Herausforderungen bei der Inklusion von Schülern mit selten vorkommenden Erkrankungen wie des Prader-Willi-Syndroms


Hausarbeit, 2013

23 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. EINLEITUNG

2. BEGRIFFSDEFINITIONEN
2.1 Heterogenität
2.1.1 Integration versus Inklusion
2.1.2 Pädagogik der Inklusion
2.1.3 Sonderpädagogischer Förderbedarf
und Nachteilsausgleich
2.1.4 Leistungsbewertung
2.2 Behinderung
2.2.1 Auswirkungen der Inklusion
2.2.2 Chancen und Grenzen
2.3 Das Prader-Willi-Syndrom
2.3.1 Unterstützung und Therapie
2.3.2 Auswirkungen im alltäglichen Umgang
2.3.3 Umgang aus Sicht der Betroffenen

3. INKLUSION VON PRADER-WILLI-SYNDROM-
BETROFFENEN
3.1 Pädagogische Ansätze
3.2 Stellung der Eltern
3.3 Der Einfluss der Umwelt
3.4 Vorteile der Inklusion für PWS-Betroffene

4. FAZIT UND AUSBLICK

Liter aturverzeichnis

1.EINLEITUNG

Die Inklusion ist ein Begriff, der sich seit der Salamanca-Konferenz von 1994 in der Pädagogik immer weiter verbreitet hat. Er steht für die Öffnung des allgemeinen Schulsystems für alle Schüler[1] mit und ohne Behinderung. Dies bedeutet in der Folge eine erweiterte Heterogenität der Schülerschaft, als sie ohnehin schon Realität in den Schulen ist. Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es das Recht auf Inklusion, so dass alle Schüler ohne Ausnahme gemeinsam unterrichtet werden sollen. Der Föderalismus der Bundesrepublik Deutschland lässt es allerdings zu, dass es auch in dieser Frage, wie und wann welche Schritte gemacht werden, sehr vage bleibt und daher die Inklusion Gefahr läuft, zerredet zu werden, noch bevor sie ein Erfolgsmodell werden könnte. Die Barrieren in den Köpfen sind oft größer als die in der Infrastruktur.

Der Fokus dieser Hausarbeit liegt auf der inklusiven Unterrichtung von Kindern mit einer seltenen Erkrankung[2]. Im Speziellen geht es um die Inklusion vom Prader-Willi-Syndrom Betroffenen in der Sekundarstufe 1 an einer Regelschule. Inklusion ist eine verschärfte Form der Heterogenität, da die Leistungsfähigkeit und die Begabungen der einzelnen Schüler in einer Klasse, in der nicht-behinderte und behinderte Kinder gemeinsam unterrichtet werden, oft weit auseinander liegen.

Im zweiten Kapitel werden die Begrifflichkeiten im Besonderen im Zusammenhang mit Heterogenität und Inklusion definiert und erläutert. Ebenso soll der Begriff der Behinderung, die dadurch entstehenden Auswirkungen beim Umsetzen der Inklusion und vermeintliche Chancen sowie Grenzen aufgezeigt werden. Der Schwerpunkt liegt hier bei dem Prader-Willi-Syndrom, was stellvertretend für die seltenen Erkrankungen steht. Im dritten Kapitel wird aufgezeigt, unter welchen Bedingungen die Inklusion auch mit Schülern, die mit seltenen, daher eher unbekannten Erkrankungen in Schulen inkludiert werden sollen, gelingen kann. Im 4. und letzten Kapitel soll ein Fazit gezogen werden, wie der momentane Stand in der Bundesrepublik Deutschland ist und ein Ausblick gewagt werden, wohin die Reise der Inklusion gehen könnte. Auf die damit verbundene Forschungsfrage, wie die Inklusion von Schülern mit einer seltenen, multiplen Behinderung wie dem Prader-Willi-Syndrom, gelingen kann, steht im Zentrum dieser Arbeit.

2. BEGRIFFSDEFINITIONEN

2.1 Heterogenität

Das Ziel der Dreigliedrigkeit des deutschen Schulsystems besteht darin, Heterogenität zu minimieren und die dadurch homogenisierten Lerngruppen besser fördern zu können.

Durch diese Homogenisierung wird versucht, Anforderungen, Ziele und Lernniveaus möglichst gleich zu schalten. (Hinz, 1993, S.8)

Die Folgen dieser Selektionsmöglichkeiten gehen dahin, sich „unpassender“ Schüler durch Zurückstellen, Abschulen, Aussondern und Sitzenbleiben zu entledigen. Sonst kommt es zur Auslese im Sinne der bekannten Karikatur von Hans Traxler.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

http://lrsundlernen.de/ueberuns/ueberuns_einrichtung.shtml

„ Im Sinne einer gerechten Auslese lautet die Prüfungsaufgabe für alle gleich: Klettern Sie auf den Baum!“

Trotz äußerer Differenzierung erreicht man im Endeffekt keine homogenen Lerngruppen. Die homogene Klassengemeinschaft ist eine rein hypothetische Vorstellung, die aber real nie erreicht wird, da alle Menschen in ihrer Verschiedenheit nicht gleichgeschaltet werden können.

Für die inklusive Bildung aller Kinder in einer Schule ist es wichtig, die Realität der Heterogenität, also der Verschiedenheit der Schüler anzuerkennen und danach zu handeln, indem sich die Bildung hin zu einem demokratischen und emanzipatorischen Bildungsideal, nämlich der Pädagogik der Vielfalt entwickelt, (Prengel, 2006, S.16) das heißt, die Grenzen von Selektion und äußerer Differenzierung im Schulwesen zu überwinden. Durch diese Demokratisierung geschieht ein weiterer Schritt in Richtung Chancengleichheit und weg von einer stigmatisierenden Schulzuweisung. Dies erfordert einen Paradigmenwechsel im Denken der Gesellschaft und besonders hinsichtlich der Unterrichtsdidaktik. Da das Primat der Dreigliedrigkeit mit homogenisierten Leistungs-clustern keinen Leistungsvorteil gegenüber der Pädagogik der Vielfalt erbringt, ist das Festhalten daran unbegründet. (Klippert, 2010, S. 30)

Die Pädagogik der Vielfalt, also die egalitäre Differenz von A. Prengel definiert sich durch die Gleichheit im Recht auf Bildung und die Verschiedenheit in der Zusammensetzung der heterogenen Schülerschaft. Die Gleichheit einer Gruppe kann immer nur an einem Punkt vergleichbar sein und gleichzeitig differenziert jeder Mensch vom anderen. Bei der antiken Verwendung des Begriffs Heterogenität ist ein Verständnis von Verschiedenheit unter der Voraussetzung der Wertschätzung mitgedacht. (Faulstich-Wieland & Grunder, 2011, S. S.31) Eine inklusive Bildung von allen Schülerinnen und Schülern beinhaltet die Herausforderung, die Heterogenität durch eine innere Differenzierung anzunehmen und zu erkennen, dass „Gleichheit nur ein Verhältnis ist, worin verschiedenes zueinander steht“, (Prengel, 2006, S.29)

2.1.1 Integration versus Inklusion

In der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Artikel 1 steht zu lesen „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ (UN 1948). So ist auch das Recht auf Bildung für alle Menschen hier mit eingeschlossen. Darauf gründet auch die von der Bundesrepublik Deutschland seit 2009 in beiden Regierungskammern ratifizierten UN-Behindertenrechts-konvention, die allen Menschen unabhängig ihrer Möglichkeiten und Einschränkungen einen inklusiven gleichberechtigten Zugang zur Bildung ermöglicht.

Historisch gesehen unterscheidet Sander vier Phasen im Umgang mit Schülerinnen und Schülern, die Behinderungen und/oder Einschränkungen gegenüber den „Gesunden“ haben (s.Abb.1).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Die 4 historischen Entwicklungsphasen im Umgang mit Behinderten

Quelle:http://www.inklusion-olpe.de/images/inklusion.jpg

Die Exklusion ist dabei die schärfste Form der Selektion. Alle, die nicht dazu passen müssen draußen bleiben, sie werden ausgeschlossen. Für die Exkludierten gibt es keinen Platz in einer Bildungseinrichtung.

Bei der Separation werden Schüler, die unpassende Merkmale tragen, selektiert und außerhalb des allgemeinen Bildungssystems an separaten Bildungseinrichtungen verwiesen.

Diese beiden Formen der Selektion werden durch die Integration teilweise aufgehoben. Bei der Integration dürfen alle bleiben, die in die „homogenisierten“ Masse hineinpassen, mit allen anderen zusammen am Unterricht teilhaben, solange sie sich dem System anpassen und nicht stören. Sie gehören dazu, solange sie in die Normen der Allgemeinen Schule beachten und erfüllen, darüber hinaus sind sie aber noch kein vollwertiges Mitglied von ihnen.

Bei der Inklusion schließlich dürfen alle Schüler unabhängig von ihren Begabungen alle Bildungseinrichtungen beanspruchen und bekommen entsprechende Unterstützung um an ihr Bildungsziel zu kommen in der jeweiligen Schule an ihrem Wohnort. Sie werden ein Teil der Gemeinschaft.

Jakob Muth hat Integration schon in den 80-er Jahren so interpretiert wie heute die Inklusion propagiert wird.

„Integration ist unteilbar. Damit ist gemeint, dass sie für alle gilt. Man kann nicht die Gemeinsamkeit der jungen Menschen in der allgemeinen Schule anstreben, aber einen Teil davon ausschließen. (Muth, 1986, S. S.140)“

Um ein Scheitern der Inklusion zu verhindern, ist es wichtig diese Entwicklung aufmerksam zu verfolgen und die Herausforderungen anzunehmen. (Wocken, 2011, S. 52)

Der entscheidende Unterschied von der Integration, die Muth beschrieben hat, und der heutigen Inklusion ist die Rechtslage durch die ratifizierte UN-Behindertenkonvention. Damit ist die Inklusion im Gegensatz zu der früheren Integration kein Gnadenakt, sondern ein Rechtsanspruch.

2.1.2 Pädagogik der Inklusion

In einer Pädagogik der Inklusion wird aus dem zu betreuenden, ja zu bevormundenden Objekt „Behinderter Schüler“ durch die neue Rechtslage ein auto-

nomes Subjekt, das sich selbst bestimmen darf. (Doll-Tepper, 2001, S. 28)

Aus Sicht der Pädagogik, muss nun diese Vielfalt der Schülerschaft, als allgemeines Subjekt, sich im Gemeinsamen (= Gleichen) vereinen. So ergibt sich zwangsläufig eine intersubjektive Anerkennung jedes einzelnen Schülers. Inklusion fordert genau das, mit dem Ziel das Anderssein zur Normalität wird und Diskriminierung jeglicher Art unterbleibt. (Prengel, 2006, S.57 und 67)

In der Praxis ist daher die Umsetzung eines konsequenten Unterrichts unter den richtigen Rahmenbedingungen[3] für eine heterogene Lerngruppe zwingender Bestandteil und Heterogenität als eine Bereicherung und nicht als eine Belastung für Lehrer sowie Schüler zu sehen. (Faulstich-Wieland & Grunder, 2011, S. 173)

Das Ziel dieser Pädagogik ist eine Schule ohne „exkludierende Selektion“ (H.Wocken), ohne Diskriminierung, die das gemeinsame Lernen aller Schüler fördert und sie dabei willkommen heißt. Ebenso wichtig ist es, dass alle Beteiligten (Eltern, Regelpädagoge, Inklusionspädagoge und Integrationshelfer) miteinander kommunizieren und erforderliche Hilfen für das Kind koordinieren. Das Scheitern von gemeinsamem Unterricht liegt fast ausschließlich an mangelnder Kommunikation zwischen den Pädagogen und/oder den Eltern, jedoch nie beim behinderten Schüler. (Faulstich-Wieland & Grunder, 2011, S. 174–175)

Außerdem ist ein Umdenken und Rollenwechsel bei allen Pädagogen zwingend, wenn im inklusiven Sinne unterrichtet werden soll. Pädagogen müssen Teamplayer werden, denn inklusive Unterrichtsarbeit ist als eine gemeinsame Aufgabe aller anzusehen. (Wocken, 2011, S. 132) In diesem Sinne muss das Regelsystem und das Fördersystem als ein gemeinsames inkludierendes System zusammengeführt werden zu einer Schule für alle, in der jeder gleichberechtigt am Unterricht zu beteiligen ist. Dazu gehören neben Fachpädagogen und Sonderpädagogen auch die Integrationshelfer und je nach Bedarf auch Therapeuten.

„Inklusion hat die Aufgabe, ihre Exklusion durch die allgemeine Pädagogik zu beenden“ (Wocken, 2011, S. 54), denn letztlich gilt das Prinzip des individuellen Lehrens, das es mit der entsprechenden binnendifferenzierten Pädagogik ermöglicht jedem Schüler gerecht zu werden, auch ohne dass es zu einer Überlastung der Pädagogen kommt.

Das pädagogische Repertoire eines Lehrers muss es allen Schülern ermöglichen, trotz verschiedener Begabungen an ein und demselben Unterrichtsstoff arbeiten zu können und seine Fähigkeiten in vollem Umfang einzubringen. Dies ist durch gut gemanagten Gruppenunterricht mit wechselnden Lernszenarien möglich, z.B. durch das Scaffolding von Lernaufgaben, wie es u.a. von Klippert für heterogene Lerngruppen vorgeschlagen wird. Der Erfolg heterogener Lerngruppen ist in verschiedenen Studien immer wieder bewiesen worden. Wenn ein positives Klassenklima erreicht und die Spielregeln konstruktiver Zusammenarbeit entwickelt und von den Schülern anerkannt sind, hat Heterogenität in einer Klasse durch die stimulierende Wirkung der Differenz der Schülerschaft lernfördernde Wirkung. (Klippert, 2010, S. 30)

„Beim heutigen Erkenntnisstand der Integrationsforschung kann man feststellen, dass sich integrativer (inklusiver) Unterricht auf die Lernentwicklung von Schülern positiv auswirkt.“ (Doll-Tepper, 2001, S. 31) ebenso auf die Zufriedenheit der Pädagogen.

„Sander (1998) […] stellte fest, dass gemeinsamer Unterricht offenkundig, so die Forschung einheitlich, ein gutes Klassen- und Schulklima fördert, die Lern- und Kooperationsfreude der Kinder stärkt, zu höherer Berufszufriedenheit von Lehrkräften führt und die Schulzufriedenheit auch der Eltern erhöht.“ (Faulstich-Wieland & Grunder, 2011, S. 175)

2.1.3 Sonderpädagogischer Förderbedarf und Nachteilsausgleich

Der sonderpädagogische Förderbedarf und der Nachteilsausgleich sind Instrumente, um die Lernumgebung und die Didaktik des offenen Unterrichts so abzustimmen, dass die behinderten Schüler in der Lage sind, gemeinsam mit allen anderen Schülern am Unterricht teilzuhaben, unabhängig ob zielgleich oder zieldifferent. Zusätzlich zu dieser o.g. Unterstützung, kann im Einzelfall noch ein Integrationshelfer hinzugezogen werden. Unter einer sonderpädagogischen Förderung versteht man eine besondere Form der Hilfe und Unterstützung zur Bewältigung der schulischen Anforderungen. Diese sollen dann individuell auf die Bedarfe entsprechend der Entwicklung der Schüler ausgerichtet sein. Darunter fällt auch der zu gewährende Nachteilsausgleich bei zielgleichem Unterricht. Dieser soll, die durch die Behinderung auftretenden Differenzen zu den nichtbehinderten Schülern so ausgleichen oder verringern, dass der Zugang zur Aufgabenstellung und die Möglichkeit der Bearbeitung gewährleistet ist, damit das tatsächliche Leistungspotential des Behinderten zum Tragen kommen kann. (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20.10.2011, S. 10) So sind zum Beispiel bei Schülern mit Schwierigkeiten in der strukturellen Umsetzung einer Prüfung kleiner Arbeitsabschnitte mit kleineren Arbeitspausen zu gewähren. Die unterstützenden Integrationshelfer unterstützen den Behinderten in betreuenden und sozial-pflegerischen Belangen. In manchen Bundesländern auch in allgemein pädagogischen Aufgaben. Dieses Maßnahmenpaket dient rein der Wahrung der Chancengleichheit und ist keine Bevorzugung. Daher dürfen von diesen Maßnahmen im Zeugnis auch nicht erwähnt werden. Alles andere käme einer Stigmatisierung gleich.

[...]


[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die explizite Nennung beider Geschlechter verzichtet.

Falls diese nicht ausdrücklich erwähnt werden, sind immer beide Geschlechter angesprochen.

[2] In Europa ist eine Krankheit selten, wenn sie weniger als 1 von 2‘000 Einwohnern be-

trifft.(Quelle: http://www.proraris.ch/de/maladies-rares/)

[3] organisatorische Rahmenbedingungen sind max. Klassenstärke von 24 Schülern in SEK 1, Zwei-Pädagogensystem, max. 3-4 Förderschüler mit verschiedenen Förderschwerpunkten pro Klasse und angepasste Infrastruktur, wie zusätzliche Förderräume bzw. Ruhezonen oder auch Rampen und Aufzüge in den Schulgebäuden.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Herausforderungen bei der Inklusion von Schülern mit selten vorkommenden Erkrankungen wie des Prader-Willi-Syndroms
Hochschule
FernUniversität Hagen
Veranstaltung
Modul 3C
Note
1,0
Autor
Jahr
2013
Seiten
23
Katalognummer
V283295
ISBN (eBook)
9783668667471
ISBN (Buch)
9783668667488
Dateigröße
709 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Inklusion, Salamanca, Pädagogik, Schulsystem, Schüler, Schule, Heterogenität, Prader-Willi-Syndroms
Arbeit zitieren
Rita Thiele (Autor:in), 2013, Herausforderungen bei der Inklusion von Schülern mit selten vorkommenden Erkrankungen wie des Prader-Willi-Syndroms, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/283295

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