die Schriftstücke siegeln auf welchen verzeichnet ist, wie viel Tribut die jeweilige Stadt zu entrichten hat. Nach den Dionysien29 tagte dann die Volksversammlung, um zu veröffentlichen, welche der Städte ihren Tribut bezahlt haben und welche nicht. Folgend ist das Verfahren aufgeführt, wie gegen die Städte vorgegangen werden sollte, die sich mit ihrem Tribut im Rückstand befanden. „ Weiterhin setze das Dekret die Form der Strafverfahren für Säumigkeiten fest, regelte Einspruchsm öglichkeiten und Prozessverfahren “ 30 . Wie auch das Dekret zu der „ Ver- einheitlichung von Maßen und Gewichten “, zeigt auch dieses Gesetz den Drang Athens, sein Reich durch die Festlegung von genauen Verfahrensweisen zu disziplinieren und strukturieren. Den Phoros den Athen von seinen Bundesgenossen bezog, belief sich laut Perikles bei Thukydides auf 600 Talente zu Beginn des peloponnesischen Krieges31, vor Beginn des Krieges bezog Athen 46032 Talente:

„ Die Summe die Aristeides festgesetzt hatte, belief sich zunächst auf 460 Talente. Ihr fügte Perikles beinah ein Drittel hinzu. Denn 600 Talente, so sagt Thukydides flossen bei Beginn des Krieges den Athenern von den Bundesgenossen zu. “ 33

Der Phoros meint hier aber nicht nur im eigentlichen Sinne die Zahlung von Geldern, sondern um- fasst auch Lieferungen von Baustoffen verschiedener Bündner, zum Beispiel für den Schiffbau:

„ Die Wegnahme von Amphipolis war für die Athener ein großer Schreck, zumal die Stadt ihnen nützlich war durch die Lieferung von Schiffsbauholz und die Abgabe, die sie zahlte { … }. “ 34

Neben Amphipolis zahlte auch beispielsweise Eion, eine griechische Bürgerkolonie nicht in einem eigentlichen Sinne, sondern lieferte Athen unteranderem Rohstoffe.

Ein wenig später nach dem „ Vollbeschlussüber den Modus der Tributzahlung im attischen See- bund “ von 448/7 existiert noch ein anders Dekret, welches ebenfalls über den Tribut den die Bünd- ner an Athen zahlen musste berichtet, der „ Volksbeschlussüber die Tribut-Einziehung um 430 “ 35. Aus diesem Dekret lassen sich zwei wesentliche Schlussfolgerungen entnehmen. Zuerst kann dieser Volksschluss als ein Argument gegen die Datierung des Münzdekretes von 448/7 auf die 20er Jahre gesehen werden, da die Formulierungen und Aussagen, welche uns dieses Dokument geben, eine andere Gesetzgebung voraussetzen, welche dann vor 430 v. Chr. erlassen werden musste. Zweitens wird deutlich, wie sehr Athen auf den Phoros und seine Bündner auch in militärischer Sicht im pe- loponnesischen Krieg angewiesen war.

Für die Verwaltung der finanziellen Strukturen im Seebund war ein umfangreicher Beamtenapparat sehr wichtig, auf diesen soll an dieser Stelle jedoch nicht eingegangen werden. Die Funktionen der Beamten in den Strukturen im Seebund werden in Punkt drei im Zusammenhang mit der Frage nach der Souveränität der Bünderstaaten beantwortet36.

Es soll nun auf die wirtschaftlichen Strukturen innerhalb des Seebundes und in Athen eingegangen werden. Im Mittelpunkt des attischen Wirtschaft stand die Agora, das gesamte wirtschaftliche Leben konzentrierte sich auf diesen Ort. So wurde zum Beispiel in Athen das in den Piräus gelieferte Getreide im alten Heiligtum des Aiakos (Aiakeion) gelagert und dann verkauft. Ebenfalls auf der Agora befand sich die Münzstätte, die mit dem Aiakeion die Süd-Stoa37 in die Mitte schloss. In dem Tholos38, dem Amtssitz der prytaneis, wurden die Gewichte gelagert, welche erst Grundlage für den Handel in Athen und dann mit dem „ Volksbeschlussüber die Vereinheitlichung von Maßen und Ge wichten “ im gesamten Gebiet des Seebundes galten. Auf der Agora fand auch der Markt statt, auf dem eine Vielzahl von Händlern ihre Waren anboten.

In Platons Werk „Der Staat“ findet sich folgender Abschnitt zu dem Bedarf einer funktionierenden Gesellschaft:

„ { … } Sokrates: „ Das erste und gr öß te Bedürfnis ist die Beschaffung der Nahrung, um zu bestehen und leben zukönnen? “ Adeimantos: „ Ganz und gar “ Sokrates: „ Unser nächstes das nach Woh nung, unser drittes nach Kleidung undähnlichem. “ Adeimantos: „ Richtig “ { … } “ 39

Aus diesen drei Grundbedürfnissen ergeben sich verschiedene Wirtschaftszweige in der griechi- schen Welt. An erster Stelle stehen dabei die Produkte der landwirtschaftlichen Produktion für die Nahrungsbeschaffung. Dieser Zweig lässt sich in Viehzucht und in den Anbau verschiedener Pflan- zen unterteilen. Letzter genannter Bereich lässt sich in Feldbau, besonders Getreide, die Kultivie- rung von Baumkulturen, der Anbau von Wein oder die Bewirtschaftung von Olivenhainen, und Gar- tenbau gliedern. Der Bereich der Viehzucht war im Gegensatz zu dem Anbau von Pflanzen kleiner. Dies ist damit zu begründen, dass sich durch die topografische Lage Athens nicht viel Weideland bot. Ebenso wie bei dem Anbau von Pflanzenkulturen, war es bei der Viehzucht eine Grundvoraus- setzung eine Anbindung an eine verlässliche Wasserquelle zu haben40. Die Großviehhaltung, insbe- sondere von Kühen, gestaltete sich am kostspieligsten41. Typisch für die Landbevölkerung war die Schafs- oder Ziegenzucht42, die Milch für die Käseproduktion, Fleisch als Nahrungsmittel und mit ihrem Fell eine Grundlage zur Kleidungsproduktion lieferten. Die Jagd von Wildtieren war zum Großteil dem Adel vorbehalten43. Für die Produktion von Zucker wurden Bienenstöcke verwendet44. Handeln konnte ein Gutsbesitzer jedoch erst mit den erzeugten Waren, wenn der eigene Bedarf ge- deckt war. Meist war der Handel mit landwirtschaftlich erzeugten Produkten den landwirtschaftli- chen Betrieben der Oberschicht vorbehalten, die durch die Größe ihres Bodens einen Überschuss er- zielen konnten, den sie dann an den Markt brachten45. Die These, dass viele Teile der Landbevölke- rung primär Subsistenzwirtschaft betrieben, zeigt auch die Krise vor den Reformen durch Solon46. Zu dieser kam es durch einen Anstieg der Bevölkerung, der mit dem Prinzip kollidierte, dass das Land Generation für Generation in einer Familie geteilt wurde. Das heißt, eine immer gleichblei- bende Fläche musste auf immer mehr Leute verteilt werden, dadurch mussten sich Besitzer kleiner Landgute in Notsituationen, die zum Beispiel durch besonders trockene Sommer oder durch Schäd- lingsbefall der Felder eintreten konnten, sich Getreide leihen und gerieten dadurch in Schulden- knechtschaft. Ein weiter wichtiger Wirtschaftszweig stellt die Fischerei dar, die Polis, bzw. Athen profitierte hier besonders durch die Zölle die die Fischer bezahlen mussten, um in den Gewässern fischen zu dürfen47.

Um die von Sokrates aufgeführten zwei andern Bedürfnissen zu befriedigen, ergeben sich das Handwerk und der Außenhandel als weitere Wirtschaftszweige. Kai Ruffing führt als ein Beispiel für wirtschaftlich orientierte Produktion die „Schildfabrik“ des Lysias, in der bis zu 120 Sklaven ge- arbeitet haben sollen oder die Fabrik für Messerherstellung die Demosthenes unterhielt48. Die Pro- duktion in solch einem Ausmaß war nur dem vermögenden Teil der Oberschicht vorbehalten. Die in solchen Betrieben erzeugten Produkte wurden dann auf dem eigenen Markt oder durch Handel mit andern Polis gewinnbringend verkauft. Doch existierten nicht nur große Betriebe, sondern es gab auch Einzelpersonen, die mit Hilfe einiger Sklaven gewisse Gebrauchsgegenstände produzierten. Die Sklaven spielten auch im Bauwesen eine große Rolle, viele Großeigentümer besaßen eine große Anzahl von Sklaven, die bei großen Bauvorhaben, zum Beispiel durch den Staat, vermietet wurden, um diese Vorhaben durch zuführen49.

Eine weitere Einnahmequelle bildet für wohlhabende Bürger das Verleihen von Geld50 51, ein Beispiel findet sich dafür in der Abrechnung zum delischen Tempeln aus den Jahren 434-432:

„ {...} Summe der Ausgaben: - | - . An Darlehen vergaben sie 9 T(alente*) 20 (Drachmen) zu Zinsen von einem Zehntel (=10 v.H.) für fünf Jahre, so dass zurück|zuzahlen sind von den Darlehnsneh- mern 13 T(alente) 3010 + 20 (Drachmen), das Kapital und die Zinsen ihres | Darlehens. Die (Lauf-) Zeit beginnt mit dem Monat Metageitnion in Athen im Jahr des Archon* Apseudes (=433/2 {oder: Krates (=434/3)}, | in Delos mit dem Monat Buphonion im Jahr des Archon Euperes. {...}52

Doch war das Vergeben von Krediten nicht die einzige Dienstleistung, die es in der Antike gab, sondern es finden sich klassische Berufe wie Spediteur oder Lehrer.

Als letzter Wirtschaftszweig soll der Handel, bzw. Außenhandel betrachtet werden. Hier kann zwi- schen Handel innerhalb des „Hoheitsgebietes“ der Polis und außerhalb dieses Gebietes unterschie- den werden. Der Handel innerhalb der Gebiete Athens war auf die Agora konzentriert. Dort fand entweder dauerhaft oder in bestimmten Perioden ein Markt statt53. Auf diesem boten verschiedene Händler Produkte aus landwirtschaftlicher und handwerklicher Erzeugung an. Der Außenhandel war für eine Polis von größter Wichtigkeit, Grundlage für den Handel mit andern Poleis war die Produktion von einem Überschuss der gegen das, was selbst nicht durch topografische oder hand- werkliche Gegebenheiten erzeugen konnte, einzutauschen54. Athen war auf den Import von be- stimmten Rohstoffen angewiesen, dies zeigt sich auch in dem schon erwähnten Verhältnis zu Am- phipolis55. Um den Außenhandel zu kontrollieren, wurde der sogenannte Emporion56 angelegt, was mit einem heutigen Freihandelshafen zu vergleichen ist. Bei Import von fremden Waren erhob Athen Zölle und konnte damit den Fluss von bestimmten Waren regulieren oder vergrößern.

Es stellt sich nun zum Ende dieses Abschnittes die Frage, wie sich das Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft verhielt. Es wurde schon erwähnt, dass der Staat durch zahlreiche Abgaben, wie Zöl- len bei Einfuhr von Waren profitierte. Außerdem hatte der Staat die Kontrolle über das Münzwesen. Die Polis lieferte mit ihren Gesetzen zu Gewichten und zur Währung einen institutionellen Rahmen für die Wirtschaft57. Dafür wurden von Athen zehn Agoranomoi, zehn Metronomoi und zehn Sito- phylakes58 eingesetzt, deren Funktion darin bestand, den Markt zu kontrollieren. Es wurde durch unter anderem solche Ämter für eine Preisstabilität und die Festsetzung von Höchstpreisen gesorgt. Dies zeigt sich unteranderem in den Getreidepreisen, die durch staatliche Subventionen auf einem bestimmten Preis Niveau gehalten wurden59 60. Athen trat aber auch selbst als wirtschaftlicher Ak- teur in Erscheinung. Wenn man an dieser Stelle alleine die Kriegskosten betrachtet, welche durch die verschiedenen Flottenbauprogramme oder die Bezahlung von Besatzungsmitgliedern aufkamen, wird deutlich, dass Athen damit eine große Menge an Geld in Umlauf brachte. Das Geld was Athen aus dem Seebund erhielt wurde zum Großteil in den eigenen Wirtschaftskreislauf eingespeist, was diesen belebte61.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Finanz- und Wirtschaftsstrukturen nach der Verlegung der Bundeskasse auf Athen zentralisiert waren und Athen von der Zahlung der Tribute wirtschaftlich profitierte. Außerdem tritt Athen insbesondere als Kontrolleur der eigenen Wirtschaft hervor und schafft sich Möglichkeiten um in das eigene wirtschaftliche Leben einzugreifen. Für die Bündner ergaben sich beim Handel mit Athen nicht besondere Vorteile, bis auf die gleiche Währung, die den Handel unkomplizierter machten.

Polis einen Raum, in dem sich Fremde ungehindert mischenkönnen. “ aus: Der neue Pauly, Band 3, 2000, S.1020. Vor dem Bau der attischen Stadtmauer lag der e. von Athen außerhalb der Stadtmauer, nach dem Bau der Mauer durch Perikles, war der Peiraieus innerhalb der Mauern.

[...]


1 Schuller, 1974, S. 39.

2 Vgl. Steinbrecher, 1985, S.55. „ Trägt eine Symmachie generell, wie E. Bickermann annimmt, den Charakter eines Defensivbündnisses, oder handelt es sich bei dieser Bündnisform um eine Offensivallianz? “

3 Thuk. Buch 1, 44.

4 Thuk. Buch 1, 44.

5 Vgl. Bengtson, 1977, S. 192. „ {...} die Fortsetzung des Perserkrieges und der Schutz der kleinasiatischen Hellenen

vor dem Zugriff der Perser auf seine Fahnen geschrieben {...} “

6 Hdt., Buch 7,3.

7 Thuk. Buch 1, 98.

8 Thuk. Buch 1,96.

9 Schulz, 2011, S. 9.

10 Steinbrecher, 1985, S. 81-82.

11 Vgl. Steinbrecher, 1985, S. 82. „ {...} Thukydides zufolge ist das offiziell verbreitete Ziel des Seebundes, Rache an Persien zu nehmen, womit zugleich dem Wunsch nach Freiheit Reichung getragen war, nichts als ein Vorwand, durch den wahre Absichten verdeckt werden sollten. “

12 Steinbrecher, 1985, S. 89.

13 Thuk. Buch 1,96.

14 Steinbrecher, 1985, S. 82.

15 Als Beispiel für ökonomischen Nutzen von Eroberungen Vgl. Thuk., Buch 4, 102: Sie stützten sich dafür auf Eion, ihren Handelsplatz am Meerbei der Mündung des Flusses (…).“; Übersetzung: Georg Peter Landmann. Die Lage am Meer in Verbindung mit einer Flussmündung war für eine Stadt eine äußerst vorteilhafte wirtschaftliche Lage.

16 Siehe auch 2.3. Zur Souveränität der Bünderstaaten, S. 8.

17 Thuk., Buch 1,96.

18 Schulz, 2011, S.20.

19 Brodersen, 2011, S. 44-46.

20 Brodersen, 2011, S. 44.

21 Brodersen, 2011, S. 50-52.

22 Bei Brodersen wird von einem Verzeichnis von Münzprägestätten gesprochen. Frank Hildebrandt kritisiert in seinem Aufsatz „ Zur Spätdatierung und den wirtschaftlichen Aspekten des Attischen Münzdekretes “ diese Ergänzung, da sich das nicht mit „ den Fragmenten der Inschrift nicht sicher belegen lässt “. Der Argumentation von Hildebrandt ist entgegenzusetzen, dass das Wort „Münzprägestätte“ an anderer Stelle der Inschrift vollständig erhalten ist und es somit wahrscheinlich erscheint, dass mit dem Verzeichnis eine Liste der Münzprägestätten gemeint ist.

23 Das Bestreben Athens den Seebund wirtschaftlich zu strukturieren mit der Vereinheitlichung von Maßen, Gewichten und des Münzsystems erinnert an die Trias Idee - Maß, Zahl und Gewicht, wobei in dem Dekret das Münzwesen die Zahl ersetzt. Vgl. Heinimann, 1975, S. 188: „ {...}die Verfahren des Messen, Wägens und Zählens als technische Voraussetzungen für das menschliche Zusammenleben. “. Die Idee vom Zusammenhang zwischen Maß, Gewicht und Zahl taucht vermehrt im 5. Jh. v. Chr. auf (Vgl. Heinimann, 1975, S.183) und hatte damit einen Platz im ökono- mischen Verständnis Athens.

24 Hildebrandt, 2006, S.3.

25 Hildebrandt, 2006, S.4.

26 Brodersen, 2011, S. 50-52.

27 Brodersen, 2011, S. 50-52.

28 Schubert, 2011, S.130.

29 Hier sind die städtischen Dionysien gemeint, die „ durch Peisistratos angeregt und vielleicht sogar eingeführt “ wurden. Es handelt sich dabei ganz allgemein um Festspiele zu Ehren des Gottes Dionysos. Vgl. dtv-Lexikon der Antike. Religion. Mythologie. Band 1, München 1970, S. 213-214.

30 Schubert, 2011, S. 130.

31 Vgl. Thuk. Buch 2, 13.

32 Vgl. zusätzlich Thuk. Buch 1, 96.

33 Plut., Aristeides 24.

34 Thuk. Buch 4, 108,1.

35 Dieses Dekret kann auf zwei Weisen datiert werden, vgl. Kirchoff (Inscriptiones Graece 1: Inscriptiones Atticae Euclidis anno anteriores) der dieses Dekret auf im Zusammenhang mit der Melischen Expedition datiert und vgl. Meritt (The Athenian Tribute Lists 1&2), welcher den Volksbeschluss auf 430 datiert. In der Debatte über wiegen die Argumente für eine Datierung nach Meritt.

36 Siehe S. 13.

37 Funktion der Südstoa war nicht wirtschaftlicher Natur, sondern hing mit der Symposiumskultur zusammen. Dies erschließt sich bei der Betrachtung der Grundrisse der jeweiligen Räume. Die Eingänge sind unsymmetrisch positioniert, was mit der Einrichtung mit Liegen zusammenhängt. Die Südstoa ist hier als Beispiel dafür aufgeführt, dass die Agora nicht nur ein wirtschaftliches Zentrum darstellte, sondern sich das gesamte gesellschaftliche Leben Athens auf die Agora konzentrierte. Vgl. Camp, John McK./ Mauzy, Craug (Hrsg.), Die Agora von Athen. Neue Perspektiven für eine archäologische Stätte, Mainz 2009, S. 24.

38 Der Bau des Tholos kann auf 470 v. Chr. datiert werden. Vgl. Camp, S.19.

39 [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]Platon, Der Staat, Stuttgart 1982, 369, e5; Übersetzung:K. Vretzka.

40 Vgl. Eich, 2006, S. 354: „ Im Zuge eines niederschlagsarmen Jahres kam es sogar zum Versiegen der Brunnen auf den Grundstücken des Trierarchen Apollodor, sodass nicht einmal Gemüse im Garten wuchs. Da Kredite nicht getilgt werden konnten, geriet der Grundbesitzer in Zahlungsschwierigkeiten: {...}. “

41 Vgl. Hasenbroek, 1931, S. 77: „ Das Land, dass im mutterländischen Griechenland wirklich gute Weide d.h. hohes Grass wachsen lässt, ist gering. “

42 Hasenbroek, 1931, S.77.

43 Hasenbroek, 1931, S.83.

44 Hasenbroek, 1931, S.77.

45 Eich, 2006, S. 358.

46 Vgl. auch Aristoteles, Pol. 1256 a: „ der gr öß te Teil der Menschen lebt vom Ackerbau und der Zucht von Früchten. “

47 Ruffing, 2012, S.65.

48 Ruffing, 2012, S. 66.

49 Ruffing, 2012, S.66.

50 Horster, 2004, S. 197.

51 Howgego, 2011, S. 23.

52 Brodersen, 2011, S. 66-67.

53 Ruffing, 2012, S. 67.

54 Vgl. Platon, Der Staat, 370e.

55 Siehe S. 10.

56 Ein Emporion weißt folgende Merkmale auf: „ 1.Ein e. befindet sich normalerweise an der Grenze einer politischen Gemeinschaft { … }. 3. Es ist ein Ort, an dem unterschiedliche Tauschgemeinschaften aufeinander treffen { … }. 4. Die Bev ölkerung innerhalb des e. ist aktiv am Handel beteiligt, während die Bev ölkerung des Umlandes dies m öglicher- weise nicht ist. 5. Ein e. bietet Infrastruktur und Institutionen, die die Rechte und Lebensbedingungen seiner Bev öl- kerung sowie den gerechten Tausch sichern (Tempel, Marktkontrollorgane etc.) 6. Das e. bietet im Gegensatz zur

57 Howgego, 2011, S. 22.

58 Agoranomoi: Von den Agoranomoi existierten durch Los gewählt in Athen zehn, fünf innerhalb Athens und die an- deren fünf am Peiraieus, „ sie kontrollierten die Qualität und Echtheit der Ware (Aristot. Ath. Pol. 51,1). Sie führten die Aufsichtüber den Marktverkehr und die zu ihm geh örigen Rechtsgeschäfte. “ aus: Der neue Pauly, Band 1, 2000, S.272.

Metronomoi: Diese Beamten „ waren eine Gruppe von Marktaufsehern, die die Maße und Gewichte { … } kontrol- lierten. “ Es waren jeweils fünf auf der Agora und am Peiraieus stationiert. Aus: Der neue Pauly, Band 8, 2000, S. 136-137.

Sitophylakes: Diese Beamten waren für die Kontrolle des Getreidehandels zuständig. Sie sorgten außerdem dafür, dass die Getreide-, Mehl und Brotpreise stabil blieben. Vgl. Lexikon der Alten Welt, Band 3, 1991, S. 2808.

59 Schuller, 2004, S. 233.

60 Vgl. Eich, 2006, S. 218-224.

61 Vgl. Eich, 2006, S.487: „ Es wurde generell erwartet, dass die Besatzungen der Kriegsschiffe, in der Regel 170 Ruderer und 30 weitere Besatzungsmitglieder, die lebensnotwendigen { … } von ihrem Sold kauften. “ und S. 606: „ Hinzu kommt jedoch eine umfassende tributäre Absch öpfung im gesamten Bündnergebiet, die Geld in einer Gr öß enordnung nach Athen lenkte, die auf dem Wege ökonomischen Gütertausches nicht hätte erreicht werdenkönnen. “

Ende der Leseprobe aus 42 Seiten

Details

Titel
Der delisch-attische Seebund als Vorläufer einer modernen Währungsunion
Hochschule
Universität Leipzig  (Historisches Seminar)
Note
1,0
Autor
Jahr
2015
Seiten
42
Katalognummer
V294763
ISBN (eBook)
9783656925286
ISBN (Buch)
9783656925293
Dateigröße
544 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
seebund, vorläufer, währungsunion
Arbeit zitieren
Friedrich Mühlstein (Autor:in), 2015, Der delisch-attische Seebund als Vorläufer einer modernen Währungsunion, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/294763

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