Fehdeführung als Mittel rechtlicher Selbsthilfe am Beispiel der Billunger im 10. Jahrhundert


Hausarbeit (Hauptseminar), 2011

24 Seiten, Note: 1.3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Quellenkritik
1.2. Struktur ottonischer Herrschaft
1.2.1. Konfliktführung und -beilegung im 10. Jahrhundert

2. Fehdekaskaden zwischen der Hermannschen und Wichmannschen Linie der Billunger
2.1. Konfliktbeginn zwischen Hermann Billung und Wichmann I.
2.1.1. Sächsisch-fränkische Adelserhebung (937/38)
2.2. Konfliktfortsetzung zwischen Hermann Billung und Wichmanns Söhnen Wichmann II. und Egbert
2.2.1. Liudolfingischer Aufstand (952/953)
2.2.2. Aufstände Wichmanns II. (955967)

3. Fazit: Vom sächsischen Adel zum Rebell – vom Rebell zum slawischen Heerführer

4. Literatur

1. Einleitung

„Das war das Ende Wichmanns, und so endeten fast alle, die die Waffen erhoben hatten gegen den Kaiser [deinen Vater]“[1] In einem heroischen und tragischen Stil, beendet Widukind die Sachsengeschichte in der ersten Fassung mit dem Schicksal des jungen Wichmann. Doch was waren die Hintergründe dieses Untergangs? War es ein Einzelfall oder steckte Methode hinter dem Zugrundegehen dieser Königsopposition? Die Geschichte Deutschlands in der Mitte des 10. Jahrhunderts ist die Geschichte der Erhebungen gegen den König. Grund dafür war Ottos Herrschaftsverständnis: Er vertrat die Unteilbarkeit des Reiches anstatt andere wie sein Vater Heinrich I. an der Herrschaft zu beteiligen. So akkumulierte Otto die Macht in seiner Hand mittels rücksichtsloser Herrschaft. Diese Herrschaft durchbrach bestehende Konventionen der Zeit und schlug sich in Brüskierungen und Affronts nieder. Die Folge war die Empörung zwischen Brüdern, Vettern, Söhnen und Onkeln. Diese Empörungen entluden sich wiederum in Fehden, die je nach Fall unterschiedliche Formen annahmen, aber eine bestimmte Struktur aufwiesen.

Das Ziel dieser Untersuchung ist es deshalb herauszufinden, welche Auswirkungen die Ernennung Hermann Billungs zum princeps militiae für die familieninterne Hierarchie der Billunger hatte. Dies wird im Rahmen der Aufstände Wichmanns und seiner Söhne dargestellt und vor dem Hintergrund des historischen Kontextes diskutiert werden. Dabei wird insbesondere der Fragestellung nachgegangen, welche Form diese Auseinandersetzung annahm und welchen Möglichkeiten und Grenzen dabei die Fehdeführung der Wichmannschen Linie unterlag. Ferner, inwiefern die grenzenlose Selbstjustiz der Söhne Wichmanns der dignitas eines Adligen überhaupt noch Rechnung tragen konnte?

Aus diesem Grund wird zunächst die Struktur ottonischer Herrschaft dargestellt, um die Konventionen in Bezug auf Konfliktführung und -beilegung im 10. Jahrhundert deutlich zu machen. Danach werden die einzelnen Erhebungen sowohl Wichmanns als auch seiner Söhne chronologisch im Kontext der Zeit durch Quellenanalyse und -einbezug diskutiert werden.

Die wichtigste Literatur umfasst vor allem die Erkenntnisse von Althoff und Kamp in Bezug auf die Konfliktführung und -beilegung im 10 Jahrhundert sowie die Forschungserkenntnisse von Althoff, aber auch Freytag zum Geschlecht der Billunger. Darüber hinaus zur Organisation von Königsoppositionen von Althoff und Fichtenau sowie die Darstellungen der Aufstände Wichmanns durch Bork, Althoff und Goez. Insgesamt fällt dabei auf, dass die Konfliktführung und deren Beilegung sehr gut im Rahmen der Fehden erschlossen sind. Allerdings wird in der Einsicht der Literatur nicht sehr deutlich inwiefern der Rachemoment dabei eine Rolle spielt.

1.1. Quellenkritik

Das Verständnis über die Quelle sowie über die geschilderten Ereignisse wird im Spiegel der Biografie Widukinds plausibler, obwohl es sehr wenige Daten über den Verfasser gibt. Dieser war 925 geboren und stammte aus edlem sächsischem Geschlecht.[2] Aus diesem Grund ist die bewundernde Schreibweise Widukinds kritisch zu lesen, weil der sächsische Stamm durch die Sachsengeschichte von Widukind glorifiziert wird. Widukind hat unter keinen Umständen längere Zeit am Hof des Königs gelebt. Dennoch waren die Quellen des Verfassers – neben Ordensbrüdern und eigenen Beobachtungen – Sagen, Erinnerungen und sonstige Überlieferungen wie z.B. Volkslieder oder Gedichte fahrender Sänger und Menschen der Zeit.[3] Diese lückenhaften Erinnerungen werden mit lebhaften Schilderungen und ungebundener Sprache ergänzt.[4] Der Stil hingegen orientiert sich an antiken Vorbildern wie Sallust.[5] Diese Form der ‚oral history‘ war übrigens konstitutiv für die Ottonenzeit, weil sich in dieser Zeit insgesamt ein Rückgang der Schriftlichkeit nachweisen lässt, die sich in der Quellenlage wiederspiegelt.

Die Kernfassung der Quelle wird auf 957 datiert.[6] Der Entstehungsort war Kloster Korvei, in das Widukind etwa um 940 eintrat, welches sich in seinem Beinamen übrigens wiederspiegelt. Adressiert war die Quelle an Mathilde von Quedlinburg, die Tochter der Königs. Insofern handelt es sich sowohl bei der Sachsengeschichte als auch bei den weiteren Quellen mit Ausnahme der Regesten um Überlieferungen, weil sie für die Nachwelt geschrieben wurden. Insgesamt wird deutlich, dass die Sachsengeschichte vor dem Hintergrund ihrer quantitativen Angaben im Verhältnis zur Chronik Thietmars sowie der Fortsetzung Adalberts wichtig ist. Allerdings ist sie in ihrer qualitativen Dimension aufgrund des Verfassers kritisch zu betrachten. Insofern wird bei dieser Untersuchung neben den erwähnten Quellen die Regesta Imperii als Metaquelle herangezogen werden, um der Genauigkeit der Geschehnisse nachzugehen.[7]

1.2. Struktur ottonischer Herrschaft

1.2.1. Konfliktführung und -beilegung im 10. Jahrhundert

Will man die Aufstände Wichmanns II. und dessen Vorgänger verstehen, so muss man sich der Analyse von Konfliktsituationen im 10. Jahrhundert zuwenden, damit man die damit verbundenen Auswirkungen der Herrschaftspraxis Ottos nachvollziehen kann. Es wird dabei untersucht, (1) welche Ursachen zu Konflikten führten, (2) in welchen Formen sie geführt wurden, (3) wie sie beigelegt wurden und (4) welchen Möglichkeiten und Grenzen das königliche Herrschertum dabei unterlag.[8]

Königsherrschaft im 10. Jahrhundert kann man als Spannungsfeld betrachten in dem Gruppenbildungen und -interessen sichtbar werden. Dabei macht es zunächst erst mal Sinn die Ausgangssituation eines Konfliktes in zwei Formen zu unterscheiden: Zum einen konnte ein Konflikt durch königliche Initiative entstehen, indem der Herrscher einem Herrschaftsträger ein Amt oder Besitzt bzw. Lehen entzog. Zum anderen konnte ein Großer den Konflikt gegen den König eröffnen, falls der König die Interessen dieser Person übersah oder unterlief. Dabei gingen die Konflikte zunächst von einer Einzelperson aus und wurden zunehmend von größeren Gruppen getragen. Unterstützung fanden die Gegner des Königs dabei bei ihren Verwandten, Freunden, Genossen oder Vasallen.[9] Quellenbegriffe, die diesen Zustand beschreiben sind coniuratio und rebellio, welche im Deutschen mit den Begriffen Verschwörung, Aufstand, Schwureinigung oder Rebellion übersetzt werden. Die Aufrührer verfolgten dabei das Ziel ihre unbefriedigten Ansprüche geltend zu machen, die durch eine königliche Maßnahme oder Entscheidung hervorgerufen wurde.[10] Die Aufstände hatten im Umkehrschluss in den meisten Fällen zum Ziel die verletzte Ehre, Würde (dignitas) oder auch den aberkannten Rang eines Herrschaftsträgers wiederherzustellen.[11] Mit anderen Worten: Vergab der König ein Amt oder ein Besitz anders als erwartet oder wurden bestimmte Leistungen der Großen nicht angemessen gewürdigt bzw. belohnt, brachen Konflikte mit dem Ziel aus, diese Missstände zu beheben. In Anbetracht der Tatsache, dass es viele unterschiedliche Interessen gab und der König nicht alle Interessen berücksichtigen konnte – weil sie sich teilweise entgegenstanden – gab es ein hohes Konfliktpotenzial, dem der König im Rahmen der Konsensschaffung ausgesetzt war. Insofern gab es Personenkreise, die sich der Königsnähe zuordnen ließen und gleichermaßen Gruppen, die eine Opposition dazu bildeten. Allerdings gab es keine eindeutige Hierarchie dafür, ob die Verpflichtung gegenüber dem König oder den Verwandten bzw. Genossen höher einzustufen war. Demzufolge wurden Gruppenzugehörigkeiten immer vor dem Hintergrund der eigenen Interessen oder denen der Freunde und Verwandten bezogen.[12] Für den König bedeutete es dieses Beziehungsnetzwerk, das also dynamisch war, im Rahmen eines Balanceaktes zwischen unterschiedlichen Ansprüchen und abweichenden Interessen zu pflegen.[13]

Lag nun ein Grund für einen Konflikt vor, so nahm der Konflikt unterschiedliche Formen an, die sich graduell voneinander unterscheiden lassen. Vom Grundprinzip her wurden die Konflikte in ritualisierter Form ausgetragen, die Schritt für Schritt im Laufe der Auseinandersetzung eskalierten. In der Forschung wird dieses Grundprinzip als ritualisierte oder kontrollierte Eskalation bezeichnet.[14] Daraus folgt allerdings nicht zwangsläufig, dass jede Auseinandersetzung zu einer Fehde führen muss. Vielmehr wurde nach jedem Schritt des Konfliktes die Chance für die Gegenpartei eingeräumt, den Konflikt so schnell wie möglich beizulegen. Insofern schaffte die ritualisierte Austragung von Konflikte Raum für beteiligte Parteien ihren Standpunkt zu überdenken und mit so wenig Waffengewalt wie möglich Konsens herbeizuführen. Ein möglicher Beginn einer solchen Auseinandersetzung zeigte sich beispielsweise in erster Linie durch die Aufkündigung der Nähe zum Betroffenen mittels Entfernung oder Empörung. Beispielsweise tat dies Wichmann I., nachdem seine Mandantschaft als secundus a rege vom König übergangen wurde. Eskalierte die Auseinandersetzung weiterhin, so wurden hauptsächlich materielle Schäden zugefügt. Dazu zählte beispielsweise die Verwüstung von Besitzen oder Gütern. Ziel und Zweck dieser Schädigung war es die Gegenpartei zu Verhandlungen zu zwingen. Diese rechtlich anerkannte, allerdings standesgebundene, Rechtsdurchsetzung mittels Waffengewalt wird als Fehde[15] bezeichnet.[16] Sie wird in der Forschung als „Zustand der Feindschaft zwischen zwei Parteien, die innerhalb derselben politischen Einheit oder Gesellschaft leben“[17] definiert, die eine bis an die Grenze von Kriegen gehende Auseinandersetzung ist. Ein ähnlicher Begriff, der in diesem Zusammenhang auch verwendet wird, sich allerdings von der Fehde unterscheidet, ist die Blutrache. Die Blutrache hingegen hat keine Schädigung, sondern Vergeltung, Tötung oder Verwundung zum Zweck. Weitere Unterscheidungskriterien sind ihr Ausmaß, die begriffliche Herkunft sowie ihre Beendigung. Die Blutrache findet im Vergleich eher in kleineren Gruppen statt und hat dementsprechend nicht das Eskalationspotential wie die Fehde. Darüber hinaus ist sie ein neuzeitliches Kunstwort, wogegen die Fehde ein Quellenbegriff ist. Die Beendigung der Blutrache findet weniger durch Vermittlung bzw. Fürsprache statt, sondern durch Erschöpfung, Bußzahlungen oder Verbannung einzelner Beteiligten. Insofern wird erst durch die Fehde der Zusammenhang von Politik und Staat sowie von Recht und Macht im 10. Jahrhundert deutlich. Gerade weil eine Fehde die Parteien dazu zwang Position zu beziehen, wurden die vorhandenen Beziehungskonstellationen und -netze durchleuchtet und sichtbar gemacht. Dementsprechend rissen diese Gruppenbindungen im Fall eines Konfliktes nicht, sondern lieferten gegenseitige Unterstützung in verschiedenster Weise. Diese konnte beispielsweise durch aktive, aber auch passive Teilnahme an einem Konflikt geschehen. Darüber hinaus ermöglichten sie im Falle einer Niederlage einen Ausgleich mit dem König, indem Fürsprachen beim König durch einflussreiche Bekannte vorgenommen wurden.[18] Allerdings konnte sich die gewaltvolle Auseinandersetzung bis zu einem Aufstand zuspitzen. Die Bereitschaft zu diesen Mitteln wird vor dem Hintergrund des Ehrverständnisses im 10. Jahrhundert deutlich. Indem ein Großer seine Entschiedenheit zum Widerstand im Rahmen eines Konfliktes zeigte, erlang er nicht nur Genugtuung, sondern wahrte überdies seine dignitas. Diese Wahrung hingegen bot Spielraum für mögliche Verhandlungen. Im Rahmen dieser Verhandlungen wiederum konnten mittels Beziehungen Fürsprachen erwirkt werden. Dieser Vermittlungsprozess erforderte allerdings eine beidseitige Bereitschaft. Und zwar die demonstrative Unterwerfung der einen, und dem weitgehenden Verzicht auf Strafe der anderen Seite. Dieser wechselseitige Vorgang wird in den Quellen als deditio[19] und clementia[20] bezeichnet. Auch wenn viel Blut geflossen war, konnte so ein Gegner des Königs aus der Führungselite nicht nur auf Schonung hoffen. Darüber hinaus wurde sein Rang nach milder Strafe wiederhergestellt. Die Unterwerfung kam dabei immer dem Aufrührer zu, wogegen die Milde vom König gewaltet wurde.[21] Indem Otto also Milde praktizierte, wurde er den an ihn getragenen Erwartungen eines sakralen Herrschers gerecht und legitimierte diese Herrschaft durch diese Praxis. Damit dieser Vorgang verständlicher wird, soll er kurz an drei Beispielen verdeutlicht werden, die im Rahmen dieser Arbeit am relevantesten sind:[22]

(1) Der Königssohn Liudolf verhandelte während der Aufstände um 952/53 mehrmals persönlich mit seinem Vater und unterwarf sich im Rahmen eines Rituals vor die Füße seines Vaters.
(2) Der Bruder Heinrich versöhnte sich mit dem König nach Intervention der Mutter Mathilde. Zuvor hatte sich Heinrich im Akt der deditio dem Bruder Otto zu Füßen geworfen, als dieser am Weihnachtsfest 941 zur Kirche ging.[23]
(3) Auch die Billunger Wachmann II. und Egbert erlangten durch die Fürsprachen von dem Bruder des Königs Brun von Köln sowie des Markgrafen Gero mehrmals Verzeihung. Dieses Beispiel soll im Rahmen dieser Untersuchung an anderer Stelle näher erläutert werden.

Unschwer zu erkennen unterscheidet sich diese Rechtsordnung in besonderem Maße von der Zeit der Karolinger. Wo damals Verschwörer ihre Würde vollkommen verloren sogar getötet wurden, werden die Konflikte zur Regierungszeit Ottos unter ganz anderen Vorzeichen fortgeführt.[24]

Alles in allem lässt sich daraus ableiten, dass das Konfliktverhalten im 10. Jahrhundert zwischen König und Großen klaren Prinzipien unterlag, die viel mit Interessenaustragung zu tun hatten. Sie wurde auf Grundlage von Ritualen und Konventionen praktiziert, die symbolischen Charakter aufweisen. Dem König kam dabei keine besondere Rolle als souverän zu, in dem er über das Geschehen stand. Ganz im Gegenteil – vielmehr war der König entweder als Dritter daran beteiligt oder direkt darin involviert.[25] Insofern klärt sich auch die Frage nach den Möglichkeiten und Grenzen des Herrschertums. Der König konnte unter Drohung von Amtsenthebung, Konfiskation oder Verbannung im Konflikt Beteiligte dazu zwingen, sich zu einigen. Im Gegensatz dazu konnte er im Falle einer Unterwerfung der Verwandten und Großen nicht skrupellos richten, sondern musste begnadigen, weil es den christlichen Herrschertugenden entsprach, die man von einem König erwartete.

2. Fehdekaskaden zwischen der Hermannschen und Wichmannschen Linie der Billunger

Im Folgenden sollen die Aufstände Wichmanns I. und seiner Söhne Wichmann II. und Egbert näher untersucht werden. In diesem Rahmen wird jeweils (1) die politische Dimension des Konfliktes erschlossen, indem der historische Kontext dargestellt wird. (2) Danach wird der Fall vor dem Hintergrund der der Quellen untersucht, (3) um Rückschlüsse auf die Form und Eigenschaft der einzelnen Fehden zu schließen.

2.1. Konfliktbeginn zwischen Hermann Billung und Wichmann I.

2.1.1. Sächsisch-fränkische Adelserhebung (937/38)

Der Konfliktbeginn zwischen Hermann und Wichmann I. lässt sich sehr gut im Rahmen des Aufstandes vom sächsisch-fränkischen Adel verstehen, weil sie das Grundproblem von Ottos Herrschaft nachzeichnet. Dabei soll auf den relevanten Rahmen Bezug genommen werden:

Heinrich I. erreichte die Konsolidierung seiner Herrschaft nicht zuletzt dadurch, dass Bündnisse und Freundschaftspakte (amicitae) unter den Großen der Führungselite geschlossen wurden. So wurden die Großen ebenfalls zu Herrschaftsträgern, was allerdings eine Einschränkung der königlichen Machtbefugnisse nach sich zog. Otto hingegen kehrte von dieser Herrschaftspraxis ab. Er bestand auf den königlichen Vorrang, indem dieser höhere Machtbefugnisse gegenüber den Großen in Anspruch stellte. Damit wurden nicht nur etablierte Normen der Zeit durchbrochen, sondern mehrere gravierende Krisen zu Beginn und im Laufe der Herrschaft provoziert. Dennoch war die Hinterlassenschaft Heinrichs nicht komplett hinfällig. Seine Handlungen wirkten in der Freundschafts- und Verwandtschaftsmoral der Großen weiter.[26] Vor diesem Hintergrund werden die Aufstände der Großen deutlich, zu denen auch die Erhebungen Wichmanns I. und seiner Söhne zuzuordnen sind.

[...]


[1] Widukind, III, 69.

[2] Vermutlich aus dem Verwandtenkreis der Billunger. Näheres dazu unter: Althoff, Memorialüberlieferung, 1984, S. 75,76.

[3] Vgl. Hirsch, Widukindi, 1935, S. 7ff.

[4] Vgl. Hirsch, Widukindi, 1935, S. 16.

[5] Vgl. Hirsch, Widukindi, 1935, S. 16.

[6] Vgl. Hirsch, Widukindi, 1935, S. 20. Insofern wurden mehrere Fassungen angefertigt.

[7] Wichtigste Quellen, die für diese Untersuchung herangezogen werden: Widukind, II, 6,11; III, 19, 23, 24, 29, 50-55, 59, 60, 64, 66, 68, 69; Thietmar, II , 6, 12, 13, 34; Adalbert, 939,955; RI, 1 no. 235a, 237a, 237c, 240a, 240d, 240k, 240m, 254c, 263a, 394a, 466a.

[8] Vgl. Althoff, Spielregeln, 1997, S. 21.

[9] Vgl. Althoff, Organisation, 1982, S. 130f.; Vgl. Althoff, Spielregeln, 1997, S.22.

[10] Ausnahme: Aufstand Heinrichs von Bayern.

[11] Vgl. Althoff, Spielregeln, 1997, S. 23.

[12] Vgl. Althoff, Spielregeln, 1997, S. 24.

[13] Vgl. Althoff, Spielregeln, 1997, S. 26.

[14] Vgl. Althoff, Spielregeln, 1997, S. 29.

[15] Da es sich um komplexe Phänomene handelt, gibt es verschiedene Bezeichnungen (lat. faida; faidus; inimicitia; guerra; bellum civile; reisa, dissensio etc.). Näheres dazu unter: Artikel „Blutrache“ und „Fehde“ aus: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte [HRG]. Bd 1, 2., völl. überarb. und erw. Aufl. Berlin 2008.

[16] Vgl. Artikel „Fehde“, S. 1516.

[17] Meyer, Freunde, 2002, S. 215.

[18] Vgl. Althoff, Spielregeln, 1997, S. 28.

[19] Ein demonstrativer Akt der Unterwerfung.

[20] Die Milde, die ein Herrscher waltet, um seinem sakralen Königtum gerecht zu werden.

[21] Vgl. Althoff, Frieden stiften, 2011, S. 81.

[22] Vgl. Körntgen, Ottonen, 2008, S. 12.

[23] Vgl. Althoff, Ottonen, 2005, S. 86.

[24] Näheres dazu unter: Althoff, Ottonen, 2005, S. 231-233.

[25] Vgl. Althoff, Spielregeln, 1997, S. 53.

[26] Vgl. Fichtenau, Lebensordnung, 1984, S. 120; Althoff, Spielregeln, 1997, S. 55.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Fehdeführung als Mittel rechtlicher Selbsthilfe am Beispiel der Billunger im 10. Jahrhundert
Hochschule
Universität Paderborn  (Historisches Institut)
Veranstaltung
Rache und Recht in der Ottonenzeit
Note
1.3
Autor
Jahr
2011
Seiten
24
Katalognummer
V283835
ISBN (eBook)
9783656836063
ISBN (Buch)
9783656836070
Dateigröße
516 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ottonen, Aufstand, Wichmann, Otto, Fehde, Rache, Recht, Mittelalter, Konfliktführung, 10. Jahrhundert
Arbeit zitieren
Fatih Özbay (Autor:in), 2011, Fehdeführung als Mittel rechtlicher Selbsthilfe am Beispiel der Billunger im 10. Jahrhundert, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/283835

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