"Wunden die nie ganz verheilen". Sexueller Missbrauch von Kindern im familiären Umfeld


Hausarbeit, 2013

27 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Fallbeispiel

3. Erläuterung sexueller Kindesmissbrauch

4. Gesetzliche Rahmenbedingungen
4.1 § 176 StGB Sexueller Missbrauch von Kindern
4.2 Gesetzliche Verjährung

5. Opfer

6. Statistiken zum Thema sexueller Missbrauch von Kinder in Deutschland
6.1 Alter der Opfer und die Beziehung zum Täter (Untersuchung von Mende/Kirsch)
6.2 Geschlecht im Verhältnis zum Alter der Opfer
6.3 Anzahl der Kinder in Deutschland, die Opfer von sexuellem Missbrauch wurden

7. Täter und Täterinnen

8. Sexuelle Gewalt in der Familie

9. Schweigen beenden

10. Folgeerkrankungen

11. Schlussteil

12. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Wunden die nie ganz verheilen“, hieß der Titel des Seminars. Interessanterweise erweckte genau dieser, in meinen Augen fast provokativer Seminartitel, mein Interesse. Wunden die nie ganz verheilen, das hört sich traurig und hoffnungslos an. Wenn Wunden nie ganz verheilen, warum sollte man sie dann überhaupt erst versuchen zu lindern?! Der Titel beschäftigte mich während des gesamten Seminars, bis ich die für mich passende Lösung fand: Wunden verheilen nie ganz, da sie zu Narben werden, quasi ein kleiner „Schönheitsfleck“, doch das Leben geht weiter, auch wenn die Narben hin und wieder sichtbar werden.

Heutzutage wird man ständig mit dem Thema des Missbrauchs, Misshandlung oder Gewalt konfrontiert (durch die Medien, die Gesellschaft oder dem sozialen Umfeld). Manchmal, da schaltet man den Fernseher an oder schlägt die Zeitung auf und sieht oder liest: Wieder ein Kind missbraucht, erneut eine Frau vergewaltigt, abermals ein Kind entführt und nochmals ein Kind tot aufgefunden! „Man schaut hin, man hört zu und ist betroffen - aber nur für diesen Augenblick, für diesen Moment. Man schaltet den Fernseher wieder aus und legt die Zeitung zur Seite. Das war es dann für viele Menschen. Man ist traurig - für diesen Moment. Aber was ist danach? Wenn man fragt, hört man immer wieder: Zum Glück gibt es das nicht bei uns, wir sind ja nicht betroffen. So glaubt man.“ (missbrauch-opfer.info, 2013) Doch in Deutschland werden etwa 25% der Mädchen und etwa 11% der Jungen jährlich sexuell misshandelt (vgl. Kiessling, K, S.14, 2011). Überfälle durch Fremde machen zwar häufig Schlagzeilen, aber in ca. 75 Prozent der Fälle von sexueller Gewalt sind die Täter Menschen, die den Kindern bekannt sind. Oft ist es sogar jemand, den das Mädchen oder der Junge liebt oder dem sie vertrauen, irgendwer aus der Familie oder zumindest aus ihrem nächsten Umfeld (z.B. Vater, Stiefvater, Opa, Tante, Onkel, Lehrer, Pastor, Trainer, Bruder, etc.). Der größte Teil der Täter ist männlich, doch Mädchen und Jungen erleben sexuelle Gewalt auch durch Frauen (vgl. Polizei-Beratung, 2013). In einem von etwa zehn Fällen ist der Täter weiblich (vgl. Kiessling, K, S.14, 2011). Doch sexueller Missbrauch wird nicht ausschließlich von Erwachsenen verübt, auch Kinder und Jugendliche begehen diese Übergriffe. Als Kindheitspädagogin (Bachelor) interessiert mich besonders das Kindesalter, so auch die Thematik der Kindesmisshandlung durch Erwachsene.

Aus der oben erwähnten Thematik ergeben sich folgende Fragestellungen: Wer sind die Opfer und wer die Täter? Existiert im deutschen Rechtssystem eine angemessene Bestrafung für Sexualstraftäter? Was bedeutet der Missbrauch für das Leben des Kindes? Warum teilen sich die Opfer nur selten mit?

Liegt es daran, dass ihnen nicht geglaubt wird oder daran, dass sie vor den möglichen Folgen Angst haben? Ziel dieser Arbeit ist es, einen Einblick in die Thematik „Sexueller Missbrauch von Kindern im familiären Umfeld“ zu geben.

Zu Beginn dieser Arbeit soll Anhand eines Fallbeispiels in die Materie eingeführt werden. Hierbei wird sich auf eine junge Frau, welche in ihrer Kindheit Opfer eines sexuellen Übergriffes wurde, bezogen. Dieses Beispiel soll exemplarisch das Schicksal vieler Betroffener wiederspiegeln. Bevor man sich näher mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern befassen kann, sollen in dieser Hausarbeit Grundlagen über die Thematik und die Begrifflichkeiten erarbeitet werden. Anschließend soll eine Auseinandersetzung mit der Fragestellung was ist sexueller Kindesmissbrauch gegeben werden. Dies kann man aus verschiedenen Perspektiven betrachten. Grundsätzlich bestimmt aber zunächst das Strafgesetzbuch, was Recht und Unrecht ist. Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein Straftatbestand, mit dem sich §§ 174 und 176 des StGB befassen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf den § 176 StGB und auf die Thematik der Verjährung der Straftat bei sexuellem Missbrauch gelegt. Das Fünfte Kapitel behandelt die, auftretende Problematik ob bestimmte Kinder in einem höherem Maße gefährdet sind als Andere Opfer von Kindesmissbrauch zu werden. Um ein Bild von der Situation in Deutschland zu erhalten, werden im darauffolgenden Kapitel Statistiken über die Opferzahlen in Deutschland aufgezeigt. In der Öffentlichkeit besteht eine weit verbreitete, aber falsche Vorstellung vom sogenannten Täterbild. Daher wird sich das siebte Kapitel mit den Täter und Täterinnen in Bezug auf sexuellen Kindesmissbrauch befassen. Dabei soll der Blick geschärft werden, wer Täter sein und wie man sich bezugnehmend auf das Kind verhalten könnte. Entscheidend scheint dabei zu sein, in welcher gefühlsmäßigen Beziehung der Täter und das Opfer zueinander stehen. So unfassbar es scheint, für viele Kinder ist es Wirklichkeit: Sie werden vom Vater, vom Großvater, Onkel, Bruder, vom guten Freund, der "praktisch zur Familie" gehört, manchmal von der Mutter oder Tante sexuell missbraucht, von Menschen, denen sie vertrauen. Infolgedessen befasst sich das achte Kapitel mit sexueller Gewalt innerhalb der Familie. Ein zentraler Aspekt bei Sexualopfern ist die vermeintliche Verpflichtung zur Geheimhaltung. Manchmal lässt sich das Schweigen der Opfer brechen. Doch wenn Kinder über ihre Erlebnisse berichten, erfahren sie oftmals, dass ihnen niemand Glauben schenkt. Zudem wird das Geschehene oft verdrängt oder das Opfer erlebt das Gefühl einer gesellschaftlichen Stigmatisierung. Demzufolge befasst sich das neunte Kapitel mit der Thematik des Schweigens und/ oder der Offenlegung des Vorfalles.

Im Anschluss daran nimmt das vorletzte Kapitel Bezug auf die Folgen von m Kindesmissbrauch und mit welchen Spätfolgen sich die Opfer auseinandersetzten müssen. Der letzte Teil der Arbeit fasst die einzelnen Aspekte zusammen und legt eine persönliche Position dar.

Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle betont, dass sexuelle Gewalt grundsätzlich von Männern wie Frauen an Opfern beiderlei Geschlechts verübt werden kann. Dieser Sachverhalt wird in dieser Hausarbeit vorausgesetzt. So wird der Ausdruck „Täter“ als Überbegriff verwendet, wenngleich er sich gleichzeitig auch auf die Täterin bezieht. Gleiches gilt auch in Bezug auf den Begriff „Kind“. Aufgrund meines Fallbeispiels wird häufig die Rede von Mädchen sein. Jedoch sollen die Jungen dabei nicht außer Acht gelassen werden.

2. Fallbeispiel

In dieser Hausarbeit wird ein Fallbeispiel aus meinem persönlichen Umfeld vorgestellt. Um diese Frau zu anonymisieren, soll diese Sabrina genannt werden.

Sabrina kommt aus der Mittelschicht und wurde in einem Mehrgenerationenhaus groß. Sie hat einen Bruder und ihre Eltern führen eine geregelte Ehe. Nach der Grundschule besuchte sie das Gymnasium, ohne auffallende Probleme. Während ihrer Schulzeit war sie aktiv in Sportvereinen tätig und hatte viele soziale Kontakte.

Doch Sabrina wurde mit ca. 5 Jahren von einem Verwandten (enger Familienkreis, männlich) sexuell missbraucht. Dies fand im vertrauten, häuslichen Umfeld statt. Sabrina wurde sowohl mit den Händen, als auch mit dem Mund - im Intimbereich berührt. „Seine Hände drangen in jede Körperöffnung ein“ berichtet das Mädchen heute. Es bestand ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Sabrina und dem Täter. Während der Übergriffe war der Täter stets damit beschäftigt, Sabrina zum Schweigen zu bewegen, auch wenn dafür der Mund mit den Händen zugehalten wurde. Dieser Vorgang wiederholte sich mehrmals, bis Sabrina mit ihren Eltern für zwei Jahre ins Ausland zog. Nach diesem Auslandsaufenthalt fanden keine Übergriffe mehr statt.

Doch mit dem Täter wurde sie weiterhin häufig konfrontiert. Sabrina versuchte mehrmals, über das Geschehene zu sprechen, jedoch fand sie kein offenes Ohr. Selbst ein Brief an die Mutter, wurde nicht ernst genommen. Nachdem sie keine Hilfe bei ihrer Familie fand, entstanden Selbstzweifel, sie verdrängte den Missbrauch und versuchte eine geregelte Kindheit zu führen. Durch ein Dejavuerlebnis in der Pubertät wurden die Bilder des sexuellen Übergriffs wieder präsent. Erst wollte Sabrina das Gefühl und die Bilder schnell wieder vergessen, sie versuchte sie zu verdrängen. Doch es gelang ihr nicht. Die Gerüche, der Ort und die Person waren wieder präsent. Sabrina versuchte es zu vergessen, doch da es ihr nicht gelang, konfrontierte sie sich mit der Situation. Sie ging sogar mit dem Täter joggen. Warum sie dies tat, weiß sie bis heute nicht. Interessant war, dass die Eltern dieses Verhältnis zwischen dem Täter und Opfer ebenfalls nicht für Gut erachteten. Dies wiederrum bestätigte, dass auch die Eltern des Opfers etwas davon mitbekommen haben müssen und es damals nur nicht wahrhaben wollten. Die Misshandlung führte zu einer Traumatisierung. In der Kindheit konnte sie nie alleine sein, besonders nachts suchte sie Geborgenheit, entweder bei ihrem Bruder oder bei ihren Eltern im Bett. Während der Pubertät entwickelte sie ein selbstverletzendes Verhalten und blieb weiterhin auf der Suche nach Geborgenheit. Mit Anfang zwanzig bekam sie Panikattacken und bis heute verfolgt sie das Geschehene. Bis jetzt hat Sabrina keine psychologische Hilfe in Anspruch genommen. Sie lernte mit der Situation zurechtzukommen. Sabrina war im Großen und Ganzen immer ein lebensfrohes Mädchen, es gab für Außenstehende keine Anzeichen auf eine Misshandlung. Heute mit Ende zwanzig spielt sie jedoch immer öfters mit dem Gedanken eine TherapeutIn aufzusuchen, um das Thema vielleicht eines Tages „abschließen“ zu können. Mit ca. sechzehn Jahren brach sie zum ersten Mal ihr Schweigen und erzählte einer ihrer besten Freundinnen ihre Geschichte. Die Freundin musste jedoch versprechen, es niemanden zu verraten. Auch ihrem Freund vertraute sie das Geschehene an, damit dieser ihr Verhalten nachvollziehen kann. Doch was die Familie angeht, so schweigt Sabrina bis heute, aus Schutz und Angst vor den Folgen.

3. Erläuterung sexueller Kindesmissbrauch

„Bestimmt man den Kindesmissbrauch aus psychosozialer Sicht, so ist jede Handlung, die an einem Kind vollzogen wird und der sexuellen Erregung des Täters oder der Täterin dient, als sexueller Missbrauch anzusehen – gleichgültig, ob jemand einem Kind pornographisches Material zeigt, sich exhibitioniert, um seine sexuellen Erregung zu demonstrieren, oder unzüchtige Berührungen an einem Kind durchführt bzw. an sich selbst durchführen läßt.“ (Friedrich, M., S.12, 2001) Laut Friedrich kann daher dann von Missbrauch die Rede sein, wenn das Kind zu einem „Objekt“ der Machtbegierde des Täters gemacht wird, einschließlich der Tatsache, dass es sich aufgrund seiner körperlichen, geistigen, emotionalen und sozialen Entwicklung noch nicht gegen Übergriffe von Erwachsenen wehren kann und auch nicht in der Lage ist, die Tragweite von Handlungen zu erfassen oder ihnen vollbewusst zuzustimmen (vgl. Friedrich, M., S.12f., 2001). So sagt Friedrich: „Sexualmißbrauch ist Machtmißbrauch.“ (Friedrich, M., S.13, 2001)

Daher ist der sexuelle Übergriff häufig mit der Ausnutzung eines Autoritätsverhältnisses verknüpft. "Sexueller Missbrauch von Kindern ist eine sexuelle Handlung eines Menschen an einem Kind, wobei der Erwachsene seine eigenen Bedürfnisse nach Intimität, Nähe, Macht und Kontrolle auf Kosten des Kindes auszuleben sucht." (Sgroi 1982) Missbrauch liegt auch vor, wenn Kinder die sexuelle Handlung nicht ausdrücklich ablehnen. Denn aufgrund des Machtgefälles können sie einer solchen Handlung nicht zustimmen und sind somit immer unterlegen (vgl. Hilfeportal sexueller Missbrauch, 2013). Kindesmissbrauch ist niemals ein Kavaliersdelikt, sondern ein schwerwiegendes strafrechtliches Vergehen. Unter sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen sind alle sexuellen Handlungen an Mädchen und Jungen zu verstehen, die strafrechtlich relevant sind.

4. Gesetzliche Rahmenbedingungen

Grundsätzlich bestimmt zunächst das Strafgesetzbuch, was Recht und Unrecht ist. Das Strafgesetzbuch bezeichnet diese als „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ (§§ 174 ff. StGB). Dazu gehören unteranderem die Paragraphen: “Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB), Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB), sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (§ 177 StGB) und sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (§ 179 StGB)“.

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Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
"Wunden die nie ganz verheilen". Sexueller Missbrauch von Kindern im familiären Umfeld
Hochschule
Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
Note
1,3
Autor
Jahr
2013
Seiten
27
Katalognummer
V293985
ISBN (eBook)
9783656916215
ISBN (Buch)
9783656916222
Dateigröße
812 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Missbrauch, Misshandlung, Gesetzte, Wunden, sexueller, Familie, Statistiken, Täter
Arbeit zitieren
Christina Migge (Autor:in), 2013, "Wunden die nie ganz verheilen". Sexueller Missbrauch von Kindern im familiären Umfeld, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/293985

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