Die Verhandlungen zur Reichsmatrikel 1521-1566


Hausarbeit (Hauptseminar), 2003

18 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

Einführung

1. Reichstag zu Worms 1521

2. Reichstag zu Regensburg 1532

3. Reichstag zu Speyer 1544

4. Reichstag zu Augsburg 1559

5. Reichstag zu Augsburg 1566

Ergebnis und Schlussbetrachtungen

Quellen- und Literaturverzeichnis

Einführung

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den Verhandlungen zu Reichshilfen, insbesondere Türkenhilfen, die auf der Grundlage der Wormser Matrikel von 1521 erbracht werden sollten, auf den Reichstagen zwischen 1532 und 1566. Dabei wurden exemplarisch im Sinne des Untersuchungsgegenstandes die Reichstage in Regensburg 1532, Speyer 1544 sowie in Augsburg 1559 und 1566 ausgewählt, die alle in den letzten Jahren durch die Reichstagsaktenedition erschlossen wurden. Die Editionen der Reichstage von 1521 bis 1529 wurden mit Ausnahme der Betrachtungen zum Ausgangspunkt 1521 nicht herangezogen; sie eignen sich aufgrund der von Wrede um die Jahrhundertwende angewendeten Editionsgrundsätze nur eingeschränkt für eine systematische Untersuchung. Im Übrigen gibt Steglich einen detaillierten Überblick über die Reichstürkenhilfen in diesem Zeitraum[1].

Das Reichssteuersystem ist nach älteren Ansätzen zwischen 1880 und 1910 seit Ende der 1970er Jahre wieder ins Blickfeld der historischen Forschung gerückt[2]. Dabei stand häufig die abwechselnde Anwendung des gemeinen Pfennigs und der Wormser Matrikel zur Erhebung der Reichshilfen im Mittelpunkt. Die Diskussion wurde so weit geführt, dass ein Antagonismus zwischen der zentralen Reichssteuer des gemeinen Pfennigs und der föderalen Struktur der Matrikel, durch die das Reich geschwächt worden und die für das Scheitern der Herausbildung eines deutschen Nationalstaates in der frühen Neuzeit mit verantwortlich gewesen sei, gesehen wurde[3].

Daher will sich die vorliegende Arbeit bei der Untersuchung der Verhandlungen vornehmlich auf das Verhältnis zwischen Kaiser und Ständen, das sich darin widerspiegelt, konzentrieren, und weniger auf die Verhandlungen unterhalb der ständischen Gremien, die freilich dann zur Sprache kommen sollen, wenn sie für den Gesamtzusammenhang wichtig erscheinen.

Ausgehend von der Aufstellung der Wormser Matrikel 1521 sollen im Hauptteil dieser Arbeit sukzessive die der Untersuchung zu Grunde gelegten Verhandlungsakten, jeweils unter kurzen, aber notwendigen Hinweisen zur globalen Situation, sofern sie den Gang der Verhandlungen beeinflusst hat, besprochen werden. Vor dem Hintergrund dieser Bestandsaufnahme sollen erste Reflexionen zu einem Resümee führen, das sich der o. a. Frage hinsichtlich der Bedeutung des Steuersystems am Beispiel der Reichsmatrikel für die Entwicklung der Reichsgewalt und –verfassung, nähern soll.

Diese Arbeit ist vorwiegend quellenorientiert. Durch die Arbeiten von Rosemarie Aulinger (1992), Josef Leeb (1999), Erwein Eltz (2001) sowie Maximilian Lanzinner und Dietmar Heil (2002) liegen unter modernen Editionsgesichtspunkten erstellte Texte vor, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse ermöglichen, welche der Reichssteuerforschung der 1980er Jahre zusätzliche Aspekte liefern. Daher soll die ausgewählte Forschungsliteratur nach Möglichkeit vor allem zur Kontrastierung mit den aus den Quellentexten gewonnenen Erkenntnissen herangezogen werden.

1. Reichstag zu Worms 1521

Der kaiserliche Wunsch nach einer Reichshilfe stand im Hintergrund der Beratungen des Wormser Reichstags 1521, der vornehmlich durch seine Verhandlung der „Causa Lutheri“ bekannt geworden ist.

Karl V. hatte auch weder im Ausschreiben noch in der Proposition[4] eine entsprechende Forderung gestellt noch den Vormarsch der Türken, die vor Belgrad standen, erwähnt. Vielmehr war er ganz allgemein auf die inneren Probleme des Reichs, insbesondere die Wahrung von Frieden und Recht eingegangen, ein Aspekt, der die Verhandlungen nicht nur dieses Reichstags immer begleiten sollte. Damit entsprach er der Haltung der Stände, die ihn aufforderten, „E. Kai. Mt. wellen zu furderst und in alweg gemelte beratschlagen ordnung, rechtens, fridens und handthabung derselben, regiment und pollicei in bestendig gut wesen und furgang im reich Teutscher nation furen und bringen“[5].

Bis Mitte März etwa stand eine Reichshilfe nicht auf der Beratungsliste des Ende Januar eröffneten Reichstages. Am 21. März forderte Karl in einer öffentlichen Sitzung, das er zur Erlangung der Kaiserkrone und zur Bereinigung der Verhältnisse in Italien, wo Frankreich seit Ende des 15. Jahrhunderts Machtansprüche erhob, vom Reich eine Hilfe in Form von 4000 Reitern und 20000 Fußknechten, die auf ein Jahr zu unterhalten seien, erwarte[6]. Die Stände lehnten dieses offenbar bereits vorher bekannt gemachte Ansuchen ab; in der offiziellen Antwort auf die kaiserliche Forderung führten sie ihre schwierige wirtschaftliche Lage und die Schwäche des Reichs nach den vielen Unruhen an[7]. In einer Verlautbarung des Ausschusses von Kurfürsten und Fürsten vom 19. März knüpften sie die Gewährung einer Hilfe allerdings an die Gewährung von Frieden und Recht[8].

Die Verhandlungen über eine Reichshilfe wurden dann erst Mitte Mai fortgesetzt; immer noch verwiesen die Stände auf ihre finanziellen Engpässe und darauf, dass sie bereits das Reichsregiment und das Reichskammergericht finanzierten, willigten aber jetzt grundsätzlich in die Gewährung einer Hilfe ein. Die ursprüngliche kaiserliche Forderung kürzten sie aber, indem sie die Hilfe nur für sechs Monate gewährten, und verbanden sie zudem mit einer Reihe von Bedingungen: Frieden und Recht im Reich sollten hergestellt und bewahrt werden, die Hilfe solle nicht in Geld, sondern durch Truppen geleistet werden, und es sollte keine neue Hilfeforderung des Kaisers gestellt werden[9]. Bereits einen Tag später, am 13. Mai, willigte Karl ein und wies nur darauf hin, dass die militärische Operation gelingen müsse[10].

Ergebnis dieser Verhandlungen war die Aufstellung der Wormser Matrikel in nur zwei Tagen; insofern kann Schultes Beurteilung der Matrikel als „ad-hoc-Verzeichnis“[11] nachvollzogen werden. Auch wurden weder Bestimmungen über das Führungspersonal noch über die Stellung des Kriegsgerätes vereinbart[12], welche bei späteren Reichstagen beinahe intensiver diskutiert wurden als die Höhe der Hilfe selbst. Bemerkenswert ist, dass in Worms keine Türkenhilfe, sondern eine Romzughilfe gewährt wurde. Die Stände und offensichtlich auch der Kaiser sahen hier wohl nicht den Beginn zu einem Reichssteuermodus, der bis 1806 in Gebrauch bleiben würde.

Das Vordringen der Türken änderte vieles: 1522 einigte man sich darauf, der zunehmenden Gefahr und der militärischen Erfordernisse wegen die bewilligte Hilfe doch in Geld statt durch Truppen zu leisten[13]. Diese Hilfe wurde erst bei der Belagerung Wiens 1529 vollständig verbraucht[14] und war mithin bei der Rückkehr des Kaisers 1530, der neun Jahre nicht ins Reich gekommen war, noch derart präsent, dass sie für die Verhandlungen zu einer neuen, diesmal dezidierten Türkenhilfe zur Verhandlungsgrundlage wurde.

2. Reichstag zu Regensburg 1532

Wiederum war es die Religionsfrage, die den Augsburger Reichstag 1530 bestimmte und mit der „Confessio Augustana“ ein geschichtsträchtiges Denkmal hinterließ. Die Türkenfrage war mit der Bedrohung Wiens 1529 akut geworden und sollte erst mit einem Waffenstillstand 1533, der den östlichen Teil Ungarns Johann Zapolya zuschlug, gemildert werden.

Der Kaiser hatte über eine erneute Türkenhilfe beraten lassen. Die Stände bewilligtem ihm 8000 Reiter und 40000 Fußknechte, einen doppelten Romzug also, forderten aber eine Moderation der Wormser Matrikel, um zwei wichtige Probleme zu lösen: zum einen die Doppelveranlagung der österreichischen Stände, die sowohl durch die Reichshilfe als auch durch eine territoriale Steuer zur Türkenabwehr belastet worden waren, zum anderen die Restanzen, verursacht durch säumige, zahlungsunwillige oder nicht existente Stände, die sich bei der Hilfe von 1521 auf ein Sechstel belaufen hatten[15]. Eine zu diesem Zweck angesetzte Reichsversammlung 1531 kam jedoch nicht zustande, so dass in Regensburg 1532 die Frage wieder auftauchte.

Der Kaiser versuchte, die Verzögerung der 1530 bewilligten Hilfe auszunutzen und eine höhere Bewilligung zu erreichen. In seiner Proposition bezog er sich daher nicht auf die Augsburger Beschlüsse und erhob keine konkrete Forderung, sondern forderte ganz allgemein „[ein] trostlicher, tapferer und ansehelicher hilf“[16]. Die Stände beharrten aber auf dem bereits gewährten doppelten Romzug und wiesen den Kaiser, wahrscheinlich in Anlehnung an sein Angebot von 1521[17], dass sie zwar um die Notwendigkeit eines größeren Aufgebotes gegen die Türken wüssten, ihre Erwartungen in dieser Hinsicht aber „auf eure ksl. Mt. als das heupt, schuczer und beschirmer gemeyner christenheit“[18] richteten.

Dagegen führte der Kaiser die schon bekannten Probleme an. Die bewilligte Hilfe könne ausreichend sein, wenn nicht durch zahlungsunwillige oder nicht existente Stände erhebliche Abgänge zu befürchten wären[19]. Außerdem müsste, anders als 1521, alles, „was zum zug und aller beraitschaft desselben dienlich sey“[20], also Ausrüstung, Führungspersonal und Kriegsgerät, in das Finanzierungskonzept mit eingeschlossen werden.

Die in der ersten Verhandlungswoche vom 17. bis zum 22. April geführten Beratungen wurden an einen Ausschuss übergeben, der sich vor allem mit Aspekten der Moderation und der Lösung des Problems der Doppelveranlagung einzelner Stände befassen sollte. In der Zwischenzeit beherrschten ständische Forderungen nach innerer Ordnung das Geschehen, diesmal vor allem vor dem Hintergrund des Streits zwischen Karls Bruder Ferdinand und Johann Zapolya um Besitzansprüche in Ungarn.

[...]


[1] Steglich, Reichstürkenhilfe, insb. S. 15-41

[2] z. B. Schulze, Reichstage: 1975; Isenmann, Reichsfinanzen: 1980, Schmid, Reichssteuern: 1983

[3] Schmid, Reichssteuern, S. 169 u. bes. S. 190f., Schulze, Reichstage, S. 46; durchaus auch Lanzinner, Friedenssicherung, S. 17; einschränkend Isenmann, Reichsfinanzen, S. 212

[4] RTA JR II Nr. 1, S. 137, bzw. Nr. 7, S. 153

[5] ebd., Nr. 12, S. 171

[6] ebd., Nr. 44, S. 391

[7] ebd., Nr. 46, S. 394f

[8] ebd., Nr. 37, S. 377

[9] ebd., Nr. 47, S. 397ff

[10] ebd., Nr. 48, S. 399

[11] zit. bei Lanzinner, Friedenssicherung, S. 394

[12] vgl. Steglich, Reichstürkenhilfe, S. 11ff

[13] Schmid, Reichssteuern, S. 165

[14] Steglich, Reichstürkenhilfe, S. 42

[15] Steglich, Reichstürkenhilfe, S. 12

[16] RTA JR X, Nr. 30, S. 294

[17] Um eine Reichshilfe zu erlangen, hatte der Kaiser 1521 versprochen, er werde selbst 2000 Reiter, 10000 Schweizer und 6000 Spanier zum Romzug beisteuern; vgl. RTA JR II, Nr. 44, S. 392

[18] RTA JR X, Nr. 37, S. 397

[19] ebd., Nr. 39, S. 401 f; die kaiserlichen Räte rechneten beim bewilligten doppelten Romzug mit dem Ausfall von 3600 Reitern und 15000 Fußknechten, den sie offenbar vor allem auf die Zahlungsunwilligkeit der neugläubigen Stände zurückführten; dazu RTA JR X, Nr. 43, S. 410

[20] ebd., Nr. 39, S. 402

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Die Verhandlungen zur Reichsmatrikel 1521-1566
Hochschule
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn  (Historisches Seminar)
Note
1,0
Autor
Jahr
2003
Seiten
18
Katalognummer
V294223
ISBN (eBook)
9783656919209
ISBN (Buch)
9783656919216
Dateigröße
400 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Reichsgeschichte, Frühe Neuzeit, Reichsmatrikel, Reichstag
Arbeit zitieren
M.A. Martin Bock (Autor:in), 2003, Die Verhandlungen zur Reichsmatrikel 1521-1566, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/294223

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