Der Islam gehört zu Europa?!


Masterarbeit, 2014

81 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Einführung in die Grundzüge des Islam
2.1 Was es bedeutet nach dem Islam zu leben
2.2 Inhalt und Lehre des Koran
2.3 Das Leben des Propheten Muhammad und der historische Ursprung des Islam
2.4 Die Geschichte des Islam nach dem Tod des Propheten

3. Der Islam und die westliche Welt
3.1 Die Chronologie der Begegnung des Islam und der westlichen Welt
3.2 Die Einflüsse von al-Andalus auf die westliche Welt
3.3 Islamismus und Dschihad als Ursachen der Angst vor dem Islam

4. Der Islam und Deutschland
4.1 Grundlagen des islamischen Rechts: die Scharia
4.2 Konfliktpunkte zwischen der Scharia und dem deutschen Recht

5. Fazit

6. Anmerkungen zu Autoren und Formalien

7. Quellenverzeichnis
7.1 Internetquellen

1. Einleitung

Zu Beginn dieser Einleitung möchte ich einige persönliche Anmerkungen voranstellen. Die vielleicht größte Motivation mich eingehender mit dem Islam zu beschäftigen lieferte der Umstand, dass meine eigene Kenntnis vom Islam eher marginal und in der Hauptsache vom Hörensagen und den Medien bestimmt war. Zusätzlich, mit Blick auf meine künftige Arbeit als Lehrer im Fach Ethik/Philosophie bedingt die Tatsache, dass unter anderem im Lehrplan für Gymnasien des Landes Rheinland-Pfalz für die Klasse 9/10 vorgesehen ist, sich mit dem Islam zu befassen, eine weitere stark motivierende Anregung.[1] Das Fach Ethik/Philosophie hat im Fächerkanon meist die unterschätzte Rolle eines Ersatzfaches für die katholische und evangelische Religionslehre. Dabei liefert gerade die Situation, in einem Klassenraum viele Kinder verschiedener Religionen zu haben, ideale Bedingungen um Grenzen und Vorurteile auszuräumen. Doch auch besonders außerhalb der Schulen gewinnt der Islam zunehmend an Bedeutung, da die muslimische Gemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland sowie Gesamteuropas mittlerweile einen größeren Prozentsatz der demografischen Zusammensetzung stellt und eine Beschäftigung mit dem Islam langfristig nahezu unausweichlich und deshalb vor allem sinnvoll macht.

Der Islam ist neben dem Judentum und dem Christentum die dritte Weltreligion mit globalem Verbreitungsgebiet. Auch deshalb vergeht selten ein Tag, an dem wir nicht in irgendeiner Weise in Kontakt mit dem Islam kommen.

Den Titel der Masterarbeit habe ich dabei an den Ausspruch „Der Islam gehört zu Deutschland“ von Christian Wulff während seiner Rede zum 20. Jahrestag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2010 angelehnt. Die Fragestellung der Arbeit ist aber deshalb auf Europa ausgeweitet, da ich zeigen werde, dass es gesamteuropäische Ereignisse waren und noch immer sind, die das Verhältnis von Islam und westlicher Welt prägen.

Deshalb muss der Islam vor dem Hintergrund einer enormen Pluralität von Glaubensgrundlagen und Rechtsauffassungen sowie daraus entstandenen Abgrenzungen gesehen werden. Eine ausschöpfende Darstellung aller Fassetten des Islam würde aus diesem Grund den Rahmen einer Masterarbeit um ein Vielfaches übersteigen. Bei den entsprechenden Themenfeldern, habe ich diesbezügliche Anmerkungen eingefügt. Um das Verhältnis von Islam und Westlicher Welt nachvollziehen zu können, ist es notwendig einen Überblick über die Geschichte des Islams und die stattgefundenen Begegnungen mit dem Westen voranzustellen, da diese noch heute Einfluss auf die Beziehung haben.

Darüber hinaus habe ich mich entschieden, die Begriffe Arabien, arabisch und muslimisch mit Islam synonym zu verwenden, da der arabische Raum nicht derart säkularisiert ist wie der europäische. Bezüglich weiterer Formalien und Hinweisen auf Autoren, die für diese Arbeit von besonderer Bedeutung sind, verweise ich auf die angefügten Anmerkungen (Kapitel 6).

Bedingt durch die Pluralität wird der erste Teil der Arbeit (Kapitel 2) eine kurze Einführung geben, was es für Muslime und Musliminnen[2] bedeutet nach dem Islam zu leben und anschließend die frühe Entwicklung des Islam, anhand des Lebens des Propheten Muhammad und die Zeit danach darstellen. Im Anschluss (Kapitel 3) werde ich auf die Chronologie der Begegnung der westlichen Welt mit dem Islam eingehen und insbesondere die herausragende Stellung von al-Andalus aufzeigen, aber auch die Hintergründe für das heutige eher angespannte Verhältnis von Islam und westlicher Welt aufzeigen. Der letzte Teil (Kapitel 4) wird dann die Beziehung zwischen Islam und Deutschland zum Inhalt haben, vor allem die Frage, ob das deutsche Recht und das islamische Recht (die Scharia) miteinander vereinbar sind. Im anschließenden Fazit (Kapitel 5) werde ich auf den Arbeitstitel zurückgreifen und Antworten geben sowie mögliche Perspektiven aufzeigen.

2. Einführung in die Grundzüge des Islam

2.1 Was es bedeutet nach dem Islam zu leben

Nach der Lehre des Korans, ist der Mensch geschaffen worden, „um dem einzigen Gott zu dienen und gehorsam zu sein“. So erfüllt er seine Bestimmung, die ihm durch die Schöpfung zuteilwurde als „Gott ergebener“ zu leben.[3]

Für Muslime steht der Islam für „Religion und Staat“, was die weitreichende Folge hat, dass der Mensch „in allen Bereichen seines Lebens“ betroffen ist . Denn die islamische Lebensordnung enthält nicht nur „ Lehrsätze als Kanon des Glaubens“ sowie „sittliche Gebote und Verbote als Norm des Handelns“, sondern sie erlässt ebenfalls Bestimmungen, die das „Leben der Einzelnen, der Familie und der Gemeinschaft, sowie die verschiedenen Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und der internationalen Beziehungen“ maßregeln (siehe auch Kapitel 4).[4]

„Denn das Gesetz Gottes ist Licht, Rechtleitung und Leben, und die einzige passende Antwort des Menschen sind die offene Annahme und die dankbare Hingabe (islām)‘“.[5]

Die Offenbarungen Gottes sind Ausdruck dessen souveränen Willens, seiner umfassenden Weisheit, und seiner feinfühligen Barmherzigkeit und bringen „den Menschen alles Gute“, denn: „Dieser Koran leitet zu dem, was richtiger ist“. Somit bräuchten die Gläubigen nur den Bestimmungen des Korans zu folgen, denn diese lehren sie Gerechtigkeit, garantieren ihnen sichere Entscheidungen und verheißt ihnen ein erfülltes Leben. Durch die Bestimmungen Gottes werde es der Gemeinschaft erleichtert, ihre Einheit zu wahren denn der Koran fordert: „ ‚Und haltet allesamt am Seil Gottes fest und spaltet euch nicht‘“.[6]

Um den an ihn gestellten Anspruch gerecht zu werden, hat ein gläubiger Muslim fünf religiöse Pflichten zu erfüllen, die Säulen des Islam genannt werden. Diese sind: das Glaubensbekenntnis (shahāda), das Pflichtgebet (ṣ al ā t), das Fasten (ṣ aum), die gesetzliche Abgabe (zakāt) und die Wallfahrt nach Mekka (ḥ adjj). Der Wortlaut des Glaubensbekenntnis ist: „Ich bezeuge, es gibt keinen Gott außer Gott, und Muhammad ist der Gesandte Gottes“. Diese Formel wird wiederholt von den Gläubigen ausgesprochen, um immer aufs Neue „seine Hingabe an Gott und seine Bindung an den Gesandten Muhammad, an den Islam und an die Gemeinschaft der Muslime zu befestigen“. Der Glaube ist von so zentraler Bedeutung, dass Atheismus und auch der Polytheismus, als „besondere Art des Unglaubens“, im Koran als nicht entschuldbar gilt. Denn der Glaube verleihe die Zuversicht, „Gottes Wohlgefallen zu erfahren“, wohingegen der Unglaube zum „Verderben und zur Höllenstrafe“ führe.[7]

Das Pflichtgebet (ṣ al ā t) als erste religiöse Pflicht praktiziert jeder Muslim, innerhalb der Gebetsgruppe für sich selbst, es „besitzt jedoch eine einheitliche Form und erfolgt nach festen Riten“. So werden einzelne Gläubige „in die Solidarität der Gemeinschaft der Muslime“ fest eingebunden. Von der Pflicht zu beten sind nur folgende Personengruppen entbunden: „Kranke, Altersschwache, Geistesgestörte o.ä. Reisende sind entweder dispensiert oder dürfen in verkürztem Ritus beten“. Neben seiner Funktion als „Ausdruck des Glaubens“ gibt es dem Muslim auch einen zeitlichen Rahmen für den Tag, denn es muss fünfmal am Tag (mittags, nachmittags, abends, in der Nacht und in der Morgendämmerung) verrichtet werden. Dabei unterliegt er strengen Auflagen, um „sich in den Zustand kultischer Reinheit“ zu versetzen. Diesen erreicht er durch die Einhaltung diverser Vorschriften bezüglich seines Körpers, der Kleider und des Gebetsortes. Neben dem Pflichtgebet kennt der Islam auch das private Gebet (du‘ā‘) und das mystische Gebet (dhikr).[8]

Das Pflichtgebet wird teilweise in seiner Bedeutung als „konstitutiver Teil des Muslimseins“ so ernst genommen, dass für viele islamische Rechtsgelehrte die Unterlassung des Gebetes bereits als „Form der Apostasie[9] gilt.[10]

Zum Gebet wird in den islamischen Ländern durch den Gebetsrufer (Mu‘adhdhin) um die entsprechenden Gebetszeiten, die abhängig von den Jahreszeiten sind, aufgefordert. Dann muss sich der Muslim durch die rituelle Waschung auf das Gebet vorbereiten. Dazu gibt es in unmittelbarer Nähe zu den Moscheen Waschgelegenheiten, „damit die Möglichkeit der erneuten Verunreinigung zwischen Waschung und Gebet möglichst gering ist“. Unterschieden wird zwischen großen Unreinheiten, „infolge sexueller Handlungen“ und kleiner Unreinheiten zum Beispiel „durch den Kontakt mit rituell unreinen Dingen“. Die große Unreinheit zieht eine Waschung des ganzen Körpers (Ghusl) nach sich, während bei einer Teilwaschung (Wudû) nur einzelne Körperteile (Ohren, Füße, Zähne, Gesicht) gewaschen werden müssen.[11]

Der Ablauf des Gebets an sich ist in eine festgelegt Anzahl von Einheiten (Rak’a = Verbeugung) gegliedert. Das Morgengebet besteht aus zwei, das Mittag- und Nachmittagsgebet aus jeweils vier und das Abendgebet aus drei Verbeugungen. In Gebetsrichtung (Qibla) nach Mekka gewandt rezitiert der Betende bestimmte, vorgeschriebene Gebetsformeln. Anschließend verbeugt er sich und stützt die Hände auf die Knie, während er weitere Gebetsformeln spricht. Um seine vollständige Hingabe an Gott zu zeigen, kniet er nun nieder, berührt mit der Stirn den Boden und spricht: „‚Gott ist der Größte (Allâhu akbar)‘“. Dann setzt er sich auf seine Fersen und berührt dann „erneut unter Rezitation anderer Formeln mit der Stirn den Boden.“ Damit ist die erste Gebetseinheit abgeschlossen.[12]

Das Pflichtgebet muss nicht zwingend in der Gemeinschaft gebetet werden, doch für das Freitagsgebet ist vorgesehen, dass alle Gläubigen einer Stadt in der jeweiligen für das Freitagsgebet vorgesehenen Moschee zusammenkommen. Dabei sind die Männer zur Teilnahme verpflichtet, Frauen und Kinder ist es selbst überlassen und freiwillig. Das Freitagsgebet beginnt mit einer Koranrezitation, bei der Teile des Korans vorgelesen werden. Es folgt eine Predigt (Khutba), bei der dem Staatsoberhaupt gedacht wird und „regierungsnahen“, aber auch „oppositionellen“ Rednern oder Predigern die Möglichkeit geboten wird ihr Wort an die Gemeinde zu richten. Denn um Prediger zu sein, bedarf es im Islam keinerlei Ausbildung oder Weihe.[13]

Alle erwachsenen Gläubigen, die „ihrer Sinne mächtig und sonst in der Lage sind, das Fasten ( ṣ aum) zu halten “ sind außerdem verpflichtet, während der Zeit des Monats Ramadan zu fasten. Sie sind ebenfalls verpflichtet, die versäumten Tage nachzuholen und darüber hinaus „Sühne zu leisten“. So können sie ihr Versäumnis beispielsweise mit wohltätiger Arbeit bei einer Armenspeisung oder ähnlichem vergeben machen. Menstruierende, stillende und schwangere Frauen sowie Reisende sind von der Pflicht ausgenommen, ihnen wird aber empfohlen, die versäumten Fastentage nachzuholen.[14] Neben dem Pflichtgebet stellt das Fasten eine der Glaubenspflichten dar, bei der sich die „Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der Gläubigen“ am meisten ausdrückt. Der Ramadan ist der neunte Monat im Kalenderjahr des Muslims und er muss in dieser Zeit den Tag über fasten in der Zeit „da man morgens einen weißen von einem schwarzen Faden unterscheiden kann, bis zu dem Zeitpunkt, da man abends einen schwarzen Faden wiederum von einem Weißen nicht mehr unterscheiden kann“. Nach Sonnenuntergang sind die Beschränkungen bis zum nächsten Morgen wieder aufgehoben. Auf die Tatsache zurückzuführen, dass das Mondjahr des Islams elf Tage kürzer ist als das Sonnenjahr, verschiebt sich der Ramadan von Jahr zu Jahr nach vorne „und kann daher in den Sommer oder in den Winter fallen“. Während der Fastenzeit haben die Muslime, jeder flüssigen oder festen Nahrung zu entsagen, sowie dem Rauchen als auch jeder sexuellen Handlung zu wiederstehen. Peter Heine führt bei den Gruppen, die vom Fasten ausgenommen sind auch noch die „Kämpfer die im Glaubenskampf sind“ auf. Während des Monats Ramadan versuchen die Muslime besonders sorgfältig ihren religiösen und sozialen Pflichten nachzukommen und „sich möglichst aller schlechten Handlungen zu enthalten“. Sie bemühen sich um die Beilegung von Streitigkeiten innerhalb der Familie, der Nachbarschaft oder des Bekanntenkreises. Besonders heilig gilt wiederum die Nacht des siebenundzwanzigsten Tages des Ramadan. Die Nacht der Bestimmung (Laylat al-Qadr), soll jene Nacht gewesen sein in der „die erste Koranoffenbarung“ erfolgt sein soll.[15]

Das gesamte öffentliche Leben der muslimischen Gemeinschaft ist während des Ramadan auf diese Zeit ausgerichtet. So haben Behörden verkürzte Öffnungszeiten und es finden kaum noch geschäftliche oder administrative Tätigkeiten statt. Auch die Berichterstattung richtet sich ganz auf Themen aus, die mit dem Ramadan in Verbindung stehen, so wird beispielsweise „von Muslimen in der Diaspora berichtet […] oder Ärzte beraten in speziellen Kolumnen über die medizinischen Aspekte, die im Zusammenhang mit dem Fasten beachtet werden sollten“.[16]

Bemerkenswert ist allerdings, dass es wohl in der heutigen Zeit kaum noch möglich ist, das gesamte „öffentliche und wirtschaftliche Leben auf die Beschwernisse des Fastens einzustellen“. So steigt während des Fastens, vor allem bei den muslimischen Migranten in der westlichen Welt, die Zahl der Unfälle an und die Arbeitsproduktivität sei während des Ramadan rückläufig. Bereits mehrfach haben deshalb islamische Rechtsgelehrte versucht die Fastenregeln zu ändern, seien aber immer an anderen Rechtsgelehrten gescheitert, sogar wenn diese „mit der Arbeit von Hochofenarbeitern konfrontiert“ wurden. Immerhin verständigte man sich in der Folge darauf, dass die Einhaltung des Fastens nur so zumutbar ist, „wie die Gesundheit der Arbeiter keinen schweren Schaden“ nimmt.[17]

Die Legitimation das strenge Fastengebot auszusetzten, gibt somit also auch Leistungs- und Berufssportlern die Möglichkeit, die versäumten Tage nachzuholen. Da sich der Ramadan dieses Jahr zeitlich mit der Fußballweltmeisterschaft überschnitten hatte und mit Algerien auch eine muslimische Mannschaft qualifiziert war, wurde die Notwendigkeit einer moderneren bzw. oder gemäßigteren Auslegung des Fastengebotes erneut deutlich. Ohne unnötig fahrlässige gesundheitliche Gefährdung konnten die Sportler so der hohen körperlichen Belastung begegnen, ohne auf die Ausübung ihres Glaubens verzichten zu müssen.

Auch außerhalb der Fastenzeit während des Ramadan gibt es einige Anlässe an denen gläubige Muslime fasten. So zum Beispiel am Ashûrâ‘-Tag, dem Todestag von Hussain, einem Enkel des Propheten Muhammad und an weiteren Geburtstagen bestimmter muslimischer Heiliger.[18]

Aus der Solidarität der Gläubigen zu- und untereinander entstand die obligatorische Armensteuer (zakāt). Die Höhe dieser gesetzlichen Abgabe wird anhand der zu „versteuernden Gütern, Waren und Einkünften“ festgesetzt. Außerdem steht es jedem Muslim zusätzlich frei, in eigenem Ermessen über die Armensteuer hinaus wohltätig zu sein und freiwillige Almosen (Sadaqa) zu geben. Während der ersten Zeit in Mekka war die Mehrzahl der Anhänger des Propheten aber so arm, dass sich vermutlich „nur eine kleine Zahl von frühen Muslimen von dieser Aufforderung angesprochen“ gefühlt haben kann. Als sich die Muslime später in Medina angesiedelt hatten, bekam die Aufforderung zum freiwilligen Almosen „einen realistischeren Sinn“. Das Pflichtalmosen wurde aber erst später eingeführt und zum Teil sehr differenziert und unterschieden festgesetzt. Die gesetzliche Abgabe als religiöse Pflicht ist „der Beitrag der Gläubigen zur Finanzierung der Aufgaben, die der solidaren Gemeinschaft der Muslime und dem islamischen Staat im allgemeinen auferlegt sind“. Zu Muhammads Zeiten wurden die so gesammelten Mittel vor allen „für die Armen, die Bedürftigen, [...] die Gefangenen, die Verschuldeten, für den Einsatz auf dem Weg Gottes und für den Reisenden“ verwendet. Noch heute wird die Pflicht zum Almosen in manchen islamischen Ländern wie Saudi Arabien oder dem Sudan „im Rahmen der gesamten Steuererhebungen abgeführt“. In Ländern wie der Türkei ist die Abgabe zur heutigen Zeit keine Pflicht mehr sondern ausschließlich freiwillig.[19] Besonders im Monat Ramadan und an andern islamischen Feiertagen verteilen die „Gläubigen Almosen, wobei sich geradezu ‚Geschäftsbeziehungen‘ zwischen Gebenden und Empfängern“ herausbilden können. So gibt zum Beispiel ein Muslim stets dem gleichen Armen eine gleichbleibende Geldsumme. Bemerkenswert ist vor allem die Tatsache, dass der Bedürftige im Falle einer verzögerten Zahlung das Geld beim Geber einfordern kann. Die Stellung „des Bettlers in der islamischen Gesellschaft“ ist bis in die heutigea Zeit hinein „deutlich höher […] als in den Industrienationen“ und wird als ehrlicher und verdienstvoller Beruf angesehen. So sei es weiterhin üblich, dass sich der Geber beim Bettler bedankt, da dieser dem Muslim die Möglichkeit eröffnet „seiner Glaubenspflicht […] nachzukommen“. Für viele Muslime bedeutet die Armensteuer eine ehrwürdige Tradition „die die Einrichtung eines sozialstaatlichen Versicherungssystems um Jahrhunderte vorweggenommen habe“.[20]

Einen extrem hohen Stellenwert hat die Wallfahrt (ḥ adjj) nach Mekka, denn durch die Pilgerfahrt darf der Muslim „auf die Vergebung seiner Sünden hoffen“. Außerdem erlebt er dort, die „grundsätzliche Gleichheit aller Gläubigen vor Gott und die wirksame Solidarität der gesamten islamischen Welt“. Durch die Wallfahrt nach Mekka soll der Muslim auf die „Ursprünge des Islam verwiesen“ werden und dorthin geführt, wo dem Glauben nach die Offenbarung des Korans von Gott gesandt worden ist. Die Riten, die der Prophet Muhammad, als er selbst gepilgert war, vollzog gelten seitdem als „verpflichtend für die muslimischen Pilger aller Zeiten“. Ausgenommen von der Pflicht zu Pilgern sind hierbei jene, die gesundheitlich, aus Gründen der Sicherheit, wirtschaftlich oder organisatorisch nicht dazu in der Lage sind. Wer Zeit seines Lebens die Wallfahrt nicht machen kann, „hinterlässt sie wie eine Schuld den Verwaltern seines Erbes, die für diese Pflicht nun aufkommen müssen“.[21]

Oberstes Ziel der Wallfahrt, die ein Muslim einmal in seinem Leben gemacht haben muss, ist die Kaaba im heiligen Stadtgebiet von Mekka. Diese wurde dem Glauben nach von Abraham und seinem Sohn Ismael, „welcher der Vater der Araber“ ist, gebaut. Bevor der Pilger mit der Wallfahrt beginnt und bevor er den Boden der Stadt Mekka betritt, muss er seine „Absicht bekunden“ und anschließend äußerlich in den Weihezustand bringen. Anstelle seiner normalen Kleidung legt er die weißen Gewänder des Pilgers an. Zusätzlich unternimmt er Reinigungsrituale und Waschungen. Während der gesamten Wallfahrt hat der Muslim sich „des Geschlechtsumgangs, des Frevels und des Streites zu enthalten“, oder auf andere Weise seinen Weihezustand zu gefährden. Deshalb ist es ihm auch untersagt andere Kleider als die des Pilgers anzulegen oder sich Haare und Nägel zu schneiden oder zu parfümieren. Auch darf er keine Tiere jagen oder das Fleisch von „in der Jagd“ getöteten Tieren essen.[22]

Die eigentliche Wallfahrt beginnt der Muslim, indem er sieben Mal die Kaaba umrundet und dabei bestimmte Gebete spricht. Dabei befindet sich die Kaaba zu seiner Linken und er versucht so nah an sie heran zu kommen, dass er „den in einer Ecke eingemauerten schwarzen Stein“ küssen kann. Ist ihm das nicht möglich, kann er auch stattdessen in die Richtung blicken und auf ihn zeigen. Dann läuft er zügig drei Mal zwischen den Hügeln Ṣafā und Marwa hin und her und anschließend ziehen die Pilger in Gruppen zur Ebene ʽArafāt. Der Höhepunkt der Pilgerreise ist, dort den Sonnenaufgang zu erfahren, denn der Gläubige „tritt vor Gott, bekundet ihm seine völlige Ergebung und seinen totalen Gehorsam“. Nach dem Sonnenuntergang kommen die Pilger erneut in die Stadt Mina, die sie bereits auf dem Hinweg zur Ebene ʽArafāt passiert haben. Dort werden „sieben bzw. neunundvierzig Steinchen auf drei bekannte Säulen“ geworfen, um symbolisch den Satan zu steinigen. Nach diesem Ritus folgt das Schlachten von Opfertieren während des Opferfestes (‘īd al-a ḍḥ ā ), welches an das Opfer Abrahams erinnern soll und am 10. des Wallfahrtsmonats (Dhū l- Ḥ idjja) stattfindet. Um die Wallfahrt zu beenden, wird das Haar des Pilgers geschoren oder gestutzt und ein letztes Mal die Kaaba siebenmalig umlaufen.[23]

Im Jahr 2009 haben mehr als 2,5 Millionen Menschen aus 188 Nationen an der Wallfahrt teilgenommen, sodass es im Gedränge wiederholt zu Toten kam.[24]

Als wesentliches Kennzeichen des Islams gilt zudem sein Anspruch auf Absolutheit, Totalität und Universalität. Unter dem Absolutheitsanspruch ist zu verstehen, dass der Islam sich als einzig wahre Religion sieht. Nach dem „Judentum, das Mose im Tora-Gesetz verkündet und gestaltet hat, und nach dem Christentum, das im Evangelium Jesu Christi verankert ist, sei nun der Islam der endgültige Höhepunkt der Prophetengeschichte“. Dabei sei es so, dass der Islam die „reine Form der Religion“ darstellt und von Abraham persönlich vererbt worden sei.[25]

Ferner erhebt der Islam Anspruch auf Totalität, was dazu führt, dass das Recht Gottes in allen Bereichen des Lebens gültig ist und zu gelten hat. Das erklärt auch, warum islamische Staaten keine Trennung von Religion und Staat kennen. Somit ist auch die Glaubensgemeinschaft nicht von der politischen Gemeinschaft getrennt oder trennbar. Die islamische Gemeinschaft und alle anderen Gemeinschaften, „die im islamisch regierten Staat leben, stehen unter dem Gesetz Gottes und haben nach seinen Bestimmungen zu handeln“. Gottes Recht diene dabei auch als Richtschnur für die politischen Entscheidungen der Regierung, „als Grundsatz staatlicher Institutionen und als Maßstab zur Bewältigung der Autorität des Staates oder zur Verurteilung seiner Abweichung beziehungsweise seiner Willkür“. Außerdem habe der Staat die Aufgabe, die Rechte Gottes zur Geltung zu bringen und „die Interessen der islamischen Gemeinschaft, wie sie das Gesetz Gottes sieht und festlegt, zu sichern“. Dazu zählt auch, dass sie von ihren Untertanen „Gehorsam gegen das Gesetz“ und die Bestimmungen im Alltagsleben verlangen. Dafür können die Regierenden ihre Autorität und Vollmacht verwenden, die ihnen verliehen wurde. Wegen dieser strikten und engen Bindung des politischen Lebens „an das von Gott in seiner Überlieferung erlassene und von Muhammad in seiner Überlieferung zur Anwendung gebrachte und authentisch interpretierte Gesetz“ bezeichnet man islamische Staaten als Theokratie.[26]

Der Universalitätsanspruch wirkt sich besonders schwerwiegend auf die Beziehung islamischer Staaten zu anderen, nicht-islamischen Staaten aus. Denn „Kraft dieses Ausspruchs proklamiert der Islam sein Modell eines Gottesstaates als universell gültig und als grundsätzlich und von Rechts wegen verbindlich für alle Gemeinschaften und Staaten“. Dies führe nach Khoury dazu, dass sich der Islam dazu aufgerufen fühle „seinen Herrschaftsbereich des islamischen Staates auszudehnen“, und auch die Normen der islamischen Gesellschaft, sowie die „Institutionen der politischen Struktur des Islams“ als universell gültig zu etablieren. Ziel sei eine „einheitliche Gesellschaft unter islamischem Gottesrecht […] das möglichst alle Menschen umgreift“. [27]

Eine besondere Bedeutung kommt dem Universalitätsanspruch gerade im Zusammenhang mit dem Dschihad und dessen Grundlage im Koran zu, auf die in Kapitel 3.3 ausführlicher eingegangen wird.

Eine Besonderheit, die zumindest den sunnitischen Islam vom Christentum unterscheidet ist, dass dieser keine religiösen Hierarchien hat. Weshalb sich im schiitischen Islam Hierarchien gebildet haben und worin der grundlegende Unterschied zwischen Sunniten und Schiiten besteht, wird in Kapitel 2.4. und in Kapitel 4.2. ausführlich dargelegt.

Im sunnitischen Islam ist also niemand durch seine „hierarchische Funktion dazu legitimiert, repräsentativ für ‚den Islam‘ zu sprechen“. Muslime benötigen also keine „geistigen Führer, keinen Priester, Guru oder Schamanen“, denn das islamische Dogma sei so einfach, dass es eigentlich auch keinen Religionsunterricht brauche. Nicht einmal ein Gebäude brauche es, um seine Gebetspflicht zu erfüllen, „wenn man nur einen rituell reinen Boden schafft, auf dem man das Gebet vollzieht“.[28] Allerdings haben sich im Laufe der Zeit „Klassen von religiösen Funktionsträgern herausgebildet“, indem sie sich „eine bestimmte Kompetenz in religiösen oder rechtlichen Fragen angeeignet haben“. Dies verleiht den jeweiligen Personen in gewisser Weise Autorität über ihre Glaubensbrüder, ist aber nicht mit der „Autorität des Lehramtes etwa in der katholischen Kirche“ zu vergleichen.[29]

2.2 Inhalt und Lehre des Koran

Der Koran ist „hauptsächliche Grundlage des Islams in allen seinen Lebensäußerungen“ [30] und gilt außerdem als „erste Quelle der Gesetzgebung“.[31] Er verfolgt die Absicht, „den rechten Glauben, die Religion, die auf der göttlichen Wahrheit gründet und sich in der Wahrheit entfaltet “ zu suchen und gleichermaßen den rechten Weg, „der die Menschen zur Erfüllung des Willens Gottes“ führe. Dazu müsse sich der Mensch nur Gott ergeben, was nach Khoury im Arabischen mit dem Begriff islām übersetzbar ist. Eine Gemeinschaft, die sich von Gott und seinem Gesandten Muhammad leiten ließe, würde dem Koran nach „die beste Gemeinschaft, die je unter den Menschen hervorgebracht“ wurde sein. Um der islamischen Glaubensgemeinschaft „Gestalt und Bestand zu verleihen“ sind im Koran verschiedene Bestimmungen erlassen. Diese formulieren die „religiösen Pflichten des Muslims, die moralischen Werte und die Normen des sittlichen Handelns“ und regeln „die Grundgestalt der Familie, […] Grundlagen der Gemeinschaft und die politische Grundstruktur der Gesellschaft“.[32]

Der Koran ist das heilige Buch der Muslime und ist für jeden gläubigen Muslim grundlegende Quelle seines Glaubens. Dem muslimischen Glauben nach wurde der Koran „von Gott durch die Vermittlung des Engels Gabriel über einen Zeitraum von circa zwanzig Jahren offenbart“. Koran bedeutet wörtlich übersetzt Rezitation und gilt als „das unerschaffene Wort Gottes in arabischer Sprache“. Für viele Araber, auch jene die sich dem Islam nicht so stark verbunden fühlen oder christliche Araber gilt der Korantext „als Höhepunkt der arabischen Literatur“. Das liegt auch daran, dass der Koran über weite Strecken in einem besonderen Reimprosa (Saj) geschrieben ist, was einen Spannungsbogen erzeuge, „der die Aufmerksamkeit der Zuhörer wach hält“. Muslime unterteilen den Koran in jene Teile, die in Mekka und jene welche in Medina offenbart worden sind. Die in Mekka offenbarten Teile, der sogenannten mekkanischen Periode sind größtenteils in Reimprosa gehalten. Sie sind zudem meist „emotional, […] spontan und expressiv“, wohingegen die Abschnitte aus der medinischen Periode ruhiger erscheinen und zudem kaum noch in Reimprosa geschrieben sind. Generell ist der Koran in 114 verschieden lange Suren unterteilt, welche wiederum in Verse (âya) gegliedert sind. Über die Anzahl der Verse herrscht unter den Gelehrten Uneinigkeit, was vor allem daran liegt, „dass der Text verschiedene Stadien der redaktionellen Bearbeitung durchlaufen hat“. Außerdem so Heine, sei man sich nicht einig, ob die, abgesehen von einer Ausnahme, zu Beginn jeder Sure, auftretende Einleitungsformel (bi-smi llâhi r-rhamâni r-rhâhim) mitgezählt werden sollte oder nicht.[33]

Es ist an dieser Stelle nicht zu leisten, die genauen Inhalte, oder explizit die Lehre des Korans darzustellen, da diese oft auch, stärker noch als bei den anderen Buchreligionen, Auslegungs- und Interpretationssache ist.

Es ist allerdings nach Heine durchaus möglich, den Koran in mehrere Sinnabschnitte aufzuteilen. Zentraler Inhalt des ersten Abschnittes ist Gott, gefolgt von eschatologischen Aussagen. Im Anschluss kommen Aussagen über „Geistige Wesen“ (Engel, Teufel oder Dämonen) und die Propheten.[34]

Den Abschluss bilden Anweisungen zum gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Leben der Muslime und abschließend folgen historische Berichte.[35]

Die Darstellung Gottes ist jener, die man aus dem Christentum kennt nicht so unähnlich. Er wird im Koran als „existent, ewig, allmächtig“ beschrieben. Ferner ist er der Schöpfer von Himmel und Erde, „barmherzig und allwissend“. Aber zu ihm flehe man auch und er fordert von jedem Rechenschaft, ist dabei aber ein gerechter Gott. Als treffendste Beschreibung gilt vielleicht die Sure 50,16: „Er ist dem Menschen näher als seine Halsschlagader“. Die Eschatologie des Korans, beschreibt die irdische Welt als „Durchgangsstadium zum Jenseits“, wo die Verstorbenen, nach ihrer Auferstehung und einem anschließenden Gericht, wo darüber geurteilt wird, ob sie „ihrem Verhalten im Leben entsprechend im Paradies oder in der Hölle weilen“. [36]

Insbesondere die Exegese des Korans lässt teilweise verschiedene Interpretations- und Auslegungsarten zu. Die wird verdeutlich in den Kapitel 3.3 anhand des Dschihads – als stetes Vorurteil gegen den Islam – und in Kapitel 4.1 durch die fatwa, den Rechtsgutachten muslimischer Gelehrter.

Allen verschiedenen Auslegungen zum Trotz gilt, dass für alle Muslime der Korantext nur in der arabischen Sprache und Schrift authentisch ist. Deshalb sind alle Muslime angehalten, beziehungsweise verpflichtet, Arabisch zu lernen und zu rezitieren, denn „Übersetzungen in andere Sprachen gelten nicht als echter Text“.[37]

2.3 Das Leben des Propheten Muhammad und der historische Ursprung des Islam

Aufgrund der engen Verstrickung des Lebens des Propheten und der historischen Geschehnisse dieser Zeit, habe ich mich entschieden, beide Bereiche in einem Kapitel zu behandeln.

In der Zeit um das Jahr 600 nach Christus war Arabien, also die Region um Nordafrika und der arabischen Halbinsel, in den Randgebieten bereits schon zu Teilen christianisiert und es schien als könne es in „ferner Zeit ein christliches Land“ werden. Das es letzten Endes nicht so kam und im Gegenteil eine „nachchristliche Religion“ entstehen sollte, die dem Christentum „schärfste Konkurrenz“ leistete, ist dem Wirken Muhammads zuzuschreiben. Muhammad wurde in Mekka im Jahr des Elefanten, also circa im Jahr 570 geboren. Sein Vater Abdallah verstarb auf einer Geschäftsreise nach Medina kurz vor der Geburt seines Sohnes. Als Muhammad im Alter von sechs Jahren auch seine Mutter Amîna verlor, nahm sich sein Großvater ihm an und als auch dieser verstarb, kam er in die Obhut seines Oheims Abū-Tālib, welcher Handelsvertreter war. Dort erwarb er kaufmännische Fähigkeiten und erweckte so die Aufmerksamkeit einer wohlhabenden Witwe namens Khadīja, die er später heiratete. Durch diese Ehe erlangte er einen ansehnlichen Wohlstand und zeugte vier Töchter und „zwei oder drei Söhne“, von denen alle in jungem Alter starben.[38] Auf den Handelsreisen von Mekka nach Syrien kam er in direkten Kontakt mit dem „orientalischen Christentum, seinen verschiedenen Organisationsformen und rituellen Praktiken“. Seine Frau zeigte in der Folge vor allem Nachsicht für seine „religiösen Interessen, seine Neigung zum Grübeln und […] Verhaltensweisen“. So habe er sich in regelmäßigen Abständen in der Einsamkeit in der Nähe von Mekka für religiöse Übungen zurückgezogen, wo er dann fastete und meditierte. Die Berufung des Muhammad zum Propheten steht daher im Zusammenhang mit seinen religiösen Übungen. Im Jahr 610, also im Alter von etwa vierzig Jahren erschien Muhammad eine Gestalt, welche „den gesamten Horizont einnahm“ und „ein mit einer Schrift besticktes Tuch“ trug.[39]

Zwei Mal habe diese Gestalt Mahammad aufgefordert: Rezitiere. Beide Male antwortete Muhammad: Ich kann nicht lesen. Daraufhin habe die Gestalt ihn derart gewürgt, dass Muhammad dachte es sei sein Tod. Aus Angst noch ein weiteres Mal gewürgt zu werden, antwortete er auf die dritte Wiederholung der Frage: Was soll ich denn rezitieren? Die Gestalt, nach muslimischer Überzeugung handelt es sich um den Engel Gabriel, sprach daraufhin: Rezitiere, im Namen Deines Herrn, der den Menschen aus einem Spermatropfen geschafften hat. Der ihn gelehrt hat, mit dem Schreibrohr zu schreiben, gelehrt hat Dinge, die er noch nicht wusste […].[40]

Der Überlieferung nach habe diese Begegnung mehrmals stattgefunden, sodass Muhammad den Verdacht hatte, dass er den Verstand verliere. Doch seine Ehefrau bestärkte ihn darin „dass er wirklich ein Prophet sei“. Aufgrund ihres Beistands, den sie Muhammad leistete, wurde sie durch die islamische Tradition zur ersten Frau erklärt, „die sich zum Islam bekannt habe“. Mit der Zeit festigte sich auch bei Muhammad selbst die Überzeugung ein Prophet zu sein, sodass er begann offen zu den Mekkanern und den umliegenden Stämme zu sprechen, „was Gott ihm offenbart hatte“.[41]

So konfrontierte er seine Zuhörer mit der Vorstellung des drohenden Jüngsten Tages, die für die Bewohner Mekkas und der direkten Umgebung neu war. Gleichzeitig „verband er diese Warnungen vor der Endzeit mit der Aufforderung an seine Zeitgenossen, ihren Lebenswandel zu bessern und an einen einzigen Gott, Allah, zu glauben“. Doch diese Forderungen wurden von den Bewohnern der Stadt Mekka nur zögerlich angenommen. Dies lag vor allem daran, dass die wirtschaftliche Elite der Stadt befürchtete, durch die Annahme einer monotheistischen Position ihren Status als „sakrosankte Stadt“ zu verlieren. Bisher war es, aufgrund der Verehrung einer Vielzahl von Gottheiten, in Mekka möglich gewesen, gefahrlos Handel zu treiben. So wurden Muhammad, seine Familie und seine Anhänger aufgefordert, seine Predigten einzustellen und später kam es vermehrt zu Übergriffen auf seine Anhänger, die zur Anfangszeit größtenteils aus den unteren Schichten stammten. Einige Kritiker des Propheten forderten ihn auf ein Wunder zu wirken, wie es die Propheten der anderen monotheistischen Religionen auch getan hätten, da dies der „Bestätigung seiner Sendung diene“. Für Muhammad war aber die Ähnlichkeit zu der Sendung der Offenbarungen von Moses und Jesus schon Beweis genug und er forderte seine Widersacher auf „etwas vergleichbares hervorzubringen“ wie die göttliche Offenbarung, die ihm zu Teil wurde. Zu den wenigen wohlhabenden Personen, die sich ihm anschlossen, zählte auch Abu Bakr, der später nach Muhammads Tod erster Kalif werden sollte.[42]

Trotz des Widerstandes blieb Muhammad von der Wahrheit seiner Botschaft überzeugt, auch entgegen der fortwährenden Angriffe auf diejenigen unter seinen Anhängern „die sich am wenigsten wehren konnten“. Als direkte Folge auf die widrigen Umstände verließen Teile der jungen islamischen Gemeinde Mekka und suchten Asyl in Äthiopien. Dort hofften sie von den monotheistischen Glaubensbrüdern des christlichen Staates akzeptiert und aufgenommen zu werden. Muhammad hingegen fand für seine muslimischen Glaubensbrüder einige Tagesreisen außerhalb von Mekka eine geschickte Lösung, um die beschwerliche Lage der muslimischen Gemeinde abzuwenden. In der Stadt Yathrib bedrohte ein Streit zweier verfeindeter Stämme, sowohl das Fortbestehen des einen als auch des anderen Stammes. Muhammad konnte in geheimen Verhandlungen die Vertreter von Yathrib für sich gewinnen und sie versprachen ihm ihre Gefolgschaft. Dieser Vorgang, also der Fortgang von Mekka, beziehungsweise die Übersiedlung von Mekka nach Yathrib im Jahr 622 nach Christus wird Hijra genannt und bezeichnet den Abbruch aller „verwandtschaftlichen, politischen, sozialen und militärischen Beziehungen zwischen Teilen einer Verwandtschaftsgruppe oder einer Stammesgesellschaft“. Seitdem gilt die Übersiedlung als Beginn der islamischen Zeitrechnung. Die Stadt Yathrib erhielt in der Folge den Namen Madîna al-Nabî [43], kurz Medina. Nachdem die Muslime in der Stadt Medina Zuflucht gefunden hatten, schlossen auch die beiden verfeindeten Stämme Aus und Khazraj Frieden miteinander. Ferner wurde die bisher herrschenden „genealogischen Verbindungen zwischen den Einwohnern“ durch „eine religiöse-politische“ ersetzt.[44]

Natürlich konnte sich auch in Medina die neue muslimische Gemeinde nicht einfach ohne Wiederstand etablieren. Denn nicht alle Bewohner Medinas hatten die Übersiedlung der Muslime begrüßt, waren aber andererseits nicht in der Lage erfolgreich gegen sie vorzugehen. So wurden „sie pro forma Muslime, hielten sich aber kaum an die Gebote“. Sie machten sich sogar über den Propheten und seine frommen Anhänger lustig. Damit wurden sie zu einem politischen Unsicherheitsfaktor der jungen, am Anfang seiner Entwicklung stehenden Gemeinschaft. Aus diesem Grund wird in zahlreichen Offenbarungen des Korans „mit diesen Heuchlern (Munâfigûn)“ abgerechnet. Darüber hinaus gab es auch Spannungen mit zwei jüdischen Stämmen, die seit langer Zeit in Medina ansässig waren. Muhammad, der noch immer davon überzeugt war „dass er ein Prophet wie Moses oder Jesus sei und das seine Botschaft mit der seiner Vorgänger übereinstimmte“, stieß mit seinem Vorschlag einer Kooperation, bei den jüdischen Gemeinden auf Ablehnung. Zum einen sahen diese keine Übereinstimmung zwischen ihren Glaubensvorstellungen und den Lehren Muhammads, außerdem unterhielten sie gute Handelsbeziehungen mit wichtigen mekkanischen Familien. So befürchteten sie bei einer Unterstützung Muhammads ökonomische Nachteile für die Stadt Medina. Durch diese Erfahrung wandelt sich die Einstellung des Propheten zu den anderen Offenbarungsreligionen. Er glaubte sich von nun an, von Gott nicht nur allein zu den Arabern geschickt, „sondern erhob jetzt einen universalen Anspruch“. Ferner beteten die Muslime von nun an nicht mehr wie ursprünglich nach Jerusalem, sondern in Richtung der Stadt Mekka. Nach Peter Heine wurde dadurch auch der „politische Anspruch der Muslime auf die Ursprungsstadt ihrer Religion“ deutlich. In der Folge wurde verkündet, dass der „Stammvater Ibrahîm (Abraham) bei der Kaaba in Mekka einen monotheistischen Kult etabliert habe, der allerdings mit der Zeit in Vergessenheit geraten sei“. Muhammad und seine frühe Anhängerschaft betrieben nun die „Revitalisierung der aus ihrer Sicht wahren Traditionen und Rituale“. Diese Revitalisierung geschah vor allem auch, weil sich die Bewohner der Stadt Mekka den friedlichen Mittel der Predigt und des Gesprächs verweigert hatten, durch einen Glaubenskrieg, den Dschihad, gegen seine ehemalige Heimatstadt. So brachte er im Laufe der Zeit durch „diplomatisches Geschick, Drohungen und Waffengewalt“ die meisten Beduinengruppen, die auf der arabischen Halbinsel lebten dazu, ihm die Gefolgschaft zu geloben. Mit ihrer Unterordnung unter den Propheten als politischen Führer, nahmen jene, die dem Propheten folgten, auch den Islam als religiöses System an. Als Folge der Unterwerfung wurden die Angehörigen der Stämme eher nebenbei zu Muslimen, sodass Muhammad in die verschiedenen Teile des neuen islamischen Staates Glaubensbrüder sandte, die die neuen Muslime „intensiver mit dem Islam vertraut machen sollten“. Auch die christlichen Bewohner einiger Oasen wurden durch verschiedene Expeditionen unterworfen.[45]

Die große historische Leistung, die Muhammad also vollbracht hat, ist es „den Arabern den semitischen Monotheismus zugänglich gemacht und damit die dritte große Weltreligion in einer Linie mit Juden- und Christentum gestiftet zu haben“. Dies sei ihm aber nur deshalb gelungen, weil er „Worte und Methoden fand, die für seine Landsleute verständlich und überzeugend waren und indem es ihm gelang, seine Lehre auch politisch-militärisch zur Geltung zu bringen“. So hat er Entwicklungen anstoßen, die letztendlich „zur Entstehung eines religiös geprägten Imperiums und zur Genese einer neuen, eigenständigen Kultur“ geführt haben.[46]

Muhammad hat in Medina als Führer der Muslime zielstrebig seine Ziele verfolgt und wurde ein erfolgreicher Politiker und Staatsführer. Er hinterließ nach seinem Tode im Jahr 632 ein ausgedehntes Staatswesen, „das auf einer neuen religiösen Konzeption beruhte, ohne sein zweifelloses Charisma aber wohl nicht entstanden wäre“.[47]

2.4 Die Geschichte des Islam nach dem Tod des Propheten

Nach Muhammads Tod im Jahr 632 nach Christus konnte die Ursprungs- oder Kerngemeinde in Medina nicht verhindern, dass die arabischen Stämme in der Wüste ihre Solidarität mit dem Islam aufkündigten. Mit ihrem Wegfall war der Fortbestand des Islam gefährdet und es begann eine mühsame „Periode der Wahrung der Einheit und der Festigung der solidarischen Struktur der Gemeinschaft“. Den Nachfolgern des Propheten Muhammad, den Kalifen, kam nunmehr die Aufgabe zu, die unbestrittene Vorherrschaft des Islams in Arabien zu festigen und die Ausdehnung der Vorherrschaft auch über die Grenzen Arabiens voranzutreiben. Ziel war es, die arabischen Stämme in Syrien und im Irak für den Islam zu gewinnen und vor allem fruchtbareres Land als das karge Arabien zu erschließen.[48]

Von 632 bis 661 erstreckte sich die erste Periode von Kalifen, der erste war Abū Bakr, der von den muslimischen Führern der verschiedenen Gemeinden gewählt wurde und einer jener wenigen Wohlhabenden war, die sich Muhammad von der ersten Stunde an angeschlossen hatten. Während seiner Zeit als Kalif (632 - 634) setze er seine Armeen ein, um jene arabischen Stämme die nach dem Tod Muhammads vom Islam abgefallen waren, zu strafen und wieder zum Islam zurückzuführen. Der zweite Kalif Umar führte während seines Kalifats (634 - 644) die Feldzüge des Abū Bakr außerhalb Arabiens weiter. Unter seiner Herrschaft nahmen die muslimischen Truppen Damaskus, Syrien, Jerusalem, Palästina, den Irak, Ägypten und einen Teil Persiens ein. Doch besonders für die Gesetzgebung des Islams spielte Umar eine besondere Rolle, den er legte auf Grundlage des Korans und den „Anweisungen und Verhaltensweisen Muhammads die Regeln festsetzte, nach denen die besiegten oder die sich unterwerfenden Stämme und Völker behandelt werden sollten“. Seit dieser Zeit haben sich spätere Rechtsgelehrte häufiger auf ihn berufen, um Meinungen und Rechtsfragen durchzusetzen. Die Bemühungen des dritten Kalifen Uthmān (644-656) konzentrierten sich vor allem auf „die Ausarbeitung und Feststellung des offiziellen Textes der koranischen Offenbarung“.[49] Deshalb ließ er auch alle früheren Exemplare des Korans vernichten, sodass es nur noch eine Fassung gab, welche er in den fünf Metropolen des Reiches Mekka, Medina, Kufa, Basra und Damaskus hinterlegen ließ.[50] Seine kriegerischen Aktivitäten beschränkten sich darauf, den Rest Persiens einzunehmen.[51]

Unter der Regierung des Kalifen Uthmān wurde das alte mekkanische Geschlecht der Umaiya, dem er auch selbst angehörte, stark bevorteilt, was ihm eine Menge Feindseligkeiten einbrachte. Letztendlich kam es zum Aufstand gegen ihn und in dessen Folge fand er in seinem Haus einen gewaltsamen Tod.[52]

Der vierte der großen Kalifen, Alī regierte von 656 – 661 und war ein Vetter Muhammads und Ehemann von dessen Tochter Fātima. Dieser Ehe entstammen alle direkten Enkelkinder und weiteren Nachkommen des Propheten.[53] Bei den vorhergegangenen Kalifenwahlen war Alī immer zurückgedrängt worden und nach seiner Ernennung wurde er beschuldigt „den Mord an Uthmān gebilligt oder gar dazu ermuntert zu haben“. In den folgenden Kämpfen besiegte Alī alle Truppen seiner Feinde, unteranderem die der Witwe Muhammads und von Mu’āwiya, einem Verwandten Uthmāns. Gegen letzteren soll er ebenfalls sehr gute Siegchancen gehabt haben, dennoch „stimmte er einem Vergleichsangebot seines Gegners zu“. Im Laufe der Verhandlungen stellte sich heraus, dass sie zu Ungunsten des Kalifen Alī verlaufen würden und so wurde letzten Endes Mu’āwiya im Jahr 660 zum Kalifen ausgerufen. Diejenigen, die sich damals mit der Ausrufung abfanden, werden seitdem Sunniten genannt.[54]

Zusätzlich hatte sich im Laufe der Verhandlungen eine Sekte vom Khalifen Alī abgespalten, die sogenannten Khāridjiten, die in Opposition zu den Schiiten, den treuen Anhängern des bis dahin noch Kalifen standen. Einer der Khāridjiten ermordete schließlich im Jahr 661 den ehemaligen Kalifen Alī.[55]

Die Entstehung des schiitischen Islams ist in besonderem Maße mit der Ermordung von Alī verknüpft. Zwar hatte sich dieser, vermutlich auch aufgrund einer beträchtlichen finanziellen Entschädigung, mit seiner Abdankung arrangiert, seine Familie allerdings nicht. Ihrer Meinung nach müsse „der Nachfolger des Propheten [...] ein Nachkomme Alī´s und somit Muhammads sein“, weshalb sie die vorherigen Kalifen Abū Bakr, Umar und Uthmān, sowie die folgende Dynastie der Umayyaden für Usurpatoren erklärten. Dennoch kam es so lange Mu’āwiya an der Macht war und streng herrschte zu keinen Versuchen ihn zu stürzen. Als Yazīd, der Sohn von Mu’āwiya Kalif wurde brachen Aufstände aus und Hussain, ein Nachkomme Alī´s erhob Ansprüche auf das Kalifat. 680 nach Christus wurde er in der Nähe von Kerbela in der Nähe des Euphrats mit seiner Reisegesellschaft überfallen und getötet.[56]

In Unterscheidung zu den Sunniten gebrauchen die Schiiten für ihre Oberhäupter die Bezeichnung Imam, denen „übermenschliche Qualitäten“ zugeschrieben werden, sowie Geheimwissen, welches sie von Muhammad geerbt haben sollen.[57] Denn die Schiiten glauben, dass nur der Prophet, Alī und dessen Söhne die innere Bedeutung des Korans erkennen konnten. So wurden im weiteren Verlauf die Imame als Nachfahren des Propheten zu wichtigen Führern, „auf dem rechten Weg“.[58]

[...]


[1] Lehrplan Ethik des Landes Rheinland-Pfalz Sekundarstufe I (Klassen 5 - 9/10) S.56.

[2] In weiteren Verlauf der Arbeit wird der Einfachheit halber das generische Maskulinum verwendet.

[3] Der Islam und das Christentum S. 60.

[4] Der Islam: Sein Glaube, seine Lebensordnung, sein Anspruch S. 45.

[5] Ebd. S. 47.

[6] Ebd. S. 45-47.

[7] Ebd. S. 126-130.

[8] Ebd. S. 130-137.

[9] Abfall vom Glauben.

[10] Islam zur Einführung S. 64-65.

[11] Ebd. S. 65-66.

[12] Ebd. S. 67.

[13] Ebd. S. 64-69.

[14] Der Islam: Sein Glaube, seine Lebensordnung, sein Anspruch S. 137-139.

[15] Islam zur Einführung S. 69-72.

[16] Ebd. S. 72.

[17] Ebd. S. 73-74.

[18] Ebd. S. 73-74.

[19] Ebd. S. 74-76.

[20] Islam zur Einführung S. 75-76.

[21] Der Islam: Sein Glaube, seine Lebensordnung, sein Anspruch S. 140.

[22] Ebd. S. 141.

[23] Ebd. S. 141-142.

[24] Internetquelle 1.

[25] Der Islam und die westliche Welt S. 112.

[26] Ebd. S. 112-114.

[27] Ebd. S. 114.

[28] Terror in Allahs Namen S. 13.

[29] Ebd. S. 13-14.

[30] Ebd. S. 60.

[31] Ebd. S. 90.

[32] Der Islam: Sein Glaube, seine Lebensordnung, sein Anspruch S. 125.

[33] Islam zur Einführung S. 36ff.

[34] Ebd. S. 43.

[35] Ebd. S. 39-62.

[36] Der Islam und das Christentum S. 60.

[37] Islam zur Einführung S. 37.

[38] Der Islam und das Christentum S. 12-13.

[39] Islam zur Einführung S. 28-30.

[40] Islam zur Einführung S. 28-30.

[41] Ebd. S. 28-30.

[42] Islam zur Einführung S. 30-31.

[43] Stadt des Propheten.

[44] Islam zur Einführung S. 32-33.

[45] Ebd. S. 31-35.

[46] Die Araber und Europa S. 18.

[47] Islam zur Einführung S. 36.

[48] Der Islam: Sein Glaube, seine Lebensordnung, sein Anspruch S. 17.

[49] Ebd. S. 17.

[50] Der Islam und das Christentum S.44.

[51] Der Islam: Sein Glaube, seine Lebensordnung, sein Anspruch S. 17.

[52] Der Islam und das Christentum S.44-45.

[53] Der Islam: Sein Glaube, seine Lebensordnung, sein Anspruch S. 18-20.

[54] Ebd. S. 18.

[55] Ebd. S. 18.

[56] Der Islam und das Christentum S.48-49.

[57] Ebd. S.49.

[58] Terror in Allahs Namen S.41-43.

Ende der Leseprobe aus 81 Seiten

Details

Titel
Der Islam gehört zu Europa?!
Autor
Jahr
2014
Seiten
81
Katalognummer
V285088
ISBN (eBook)
9783656852582
ISBN (Buch)
9783656852599
Dateigröße
1537 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
islam, europa
Arbeit zitieren
Simon Steuer (Autor:in), 2014, Der Islam gehört zu Europa?!, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/285088

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Der Islam gehört zu Europa?!



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden