Schadenmanagement bei Überspannungsschäden in der Hausratversicherung


Diplomarbeit, 2004

113 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung: Regulierung von Überspannungsschäden in der Hausratversicherung

2 Technische und klimatische Grundlagen
2.1 Gewitter und Blitz
2.2 Überspannung
2.3 Klimaveränderung

3 Grundlagen der Überspannung
3.1 Die Grundlagen der Hausratversicherung
3.2 Versicherte Gefahren
3.2.1 Blitzschlag
3.2.2 Überspannung durch Blitz
3.3 Versicherte Sachen

4 Die Entwicklung der Hausratversicherung durch die Deregulierung der Versicherungswirtschaft

5 Marktdaten
5.1.1 Zahl der Schäden
5.1.2 Schadenaufwand
5.1.3 Schadendurchschnitt
5.1.4 Zusammenfassung

6 Arbeitsablauf bei der Regulierung von Überspannungsschäden
6.1 Allgemeines
6.2 Schadenprüfung
6.2.1 Schadenursache
6.2.2 Schadenhöhe
6.3 Kosten
6.3.1 Kosten des Versicherers
6.3.1.1 Kostenvoranschlag durch den Versicherungsnehmer
6.3.1.2 Beauftragung eines externen Sachverständigen
6.3.1.3 Beauftragung eines Dienstleisters
6.3.1.4 Beauftragung eines Schadenregulierers im Außendienst
6.3.1.5 Anforderung der beschädigten Sache
6.3.2 Kosten des Versicherungsnehmers
6.4 Betrug
6.5 Zusammenfassung

7 Schadenmanagement von Überspannungsschäden
7.1 Schadenmanagement allgemein
7.2 Ansätze zur Ermittlung des Schadenmanagementbedarfs
7.2.1 Bedarf vor Vertragsabschluß
7.2.2 Bedarf bei Vertragsabschluss
7.2.3 Bedarf im Schadenfall
7.2.4 Bedarf nach dem Schadenfall
7.3 Möglichkeiten des Schadenmanagements bei Überspannungsschäden in der Hausratversicherung
7.3.1 Naturalrestitution
7.3.1.1 Anbietermodell
7.3.1.2 Bindungsmodell
7.3.1.3 Netzwerkmodell
7.3.2 Kooperationspartner
7.3.3 Bedingungsanpassung
7.3.4 Qualifizierung der Mitarbeiter und Verbesserung der EDV
7.3.5 Verwertung des Restwertes
7.4 Empfehlung

8 Zusammenfassung

9 Abkürzungsverzeichnis

10 Abbildungsverzeichnis

11 Bibliographie

12 Anhang

1 Einleitung

1.1 Problemstellung: Regulierung von Überspannungsschäden in der Hausratversicherung

Die folgende Diplomarbeit soll die heutige Problematik der Bearbeitung von Überspannungsschäden in der Hausratversicherung aufzeigen und Lösungsmöglichkeiten durch entsprechendes Schadenmanagement anbieten.

Da eine Vielzahl von unterschiedlichen Versicherungsbedingungen mit unterschiedlichen Tarifmerkmalen auf dem Markt sind, wird auf die VHB 2000 zurückgegriffen, die vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft empfohlen wird.

Weiterhin wird genauer definiert, was Überspannungen sind und wie diese entstehen. Dargestellt wird auch, wie sich die globale Erwärmung und die damit verbundene Klimaveränderung auf die Anzahl und die Höhe der gemeldeten Schäden auswirkt und welche Tendenzen sich daraus vermutlich ergeben werden.

Aufgezeigt wird ferner, welche Problematiken es bei der Bearbeitung von Überspannungsschäden gibt und wie sich diese durch Klimaveränderung einerseits sowie durch den Wettbewerb andererseits noch verschieben werden.

Hierbei wird auf die einzelnen Eingriffsmöglichkeiten des Versicherers bei der Schadenbearbeitung eingegangen und es wird aufgezeigt, welche Möglichkeiten hier noch vorhanden sind.

Im Abschnitt Schadenmanagement wird auf die Optimierung der Bearbeitung eingegangen. Hierbei werden die einzelnen Schnittpunkte vor, während und nach der Bearbeitung aufgezählt, und die dort vorhandenen Möglichkeiten, die durch Schadenmanagement möglich sind, aufgezeigt.

Unter Berücksichtigung des Schadenmanagementes werden hierfür exemplarisch fünf Beispiele einer veränderten Bearbeitung vorgestellt. Hierbei wird auf die jeweiligen Chancen und Risiken eingegangen.

2 Technische und klimatische Grundlagen

2.1 Gewitter und Blitz

Gewitter entstehen grundsätzlich auf zwei unterschiedliche Arten:

- Kaltfrontgewitter

wird durch heftiges Zusammentreffen feuchter Warmluft und einer Kaltfront verursacht.

- Wärmegewitter

wird durch intensive Sonneneinstrahlung und dem damit verbundenen schnellen Aufsteigen feuchter Warmluft in große Höhen verursacht.[1]

Durch das positive Aufladen der oberen Wolkenhälfte (Amboss) und das negative Aufladen der unteren Wolkenhälfte (Wolkenbasis) entlädt sich die Spannung zum größten Teil in den Wolken. Nur ca. ein Drittel der Blitze erreichen den Erdboden. Durch die Ladungsinduktionen wird die Erdoberfläche positiv aufgeladen, so dass es zu Blitzentladungen zwischen Wolke und Erde kommt.

Bei einem Blitz können sich innerhalb einiger Millionstel Sekunden etliche Millionen Kilowatt Energie entladen. Dies entspricht der Leistung tausender Kernkraftwerke. Ein durchschnittlicher Blitz entwickelt eine Stromstärke von 200.000 Ampere und bei 2.200.000 Volt Spannung eine Temperatur von bis zu 20.000°C. Dies entspricht der vierfachen Temperatur der Sonnenoberfläche. Die Geschwindigkeit eines Blitzes beträgt bis zu 300.000 km/Sekunde.[2] [3]

Findet der Blitz beim Einschlag keinen gut leitenden Weg zur Erde, kann er die von ihm durchflossenen Sachen oder benachbarten Gegenstände so stark erhitzen, dass deren Zündtemperatur (hängt von der Beschaffenheit des Gegenstandes ab) erreicht wird. Diese Art des Blitzes bezeichnet man als zündenden Blitz.

Im Gegensatz dazu kennen wir den nicht zündenden Blitz[4], der sich dann einstellt, wenn ein Blitz mit einem starken Stromstoß in feuchte Sachen einschlägt. Hierbei wird explosionsartig Wasserdampf gebildet. Durch die damit verbundene schlagartige Ausbreitung des Dampfes werden Fugen, Risse, Spalten, etc. plötzlich gesprengt. Es kommt zu keinem Brand.

Die Anzahl der Blitze haben sich in den letzten Jahren stark gehäuft. Waren im Jahresschnitt von 1992-1997 noch durchschnittlich ca. 800.000 Blitze pro Jahr vorhanden, so hat sich dieser Wert im nächsten 5-Jahresschnitt auf ca. 1.500.000 Blitze fast verdoppelt. Dies könnte zum Teil Auswirkung einer klimatischen Veränderung sein.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Jährliche Veränderung der Blitze in Deutschland[5]

Im Jahre 2002 kam es zu 2.281.377 Blitzen in Deutschland, davon entstanden die meisten Blitze in den Monaten Juni-August.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Blitze in Deutschland 2002 und deren monatliche Verteilung[6]

Auffällig sind die regionalen Unterschiede der Blitzeinschläge. Hierbei hängt es nicht alleine von der regionalen Bebauungsdichte, sondern auch von der klimatischen Begünstigung beim Entstehen von Blitzen ab. Der Schwarzwald und das Rhein-Main Gebiet sind die Gebiete in Deutschland, die von den meisten Blitzeinschlägen betroffen sind. Küstenregionen sind am wenigsten betroffen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenAbbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Regionale Verteilung von Blitzen in Deutschland[7]

2.2 Überspannung

Überspannungen können in zwei Gruppen aufgeteilt werden: die intern erzeugten, energieschwächeren Überspannungen (z.B. Kurzschluss eines Gerätes) und die externen, energiereichen Überspannungen (z.B. Blitzschlag).

In deutsche Haushalte wird vom Stromversorger 230 Volt Wechselstrom eingespeist. Unter Wechselstrom versteht man elektrischen Strom, dessen Richtung sich nach einer konstanten Periodendauer wiederholt. Dabei verschwindet der Mittelwert, d. h. während einer Periode wird die gleiche Ladungsmenge in beiden Richtungen transportiert. Diese 230 Volt Wechselspannung erreicht über die Steckdose das elektrische Gerät. Dort wird es teilweise durch ein Netzteil auf die benötigte Voltzahl herunter transformiert (z.B. 3,3 Volt für einen PC-Prozessor).

Heutzutage werden in elektronischen Geräten immer kleinere Bausteine verwendet. Bedingt durch die geringe Größe (teilweise dünner als menschliches Haar), arbeiten diese mit einer sehr geringen Spannung. Wenn dann in dem Transformator eine Spannungsspitze entsteht und diese nicht aufgefangen werden kann, werden die Bauteile (z.B. Kondensatoren, Widerstände etc.) überhitzt oder schlagen durch (bei einem Kondensator ist die Isolationsschicht sehr dünn). Eine Überspannung kann bei einer Spannung von 110% über dem Normalwert auftreten.

Überspannung durch Blitz kann auch durch einen Blitzeinschlag in ein benachbartes Haus passieren. Durch den gemeinsamen Anlagen- und Blitzschutzerder ist eine Übertragung der Blitzspannung über den Schutzleiter des Netzbetreibers möglich.

Die Folge ist, dass trotz günstiger geografischer Lage des Hauses (z.B. eine Erdsenke) eine Beschädigung eintritt. Möglichkeiten von Stromübergängen können folgende sein:

- Steckdose

Schäden können wie folgt entstehen:

- Überspannung (z.B. Abschalten großer elektrischer Anlagen)
- Hochspannungsspitzen (z.B. Blitzschläge in näherer Umgebung)
- Schaltspitzen (z.B. Schaltvorgänge durch Stromversorger)
- Spannungseinbrüche (z.B. Einschalten großer elektrischer Anlagen)
- Frequenzabweichungen (z.B. instabile Stromquellen)
- Kurzschluss im öffentlichen Netz (z.B. der Energiebetreiber kann durch Überlastung nicht genug Strom zur Verfügung stellen)

Durch zwischengeschaltete Transformatoren oder Umspannwerke des Netzbetreibers oder auch durch die Haussicherung kann, eine normal starke kurzzeitige Überspannung verhindert werden. Dieser Schutz ist aber nicht bei starken Blitzschlägen möglich.

- Telefonleitung

Der Blitz kann auch in eine Telefonleitung einschlagen. Hier sind keine gesonderten Sicherungen durch den Telefonbetreiber eingebaut. Allerdings sind heutzutage die meisten Überlandtelefonleitungen verschwunden und unterirdisch verlegt. Ein direkter Einschlag in die Telefonüberlandleitung ist dadurch nicht mehr möglich. Wenn der Blitz allerdings in eine noch vorhandene Überlandleitung einschlägt, die zum Teil in ländlichen Räumen noch vorhanden sind, kann die Spannung so stark sein, dass es neben der Beschädigung am Telefon sogar zu gesundheitlichen Schäden des Telefonierenden kommen kann.

- Hausantenne

Eine Überspannung durch einen Blitzeinschlag über die Hausantenne kann einen sehr hohen Schaden verursachen, da meist keine Sicherungen zwischen Antennenkabel und Fernseher vorhanden sind.

Ein Blitzschlag im rechtlichen Sinne der Versicherung liegt vor, wenn es zu einem direkten Einschlag des Blitzes in das Gebäude kommt, indem sich die versicherten Hausratgegenstände befinden.[8] Die dadurch entstehende sehr hohe Spannung in den elektrischen Leitungen kann sich im ganzen Haus ausbreiten und zu weiteren Beschädigungen führen.

Auch bei einem indirekten Einschlag handelt es sich um einen Versicherungsschaden, der aber gesondert durch die Klausel 7111 mitversichert sein muss. Die Überspannung entsteht, wenn ein Blitz in einem Radius um den versicherten Gegenstand einschlägt

2.3 Klimaveränderung

Eine Temperaturverschiebung hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Veränderung des Wetters. Durch eine starke Temperaturzunahme in den letzten Jahrzehnten hat sich das Wetter nachweislich verändert. Es entwickelten sich andere Auftrittsintervalle und andere Kräfte bei Stürmen und Gewittern als in früheren Zeiten. Es ist nachgewiesen, dass sich in den letzten 100 Jahren die Temperatur auf der Nordhalbkugel um 0,6°C erhöht hat.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Abweichung vom jährlichen Temperaturdurchschnitt in den letzten 600 Jahren[9]

Der in den letzten 100 Jahren relativ hohe Anstieg der Temperatur lässt sich nicht alleine durch den natürlichen Treibhauseffekt erklären. Vielmehr entwickelte sich zeitverzögert ein anthropogener Zusatztreibhauseffekt.[10]

Durch die Zunahme der Temperatur entsteht als Folge der verstärkten Verdunstung eine Zunahme der Luftfeuchtigkeit. Diese wiederum fördert das Entstehen von Gewittern. Die großen Rückversicherer haben den Trend der Klimaveränderungen erkannt:

„Wir befinden uns nämlich auf einer gefährlichen Strecke, auf der alle Hindernisse in Form von Naturkatastrophen immer größer werden und immer rascher aufeinander folgen – und statt auf die Bremse zu treten, geben so manche Fahrer erst richtig Gas und erhöhen gleichzeitig noch die Zahl der Passagiere an Bord.[11]

Sehr gut kann man den klimatischen Einfluss in nachfolgender Tabelle erkennen. Gezeigt werden die volkswirtschaftlichen und die versicherten Schäden. Das Verhältnis zwischen volkswirtschaftlichem und versichertem Schaden wird als Faktor ausgedrückt immer größer; und das bei steigendem volkswirtschaftlichen Schaden. Die versicherten Schäden in nachfolgender Statistik betreffen zu 70% Schäden durch Sturm, da die Deckung gegen Schäden aus dieser Gefahr weltweit am verbreitesten sind. Sie dient zur Veranschaulichung der klimatischen Veränderung und der dadurch verursachten Schäden.

Explodierende Schadenkurve. Angaben in Milliarden US-$

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Explodierende Schadenkurve[12]

„Die heutige technische Entwicklung hat eine erhöhte Vorsorge vor Schäden und den damit verbundenen Schutz der Menschen und Güter mit sich gebracht. Trotz dieser ökonomischen Entwicklung sind die materiellen Schäden unvergleichlich gestiegen.[13]

Materielle Werte werden zwar technisch immer besser geschützt. Aufgrund einer immer höher werdenden Bevölkerungsdichte und damit verbundenen Bündelung von Vermögenswerten entstehen jedoch immer höhere Schäden. Eine Trendwende ist hier nicht absehbar.

3 Grundlagen der Überspannung

Der folgende Abschnitt befasst sich mit den Grundlagen der Überspannungsdeckung. Es wird genauer definiert, welche Gefahren und Sachen in der Hausratversicherung mitversichert sind. Außerdem wird gezeigt, wie sich der Wettbewerb unter den Versicherungsunternehmen nach der Deregulierung verändert hat. Anhand von statistischen Daten wird dargestellt, wie sich die Anzahl der Schäden durch Blitz und die damit verbundenen Schadenhöhen verändert haben.

3.1 Die Grundlagen der Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ist eine kombinierte Versicherung. Sie wird als Vollwertversicherung bezeichnet, weil der gesamte Hausrat vollständig versichert werden muss. Ist nicht dessen voller Wert versichert, liegt eine Unterversicherung vor.

Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch die versicherten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen. Die Versicherung erstattet die Reparaturkosten bzw. Neuanschaffung bis max. zum Versicherungswert. Die Versicherungssumme, die dem Versicherungswert entsprechen sollte, erhöht sich gem. Bedingungen um einen Vorsorgebetrag von x%. Dieser Wert entspricht den Musterbedingungen des GDV. Bei den meisten Versicherern beträgt dieser Wert ca. 10-20%.

„Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). Sind Sachen für Ihren Zweck im versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufswert (gemeiner Wert).[14]

„Restwerte werden [hierbei auf die Entschädigung] angerechnet.[15]

3.2 Versicherte Gefahren

Nach den Musterbedingungen des GDV sind versicherte Sachen gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert.[16]

Das Feuerrisiko deckt die Gefahren Blitzschlag, Brand, Explosion und Im-

plosion ab.[17]

Die Hausratversicherung kann durch gesonderte Klausel erweitert werden. Gemäß Klausel 7111 (VHB 2000) werden z.B. Überspannungsschäden durch Blitz mit vom Versicherungsschutz umfasst, wobei auch Folgeschäden mitversichert sind.

3.2.1 Blitzschlag

Gemäß §4 VHB 2000 ist der Versicherungsschutz für Schäden durch Blitzschlag wie folgt geregelt:

„[…] 2. Blitzschlag ist das unmittelbare Auftreten eines Blitzes auf Sachen. Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen sind nur versichert, wenn ein Blitz unmittelbar auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, oder auf Antennenanlagen auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, aufgetroffen ist. […][18]

Ein versicherter Blitzschlag setzt somit einen unmittelbaren Einschlag auf das Gebäude oder auf dessen Antennenanlage voraus.

Gem. §4 (6) erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Kurzschluss- und Überspannungsschäden, wenn diese als Folge einer versicherten Ursache entstanden sind.

„[…] 6. Der Versicherungsschutz gegen Blitzschlag erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Kurzschluss- und Überspannungsschäden, die an elektrischen Einrichtungen entstanden sind, wenn ein Blitz nicht unmittelbar auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, oder auf Antennenanlagen auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, aufgetroffen ist.[19]

Überspannungs- und Kurzschlussschäden wären somit ohne Erweiterung des Versicherungsschutzes nur mitversichert, wenn sie Folge eines Brand- oder Explosionsschadens sind. In diesem Fall würde es sich um einen Folgeschaden einer versicherten Gefahr handeln.

Nicht versichert sind Schäden durch die Influenzwirkung der atmosphärischen Elektrizität, denn es fehlt an einem ursächlichen Zusammenhang mit einem „Blitzschlag“ als versicherte Gefahr. Es genügt also kein Übergang eines Blitzes von Wolke zu Wolke, da Wolken keine Sachen, sondern nur körperliche Gegenstände im Sinne §90 BGB sind.[20]

3.2.2 Überspannung durch Blitz

Überspannungsschäden durch Blitz unter Einschluss von Folgeschäden können mitversichert werden, wenn die Klausel 7111 (VHB 2000) vereinbart wird:

„1. Abweichend von §4 Nr.2 VHB 2000 ersetzt der Versicherer auch Überspannungsschäden durch Blitz.
2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf x Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Eine weitere Entschädigungsgrenze kann vereinbart werden.[21]

Es sind nur Überspannungen durch Blitz mitversichert. Überspannungen durch andere Ursachen (Netzbetreiber…) sind nicht mitversichert. Es sind auch Schäden durch Blitze abgedeckt, die nicht zur Erde niedergehen, sondern nur Entladungen in der Luft (Wolke-Wolke Blitz) hervorrufen.[22]

3.3 Versicherte Sachen

Versichert ist der gesamte privat genutzte Hausrat des Versicherungsnehmers.[23] Hierzu gehören die Einrichtungsgegenstände, die Gebrauchsgüter, die Verbrauchsgüter sowie Bargeld und Wertsachen. Fremdes Eigentum ist nur dann mitversichert, wenn es sich um Hausrat im Sinne der Bedingungen handelt.

4 Die Entwicklung der Hausratversicherung durch die Deregulierung der Versicherungswirtschaft

Seit der Deregulierung der Versicherungswirtschaft durch das „Dritte

Durchführungsgesetz zum Versicherungsaufsichtsgesetz vom 21.07.1994“[24] steht es jedem Versicherer frei, die Versicherungsbedingungen frei zu ge-stalten. Bis zur Gesetzesänderung gab es in der Verbundenen Hausratversicherung einheitliche Bedingungen, die durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (seit 01.05.2002 BaFin) vorgeschrieben waren. Die Deregulierung brachte es allerdings auch mit sich, dass vermehrt auf das technische Ergebnis zu achten war und nicht mehr nur auf das Mengenvolumen der Verträge.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6: Entwicklung der Versicherungsmärkte und Funktion des Schadenmanagements[25]

Mit Aufhebung der Regulierung entwickelte sich in Deutschland eine verstärkte Differenzierung durch individuelle Versicherungsbedingungen. Die Versicherer hatten eine eigene Gestaltungsmöglichkeit und konnten auch Risiken einschließen, die bislang nicht in den normalen Bedingungen abgedeckt werden konnten. Dies hatte die Folge, dass ein immer härter werdender Wettbewerb entstand. Um sich diesem zu stellen, musste die Wertschöpfungskette optimiert werden.

„So sind in den letzten Jahren auch in der Versicherungswirtschaft Themen wie Customer Care oder die Ausgestaltung der Kundensprache sowie ressourcenorientierte Ansätze zum Wissenmanagement oder Business Re-Engineering in den Vordergrund gerutscht.[26]

Die Reduktion der Schadenaufwendungen zwang die Versicherer zu einer strategischen Neuausrichtung bei der Schadenbearbeitung, denn die Erweiterung des Versicherungsschutzes wurde zu einer echten versicherungstechnischen Belastung. Es wurde eine neue Schadensphilosophie und –strategie entwickelt, das so genannte aktive Schadensmanagement.[27]

5 Marktdaten

Bodenfläche in Deutschland 357.031 km²[28]

Durch Gebäude verbaute Bodenfläche 23081 km² (=6,5 %)[29]

Blitze auf Gebäudeflächen ca. 148.300 (=6,5 %)

Durchschnittliche Blitze pro km² 6,39 Blitze/km²

Brutto-Beitragseinnahmen 2003 und Veränderung zum Vorjahr

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 7: Brutto-Beitragseinnahmen 2003 und Veränderung zum Vorjahr[30]

Anzahl der Hausratversicherungen in Deutschland 2002[31]

ca. 24,8 Mio. (davon sind ca. zwei Drittel aller Verträge mit Einschluss der Deckung Überspannung durch Blitz)

Schadenquote in der Hausratversicherung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 8: Schadenquote in der Hausratversicherung

Die nachfolgenden Diagramme beziehen sich auf die Entwicklung der Zahl der Schäden, den Schadenaufwand und den Schadendurchschnitt für die versicherte Gefahr Feuer in der Hausratversicherung. Hierbei werden die Veränderungen von Blitzschlagschäden sowie Überspannung durch Blitzschäden hervorgehoben. Die Daten wurden aufgrund der Auswertung in den Jahren 1990-2000 durch den GDV erhoben. Hierbei beteiligten sich die GDV-Mitgliedsunternehmen mit einem insgesamten Marktanteil von min. 55% und max. 74,3%.

5.1.1 Zahl der Schäden

Zahl der Schäden – Verbundene Hausratversicherung Risiko Feuer

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 9: Zahl der Schäden – Verbundene Hausratversicherung Risiko Feuer[36]

Die Zahl der Schäden beinhaltet die Anzahl der im Berichtsjahr gemeldeten Schäden im Alleinzeichnungs- und Führungsgeschäft unabhängig vom Zeitpunkt des Schadeneintritts. Bei der Auswertung wird die Zahl der Schäden relativ als Zahl der Schäden in % aller ausgewerteten Schadenfälle pro Jahr ausgewiesen.

Zahl der Schäden durch Blitzschlag und Überspannung durch Blitz in %

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 10: Zahl der Schäden durch Blitzschlag und Überspannung durch Blitz in %[37]

Anzahl der Schäden durch Blitzschlag und Überspannung durch Blitz insgesamt in %

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 11: Anzahl der Schäden durch Blitzschlag und Überspannung durch Blitz insgesamt in %[38]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 12: Vergleich der Schäden durch Blitzschlag und Überspannung durch Blitz im Jahre 2000 mit den geschätzten Daten für 2002[39]

Die Anzahl der Überspannungsschäden durch Blitz stieg in den Jahren 1995-2000 um 550% während in der gleichen Zeit der Aufwand von Blitzschlagschäden um 31 % abnahm. Dieser Trend wird durch die vom GDV geschätzten Zahlen für 2002 bestätigt:

82% aller 750.000 Hausratfeuerschäden sind Blitzschlag- und Überspannungsschäden. Daraus ergibt sich eine Stückzahl von 615.000.

5.1.2 Schadenaufwand

Schadenaufwand – Verbundene Hausratversicherung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 13: Schadenaufwand – Verbundene Hausratversicherung[40]

Geschätzte Absolutzahlen der Schadenaufwendung in der Hausratversicherung Risiko Feuer in € (auf 10 Mio. aufgerundet)[41]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 14: Geschätzte Absolutzahlen der Schadenaufwendung in der Hausratversicherung- Risiko Feuer in € (auf 10 Mio. aufgerundet)[42]

Schadenaufwand durch Blitzschlag und Überspannung durch Blitz in %

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 15: Schadenaufwand durch Blitzschlag und Überspannung durch Blitz in %[43]

Schadenaufwand durch Blitzschlag und Überspannung durch Blitz insgesamt in % (grafisch)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 16: Schadenaufwand durch Blitzschlag und Überspannung durch Blitz insgesamt in % (grafisch)[44]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 17: Schadenaufwand durch Blitzschlag und Überspannung durch Blitz insgesamt (tabellarisch)[45]

Der Schadenaufwand für Überspannungsschäden durch Blitz stieg in den Jahren 1995-2000 um 677%, während in der gleichen Zeit der Aufwand für Blitzschlagschäden um 14% abnahm.

5.1.3 Schadendurchschnitt

Schadendurchschnitt – Verbundene Hausratversicherung Risiko Feuer

Der Schadendurchschnitt ist das in € ausgewiesene Verhältnis des Schadenaufwandes zur Zahl der Schäden.

Schadendurchschnitt= Schadenaufwand

Zahl der Schäden

In der versicherten Gefahr Feuer steigt der Anteil der Blitz- und Überspannungsschäden an. Dies führt insgesamt zu geringeren Schadendurchschnitten.

Schadendurchschnitt durch Blitzschlag und Überspannung durch Blitz in €

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 18: Schadendurchschnitt durch Blitzschlag und Überspannung durch Blitz in €[46]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 19: Vergleich Schadendurchschnitt von Blitzschlag- und Überspannung durch Blitzschäden mit dem Schadendurchschnitt insgesamt in €[47]

Man schätzt aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte, dass sich diese Entwicklung weiterhin verstärkt. Der Schadendurchschnitt insgesamt sinkt, während der Schnitt der Blitz- und Überspannungsschäden leicht steigt. Dies führt aufgrund der steigenden Anzahl von Schäden zu geringeren Schadendurchschnitten insgesamt.

5.1.4 Zusammenfassung

Zusammengefasst lässt sich feststellen, dass die Anzahl der Schäden durch Überspannung in den letzten Jahren sehr stark zugenommen hat. Dies kann zum einen den Grund haben, dass viele Versicherungsnehmer eine Versicherungspolice wählen, die bereits einen integrierten Einschluss einer Überspannungsdeckung haben, zum anderen, dass viele Versicherungsnehmer den Bedarf haben, ihre elektronischen Geräte im Haushalt über Überspannungsklausel mit in die Hausratversicherung einzuschließen.

Durch die Vielzahl von elektronischen Geräten und durch das vermehrte Auftreten von Blitzen in Verbindung mit der Besiedlungsdichte in Deutschland, kann man von einem immer stärker steigenden Risiko für die Versicherer ausgehen.

6 Arbeitsablauf bei der Regulierung von Überspannungsschäden

6.1 Allgemeines

Die heutige Regulierung von Schäden durch Überspannung birgt einige ungelöste Probleme: Ungelöst sind z.B. Fragen zur Kosten- / Nutzenrechnung hinsichtlich des Ermittlungsaufwandes zur Feststellung des Versicherungsschutzes und der Schadenhöhe.

In den nun folgenden Abschnitten wird auf die Regulierungspraxis eingegangen. Hierbei soll verdeutlicht werden, woraus sich die größten Probleme bei der Bearbeitung von Überspannungsschäden ergeben.

6.2 Schadenprüfung

Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt eines Schadenfalles vertragliche Obliegenheiten zu erfüllen.[48] Sie dienen zur

- Feststellung des Schadens dem Grunde nach
- Ermittlung der Schadenhöhe
- Minderung und Abwendung von Schäden

Die unverzügliche Meldung des Schadens obliegt dem Versicherungsnehmer.[49] Durch die Verpflichtung zur sofortigen Meldung wird der Versicherer in die Lage versetzt, schadensmindernde Maßnahmen zu ergreifen.

„(1) Der Versicherer kann nach dem Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass der Versicherungsnehmer jede Auskunft erteilt, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist.

(2) Belege kann der Versicherer insoweit fordern, als die Beschaffung dem Versicherungsnehmer billigerweise zugemutet werden kann.[50]

Nach der Meldung muss er Gefahrenerhöhungen vermeiden und zur Schadenverhütung beitragen.[51] Der Versicherungsnehmer muss den Schaden dem Grunde nach glaubhaft machen und die Schadenhöhe in geeigneter Form nachweisen. Die Belege zum Nachweis der Schadenhöhe muss der Versicherungsnehmer im Original vorlegen.[52]

Will der Versicherer die Zahlung verweigern, muss er seinerseits glaubhaft nachweisen, dass er nicht eintrittspflichtig ist.

[...]


[1] Vgl. www.sturmwetter.de/texte/040902.htm (2004)

[2] Vgl. Schriever, Karl-Heinz; Schuh Frieder (Hrsg.), Enzyklopädie Naturwissenschaft und Technik, (1981), S. 1671

[3] Vgl. Fabich, Carsten, www.heise.de/ct/99/17/130/deault.shtml, (1999)

[4] Vgl., www.home.t-online.de/home/ndickmeis/blitz.htm (2004)

[5] Daten aus Kölner Stadtanzeiger (2002)

[6] www.blids.de/service/service.htm (Stand 2004)

[7] Presseforum der Schaden- und Unfallversicherer (2002)

[8] Vgl. VHB 2000, §4

[9] Cubasch, Ulrich; Kasang Dieter (2000), S. 13

[10] Vgl. Loster, Thomas (1999), S. 104

[11] Berz, Gerhard (1999), S. 4

[12] Vgl. Feyerabend, Joachim (2001), S. 287; Quelle: Münchener Rück

[13] Feyerabend, Joachim (2001), S. 278

[14] VHB 2000, § 12

[15] VHB 2000, §27

[16] Vgl. VHB 2000, §3

[17] Vgl. VHB 2000, §4

[18] VHB 2000, §4

[19] VHB 2000, §4

[20] Vgl. Martin, Anton (1992), C II 6

[21] VHB 2000, Klausel 7111

[22] Vgl. Martin, Anton (1992), C II 26

[23] VHB 2000, §1

[24] Vgl. Bundesgesetzblatt (1994) Teil I S. 1630

[25] Jara, Martin; El Hage, Bernhard (2003)S. 15

[26] Jara, Martin (2000), S. 2

[27] Speer, Detlef (2001), S. 5

[28] Statistische Bundesamt (2004)

[29] Statistische Bundesamt (2004)

[30] statistische Daten des GDV(2004)

[31] statistische Daten des GDV(2004)

[32] GDV (2000), S. 96

[33] GDV (2001), S. 98

[34] GDV (2002), S. 96

[35] GDV (2003), S. 106

[36] statistische Daten des GDV(2004)

[37] GDV (09/2003), S.60

[38] GDV (09/2003), S.60

[39] statistische Daten des GDV (2004)

[40] GDV (2003), S. 106; GDV (2002), S. 96

[41] statistische Daten des GDV(2004)

[42] statistische Daten des GDV(2004)

[43] GDV (9/2003), S. 60

[44] GDV (9/2003), S. 60

[45] GDV (9/2003), S. 60

[46] GDV (9/2003), S. 60

[47] GDV (9/2003), S. 60

[48] Vgl. VHB 2000, §26

[49] Vgl. VHB 2000, §26

[50] VVG §34

[51] Vgl. Martin, Anton (1992), X I 1

[52] Vgl. Martin, Anton (1992), X II 117

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Details

Titel
Schadenmanagement bei Überspannungsschäden in der Hausratversicherung
Hochschule
Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Wiesbaden e.V.
Note
1,3
Autor
Jahr
2004
Seiten
113
Katalognummer
V28560
ISBN (eBook)
9783638303064
ISBN (Buch)
9783638802086
Dateigröße
1092 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
42 Seiten Anhang (Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2000))
Schlagworte
Schadenmanagement, Hausratversicherung
Arbeit zitieren
Sebastian Wilkens (Autor:in), 2004, Schadenmanagement bei Überspannungsschäden in der Hausratversicherung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28560

Kommentare

  • Gast am 7.2.2005

    Ursachenprüfung bei Überspannungsschäden.

    1. Im Inhaltsverzeichnis fehlt aus meiner Sicht zur Prüfung der Schadenursache die Blitzortung (mit den Daten: Entfernung des Blitzeinschlags zum Risikoort, Stärke in kA, Art des Blitzes (Wolke-Wolke; Wolke Erde). Mit der Bltizabfage erfolgt eine Vor-Selektion aller Schäden. Erst dann lohnt sich die Ursachenprüfung durch externe Dienstleister.
    2. Zur Wertermittlung von Konsumgütern fehlt das Instrument der Wertermittlung über GfK online(Marktforschungsinstittut). Auch über diesen Weg erfolgt eine kostengünstige Vorselektion, bevor externe Dienstleister eingeschaltet werden.
    3. Zur Gegenüberstellung der Maßnahmen fehlt eine Investitionsrechnung.

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Titel: Schadenmanagement bei Überspannungsschäden in der Hausratversicherung



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