Nachhaltigkeitsreporting. Initiativen und Konzepte für Richtlinien und Standards auf internationaler Ebene


Akademische Arbeit, 2005

39 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1 Global Reporting Initiative (GRI)
1.1 Prinzipien der Berichterstattung
1.2 Berichtsinhalt
1.3 Anwendung der GRI-Guidelines

2 AA1000 Assurance Standard (AA1000AS)

3 Sarbanes Oxley Act

Literaturverzeichnis (inklusive weiterführender Literatur)

Einleitung

Wie bei der Finanzberichterstattung auch spielt Glaubwürdigkeit im Rahmen des Nachhaltigkeitsreporting eine entscheidende Rolle. Burschel/Losen/Wiendl nennen dabei zwei Wege, um die Glaubwürdigkeit der kommunizierten Informationen abzusichern. Einerseits kann dies durch möglichst konkrete und überprüfbare Daten erreicht werden. Andererseits besteht die Möglichkeit, die Inhalte durch externe Gutachter bestätigen zu lassen. Neben technischen Organisationen können auch Nicht-Regierungsorganisationen (z.B. Naturschutzorganisationen), die von der Öffentlichkeit weitestgehend anerkannt sind, in die Berichtskonzeption oder die Berichterstattung eingebunden werden.1

Während sich jedoch die Finanzberichterstattung an nationalen, teils internationalen Regeln orientiert, ist dies im Rahmen des Nachhaltigkeitsreporting noch nicht der Fall. Es gibt aber Bestrebungen, auch in diesem Bereich international anerkannte Grundsätze zu etablieren, um objektive Beurteilungen der Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen zu erleichtern und eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den Unternehmen herzustellen.2

Mittlerweile gibt es zahlreiche Initiativen, die sich mit dem Themenkomplex Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzen. Großteils behandeln diese Initiativen jedoch in erster Linie Teildimensionen des Reportings, oder entwickeln branchenspezifische Leitfäden. Allerdings können diese Arbeiten kaum zu einer Verbesserung der Berichterstattungsqualität beitragen, denn aufgrund ihrer Vielzahl und mangelnden Einheitlichkeit haben sie lediglich zu einer Informationsausweitung beigetragen.3 Es gibt aber seit einiger Zeit Bestrebungen, die Nachhaltigkeits-berichterstattung auf internationaler Ebene zu standardisieren. Derartige Konzepte sollen in dieser Arbeit näher erläutert werden, nämlich:

- GRI-Guidelines der Global Reporting Initiative,
- AA1000 Assurance Standard und
- Sarbanes Oxley Act.

In diesem Zusammenhang sei noch Jeuthe zitiert, der unter Nachhaltigkeitskommunikation nicht nur Öffentlichkeitsarbeit versteht, die versucht Nachhaltigkeit allein zum Gesprächsgegenstand und zum Thema der öffentlichen Verlautbarungen des Unternehmens zu machen, sondern eine Kommunikation, „die die Prinzipien der Nachhaltigkeit im Kommunikationsprozess berücksichtigt.“4

1 Global Reporting Initiative (GRI)

„Eine Vorreiterrolle bei der Entwicklung einer umfassenden Nachhaltigkeits-berichterstattung nimmt die Global Reporting Initiative ein.“5 Die Global Reporting Initiative (GRI) wurde 1997 von der US-amerikanischen Organisation „ Coalition for Environmentally Responsible Economics“ (CERES) und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) gegründet. Das Ziel der Initiative war es, die Qualität, Detailgenauigkeit und Anwendbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern.6

Die ersten GRI-Guidelines wurden im Juni 2000 publiziert, die aktuelle Version wurde 2002 veröffentlicht. Derzeit wird an einer neuen Version der Guidelines gearbeitet, die 2006 veröffentlicht werden soll.7

Die GRI hat sich bereits einen sehr hohen Bekanntheitsgrad erworben. Mittlerweile berichten weltweit mehr als 700 Unternehmen nach den GRI-Guidelines, wobei Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größen vertreten sind.8

Österreichische Unternehmen, die gemäß GRI berichten, sind unter anderen Telekom Austria, Vienna International Airport, Österreichische Bundesforste, Palfinger AG und OMV.9 Einige Bau- und Eisenbahnunternehmen, die nach GRI berichten, sind Balfour Beatty (Construction), Carillion (Construction), East Japan Railway (Railroad), Mass Transit Railway Corporation (Railroad), The Go-Ahead Group (Railroad) und Trenitalia (Railroad).10

„The Global Reporting Initiative (GRI) is a long-term, multi-stakeholder, international process whose mission is to develop and disseminate globally applicable Sustainability Reporting Guidelines (“Guidelines”). These Guidelines are for voluntary use by organisations for reporting on the economic, environmental, and social dimensions of their activities, products, and services. The aim of the Guidelines is to assist reporting organisations and their stakeholders in articulating and understanding contributions of the reporting organisations to sustainable development.”11

Durch die GRI-Guidelines soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung hinsichtlich der ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Leistung strukturiert werden. Es erfolgt also eine Orientierung an dem Konzept der Triple-Bottom-Line, da weitgehender Konsens darüber herrscht, dass dieser Zugang dem komplexen Thema angemessen ist. Die Entwickler merken allerdings an, dass Struktur und Inhalt der Guidelines kontinuierlich zu verbessern sind, vor allem wenn sich neue Sichtweisen hinsichtlich der Messung von Nachhaltigkeit durchsetzen.12

Diese Richtlinien dienen als Bezugsrahmen für die Berichterstattung über die Nachhaltigkeitsleistung einer Organisation, wobei folgende Aufgaben erfüllt werden sollen:13

- Darlegung von Berichterstattungsprinzipien und spezifischer Inhalte, die bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts helfen,
- Unterstützung bei der Darstellung eines ausgewogenen und angemessenen Bildes der ökonomischen, ökologischen und sozialen Leistung des Unternehmens,
- Förderung der Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten und Unterstützung des Benchmarking und der Beurteilung von Nachhaltigkeitsleistungen in Bezug auf Kodizes und Leistungsstandards und
- Hilfestellung zur Einbeziehung von Stakeholdern.

Im Wesentlichen bestehen die GRI-Guidelines aus den Prinzipien der Nachhaltigkeitsberichterstattung und den geforderten Berichtsinhalten. In den folgenden Abschnitten wird auf diese Kernpunkte näher eingegangen.

1.1 Prinzipien der Berichterstattung

Die Prinzipien der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der GRI sollen eine ausgewogene und angemessene Berichterstattung über die ökonomische, ökologische und gesellschaftliche Leistung von Organisationen ermöglichen. Grundsätzlich lassen sich die Prinzipien der Berichterstattung in vier Gruppen einteilen, nämlich:14

Prinzipien, die den Rahmen für den Bericht bilden (Transparenz, Einbeziehung, Überprüfbarkeit),

- Prinzipien, welche die Entscheidungen über den Umfang der Berichterstattung beeinflussen (Vollständigkeit, Relevanz, Nachhaltigkeitskontext),
- Prinzipien, die sich auf die Gewährleistung von Qualität und Zuverlässigkeit beziehen (Genauigkeit, Neutralität, Vergleichbarkeit) und
- Prinzipien, die Entscheidungen über den Zugang zum Bericht beeinflussen (Klarheit, Aktualität).

Abbildung 1 1 fasst die Prinzipien der Berichterstattung nach GRI zusammen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung : Prinzipien der GRI-Berichterstattung

(Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an: GRI (2002), S. 20)

Im Folgenden wird auf die Prinzipien der Berichterstattung nach GRI ausführlich eingegangen.

Transparenz

Das Transparenz-Prinzip liegt allen anderen Prinzipien zugrunde, denn es ist zentral für jede Art von organisationaler Kommunikation oder Berichterstattung. Es steht für die grundsätzliche Bereitschaft der Unternehmen, die von den Stakeholdern benötigten Informationen bereitzustellen. Transparenz verlangt, dass Prozesse, Verfahren und Annahmen der Berichtserstellung vollständig offen gelegt werden. Damit kann es auch als das Kernstück der Überprüfbarkeit bezeichnet werden. Das Ziel der GRI besteht darin, einen allgemein akzeptierten Rahmen für die Darstellung von Nachhaltigkeitsleistungen zu entwickeln, ähnlich der Rechnungslegungs-standards für die Finanzberichterstattung.15

Deix merkt an, dass nach dem Transparenz-Prinzip Kommunikationsformen je nach ihrem Zweck zu kennzeichnen sind. Beispielsweise sind Public Relations-Texte und objektive Unternehmensberichte klar zu unterscheiden und dementsprechend erkennbar zu machen.16

Einbeziehung

Neben Transparenz stellt Einbeziehung den zweiten Kernpunkt der GRI-Prinzipien dar. Dabei liegt die Annahme zugrunde, dass die Ansichten und Bedürfnisse der Stakeholder ein bedeutender Bestandteil einer aussagekräftigen Berichterstattung sind. Folglich müssen die Anspruchsgruppen in den Prozess der Berichterstellung miteinbezogen werden, wobei sowohl direkt als auch indirekt beeinflusste Stakeholder zu berücksichtigen sind. Denn gerade Stakeholder werden sehr unterschiedliche Informationsbedürfnisse haben. Die Einbeziehung soll sicherstellen, dass der Prozess der Berichterstattung wie auch der Inhalt des Berichts den Ansprüchen der Zielgruppen gerecht wird.17 „Executed properly, it is likely to result in continual learning within and outside the organisation, and to strengthen trust between the reporting organisation and report users.”18

Anzumerken ist allerdings, dass viele Organisationen eine äußerst große Zahl möglicher Stakeholder haben. Hier ist eine vollständige Einbindung aller Anspruchsgruppen kaum möglich. In diesem Fall wird von Organisationen verlangt, dass sie

„[…] define an systematic approach for grouping and prioritising stakeholders for purpose of engagement. In the spirit of the inclusiveness and transparency principles, it is important for reporting organisations to clearly and openly explain their approach to defining whom to engage with and how best to engage.”19

Überprüfbarkeit

Schlussendlich sollen die berichteten Daten und Informationen derart erfasst, zusammengestellt, analysiert und offen gelegt werden, dass es internen und externen Auditoren möglich ist, die Zuverlässigkeit des Berichts zu beglaubigen. Denn die Glaubwürdigkeit eines Berichts wird stark reduziert, wenn nicht überprüfbare Aussagen oder Daten bzw. unvollständige Informationen im Nachhaltigkeitsbericht enthalten sind.20

Vollständigkeit

Das Prinzip der Vollständigkeit verlangt, dass alle Informationen vermittelt werden, die für die angesprochenen Stakeholder relevant sind. In diesem Zusammenhang können drei Dimensionen der Vollständigkeit unterschieden werden. Es sollten alle Unternehmensteile berücksichtigt werden, alle Themen sollten vollständig behandelt werden und es sollte über die gesamte deklarierte Zeitperiode berichtet werden.21

Relevanz

„Relevant sind diejenigen Informationen, die den Bedürfnissen der Stakeholder entsprechen.“22 In diesem Sinn ist es wichtig, bei der Berichterstattung ein starkes Gewicht auf die Erfüllung der spezifischen Ansprüche der Nutzer zu legen. Beispielsweise werden Aktionäre und Analysten andere Informationsbedürfnisse haben als Umweltschutz- oder Menschenrechtsorganisationen. Deshalb kann es sinnvoll sein, in einem Dialog die Informationsansprüche der Stakeholder zu evaluieren, um daraus ableiten zu können, wie auf Fragen entsprechend geantwortet werden kann.23

Nachhaltigkeitskontext

„Many aspects of sustainability draw significant meaning from the larger context of how performance at the organisational level affects economic, environmental, and social capital formation and depletion at a local, regional, or global level”.24 Oft ist es deshalb nicht ausreichend, lediglich über die Leistungsentwicklung des Unternehmens zu berichten. Adressaten können nämlich auch ein Interesse daran haben, wie der absolute Beitrag eines Unternehmens zur Entwicklung der verschiedenen Kapitalarten zu bewerten ist. Die Nachhaltigkeitsleistung des berichterstattenden Unternehmens ist damit auch in Hinblick auf ökonomische, ökologische und gesellschaftliche Ressourcen auf Makro-Ebene zu diskutieren.25

Genauigkeit

Das Prinzip der Genauigkeit bezieht sich auf das Erreichen eines bestimmten Grades an Exaktheit der Berichtsinhalte. Das Ziel besteht darin, eine möglichst niedrige Fehlerquote zu erreichen, damit die Nutzer Entscheidungen auf Basis verlässlicher Informationen fällen können. Dabei kann die Darstellung der verwendeten Verfahren, Methoden und Techniken die Glaubwürdigkeit des Berichts, und damit die Akzeptanz erhöhen.26

Neutralität

Natürlich hängt die Qualität der berichteten Informationen auch von ihrer objektiven Darstellung ab. Die Nachhaltigkeitsleistung ist also möglichst ausgeglichen und sachlich zu präsentieren. Es müssen sowohl positive wie auch negative Ergebnisse und Entwicklungen einbezogen werden, die frei von Einseitigkeit und Unter- bzw. Übertreibungen der Organisationsleistung sind. Die Interpretation der kommunizierten Fakten ist dabei den Lesern des Berichts zu überlassen. Werden also Beurteilungen bzw. Meinungen des Unternehmens im Bericht angeführt, so ist dies deutlich von den Berichtsinhalten bzw. -fakten abzugrenzen.27

Vergleichbarkeit

Dieses Prinzip verlangt, dass Nachhaltigkeitsberichte sowohl mit früheren Leistungen des Unternehmens als auch mit den Leistungen anderer Organisationen verglichen werden können. Erst so können interne und externe Gruppen eine objektive Bewertung bzw. Beurteilung der Nachhaltigkeitsleistungen durchführen was eine fundierte Entscheidungsunterstützung ermöglicht. Ähnlich der Finanzberichterstattung sollten deshalb einmal gewählte Standards, Grenzen und Bereiche beibehalten werden. Sollten diesbezügliche Änderungen vorgenommen werden, so sind diese offen zu legen. Weiters sind auch früher berichtete Informationen weiterhin zu veröffentlichen.28

Klarheit

„Providing information that is not understandable to stakeholders does not contribute to successful engagement“.29 Hinsichtlich der Präsentationsform und Informationsqualität kommt der verständlichen und zielgruppengerechten Aufbereitung der Informationen große Bedeutung zu. Das Ziel sollte sein, eine Präsentationsform zu wählen, die für eine Mehrheit von potentiellen Adressaten verständlich ist, ohne dabei die Detailliertheit der Informationen zu stark zu reduzieren. Für Finanzberichte besteht mit den Investoren eine „primäre“ Nutzergruppe, und man kann davon ausgehen, dass diese Gruppe gewisse Fachkenntnisse hat. Gerade ein Nachhaltigkeitsbericht hat aber eine breite Zielgruppe und man kann nicht davon ausgehen, dass alle Leser des Berichts das gleiche Erfahrungsniveau bezüglich der Nachhaltigkeitsthemen aufweisen.30

Im Rahmen der GRI-Prinzipien wird vorgeschlagen, dass die Berichte auf der Grundlage einer Bewertung der zu erwartenden Fähigkeiten der Anspruchsgruppen entworfen werden. Die Darlegung von Sachverhalten sollte, wo angemessen, durch klare bzw. geeignete grafische Darstellungen unterstützt werden. Technische und wissenschaftliche Begriffe sollten im Rahmen eines Glossars erläutert werden.31

Aktualität

Die Nachhaltigkeitsberichte sollen regelmäßig veröffentlicht werden und ein hohes Maß an Aktualität aufweisen. Denn der Nutzen von Informationen über ökonomische, ökologische und soziale Leistung ist eng an die rechtzeitige Verfügbarkeit für Stakeholder gebunden. Wichtig ist auch, dass Informationen zu einem absehbaren Zeitpunkt veröffentlicht werden, wie es im Rahmen der finanziellen Berichterstattung auch getan wird. Die berichterstattenden Organisationen sollten sich also dazu verpflichten, zu einem bestimmten Zeitpunkt eine konsolidierte Rechenschaft ihrer Nachhaltigkeitsleistung abzulegen. Wenn es erforderlich ist, sollen natürlich relevante Neuigkeiten und Entwicklungen auch außerhalb des Berichtszyklus, in Form einer Ad-hoc-Kommunikation, veröffentlicht werden.32

[...]


1 Vgl. Burschel/Losen/Wiendl (2004), S. 562.

2 Vgl. GRI (2002), S. 8.

3 Vgl. Burschel/Losen/Wiendl (2004), S. 564.

4 Jeuthe (2003), http://www.prometheusonline.de/heureka/nachhaltigkeit/monografien/jeuthe/

5 Burschel/Losen/Wiendl (2004), S. 564.

6 Vgl. GRI (2002), S. i.

7 Vgl. http://www.globalreporting.org/G3

8 Vgl. http://www.globalreporting.org/news/updates/article.asp?ArticleID=434

9 Vgl. http://www.globalreporting.org/guidelines/reports/search.asp

10 Vgl. http://www.globalreporting.org/guidelines/reports/search.asp

11 GRI (2002), S. 1.

12 Vgl. GRI (2002), S. 9.

13 Vgl. GRI (2002), S. 8.

14 Vgl. GRI (2002), S. 22f.

15 Vgl. GRI (2002), S. 24.

16 Vgl. Deix (2005), S. 357.

17 Vgl. GRI (2002), S. 24f.

18 GRI (2002), S. 25.

19 GRI (2002), S. 25.

20 Vgl. GRI (2002), S. 25.

21 Vgl. GRI (2002), S. 26f.

22 Burschel/Losen/Wiendl (2004), S. 563.

23 Vgl. GRI (2002), S. 27.

24 GRI (2002), S. 27.

25 Vgl. GRI (2002), S. 27f.

26 Vgl. GRI (2002), S. 28.

27 Vgl. GRI (2002), S. 29.

28 Vgl. GRI (2002), S. 29.

29 GRI (2002), S. 30.

30 Vgl. Deix (2005), S. 363.

31 Vgl. GRI (2002), S. 30.

32 Vgl. GRI (2002), S. 30f.

Ende der Leseprobe aus 39 Seiten

Details

Titel
Nachhaltigkeitsreporting. Initiativen und Konzepte für Richtlinien und Standards auf internationaler Ebene
Hochschule
Wirtschaftsuniversität Wien  (IFU)
Note
1
Autoren
Jahr
2005
Seiten
39
Katalognummer
V283817
ISBN (eBook)
9783656833536
Dateigröße
534 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
nachhaltigkeitsreporting, initiativen, konzepte, richtlinien, standards, ebene
Arbeit zitieren
Mag. Christian Frühwald (Autor:in)Michael Balik (Autor:in), 2005, Nachhaltigkeitsreporting. Initiativen und Konzepte für Richtlinien und Standards auf internationaler Ebene, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/283817

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