Wirkungsabschätzung einer Tobin-Steuer auf die Devisen- und Kapitalmärkte


Hausarbeit, 2003

35 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einleitung

2. Ziele einer Tobin-Steuer

3. Ausgestaltung einer Tobin-Steuer aus heutiger Sicht
3.1 Das unverzinsliches Bardepot
3.2 Die flexible Transaktionssteuer
3.3 Die doppelstöckige Devisentransaktionssteuer

4. Auswirkungen einer Tobin-Steuer auf die Devisen- und Kapi- talmärkte
4.1 Verlagerung von Transaktionen
4.2 Substitution von Transaktionen durch Finanzinnovationen
4.3 Beeinträchtigung des Liquiditätshandels
4.4 Verstärkung von Marktineffizienzen
4.5 Überwälzbarkeit einer Tobin-Steuer

5. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Internetverzeichnis

Anhang I – Tabellen

Anhang II – Abbildungen

Ehrenwörtliche Erklärung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Wirkungsweise der ERND

Abbildung 2: Aufteilung der Devisenmarkttransaktionen nach Handelsplätzen

Abbildung 3: Amerikanischer Derivatemarkt für Währungsswaps auf OTC-Märkten

1987-1997

Abbildung 4: Weltweiter Derivatemarkt für OTC-Geschäfte

Juni 1998 – Dezember 2002

Abbildung 5: Nettogewinne und Handelsvolumina der Großhändler

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Weltweiter Umsatz an den Devisenmärkten und am Markt für ausserbörsliche Derivate (OTC) 1995 – 2001

Tabelle 2: Weltweiter Umsatz an den Devisenmärkten 1989 – 2001

Tabelle 3: Für ein Arbitragegleichgewicht erforderliche Auslandszinssätze bei unterschiedlichen Steuersätzen einer Tobin-Steuer

Tabelle 4: Währungsanteile am gemeldeten Umsatz an den weltweiten Devisenmärkten

Tabelle 5: Amerikanischer Derivatemarkt für Währungsswaps auf OTC-Märkten 1987-1997

Tabelle 6: Weltweizter Derivatemarkt Juni 1998 – Dezember 2002

Tabelle 7: Weltweiter Derivatemarkt für OTC-Geschäfte Juni 1998 – Dezember 2002

Tabelle 8: Margen im Liquiditätshandel für ausgewählte Währungspaare

Tabelle 9: Gemeldeter Devisenmarktumsatz nach Kontrahenten

1. Einleitung

An den internationalen Devisenmärkten haben im letzten Jahrzehnt weitreichende Veränderungen sowohl bezüglich des Volumens als auch der Ausgestaltung der Transaktionen statt gefunden (siehe Tabelle 1 und 2 sowie Erläuterungen). Wurden 1989 noch tägliche Devisenhandelsumsätze von 590 Mrd. US Dollar realisiert, waren es 2001 bereits 1.210 Mrd. US-Dollar.[1] Von diesen Transaktionen sind mehr als 80 Prozent kurzfristige mit einem Anlagehorizont von bis zu einer Woche. Um den weltweiten Handel finanzieren zu können, würden allerdings 3 Prozent bis 5 Prozent der vorhandenen Liquidität ausreichen.[2]

Aus diesem Erkenntnisstand heraus wird durch zahlreiche Autoren die Hypothese abgeleitet, dass sich die Finanzmärkte von der Realwirtschaft abgekoppelt hätten und dass der überwiegende Teil der am Devisenmarkt tätigen Akteure spekulative finanzwirtschaftliche Interessen verfolgen und die Finanzierung realwirtschaftlicher Transaktionen, die ursprüngliche Aufgabe der Devisenmärkte, in den Hintergrund gedrängt würde.[3]

James Tobin äußerte 1984 in seinem Werk „On the Efficiency of the financial System“ Gedanken, die sich mit der beschrieben Hypothese auseinandersetzen. Er kommt zu der Erkenntnis, dass es an den Devisenmärkten an langfristig fundamental orientierten Investoren fehle. Stattdessen meint er: „professional portfolio managers seek safety from criticism in short run performance that match their competitors and market indices“.[4] Die Bewegung von immer größeren Transaktionen aus rein finanzwirtschaftlichen Motiven bezeichnet er als „casino aspects of our financial markets“[5], und kritisiert, dass kurzfristige Spekulanten die Preise stark beeinflussen und somit negative externe Effekte verursachen.

Daher fordert Tobin die Einführung einer Devisentransaktionssteuer,[6] deren Ziel es sein soll, kurzfristige Spekulationen zu unterbinden und somit einen Beitrag für die Stabilisierung der Finanzmärkte zu leisten. Befürworter einer Tobin Steuer sehen nämlich in der Spekulation als solche die Hauptursache für die immer häufiger auftretenden Finanz- und Währungskrisen (z.B. Mexiko 1994/95, Asien 1997/98, Russland 1998, Lateinamerika 1998/99), die dann globale Wohlfahrtsverluste u.a. durch steigende Arbeitslosigkeit, geringeres Wirtschaftswachstum oder sinkende Aktienkurse bewirken können.

Ziel dieser Arbeit ist es, mögliche Auswirkungen auf die Devisen- und Kapitalmärkte im Rahmen der Umsetzung einer Tobin-Steuer zu diskutieren. Es soll weiterhin erörtert werden, in wieweit diese Auswirkungen zu einer Stabilisierung der Finanzmärkte, wie es Tobin beabsichtigte, beitragen könnten bzw. entgegengesetzte Wirkungen entfalten würden. Um diesen Sachverhalt beurteilen zu können, sollen zunächst die Ziele einer solchen Devisentransaktionssteuer[7] sowie unterschiedliche Ausgestaltungen erörtert werden, bevor dann im Hauptteil näher auf einzelne zentrale Auswirkungen eingegangen wird

2. Ziele einer Tobin-Steuer

Als Ziele einer Tobin-Steuer werden hauptsächlich neben der Stabilisierung der Wechselkurse und der Erschließung von Einnahmequellen ferner auch Gerechtigkeits- und Umverteilungs-aspekte sowie systemverändernde Zielsetzungen verfolgt.[8]

Tobin beabsichtigte durch die Einführung einer Transaktionssteuer „Sand ins Getriebe“ der Devisenmärkte zu streuen, um so die destabilisierenden Tätigkeiten der kurzfristigen Spekulanten zu unterbinden. Erreichen wollte er dies durch die Erhebung einer Steuer, die sich proportional zur Größe der Transaktion verhalten sollte.[9] Tobin beabsichtigte ursprünglich eine Besteuerung in Höhe von einem Prozent, reduzierte diese Forderung allerdings auf ca. 0,25 bis 0,1 Prozent.[10] Dadurch sollte das häufige kurzfristige und destabilisierendes Wechseln von Währungspositionen stark verteuert und somit reduziert werden, der internationale Handel sowie langfristige Direktinvestitionen jedoch kaum behindert werden (siehe Tabelle 3 und Erläuterungen).

Zwar stehen fiskalische Aspekte aus Sicht von Tobin nicht im Vordergrund, allerdings würde eine Devisentransaktionssteuer enorme Einkünfte erzielen. Unter Hereinnahme des täglichen Devisenumsatzes von 1.210 Mrd. US-Dollars des Jahres 2001[11] und unter Annahme von 250 Handelstagen und eines Steuersatzes von 0,1 Prozent könnten Einnahmen von ca. 300 Mrd. US-Dollars pro Jahr erzielt werden. In der Literatur wird sich vor allem für eine Verwendung dieser Mittel im Rahmen globaler Aufgaben wie z.B. der Armutsbekämpfung, Eindämmung von AIDS oder Maßnahmen zum Klimaschutz ausgesprochen.[12]

Im Rahmen der Gerechtigkeits- und Umverteilungsaspekte wird die Tobin-Steuer als Steuer auf die westlichen Industrienationen verstanden, da die Währungen der OECD Staaten ca. 95 Prozent des weltweiten Transaktionsvolumen ausmachen (siehe Tabelle 4). Die Steuer wird also als Ausgleich zwischen den entwickelten bzw. den weniger entwickelten Ländern auf der einen Seite und zwischen einer oft als unproduktiv angesehenen Finanzwirtschaft und der Produktionswirtschaft auf der anderen Seite gesehen. In diesem Zusammenhang ist auch auf die Bedeutung der Wechselkurse bei der Verteilung der Ressourcen zwischen Industrienationen und Entwicklungsländern hinzuweisen. Während in den Industrieländern die Unabhängigkeit der Notenbanken von der Volatilität der Wechselkurse durchgesetzt wurde, wird international von den Schwellenländern bei spekulativen Attacken auf deren nationale Währungen eine Verteidigung des Wechselkurses durch Devisenmarktinterventionen gefordert. Die hart erwirtschafteten Devisenreserven würden aufgezehrt werden und das Land müsste den Weg in die Verschuldung gehen und somit einen volkswirtschaftlichen Ruin herbeiführen wie es z.B. in Argentinien der Fall gewesen war. Eine Tobin-Steuer würde somit darauf abzielen den Verlust an Vermögenswerten in den Entwicklungsländern durch Devisenspekulationen zu verringern.[13]

Im Zusammenhang mit der systemverändernden Zielsetzung wird hier vor allem eine stärkere Regulierung der Globalisierung durch die Politik gefordert, da zahlreiche Interessensgruppen (wie z.B. Globalisierungsgegner, Umweltschützer, politische Parteien) eine unkontrollierte Globalisierung als Gefahr ansehen. Dem entgegen bleibt festzuhalten, dass die ursprünglichen Intentionen einer Tobin-Steuer auf die Stabilisierung der Wechselkurse sowie fiskalischen Aspekte bedacht waren, sodass sich Tobin auch strickt gegen systemverändernde Zielsetzungen ausspricht.

3. Ausgestaltung einer Tobin-Steuer aus heutiger Sicht

Um mögliche Auswirkungen einer Tobin-Steuer auf die Kapitalmärkte diskutieren zu können, muss zunächst einmal deren Ausgestaltung geklärt werden. Mittlerweile werden in der Literatur zahlreiche Vorschläge diskutiert, die Tobins Grundgedanken einer Devisentransaktionssteuer aufgreifen, jedoch an den konzeptionellen Schwachpunkten der ursprünglichen Tobin-Steuer anknüpfen. Neben einer zu geringen Steuerbasis, die nur Kassageschäfte, nicht aber andere Finanzmarkttransaktionen erfassen sollte, werden ein zu unflexibler Steuersatz, ein nicht quantifizierbares Steueraufkommen sowie die Ungewissheit über die Ausgestaltung der Tobin-Steuer angelastet.[14] An dieser Stelle soll kurz lediglich auf die politisch realisierbaren bzw. machbaren und somit für die weitere Betrachtung relevanten Vorschläge eines unverzinslichen Bardepots, einer flexiblen Transaktionssteuer sowie einer doppelstöckigen Devisentransaktionssteuer näher eingegangen werden. Darüber hinaus führende Überlegungen haben vor allem wegen ihrer mangelnden Umsetzungsmöglichkeiten lediglich theoretische Bedeutung.[15]

3.1 Das unverzinsliches Bardepot

Das unverzinsliche Bardepot auf kurzfristiges Auslandskapital gehört zu den Maßnahmen, die bereits in unterschiedlichsten Formen und durch eine Vielzahl von Ländern angewandt wurde. Neben der Bundesrepublik Deutschland, die 1971 ein Bardepot für Fremdwährungskonten einführte, vollzogen dies auch Spanien während der Peseta-Krise 1992, sowie Chile, Kolumbien oder auch Slowenien. Bei der Pflicht ein unverzinsliches Bardepot zu führen, muss ein bestimmter Prozentsatz des Devisenzuflusses als unverzinste Depositen gehalten werden. Durch den entgangenen Zinsgewinn wirkt das Bardepot wie eine Steuer. Es werden im wesentlichen Devisenbestände nicht aber Transaktionen „besteuert“, auch wenn diese in Folge von Transaktionen entstanden sind. Der deutlich höhere „Steuersatz“ von z.B. 20 Prozent oder 30 Prozent resultiert aus der im Vergleich zur Besteuerung von Devisentransaktionen geringeren Bemessungsgrundlage, da Devisentransaktionen das Volumen eines gehaltenen Devisenbestandes um ein Vielfaches übersteigen können. Zwischen der „Steuerbelastung“ und der Haltedauer der Devisenbestände besteht ein proportionaler Zusammenhang, was letztlich Langfristanlagen deutlich höher belastet als Kurzfristanlagen. Ein unverzinsliches Bardepot steht somit konzeptionell einer Tobin-Steuer entgegen, die ja gerade kurzfristige Transaktionen stärker zu belasten beabsichtigt als längerfristige. Um dieser Tatsache Rechnung zu tragen muss ein Bardepot mit zahlreichen Ausnahmeregelungen versehen werden, um nicht Exporteure und Importeure zu belasten sowie langfristig orientierte Kapitalanleger zu vergraulen.[16]

In der Literatur werden vor allem Chiles Erfahrungen während der 90er Jahre mit einem unverzinslichen Bardepot für die Beurteilung von Kapitalverkehrsbeschränkungen herangezogen. Anfang der 90er Jahre war Chile mit enormen Kapitalzuflüssen konfrontiert, die aufgrund eines festen Wechselkurssystems zu enormen Inflationsdruck führten. Da Chile als Kompensation weder die Zinsen erhöhen, noch das Fixkurssystem aufgeben wollte, wurden Kapitalverkehrskontrollen eingeführt. Chile erhob ab 1991 eine zehnprozentige unverzinsliche Mindestreserve (1992 waren es 20 Prozent und 1998 zehn Prozent) auf alle Kapitalimporte mit einer einjährigen Mindestlaufzeit. Direktinvestitionen über 10.000 US-Dollar sowie Transaktionen von Exporteuren und Importeuren wurden befreit. Chile hat bewiesen, dass ein unverzinsliches Bardepot ein wichtiger Baustein sein kann, um kurzfristige Kapitalimporte zu verhindern.[17]

3.2 Die flexible Transaktionssteuer

Ein wesentlicher Kritikpunkt an der ursprünglichen Tobin-Steuer war die Tatsache, dass sie zu unflexibel sei, um den jeweils vorherrschenden Marktbedingungen Rechnung zu tragen. Felsenheimer (2001) schlägt daher eine flexible Devisentransaktionssteuer (variabler Steuersatz bzw. variable Bemessungsgrundlagen) vor, die den Kapitalmarkt so wenig wie möglich beeinträchtigen solle, jedoch in der Lage sei, spekulative Kapitalströme zu begrenzen. Bei der Berechnung der Höhe des Steuersatzes berücksichtigt Felsenheimer die Art der Transaktion, die Anlagedauer und die Entwicklung des Wechselkurses. Devisentransaktionen im Rahmen des Güter- und Dienstleistungsverkehrs sowie Direktinvestitionen wie z.B. der Erwerb von Unternehmen und Unternehmensteilen sollen dabei von der Steuer fast vollständig ausgenommen, im Gegenzug aber kurzfristige Portfolioinvestitionen und reine Finanztransaktionen von der Steuer voll erfasst werden, da diese lediglich auf kurzfristige Gewinnmöglichkeiten ausgerichtet sind. Bei der Betrachtung der unterschiedlichen Finanzmarktinstrumente wie Aktien, Anleihen oder Derivate schlägt Felsenheimer eine grundlegende Differenzierung in der Besteuerung vor, die sich proportional zum Risiko und somit auch zum Gewinnpotential verhalten soll. Als Steuerbemessungsgrundlage soll daher der potentielle Kapitalfluss zugrunde gelegt werden. Dieser Sachverhalt trägt vor allem den Terminmärkten Rechnung, wo der tatsächliche Kapitalfluss (meistens die Optionsprämie oder lediglich Ausgleichszahlungen) oft nur einen Bruchteil der Höhe des Basiswertes ausmacht und somit eine Steuerbelastung auf diesen Kapitalfluss in Anbetracht der Hebelwirkung bei Optionen und Futures zu vernachlässigen wäre. Die Steuerbelastung soll zudem antiproportional zur Laufzeit erfolgen, so dass mit zunehmender Laufzeit die Steuerbelastung sinkt oder gar gegen null geht, kurzfristige spekulative Transaktionen jedoch aufgrund einer sehr hohen Belastung zunehmend unattraktiver werden. Die Berücksichtigung der Entwicklung des Wechselkurses trägt dem Gedanken Rechnung, dass sich die Nettokapitalrendite sowohl aus der Auslandsrendite sowie auftretenden Währungsgewinnen- bzw. Verlusten zusammen setzt. Dabei soll die Steuer entstehende Wechselkursgewinne abschöpfen und somit möglichen kurzfristigen Spekulationen entgegentreten und somit eine Stabilisierung des Wechselkurse herbeiführen. Felsenheimer geht davon aus, dass für langfristige Investitionen die Wechselkurskomponente von untergeordneter Bedeutung ist. Bei der Steuerbemessungsgrundlage soll der Gesamtbetrag der Transaktion und nicht nur der Gewinn besteuert werden, da dies das Ausbleiben von Finanzmarktkrisen nicht unterbinden könnte.[18]

3.3 Die doppelstöckige Devisentransaktionssteuer

Der von Spahn (1995) vorgeschlagene Ansatz einer doppelstöckigen Devisentransaktionssteuer beabsichtigt die Problematik der Wahl des richtigen Steuersatzes zu lösen. Ein zu hoher Steuersatz würde negative Allokationseffekte nach sich ziehen, da Importeure, Exporteure oder Direktinvestoren übermäßig belastet werden würden und die Elimination des Liquiditätshandels (vgl. Punkt 4.3) die internationalen Devisen- und Kapitalmärkte destabilisieren würde. Dagegen würde ein zu geringer Steuersatz der Implikation kurzfristig destabilisierende Spekulationen zu unterbinden, entgegenstehen.

Spahn schlägt daher eine Devisentransaktionssteuer aus zwei Teilen vor, einer klassischen Tobin-Steuer mit niedrigem Steuersatz (einen halben bis einen Basispunkt) und einer Zusatzsteuer der ERND mit hohem Steuersatz. Während der erste Teil den Liquiditätshandel nicht beeinträchtigen und auch nicht zu systemverändernde Effekten führen soll, somit fiskalische Intentionen übernimmt, beabsichtigt die Zusatzsteuer spekulatives Verhalten zu unterbinden. Bei der Ausgestaltung der ERND orientierte sich Spahn sehr stark am EWS. Die ERND richtet sich dabei nach dem von der Zentralbank festgelegten Zielkorridor für eine Referenz- oder Ankerwährung, in dessen Bandbreite Schwankungen als marktkonforme Transaktionen angesehen werden. Verlässt allerdings der Wechselkurs diesen Korridor, so wird dies als unerwünschter negativer externer Effekt in Folge von spekulativen Attacken betrachtet und führt zur Aktivierung der ERND (siehe Abbildung 1). Der Wechselkurskorridor wird dabei als anpassungsfähiger gleitender Durchschnitt dargestellt, so dass Anpassungsvorgänge in Bezug auf den fundamental gerechtfertigten Wechselkurs statt finden können und das System flexibel bleibt. Spahn schlägt für die ERND Steuersätze von 50 bis 100 Prozent auf den Teil des Preises vor, der den Zielkorridor überschreitet. Im Ergebnis würden somit sämtliche Wechselkursgewinne, die über den Zielkorridor hinausgehen, abgeschöpft werden. In die Steuerbemessungsgrundlage will Spahn neben Kassageschäften auch Termingeschäfte mit einer Laufzeit von z.B. bis zu einem Monat einbeziehen.[19]

Diese drei möglichen Ausgestaltungen einer Devisentransaktionssteuer sollen exemplarisch für eine politisch machbare Tobin-Steuer stehen, auch wenn sie nicht bis ins kleinste Detail quantifiziert wurden. Im weiteren Verlauf der Arbeit sollen mögliche Auswirkungen auf die Devisen- und Kapitalmärkte diskutiert werden, die im Falle der Einführung einer Tobin-Steuer, unabhängig ihrer möglichen Ausgestaltung, entstehen könnten.

4. Auswirkungen einer Tobin-Steuer auf die Devisen- und Kapi- talmärkte

Nachdem die Intentionen einer Tobin-Steuer sowie mögliche Umsetzungsstrategien dargestellt wurden, soll im folgenden Abschnitt auf die Auswirkungen eingegangen werden. Ziel ist es dabei grundsätzlich mögliche Auswirkungen zu beleuchten, die bei der Einführung einer Devisentransaktionssteuer, gleich welcher Ausgestaltung, entstehen können. Da eine Tobin-Steuer praktisch noch nicht umgesetzt wurde und somit keine empirischen Befunde über mögliche Auswirkungen vorliegen, sind auch die im folgenden aufgezeigten Auswirkungen theoretischer Natur. Hinzu kommt, dass kein bestimmtes Modell einer Tobin-Steuer, sondern eine Devisentransaktionssteuer im Allgemeinen betrachtet wird.

[...]


[1] BIZ (2001), S.44 (s. Internetverzeichnis)

[2] Vgl. Seith, J. (2003), S. 15 (s. Internetverzeichnis)

[3] Vgl. Menkhoff, L.; Tolksdorf, N. (1999), S. 11ff.

[4] Tobin, J. (1984), S. 7

[5] Tobin, J. (1984), S. 15

[6] Tobin formulierte diesen Vorschlag bereits 1972 in der Janeway Lecture an der Princeton Universität und erneuerte diesen u.a. in Tobin (1978, 1984, 1996).

[7] Die Begriffe Tobin-Steuer und Devisentransaktionssteuer werden fortan synonym verwendet, auch wenn sie streng genommen zum Teil unterschiedliche Aspekte widerspiegeln. Sie dienen dazu, den Sachverhalt einer Steuer auf internationale Kapitalbewegungen zwischen unterschiedlichen Währungen zu charakterisieren.

[8] Spahn, Paul B. (2002), S. 1 (s. Internetverzeichnis)

[9] Tobin, J. (1978), S. 490

[10] Tobin, J. (1996), S. xvii

[11] BIZ (12/2002), S. 43 (s. Internetverzeichnis)

[12] Vgl. BMZ (2002), S.1 sowie Spahn, Paul B. (2002), S. 8 (s. Internetverzeichnis)

[13] Vgl. Spahn, Paul B. (2002), S. 6 ff. (s. Internetverzeichnis)

[14] zur genauere Analyse dieser Schwächen vgl. Spahn, Paul B. (1995), S. 18 ff.

[15] weitere Varianten einer Devisentransaktionssteuer siehe Spahn, Paul B. (1995), Anhang II

[16] Vgl. Spahn, Paul B (2002), S.17 f. (s. Internetverzeichnis)

[17] Vgl. Frenkel, M.; Menkhoff, L. (2000), S. 69 f.

[18] Vgl. Felsenheimer, J. (2001), S. 195 ff.

[19] Vgl. Spahn, Paul B. (2002), S.21 ff.

Ende der Leseprobe aus 35 Seiten

Details

Titel
Wirkungsabschätzung einer Tobin-Steuer auf die Devisen- und Kapitalmärkte
Hochschule
Berufsakademie Berlin  (Commerzbank AG)
Note
2,0
Autor
Jahr
2003
Seiten
35
Katalognummer
V28544
ISBN (eBook)
9783638302975
Dateigröße
837 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Wirkungsabschätzung, Tobin-Steuer, Devisen-, Kapitalmärkte
Arbeit zitieren
Jean-Philipp Juretschka (Autor:in), 2003, Wirkungsabschätzung einer Tobin-Steuer auf die Devisen- und Kapitalmärkte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28544

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