Möglichkeiten schulischer Werteerziehung außerhalb des Religionsunterrichts


Hausarbeit (Hauptseminar), 2004

23 Seiten, Note: 2.0


Leseprobe


Inhaltsangabe

1. Einleitung

2. Entstehungsgeschichte der schulischen Werteerziehung

3. Rechtskundeunterricht

4. Alternativformen „moralischer Werteerziehung“
4.1. Lebenskundekonzepte
4.2. Philosophiekonzepte

5. Allgemeine Schwierigkeiten der schulischen Werteerziehung

6. Schluss

7. Literatur

1. Einleitung

Im vergangenen Sommersemester wurde an der Universität Fribourg im Fachbereich Religionswissenschaft das Seminar „Elemente einer religionskundlichen Didaktik“ abgehalten. Eine Grundlage des Seminars bildete Manfred Göllners „Die Bildungs- und Lehraufgaben des Ethikunterrichts in Europa im Vergleich“. Bei der Analyse der Texte wurde deutlich, dass die von Göllner ausgewählten Lehrpläne nicht nur die speziell als „Ethik“ ausgewiesenen Fächer betraf, sondern Unterrichtsformen unter verschiedenen Namen, die – zum Teil als Alternative zum konfessionellen Religionsunterricht, zum Teil als obligatorisches Schulfach vorgesehen – fast immer mit dem Anspruch von Werteerziehung und Persönlichkeitsbildung bei den Schülern und Jugendlichen ausgestattet waren.

Die anschliessenden Diskussionen im Seminar um die Anforderungen und Inhalte eines solchen Faches machten deutlich, dass gerade der Aspekt der Werteerziehung Schwierigkeiten birgt: Das „Ethikfach“ soll keine konfessionelle oder religiöse Bindung besitzen, meist sollte es möglichst wertneutral verschiedene Einstellungen, Ansichten, Weltanschauungen, Religionen und Kulturen in den „pluralen“ Gesellschaften Europas behandeln. Gleichzeitig wurde der erzieherische Anspruch einer Wertevermittlung fast nie ganz fallen gelassen. Beispiele dafür bieten Auszüge aus dem österreichischen Lehrplan: „Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen (…) mitzuwirken“[1], oder aus dem kroatischen Lehrplan: „Das Ziel des Gegenstandes bleibt die Entdeckung und Verwirklichung der richtigen Werte.“[2] Doch welche Werte sollten das in pluralistischen Gesellschaften sein?

In den meisten Lehrplänen bildete ein „allgemeinen gesellschaftlicher Konsens“ die Grundlage dieser Werte. Bei der konkreten Beschreibung gingen die meisten Autoren nicht über das Menschenbild der „christlich-abendländischen Kultur“, die „Menschenrechte“ oder die Verfassungsprinzipien des jeweiligen Landes hinaus, liessen aber erkennen, dass sie einen deutlich grösseren Beitrag der Werteerziehung vom Ethik- oder Religionskundeunterricht erwarteten.

In dieser Hausarbeit soll ein Diskussionspunkt des Seminars aufgegriffen und ausgeführt werden. Eine explizite erzieherische Wertevermittlung im Ethik- bzw. Religionskundeunterricht erscheint aufgrund der spezifischen Ausrichtung des Faches nur mit Schwierigkeiten möglich. Eine Überlegung war, alternative Möglichkeiten der Werteerziehung im Rahmen der schulischen Möglichkeiten zu suchen. Diese schienen sich vor allem in drei Bereichen anzusiedeln: In Form eines Rechtskundeunterrichts sowie in Lebenskunde- und Philosophiekonzepten. Zunächst sollen die wichtigsten Merkmale der verschiedenen Konzepte dargestellt und auf ihre Möglichkeiten zur Wertevermittelung und –erziehung hin untersucht werden. Anschliessend sollen die allgemeinen Schwierigkeiten schulischer Werteerziehung nochmals diskutiert werden.

Bei der Kategorisierung der verschiedenen Möglichkeiten der Werteerziehung habe ich versucht, pädagogische und inhaltliche Schwerpunkte einzelner Unterrichtsfächer weitgehend zu abstrahieren und konkret existierende Fächer nur als Anschauungsbeispiel zu verwenden. Der Grund liegt in der schwachen begrifflichen Abgrenzung von Fächern wie „Ethik“, „Philosophie“ oder „Lebensgestaltung“. So möchte ich zum Beispiel das Fach LER des Landes Brandenburg als Beispiel für ein „Lebenskundekonzept“ erwähnen, da seine eigentlich Bezeichnung (Lebensgestaltung – Ethik – Religion) verwirrend ist. LER bedeutet eben nicht das gleiche wie „Ethik“ oder „Religion“ in einem anderen Bundesland oder gar in anderen Ländern Europas. In der Praxis tauchen die einzelnen Konzepte durchaus unter anderem Namen, als Teilaspekte eines anderen Faches oder in Mischformen auf.

Als wichtigste Quellen für diese Hausarbeit dienten mir vor allem der Sammelband „Sinnvermittlung, Orientierung, Werte-Erziehung“, herausgegeben von Jörg-Dieter Gauger, der die Situation der Wertevermittlung in Schulen der Bundesrepublik Deutschland aus verschiedenen Perspektiven betrachtet, sowie der Beitrag von Gisela Raupach-Strey „Philosophieren lernen als Ziel des Ethik-Unterrichts“, der auch eine idealtypische Einteilung verschiedener „Wertevermittlungsfächer“ vorschlägt. Die oben begründete Herauslösung dieser Fächer aus ihrer direkten Bezeichnung und ihre Abstrahierung machen es auch möglich, diese Konzepte für die Unterrichtssituation anderer Länder als der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden und kann als Vergleichsinstrument dienen.

2. Entstehungsgeschichte der schulischen Werteerziehung

Die Lehrer sind in Deutschland wie in den meisten anderen Staaten durch das Gesetz zur Werteerziehung verpflichtet. Rechtlich gesehen ist sie eine Erziehungsaufgabe, die genauso wichtig ist wie die Wissensvermittlung. Sie ist in mehreren Ländern der Bundesrepublik Deutschlands sogar eine Erziehungsaufgabe mit Verfassungsrang, wie es die Verfassung von Baden-Württemberg deutlich macht:

„Die Jugend ist in der Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sittlicher und politischer Verantwortung, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlich demokratischer Gesinnung verpflichtet.“[3]

Diese Bestimmung wird im Schulgesetz teilweise mit denselben und teilweise mit moderneren Ausdrücken wiederholt und mit einigen weiteren Erziehungsaufgaben ergänzt.[4]

„Werteerziehung“ wird hier als ein zusammenfassender Name für mehrere erzieherische Teilaufgaben verstanden: die spirituelle (d. h. religiöse bzw. weltanschauungsphilosophische) Erziehung, die staatsbürgerliche Erziehung, die Moralerziehung, die Friedenserziehung usw.[5]

In den Lehrplänen der meisten europäischen Staaten ist in unterschiedlicher Formulierung verankert, wie der Staat sein Erziehungsrecht auszuüben hat. Meist soll er dafür sorgen, dass der Schüler „zu einem selbstverantwortlichen Mitglied der Gesellschaft herangebildet“ und ein gemeinschaftsfähiger junger Mensch wird. Das bedeutet in erster Linie, dass in den Schulen zur „Anerkennung der Verfassungsgrundwerte“ erzogen werden soll.[6] Die Sorge für die Wert gebundenen Grundlagen von Staat und Gesellschaft gehört deswegen zu den Berufsaufgaben des Personals an den Schulen: „Für den Lehrer gelten als moralische Ansprüche (hier: als Ziele der Erziehung) die in der Verfassung festgeschrieben, Tradition gestifteten Wertvorstellungen des abendländisch-christlichen Kulturkreises.“[7]

Grundsätzlich ist die Werteerziehung eine Gesamtaufgabe von Unterricht. Sie soll nicht nur in den „dafür besonders geeigneten Unterrichtsfächern“, sondern in allen Fächern geleistet werden.[8] Der Wunsch, dass der Schulunterricht neben der Wissensvermittlung auch der Werteerziehung dient, ist der Kern der Forderung nach „erziehendem Unterricht“. Diese Forderung wurde in der Geschichte der Pädagogik schon früh erhoben. Moderne Theoretiker, die sich ihr anschliessen, stützten sich in der Mehrheit auf Johann Friedrich Herbart (1776-1841). In Herbarts Pädagogik hat die Erziehung (einschliesslich des Unterrichts) zwei zentrale Zwe name="_ftnref9" title="">[9] Als gemässigter Rationalist schätzte Herbart das vernünftige Denken, das Wissen und die Einsicht als die Haupt-Determinanten für die Motivation von gutem Handeln ein. Das Wollen und damit auch das Tun des Menschen würde geleitet und inhaltlich festgelegt von dem Wissen, das die individuelle Gedankenwelt bestimmt. Ein Gedankenkreis der mit moralisch guten Vorstellungen erfüllt ist, führe fast zwangsläufig auch zum moralisch guten Handeln. Deshalb hat Herbart die „Bildung des Gedankenkreises“ für den „Hauptsitz der Charakterbildung“ und den „wesentlichsten Teil der Erziehung“ gehalten und allen anderen Erziehungsaufgaben weniger Bedeutung beigemessen.[10]

Mit dem Niedergang der Herbartianismus und dem Aufkommen neuer pädagogischer Richtungen an der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert hat auch die Theorie vom „erziehenden Unterricht“ an Bedeutung verloren. Bis in die frühen 80er Jahre hat sie für die Schulpädagogik kaum mehr eine Rolle gespielt. Doch seitdem haben sich mehrere Autoren auf die Aktualität von Herbarts Pädagogik hingewiesen und wieder für den „erziehenden Unterricht“ als Mittel der Werteerziehung in der Schule geworben[11] Der Grundgedanke ist ähnlich wie im 18. Jahrhundert, mit dem Unterschied, dass die Vorstellung eines „Gedankenkreises“ fallengelassen wurde. Unter dem Stichwort „erziehender Unterricht“ werden auch Erziehungsmittel zusammengefasst, die an keinen speziellen Lehrstoff gebunden sind und teilweise über den Unterricht hinausgehen: Dazu gehören sie Persönlichkeit des Lehrers und das gute Beispiel, das er geben soll, das gute Schulklima, die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Lehrer und Eltern usw.[12]

3. Rechtskundeunterricht

In einer wertpluralen Gesellschaft, wie sie die meisten europäischen Staaten aufweisen, sind der Kanon und die Gewichtung von Werten, die in den Schulen vermittelt werden sollen, verständlicherweise umstritten. Eine Festlegung verbindlicher Normen und Werte kann nur auf der Basis eines Grundkonsenses erfolgen, der sich in erster Linie (in manchen Fällen sogar ausschliesslich) in dem Wertsystem findet, das in der Verfassung des jeweiligen Staates verankert ist, d. h. einem festgelegten Katalog von Grundrechten und Grundpflichten. Diese Rechtsentscheidungen sind Grundlage eines geregelten Miteinander im demokratischen Rechtsstaat und zugleich die Basis für die Erziehung zu eine in sozialer Verantwortung handelnden Staatsbürger.[13]

„Ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat ist ohne ein grundlegendes Rechts- und Verfassungsverständnis seiner Bürger nicht denkbar“[14], betonte der bayrische Kultusminister Hans Zehntmair. Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Inhalte einer schulischen Werteerziehung kann man festhalten, dass dieses „Rechts- und Verfassungsverständnis“ einen Teil des Minimalkonsenses einer pluralen Gesellschaft ausmacht. Angesichts der unterschiedlichen und vielfältigen Gründe, die für den vielzitierten „Werteverlust“ und die Orientierungslosigkeit vieler junger Menschen aufgeführt werden, betrachten die Autoren Limbeck und Johannkemper einen Rechtskundeunterricht schon aufgrund seines Gegenstands zur Vermittlung von Werten als besonders geeignet: Recht sei ein konstitutives Element menschlichen Zusammenlebens. Rechtskundeunterricht an den Schulen habe das Ziel, das Rechtsbewusstsein Jugendlicher zu fördern und ihre Friedensfähigkeit durch Normen- und Werteakzeptanz zu stärken sowie die Entwicklung von eigenverantwortlichem rechtlichen Handeln zu unterstützen; die unterrichtliche Beschäftigung mit dem Recht solle zugleich das Vertrauen in die eigene Rechtsordnung erhöhen. Eine schulische Vermittlung des Rechts könne auch die Möglichkeit eröffnen, Grundorientierungen und Grundentscheidungen des gesellschaftlichen Gefüges zu thematisieren und damit erzieherisch zu wirken.[15]

[...]


[1] Göllner, Bildungs- und Lehraufgaben, S. 40.

[2] Ebd., S. 246.

[3] Verfassung des Landes Baden-Württemberg, Art. 12, Abs. 1.

[4] Schulgesetz für Baden-Württemberg in der Neufassung vom 1. August 1983, S. 2.

[5] Vgl. Brezinka, W., Werterziehung? S. 142-171.

[6] Vgl. Evers, H.-U., Befugnis des Staates, S. 107-112; Häberle, P., Verfassungsrecht, S. 142-159.

[7] Lott, M., Erziehung und Moral, S. 4-15. Bei den gruppenspezifischen Glaubens- und Wertüberzeugungen, die darüber hinausreichen, unterliegen die Lehrer jedoch oft einer strengen Neutralitätspflicht, d. h. sie dürfen kein bestimmtes religiöses Bekenntnis, bzw. keine parteipolitisch gebundene Auffassung zur Grundlage des Unterrichts machen und damit alle anderen Bekenntnisse und Auffassungen zurücksetzen, vgl. Hengelbrock, Auftrag aller Fächer, S. 149.

[8] Lohrer, K., Oberste Bildungsziele, S. 19.

[9] Überblick bei Kim, C.-H., Johann Friedrich Herbarts Theorie.

[10] Hengelbrock, Auftrag aller Fächer, S. 151f. vgl. Herbart, Johann Friedrich, Allgemeine Pädagogik, 3. Buch, 4. Kapitel, 2. Abschnitt, S. 21: „Hat man den Gedankenkreis so vollkommen gebildet, dass ein reiner Geschmack das Handeln in der Phantasie durchaus beherrscht, alsdann fällt die Sorge wegen der Charakterbildung mitten im Leben beinahe gänzlich weg; der Entlassene wird sich die Gelegenheit zum äußeren Handeln so wählen, oder die, welche sich aufdringen, so behandeln, dass das Rechte sich in seinem Busen nur befestigen kann.“

[11] Vgl. Pöppel, K. G., Moralische Erziehung, Bd. 1, S. 27-48.

[12] Vgl. Schnatterbeck, W., Amtliche Lehrerfortbildung, S. 159-220.

[13] Limbeck, Johannkemper, Rechtskundeunterricht, S. 122. Neben den tragenden Grundsätzen des staatlichen Aufbaus (z. B. Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat) ist insbesondere das Menschenbild des Grundgesetzes maßgebend, wie es sich am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland aus den Bestimmungen über die Würde des Menschen (Art. 1) über die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 GG), über die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 GG), über die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG), aber auch aus den Bestimmungen, die den Menschen als Glied von Gemeinschaften verstehen, wie z. B. Ehe und Familie (Art. 6 GG), Kirche (Art. 140 GG), soziale und politische Gruppen (Art. 9 GG) ergibt.

[14] Zehetmair, H., in: Rechtskunde, Heft 18, S. 5.

[15] Limbeck, Johannkemper, Rechtskundeunterricht, S. 124 und 143.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Möglichkeiten schulischer Werteerziehung außerhalb des Religionsunterrichts
Hochschule
Université de Fribourg - Universität Freiburg (Schweiz)  (Institut für Religionswissenschaft)
Veranstaltung
Seminar "Elemente einer religionskundlichen Didaktik"
Note
2.0
Autor
Jahr
2004
Seiten
23
Katalognummer
V28559
ISBN (eBook)
9783638303057
Dateigröße
510 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Möglichkeiten, Werteerziehung, Religionsunterrichts, Seminar, Elemente, Didaktik
Arbeit zitieren
Ann-Katrin Gässlein (Autor:in), 2004, Möglichkeiten schulischer Werteerziehung außerhalb des Religionsunterrichts, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28559

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