Kredit- und Mezzanine-Finanzierung. Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung für Jungunternehmer


Akademische Arbeit, 2013

21 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Kreditfinanzierung
2.1 Bankdarlehen
2.2 Förderdarlehen
2.2.1 ERP-Kapital für Gründung
2.2.2 ERP-Gründerkredite
2.2.3 Mikrokreditfonds
2.3 Chancen und Risiken der Kreditfinanzierung

3 Mezzanine-Finanzierung
3.1 Arten von Mezzanine-Kapital
3.2 Klassische Anwendungsbereiche
3.3 Chancen und Risiken für Gründungsunternehmen

Literaturverzeichnis (inklusive weiterführender Literatur)

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten.

1 Einleitung

Die finanzielle Absicherung und Kapitalbeschaffung ist eine der wesentlichsten Aufgaben des Jungunternehmers. Eine optimale Finanzierung bildet die Basis für den erfolgreichen Aufbau des Unternehmens.[1] Im Wesentlichen lassen sich die Finanzierungsmöglichkeiten in die Innen- und Außenfinanzierung einteilen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Finanzierungsmöglichkeiten nach der Mittelherkunft[2]

Laut dem Phasenmodell der Finanzierung fallen in der Frühphase der Unternehmens-entwicklung regelmäßige operative Verluste an, sodass eine Innenfinanzierung, also die Finanzierung durch Thesaurierung erwirtschafteter Gewinne, ausgeschlossen ist. Schlussfolgernd ergibt sich ein hoher Bedarf an Außenfinanzierung. Im Rahmen der Außenfinanzierung können Gründungs-, Aufbau- und Wachstumsinvestitionen mit Beteiligungskapital finanziert werden (Beteiligungsfinanzierung), ferner komplettiert die Kreditfinanzierung das Spektrum der möglichen Wege zur Kapitalbeschaffung. Dabei ist die Beteiligungsfinanzierung von besonderer Relevanz, da sie als Bestandteil des Eigenkapitals eine Haftungsfunktion erfüllt.[3] Es ist zu beachten, dass die Möglichkeit der Fremdkapitalausstattung durch Banken von einer ausreichenden Finanzierung mit Eigenkapital abhängig ist.[4] Weiterhin stellt die Mezzanine-Finanzierung eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital dar.

Die Finanzierungsarten Eigen- und Fremdkapital können anhand der mit einem Finanzierungstitel verbundenen Rechten und Pflichten, welche mit der Bereitstellung des Kapitals verknüpft sind, typologisiert werden.[5] Abbildung 2 zeigt die wesentlichen idealtypischen Unterscheidungen von EK und FK.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Unterschiede Eigen- und Fremdkapital[6]

2 Kreditfinanzierung

Die Kreditfinanzierung basiert grundsätzlich auf der Aufnahme von Krediten und somit auf einen Bereich der Fremdfinanzierung.[7] In Deutschland ist sie insbesondere bei der Wachstumsfinanzierung weit verbreitet. Jungen Unternehmen fällt es trotzdem schwer Fremdkapital von Kreditinstituten zu erhalten. Dies resultiert meistens aus einer zu geringen Eigenkapitalausstattung und eines erheblichen Risikos des Vorhabens. Demzufolge gewähren Banken, gerade in der Frühphase der Unternehmensentwicklung, Kredite nur gegen Sicherheiten wie Bürgschaften. Die öffentliche Hand erkannte dieses Problem und initiierte Förderprogramme.[8] Im Folgenden werden Bank- und Förderdarlehen näher erläutert.

2.1 Bankdarlehen

Darlehen von Banken werden in der Regel als mittel- oder langfristige Kredite mit Laufzeiten von bis zu 35 Jahren ausgegeben. Ein Darlehen beruht immer auf einem schuldrechtlichen Vertrag. Dabei schuldet der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer die Auszahlung des vereinbarten Darlehens. Im Gegenzug ist der Darlehensnehmer zur fristgerechten Rückzahlung des gesamten Betrages und der Zahlung der Darlehenszinsen in voller Höhe verpflichtet.[9]

Bankdarlehen werden dem Unternehmen nach dem Grundsatz der Fristenkongruenz für mittel- bis langfristige Verwendungen zur Verfügung gestellt. Zumeist handelt es sich um langlebige Investitionsgüter wie Immobilienobjekte oder Maschinen.[10]

Die Kredite können einerseits als Abzahlungskredite vereinbart werden, die konstante Tilgungsraten und eine dementsprechende sinkende Zinslast im Zeitablauf beinhaltet. Andererseits kann ein Annuitätenkredit abgeschlossen werden, welcher konstante Summen aus Zinsen und Tilgung für die gesamte Laufzeit des Kredites vorschreibt. Bei Gründungsunternehmen besteht wegen den hohen Verlusten zu Beginn des Vorhabens das Bestreben, den Kapitaldienst in den ersten Jahren möglichst gering zu halten. Aus diesem Grund werden Bankdarlehen in Rahmen der Gründungsfinanzierung in den ersten Jahren mit einer tilgungsfreien Zeit vereinbart, um Liquiditätsabflüsse in der Frühphase zu verhindern.[11]

Neben Zinsen sind bei Krediten für die Gründungsfinanzierung insbesondere weitere Kreditkosten zu berücksichtigen. Weitere Belastungen sind:

- Disagio
- Bearbeitungsgebühr
- Bereitstellungsgebühr
- Provision[12]

Ein weiterer wichtiger Aspekt für Banken sind die zu stellenden Sicherheiten. Dies können zum Beispiel sein:

- Hypotheken oder Grundschulden auf Grundstücke und Gebäude
- Sicherungsübereignung von Maschinen, Anlagen oder Warenbeständen
- Persönliche Bürgschaften durch Gründer, Bürgschaftsbanken, öffentliche Hände, Privatpersonen
- Verpfändung von Wertpapieren, Edelmetallen, Warenbeständen
- Abtretung von Forderungen (Zessionen)[13]

Für die Kreditwürdigkeitsprüfung eines jungen Unternehmens ist ein detaillierter Businessplan von essentieller Bedeutung. Im Normalfall greift die Bank dann auf Vergleichszahlen der jeweiligen Branche zurück und führt ein Benchmarking durch. Hierbei handelt es sich um Kennziffern wie Eigenkapitalquote, Liquidität, Rentabilität etc. Da besonders junge Unternehmen keine positive Kennziffern vorweisen können, stellt dies ein wesentliches Hindernis dar ein Problem dar.[14]

Besondere Umstände bereiten innovative Technologieunternehmen, da Kreditinstitute oft über kein Vergleichsmaterial verfügen und auch personell nicht zur Beurteilung innovativer Gründungskonzepte ausgestattet sind. In diesen Fällen ist es hilfreich Banken Gutachten von renommierten, neutralen Instituten vorzulegen als auch Referenzen vorzuzeigen.[15]

2.2 Förderdarlehen

Eine weitverbreitete Fördermaßnahme auf Seiten des Fremdkapitals sind die Förderdarlehen, welche für Gründer mit vorteilhaften Konditionen verbunden sind. Sie zeichnen sich meist durch eine niedrige und langfristig fixierte Verzinsung, eine überdurchschnittliche Laufzeit oder Tilgungsstundungen aus. Auf diese Weise wird Gründern vor allem in der Frühphase des Unternehmens der notwendige finanzielle Spielraum ermöglicht. In der Regel stellt den Antrag für ein Förderdarlehen die jeweilige Hausbank, die aufgrund der Attraktivität der Haftungsfreistellungen davon profitiert. Gründer sollten sich somit gut auf ein Bankgespräch mithilfe eines Businessplans vorbereiten, denn letztlich entscheidet die Bank über die Weiterleitung des Förderantrages.[16] Im Folgenden werden die wesentlichen Förderdarlehen kurz vorgestellt.

2.2.1 ERP-Kapital für Gründung

Bei dem „ERP-Kapital für Gründung“ handelt es sich um ein Darlehen von maximal 500.000 Euro mit Eigenkapitalcharakter. Durch das Förderprogramm werden Gründungs- und Investitionsvorhaben gefördert, die eine nachhaltige und selbstständige Existenz erwarten lassen. Durch den Eigenkapitalcharakter wird die Eigenkapitalquote gestärkt und eine zusätzliche Fremdkapitalaufnahme erleichtert. Eine wesentliche Voraussetzung sind neben einem erfolgreichen Gespräch mit der Hausbank die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von mindestens zehn Prozent. Zudem werden von dem Gründer fachliche und kaufmännische Qualifikationen gefordert, sowie ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit. Den Maximalkreditbetrag erhält man bei einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren ohne die banküblichen Sicherheiten (Zinsbindung 10 Jahre, Tilgungsfreiheit 7 Jahre). Der Zinssatz ist abhängig von der Kredithöhe und -menge.[17]

2.2.2 ERP-Gründerkredite

Der ERP-Gründerkredit besteht aus zwei Programmen. Mit dem ERP-Gründerkredit „StartGeld“ werden vor allem Existenzgründer und Freiberufler mit kleinvolumigen Vorhaben von bis zu 100.000 Euro gefördert. Der ERP-Gründerkredit „Universell“ zielt dagegen mit einem Kredithöchstbetrag von zehn Millionen Euro auf größere Gründungsvorhaben ab.[18] Die Durchführung erfolgt dabei von der KfW-Bankengruppe, wobei der Weg der Förderung über die Hausbank des Unternehmers führt.[19]

Das Ziel des StartGeld-Programms ist die Förderung von Existenzgründern und jungen Unternehmen in Deutschland durch zinsgünstige Kredite für Investitionen und Betriebsmittelaufwand mit kleinem Volumen. Finanziert wird mit Beträgen von bis zu 100.000 Euro (davon maximal 30.000 Euro für Betriebsmittel) bei einer maximalen Laufzeit von zehn Jahren, wobei in den ersten zwei Jahren keine Tilgung erfolgen kann. Ein Eigenkapital ist dagegen nicht von Nöten, jedoch muss der Gründer neben persönlichen Voraussetzungen die Definition der EU für ein KMU erfüllen, sowie zum Zeitpunkt der Darlehensvergabe weniger als drei Jahre auf dem Markt Bestand haben.[20]

Da die Gründungsfinanzierung für die Kreditinstitute ein risikoreiches Geschäft darstellt, entlastet das ERP-Programm die durchleitenden Kreditinstitute beim ERP-Gründerkredit „StartGeld“ durch eine Haftungsfreistellung von 80%, sodass ein einfacher Zugang und günstigere Zinssätze realisiert werden können. Planungssicherheit schafft zudem der jährlich feste Zinssatz.[21]

Das Universell-Programm gilt für die gleichen Förderzwecke wie das StartGeld-Programm, allerdings liegt hier der Kredithöchstbetrag bei zehn Millionen Euro. Dies hat zur Folge, dass im Vergleich zum ERP-Gründerkredit „StartGeld“ die Zinsen risikoabhängig sind. Das Kreditausfallrisiko trägt in diesem Förderprogramm allein die jeweilige Hausbank des Unternehmers. Die Höhe des Risikos und den Zinssatz legt somit ebenfalls die Hausbank fest. Es werden die Bonität des Gründers, die wirtschaftlichen Verhältnisse und der Wert der verfügbaren Sicherheiten berücksichtigt. Die maximale Laufzeit beläuft sich auf 20 Jahre mit Zinsbindung, wobei in den ersten drei Jahren keine Tilgungszahlungen erfolgen können.[22]

2.2.3 Mikrokreditfonds

Mit dem „Mikrokreditfonds Deutschland“ verfolgt die Bundesregierung das Ziel der Verbesserung der Finanzierung von Klein- und Gründungsunternehmen. Die zur Verfügung gestellten Mittel werden aus dem Europäischen Sozialfonds und dem Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finanziert. Für Gründer, die kleine Beträge bis maximal 20.000 Euro benötigen oder keine Sicherung gegenüber Banken aufweisen können, bietet der Fonds eine Alternative zu den bisher genannten Programmen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Zinsen vergleichsweise hoch sind. Anders als bei den Förder-programmen der KfW-Gruppe dient als Ansprechpartner nicht die Hausbank, sondern eines von 50 Mikrofinanzinstituten in Deutschland. Diese bieten weiterhin gebührenfreie Kreditvermittlung und Beratung während der Laufzeit an.[23]

2.3 Chancen und Risiken der Kreditfinanzierung

Für langfristige Investitionen mit hohem Kapitalbedarf bietet die Kreditfinanzierung optimale Voraussetzungen für ein Unternehmenswachstum. Gegen eine regelmäßige Zinszahlung ermöglicht diese dem Gründer, ohne Abgabe von jeglichen Mitspracherechten, sein Vorhaben zu finanzieren. Auch in konjunkturell schwierigen Phasen bietet ein kurzfristiges Darlehen die Chance, jene zu überstehen. Im Fall einer guten Bonität können Kreditnehmer sogar auf niedrige Kapitalkosten hoffen. Diese Kosten gehören zu den Betriebsausgaben, sodass sie sowohl gewinn- als auch steuermindernd sind.[24]

Demgegenüber steht das mögliche Risiko der Finanzierungskosten. Die exakt festgelegten und regelmäßigen Zinstilgungen belasten dabei die Liquidität des Unternehmens. Kommt also ein Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann von Seiten des Kreditgebers der Kreditvertrag fristlos gekündigt werden. Ein weiteres Risiko ist das Stellen von Kreditsicherheiten. Bei höheren Kreditsummen können junge Unternehmen leicht in eine Abhängigkeit vom Kapitalgeber geraten. Dieser beansprucht somit wichtige Kontrollrechte oder sogar Mitspracherecht, ohne unternehmerische Verantwortung und jegliches Risiko zu übernehmen.[25]

[...]


[1] vgl. Komenda 2008, S. 1

[2] Quelle: Engelmann 2000, S. 18

[3] vgl. Engelmann 2000, S. 18f.

[4] vgl. Stiller 2013a

[5] vgl. Steiner 2012, S. 454

[6] Quelle: Nathusius 2001, S.19

[7] vgl. Stiller 2013b

[8] vgl. Heitzer S.21

[9] vgl. Woytt 2009, S. 19

[10] vgl. Nathusius 2001, S. 100

[11] vgl. Nathusius 2001, S. 100f.

[12] Nathusius 2001, S. 100

[13] Nathusius 2001, S. 101

[14] vgl. Nathusius 2001, S. 102f.

[15] vgl. Nathusius 2001, S. 103

[16] vgl. Vogelsang; Fink; Baumann 2013, S. 111

[17] Vgl. KfW-Gruppe 2013b

[18] vgl. KfW-Gruppe 2013a

[19] vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 2013a

[20] vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 2013a

[21] vgl. KfW-Gruppe 2013a

[22] vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 2013a

[23] Vgl. Collrepp 2011, S. 464

[24] vgl. Thiele 2005, S. 20

[25] vgl. Kislat 2005, S. 77f.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Kredit- und Mezzanine-Finanzierung. Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung für Jungunternehmer
Hochschule
International School of Management, Standort Dortmund
Note
1,7
Autor
Jahr
2013
Seiten
21
Katalognummer
V289174
ISBN (eBook)
9783656893332
ISBN (Buch)
9783668074989
Dateigröße
600 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
kredit-, mezzanine-finanzierung, möglichkeiten, kapitalbeschaffung, jungunternehmer
Arbeit zitieren
Jakob Schelenberg (Autor:in), 2013, Kredit- und Mezzanine-Finanzierung. Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung für Jungunternehmer, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/289174

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