Der Vertrag von Lissabon im Kontext der Europäischen Integration

Europäische Integration im Kontext des Rechts


Hausarbeit, 2014

25 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Einleitung

Ideengeschichte der Europäischen Union
Die Idee eines kooperierenden Europas
Die Weltkriege
Die Nachkriegszeit

Integration durch Recht / „Integration Through Law“
Von Amsterdam nach Lissabon
Die Entstehung des Vertrags von Lissabon
Das Vertragswerk - Die EU vor und nach dem Lissaboner Vertrag

Betrachtung des Lissaboner Vertrags unter dem Gesichtspunkt der Europäischen Integration ..
Prognose

Literaturverzeichnis
Aufsätze & Zeitschriften
Grafiken
Gesetzestexte
Monografien und Sammelbände
Online Quellen

Vorwort

Im Rahmen des Pflichtmoduls mit dem Titel Europäische Integration wird den Studenten die Geschichte und der Prozess der Europäischen Integration sowie die Akteure und Institutionen im europäischen Mehrebensystem unterrichtet. Neben den grundlegenden Kenntnissen über die gängigsten Ansätze und Theorien zur Europäischen Integration ist der Fokus auf die Durchdringung der mitgliedsstaatlichen Systeme durch den Integrationsprozess gelegt. Es ist die Aufgabe der Studenten eine Hausarbeit zu einer von drei möglichen Fragestellungen zu erarbeiten. Die vorliegende Arbeit wird sich mit folgender Aufgabenstellung auseinandersetzen.

„Verfassungspolitik in der EU ist eine komplizierte Angelegenheit: Änderungen des Primärrechts erfordern umfassende und langwierige Abstimmungs- und Ratifikationsprozesse zwischen den Mitgliedstaaten. Gerade das Zustandekommen des Lissabonner-Vertrages ist hierfür ein besonders gutes Beispiel. Rekonstruieren Sie die Entstehung des Vertrages und arbeiten Sie dabei heraus, welche Neuerungen besonders relevant sind und welchen Beitrag der Vertrag zu einer Vertiefung der Integration und weiteren „Konstitutionalisierung“ des europäischen Rechts leistet.“

Vereintes Europa, eine scheinbare Utopie zur Stunde Null. Wer hätte diesem Prozess eines vereinigten Europas unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs eine bisher unvergleichliche Erfolgsgeschichte vorausgesagt? 70 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg ist die Europäische Union eine nahezu wahr gewordene Utopie. Ein Paradoxon geistiger Einheit und Zerrissenheit in Bezug auf die Willensstärke - so verglich der französische Philosoph Paul Valéry 1924 die Idee einer europäischen Union. Mit einem Zitat von Konrad Adenauer möchte ich geistig auf die vorliegende Arbeit einstimmen:

"Die Einheit Europas war ein Traum von wenigen. Sie wurde eine Hoffnung für viele. Sie ist heute eine Notwendigkeit für uns alle." (1954)

Einleitung

Die Europäische Union ist eine unvergleichbare Erfolgsgeschichte, die viele Theoretiker der internationalen Beziehungen verzweifeln lässt. Die freiwillige Aufgabe eines Staates seiner Souveränität durch die Übertragung an eine superanationale Organisation, die freiwillige Beschränkung seiner Macht und die Gefahr der Auferlegung von Politikinhalten, die der eigenen zu wider sind, die Änderung des eigenen Rechtssystems und der Gesellschaft zum Wohle eines vereinten Europas, lässt manchen Realisten grübeln. Eine supranationale Organisation, dessen Entstehung unumkehrbar scheint, ist zu einer globalen Macht erwachsen, die die internationale Politik nachhaltig beeinflusst. Nicht wenige Staaten versuchen eine ähnliche Entwicklung, wie die der EU, anzustreben, doch bisher ohne vergleichbaren Erfolg.

In dieser Arbeit wird die oben zitierte Aufgabenstellung bearbeitet. Die zu grundliegende Fragestellung lautet wie folgt:

Welche Bedeutung besitzt der Lissaboner Vertrag für den Prozess der Europäischen Integration?

Beginnend wird die Ideengeschichte eines kooperierenden Europas kurz rekapituliert. Danach wird die Europäische Integration durch Recht vorgestellt und anhand eines Theorieansatzes belegt. Anschließend erfolgt eine Rekonstruktion der Entstehungsgeschichte des Lissaboner Vertrags, gefolgt von einer Darstellung der Neuerungen durch das Reformwerk. Darauf folgend eine Analyse der Wirkung bzw. der Bedeutung des Lissaboner Vertrags auf die Europäischen Integration, vor allem auf die Integration durch Rechtssetzung. Abschließend erfolgt ein subjektives Fazit mit dem Ziel einer Prognosefunktion für die weitere Entwicklung der Europäischen Union.

Die vorliegenden Arbeitsansätze können im Rahmen einer Hausarbeit natürlich nur grob und oberflächlich sein, daher bitte ich um Verständnis, wenn manch ein Themengebiet allzu kurz kommt.

Ideengeschichte der Europäischen Union

Wie für jedes Thema ist auch die Geschichte für die Europäische Integration essenziell, um zu verstehen, wie sich der Entwicklungsprozess und vor allem warum er sich vollzogen hat. Im nach Folgenden wird daher die Ideengeschichte eines vereinten Europas beginnend am Ende des 18. Jahrhunderts in sinnvollen Abschnitten kurz wiedergegeben, ohne dabei Vollständigkeit zu beanspruchen.

Die Idee eines kooperierenden Europas

Die Idee eines geeinten Europas ist keine Neue. Bereits George Washington soll ein Verfechter dieser Idee gewesen sein: „Eines Tages werden, nach dem Muster der Vereinigten Staaten, die Vereinigten Staaten von Europa gegründet werden“ (Washington). Ein wirtschaftliches Einigungsstreben lässt sich mit dem Zollverein (1834-1867), angetrieben durch Preußen, erkennen. Neben dem Zollverein lässt sich eine Einigungstendenz auf europäischer Ebene anhand des Rheinbundes 1806, des Deutschen Bundes 1815, des Norddeutschen Bundes 1866 und der Gründung des Deutschen Reiches 1871 erkennen. Dazu durchlebten die europäischen Staaten ähnliche Entwicklungstendenzen: Liberale Bewegung zu Beginn des 19. Jahrhunderts und die Verfassungskämpfe, die Arbeiterbewegung und Entstehung von Parteien sind europäische Phänomene.1 So ist es nicht erstaunlich, dass der französische Schriftsteller Victor Hugo zur Mitte des 19. Jahrhunderts „Die Vereinigten Staaten von Europa“ forderte:

„Ein Tag wird kommen, wo die Waffen Euch aus den Händen fallen werden! Ein Tag wird kommen, wo ein Krieg zwischen Paris und London, zwischen Petersburg und Berlin, zwischen Wien und Turin ebenso absurd schiene wie zwischen Rouen und Amiens, zwischen Boston und Philadelphia. Ein Tag wird kommen, wo Ihr, Frankreich, Rußland, Italien, England, Deutschland, all ihr Nationen des Kontinents ohne die besonderen Eigenheiten Eurer ruhmreichen Individualität einzubüssen, Euch eng zu einer höheren Gemeinschaft zusammenschließen und die große europäische Bruderschaft begründen werdet. […]“ (Victor Hugo 1849)2

Die Idee eines wie auch immer gestalteten friedlichen Zusammenlebens in Europa fand in der Öffentlichkeit durchaus Beachtung, jedoch wirkte sich diese nicht auf die politische Praxis aus.

Die Weltkriege

Der Erste Weltkrieg, der Stellungskrieg mit seinen Materialschlachten, schwächte den Kontinent nachhaltig und bewirkte eine breitere europäische Einigungsbewegung in den 1920er Jahren. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde eine Reihe von verschiedenen Konzepten für eine politische Neuordnung Europas entwickelt. Jedoch blieb nur eine Idee nachwirkend bis heute, die Idee des Österreichers Richard Nikolaus Graf Coudenhove-Kalergie, der 1923 die „Paneuropa-Union“ gegründet hat.3 Die Paneuropa-Union trat für ein wirtschaftlich und politisch geeintes Europa auf Grundlage einer demokratischen und friedlichen Werteordnung ein. Zu ihren Mitgliedern zählten u.a. Alberst Einstein, Thomas Mann und Konrad Adenauer. Die Leitidee war die Vereinigung Europas zu einem politischen und wirtschaftlichen Verband. Jedoch waren, gerade im Angesicht der Weltwirtschaftskrise, die nationalistischen Bewegungen wesentlich stärker.4 Der Zweite Weltkrieg löschte nicht nur Millionen von Leben aus, sondern schien auch die Idee eines in Frieden vereinten Europas gänzlich auszulöschen. Ein friedliches Zusammenleben in Europa wurde durch machtpolitische Interessen, die mit Kriegsgerät, Ideologie und Soldaten durchgesetzt wurden, zur Utopie. Aber gerade diese große Katastrophe des 20. Jahrhunderts und das siegreiche Idealbild kapitalistischer Demokratie führt Europa zusammen.

Die Nachkriegszeit

Auf das Ende des Zweiten Weltkriegs folgte die Stunde Null und damit der Beginn der Entwicklung der Europäischen Union, wie sie heute existiert. Die Katastrophe der beiden Weltkriege lieferte zahlreiche Motive für die europäische Einigung. Während des Zweiten Weltkrieges sahen einige Widerstandsbewegungen den Nationalismus als eine der Hauptursachen für die kriegerischen Auseinandersetzungen in Europa. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde diese These vielseitig von Politikern und Bürgern diskutiert. Man erkannte, dass eine politische Ordnung, die auf nationalen Konzepten beruht, immer wieder zu Spannungen und Rivalitäten und nachfolgend zu kriegerischen Auseinandersetzungen führt.

Winston Churchill schlug daher auch in seiner Züricher Rede (1946) einen Staaten

übergreifenden Ansatz vor, um vor allem eine friedliche Konfliktlösung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu ermöglichen. Einige weitere Motive dieser Zeit seien genannt:

- Friedenssicherung
- Steigerung des wirtschaftlichen Wohlstandes
- Mehr Einfluss in der Außen- und Sicherheitspolitik

Innovativ war der Vorstoß des französischen Außenmisters R. Schuman, der am 9. Mai 1950 die Gründung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS / Montanunion) vorschlug. Ziel der Gemeinschaft war die Aussöhnung zwischen Frankreich und Deutschland und den wirtschaftlichen Wiederaufbau voranzutreiben. Grundlage der Montanunion war die Übertragung von Zuständigkeiten in genau abgegrenzten Bereichen an die Gemeinschaft. 1951 traten sechs Staaten dem EGKS-Vertrag bei und legten so den Grundstein für die Europäische Union.5 Nachfolgend wurden mit den Verträgen von Rom die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet. Durch die Einbindung Deutschlands wurde eine erneute Kriegsgefahr verhindert und Deutschland konnte auf dieser Grundlage gleichberechtigt seinen Platz in Europa wieder einnehmen.6 Mit der Gründung der ersten Regime wurde aus der diffusen Idee eines friedlichen und kooperierenden Europas ein spezifischer und institutionell kodifizierter Prozess. Damit beginnt der Prozess der Europäischen Integration, der zur heutigen Europäischen Union geführt hat.

Im Folgenden wird der Prozess der Europäischen Integration in Hinsicht auf die Triebkraft untersucht, dabei wird lediglich auf einen Kontext eingegangen, obwohl es wahrscheinlich, wenn nicht sogar zwangsläufig so ist, dass die Integration in unterschiedlichen Kontexten parallel geschieht und sich zudem über Synergieeffekte und Wechselwirkungen Kontext übergreifend vollzieht. Dennoch ist es geboten aus einer deskriptiv-analytischen Perspektive, die Integrationskontexte einzelnen zu betrachte, um sinnvolle Aussagen in Bezug auf das Gesamtphänomen der Europäischen Integration zu treffen.7 Im nachfolgenden Abschnitt wird der Kontext des Rechts zum Gegenstand, da dieser der treibende Motor des Integrationsprozesses zu sein scheint.

Integration durch Recht / „Integration Through Law“

Zunächst soll der Ursprung des Konzepts der „Integration Through Law“ vorgestellt werden. Es handelt sich dabei um ein Forschungsansatz, der in den 1980er Jahren namentlich durch Seccombe, Weiler und Cappelletti verfolgt wurde und welche mit der Herausgabe ihres Werkes „Integration Through Law“ dem Forschungsansatz den Namen aufstempelten.8

Wie kam und kommt die europäische Integration zustande? Was ist der treibende Motor der Integration? Zur Auflösung dieser Fragen lässt sich ein Zitat des ehemaligen Präsidenten der Kommission Walter Hallenstein heranziehen:

„Nicht Gewalt, nicht Unterwerfung ist als Mittel eingesetzt, sondern eine geistige, eine kulturelle Kraft: das Recht.“ (1973)

Die EU ist ein Paradebeispiel für den erfolgreichen Import der Rule of Law in eine supranationale Organisation. Die europäische Integration wird maßgeblich durch Rechtssetzung vorangetrieben. Dies verdankt sie vor allem der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die das Unionsrecht von einem klassischen Völkerrecht in eine neuartige supranationale und dazu verfassungsförmige Ordnung transformierte. Durch die 1963 erlassene Doktrin von der „unmittelbaren Anwendbarkeit“ des Unionsrechts entfalten Rechtsakte des Unionsrechts, soweit sie hinlänglich klar und präzise formuliert und keiner weiteren Ausführungsakte bedürfen, eine Direktwirkung und vermögen subjektive Rechte zu begründen. Dabei gilt die unmittelbare Wirkung nicht ausschließlich für das Primärrecht, sondern auch für das Sekundärrecht und mit Ausnahme von Richtlinien erzeugt das EU-Recht sowohl auf horizontaler Ebene, also in der Beziehung zwischen Bürger und Bürger, als auch auf vertikaler Ebene, also im Verhältnis zwischen Bürger und Staat, gerichtlich durchsetzbare Rechte und Pflichten. Die nationalstaatlichen Gerichte der Mitgliedsstaaten haben dabei die Verpflichtung, diese Rechtsakte durchzusetzen und Schutz zu gewährleisten.

[...]


1 Mickel, Wolfgang W./Bergmann, Jan, (2012): Zur Geschichte der europäischen Einigung, in Bergmann, Jan, (Hrsg.): Handlexikon der Europäischen Union, 4., neu bearbeitete und erweiterte Auflage, Baden-Baden: Nomos.

2 Reding, Viviane (2012): Warum wir jetzt die Vereinigten Staaten von Europa brauchen, Rede am Centrum für das Europarecht an der Universität Passau, Passau.

3 Aktion Europa: Geschichte der europäischen Union, online unter: http://www.europarl.europa.eu/brussels/website/content/modul_10/start.html (abgerufen am 05.11.2014).

4 PANEUROPA-UNION DEUTSCHLAND E.V: Geschichte, online unter: http://de.paneuropa.org/index.php/pan/geschichte (abgerufen am 02.11.2014).

5 Centrum für Europäische Politik: Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion), online unter: http://www.cep.eu/eu-fakten/historie-der-eu/die-anfaenge/egks/ (abgerufen am 27.11.2014).

6 Schmuck, Otto (2012): Motive und Leitbilder der europäischen Einigung, online unter http://www.bpb.de/izpb/130479/motive-und-leitbilder-der-europaeischen-einigung?p=all (abgerufen am 2.11.2014).

7 Vgl. Grimmel 2013, S. 223.

8 Chappelletti, Mauro/Seccombe, Monica/Weiler Joseph H., Hrsg. (1986): Integration Through Law, Europe and the American Federal Experience, Michigan: W. de Gruyter.

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Der Vertrag von Lissabon im Kontext der Europäischen Integration
Untertitel
Europäische Integration im Kontext des Rechts
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg  (WiSo)
Veranstaltung
Europäische Integration: Akteure, Institutionen, Theorien
Note
1,3
Autor
Jahr
2014
Seiten
25
Katalognummer
V285883
ISBN (eBook)
9783656861225
ISBN (Buch)
9783656861232
Dateigröße
683 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Vertrag von Lissabon, Europäische Union, EuGH, Europäische Integration, Rule of Law, Verfassungsvertrag, Vertrag von Rom, Vertrag von Nizza, Vertrag von Amsterdan, Kontext des Rechts, Integration through Law, Prof. Dr. R. Lhotta, Wolf, Merker, Wolf-Lennart Merker, Helmut-Schmidt Universität
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Wolf Merker (Autor:in), 2014, Der Vertrag von Lissabon im Kontext der Europäischen Integration, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/285883

Kommentare

  • Wolf Merker am 22.3.2015

    Offizielle Note der Hausarbeit: 1,3

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Titel: Der Vertrag von Lissabon im Kontext der Europäischen Integration



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