Induktives und deduktives Criminal Profiling im Vergleich


Akademische Arbeit, 2004

33 Seiten, Note: 1,5 (CH:5,5)


Leseprobe


Inhalt

I. PROFILING METHODEN
1. Induktives Profiling
1.1. Intuition, Vorwissen und Verhaltenssyndrome.
1.2. Statistisch-Empirische Modelle.
1.3. Die klassischen FBI-Typologien.
1.4. Die Harbort-Studien.
1.5. Kritik an der induktiven Profilerstellung.
2. Deduktives Profiling
2.1. Theoretische Annahmen zur deduktiven Profilerstellung.
2.2. Tatrekonstruktion bei der deduktiven Profilerstellung.
2.3. Hypothesentestung bei der deduktiven Profilerstellung nach Brent Turvey (1999).
2.4. Kritik an der deduktiven Profilerstellung.

II. Literaturverzeichnis (inklusive weiterführender Literatur)

I. PROFILING METHODEN

Criminal Profiling folgt keinem einheitlichen Schema. Vielmehr zeigen sich aufgrund der fachübergreifenden und eklektizistischen Entwicklung dieser Disziplin eine Vielzahl von Methoden und Modellen. Dies spiegelt sich auch in der einschlägigen Literatur wider (McGarth 2000). Trotz all der Differenzen lassen sich zwei generell unterschiedliche Philosophien herausarbeiten:

- Induktives Profiling: Profilerstellung auf Basis statistisch/empirischer Daten oder aufgrund von Erfahrungswerten und Intuition des Profilers.
- Deduktives Profiling: Profilerstellung auf Basis logischer Syllogismen, die sich aus den physischen Tatortspuren ergeben.
In der folgenden Arbeit sollen nun die beiden Methoden ausführlich erläutert und anhand von diversen Studien kommentiert werden.

1. Induktives Profiling

Induktives Profiling ist als ein Oberbegriff für eine Reihe von Subtypen zu verstehen, welcher mehrere unterschiedliche methodische Ansätze vereint (Föhl 2001). Zu diesen Ansätzen zählen zum einen die statistisch-empirischen Methoden aber auch die auf individuellem Vorwissen und Intuition basierenden Ansätze (Turvey 1999). Brent Turvey definiert die induktive Profilerstellung deshalb wie folgt:

„An Inductive Criminal Profile is one that is generalized to an individual crime from initial behavioral and demographic characteristics shared by other criminals who have been studied in the past” (Turvey 1998).

1.1. Intuition, Vorwissen und Verhaltenssyndrome.

Als Vorwissen oder Hintergrundwissen versteht man in diesem Zusammenhang das persönliche und berufliche Erfahrungswissen, welches für den Profilersteller bei seiner Tätigkeit handlungsrelevant ist (Hoffmann 2002). Ein Ermittler folgert also seine Hypothesen auf Grund von bereist bearbeiteten Fällen ohne dabei allerdings explizite statistische Daten heranzuziehen (Alison et al. 2001). Da aber jeder Ermittler seine eigenen beruflichen Erfahrungen erworben hat und somit auch die daraus abgeleiteten Heuristiken individuell sind, muss es für den wissenschaftlichen Anspruch des Profiling ein Bestreben sein, diese Disziplin zu standardisieren und transparent zu gestalten. Auf Basis gesammelten, individuellen und zum Teil auch implizitem Wissens entstanden folglich zahlreiche theoretische Modelle. Es ermöglicht meist ein tieferes Verständnis und damit einen Gewinn für die fallanalytische Arbeit, empirisch vorgefundenen Zusammenhänge durch theoretische Modelle erklären zu können (Hoffmann & Musloff 2000). Jens Hoffmann (2002) zeigt beispielsweise anhand einer Studie des FBI, dass den Überfällen von sexuell motivierten Gewalttätern, häufig eine Krise in deren persönlichen Leben vorausgeht. So lässt sich mit dem sozialpsychologischen Modell der Frustrations-Aggressions-Hypothese und deren Weiterentwicklungen derartige Prozess bei gewissen Gruppen von Tätern eingehender nachvollziehen (Hoffmann 2000).

Beim Profiling handelt es sich um eine eklektizistische Disziplin. So wird auf Theorien aus den unterschiedlichsten wissenschaftlichen Bereichen zurückgegriffen. Häufig erwähnte Modelle haben Ihren Ursprung in der Klinische Psychologie und der Psychiatrie. So wird beispielsweise der antisozialen und der narzisstischen Persönlichkeitsstörung eine grosse Bedeutung für delinquentes Verhalten zugeschrieben und das Gebiet der Paraphilien ist aufschlussreich für das Verständnis sexuell motivierter Gewaltdelikte (Comer 1999). Weitere Verhaltenskonzepte aus denen wichtige Hinweise auf die Persönlichkeit des Täters geschlossen werden, sind die Konzepte der emotionalen Wiedergutmachung, der Übertötung, der Depersonalisierung und das Konzept der Inszenierung.

(1) Das Konzept der emotionalen Wiedergutmachung („Undoing“)

Dieses Modell geht davon aus, dass ein Täter nach einem Mord aus einem Gefühl der Reue und Schuld heraus sein Verbrechen symbolisch ungeschehen machen möchte (Hoffmann & Musloff 2000). Dieser Akt zeigt sich in der Auffindungssituation des Opfers beispielsweise durch Zudecken des Leichnams, Platzierung des toten Opfers in einer schlafenden Position, Reinigung des Leichnams, Schliessen der Augen und Falten der Hände.

Harbort (1999) schlussfolgerte auf Grund einer Studie an einer Stichprobe von 234 deutschen Sexualmördern, dass in mehr als zwei Dritteln der auftretenden Fälle von emotionaler Wiedergutmachung eine Bekanntschaft zwischen Täter und Opfer herrschte. Dieses Ergebnis scheint auf den ersten Blick nicht überwältigend, kann aber im weiteren Verlauf einer empirischen Profilerstellung den Kreis der Verdächtigen erheblich einschränken.

(2) Das Konzept der Übertötung („Overkill“)

Unter dem Begriff der Übertötung versteht man die Herbeifügung exzessiver Traumata, welche die Notwendigkeit für den reinen Tötungsakt überschreiten (Douglas et al. 1992). Auf die Art der Übertötung können wichtige Informationen über die Motivation des Täters geschlossen werden. Jedoch gilt es auch bei der rechtsmedizinischen Untersuchung des Opfers zu beachten, dass die Verletzungen erst unter der Betrachtung aller bekannter Tatfaktoren interpretierbar werde. Viele Verletzungen können nämlich das Resultat von unvorhergesehenen Zufällen sein (Püschel & Schröer 2002). Püschel und Schröer (2002) beschreiben sechs Formen der Gewaltanwendung, welche auf unterschiedliche Motivationen des Täters schliessen lassen:

(a) Korrigierendes Eingreifen des Täters

Das korrigierende Eingreifen des Täters dient der Verhaltensänderung des Opfers und hat keinen bestrafenden Aspekt.

Beispiel: Dem Opfer wird mehrfach ins Gesicht geschlagen um den Aufforderungen Nachdruck zu verleihen

(b) Bestrafung und Vergeltung

Bei Bestrafungs- und Vergeltungshandlungen wird ein deutlich höheres Gewaltniveau als beim korrigierenden Eingreifen angewendet. Es geht hier nicht nur um Bestrafung aufgrund von fehlendem Gehorsam, sondern um die Vergeltung von angeblichem oder tatsächlichem Unrecht. Dabei wird dem Opfer häufig eine symbolische Rolle zugeteilt.

Beispiel: Bei einer Vergewaltigung schlägt und tritt der Täter sein Opfer so exzessiv, dass dieses an den Folgen verstirbt.

(c) Auf Kontrolle ausgerichtete Gewalt

Die auf Kontrolle ausgerichtete Gewalt wird häufig in Kombination mit korrigierender Gewalt angewendet. Sie ist ein direktes Mittel zur Unterwerfung. Das Opfer soll gezwungen werden, sich zu fügen.

Beispiel: Gewaltsames Herunterreissen der Kleidung, nachdem das Opfer sich weigert, es selbst zu tun.

(d) Vorsichtsmassnahmen

Zu der Kategorie der Vorsichtsmassnahmen zählen Verletzungsmuster, die mit Absicht zugefügt werden um die Ermittlungsarbeiten oder die Identifizierung des Opfers zu erschweren und Spuren zu beseitigen.

Beispiel: Beibringen von Pulsaderschnitten um einen Suizid vorzutäuschen.

(e) Experimentelle Gewalt

Die Form der experimentellen Gewalt bezeichnet Gewaltanwendung, die nicht-aggressive, psychologische, fantasiebezogene Bedürfnisse des Täters befriedigt. In der Regel spielen hierbei sexuelle Bedürfnisse eine Rolle, welche postmortal ausgelebt werden. Zu dieser Kategorie zählen auch die Formen der offensiven, postmortalen Leichenzerstückelungen.

Beispiel: Zufügen postmortaler Bissverletzungen.

(f) Sexuell orientierte Gewalt

Durch sexuell orientierte Gewalt befriedigt der Täter primär seine sexuellen Bedürfnisse. Die dabei auftretenden Verletzungen müssen jedoch nicht zwangsläufig auf den Genitalbereich beschränkt sein.

Beispiel: Aufwendiges Fesseln und Fotografien des Opfers in einer für den Täter bedeutsamen Pose.

Es besteht jedoch immer die Möglichkeit, dass eine bestimmte Verhaltensweise des Täters mehrere, unterschiedliche Motive beinhalten kann. Das Übertöten als Ausdruck von Wut und Aggression kann einerseits, wie die emotionale Wiedergutmachung, auf eine Vorbeziehung zwischen Täter und Opfer hinweisen und andererseits aber auch auf ein aus dem Ruder gelaufenes Bereicherungsdelikt, begangen von einem jungen Täter, der möglicherweise zum Zeitpunkt der Tat unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand (Hoffmann 2002).

(3) Das Konzept der Depersonalisierung

Von Depersonalisierung spricht man dann, wenn der Täter mittels Gewalt versucht, die physische Identität seines Opfers zu nehmen (Turvey 1999). Sei es durch heftige Schläge oder Verletzungen im Gesichtsbereich oder subtilere Handlungen wie die Positionierung des Opfers in Bauchlage oder das Verdecken des Gesichtes mit einem Tuch. Fälle von Depersonalisierungen sprechen dafür, dass das Opfer für den Täter symbolisch eine Person seiner Biographie repräsentiert, die ihm aus seiner Perspektive Stress oder Leiden bereitet hat. Andererseits kann es sein, dass hier ein Täter versucht, das Opfer zu seiner Projektionsfläche für zuvor ausgearbeitete Fantasien zu machen (Hoffmann 2002).

Wie auch bei dem Konzept der emotionalen Wiedergutmachung schon zu sehen ist, finden auch hier die Theorien der Psychoanalyse einen grossen Anteil. Die emotionale Wiedergutmachung entspricht dem Abwehrmechanismus des „ungeschehen machen“; die Depersonalisierung kann als Abwehrmechanismus „Projektion“ verstanden werden (Hoffmann 2002).

(4) Das Konzept der Inszenierung

Dieses Konzept beschreibt die willentliche Veränderung des Tatorts („staging“) (Föhl 2001). Das Verhalten äussert sich beispielsweise im Umpositionieren des Opfers, Bedecken des Opfers, oder nachträgliches Anziehen des Opfers. Die Motivation in einer Inszenierung kann darin liegen, die Polizei in die Irre zu lenken. Dieses Verhalten kann auf eine vordeliktische Täter-Opfer-Beziehung hindeuten (Ressler 1988).

Die bis dato genannten Konzepte und Heuristiken basieren in der Regel nicht auf statistisch erhobenen Daten, sondern entspringen den individuellen Erfahrungen der einzelnen Profiler. Im folgenden Kapitel werden nun die Erkenntnisse aus der empirisch-statistischen Forschung erläutert.

1.2. Statistisch-Empirische Modelle.

Die Vorhersage von Tätermerkmalen ist bei der statistischen Argumentation eine Frage von Wahrscheinlichkeiten. Die Grundüberlegung ist dabei, dass ein Raster einen Tatverdächtigen nicht detailliert beschreibt, sondern eine sinnvolle und vertretbare Eingrenzung des Kreises der potentiell verdächtigten Personen ermöglicht (Harbort 1997). Die Generierung empirischer Tätermodelle ist vergleichbar mit dem Diagnostischen Manual DSM IV der APA (APA 1994). Auch hier werden auftretende Symptome in Abhängigkeit von qualitativen und quantitativen Faktoren einem Syndrom zugeordnet. Im weiteren Verlauf sollen nun die klassischen und modernen Modelle genauer vorgestellt werden.

1.3. Die klassischen FBI-Typologien.

Mit der Einführung der „FBI-Modelle“ wurden täterspezifische Verhaltensweisen erstmals statistisch erfasst und ausgewertet. Dabei wurden mit der Sexualmörder-Typologie und der Vergewaltiger-Typologie zwei klassische Modelle geschaffen, welche auch heute in Fachkreisen immer noch Beachtung finden (Hoffmann 2002). Ferner bildeten sie die Ausgangsbasis für weitere Forschungsarbeiten.

(1) Die Sexualmörder-Typologie

Unter der Leitung der Profiling-Pioniere Robert Ressler und James Douglas entwickelte die Spezialeinheit BSU, eine Abteilung des FBI, zu Beginn der 1980´er Jahren ein dichotomes Modell zur Klassifizierung von sexuell motivierten Serienmörder (Hazlewood R. R. & Douglas J. E. 1980). Die Studie basierte auf der Untersuchung von Verhalten, Biographie und Persönlichkeit von 36 überführten, sexuell motivierten Serienmörder. Als Messinstrumente dienten dabei eigens entwickelte Fragebögen, halbstrukturierte Interviews, Polizei- und Gerichtsakten, psychiatrische und psychologische Gutachten. Ferner wurden die Daten der 118 Mordopfern herangezogen. Das Ziel dieser Studie bestand in der empirischen Darstellung der Zusammenhänge zwischen dem Täterverhalten (so wie sich dieses aus den Tatortspuren ablesen konnte) und den individuellen Charakteristika der Mörder.

Damit sollten Merkmalskategorien entwickelt werden, die es ermöglichen, aus der spezifischen Situation am Ort des Verbrechens, einen psychologischen Verhaltensabdruck des Täters herauszulesen (Ressler & Burgess 1985). Aus diesem „psychologischen Fingerabdruck“ galt es dann ein Profil für die weitere Fahndung zu erstellen.

In einer Voruntersuchung, bestehend aus informellen und unsystematischen Interviews mit den Tätern wurde eine dichotome Unterteilung in die Kategorien „organisierter Täter“ und „desorganisierter Täter“ geschaffen (Hoffmann 2002). Wie aus der Tabelle 1 zu entnehmen ist, unterscheiden sich der organisierte und desorganisierte Täter signifikant in ihrer sozialen Kompetenz. So kann der organisierte Tätertypus als durchaus gesellschaftlich angepasst betrachtet werden: er ist sozial integriert, berufstätig, hat seinen Alltag gut organisiert und ist durchaus beziehungserfahren. Diese Eigenschaften fehlen dem desorganisierten Täter im allgemeinen (Holmes & Holmes 1996).

Tabelle 1

Unterscheidung der Tätermerkmale beim organisierten und desorganisierten Tätertypus (Holmes & Holmes 1996, Hoffmann 2002).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Anmerkung. Die Unterschiede der beiden Gruppen wurden in Zahlen bestimmt. Somit waren 24 Mörder (mit 97 Opfern) organisiert und 12 Mörder (mit 21 Opfern) desorganisiert (Holmes & Holmes 1996).

Nachdem das FBI diese Unterteilung erstellte, wurden eine Vielzahl von Häufigkeiten miteinander verglichen und zahlreiche Korrelationen durchgeführt. Tabelle 2 und Tabelle 3 zeigen hier die wichtigsten Ergebnisse. Der organisierte Täter geht im allgemeinen wesentlich zielorientierter und strukturierter bei seiner Tatvorbereitung und -ausführung vor. So wird die Tat wesentlich häufiger (in 86 % aller Fälle) zuvor geplant. Auch das Vertuschen der Spuren wird signifikant häufiger vorgenommen und äussert sich im nicht-zurücklassen der Tatwaffe:

Tabelle 2

Tatortvariablen der Sexualmörder-Studie des FBI in Auszügen (Hoffmann 2002).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3

Persönlichkeitsvariablen der Sexualmörder-Studie des FBI in Auszügen (Hoffmann 2002).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3 ist eine Widerspiegelung der Ergebnisse der ersten Untersuchung (vgl. Tabelle 1): Sie zeigt zum einen die soziale Integrität des Täters einerseits und das Interesse am Ermittlungsgeschehen andererseits. Interessant ist jedoch das vermehrte Auftreten von Sexualstörungen beim organisierten Tätertypus. Diese Ergebnisse belegen aus Sicht der BSU empirisch die Validität des Konstrukts des organisierten und desorganisierten Täters und sollten ein nicht zu unterschätzendes Instrument für die weiteren Ermittlungsarbeit der Polizei sein (Hoffmann 2002).

Allerdings muss an dieser Typologie auch Kritik geübt werden. So liegt ein grundlegendes Problem in der Methodik der Studie. Es handelt sich hier um eine kleine und zudem noch hoch selektive Stichprobe. Diese besteht ausschliesslich aus überführten und geständigen sexuell motivierten Serienmördern. Es ist deshalb fraglich, inwieweit die hier erzielten Ergebnisse repräsentativ für andere Verbrechensarten sind. Weiter muss gesagt werden, dass die dichotome Einteilung ein recht künstliches Konstrukt mit grober Unterteilung ist. Die Grauzone zwischen den beiden Polen wird nicht berücksichtigt. Ausserdem bestehen nur wenig Verbindungspunkte mit der Realität (Turvey 1999).

(2) Die Vergewaltiger-Typologie

Bereits 1977 erstellte das FBI eine Vergewaltigertypologie, welche bis heute einen grossen Einfluss besitzt (Hoffmann 2002). Aufbauend auf der Grundhypothese, dass eine Vergewaltigung niemals nur sexuelle Bedürfnisse befriedigt, sondern immer auch nicht sexuelle Motive eine grundlegende Rolle spielen. Es werden dabei die Faktoren Machtausübung und Aggression als primärer Antrieb eines jeden sexuellen Überfalls betrachtet (Hoffmann 2002).

(a) Der machtmotivierte, selbstunsichere Vergewaltiger (Typ Machtbestätigung)

Motiv: Er versucht durch die Tat Selbstsicherheit zu gewinnen um sich seiner Männlichkeit zu vergewissern.

Tatverhalten: Er zeigt wenig physische Gewalt, lauert seinem Opfer auf und nimmt persönliche Gegenstände („Souvenirs“) aus dessen Besitz.

Persönlichkeit: Im Umgang mit Frauen gilt er als wenig kompetent. Oftmals weist dieser Typ Paraphilien wie Fetischismus oder Voyeurismus auf.

(b) Der machtmotivierte, selbstsichere Vergewaltiger (Typ Machtbehauptung)

Motiv: Er versucht durch die Tat seine Potenz und männliche Dominanz unter Beweis zu stellen.

Tatverhalten: Er bringt das Opfer unter einem Vorwand in seine Gewalt und zwingt es anschliessend zu mehrfachen sexuellen Handlungen an abgelegenen Orten.

[...]

Ende der Leseprobe aus 33 Seiten

Details

Titel
Induktives und deduktives Criminal Profiling im Vergleich
Hochschule
Universität Basel  (Institut für Psychologie)
Note
1,5 (CH:5,5)
Autor
Jahr
2004
Seiten
33
Katalognummer
V288767
ISBN (eBook)
9783656889427
ISBN (Buch)
9783656906230
Dateigröße
503 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
induktives, criminal, profiling, vergleich
Arbeit zitieren
Dr. phil. Marcel Maier (Autor:in), 2004, Induktives und deduktives Criminal Profiling im Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/288767

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