Bewertungseinheiten. Status quo nach BilMoG in der Bankbilanzierung


Seminar Paper, 2014

22 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Problemstellung und Zielsetzung
1.2. Vorgehensweise

2. Grundidee der Bildung von Bewertungseinheiten
2.1. Grundgeschäfte
2.2. Sicherungsgeschäfte
2.3. Bestandteile von Bewertungseinheiten
2.4. Arten von Bewertungseinheiten
2.4.1. Micro-Hedge
2.4.2. Portfolio-Hedge
2.4.3. Macro-Hedge

3. Bildung von Bewertungseinheiten nach HGB a.F.

4. Bildung von Bewertungseinheiten nach BilMoG
4.1. Sicherungsabsicht
4.2. Sicherungseignung
4.3. Sicherungswirksamkeit
4.4. Dokumentation
4.5. Steuerliche Konsequenzen

5. Bilanzielle Abbildung von Bewertungseinheiten
5.1. Einfrierungsmethode
5.2. Durchbuchungsmethode
5.3. Vergleich der Methoden

6. Bewertungseinheiten in der Bankbilanzierung

7. Fazit

Anhang

Literatur- und Quellenverzeichnis
Selbstständige Bücher und Schriften
Artikel aus Zeitschriften und Sammelbänden
Internetquellen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Bilanzierung von Wertänderungen des Grundgeschäfts

Abbildung 2: Micro-Hedge Beziehung

Abbildung 3: Portfolio-Hedge Beziehung

Abbildung 4: Macro-Hedge Beziehung

Abbildung 5: Entwicklung des Kassakurses

Abbildung 6: Buchungssätze bei der Einfrierungsmethode

Abbildung 7: Buchungssätze bei der Durchbuchungsmethode

Abbildung 8: Vergleich der Ergebniseffekte von Einfrierungs- und Durchbuchungsmethode

Abbildung 9: Vergleich der Bilanzeffekte von Einfrierungs- und Durchbuchungsmethode

1. Einleitung

1.1. Problemstellung und Zielsetzung

„Das internationale Umfeld, in dem die deutsche Wirtschaft agiert, hat sich in den letzten Jahren verändert. Der internationale Wettbewerb ist schärfer geworden.“1

Mit diesen Worten machte der damalige Bundespräsident Johannes Rau 2002 in seiner Rede „Globalisierung – Chance nicht Schicksal“ auf die fortschreitende Internationalisierung der Märkte und die damit verbundenen Veränderungen aufmerksam. Dabei stellt er neben den Chancen auch Risiken für deutsche Unternehmen dar. Das globale Geschäft bringt Kurs-, Zins- und Währungsrisiken mit sich. Der internationale Wettbewerb führt dazu, dass diese Risiken durch derivative Sicherungsinstrumente (SI) kontrolliert werden müssen.

Bewertungseinheiten aus eben diesen SI und einem Grundgeschäft (GG) wurden in der Vergangenheit aus den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung (GoB) hergeleitet.2 Mit dem Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) am 29. Mai 2009 regelt § 254 HGB n.F. erstmals die Bildung von Bewertungseinheiten (BWE).

Das Hauptziel dieser Seminararbeit ist es, die Bilanzierung von BWE nach BilMoG umfassend darzustellen und die wesentlichen Veränderungen zu der Herleitung aus den GoB herauszuarbeiten. Zusätzlich werden Besonderheiten in der Handhabung von BWE in der Bankbilanzierung dargestellt.

1.2. Vorgehensweise

Zunächst werden der Begriff und die Grundidee der Bildung von BWE sowie die Voraussetzungen für die Bildung genau erläutert. Anschließend wird eine Abgrenzung zur Herleitung aus den GoB vorgenommen. Darauf wird ein Vergleich der beiden, vom Gesetzgeber vorgeschriebenen, Methoden zur Bilanzierung von BWE folgen.

2. Grundidee der Bildung von Bewertungseinheiten

2.1. Grundgeschäfte

Eine BWE besteht aus einem oder mehreren GG, dessen Risiken durch ein oder mehrere gegenläufige SI ausgeglichen bzw. eliminiert werden. Als mögliche GG werden in § 254 Satz 1 HGB n.F. „[…]> Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen […]>“3 bezeichnet. Letzte Transaktionen umfassen auch bereits bestehende, antizipative BWE. Trotz der konkreten Auflistung im Gesetzestext gibt es keine festgeschriebene Einschränkung für GG.4

2.2. Sicherungsgeschäfte

Zur Bildung einer BWE bedarf es zusätzlich einem Finanzinstrument „[…]> zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken […]>.“5 Da im HGB keine abschließende Definition der SI vorgenommen wird, können sowohl derivative Finanzinstrumente, wie beispielsweise Swaps, Finanztermingeschäfte oder Optionen als auch originäre Finanzinstrumente dazugezählt werden.6 Als Auslegungshilfe kann jedoch § 1a Abs. 3 KWG herangezogen werden, wonach es sich bei Finanzinstrumenten um „[…]> alle Verträge, die für eine der beteiligten Seiten einen finanziellen Vermögenswert und für die andere Seite eine finanzielle Verbindlichkeit oder ein Eigenkapitalinstrument schaffen.“7

2.3. Bestandteile von Bewertungseinheiten

Eine BWE besteht aus einem GG und einem gegenläufigen SI zur Absicherung dieses GG. Durch die Bilanzierung der BWE anstatt beider Einzelgeschäfte, können gegenläufige Wert- oder Zahlungsstromänderungen zusammengefasst und ausgeglichen werden. Dies ermöglicht eine Kompensation nicht realisierter Verluste mit nicht realisierten Gewinnen.8

Die BWE wird an Stelle der Einzelgeschäfte bilanziert.9 Eine wichtige Voraussetzung ist die Beziehung zwischen GG und SI, bzw. die gegenläufige Wert- bzw. Zahlungsstromänderung aus dem Eintritt gleichartiger Risiken. Kann diese nicht eindeutig nachgewiesen werden, darf keine BWE gebildet werden.10

Beide Geschäfte unterliegen Wertschwankungen die unter Umständen entsprechend bilanziert werden müssen. Fällt der Wert des GG unter die Anschaffungskosten entstehen nicht realisierte Verluste. Sobald diese nicht mehr vollständig durch die nichtrealisierten Gewinne des SI ausgeglichen werden können, müssen diese Ineffektivitäten sofort erfolgswirksam erfasst werden. Bei Vermögensgegenständen ist eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen. Der Wert der Schulden muss außerplanmäßig erhöht werden. Grundsätzlich können als dritte Möglichkeit Drohverlustrückstellungen gebildet werden. Steigt der Wert des GG jedoch über die Anschaffungskosten, liegt eine Überbewertung vor. Diese überschüssigen, nichtrealisierten Gewinne werden sowohl für das GG als auch für das SI unterjährig nicht erfasst. Der Ausweis würde gegen das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1HGB a.F.) und das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 2. Halbsatz HGB a.F.) verstoßen.11

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Bilanzierung von Wertänderungen des Grundgeschäfts

2.4. Arten von Bewertungseinheiten

Abhängig von der Beziehung zwischen GG und SI werden in Literatur und Bilanzierungspraxis drei Unterscheidungen der Art von BWE getroffen.12 Die Bezeichnung Hedge benennt allgemein die Beziehung zwischen GG und SI. Man unterscheidet die Formen Micro-Hedge, Portfolio-Hedge und Macro-Hedge welche im Folgenden genauer definiert werden.

2.4.1. Micro-Hedge

Ein sogenannter Micro-Hedge liegt vor, wenn das Risiko aus einem einzelnen, genau definierten GG durch ein unmittelbar passendes SI abgesichert ist. Voraussetzung ist, dass die beiden Geschäfte eindeutig zugeordnet werden können, in einem objektiven Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen und dieser Zusammenhang bewusst vom Bilanzierenden gewählt wurde.13

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Micro-Hedge Beziehung

2.4.2. Portfolio-Hedge

Im Falle eines Portfolio-Hedge sichern mehrere SI eine Gruppe von GG ab. Auch für diese Art von Hedging ist die Voraussetzung die Gleichartigkeit der GG. Die Anzahl der SI ist beliebig und muss nicht mit der Anzahl der GG übereinstimmen. Dennoch muss sich die Gesamtheit der SI auf ein konkret definiertes Portfolio beziehen.14

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Portfolio-Hedge Beziehung

2.4.3. Macro-Hedge

Ähnlich wie beim Portfolio-Hedge wird auch für den Macro-Hedge eine Mehrzahl von GG abgesichert. Die Besonderheit liegt darin, dass keine eindeutige Zuordnung des SI zu einem GG vorgenommen werden kann. Vielmehr liegt eine Gruppe von GG vor, die aufgrund ihrer Kompensationseffekte mit einem oder mehreren SI zu einer BWE wird. Auf Gesamtunternehmensebene kann die Risikoposition der Gesamtheit von vielen GG abgesichert werden.15

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Macro-Hedge Beziehung

3. Bildung von Bewertungseinheiten nach HGB a.F.

In den Bewertungsstandards des HGB a.F. sind folgende Regelungen enthalten, die eine Zusammenfassung von BWE auf den ersten Blick ausschließen. Gemäß des Einzelbewertungsgrundsatzes sind Vermögensgegenstände und Schulden einzeln zu bewerten.16 Das Saldierungsverbot schreibt vor, dass Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite verrechnet werden dürfen.17 Nach dem Realisationsprinzip sind „Gewinne […]> nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.“18 Und gemäß Imparitätsprinzip müssen Verluste bereits dann ausgewiesen werden, wenn sie zu erwarten sind.19

Dennoch durfte, entgegen der genannten Bewertungsgrundsätze die Bildung von BWE nach den GoB in der Praxis vorgenommen werden, solange den Verlusten nicht realisierte Gewinne in gleicher Höhe gegenüber standen und die erwarteten Risiken abgesichert wurden.20

[...]


1 www.bundespräsident.de (2002).

2 Vgl. Heyd u.a. (2010), S. 6; ebd. S. 86.

3 § 254 Satz 1 HGB.

4 Vgl. Heyd u.a. (2010), S. 87; Scheffler (2013), S. 60; www.treasuryworld.de (2010), S.8 f.

5 § 254 Satz 1 HGB; Vgl. Wöhe u.a. (2010), S. 118.

6 Vgl. Meyer (2009), S. 48; Schmitz u.a. (2012), S. 21.

7 § 1a Abs. 3 KWG.

8 Vgl. Heyd u.a. (2010), S. 86.

9 Vgl. Burkhardt u.a. (2010), S. 15; www.treasuryworld.de (2010), S. 2.

10 Vgl. § 254 Satz 1 HGB; Heyd u.a. (2010), S. 86.

11 Vgl. Baetge u.a. (2012), S. 673.

12 Vgl. Scheffler (2013), S. 60; Baetge u.a. (2012), S. 672.

13 Vgl. Heyd u.a. (2010), S. 86; www.treasuryworld.de (2010), S. 5 f.

14 Vgl. Heyd u.a. (2010), S. 86; www.treasuryworld.de (2010), S. 5 f; Baetge u.a. (2012), S. 672.

15 Vgl. Baetge u.a. (2012), S. 672; Heyd u.a. (2010), S. 86; www.treasuryworld.de (2010), S. 5 f.

16 Vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB.

17 Vgl. § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB.

18 § 252 Abs. 1 Nr. 4 2. Halbsatz HGB; Berkau (2013), S. 42.

19 Vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 4 1. Halbsatz HGB; Berkau (2013), S. 42.

20 Vgl. Heyd u.a. (2010), S. 86.

Excerpt out of 22 pages

Details

Title
Bewertungseinheiten. Status quo nach BilMoG in der Bankbilanzierung
College
University of Cooperative Education Ravensburg
Grade
1,3
Author
Year
2014
Pages
22
Catalog Number
V294633
ISBN (eBook)
9783656924272
ISBN (Book)
9783656924289
File size
591 KB
Language
German
Keywords
BilMoG, Bewertungseinheiten, Hedge Accounting, Accounting, §254 HGB
Quote paper
Lisa Marie Schmidt (Author), 2014, Bewertungseinheiten. Status quo nach BilMoG in der Bankbilanzierung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/294633

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