Strategische Rechtskommunikation in juristischen Auseinandersetzungen. Systematik der Litigation-PR


Bachelorarbeit, 2014

71 Seiten, Note: 1,4


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

A. Einleitung

B. Grundlagen der strategischen Rechtskommunikation (Litigation-PR)
I. Geschichte und Entwicklung von Litigation-PR
II. Ziele und Funktionen von Litigation-PR
1. Reputationsschutz
2. Außergerichtliche Einigung
3. Provokation juristischer Verfahren durch den Einsatz von Litigation-PR
III. Einfluss der Medien auf juristische Auseinandersetzungen
IV. Einsatz von Litigation-PR in juristischen Auseinandersetzungen
1. Litigation-PR im Bereich Zivilrecht
a. Litigation-PR auf Klägerseite
b. Litigation-PR auf Beklagtenseite
2. Litigation-PR im Bereich Strafrecht
V. Vorteile und Risiken durch den Einsatz von Litigation-PR
VI. Fallbeispiel aus der Praxis

C. Der Kommunikationsprozess im Einzelnen
I. Die Kommunikation unter Berücksichtigung der Individualität des Einzelfalls
II. Erstellung einer Kommunikationsstrategie
III. Die Adressaten von Litigation-PR
IV. Darstellung der für Litigation-PR nützlichen Kommunikationsformen
V. Der Einsatz des Internets für Online-Kommunikation im Rahmen von Litigation-PR
VI. Zeitliche Aspekte von Litigation-PR unter strategischen Gesichtspunkten
VII. Übersicht über die Regeln für eine erfolgreiche Litigation-PR

D. Rechtlicher Rahmen von Litigation-PR
I. Wahrheitsgemäßer Inhalt als Grundvoraussetzung von Litigation-PR
II. Rechtliche Grenzen der Litigation-PR
1. Allgemeines Persönlichkeitsrecht
2. Unschuldsvermutung, Vorverurteilung, Verdachtsberichterstattung
3. Rechtliches Gehör, Art. 103 I GG
4. Das Prozessprivileg
5. Recht auf einen gesetzlichen Richter und richterliche Unabhängigkeit
6. Umgang mit Strafakten
7. Einstellung des Verfahrens als ultima ratio
III. Rechtliche Instrumente der Litigation-PR
1. Das rechtliche Instrument der einstweiligen Verfügung
2. Das rechtliche Instrument der Strafanzeige
3. Schadensersatz

E. Fazit

Literaturverzeichnis

Boehme-Neßler, Volker

Die Öffentlichkeit als Richter? - Litigation-PR als Herausforderung für das Recht, ZRP 2009, 226

Diesbach, Martin

Litigation-PR: Gegendarstellung über Twitter - Gastbeitrag von Medienrechtler Martin Diesbach,

URL: http://blog.wiwo.de/management/2012/10/24/litigation-pr-gegendarstellung-uber- twitter-gastbeitrag-von-medienrechtler-martin-diesbach/, zuletzt aufgerufen am 24.11.13

Engel, Peter/ Scheuerl, Walter

Litigation-PR - Erfolgreiche Medien- und Öffentlichkeitsarbeit im Gerichtsprozess, Köln 2012

Friedrichsen, Gisela

Zwischenruf „Litigation-PR“ - Prozessführung über Medien?, ZRP 2010, 263

Gerhardt, Rudolf/ Zerback, Thomas/ Kepplinger, Hans Mathias

Wir Richter sind auch nur Menschen,

URL: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/jugendkriminalitaet-wir-richter-sind- auch-nur-menschen-1511214.html, zuletzt aufgerufen am 23.10.2013

Goes, Sabine

Gleiches Recht für alle,

URL: http://www.ndr.de/info/programm/sendungen/kommentare/wulff1667.html, zuletzt aufgerufen am 03.12.2013

Grimberg, Steffen

Medialer Exzess? Wulff vor Gericht,

URL: http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/hannover/wulff1717.html, zuletzt aufgerufen am 19.11.2013

Haggerty, James F.

In The Court Of Public Opinion - Winning Your Case with Public Relations, New Jersey 2003

Höch, Dominik/ Scherz, Christian

Strategische Rechtskommunikation - Grundfragen der Litigation-PR aus anwaltlicher Sicht, K&R 2013, 304

Holzinger, Stefan/ Wolff, Uwe

Im Namen der Öffentlichkeit - Litigation-PR als strategisches Instrument bei juristischen Auseinandersetzungen, Wiesbaden 2009

Jarass, Hans/ Pieroth, Bodo

Kommentar zum Grundgesetz, 12. Auflage, München 2012

Kießling, Tilmann

Die Wahrnehmung schlägt die Fakten. 5 Fakten zu Litigations Communications

URL: http://www.litigation-pr-blog.de/2009/12/22/dr-tilmann-kiesling-sanofi-aventis-die- wahrnehmung-schlagt-die-fakten-funf-thesen-zu-litigations-communications/ , zuletzt aufgerufen am 13.10.2013

Knoche, Mirko

H&M kann mithören,

URL: https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/2011/03-31/010.php, zuletzt aufgerufen am 21.10.2013

Krieger, Gerd/ Schneider, Uwe H.

Handbuch Managerhaftung, 2. Auflage, Köln 2010

Neuling, Christian-Alexander

Strafjustiz und Medien - mediale Öffentlichkeit oder „justizielle Schweigepflicht“ im Ermittlungsverfahren?, HRRS 2006, 94

Nordlohne, Jens

Bad communications always make everything worse. Litigation-PR für Juristen - Gedanken eines Kommunikationsberaters (Teil I),

URL: http://www.litigation-pr-blog.de/2010/01/18/bad-communications-always-make- everything-worse-litigation-pr-fur-juristen-gedanken-eines-kommunikationsberaters/ , zuletzt aufgerufen am 17.10.2013

Nordlohne, Jens

In eigener Sache: PR Report Award 2011 für Litigation-PR,

URL: http://www.litigation-pr-blog.de/2011/03/11/in-eigener-sache-pr-report-award-2011- fur-litigation-pr/, zuletzt aufgerufen am 04.12.2013

Nordlohne, Jens

Erst durch eine EV wird´s zur Story,

URL: http://www.litigation-pr-blog.de/2011/04/01/erst-durch-eine-ev-wirds-zur-story/ zuletzt aufgerufen am 21.10.2013

Nordlohne, Jens

In eigener Sache: PR Report Award 2011 für Litigation-PR,

URL: http://www.litigation-pr-blog.de/2011/03/11/in-eigener-sache-pr-report-award-2011- fur-litigation-pr/ , zuletzt aufgerufen am 04.12.2013

Nordlohe, Jens

Wenn der Wolf heult. Litigation-PR für Juristen - Gedanken eines Kommunikationsberaters (Teil II),

URL: http://www.litigation-pr-blog.de/2010/01/26/wenn-der-wolf-heult-litigation-pr-fur- juristen-gedanken-eines-kommunikationsberaters-teil-2/ ,zuletzt aufgerufen am 04.12.2013

Palandt, Otto (Hrsg.)

Kommentar Bürgerliches Gesetzbuch, 73. Auflage, München 2014

Petermann, Stefan/ Hohmann, Olaf

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold,

URL: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gustl-mollath-gerhard-strate-litigation-pr- verteidigung-oeffentlichkeitsarbeit-pressemitteilungen/, zuletzt aufgerufen am 24.10.2013

Porschert, Maja

Lesung zum Fall Mollath: „Im Zweifel gegen den Angeklagten“,

URL: http://www.nordbayern.de/region/schwabach/lesung-zum-fall-mollath-im-zweifel- gegen-den-angeklagten-1.3181370 ,zuletzt aufgerufen am 23.10.2013

Pruggmayer, Steffen/ Möller, Simon

Befugnisse und Verpflichtungen von Justizpressesprechern, K&R 2011, 235

Rademacher, Lars/ Schmitt-Geiger, Alexander

Litigation-PR: Alles was Recht ist - Zum systema tische n Sta nd der st ra tegi sc he n Rechtskommunikation, Wiesbaden 2012

Ritzer, Uwe

Essing muss 40.000 € zahlen,

URL: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/schmuddelfax-affaere-verfahren-eingestellt- essing-muss-euro-zahlen-1.1077519, zuletzt aufgerufen am 20.10.2013

Roxin, Claus

Strafrechtliche und strafprozessuale Probleme der Vorverurteilung, NStZ 1991, 153

Stürner, Rolf (Hrsg.)

Jauernig Kommentar zum Bürgerliches Gesetzbuch, 15. Auflage, München 2014

Wallbaum, Klaus

Für uns gibt es nur den Freispruch, Hannoversche Allgemeine Zeitung, 28.08.2013, S.3.

Wehnert, Anne

Prozessführung der Verteidigung und Medien, StV 2005,178

Wiegand, Ralf,

Wulffs zweite Chance,

URL: http://www.sueddeutsche.de/politik/anklage-gegen-ex-bundespraesident-wulffs- zweite-chance-1.1756317 ,Zuletzt aufgerufen am 03.12.2013

Wohlers, Wolfgang

Prozessuale Konsequenzen präjudizierender Medienberichterstattung, StV 2005, 186

N.N.

Das Nummernspiel, Der Spiegel, Nr. 42/1984

N.N.

Gerichtsentscheid: H&M muss Abhörmöglichkeit bei Telefonanlage abschalten,

URL: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/gerichtsentscheid-h-m-muss- abhoermoeglichkeit-bei-telefonanlage-abschalten-a-753883.html, zuletzt abgerufen am

21.10.2013

N.N.

Chronologie: Der Fall Gustl Mollath,

URL: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-chronologie-eines-streitfalls- a-912889.html, zuletzt aufgerufen am 23.10.2013

N.N.

Chronologie zum Fall Gustl Mollath - Suche nach der Wahrheit,

URL: http//www.sueddeutsche.de/bayern/chronologie-zum-fall-gustl-mollath-schwierige- suche-nach-der-wahrheit-1.1542305-14, zuletzt aufgerufen am 23.10.2013

N.N.

Mollaths zweite Chance,

URL: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-ist-frei-ablauf-des- wiederaufnahmeverfahrens-a-915156.html, zuletzt aufgerufen am 23.10.2013

N.N.

Solar Millenium einigt sich mit Claassen,

URL: http://www.manager-magazin.de/unternehmen/energie/a-893111.html, zuletzt aufgerufen am 07.11.2013

VIII

N.N.

Was von den Vorwürfen gegen Wulff übrig blieb, Hannoversche Allgemeine Zeitung,

28.08.2013, S. 3

N.N.

Die Vorwürfe gegen Wulff - und was juristisch davon übrig blieb,

URL: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/vorwurf-der-vorteilsnahme-strafverfahren- gegen-christian-wulff-eroeffnet-12548460.html, zuletzt aufgerufen am 27.11.2013

N.N.

Das Landgericht zur Anklage im Fall Wulff,

URL: http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/wulff1665.html, zuletzt aufgerufen am 27.11.2013

N.N.

Es geht um 750 Euro - und um die Ehre,

URL: http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/hannover/wulff1641.html, zuletzt aufgerufen am 27.08.2013

N.N.

Die Vorwürfe gegen Wulff - und was juristisch davon übrig blieb,

URL: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/vorwurf-der-vorteilsnahme-strafverfahren- gegen-christian-wulff-eroeffnet-12548460.html, zuletzt aufgerufen am 27.11.2013

N.N.

Die Causa Christian Wulff - Eine Chronologie,

URL: http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/hannover/wulff709.html, zuletzt aufgerufen am 27.11.2013

N.N.

Strafverfahren gegen Christian Wulff eröffnet,

URL: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/vorwurf-der-vorteilsnahme-strafverfahren- gegen-christian-wulff-eroeffnet-12548460.html, zuletzt aufgerufen am 27.11.2013

N.N.

Wie geht es im Fall Wulff weiter?,

URL: http://www.tagesschau.de/inland/wulff-ermittlungsverfahren104.html, zuletzt aufgerufen am 28.08.2013

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Aufmerksamkeit für die Berichterstattung über eigene Fälle, Stand Oktober 2013

(Quelle: http://www.kepplinger.de/files/Der_Einfluss_Der_Medien_Auf_Strafverfahren.pdf)

Abb. 2: Einfluss der Berichterstattung auf verschiedene Aspekte des Verfahrens aus Sicht der Richter, Staatsanwälte, Verteidiger und Journalisten. Stand Oktober 2013

(Quelle: http://www.kepplinger.de/files/Der_Einfluss_Der_Medien_Auf_Strafverfahren.pdf)

Abb. 3: Einfluss der Berichterstattung auf verschiedene Prozessbeteiligte aus Sicht der Richter, Staatsanwälte, Verteidiger und Journalisten. Stand Oktober 2013

(Quelle: http://www.kepplinger.de/files/Der_Einfluss_Der_Medien_Auf_Strafverfahren.pdf)

Abb. 4: Einfluss der Berichterstattungen auf die Beratungen des Gerichts aus Sicht der Richter. Stand Oktober 2013

(Quelle: http://www.kepplinger.de/files/Der_Einfluss_Der_Medien_Auf_Strafverfahren.pdf)

Abb.5: Einfluss des Echos in der Öffentlichkeit auf das Verfahren aus Sicht der Richter, Staatsanwälte und Verteidiger. Stand Oktober 2013

(Quelle: http://www.kepplinger.de/files/Der_Einfluss_Der_Medien_Auf_Strafverfahren.pdf)

Abb.6: Quellen des Einflusses der Berichterstattung aus Sicht der Richter, Staatsanwälte, Verteidiger und Journalisten Stand Oktober

(Quelle: http://www.kepplinger.de/files/Der_Einfluss_Der_Medien_Auf_Strafverfahren.pdf)

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A. Einleitung

Die Frage, ob Litigation-PR so speziell und neu ist, dass sie einen eigenen Ansatz verdient, wird von vielen Autoren unterschiedlich dargestellt. Die Besonderheit bei Litigation-PR liegt zunächst in den Beteiligten, wie z.B. dem Gericht, der Staatsanwaltschaft, den Anwälten und Personen gegen die ein Ermittlungs- oder gar Gerichtsverfahren eingeleitet wird, und der notwendigen engen Verzahnung der Disziplinen Recht und Kommunikation. Darüber hinaus liegt ein weiteres Merkmal von Litigation-PR darin, dass es sich meist um sehr zugespitzte Fälle handelt, die bei negativem Ausgang persönliche und wirtschaftliche Existenzen zerstören können. Speziell ist darüber hinaus aber auch der rechtliche Rahmen, an dem sich Litigation-PR orientieren muss, um erfolgreich zu sein und um keinen Schaden anzurichten. Ganz gleich wie man Litigation-PR letztlich einordnen mag und welchen Stellenwert man ihr zumisst, wird die steigende Anzahl von massiv öffentlich begleiteten Verfahren dazu führen, dass die Koordination von Recht und Justiz mit Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit rasant an Bedeutung gewinnen wird.1

Der Begriff Litigation-PR ist im deutschen Sprachgebrauch noch relativ neu. Daher widmet sich diese Arbeit dieser zukunftsweisenden Thematik und gibt einen Einblick in die Systematik der Litigation-PR. Als Einstieg in die Materie wird in Abschnitt B zunächst ein Einblick in die Grundlagen der strategischen Rechtskommunikation (Litigation- PR) gegeben. Dieser beinhaltet eine kurze Darstellung der Geschichte und Entwicklung der Litigation-PR (B.I.) und ihre Ziele und Funktionen (B.II.) werden dargestellt. In einem nächsten Schritt (B.III.) wird der Einfluss der Medien auf juristische Auseinandersetzungen anhand empirischer Erhebungen in Schaubildern dargestellt. Darauf folgt ein Überblick über den Einsatz von Litigation-PR (B.IV.), gefolgt von den Vorteilen und Risiken durch ihren Einsatz (B.V.). Abschnitt B schließt mit einer Darstellung eines aktuellen Fallbeispiels aus der Berichterstattung ab (B.VI.).

Abschnitt C. behandelt den Kommunikationsprozess im Einzelnen. Hierbei geht es um das technische Handwerkszeug, welches eine professionelle Litigation-PR voraussetzt. Angefangen bei der Kommunikation unter Berücksichtigung des Einzelfalls (C.I.), bis über die Erstellung einer Kommunikationsstrategie (C.II.), einer Darstellung der Adressaten von Litigation-PR (C.III.) und der für Litigation-PR nützlichen Kommunikationsformen (C.IV.). Darauf aufbauend wird der Einsatz des Internets für Litigation-PR (C.V.) und der zeitlichen Aspekte von Litigation-PR (C.VI.) dargestellt. Am Ende des Abschnitts erfolgt eine Übersicht über die Regeln einer erfolgreichen Litigation-PR (C.VII.).

In Abschnitt D. wird der rechtliche Rahmen von Litigation-PR behandelt. Zunächst wird hier der wahrheitsgemäße Inhalt als Grundvoraussetzung von Litigation-PR behandelt (D.I.), um im Folgenden die rechtlichen Grenzen (D.II.) und abschließend die rechtlichen Instrumente (D.III.) von Litigation-PR zu erläutern.

Die vorliegende Arbeit schließt mit einem Fazit (E.) ab, in dem die wichtigsten Erkenntnisse zusammengefasst dargestellt werden.

B. Grundlagen der strategischen Rechtskommunikation (Litigation-PR)

Zunächst ist hier der Begriff Litigation-PR, welcher das Fundament dieser Arbeit bildet, zu definieren. Bei Litigation-PR handelt es sich um eine US-amerikanische fachsprachliche Bezeichnung, welche sich aus den Worten „Litigation“, was wörtlich übersetzt Gerichtsverfahren, Rechtsstreit oder Prozess bedeutet, und „PR“, also Public Relations oder öffentliche Beziehungen, zusammensetzt.2 Es handelt sich bei Litigation-PR somit um die wirksame Zusammenarbeit mit den Medien, also der Öffentlichkeit, während juristischer Auseinandersetzungen.3

Etwas ausführlicher lässt sich Litigation-PR als das Steuern von Kommunikationsprozessen während juristischer Auseinandersetzungen oder eines gerichtlichen Verfahrens, mit dem Ziel, dessen Ergebnis zu beeinflussen oder die Auswirkungen auf die Reputation des Klienten abzupuffern, definieren.4

Sofern es sich um medienwirksame Prozesse handelt, wird der Streit meist an zwei Fronten ausgetragen, im Gericht selbst und zeitgleich auch im Gerichtssaal der Öffentlichkeit. Dies hat zur Folge, dass die Partei, die im Gericht noch Recht zugesprochen bekommt, nicht zwingend auch von der Öffentlichkeit als Gewinner wahrgenommen wird. In der Vergangenheit kam es in diesem Zusammenhang häufig zu Fällen, in denen Unternehmen zusammen mit ihren Anwälten als Sieger den Gerichtssaal verlassen haben, um dann ernüchtert feststellen zu müssen, dass Medien und Öffentlichkeit zu einem gänzlich anderen Urteil gekommen sind. Dieser Umstand kann für ein Unternehmen bzw. dessen Manager, aber auch prominente Personen aus Entertainment, Sport und Politik verheerende Folgen haben. Insbesondere für börsennotierte Unternehmen kann eine solche Niederlage in der Öffentlichkeit folgenreich sein. Der Aktienkurs des Unternehmens stürzt ab, das Kundenvertrauen und das Vertrauen der Geschäftspartner in das Unternehmen und seine Produkte und Dienstleistungen schwindet und die Mitarbeitermotivation sinkt.5

Um die Zusammenhänge von Litigation-PR und juristischen Auseinandersetzungen einordnen zu können, wird im folgenden Punkt die Geschichte und Entwicklung von Litigation-PR beleuchtet.

I. Geschichte und Entwicklung von Litigation-PR

Die Geschichte von Litigation-PR beginnt in den USA der 1980er Jahre. Zu dieser Zeit setzte sich dort die Erkenntnis durch, dass PR- Techniken auch für juristische Auseinandersetzungen genutzt werden können.6 Der hauptsächliche Grund dafür, dass Litigation-PR ihren Ursprung in den USA hatte, liegt im dort etablierten Jurysystem. Dabei spielen die höhere Medienaffinität führender Personen aus der amerikanischen Wirtschaft, aggressivere und schnellere Medien im Vergleich zu denen in europäischen Staaten als auch der Unterschied zwischen deutschen und amerikanischen Juristen, was die Bereitschaft angeht, ihre Arbeit in den Medien zu vermarkten eine tragende Rolle.7

Eine anfängliche Herausforderung stellte sich im Bereich Litigation- PR jedoch darin, die Rechtswissenschaft als geschichtsträchtige Disziplin und die PR als neue und moderne Kommunikationsform dergestalt miteinander in Einklang zu bringen, dass es zu einem erfolgreichen Zusammenspiel kommen kann. Sowohl Unternehmer als auch Juristen und sogar PR-Fachmänner selbst hatten kaum Vorstellungen darüber, wie PR-Techniken und Recht zueinander stehen und was die jeweiligen Parteien damit erreichen können, wenn sie PR-Techniken nutzen, um auf den Verlauf ihrer Rechtsfälle Einfluss zu nehmen. 8

Medien waren zwar immer Teil von Gerichtsprozessen und haben die Öffentlichkeit darüber informiert, welche Fälle verhandelt werden, jedoch war Litigation-PR zu jenem Zeitpunkt als eigenständige Disziplin noch etwas völlig Neues. Viele der zu dem Zeitpunkt speziell für den juristischen Bereich entwickelten Techniken werden aber noch heute als unerlässlich betrachtet.9

Viele Zeitzeugen betrachten den bekannten Fall William Westmoreland gegen CBS News Anfang der 80er Jahre als Geburtsstunde der Litigation-PR. Als Initiator dieser neuen Form der PR wird John Scanlon, einer der einflussreichsten PR-Fachmänner der USA des 20. Jahrhunderts, betrachtet.10 Der besagte Fall handelt vom pensionierten General Westmoreland, welcher CBS News wegen Rufschädigung verklagte, weil sie im Januar 1982 in einer ihrer Dokumentationen eine Verschwörung enthüllt hatte. So hieß es in dem CBS-Bericht mit dem Titel „Der ungezählte Feind - Eine Vietnam Irreführung“, dass Westmoreland und andere Militärs 1967 die US-Öffentlichkeit und den Präsidenten über die wahre Stärke des Feindes getäuscht und damit den Eindruck vermittelt haben, dass der Krieg in Südostasien zu gewinnen sei. Westmoreland bestritt hingegen jegliche Manipulation und forderte von CBS ein Schmerzensgeld in Höhe von 120 Millionen Dollar.11

John Scanlon war im Auftrag von CBS als Repräsentant der PR- Agentur Daniel J. Edelman Inc. an nahezu jedem Verhandlungstag anwesend. Er setzte sich zu den Pressevertretern und baute schnell eine freundschaftliche Verbindung zu ihnen auf. Nach den Verhandlungen versorgte er sie vor dem Gerichtssaal mit vorbereiteten Dokumenten und Informationen, die den Fall betrafen. Diese Dokumente beinhalteten teilweise die in der Verhandlung vorgebrachten Beweise, aber auch ergänzendes Material, welches noch nicht in der Verhandlung vorgekommen war. Auch die Gegenseite hatte mit David Henderson of Washington einen PR- Spezialisten hinzugezogen. Scanlons Aufgabe für die CBS bestand darin, nach Absprache mit den Anwälten der CBS, der Presse alle gewünschten Dokumente aufzubereiten und zur Verfügung zu stellen. Die Journalisten wendeten sich sehr schnell direkt an ihn, wenn sie neue Informationen benötigten. Scanlon hat so die Arbeit der Journalisten stark vereinfacht und viel wichtiger noch, die Informationen, die für das Ansehen seiner Auftraggeber in der Öffentlichkeit vorteilhaft waren, gezielt platziert. Das Ergebnis war, dass General Westmoreland die 120 Millionen Dollar Klage gegen die CBS aufgrund des starken Mediendrucks fallen ließ. Darüber hinaus wurde zwischen den streitenden Parteien vereinbart, dass die CBS News das gesendete Material weiterhin verwenden darf und General Westmoreland kein Anspruch auf jegliche Geldzahlungen gegen sie hat.[12 ]

In diesem Fall wurden die Medien von Scanlon bzw. CBS nicht nur dazu genutzt, das juristische Vorgehen von General Westmoreland zu behindern, sondern auch dafür, die Öffentlichkeit zu dem Ort zu machen, an dem der Fall entschieden wird.13 Westmoreland gegen CBS News gilt bis heute als erste juristische Auseinandersetzung, in der PR-Techniken mit dem Ziel eingesetzt wurden, den Verlauf des Prozesses zu beeinflussen. Seither haben sich die Rahmenbedingungen für juristische Auseinandersetzungen jedoch stark gewandelt. Die Medien haben einen großen Strukturwandel durchlebt und die veränderten Beziehungen zwischen dem Medien- und dem Rechtssystem brachten ein noch gesteigerteres Medieninteresse für juristische Auseinandersetzungen mit sich.14

Die Entwicklung in diese völlig neue Dimension öffentlicher Wahrnehmung führt dazu, dass heute medienwirksame Prozesse monatelang Print-, TV-, Hörfunk- und Internet-Medien füllen.[15 ]

Zwar ist durch sie die Grundlage auf der eine erfolgreiche LitigationPR stattfinden kann, erst entstanden, sie birgt jedoch auch das Risiko für Unternehmen und Personen des öffentlichen Lebens, schneller und einfacher in eine rechtliche Auseinandersetzung zu geraten, die medial kommuniziert wird.

Im nächsten Schritt ist daher zu klären, welche Ziele und Funktionen Litigation-PR genau hat. Aufschluss hierüber soll das nächste Kapitel geben.

II. Ziele und Funktionen von Litigation-PR

Zu den Zielen und Funktionen von Litigation-PR finden sich sehr vielfältige Aussagen.

James F. Haggerty beschreibt Litigation-PR als das Steuern von Kommunikationsprozessen während juristischer Auseinandersetzungen oder eines gerichtlichen Verfahrens mit dem Ziel, dessen Ergebnis zu beeinflussen oder die Auswirkungen auf die Reputation des Klienten abzupuffern. Ferner soll es darum gehen, den Ausgang von Gerichtsverfahren derart zu beeinflussen, dass es zu einem außergerichtlichen und vorteilhaften Vergleich kommt bzw. auch um die Staatsanwaltschaft unter Druck zu setzen, damit sie die Klagepunkte abschwächt.16 Eine weitere Definition sieht das Ziel der Litigation-PR darin, dass die anwaltliche Strategie verstärkt werden soll, um einen Sieg sicherzustellen und um Schaden an der Glaubwürdigkeit und Reputation des Unternehmens vor und während des Gerichtsverfahrens zu minimieren.[17 ]

Allgemein geht die Lehre von Litigation-PR davon aus, dass sich durch Kommunikationsmaßnahmen der Verfahrensablauf positiv im Sinne des Mandanten beeinflussen lässt.18

Der Aufbau von Druck durch Medienarbeit kann jedoch keinesfalls die primäre Zielsetzung von Litigation-PR sein kann. Die Gründe dafür liegen zum einen darin, dass sich die Medien in Deutschland nicht steuern lassen, da die maßgeblichen Medienformate, Journalisten und Redaktionen zu unabhängig sind, als dass sie systematisch und mit vorhersehbarem Ausgang beeinflussbar wären. Zum anderen wäre weiterhin völlig unklar, wie die Reaktionen der juristischen Akteure auf den zielgerichteten medialen Druck wären. Journalisten wie Juristen mögen es nicht, wenn andere für sie vordenken möchten, sondern verlassen sich dabei auf sich selbst. Daher führt medial aufgebauter Druck oft zu völlig unerwarteten Reaktionen. Schon deshalb kann dies kein strategisches Handlungsfeld der Litigation-PR sein. Anhänger dieser Sicht stützen ihre Argumentation damit, dass selbst hochrangige Richter und 5 Staatsanwälte nicht unbeeinflusst vom medialen Druck gegen sie anschreibender Zeitungen bleiben. 19 20 Als weiteres Ziel von Litigation-PR gilt, die Argumentation der Gegenseite zu widerlegen und die Unterstützung der Öffentlichkeit für die eigene Position zu gewinnen. Wichtig hierbei ist, dass im Kommunikationsprozess Einfluss drauf genommen werden soll, wie ein Unternehmen bzw. seine Mitarbeiter in einer rechtlichen Angelegenheit von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden, womit auch hier der Reputationsschutz mittelbar hineinspielt. Der Einsatz von Litigation-PR beschränkt sich wie oben erwähnt nicht nur auf die Gerichtsverhandlung selbst, sondern auch auf das Vorfeld. Daher kann ein weiteres Ziel dieser kommunikativen Begleitung sogar sein, einen Prozess zu vermeiden oder, je nach verfolgter Strategie, auch zu provozieren. Litigation-PR kann folglich als Werkzeug dienen, um von der Gegenpartei ein bestimmtes Verhalten zu erreichen, wie beispielsweise keine Klage zu erheben oder die Klagepunkte abzuschwächen.[21 ]

Nachfolgend werden die wichtigsten Ziele von Litigation-PR einzeln beleuchtet.

1. Reputationsschutz

Litigation-PR ist als Kommunikationskonstrukt zu verstehen, welches den Mandanten vor den Folgen eines irreparablen Reputationsschadens bewahren soll. 22

Reputationsschäden zu vermeiden, gilt insofern als das Kernstück der Litigation-PR, denn eine positive Reputation ist die Basis für eine erfolgreiche Marktteilnahme. Ein potenzieller Mitarbeiter oder Geschäftspartner entscheidet sich für das Unternehmen mit dem besseren Ruf, wenn Produkt, Leistung und Preis nahezu austauschbar sind. Darüber hinaus ist ein guter Ruf die Voraussetzung für die gesellschaftliche Handlungsfähigkeit einer Person, da letztendlich nur derjenige wirklich erfolgreich sein kann, der ein gutes Ansehen genießt.23

Als Beispiel hierfür eignet sich der Fall Nadja Benaissa. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat die 27-jährige Sängerin Nadja Benaissa wegen eines Falls der vollendeten gefährlichen Körperverletzung und wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen angeklagt.24

Frau Benaissa wurde in der Nacht zum 12. April 2009 in Frankfurt wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung festgenommen. Die Sängerin soll ihre Sexualpartner wissentlich mit dem HI-Virus angesteckt haben. Dem Anwalt ist in diesem Fall vorzuwerfen, dass er das Ausschöpfen rechtlicher Möglichkeiten höher bewertet hat als den Reputationsschutz seiner Mandantin. Seine öffentlich ausgetragene Schlacht mit der Bild-Zeitung und gegen Blogger im Internet, hat die Berichterstattung immer wieder neu entfacht - zum Nachteil seiner Mandantin. Er hätte die Situation besser handhaben können, indem er Frau Benaissa schnellstmöglich selbst Gehör, und damit Mitgefühl in der Öffentlichkeit, verschafft hätte. Die Strategie hätte darauf abzielen können, die Mandantin als HIV-Infizierte Sängerin, Mutter und ehemalige Crack-Konsumentin, darzustellen, die sich im Leben alles hart erkämpfen musste und immer wieder Rückschläge erleiden musste. Als weiteren wichtigen Aspekt hätte kommuniziert werden müssen, dass sie die Staatsanwaltschaft wie eine Schwerkriminelle abführen ließ und in Untersuchungshaft genommen hat. Damit hätte die Kritik an der Staatsanwaltschaft einen enormen Schub bekommen und Frau Benaissa wären gleichzeitig die Sympathien der Presse sicher gewesen. Als Frau Benaissa selbständig in die Medienoffensive ging und durch ihr Schicksal die Menschen rührte, war es nur noch von untergeordneter Rolle, dass sie eine Straftäterin war.[25 ]

2. Außergerichtliche Einigung

Litigation-PR hat noch einen weiteren Nutzen. Durch ihren Einsatz kann der Gegner zu einer günstigen außergerichtlichen Einigung bewegt werden.26

Insbesondere im Zivilbereich werden eine Vielzahl von juristischen Auseinandersetzungen außergerichtlich beigelegt. Das heißt jedoch nicht, dass der Anwalt es in einer solchen Situation mit einer einsichtigen Gegenpartei zu tun hat. Oft ist es der Fall, dass eine außergerichtliche Einigung für ein Unternehmen dringend notwendig wird, weil es sonst z.B. nicht mit der Produktion oder dem Vertrieb eines Produktes fortfahren kann und durch die dadurch verursachten massiven Gewinneinbrüche in eine finanzielle Schieflage gerät. Wenn die Medien auf einen solchen Fall aufmerksam werden und ihn mit all seinen Folgen beschreiben, steht der unkooperative Gegner in einem schlechten Licht. Wird der von den Medien verursachte Druck der Öffentlichkeit auf das gegnerische Unternehmen größer, so steigt auch die Bereitschaft sich schnellst- und bestmöglich mit dem Gegner zu vergleichen.27

Doch auch im Bereich des Strafrechts gibt es einen Weg um aus einem komplexen oder verfahrenen Verfahren herauszukommen. Im Zusammenhang mit Verfahrenseinstellungen nach § 153a StPO ist hierbei häufig von Deal-Justiz die Rede.28

Gemäß § 153a I 1 StPO kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung einer öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und der Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Dies gilt jedoch nur dann, wenn das für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständige Gericht und der Beschuldigte zustimmen.

Ein Fallbeispiel für eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO ist der PR-Berater Norbert Essing. Er soll zwei seiner ehemaligen Mandanten mit anonymen Faxen diffamiert haben. In einem wurde der Banker und SPD-Politiker Harald Christ als pädophil diffamiert, im anderen der Stuttgarter Wirtschaftsanwalt Brun-Hagen Hennerkes als Steuersünder.29 Das öffentliche Interesse an diesem Fall wurde durch die Benennung von Otto Schily als Rechtsvertreter Christs noch weiter gesteigert. Durch die Befeuerung dieses Falles von mehreren Seiten, füllte er die Zeitungsspalten mehrere Monate bis zu dessen Einstellung aus verfahrensökonomischen Gründen durch die Staatsanwaltschaft.30 Das unter dem Vorwurf der versuchten Nötigung und einer falschen Verdächtigung eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde gegen eine Geldauflage von 40.000 € nach § 153a StPO eingestellt.31 Damit ist das strafrechtliche Verfahren für Essing beendet, für den Anwalt Otto Schily jedoch noch nicht. Dieser kritisierte die Einstellung scharf. Die Begründung, es drohe ein aufwendiger Prozess, sei haarsträubend. Darüber hinaus würde das Vorgehen diametral allen rechtsstaatlichen Grundsätzen widersprechen.32

Manche staatsanwaltschaftliche Verfahrenseinstellung durch Geldauflage hinterlässt folglich in der Öffentlichkeit den Eindruck, dass sich die Beschuldigten lediglich geschickt freigekauft hätten, oder es sich gar um eine Verfahrensabkürzung für Reiche und Mächtige handelt. Nach Angaben des Deutschen Richterbunds werden jährlich etwa 130.000 solcher Deals durchgeführt. Rechtsprofessoren, BGH-Richter und Bundesanwälte kritisieren diesem Umstand inzwischen als Handel mit der Gerechtigkeit. Als Folge dieser Deals kommt es dazu, dass viele Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung gar nicht mehr von den obersten Gerichtsinstanzen verbindlich entschieden werden, weil sie vorher bereits wegverglichen wurden. Inhalt dieser Deals ist es, dass die Beteiligten auf Rechtsmittel verzichten.33

Die Herbeiführung einer solchen Verfahrenseinstellung bildet einen Schwerpunkt moderner Litigation-PR. Zu berücksichtigen ist dabei jedoch, dass nach § 153a StPO eine solche Einstellung nur dann möglich ist, wenn die Schwere der Schuld und ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung einer Verfahrenseinstellung nicht entgegenstehen. Das heißt für den Einsatz von Litigation-PR, dass sie darauf setzen muss, die Schwere der Schuld geschickt zu relativieren und das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung nachhaltig zu beseitigen. Weiterhin zielt hier Litigation-PR darauf ab, den Angeklagten nachhaltig in ein positives Licht zu rücken, um so der Öffentlichkeit auf proaktive Weise Transparenz und guten Willen zu signalisieren.34

3. Provokation juristischer Verfahren durch den Einsatz von Litigation-PR

Ein weiterer Aspekt einer Litigation-PR Strategie kann sein, eine juristische Auseinandersetzung zu provozieren, um beispielsweise an wertvolle und fallrelevante Informationen zu gelangen oder medialen Druck und Aufmerksamkeit zu erzeugen.

Als Beispiel hierfür gilt die Kommunikationsstrategie der Gewerkschaft ver.di in der Auseinandersetzung mit dem Textilkonzern H&M. Hintergrund dieses Sachverhalts war der Hinweis des Gesamtbetriebsrats an H&M, dass es die Möglichkeit der telefonischen Raumüberwachung gegeben haben soll. Allerdings lagen weder den Vertretern des Betriebsrates noch der Gewerkschaft konkrete Beweise vor, dass H&M seine Betriebsräte auch tatsächlich abgehört hat, nur ausschließen können sie dies auch nicht.35

Bei den handelsüblichen in den Betriebsräumen installierten Geräten, gab es eine Funktion, bei der durch eine aktive Annahme und Eingabe am Gerät ein anderes Telefon zuschaltbar war. Um diese Funktion jedoch zu nutzen, wäre es erforderlich gewesen, eine Tastenkombination am Telefon einzugeben. Eine heimliche Raumüberwachung wäre folglich mit den betreffenden Geräten technisch nahezu ausgeschlossen.[36 ]

Die Geschäftsführung von H&M reagierte dennoch auf die Vorwürfe und ließ die technische Funktion des Zuschaltens deaktivieren, womit diese Situation ohne öffentliche Aufmerksamkeit hätte enden können. Die Gewerkschaft ver.di tätigte jedoch einen unter Litigation- PR Gesichtspunkten geschickten Schachzug. Sie erwirkte eine einstweilige Verfügung beim Hamburger Arbeitsgericht und veröffentlichte das Ergebnis in den Medien. Das Gericht verfügte letztlich nur das, was H&M von sich aus bereits vorgenommen hatte, nämlich das Abschalten der besagten Telefonfunktion. Mit diesem juristischen Schritt bekam dieser Fall jedoch erstmals mediale Relevanz, womit die Kommunikationsstrategen von ver.di zufrieden sein dürften.37

Die Medien titelten unter anderem „H&M kann mithören“38 und „Gerichtsentscheid: H&M muss Abhörmöglichkeit bei Telefonanlage abschalten“ 39

Ein weiteres Beispiel für den Einsatz von Litigation-PR, um ein Gerichtsverfahrens zu provozieren, ist der Fall Gustl Mollath. Im November 2002 wird Mollath von seiner Frau wegen Körperverletzung angezeigt. Er soll sie im August 2001 ohne Grund körperlich misshandelt haben, was er vehement bestritt. Im Mai 2003 erhebt die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Das Gericht beschließt dabei erstmals eine Unterbringung Mollaths. Im Dezember 2003 erstattet Mollath Strafanzeige gegen seine Frau und weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und 24 ihrer Kunden wegen Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäften.40 Die Anzeige Mollaths gegen seine Frau wurde von der Staatsanwaltschaft abgelehnt, da die Angaben zu vage für ein Ermittlungsverfahren gewesen seien. Im August 2006 bescheinigt ein Gutachter Mollath eine wahnhafte psychische Störung und paranoide Symptome. Das Landgericht Nürnberg spricht Mollath daraufhin zwar wegen Schuldunfähigkeit von der Anklage der Körperverletzung und Freiheitsberaubung frei, ordnet jedoch seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Mollaths Revision wird im Februar 2007 vom Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen.41

Im März 2012 sagt die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) im Landtag, dass Mollaths Strafanzeige wegen der Bankgeschäfte seiner Frau weder der Auslöser oder Hauptanlass noch überhaupt ein Grund für seine Unterbringung in der Psychiatrie sei. Seine Vorwürfe hätten keinen begründeten Anfangsverdacht für ein Ermittlungsverfahren gegeben. Im November 2012 gelangt ein interner Revisionsbericht der HypoVereinsbank aus dem Jahr 2003 an die Öffentlichkeit, demzufolge ein Teil von Mollaths Vorwürfen zutraf. In diesem Zusammenhang fordern die Freien Wähler Merks Rücktritt und einen Untersuchungsausschuss. Daraufhin hat Merk den Fall Mollath neu aufrollen lassen und einen Wiederaufnahmeantrag wegen möglicher Befangenheit eines Richters angeordnet.42

Im März 2013 beantragt die Staatsanwaltschaft die Wiederaufnahme wegen neuer Tatsachen, die dem Gericht bei der Verurteilung im Jahr 2006 noch nicht bekannt gewesen seien. Das Landgericht Regensburg ist nun zuständig. Am 28. Mai lehnt das Landgericht Regensburg eine Entscheidung über Mollaths Unterbringung in der Psychiatrie vor der Prüfung des Wiederaufnahmeantrags ab. Am 22. Juli weist auch das OLG Nürnberg einen Befangenheitsantrag von Mollaths Anwalt gegen einen Richter ab. Am 24. Juli weist das Landgericht Regensburg die Anträge zur Wiederaufnahme des Mollath-Prozesses zurück. Am 06. August ordnet das OLG Nürnberg sowohl die Wiederaufnahme des Strafverfahrens und Mollaths sofortige Entlassung aus der Psychiatrie an.43

Gustl Mollaths Fall ist bezeichnend für den Einsatz von Litigation-PR um ein Gerichtsverfahren zu provozieren. Seine Strategie war dabei wohl durchdacht. Noch in der Psychiatrie wurde Mollath von einem Freund gefilmt, während er seine Version des Falles schilderte. Dieser legte einen eigenen Kanal auf Youtube44 an und stellte die Videos der Öffentlichkeit zur Verfügung. Darüber hinaus wurde eine Internetpräsenz im Namen Gustl Mollaths und seines Anwalts Dr. Gerhard Strate geschaffen, die alle fallrelevanten Informationen aufarbeitet und dem Leser verständlich darlegt.45 Des Weiteren hat Dr. Gerhard Strate auf seiner Kanzlei-Homepage zahlreiche Dokumente zur Verfügung gestellt, welche mit dem Fall Gustl Mollath in Zusammenhang stehen.46

Durch die starke Medienpräsenz Mollaths auf den Fall aufmerksam geworden, begannen Uwe Ritzer und Olaf Przybilla, Journalisten der Süddeutschen Zeitung, zu recherchieren. Dabei wurde ihnen von einem Informanten ein Revisionsbericht der Hypo-Vereinsbank zugespielt, der die Schwarzgeld-Vorwürfe in der HypoVereinsbank untersuchte und bestätigte. Die Bank hielt diesen Bericht unter Verschluss, obwohl er bewies, womit sich Mollath seit Jahren an die Justiz wandte.47

In einer Stellungnahme der HypoVereinsbank hierzu heißt es, dass es 2003 für niemanden abzusehen war, dass dieser Revisionsbericht in einem späteren Strafverfahren gegen Herrn Mollath und bei seiner Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung im Jahr 2006 eine Rolle spielen könnte.48

In den Sitzungen des Untersuchungsausschusses kamen noch weitere für den Fall interessante Details ans Licht. Der damals zuständige Richter Otto Brixner gab zu, die Verteidigungsschrift Mollaths inklusive der Anlagen nicht gelesen zu haben. In einer im Untersuchungsausschuss nachgereichten Zeugenaussage der ehemaligen Beisitzenden Petra Heinemann heißt es ferner, dass der frühere Vorsitzende Richter Brixner womöglich doch besser mit dem jetzigen Ehemann von Mollaths Ex-Frau bekannt sei, als bisher zugegeben.49 Durch den Einsatz von Litigation-PR gelang es in der Causa Mollath somit auch, an Informationen zu gelangen, die unter normalen Umständen nicht den Weg in die Öffentlichkeit gefunden hätten. Der Druck, der so durch die Medien entstanden ist, führte folglich zur Entscheidung des OLG Nürnbergs, das Wiederaufnahmeverfahren einzuleiten und Gustl Mollath mit sofortiger Wirkung aus der Psychiatrie zu entlassen. Wie der Fall letztendlich ausgehen wird, ist derzeit noch offen. Nach Aussagen des Anwalts Dr. Gerhard Strate werde das Verfahren nicht vor Ende des Jahres eröffnet.50

Nachdem die Ziele und Funktionen von Litigation-PR dargelegt und durch einschlägige Fälle veranschaulicht wurden, widmet sich das nächste Kapitel der Darstellung des Einflusses der Medien auf juristische Auseinandersetzungen, insbesondere auf Richter und Staatsanwälte.

III. Einfluss der Medien auf juristische Auseinandersetzungen

Seit mehr als zweihundert Jahren hat die journalistische Beobachtung der Justiz Einzug in die Medien gehalten. Gerichtsreporter machten dabei das Geschehen vor Gericht in reportagehaften Erzählungen für Leser sichtbar. Das Interesse der Medien am justiziellen Geschehen ist bis heute ungebrochen. Dabei sind Gerichtsreportagen in überregionalen Tageszeitungen, Hörfunk und Fernsehen von großem Gewicht für die Meinung der Öffentlichkeit. Durch die Berichterstattung wird eine Staatsgewalt sichtbar, die für den Betroffenen, aber auch für das Rechtsempfinden der Allgemeinheit von Bedeutung ist. Daher ist zu untersuchen, wie die Gerichte auf das Bild reagieren, was in den Medien von ihnen gezeichnet wird und wie unabhängig Richter und Staatsanwälte vom Urteil der Öffentlichkeit sind, die sie beobachtet - also vom Medienklima.[51 ]

Dass die Berichterstattung Einfluss auf Strafverfahren hat, darf dabei aus zwei Gründen vermutet werden. Einerseits sind die Prozessbeteiligten direkt oder indirekt Gegenstand der Berichterstattung und demgemäß dem Druck der öffentlichen Meinung ausgesetzt. Andererseits lässt die Unsicherheit von Strafverfahren als Folge von unzureichenden Tatsacheninformationen und interpretationsbedürftiger Rechtsnormen einen Handlungsspielraum, den Richter und Staatsanwälte dem herrschenden Medientenor anpassen können.52

Zu unterscheiden ist die Wirkung der Medien auf die Protagonisten ihrer Berichterstattung von ihrer Wirkung auf die unbeteiligten Beobachter. Als Protagonisten werden die Personen bezeichnet, die in den Medien direkt genannt oder indirekt angesprochen werden. Beobachter sind demzufolge nicht am Geschehen beteiligten Leser, Zuschauer oder Hörer. Somit gehören Richter, Staatsanwälte und Verteidiger, die in der Berichterstattung namentlich genannt werden, sowie die Angeklagten, Opfer, Zeugen und Sachverständigen, die sich als Akteure in den juristischen Auseinandersetzungen angesprochen fühlen dürfen, zu den Protagonisten der Berichterstattung.53

In der Theorie werden 4 Arten der Wahrnehmung von Protagonisten unterschieden:

1. Selbstwahrnehmung: Durch die Berichterstattung bilden sich die Protagonisten ein Urteil darüber, wie sie sich selbst verhalten haben, ob sie beispielsweise besser etwas unternommen oder unterlassen hätten oder sich eindeutig oder missverständlich geäußert haben. Es geht hier um das Geschehen selbst, also die Gegenstände der Berichterstattung.

2. Berichtswahrnehmung: Hier geht es weniger um das Geschehen als solches, sondern vielmehr darum, dass die Protagonisten sich anhand der Berichterstattung eine Meinung darüber bilden, wie die Medien das aktuelle Geschehen darstellen und bewerten.

3. Wirkungsvermutungen: Hier werden Vermutungen über die Wirkung der Berichterstattung auf andere Menschen durch die Protagonisten angestellt, welche auf den eigenen Beobachtungen ihrer sozialen Umwelt beruhen.

4. Wirkungserfahrungen: Es erfolgt die Wahrnehmung der Wirkung der Berichterstattung der Protagonisten an sich selbst, wie z.B. Differenzen zwischen Medienberichten und eigenen Erfahrungen und Emotionen.

Die Protagonisten unterscheiden sich von den Beobachtern somit durch ihre Betroffenheit, ihren Informationsstand und ihre subjektive Sichtweise.[54 ]

Zum Thema inwiefern die Medienberichterstattung Einfluss auf Gerichtsverfahren nimmt, wurde im November 2006 eine breit angelegte Befragung von 447 Richtern, 271 Staatsanwälten, 35 Verteidigern und 29 Journalisten in fünf Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Sachsen) durchgeführt.55

Die Befragung zeigt zunächst, dass viele Richter, Staatsanwälte und Verteidiger die Berichterstattung über ihre Fälle sehr genau beachten: 37% der Richter und 54% der Staatsanwälte und sogar 77% der Verteidiger verfolgen gezielt die Berichterstattung über Strafverfahren, an denen sie beteiligt sind.

Daraus lässt sich ableiten, dass Richter, Staatsanwälte und Verteidiger aufgrund ihrer Betroffenheit wahrscheinlich ein gesteigertes Interesse an der medialen Berichterstattung über die Verfahren haben, an denen sie beteiligt sind. Des Weiteren wird deutlich, dass die Berichterstattung das Leseverhalten der Protagonisten verändert und sie sich höheren Mediendosen und damit einem größeren Wirkungspotenzial aussetzen als unbeteiligte Beobachter.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Aufmerksamkeit für die Berichterstattung über eigene Fälle, (Quelle: http:// www.kepplinger.de/files/Der_Einfluss_Der_Medien_Auf_Strafverfahren.pdf)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Einfluss der Berichterstattung auf verschiedene Aspekte des Verfahrens aus Sicht der Richter, Staatsanwälte, Verteidiger und Journalisten. (Quelle: http:// www.kepplinger.de/files/Der_Einfluss_Der_Medien_Auf_Strafverfahren.pdf)

[...]


1 Engel/ Scheuerl, Litigation-PR, S. 6.

2 Rademacher/ Schmitt-Geiger, Litigation-PR: Alles was Recht ist, S. 27.

3 Holziger/ Wolff, Im Namen der Öffentlichkeit, S. 18.

4 Haggerty, James F., In the Court of Public Opinion, S. 2, „ Litigation PR can best be defined as managing the communications process during the course of any legal dispute or adjudicatory proceeding so as to affect the outcome or its impact on the client ´ s overall reputation. “.

5 Holziger/ Wolff, Im Namen der Öffentlichkeit, S. 18 f.

6 Haggerty, James F., In the Court of Public Opinion, S. 7.

7 Kießling, Tilmann, Die Wahrnehmung schlägt die Fakten. 5 Fakten zu Litigations Communications, abrufbar unter: http://www.litigation-pr-blog.de/2009/12/22/dr-tilmann-kiesling-sanofi-aventis-die- wahrnehmung-schlagt-die-fakten-funf-thesen-zu-litigations-communications/ (Stand 13.10.2013).

8 Haggerty, James F., In the Court of Public Opinion, S. 8.

9 Haggerty, James F., In the Court of Public Opinion, S. 8.

10 Haggerty, James F., In the Court of Public Opinion, S. 8.

11 Der Spiegel, Nr. 42/1984, Das Nummernspiel, S. 162.

12 Haggerty, James F., In the Court of Public Opinion, S. 12.

13 Haggerty, James F., In the Court of Public Opinion, S. 12.

14 Rademacher/ Schmitt-Geiger, Litigation-PR: Alles was Recht ist, S. 24.

15 Engel/ Scheuerl, Litigation-PR, S. 1.

16 Haggerty, James F., In the Court of Public Opinion, S. 2.

17 Holziger/ Wolff, Im Namen der Öffentlichkeit, S. 19.

18 Höch/ Scherz, Strategische Rechtskommunikation, K&R 2013, 304, 305.

19 Kießling, Tilmann, Die Wahrnehmung schlägt die Fakten. 5 Fakten zu Litigations Communications, abrufbar unter: http://www.litigation-pr-blog.de/2009/12/22/dr-tilmann-kiesling-sanofi-aventis-die- wahrnehmung-schlagt-die-fakten-funf-thesen-zu-litigations-communications/ (Stand 13.10.2013).

20 Inwieweit sich Richter und Staatsanwälte von Medien beeinflussen lassen, wird in Kapitel B.III. Anhand von Zahlen dargestellt.

21 Rademacher/ Schmitt-Geiger, Litigation-PR: Alles was Recht ist, S. 29.

22 Rademacher/ Schmitt-Geiger, Litigation-PR: Alles was Recht ist, S. 30.

23 Nordlohne, Jens, Bad communications always make everything worse. Litigation-PR für Juristen - Gedanken eines Kommunikationsberaters (Teil I), abrufbar unter: http://www.litigation-pr-blog.de/2010/01/18/ bad-communications-always-make-everything-worse-litigation-pr-fur-juristen-gedanken-eines- kommunikationsberaters/ (Stand 17.10.2013).

24 Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Darmstadt, abrufbar unter: http://www.stadarmstadt.justiz.hessen.de/irj/STA_Darmstadt_Internet?rid=HMdJ_15/STA_Darmstadt_Internet/sub/bf2/ bf239485-7d3b-621f-012f-31e2389e4818,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm (Stand 17.10.2013).

25 Nordlohne, Jens, Bad communications always make everything worse. Litigation-PR für Juristen - Gedanken eines Kommunikationsberaters (Teil I), abrufbar unter: http://www.litigation-pr-blog.de/2010/01/18/ bad-communications-always-make-everything-worse-litigation-pr-fur-juristen-gedanken-eines- kommunikationsberaters/ (Stand 17.10.2013).

26 Nordlohne, Jens, Bad communications always make everything worse. Litigation-PR für Juristen - Gedanken eines Kommunikationsberaters (Teil I), abrufbar unter: http://www.litigation-pr-blog.de/2010/01/18/ bad-communications-always-make-everything-worse-litigation-pr-fur-juristen-gedanken-eines- kommunikationsberaters/ (Stand 17.10.2013).

27 Holziger/ Wolff, Im Namen der Öffentlichkeit, S. 183 f.

28 Holziger/ Wolff, Im Namen der Öffentlichkeit, S. 188.

29 Ritzer, Uwe, Essing muss 40.000 € zahlen, abrufbar unter: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ schmuddelfax-affaere-verfahren-eingestellt-essing-muss-euro-zahlen-1.1077519 (Stand 20.10.2013).

30 Engel/ Scheuerl, Litigation-PR, S. 13.

31 Engel/ Scheuerl, Litigation-PR, S. 13.

32 Ritzer, Uwe, Essing muss 40.000 € zahlen, abrufbar unter: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ schmuddelfax-affaere-verfahren-eingestellt-essing-muss-euro-zahlen-1.1077519 (Stand 20.10.2013).

33 Holziger/ Wolff, Im Namen der Öffentlichkeit, S. 188.

34 Holziger/ Wolff, Im Namen der Öffentlichkeit, S. 189.

35 Pressemitteilung ver.di: Arbeitsgericht Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen H&M, abrufbar unter: http://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++0cf6a3ba-59fe-11e0-78e0-00e1c9b05a14 (Stand 21.10.2013).

36 Nordlohne, Jens, Erst durch eine EV wird´s zur Story, abrufbar unter: http://www.litigation-pr-blog.de/ 2011/04/01/erst-durch-eine-ev-wirds-zur-story/ (Stand 21.10.2013).

37 Nordlohne, Jens, Erst durch eine EV wird´s zur Story, abrufbar unter: http://www.litigation-pr-blog.de/ 2011/04/01/erst-durch-eine-ev-wirds-zur-story/ (Stand 21.10.2013).

38 Knoche, Mirko, H&M kann mithören, abrufbar unter: https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/ 2011/03-31/010.php (Stand 21.10.2013).

39 Gerichtsentscheid: H&M muss Abhörmöglichkeit bei Telefonanlage abschalten, abrufbar unter: http:// www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/gerichtsentscheid-h-m-muss-abhoermoeglichkeit-bei-telefonanlage- abschalten-a-753883.html (Stand 21.10.2013).

40 Chronologie: Der Fall Gustl Mollath, abrufbar unter: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath- chronologie-eines-streitfalls-a-912889.html (Stand 23.10.2013).

41 Chronologie: Der Fall Gustl Mollath, abrufbar unter: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath- chronologie-eines-streitfalls-a-912889.html (Stand 23.10.2013).

42 Chronologie: Der Fall Gustl Mollath, abrufbar unter: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath- chronologie-eines-streitfalls-a-912889.html (Stand 23.10.2013).

43 Chronologie: Der Fall Gustl Mollath, abrufbar unter: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath- chronologie-eines-streitfalls-a-912889.html (Stand 23.10.2013).

44 Youtube Kanal von Gustl Mollath, abrufbar unter: http://www.youtube.com/user/GustlMollath? feature=watch (Stand 23.10.2013). Zum Einsatz von verschiedenen Medienkanälen, insbesondere dem Internet, zur Darstellung von Informationen einer juristischen Auseinandersetzung im Rahmen einer Litigation-PR Kampagne, wird in Punkt C.V. detailliert eingegangen.

45 Internetpräsenz zum Fall Gustl Mollath, abrufbar unter: http://www.gustl-for-help.de/index.html (Stand 23.10.2013).

46 Dokumente zum Fall Gustl Mollath auf der Kanzlei-Homepage von Dr. Gerhard Strate, abrufbar unter: http://www.strate.net/de/dokumentation/index.html (Stand 27.10.2013). In diesem Zusammenhang wurde von der Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren gegen Dr. Strate wegen des Verdachts der verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen (§ 353d Nr.3 StGB) eingeleitet. Auf den Tatbestand des § 353d Nr.3 StGB wird in Punkt D.II.4 detailliert eingegangen.

47 Porschert, Maja, Lesung zum Fall Mollath: „Im Zweifel gegen den Angeklagten“, abrufbar unter: http:// www.nordbayern.de/region/schwabach/lesung-zum-fall-mollath-im-zweifel-gegen-den- angeklagten-1.3181370 (Stand 23.10.2013).

48 Chronologie zum Fall Gustl Mollath - Suche nach der Wahrheit, abrufbar unter: http// www.sueddeutsche.de/bayern/chronologie-zum-fall-gustl-mollath-schwierige-suche-nach-der- wahrheit-1.1542305-14 (Stand 23.10.2013).

49 Chronologie zum Fall Gustl Mollath - Suche nach der Wahrheit, abrufbar unter: http:// www.sueddeutsche.de/bayern/chronologie-zum-fall-gustl-mollath-schwierige-suche-nach-der- wahrheit-1.1542305-18 (Stand 23.10.2013).

50 Mollaths zweite Chance, abrufbar unter:http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-ist-frei-ablauf- des-wiederaufnahmeverfahrens-a-915156.html (Stand 23.10.2013).

51 Gerhardt/ Zerback/ Kepplinger, Wir Richter sind auch nur Menschen, abrufbar unter: http://www.faz.net/ aktuell/feuilleton/debatten/jugendkriminalitaet-wir-richter-sind-auch-nur-menschen-1511214.html (Stand 23.10.2013).

52 Rademacher/ Schmitt-Geiger, Litigation-PR: Alles was Recht ist, S. 219.

53 Rademacher/ Schmitt-Geiger, Litigation-PR: Alles was Recht ist, S. 220.

54 Rademacher/ Schmitt-Geiger, Litigation-PR: Alles was Recht ist, S. 220 f.

55 Gerhardt/ Zerback/ Kepplinger, Wir Richter sind auch nur Menschen, abrufbar unter: http://www.faz.net/ aktuell/feuilleton/debatten/jugendkriminalitaet-wir-richter-sind-auch-nur-menschen-1511214.html (Stand 29.10.2013).

Ende der Leseprobe aus 71 Seiten

Details

Titel
Strategische Rechtskommunikation in juristischen Auseinandersetzungen. Systematik der Litigation-PR
Hochschule
Hochschule Wismar  (Fakultät für Wirtschaftswissenschaften)
Veranstaltung
Wirtschaftsrecht
Note
1,4
Autor
Jahr
2014
Seiten
71
Katalognummer
V288593
ISBN (eBook)
9783656887959
ISBN (Buch)
9783656887966
Dateigröße
859 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Litigation-PR, Strategische Rechtskommunikation
Arbeit zitieren
Alexandros Anastasopoulos (Autor:in), 2014, Strategische Rechtskommunikation in juristischen Auseinandersetzungen. Systematik der Litigation-PR, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/288593

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Strategische Rechtskommunikation in juristischen Auseinandersetzungen. Systematik der Litigation-PR



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden