Fritz Bauer und die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit

Welche Rolle spielte der Frankfurter Generalstaatsanwalt?


Hausarbeit, 2014

25 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Fritz Bauer und sein Bemühen um die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit
2.1 Kurzbiographie Fritz Bauers
2.2 Der Umgang der jungen BRD mit der NS-Vergangenheit in den 50er und 60er Jahren
2.3 Der Remer-Prozess
2.4 Der Eichmann-Prozess
2.5 Der erste Frankfurter Auschwitzprozess

3. Zusammenfassung

4. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Nur wenige Monate ist es her, dass sich eines der bedeutendsten Ereignisse in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zum fünfzigsten Mal jährte. Am 20. Dezember des Jahres 1963 begann in Frankfurt am Main der erste Frankfurter Auschwitzprozess. Jene Gerichtsverhandlung, die einen entscheidenden Wendepunkt in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands markierte und achtzehn Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges und des Terrorregimes Adolf Hitlers die Zeit der Aufarbeitung der grausamen NS-Verbrechen einläutete.

Die „Strafsache gegen Mulka und andere“, wie der bis 1965 andauernde Prozess gegen insgesamt 22 Angeklagte offiziell bezeichnet wurde, stellte den bis dato größten Strafprozess in der deutschen Nachkriegsgeschichte dar. In einer Zeit, in der die große Mehrheit der deutschen Bürger eine kritische Auseinandersetzung mit der Zeit des Nationalsozialismus ablehnte und diese somit lange Zeit unthematisiert sowie unverarbeitet blieb, markierten die Prozesse gegen die Mit- arbeiter jenes Konzentrationslagers, das wie kein zweites zum Sinnbild des Holo- caust wurde, eine Zäsur in der Geschichte der Bundesrepublik. Fortan interessier- ten sich, auch bedingt durch die breitflächige Darstellung des Prozesses in den Me- dien, erheblich mehr Menschen als zuvor für die Verbrechen des Nazi-Regimes, darunter besonders junge Intellektuelle und Studenten. Bisherige Haltungen zur NS-Zeit wurden kritisch hinterfragt, genauso wie die Rolle eigener Familienangehö- riger zur Zeit des Nationalsozialismus.

Eine prägende Figur des ersten Frankfurter Auschwitzprozesses, dem noch zwei weitere seiner Art nachfolgten, war der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, zu dessen Leben und Schaffen erst in den letzten Jahren eine langsam steigende Zahl an Publikationen zu verzeichnen ist. Bauers Verdienste beschränkten sich je- doch nicht nur auf die Auschwitzprozesse. Vielmehr fing der jüdische Ex-KZ-Häftling bereits direkt nach seiner Rückkehr aus dem Exil im Jahr 1949 an, sich energisch für eine juristische und moralische Aufarbeitung der NS-Verbrechen einzusetzen. Bau- ers erstes größeres Verfahren war der Prozess gegen den ehemaligen Wehr- machtsoffizier Otto Ernst Remer, an dessen Ende das nationalsozialistische Deutschland unter Adolf Hitler als Unrechtsstaat deklariert wurde und die Attentä- ter des 20. Juli 1944 Rehabilitation erfuhren. Ein weiteres wichtiges Verfahren, an dessen Zustandekommen Fritz Bauer beteiligt war, war der Prozess gegen den ehemaligen SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann, der sich während der Zeit des Nationalsozialismus maßgeblich für die Organisation der Judendeportation in die Konzentrationslager verantwortlich zeigte. Auch dieser Prozess sollte der deut- schen und der weltweiten Öffentlichkeit die Grauen des Nazi-Regimes eindrücklich vor Augen führen.

In der vorliegenden Hausarbeit sollen nun ausgehend von der Frage, welche Rolle Fritz Bauer beim Prozess der Aufarbeitung der NS-Verbrechen in der jungen Bun- desrepublik spielte, die eben genannten Prozesse nachgezeichnet werden. Zu- nächst wird kurz auf die Biografie Bauers eingegangen, bevor der Umgang der jun- gen Bundesrepublik mit der NS-Vergangenheit in den 50er und 60er Jahren thema- tisiert wird und damit die Voraussetzungen für die Aufklärungsarbeit Bauers darge- stellt werden. Danach werden der Remer- und der Eichmann-Prozess sowie der erste Frankfurter Auschwitzprozess hinsichtlich des Zustandekommens, des Verlau- fes und der Wirkung dargestellt, sowie der Anteil Fritz Bauers daran untersucht. Der Schlussteil, in dem die Ergebnisse zusammengefasst werden und auf die an- fängliche Fragestellung rekurriert wird, schließt die Hausarbeit ab.

2. Fritz Bauer und sein Bemühen um die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit

2.1 Kurzbiographie Fritz Bauers

Fritz Bauer wurde am 16. Juli 1903 in Stuttgart geboren. Als Sohn einer jüdischen Kaufmannsfamilie studierte er in Heidelberg, München und Tübingen Rechts- und Staatswissenschaften und promovierte 1925 in Heidelberg. Drei Jahre später legte er die Zweite Juristische Staatsprüfung ab, um 1930 als jüngster Amtsrichter im Deutschen Reich den Staatsdienst im Amtsgericht Stuttgart anzutreten.1 Bereits zu Studienzeiten schloss sich Bauer der Sozialdemokratischen Partei an und war Vor- sitzender des „Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold“, einer von der SPD getragenen, jedoch überparteilich agierenden Republikschutz-Organisation. Durch die Machter- greifung der Nationalsozialisten um Adolf Hitler 1933 wurde der vielversprechen- den beruflichen Laufbahn des jüdischen Sozialdemokraten Bauer, der bereits zu Studienzeiten gegen den aufkommenden Nationalsozialismus kämpfte, ein jähes Ende gesetzt. Bauer wurde auf Grundlage des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ aus seinem Amt entlassen und monatelang im Konzentrati- onslager Heuberg interniert, ebenso wie der SPD-Parteikollege und Politiker Kurt Schumacher.2 Nach seiner Freilassung folgte 1936 die Flucht ins Exil nach Dänemerk. Als die Nazis im Oktober 1943 mit der Deportation der dänischen Juden in das KZ Theresienstadt begannen, entzog sich Bauer deren Zugriff durch eine von einheimischen Helfern unterstützte Flucht nach Schweden. Dort traf er unter ande- rem auf den späteren deutschen Bundeskanzler Willy Brandt, mit dem er die Sozia- listische Tribüne publizierte.3 In einem 1945 in dieser Zeitschrift erschienenen Text hatte Bauer über den tief im deutschen Bewusstsein verankerten „Glauben an den deutschen ‚Herrenmenschen‘“ geschrieben und damit seinen eigenen Erklärungs- ansatz für den Nationalsozialismus geliefert.4 Nach dem Kriegsende 1945 sollte es noch vier weitere Jahre dauern, bis Bauer die Rückkehr nach Deutschland vollzog. Seine Ankunft in Braunschweig erfolgte wenige Wochen vor Gründung der Bundes- republik und der Verabschiedung des Grundgesetzes. Zunächst wurde Fritz Bauer zum Landgerichtsdirektor, 1950 schließlich zum Generalstaatsanwalt am Braun- schweiger Oberlandesgericht ernannt. Im Jahr 1956, drei Jahre nach dem aufse- henerregenden von Bauer initiierten Remer-Prozess, auf den in der Folge noch nä- her eingegangen wird, berief ihn der hessische Ministerpräsident August Zinn schließlich in das Amt des Generalstaatsanwalts nach Frankfurt am Main. In dieser Position übernahm Bauer im Jahr 1958 jene Ermittlungen gegen diverse Angestellte des Konzentrationslagers Auschwitz, die im Jahr 1963 im ersten Frankfurter Auschwitzprozess mündeten. Drei Jahre zuvor hatte Bauer durch einen Tipp an den israelischen Geheimdienst die Verhaftung Adolf Eichmanns sowie schließlich des- sen Prozess in Jerusalem ein Jahr später ermöglicht.5

Der zweite Frankfurter Auschwitzprozess fand zwischen 1965 und 1966 statt, der dritte Prozess zwischen August 1967 und Juni 1968. Am 1. Juli 1968 wurde Fritz Bauer tot in seiner Frankfurter Wohnung aufgefunden. Als offizielle Todesursache wurde Herzversagen festgestellt.6

2.2 Der Umgang der jungen BRD mit der NS-Vergangenheit in den 50er und 60er Jahren

Mit seinen Bemühungen um eine juristische und moralische Aufarbeitung der NSVerbrechen stieß Fritz Bauer nach seiner Rückkehr aus dem schwedischen Exil auf eine größtenteils ablehnende Haltung der deutschen Bevölkerung.7 Die mehrheitliche Einstellung in der jungen Bundesrepublik bezüglich der nationalsozialistischen Vergangenheit war, vor allem nachdem die Entnazifizierung offiziell abgeschlossen worden war, geprägt vom Aspekt der Verdrängung.

Der Umgang der frühen Bundesrepublik mit dem Nationalsozialismus lässt sich in drei Phasen einteilen: Die erste Phase (1945 bis 1948) war „geprägt von der Mei- nungsführerschaft antinationalsozialistischer Protagonisten eines politischen und gesellschaftlichen Neuanfangs“8. Im Zuge der Konferenzen von Jalta im Februar und Potsdam im August 1945 waren die Alliierten übereingekommen, sich nicht auf die sofortige Aburteilung leitender Funktionäre des Nationalsozialismus wegen Kriegs- verbrechen in Form der ab 20. November 1945 beginnenden Nürnberger Prozesse zu beschränken. Vielmehr sollten sämtliche NSDAP-Mitglieder, insofern diese nicht nur nominelle Parteiangehörige gewesen waren, ausfindig gemacht werden, um diese „aus den öffentlichen oder halböffentlichen Ämtern und von den verantwort- lichen Posten in wichtigen Privatunternehmen zu entfernen“9 und durch Personen zu ersetzen, welche „nach ihren politischen und moralischen Eigenschaften fähig [erschienen], an der Entwicklung wahrhaft demokratischer Einrichtungen in Deutschland mitzuwirken“10. Unter dieser Maxime wurde seitens der Alliierten zu- nächst der „automatic arrest“ praktiziert, welcher zum Ziel hatte, Träger verschie- dener Funktionen (z.B. sämtliche SS-Offiziere, SD- und Gestapo-Angehörige) zu ver- haften und zu internieren. So wurden in den drei Westzonen im Laufe des Jahres 1945 über 200.000 Gefolgsleute des Hitler-Regimes verhaftet und interniert, von diesen wurden bis Anfang 1947 jedoch insgesamt 93.000 wieder entlassen.11 Die Übrigen wurden in den meisten Fällen in den beiden darauffolgenden Jahren nach Absitzen ihrer Gefängnisstrafen oder aufgrund von Amnestien entlassen, insofern sie nicht aufgrund ihrer Verbrechen an Gerichte der Besatzungsmächte oder ande- rer Staaten übergeben wurden. Bezüglich der Durchführung der Entnazifizierung bestanden zwischen den verschiedenen Besatzungszonen teilweise große Unter- schiede. Zwar waren überall Ansätze der Aufarbeitung der NS-Zeit zu erkennen, doch fielen diese „Säuberungen“ in ihrer Art und Striktheit sehr unterschiedlich aus. So legten Großbritannien und Frankreich ihr Hauptaugenmerk auf Aktivisten und Funktionäre. Die USA hingegen, deren breit angelegte „Denacification“ am striktesten ausfiel, wollten im Zuge ihrer Politik auch einfache Parteimitglieder und Mitläufer bestrafen.12 Am 5. März 1946 wurde schließlich das „Kontrollratsgesetz Nr. 104 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus“ verabschiedet. Dieses bezweckte die Beteiligung deutscher Stellen am Prozess der Entnazifizierung und teilte die deutsche Bevölkerung - jeder Deutsche über 18 Jahre musste zur Überprüfung einen Meldebogen ausfüllen - je nach Grad der nationalsozialisti- schen Aktivität in Hauptschuldige, Belastete, Minderbelastete, Mitläufer und Ent- lastete ein. Ein Gesetz, das sinnbildlich für die Aufarbeitungspolitik der am 23. Mai 1949 gegründeten Bundesrepublik stand, war das „Straffreiheitsgesetz“ vom 31.12. desselben Jahres. Dieses sah eine Amnestie für diejenigen vor, bei denen im Falle einer Verurteilung keine höhere Gefängnisstrafe als sechs Monate zu erwarten war.13 Dieses Gesetz war nicht etwa „[…] als Ausdruck moralischer Indifferenz oder bewusster Apologie […]“14 zu verstehen, sondern vielmehr mit den „oftmals als ungerecht empfundenen Sühneverhältnisse der Nachkriegsjahre“15 zu erklären. Am 8. Mai 1955 wurde schließlich die Verjährung aller als „Vergehen“ klassifizierter Straftaten, die nicht mit Zuchthaus geahndet wurden, beschlossen. Dem folgte kur- ze Zeit später der Ablauf der Verjährungsfrist für Straftaten mit einer Höchststrafe von zehn Jahren Zuchthaus. Als Ergebnis davon konnte in der Folge nur noch gegen NS-Täter Anklage erhoben werden, die sich des Raubes, Mordes, Totschlags oder der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht hatten. Zusätzlich wurden die Strafverfolgungsmöglichkeiten durch den am 5. Mai 1955 zwischen der Bundes- republik, den USA, Großbritannien und Frankreich geschlossenen „Vertrag zur Re- gelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen“ stark eingeschränkt. So wa- ren deutsche Gerichte fortan nicht mehr zuständig für Strafsachen, in denen alliier- te Strafverfolgungsbehörden bereits Verfahren durchgeführt hatten. Der Entnazifi- zierungsprozess wurde schließlich durch das „Entnazifizierungsschlussgesetz“, das der Deutsche Bundestag am 11. Mai 1951 verabschiedete, offiziell abgeschlossen. Fortan mussten auch so genannte „Minderbelastete“ und „Mitläufer“ nicht länger Sanktionen wie die Beschränkung des Wahlrechts und der Freizügigkeit, Beschäfti- gungsbeschränkungen sowie Vermögenssperren befürchten.16

Dieser ersten Phase des Umgangs mit der nationalsozialistischen Vergangenheit schloss sich eine „Zeitspanne der kollektiven Schuldabwehr und weitgehenden Erinnerungsverweigerung“ an, in der sich das bundesdeutsche Volk der dunklen Vergangenheit durch Vergessen und Verdrängen zu entledigen versuchte.17 Die Aussage Konrad Adenauers „Wir haben so verwirrte Zeitverhältnisse hinter uns, daß es sich empfiehlt, generell tabula rasa zu machen“18, die er während einer De- batte über die Notwendigkeit einer Amnestie in der 7. Kabinettssitzung am 29.

[...]


1 Irmtrud Wojak: Fritz Bauer 1903-1968. Eine Biographie, München 2009, S. 84. Im Folgenden zitiert als: Wojak: Fritz Bauer.

2 Ronen Steinke: Fritz Bauer. Oder Auschwitz vor Gericht, 1. Aufl., München 2013, S. 93. Im Folgenden zitiert als: Steinke: Fritz Bauer.

3 Wojak: Fritz Bauer, S. 177.

4 Claudia Fröhlich: „Wider die Tabuisierung des Ungehorsams“. Fritz Bauers Widerstandsbegriff und die Aufarbeitung von NS-Verbrechen. Wissenschaftliche Reihe des Fritz-Bauer-Instituts, Bd. 13. Campus, Frankfurt 2006, S. 274. Im Folgenden zitiert als: Fröhlich: „Wider die Tabuisierung des Un- gehorsams“.

5 Wojak: Fritz Bauer, S. 286.

6 Steinke: Fritz Bauer, S. 94.

7 Fröhlich: „Wider die Tabuisierung des Ungehorsams“, S. 15.

8 Detlef Garbe: Äußerliche Abkehr, Erinnerungsverweigerung und „Vergangenheitsbewältigung“: Der Umgang mit dem Nationalsozialismus in der frühen Bundesrepublik, in: Modernisierung im Wiederaufbau: die westdeutsche Gesellschaft der 50er Jahre, hrsg. von Axel Schildt, 2. Ausg., Bonn 1998, S. 693-716. Im Folgenden zitiert als: Garbe: Vergangenheitsbewältigung.

9 Garbe: Vergangenheitsbewältigung, S. 694.

10 Ebd., S. 694.

11 Ebd.

12 Ebd., S. 695.

13 Garbe: Vergangenheitsbewältigung, S. 703.

14 Norbert Frei: Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit, München 1996.

15 Ebd.

16 Wolfgang Krüger: Entnazifiziert: Zur Praxis der politischen Säuberung in Nordrhein-Westfalen, Seite 68, Wuppertal 1982

17 Garbe: Vergangenheitsbewältigung, S. 694.

18 Christoph Safferling: „…daß es sich empfielt, generell tabula rasa zu machen…“, in: Die Rosenburg: Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Vergangenheit - eine Bestandsaufnahme, hrsg. von Manfred Görtemaker, Christoph Safferling, 1. Aufl., Göttingen 2013, S. 169.

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Fritz Bauer und die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit
Untertitel
Welche Rolle spielte der Frankfurter Generalstaatsanwalt?
Hochschule
Universität Bielefeld
Note
1,7
Autor
Jahr
2014
Seiten
25
Katalognummer
V287617
ISBN (eBook)
9783656878568
ISBN (Buch)
9783656878575
Dateigröße
583 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Fritz Bauer, NS VErgangenheit, Entnazifizierung, Ausschwitzprozess
Arbeit zitieren
Julian Bischoff (Autor:in), 2014, Fritz Bauer und die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/287617

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