Ehescheidungen - Daten und Ursachen


Seminararbeit, 2004

13 Seiten, Note: 2,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Daten zur Scheidungsentwicklung

3. Zur Ursachendiskussion von Ehescheidungen
3.1. Entwicklung des Scheidungsrechts
3.2. Der Wandel der Rolle der Frau
3.3. Einfluss ehelicher Arbeitsteilung
3.4. Strukturwandel der Ehe
3.5. Ehescheidungen in austauschtheoretischer Perspektive
3.6. Scheidungsursachen aus Sicht der Betroffenen

4. Schlussbetrachtung

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Neuer Höchststand bei den Ehescheidungen im Jahr 2002“, so lautet die Überschrift der offiziellen Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 6. November 2003. Dieses Ergebnis bestätigt den Trend der ansteigenden Scheidungshäufigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, der bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts zu beobachten ist und bis auf vereinzelte, kurzzeitige Unterbrechungen, einer kontinuierlichen Zunahme unterliegt. In der Bundesrepublik Deutschland wird heutzutage bereits jede dritte Ehe geschieden, wobei die Prognosen für die Zukunft auf einen weiteren Anstieg hindeuten.

Die Gründe dafür sind vielfältig. Der bereits seit 1960 stattfindende Wertewandel hat die Ansprüche an den Partner gravierend verändert, die traditionelle Eheauffassung verlor zunehmend an Bedeutung. Bis dahin geltende Normen wie Treue und das Einhalten traditioneller Geschlechterrollen wurde durch individuelle Selbstentfaltungsbestrebungen abgelöst. Die gesetzlich festgelegte Gleichstellung zwischen Mann und Frau, Bildungsexpansion sowie zunehmende Frauenerwerbsbeteiligung waren wesentliche Auslöser dieser Tendenzen (vgl. Scheller 1992, S.15).

Die vorliegende Arbeit gibt zunächst einen Überblick über die Entwicklung der Scheidungshäufigkeit in Deutschland ab 1950. Im Anschluss werden ursächliche Bedingungen und Erklärungsansätze zu den Ursachen von Ehescheidungen dargestellt und untersucht.

2. Daten zur Scheidungsentwicklung

Im folgenden Kapitel werden die Daten zur Scheidungsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen DDR ab 1950 veranschaulicht und beschrieben.

Wie bereits oben erwähnt, lässt sich seit dem Ende des 19. Jahrhunderts ein fast kontinuierlicher Anstieg der Scheidungszahlen feststellen. Im Jahr 1900 betrug die Scheidungsquote im Hinblick auf den Familienstand der Bevölkerung 0,2 %, im Jahr 1950 lag sie bei 1,4 % und stieg bis ins Jahr 2001 auf 6,1 % (Statistisches Bundesamt 2002, S.44).

Das Ende des 2. Weltkrieges ließ die Scheidungsrate zunächst ansteigen, begründet durch die in vielen Fällen fehlgeschlagenen (Re)Integrationsversuche der Kriegsheimkehrer in das Familienleben (vgl. Rottleuthner-Lutter 1992, S.57).

Tabelle 01: Ehescheidungen in Deutschland 1950 bis 2001

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: vgl. Statistisches Bundesamt, Datenreport 2002

1950 sank die Zahl der Ehescheidungen kurzfristig ab. Seit 1960 erhöhten sich jedoch die Scheidungsziffern kontinuierlich und wurden lediglich von der Einführung des neuen Scheidungsgesetzes von 1977 unterbrochen, welches den Übergang vom Verschuldens- zum Zerrüttungsprinzip (s. a. Kap. 3.1.) kennzeichnete (vgl.Geißler 2002, S.408).

Im Jahr vor Inkrafttreten des neuen Reformgesetzes bzw. 1976, wurden insgesamt 108258 Ehen geschieden. Nach der Umstellung gingen die Zahlen 1977 zunächst zurück, stiegen jedoch nach einer längeren Anlauf- und Übergangszeit von Jahr zu Jahr stetig an. 1988 betrug die Zahl der Scheidungen 128897 (vgl. Drewes 1992, S.22f).

In den 80er und 90er Jahren hat sich die Wahrscheinlichkeit einer Eheauflösung fast verfünffacht, sodass gegenwärtig fast 40 % der in den letzten Jahren geschlossenen Ehen wieder aufgelöst werden (vgl.Geißler 2002, S.408).

Im Jahr 2002 wurde ein erneuter Höchststand von insgesamt 204200 rechtskräftig geschiedenen Ehen erreicht, der sich gegenüber dem Vorjahr um 7600 Fälle bzw. 3,4 % erhöhte (vgl. Statistisches Bundesamt 2002, S.45).

Diagramm 01: Anstieg der Ehescheidungen

in West- und Ostdeutschland ab 1970

(von 100 Ehen wurden geschieden)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten Quelle: vgl. Geißler 2002, S.410

In der DDR wurde das Schuldprinzip bereits Mitte der 50er Jahre abgeschafft, wodurch die Scheidungshäufigkeit enorm anstieg. Die Scheidungsquote lag bis 1989 um ca. 50 % höher als in Westdeutschland. 1965 waren 2,5 % und 1989 6 % der DDR Bevölkerung geschieden. Nach der deutschen Vereinigung 1990 erfolgte ein rasanter Rückgang der Scheidungszahlen (s. Dia. 01), verursacht durch den sozialen Umbruch und ein wachsendes Zusammenhaltsgefühl bei Umstellungsproblemen. Seit 1992 steigt die Zahl der Ehescheidungen wieder kontinuierlich an und ist im Begriff, ihren alten Stand bzw. den aktuellen westdeutschen Stand zu erreichen (vgl. Geißler 2002, S.409).

3. Zur Ursachendiskussion von Ehescheidungen

3.1. Entwicklung des Scheidungsrechts

Im folgenden Kapitel wird versucht, die wesentlichen Aspekte des Scheidungsrechts herauszuarbeiten, wobei das so genannte „neue“ Scheidungsgesetz von 1977 bzw. die Wende vom Verschuldens- zum Zerrüttungsprinzip näher skizziert wird.

Nach der Christianisierung Deutschlands wurde die Ehe unter dem Einfluss des katholischen Kirchenrechts für unauflöslich erklärt. Die Ehe galt grundsätzlich als ein lebenslanger Vertag zwischen einer Frau und einem Mann der lediglich in Ausnahmefällen, wie z.B. einer ansteckenden Krankheit, Geistesgestörtheit oder schweren Verfehlungen, wie Ehebruch, durch die kirchlichen Gerichte gelöst werden konnte (vgl. Drewes 1992, S.20).

Im Jahre 1875 bzw. nach der Gründung des 2. Deutschen Reiches wurde die Scheidung per Gesetz in allen deutschen Gebieten zugelassen. Das reichseinheitliche Scheidungsrecht von 1896 ging allerdings von dem Grundsatz aus, dass „(…) die Ehe ihrem Begriff und Wesen nach unauflöslich, die Scheidung daher stets etwas Anormales ist“ (Belchaus 1984, S.79).

Erst im Zuge der Reformationsbestrebungen und der Einführung des Ehegesetzes von 1938 wurde eine erste Abkehr des bislang vorherrschenden Verschuldensprinzips erreicht, wodurch die Ehe auch ohne Schuldanspruch geschieden werden konnte, wenn die Ehegatten länger als 3 Jahre getrennt lebten. Das Scheidungsgesetz von 1938 blieb bis zum 30.06.1977 bis auf wenige Veränderungen gültig (vgl. Drewes 1992, S.21).

[...]

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Ehescheidungen - Daten und Ursachen
Hochschule
Universität Duisburg-Essen  (Institut für Soziologie)
Veranstaltung
Sozialwissenschaftliches Propädeutikum "Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland "
Note
2,7
Autor
Jahr
2004
Seiten
13
Katalognummer
V28488
ISBN (eBook)
9783638302500
ISBN (Buch)
9783656562054
Dateigröße
492 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ehescheidungen, Daten, Ursachen, Sozialwissenschaftliches, Propädeutikum, Sozialstruktur, Bundesrepublik, Deutschland
Arbeit zitieren
Christian Ladda (Autor:in), 2004, Ehescheidungen - Daten und Ursachen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28488

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