Corporate Social Responsibility im Bankensektor


Master's Thesis, 2013

84 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Ziel und Aufbau der Arbeit

2 Banken in der Volkswirtschaft
2.1 Theoretische Betrachtung von Kreditinstituten
2.1.1 Funktion
2.1.2 Eigenschaften der Bankleistung
2.2 Das Bankensystem in Deutschland

3 Corporate Social Responsibility
3.1 Entstehung und historische Entwicklung
3.2 Definition und Begriffsabgrenzung
3.2.1 Corporate Social Responsibility
3.2.2 Corporate Sustainability
3.2.3 Corporate Citizenship
3.2.4 Corporate Governance
3.3 Bedeutung für die Unternehmensführung

4 Theoretische Ansätze zur Erklärung von CSR
4.1Der StakeholderApproach
4.2 Organisations- und Institutionensoziologie

5 CSR in Banken
5.1 Besonderheiten von CSR bei Kreditinstituten
5.2 CSR-Aktivitäten bei Banken
5.3 Das Kreditgeschäft unter CSR-Gesichtspunkten
5.4 Das Anlagegeschäft unter CSR-Gesichtspunkten
5.5 Die Verbindung zur Gewinnmaximierung der Privatbanken
5.6 Die Verbindung zum genossenschaftlichen Förderauftrag
5.7 Die Verbindung zum öffentlichen Auftrag der Sparkassen

6 CSR in der Bankenpraxis
6.1 DeutscheBankAG
6.2 VR-Bank Rothenburg o.d.Tbr. eG
6.3 TaunusSparkasse

7 Zusammenfassung

8 Ausblick

Anhang

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Das deutsche Geschäftsbankensystem

Abbildung 2: Corporate Social Responsibility Konzept

Abbildung 3: The Pyramid of Corporate Social Responsibility

Abbildung 4: Zielhierarchie und Zielinterdependenzen

Abbildung 5: Maßnahmen gesellschaftlichen Engagements von Banken 38 Abbildung 6: Systematik des Kredits aus CSR-Sicht

Abbildung 7: Unternehmerische Verantwortung der Deutschen Bank

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

Die Verantwortung von Unternehmen gegenüber der Gesellschaft ist derzeit ein ak­tuelles Thema, das von Wissenschaft, Wirtschaft und Politik verstärkt vorangetrieben wird. Dabei ist diese Debatte nicht neu. Bereits seit Anfang des 20. Jahrhunderts wurden in den USA die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen bzw. Cor­porate Social Responsibility (CSR) und die damit verbundenen strategischen Kom­ponenten aufgegriffen. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen vorwiegend Themen, die soziale, ökologische und ökonomische Maßnahmen zur Verwirklichung verschie­dener Unternehmensziele betreffen. Die fortschreitende Globalisierung, der gesell­schaftliche Wertewandel sowie eine Reihe von Wirtschaftsskandalen und die darauf folgenden Proteste haben dazu beigetragen, dass CSR-Aktivitäten für die Gesell­schaft einen Bedeutungszuwachs erfahren. Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat zu­dem der Glaubwürdigkeit der marktwirtschaftlichen Ordnung geschadet. Individuelles Management-Fehlverhalten und öffentliche Debatten haben einen Vertrauensverlust in der Öffentlichkeit gegenüber der Wirtschaft hervorgerufen, von dem speziell Ban­ken stark betroffen sind. Auf dem deutschen Bankenmarkt hat sich in den vergange­nen Jahren außerdem die Wettbewerbssituation heftig verstärkt. Neben den so ge­nannten Near Banks wie Versicherungen und Kreditkarteninstituten gibt es zuneh­mend Tochterunternehmen ausländischer Kreditinstitute, die mit attraktiven Produkt­angeboten um neue Kunden werben und damit einen Rückgang der Kundenloyalität verursachen. In diesem Spannungsfeld zwischen öffentlichem Rechtfertigungsdruck und neuen wirtschaftlichen Herausforderungen sehen sich auch Finanzinstitute zu­nehmend unter Druck gesetzt, sich mit den Auswirkungen ihres Verhaltens auf die Öffentlichkeit und die Umwelt auseinanderzusetzen, um sich an die Erwartungen und Ziele der Gesellschaft anzupassen.[1]

Die negativen Reputationswirkungen infolge der Finanzkrise scheinen besonders bei Banken die auslösende Kraft für die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung zu sein. Denn ein unsoziales Verhalten gegenüber den Kunden oder die Finanzierung von Projekten, die zu Umweltschäden führen, können unmittelbar das Bankergebnis negativ beeinflussen. Und insbesondere vor dem Hintergrund, dass Banken eine be­deutende Rolle für jede Volkswirtschaft spielen, nehmen sie in der CSR-Diskussion einen besonderen Stellenwert ein. Für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung spielen sie aufgrund ihrer Finanzierungsfunktion für Wirtschaft, Unternehmen und Privat­haushalte eine entscheidende Rolle. Durch die Finanzierung von verschiedenen Pro­jekten schaffen Kreditinstitute zusätzliche Arbeitsplätze und ermöglichen höhere So­zialstandards und damit insgesamt eine Erhöhung des Lebensniveaus der Men­schen. Darüber hinaus beeinflussen Banken durch ihre Geschäftstätigkeit direkt und indirekt die Entwicklung der Nachhaltigkeit. Direkt nehmen sie Einfluss auf die Um­welt und die Gesellschaft durch ihren eigenen Ressourcen- und Energieverbrauch und indirekt durch die Kreditvergabe sowie die Projektfinanzierung. Im Vergleich zu anderen Unternehmen können Finanzinstitute somit als Geldvermittler branchen­übergreifend lenkend auftreten. Durch die Gewährung und Verwaltung finanzieller Mittel haben sie die Möglichkeit, aktiv eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwick­lung zu gestalten, indem sie in ihrem Kerngeschäft ökologische und gesellschaftliche Standards berücksichtigen. Des Weiteren besitzen Banken aufgrund ihrer informati­onsintensiven und vertrauensempfindlichen Leistungen einen Informationsvorsprung gegenüber ihren Kunden. Dies kann zu einem Zielkonflikt zwischen den Kunden- und Unternehmensinteressen führen. Aufgrund der Immaterialität und Abstraktheit der Bankleistung sind Banken von der öffentlichen Wahrnehmung und dem Vertrauen der Kunden in die Integrität der Kreditinstitute wie kaum eine andere Branche abhän­gig.[2]

Auf Grund dessen sind immaterielle Vermögenswerte wie Vertrauen gerade in Zeiten drohenden Vertrauensverlustes seitens der Gesellschaft für eine erfolgreiche Unter­nehmensführung sowohl bei Banken als auch für andere Unternehmen entschei­dend. Denn Unternehmen stehen nicht für sich, sondern sind ein grundlegender Be­standteil der Wirtschaft und der Gesellschaft. Der Unternehmenserfolg lässt sich nicht nur anhand von festen Kenngrößen bestimmen. Kennzahlen verdeutlichen zwar den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens, sie zeigen aber nicht die Auswirkun­gen der Unternehmen auf die Gesellschaft und die Umwelt. Von großer Bedeutung für die Sicherung eines langfristigen Unternehmenserfolgs sind daher nicht nur die Gewinnmaximierung, sondern auch das Unternehmensumfeld und die Akzeptanz durch die Gesellschaft. Demzufolge kann es sich vor allem bei Banken als sehr sinn­voll erweisen, sich durch eine geeignete CSR-Strategie als ein vertrauenswürdiger und verlässlicher Partner in der Gesellschaft zu positionieren.

1.2 Ziel und Aufbau

Das Hauptziel der vorliegenden Arbeit besteht darin, die Grundprinzipien des CSR- Konzepts, seine Relevanz und Dringlichkeit für Banken, sowie bisherige CSR- Aktivitäten im Bankenbereich aufzuzeigen. Dazu werden zunächst wichtige theoreti­sche Grundlagen erläutert. Im Kapitel 2 wird die besondere Stellung der Banken in der Volkswirtschaft im Sinne der Finanzintermediation mit dem Ziel vorgestellt, ihre theoretische Existenzberechtigung und die Notwendigkeit zur Übernahme gesell­schaftlicher Verantwortung zu begründen. Dabei wird das deutsche Bankensystem ausführlich skizziert, wobei konkret auf die Universalbanken eingegangen wird. Im Kapitel 3 werden verschiedene Definitionen der CSR und eine Abgrenzung von ver­wandten Begriffen vorgestellt. Diese sollen einen einheitlichen Orientierungsrahmen zum Verständnis des Konzepts liefern. Darüber hinaus werden die Motive und die Bedeutung für die Integration der CSR in die Unternehmensstrategie und die daraus resultierenden Vor- und Nachteile für den Unternehmenserfolg aufgezeigt. Daran anschließend erklärt Kapitel 4 mithilfe des Stakeholder-Approachs und den theoreti­schen Ansätzen der Institutionen- bzw. Organisationssoziologie das CSR-Konzept.

Kapitel 5 beschäftigt sich mit den bankenspezifischen Fragestellungen im Rahmen der Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung. Zunächst werden die Besonderhei­ten von CSR im Bankenbereich erklärt. Im nächsten Schritt wird näher auf CSR- Aktivitäten im eigentlichen Kerngeschäft aber auch auf darüber hinausgehende Tä­tigkeiten eingegangen. Daran anschließend wird die CSR-Verbindung zum Gewinn­maximierungsprinzip der Privatbanken, zum Förderauftrag der Genossenschaftsban­ken und zum öffentlichen Auftrag der Sparkassen herausgearbeitet. Im Kapitel 6 werden konkrete Beispiele im Sinne von CSR aus der Bankenpraxis vorgestellt. Es werden CSR-Maßnahmen selektiert, die von drei Universalbanktypen umgesetzt werden, nämlich die Deutsche Bank AG, die VR-Bank Rothenburg und die Taunus Sparkasse. Die zentrale Zielsetzung besteht darin, einen umfassenden Einblick in die CSR-Aktivitäten und deren Wahrnehmung durch die jeweiligen Kreditinstitute zu ge­währen. Dabei werden CSR-Maßnahmen vorgestellt, die das eigentliche Kernge­schäft der Banken, die Umwelt, die Mitarbeiter und die Gesellschaft betreffen. Die Ausführungen enden mit einer Zusammenfassung und einem Ausblick auf mögliche zukünftige Entwicklungen.

2 Banken in der Volkswirtschaft

2.1 Theoretische Betrachtung von Kreditinstituten

Um die Rolle der Banken in der Volkswirtschaft zu erforschen, ist zwischen zwei kon­zeptionell verschiedenen Formen von Finanzsystemen zu unterscheiden. Das tren­nende Kriterium ist dabei die Bedeutung der Banken bei der Anlage von Ersparnis­sen sowie bei der Finanzierung von Nicht-Finanzunternehmen. In marktorientierten Finanzsystemen wie z.B. in den USA spielen Kapitalmarktfinanzierungen eine größe­re Rolle, da die Banken vorwiegend kurzfristige Finanzierungen tätigen. Somit erfolgt der Großteil der Unternehmensfinanzierung über den Kapitalmarkt. Im Mittelpunkt eines bankorientierten Finanzsystems steht dagegen die bilaterale Bankfinanzierung, wie dies beispielsweise in Deutschland der Fall ist. Die Kapitalaufnahme von Unter­nehmen erfolgt in Form von kurz- und langfristigen Bankkrediten. Die volkswirtschaft­lichen Ersparnisse werden in der Mehrzahl bei Banken angelegt. Angesichts dieser Unterscheidung soll hier das bankorientierte Finanzsystem im Mittelpunkt der Dis­kussion stehen.[3]

2.1.1 Funktion

Bereits Schumpeter hob den bedeutenden Einfluss des Bankensektors auf die reale Entwicklung einer Volkswirtschaft hervor.[4] Für die wirtschaftliche Entwicklung eines Staates spielt das nachhaltige Unternehmenswachstum eine wichtige Rolle, da Un­ternehmen durch die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Zahlung höherer Löhne, hö­here Steuer- und Sozialabgaben, höhere Dividenden sowie verschiedene Investiti­onstätigkeiten einen Mehrwert für die Umwelt erzeugen. Aus diesem Grund ist die Existenz eines derartigen institutionalisierten, professionell organisierten und funkti­onstüchtigen Bank- und Finanzdienstleistungssystems für die Leistungsfähigkeit ei­ner Volkswirtschaft unverzichtbar.[5]

In der Sprache der Bundesbank werden Banken als Finanzintermediäre bezeichnet, d.h. sie sind Mittler zwischen Kapitalgebern und Kapitalnachfragern. Diese Finanz­intermediäre sammeln kleine und große Einlagen ein, die sie in Form von großen Krediten den Investoren für den Aufbau und die Entwicklung ihrer Unternehmens­struktur zur Verfügung stellen.

Im gesamtwirtschaftlichen Geschehen spielen Banken aber nicht nur im Rahmen der Investitionstätigkeiten von Unternehmen eine wichtige Rolle. Sie sind auch für die Güterproduktion von großer Bedeutung. Bei der Herstellung von Produkten ist der Einsatz von Produktionsfaktoren notwendig, was wiederum mit dem Vorhandensein von finanziellen Mitteln verbunden ist. In der Regel verfügen Unternehmer nicht über genügend Kapital, um selbst den erforderlichen Input an Produktionsfaktoren zu fi­nanzieren. Demzufolge müssen sie Kredite bei Banken aufnehmen. Hierbei sind die Kreditinstitute von der Erfolgswahrscheinlichkeit der Projekte zu überzeugen, damit letztendlich eine Kreditgewährung stattfinden kann.[6]

Aus dem oben genannten Sachverhalt lässt sich ableiten, dass Banken in jeder mo­dernen Volkswirtschaft eine Sonderstellung einnehmen. Als Finanzintermediäre bil­den sie die Basis für Güterproduktion und -distribution, indem sie Unternehmen und Haushalte mit Geld versorgen, den Zahlungsverkehr abwickeln, Finanzmarkttransak­tionen durchführen und ihren Kunden verschiedene Möglichkeiten zur Kapitalanlage anbieten. Auf diese Weise tragen Banken, „die im „Geldstrom“ einer Volkswirtschaft stehen“,[7] zur Funktionsfähigkeit des volkswirtschaftlichen Kreislaufs bei (s. Anhang 1).[8]

Aus dieser Vermittlerrolle ergeben sich folgende drei Funktionen, die die Banken er­füllen:[9]

- Angebot und Schaffung von Finanzierungsleistungen
- Angebot und Durchführung von Geldanlagedienstleistungen
- Angebot und Durchführung von Zahlungsverkehrsdienstleistungen.

Da die Kapitalanleger andere Ziele als die Kapitalnachfrager verfolgen, können die Kreditinstitute diese Aufgaben jedoch nur dann bewältigen, wenn sie die spezifischen Funktionen der Finanzintermediäre einer Volkswirtschaft erfüllen. Banken führen drei zentrale volkswirtschaftliche Funktionen aus, nämlich die Losgrößen-, Fristen- und Risikotransformation. Die Vermittlung von Geldkapital zwischen den Kapitalgebern und Kapitalnehmern setzt demnach eine Transformation in mehrfacher Hinsicht vo­raus. Hierbei übernehmen Kreditinstitute als bilanzierende Organisationen eine Mitt­ lerfunktion zwischen Kapitalgeber und Kapitalnehmer. Sie versuchen, die verschie­denen Angebots- und Nachfragebedürfnisse ihrer Kunden auszugleichen.[10]

Die Losgrößentransformation ist darauf zurückzuführen, dass die durchschnittliche Einlagenhöhe in der Regel nicht mit dem Durchschnittsbetrag der Bankkredite über­einstimmt. Diese Diskrepanz äußert sich in zwei Formen. Einerseits kann eine große Kreditposition einer Vielzahl kleinerer Anlageleistungen gegenüberstehen. Anderer­seits kann es der Fall sein, dass zahlreiche kleine Kredite durch eine Großeinlage finanziert werden. Hierbei handelt es sich um eine quantitative Anpassung der Kapi­talbeträge. Die Banken bringen den Kapitalbedarf der Kreditnehmer mit den Bedürf­nissen derAnlegerin Einklang.[11]

In der Regel stimmen sowohl die Kapitalbeträge als auch die Fristen nicht überein, für die die Bankkunden Kapital anlegen oder aufnehmen möchten. Während die An­leger bei Bedarf schnell auf ihr Geld zugreifen können, ist die Kreditnachfrage oft von langfristiger Natur. Kurzfristig orientierte Anleger können somit langfristig orientierten Kreditnehmern gegenüberstehen. Im Rahmen der Fristentransformation ist es Auf­gabe der Bank, einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Laufzeitinteressen der Anleger und der Kreditnehmer hinsichtlich der Festlegungsfristen zu erzielen. Um dies zu ermöglichen, werden kurzfristige Einlagen in Form von langfristigen Krediten ausgegeben.[12]

Jede Kreditvergabe einer Bank ist mit der Inkaufnahme eines Kreditausfallrisikos verbunden. Durch die Zwischenschaltung einer Bank wird dieses Risiko vermindert, da die Kreditinstitute aufgrund von langfristiger Erfahrung, instrumentellem Potenzial und fachlichem Wissen die Kreditausfallrisiken besser streuen können. Bei der Risi­kotransformation übernehmen Banken das Risiko des Anlegers, indem sie das von den Anlegern akzeptierte Risiko einer Einlage mit dem Ausfallrisiko von Kreditneh­mern in Einklang bringen.[13] Eine wichtige Aufgabe der Banken ist es zudem, vor dem Abschluss des Kreditvertrages die Kreditwürdigkeit des potenziellen Schuldners zu überprüfen und die Ausfallwahrscheinlichkeit bestehender Kredite zu überwachen.[14]

2.1.2 Eigenschaften der Bankleistung

Im Rahmen der Charakterisierung der Bankleistungen existieren unterschiedliche Auffassungen, die die Definition dieses Begriffes erschweren. Zum einen treten Prob­leme bei der Abgrenzung von Sachgüterproduktion und Dienstleistungsproduktion auf. Zum anderen kann zwischen der bankbetrieblichen Leistung als Produktionspro­zess und dem Produktionsergebnis kaum eine Unterscheidung vorgenommen wer­den. Da das Produktionsergebnis im Wesentlichen in Form einer immateriellen Leis­tung erbracht wird und der Einsatz von materiellen Gütern für den ökonomischen Wert der Bankleistung keine entscheidende Rolle spielt, ist die bankbetriebliche Leis­tung der Dienstleistungsproduktion zuzuordnen. Demzufolge ist die Bank eindeutig als Dienstleistungsunternehmen zu klassifizieren, welches im Mittelpunkt seiner Ge­schäftstätigkeit Bankleistungen[15] für seine Kunden erbringt. Diese haben spezifische Eigenschaften, die sich von Sachgütern aber auch von anderen Dienstleistungsbe­reichen unterscheiden. Als Ergebnis einer Dienstleistungsproduktion stellen die Leis­tungen der Bank nichtkörperliche Güter dar, die sehr abstrakt und dadurch für viele Kunden nicht greifbar sind. Aufgrund der Immaterialität sind diese weder lagerfähig noch speicherbar. Sie verkörpern kein konkretes Produkt und werden daher erst durch vertragliche Bestimmungen zu absatzfähigen Leistungen. Im Gegensatz zu anderen Dienstleistungen steht das Geld im Mittelpunkt der Bankleistung.[16] Unter Berücksichtigung der oben genannten Eigenschaften wird die Bankleistung wie folgt definiert: „Bankleistungen sind alle von einem Bankbetrieb hervorgebrachten Ergeb­nisse einer Dienstleistungsproduktion sowohl in Form von absatzfähigen Dienstleis­tungen (Bankmarktleistungen oder primäre Bankleistungen) als auch in Form von Interbankleistungen und Eigenleistungen (sekundäre Bankleistungen).“[17]

Die von den Banken zu erbringende Dienstleistung beschränkt sich nicht nur auf die Vermittlung von Geld und Krediten, sondern schließt auch andere Nebenleistungen wie z.B. die Erklärung der zu erbringenden Leistung und die Bereitstellung von hin­reichenden Informationen über mögliche Risiken ein. Insbesondere mit der Entwick­lung von neuen hochkomplexen und oft wenig transparenten Anlage- und Kreditfor­men steigt das Beratungsbedürfnis der Kunden an. In der Regel ist die bankbetriebli­che Leistung aufgrund eines fehlenden Basiswissens der Kunden und der beschrie­benen Eigenschaften nicht immer verständlich und daher erklärungsbedürftig. Ange­sichts der Tatsache, dass das Geld den Geschäftsinhalt verkörpert, ist die Beziehung zwischen den Kunden und der Bank aus Kundensicht äußerst vertrauensempfind­lich.[18]

Die Erklärungsbedürftigkeit der Bankprodukte und die hohe Vertrauensempfindlich­keit der Kunden führen dazu, dass die Bank hohe Anstrengungen zum Aufbau des Kundenvertrauens aufbringen muss, da die Reputation der Kreditinstitute in der Ge­sellschaft von großer Bedeutung ist. Dies verdeutlicht somit die besondere Berück­sichtigung und Übernahme von CSR-Aktivitäten, da sich diese aus dem besonderen Charakter der Bankleistung ergeben. Da das allgemeine Vertrauen gegenüber den Banken im Zuge der Finanzmarktkrise sehr gelitten hat, müssen die Kreditinstitute versuchen dieses von den Kunden, der Öffentlichkeit und der Gesellschaft wieder zu erlangen und sich somit als verantwortungsbewusste Finanzdienstleistungsunter­nehmen zu positionieren. Ein angemessener Umgang mit Verantwortung und dem Reporting der CSR-Aktivitäten können zum Reputationsaufbau und somit zur Kun­dengewinnung und -bindung führen und auf diese Weise zur Existenzsicherung der Kreditinstitute beitragen.

2.2 Das Bankensystem in Deutschland

Die Europäische Zentralbank, die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bilden die wichtigsten Elemente des institutio­nellen Umfeldes des deutschen Bankensystems. Die Deutsche Bundesbank nimmt die Funktion der Bank des Staates wahr und fungiert als dessen Notenbank. Darüber hinaus ist sie die Bank der Banken und die Verwalterin der Währungsreserven. Die BaFin ist im öffentlichen Interesse tätig und strebt ein funktionsfähiges und stabiles Finanzsystem in Deutschland an, indem sie in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank die Kreditinstitute beaufsichtigt. Die Europäische Zentralbank steuert die Währungs- und Kreditpolitik mithilfe zahlreicher liquiditäts- und zinspolitischer Instrumente.[19]

Nach der Art der Geschäftstätigkeit können die Banken in Universal- und Spezial­banken unterteilt werden. Während die Universalbanken das Einlagen- und Kreditge­schäft sowie das Wertpapiergeschäft betreiben, beschränkt sich die Angebotspalette der Spezialbanken nur auf einzelne Geschäfte wie z.B. die Verwahrung, Verwaltung und den Giroverkehr von Wertpapieren.[20] Trotz der Existenz von Spezialbanken, die sich auch in Deutschland etabliert haben, ist das deutsche Geschäftsbankensystem durch ein Universalbankensystem geprägt. Generell gestattet die gesetzliche Rege­lung das Betreiben von allen möglichen Geschäften durch die Banken.[21]

Die Universalbanken in Deutschland sind durch das „Drei-Säulen-Modell“[22] gekenn­zeichnet, das die privatwirtschaftlich organisierten Kreditbanken, die Institute des Genossenschaftsbanksektors sowie der Sparkassenorganisation beinhaltet. Zur Gruppe der Spezialbanken gehören die Realkreditinstitute, die Bausparkassen, die Direktbanken, die Kapitalanlagegesellschaften, die Wertpapiersammelbanken und die Kreditinstitute mit Sonderaufgaben. Da Spezialbanken nicht Gegenstand dieser Arbeit sind, werden sie an dieser Stelle nur erwähnt.[23] Einen Überblick über das Ge­schäftsbankensystem gibt die Abbildung 1.

Laut einer Statistik der Deutschen Bundesbank setzt sich das Segment der Kredit­banken aus den Großbanken, den Regionalbanken und sonstigen Kreditbanken, den Zweigstellen ausländischer Banken sowie den Privatbankiers zusammen. Sie sind privatrechtlich organisiert und firmieren in der Regel als AG, KGaA, GmbH, Perso­nengesellschaften sowie Einzelfirmen. Im Vordergrund ihrer Geschäftstätigkeit steht die Gewinnmaximierung als zentrale Zielsetzung. Mit der Deutschen Bank AG, der Commerzbank AG, der HypoVereinsbank AG und der Deutschen Postbank AG gibt es vier Großbanken in Deutschland. Ihr Filial- und Zweigstellennetz ist auf das ge­samte Bundesgebiet ausgedehnt. Darüber hinaus sind sie international tätig und an den wichtigen Finanzmärkten der Welt über Zweigstellen, Repräsentanzen, Tochter­gesellschaften sowie Beteiligungen vertreten. Als international aufgestellte Dienst­leistungsunternehmen konzentrieren sich die Großbanken neben dem Kundenge­schäft vor allem auf Kapitalmarktgeschäfte wie z.B. das Wertpapieremissionsge­schäft und das Konsortialkreditgeschäft. Des Weiteren verfügen sie über Beteiligun­ gen an Industrieunternehmen und sind somit die Hausbanken der großen deutschen Industriekonzerne.[24]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1 Das deutsche Geschäftsbankensystem

Quelle: In Anlehnung an Sauter, W. (2010): S. 20; Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A./ Weber, M. (2010): S. 31.

Die Regionalbanken unterscheiden sich von den Großbanken dadurch, dass ihre Geschäftstätigkeit in den meisten Fällen auf ein bestimmtes geographisches Gebiet beschränkt ist. Die größeren Regionalbanken streben jedoch eine bundesweite Prä­senz sowie eine Ausdehnung ihrer Tätigkeit im Ausland an. Bezüglich ihres Ge­ schäftsinhalts und ihrer Bedeutung sind sie mit den Großbanken vergleichbar. Zu dieser Gruppe werden z.B. die Aareal Bank AG sowie die Privatbankiers gerechnet. Aufgrund der regional beschränkten Geschäftstätigkeit besitzen sie im Gegensatz zu den Großbanken jedoch den Vorteil, dass sie die aktuelle Wirtschaftssituation in der Region kennen und einen engeren Kontakt zu den ortsansässigen Unternehmen ha­ben. Dies kann auch nachteilig sein, da sie von der Wirtschaftstruktur in der jeweili­gen Region abhängen.[25]

Die zunehmende Internationalisierung der Weltwirtschaft hat dazu geführt, dass zu­nehmend mehr ausländische Banken ihr Filialnetz durch die Eröffnung von Zweig­stellen oder Repräsentanzen sowie die Gründung von Tochterbanken in Deutschland ausgebaut haben. Die Zweigstellen ausländischer Banken befinden sich im Besitz ausländischer Kreditinstitute. Sie können in Deutschland entweder als rechtlich un­selbstständige Institute in Form von Filialen sowie Niederlassungen oder als rechtlich selbstständige Einheiten wie z.B. Tochterbanken geführt werden. Wie alle inländi­schen Banken unterliegen sie bis auf die Repräsentanzen dem Kreditwesengesetz.[26]

Die ersten Sparkassen sind im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts und am Anfang des 19. Jahrhunderts als private Vereins- und Stiftungssparkassen oder als Waisen-, Leih- und Ersparniskassen entstanden, um den Sparsinn, die Vermögensbildung und die Kreditversorgung der Bevölkerung zu fördern.[27] Sie sind zum Großteil Anstalten des öffentlichen Rechts[28], deren Eigentümer öffentlich-rechtliche Träger wie Ge­meinden, Ämter, Zweckverbände oder Länder sind. Die rechtlichen Rahmenbedin­gungen für die Sparkassen werden in den Sparkassengesetzen der Länder geregelt. Diese betonen die Hauptaufgaben, die die Sparkassen zu erfüllen haben:

- Die Erfüllung des öffentlichen Auftrages gilt als primäres Ziel;
- Die Kreditbedürfnisse der Bevölkerung ihres Geschäftsgebiets sollen befrie­digt werden, indem sie auch die mittelständischen Unternehmen und die wirt­schaftlich schwächeren Bevölkerungsschichten mit Krediten versorgen;
- Als gemeinwohlorientierte Kreditinstitute widmen sie sich der Förderung des Sparsinns, der Vermögensbildung und der sicheren Geldanlage.

Wie die anderen Kreditinstitute bieten Sparkassen eine breite Palette an Bankdienst­leistungen an. Risikoreiche Effekten- und Devisengeschäfte sowie Beteiligungen au­ßerhalb des Sparkassensektors sind nicht zulässig. Darüber hinaus wird der Wett­bewerb zwischen den Sparkassen durch das Regionalprinzip eingeschränkt. Das Regionalprinzip legt fest, dass eine Sparkasse grundsätzlich nur im Gebiet ihres kommunalen Trägers tätig sein darf.[29]

Die Landesbanken bzw. die Girozentrale, die von einzelnen oder mehreren Bundes­ländern getragen werden, erfüllen wichtige Mittlerfunktionen für die Sparkassen die­ser Länder und fungieren als deren regionale Zentralbanken. Sie wickeln den Zah­lungsverkehr zwischen den Sparkassen eines Landes ab und bieten ihnen die Mög­lichkeit, finanzielle Mittel innerhalb des Sparkassenverbundes anzulegen oder aufzu­nehmen. Ferner unterstützen die Landesbanken die Effektengeschäfte und die Ver­gabe von größeren Krediten. Als Hausbanken der Länder betreuen sie deren Bank­geschäfte und stellen ihnen Kommunalkredite bereit. Das Spitzeninstitut des deut­schen Sparkassensektors auf Bundesebene ist die sich im Besitz der Landesbanken und der Sparkassen befindliche DekaBank Deutsche Girozentrale.[30]

Die ersten Genossenschaftsbanken wurden Mitte des 19. Jahrhunderts mit dem Ziel gegründet, den Erwerb und die Wirtschaft ihrer Mitglieder zu fördern, wobei die Mit­gliedschaft durch den Erwerb mindestens eines Genossenschaftsanteils erfolgt. Ob­wohl die Förderung der Mitglieder heutzutage nicht mehr im Mittelpunkt der Ge­schäftstätigkeit von vielen Genossenschaftsbanken steht, erfolgt sie in Form von günstigen Einlagen- und Kreditkonditionen sowie jährlichen Gewinnausschüttungen. Des Weiteren können auch Nichtmitglieder alle angeboten Bankleistungen bean­spruchen und Kunden von Genossenschaftsbanken werden. Ähnlich den Sparkas­sen sind die Kreditgenossenschaften regional aufgestellt. Der Schwerpunkt ihrer Ge­schäftstätigkeit liegt auf der Kreditvergabe, die sie vorwiegend durch die Ersparnisse der Kunden refinanzieren.[31]

Der Genossenschaftssektor ist zweistufig aufgebaut. Die einzelnen Kreditgenossen­schaften (Primärbanken) sind an einem bestimmten Ort angesiedelt und den genos­senschaftlichen Zentralbanken untergeordnet. Als Zentralbanken der Genossen­schaftsbanken fungieren die WGZ-Bank und die DZ Bank, deren Aufgabe darin be- steht, den Genossenschaftsbanken Geldanlagemöglichkeiten und Refinanzierungs­mittel zur Verfügung zu stellen, den nationalen und internationalen Zahlungsverkehr abzuwickeln und die Kreditgenossenschaften im Kundengeschäftzu unterstützen.[32]

3 Corporate Social Responsibility

Der amerikanische Wirtschaftswissenschaftler und Nobelpreisträger Milton Friedman beschrieb die Verantwortung eines Unternehmens mit den Worten „There is one and only one social responsibility of [...] corporate officials: [...] to make as such money for their stockholders as possible“[33] und „The Social Responsibility of Business is to Increase its Profits.”[34] Er argumentierte, dass das Unternehmen, repräsentiert durch die Manager, vertraglich dem Shareholder Value verpflichtet ist. Folglich sei das pri­märe Ziel der Manager als Agenten im Sinne der Prinzipal-Agenten-Beziehung die Interessen der Shareholder zu vertreten.[35] Solch eine einfache Ansicht der Unter­nehmensverantwortung, die nur die Beziehung zwischen Unternehmen und den Sha- reholdern und somit nur den Shareholder Value als maximierende und entschei­dungsrelevante Größe anerkennt, ist in der heutigen Zeit nicht mehr tragbar. Denn jedes Unternehmen in einem gesellschaftlichen Kontext eingebettet ist und die Kon­sequenzen seines Unternehmertums letztlich auch von der Gesellschaft mitgetragen werden müssen. Vielmehr müssen Unternehmen nicht nur die ökonomischen und rechtlichen Verpflichtungen sondern auch die ethischen Pflichten gegenüber der Ge­sellschaft beachten.[36] Sowohl in der Literatur als auch in den wissenschaftlichen De­batten existieren unterschiedliche Ansätze der Unternehmensverantwortung wie z.B. CSR, die aus dem angloamerikanischen Raum übernommen und auf transnationaler sowie nationaler Ebene auf unterschiedlichste Art und Weise interpretiert werden.

Die Idee der Übernahme einer Verantwortung durch Unternehmen ist keineswegs eine neue, moderne Erscheinung. Bereits im antiken Griechenland teilten Unterneh­men aus philanthropischen Gründen Geld und Nahrungsmittel an die ärmeren Bevöl­kerungsschichten aus.[37] Seit langem gibt es auch in den USA kontroverse Diskussi­onen über die Rolle und Funktion von Unternehmen in der Gesellschaft. In die Kritik geraten sind vor allem ihre große Marktmacht und ihr Verhalten gegenüber verschie­denen Interessengruppen.[38] Einerseits haben Unternehmen einen positiven Einfluss auf das Wirtschaftswachstum, sichern Arbeitsplätze und investieren enorm in Um­weltschutzprojekte sowie Gesundheitsprogramme. Andererseits wird ihnen regelmä­ßig u.a. vorgeworfen zur globalen Klimaveränderung beizutragen, Menschenrechte zu vernachlässigen und Kundenmissbrauch zu betreiben. Nach diesen Überlegun­gen stellt sich die Frage, ob Unternehmen Verantwortung für ihr Handeln überneh­men oder nur eine reine Gewinnmaximierung anstreben sollen. Was bedeutet in die­sem Zusammenhang die Übernahme von Verantwortung durch Unternehmen? Was verbirgt sich genau hinter dem Begriff CSR? Diese Fragen haben sich in den ver­gangenen Jahren zu einem zentralen Thema der Unternehmenspolitik entwickelt.[39]

3.1 Entstehung und historische Entwicklung

Bereits in den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts wurde in den USA eine wissen­schaftliche Diskussion hinsichtlich der Übernahme von Unternehmensverantwortung und der damit einhergehenden Rolle der Unternehmen in der Gesellschaft entfacht.[40] Darauf aufbauend entstanden die vier Konzepte CSR1 bis CSR4. Diese stellen einen Meilenstein der CSR-Forschung dar. Von I960 bis in die späten 1970er Jahre rückte das CSR1-Konzept ins Zentrum der wissenschaftlichen Diskussion. Im Vordergrund dieses Ansatzes, der Unternehmen als Teil der Gesellschaft betrachtet, stehen die Verpflichtung bzw. die Verantwortung von Unternehmen gegenüber der Gesellschaft. Aufgrund der Tatsache, dass Unternehmen auch nicht-monetäre gesellschaftliche Leistungen in Anspruch nehmen, sollten sie sich entsprechend diesem Ansatz ver­antwortlich gegenüber der Gesellschaft zeigen und aus ethischen Gründen ihren Ein­fluss auf die Gesellschaft beachten. Dieser Grundgedanke, der in den Publikationen zahlreicher Autoren wiedergegeben wurde, begründete den Ausgangspunkt der CSR-Idee und stellt deren normatives Fundament dar.[41]

In der wissenschaftlichen Diskussion wird Bowen (1953) mit seiner Publikation[42] „So­cial Responsibilities of the Businessmen“ als Begründer der CSR angesehen, obwohl Carroll darauf verweist, dass die ersten Ansätze zur Diskussion der Social Responsi­bility (SR)[43] schon in den 1930er und den 1940er Jahren erschienen. Angesichts der Überzeugung, dass die Wirtschaft in vielen Bereichen einen großen Einfluss auf das Leben der Menschen hat, betonte Bowen in seiner Arbeit die Verpflichtungen der Unternehmen. Seinen Überlegungen lag die Erwartung zugrunde, dass die soziale Verantwortung der Unternehmer sich an den gesellschaftlichen Erwartungen und Werten ausrichten sollte.[44]

In den 1960er Jahren bemühten sich weitere Autoren, den Begriff CSR weiterzuent­wickeln und genauer zu definieren. Von besonderer Bedeutung sind die Beiträge von Keith Davis und Joseph W. McGuire. Schon damals wurde Davis mit seiner Sicht­weise über den Zusammenhang zwischen Social Responsibility und Business Power bekannt. Er wies darauf hin, dass CSR dem Unternehmen langfristig wirtschaftliche Vorteile bringen könne. McGuire spezifizierte die Verantwortung von Unternehmen in seinem Buch „Business and Society“. In diesem Zusammenhang betonte er, dass die Unternehmensverantwortung über die ökonomischen und rechtlichen Verpflichtun­gen eines Unternehmens hinausgehe.[45]

Im Jahre 1979 entwickelte Carroll das Pyramidenmodell, das bis dahin die ausführ­lichste Definition von CSR lieferte und das heute noch weit verbreitet ist. In diesem Modell identifiziert er vier Ebenen der gesellschaftlichen Unternehmensverantwor­tung, die er in eine feste hierarchische Grundsystematik bringt. Neben der ökonomi­schen Verantwortung und der Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen be­inhaltet das Konzept auch die Übernahme einer ethischen und philanthropischen Verantwortung durch die Unternehmen.[46]

Seit Mitte der 1970er Jahre wurde ergänzend zu dem ursprünglichen Ansatz das Konzept CSR2 (Corporate Social Responsiveness) eingeführt. Es wurde aus der Er­kenntnis abgeleitet, dass Unternehmen, die die oben dargestellte Verantwortung wahrnehmen, ihr Verhältnis zur Gesellschaft aktiv gestalten können. CSR2 setzt al­lerdings entsprechende interne Analysen, Zielsetzungen und Planungsprozesse vo­raus. Im Vergleich zu den Studien zu CSR1 orientieren sich die im Rahmen dieses Konzeptes durchgeführten Untersuchungen stärker an der Praxis. Heutzutage wer­den die beiden Konzepte nicht mehr voneinander unterschieden.[47] Am Ende der 1980er Jahre erweiterte Frederick das Konzept durch die Ansätze des CSR3 (Corpo­rate Social Rectitude) und CSR4 (Cosmos, Science, Religion), die sich weder in der Theorie noch in der Praxis etablieren konnten und daher in der vorliegenden Arbeit nicht näher betrachtet werden.[48]

In Europa wurde CSR zuerst nur in Großbritannien und später, zu Beginn des 21. Jahrhunderts, in der Europäischen Union (EU) aufgegriffen. Die EU entwickelte ihre eigene Konzeption zur CSR, die sie im Jahre 2001 im sogenannten EU-Grünbuch „Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen“ veröffentlichte. Das Ziel dieser Initiative bestand darin, eine ausführliche Diskussion in Gang zu setzen, wie die EU die soziale Unternehmensverantwortung auf europäi­scher sowie internationaler Ebene fördern kann. Die darin enthaltenen Versuche, den Begriff der CSR genauer zu definieren, sind jedoch bisher lediglich in Europa akzep­tiert.[49]

3.2 Definition und Begriffsabgrenzung

Aufgrund der historischen und gesellschaftlichen Entwicklung und der verschiedenen Erwartungen von Share- und Stakeholdern hat sich das Verständnis von CSR im Laufe der Zeit verändert. Demzufolge existiert bis heute keine einheitliche Definition für diesen Begriff. Immer wieder hat es seitens internationaler Organisationen Be­strebungen gegeben, eine Standardisierung des CSR-Begriffs vorzunehmen. Jedoch werden in Abhängigkeit von den divergierenden Interessen der jeweiligen Akteure der CSR unterschiedliche Elemente zugesprochen. Hierbei sei angemerkt, dass es in der Literatur zunehmend die Tendenz gibt, CSR zu Corporate Responsibility (CR) zusammenzufassen und sogar synonym zu verwenden.[50] Matten und Palazzo sind sogar zu dem Schluss gekommen, dass das CSR-Konzept vor allem in Europa auf Grund der linksgerichteten Konnotation des Wortes „social“ nur als CR auftaucht.[51]

Die Vielfalt an ähnlichen Konzepten in der Literatur wie zum Beispiel Corporate Sus­tainability (CS), Corporate Citizenship (CC), Corporate Governance (CG) erschweren einerseits die Meinungsbildung über die Spezifikation der CSR-Aktivitäten. Anderer­seits trägt die Abgrenzung von diesen verwandten Konzepten zu einem besseren Verständnis des CSR-Begriffs bei. Diese Begriffe werden häufig fälschlicherweise synonym für CSR verwendet.[52] Das CSR ist eher das wesentlich breitere Konzept, wie es aus der Abbildung 2 ersichtlich wird, das auf Nachhaltigkeit, CC und CG be­ruht und deren ökonomische, ökologische und soziale Elemente der Verantwortung mit einschließt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Corporate Social Responsibility Konzept

Quelle: Bassen, A. / Jastram, S. / Meyer, K. (2005): S. 235.

3.2.1 Corporate Social Responsibility

Speziell in Europa hat sich die Definition der Europäischen Kommission etabliert. Gemäß dem im Jahr 2001 veröffentlichten Grünbuch ist CSR ein „Konzept, das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Um­weltbelange in ihre Unternehmenstätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern zu integrieren.“[53] Im Vordergrund dieser Überlegung steht die freiwillige Selbstverpflichtung von Unternehmen und nicht die Einhaltung von gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Unternehmen gelangen mehr und mehr zur Erkenntnis, dass die Investitionen in Humankapital, in die Umwelt sowie in die Verbesserung der Beziehungen zu den internen und externen Stakeholdern auch einen Teil der Unter­nehmensaufgabe darstellen. Die Durchführung solcher Investitionen wie z.B. Ausbil­dung der Mitarbeiter und Nutzung von umweltverträglichen Technologien kann die Wettbewerbsfähigkeit stärken, die Produktivität erhöhen und damit zur Erzielung ei­nes höheren Gewinns führen.[54]

[...]


[1] Vgl. Taubken, N. / Schindler, D. / Prigge, S. (2013): S.11; Fabisch, N. (2005): S. 2.

[2] Vgl. Raab, G. / Urbanek, D. (2005): S. 146 f.

[3] Vgl. Schwiete, M. (1998): S. 115ff.

[4] Vgl. Schumpeter, J.A.(1961): S. 103.

[5] Vgl. Hoepner, A. G. F. / Wilson, J. O. S. (2012): S. 427.

[6] Vgl. Tolksdorf, M. (2010): S. 5.

[7] Richard, W. / Mühlmeyer, J. (2005): S. 15.

[8] Vgl. Eilenberger, G. (2012): S. 30.

[9] Vgl. Richard, W. / Mühlmeyer, J. (2005): S. 15; Eilenberger, G. (2012): S. 30.

[10] Vgl. Becker, P. / Peppmeier, A. (2011): S. 22.

[11] Vgl. Sauter, W. (2010): S. 16; Becker, P./Peppmeier, A. (2011): S. 22.

[12] Vgl. Becker, P. / Peppmeier, A. (2011): S. 23.

[13] Vgl. Sauter, W. (2010): S. 16; Becker, P./Peppmeier, A. (2011): S. 24.

[14] Vgl. Bundesministerium der Justiz (1961): o.S.

[15] Zur näheren Betrachtung der verschiedenen Bankleistungen sei auf Eilenberger, G. (2012): S. 11 ff. hingewiesen.

[16] Vgl. Eilenberger, G. (2012): S. 171 f.; Schierenbeck, H. / Hölscher, R. (1998): S. 16 f.

[17] Eilenberger, G. (2012): S. 172; Eine Abbildung mit näherer Betrachtung der Typen von Bankleistun­gen befindet sich im Anhang 2 der vorliegenden Arbeit. Für eine ausführliche Erklärung der einzelnen Haupttypen sei auf Eilenberger, G. (2012): S. 172 ff. verwiesen.

[18] Vgl. Stafflage, A. (1996): S. 6; Schierenbeck, H. / Hölscher, R. (1998): S.16 f.

[19] Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2010): S. 29 f.; Schierenbeck, H. / Hölscher, R. (1998): S. 51.

[20] Vgl. Richard, W. / Mühlmeyer, J. (2005): S. 17.

[21] Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2010): S. 30.

[22] Vgl. Barthruff, C. / Sander, C. (2012): S. 8.

[23] Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2010): S. 30.

[24] Vgl. Becker, P. / Peppmeier, A. (2011): S. 84 f.; Sauter, W. (2010): S. 20 f.; Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A./Weber, M. (2010): S. 34.

[25] Vgl. Becker, P. / Peppmeier, A. (2011): S. 85; Sauter, W. (2010): S. 21; Schierenbeck, H. / Höl­scher, R. (1998): S. 70.

[26] Vgl. Becker, P. / Peppmeier, A. (2011): S. 85.

[27] Vgl. Wandel, E. (1998): S. 3; Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A./Weber, M. (2010): S. 36.

[28] Es existieren auch sogenannte freie Sparkassen in privatrechtlicher Form, vgl. Eilenberger, G. (2012): S. 118.

[29] Vgl. Becker, P. / Peppmeier, A. (2011): S. 86.

[30] Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2010): S. 38 f.; Becker, P. / Peppmeier, A. (2011): S. 86.

[31] Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2010): S. 39.

[32] Vgl. Becker, P. / Peppmeier, A. (2011): S. 87 f.

[33] Friedman, M. (1962): S. 133.

[34] Friedman, M. (1970): o.S.

[35] Vgl. Friedman, M. (1970): S. 3.

[36] Vgl. Smith, N. G. / Bhattacharya, C. B./Vogel, D./Levine, D. I. (2010): S. 163.

[37] Vgl. Loew, T. / Ankele, K. / Braun, S. / Clausen, J. (2004): S.18.

[38] Vgl. Frederick, W. / Davis, K. / Post, J. (1988): S. 27 f.

[39] Vgl. Crane, A. / Matten, D. (2007): S. XVII.

[40] Eine Abbildung, die die historische Entwicklung von CSR veranschaulicht, befindet sich im Anhang 3.

[41] Vgl. Loew, T. / Ankele, K. / Braun, S. / Clausen, J. (2004): S. 7 f.

[42] Zur ausführlichen Entwicklung und Übersicht über die verschiedenen Publikationen der CSR sei auf (Carroll, A. B. (1999)verwiesen.

[43] Zu dieser Zeit wurde der Begriff SR als Vorläufer des CSR-Begriffs im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet.

[44] Vgl. Carroll, A. B. (1999): S. 268ff.

[45] Vgl. Carroll, A. B. (1999): S. 270 ff.

[46] Vgl. Loew, T. / Ankele, K. / Braun, S. / Clausen, J. (2004): S. 21.

[47] Vgl. Loew, T. / Ankele, K. / Braun, S. / Clausen, J. (2004): S. 8; Steurer, R. / Langer, M. E. / Konrad, A. / Martinuzzi, A. (2005): S. 265.

[48] Vgl. Loew, T. / Ankele, K. / Braun, S. / Clausen, J. (2004): S. 22.

[49] Vgl. Loew, T. / Ankele, K. / Braun, S. / Clausen, J. (2004): S. 24; Kommission der Europäischen Gemeinschaften (2001): S. 25.

[50] Vgl. Kirchhoff, K. R. (2006): S.17.

[51] Vgl. Matten, D./ Palazzo, G. (2008): S. 51.

[52] Vgl. Grewe, W. / Löffler, J. (2006): S. 4 ff.

[53] Kommission der europäischen Gemeinschaften (2001): S. 7.

[54] Vgl. Kommission der europäischen Gemeinschaften (2001): S. 7 f.

Excerpt out of 84 pages

Details

Title
Corporate Social Responsibility im Bankensektor
College
University of Leipzig  (Handel und Banken)
Grade
2,0
Author
Year
2013
Pages
84
Catalog Number
V293398
ISBN (eBook)
9783656908791
ISBN (Book)
9783656908807
File size
1192 KB
Language
German
Keywords
corporate, social, responsibility, bankensektor
Quote paper
Yordanka Voynova (Author), 2013, Corporate Social Responsibility im Bankensektor, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/293398

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Title: Corporate Social Responsibility im Bankensektor



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