Plagiate im öffentlichen Mediendiskurs

Was genau wurde Guttenberg, Schavan und Co. vorgeworfen?


Hausarbeit, 2014

18 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Wer ist eigentlich „und Co.“?

2 Relevanz des Themas und Vorstellung der Fälle „Guttenberg“ und „Schavan“

3 Definition eines Plagiats

4 Einflüsse, die Plagiate fördern

5 Arten von Plagiaten

6 Arbeitsweise der „Plagiatsjäger“
6.1 Korrektur mit Hilfe einer Software
6.2 Öffentliche Wikis zum gemeinsamen Plagiate enttarnen
6.3 Plagiatsjäger – was treibt sie an?

7 Beispiele für Plagiate

8 Fazit

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Arten von Plagiaten

Abbildungsverzeichnis

Titelbild: http://media0.faz.net/ppmedia/aktuell/politik/1953192058/1.2271740/article_multimedia_overview/ gegen-plagiate-whistleblower-in-der-wissenschaft-sollen-keine-nachteile-haben.jpg

Abbildung 1: Prüfbericht der Doktorarbeit von Frank-Walter Steinmeier

Abbildung 2: Komplettplagiat aus Karl-Theodor zu Guttenbergs Doktorarbeit

Abbildung 3: Kommentar des Plagiatsfinders

Abbildung 4: Verschleierung aus Karl-Theodor zu Guttenbergs Doktorarbeit

Abbildung 5: Verschleierung aus Annette Schavans Doktorarbeit

Abbildung 6: Bauernopfer aus Annette Schavans Doktorarbeit

1 Wer ist eigentlich „und Co.“?

Obwohl das Thema „Plagiate“ die Wissenschaft schon lange beschäftigt, wird diese Problematik erst seit einigen Jahren von den Medien konsequent aufgegriffen. Freilich hängt hängt dies vor allem mit der Plagiatsaffäre von Karl-Theodor zu Guttenberg zusammen, die den „Stein ins Rollen brachte“. Nach und nach wurde über immer mehr z.T. hochrangige Politiker berichtet, die unter Verdacht standen, bei ihren Dissertationen unerlaubt abgeschrieben zu haben. Die vorgegebene Themenstellung umfasst daher einen nicht näher abgegrenzten Personenkreis, weshalb in diesem Gliederungspunkt eine Auswahl einiger vermeintlicher Plagiatoren angesprochen wird. Dabei ist allerdings zu beachten, dass diese noch deutlich weiter fortgeführt werden könnte und kein Anspruch auf Vollständigkeit besteht.

Zunächst sei Frank-Walter Steinmeier, der ehemalige Kanzlerkandiat der SPD, als einer der aktuellsten Fälle zu erwähnen. Uwe Kamenz, ein Münsteraner Universitäts-Professor, sprach in Zusammenhang mit Steinmeiers Doktorarbeit „Bürger ohne Obdach“ im September 2013 von „umfangreichen Plagiatsindizien“ (FOCUS ONLINE 2013) und leitete so eine Untersuchung an dessen Heimathochschule in Gießen ein. Diese gab im November bekannt, dass Steinmeier der Doktortitel nicht entzogen werde, da zwar handwerkliche Schwächen in seiner Dissertation vorhanden seien, allerdings keine Täuschungsabsicht, welche für den Entzug des Titels relevant gewesen wäre (vgl. JUSTUS LIEBIG UNIVERSITÄT GIESSEN 2013).

Etwas anders ist der Fall von Deutschlands ehemaliger Familienministerin Kristina Schröder zu betrachten, denn bei ihr geht es nicht um den „bloßen“ Vorwurf des Abschreibens, sondern darum, dass wissenschaftliche Hilfskräfte möglicherweise beträchtliche Teile ihrer Promotion

„Gerechtigkeit als Gleichheit“ verfassten (vgl. THIEME 2010). Laut ihrer eigenen Aussage handelte es sich dabei um das komplette Erstellen zweier Fragebögen, deren Auswertung und das Formatieren und Layouten der gesamten Arbeit – gegen Bezahlung auf Minijob-Basis (vgl. DENKLER 2012), dennoch sprach Mainz' Universitäts-Professor Georg Krausch davon, dass keine Hinweise auf ein wissenschaftliches Fehlverhalten in ihrer Arbeit vorhanden seien (vgl. THIEME 2010), weshalb auch sie ihren Doktortitel behalten durfte.

FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin wurde der Titel dagegen vorerst entzogen, denn in ihrer Doktorarbeit „Lateinische Münzunion 1865-1927“, die auf der Internetplattform „VroniPlag“ untersucht wurde, wurden „fremde Passagen wiederholt und planmäßig als eigene wissenschaftliche Arbeit ausgewiesen“ (ZEIT ONLINE 2013), wie das Gericht nach ihrer Klage gegen den Entzug des Titels im März 2013 feststellte. Im April reichte Koch-Mehrin einen Antrag auf Berufung ein (vgl. KA-NEWS 2013), weshalb eine endgültige Entscheidung noch nicht getroffen ist.

2 Relevanz des Themas und Vorstellung der Fälle „Guttenberg“ und „Schavan“

Plagiate und damit verbundene Verstöße gegen das Urheberrecht sind nicht als Kavaliersdelikte oder einfache Ordnungswidrigkeiten zu betrachten, denn Täter, die wegen derartigen Vergehen verurteilt werden, droht eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren (vgl. § 106 URHG o.J.), auch wenn die Höhe der Strafe davon abhängig ist, wie viel Geld durch eventuelle Weiterverkäufe der Produkte bzw. Forschungsarbeiten erzielt wurde.

Besonders in den Blickpunkt der Bevölkerung rückten Plagiate in den letzten Jahren allerdings durch das Aberkennen diverser Doktortitel von in der Öffentlichkeit stehenden Personen. Zunächst sei hier Karl-Theodor zu Guttenberg zu erwähnen, welchem seine Plagiatsaffäre letzten Endes sogar den Job als Verteidigungsminister der BRD kostete, obwohl diese eigentlich nichts mit seinen Qualitäten als Minister zu tun hat. Nachdem im Februar 2011 Vorwürfe laut wurden, er habe bei seiner Dissertation „Verfassung und Verfassungsvertrag“ abgeschrieben, wollte er zunächst bis zur Klärung des Falls freiwillig auf seinen Titel verzichten, ehe er ihn nur wenige Tage später komplett ablegte. Zwar gab er hierbei zu, dass seine Arbeit Fehler enthalte, den Vorwurf einer bewussten Täuschungsabsicht stritt er allerdings ab (vgl. FISCHER & GEBAUER 2011). Die Universität Bayreuth nahm in Folge dessen die Verleihung des Titels zurück, da die Untersuchungskommission davon überzeugt war, dass „gegen wissenschaftliche Pflichten in erheblichem Umfang verstoßen wurde“ (UNIVERSITÄT BAYREUTH 2011). Ein Täuschungsvorsatz konnte Guttenberg allerdings bis zu diesem Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, dennoch trat er am 1. März von all seinen politischen Ämtern zurück (vgl. SÜDDEUTSCHE ZEITUNG 2011) – dies verdeutlicht auch die politische Relevanz einer „Plagiatsaffäre“ und wie sie der damaligen Bundesregierung Schaden zufügte. Drei Monate später gab die Universität allerdings bekannt, dass sie mittlerweile von einer bewussten Täuschung überzeugt sei (vgl. TAGESSCHAU 2011). Nun schaltete sich auch die Staatsanwaltschaft Hof ein und beschuldigte Guttenberg des Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz – aufgrund einer Zahlung über 20.000 Euro an die deutsche Kinderkrebshilfe wurde das Verfahren jedoch eingestellt (vgl. STAATSANWALTSCHAFT HOF 2013).

Für noch mehr Diskussionsstoff sorgte 2013 die vorläufige Aberkennung von Annette Schavans Doktortitel, denn sie war zum damaligen Zeitpunkt sogar die Bildungsministerin in Angela Merkels Kabinett. Stefan Rohrbacher, der Gutachter, der mit der Untersuchung ihrer Arbeit „Person und Gewissen – Studien zu Voraussetzungen, Notwendigkeit und Erfordernissen heutiger Gewissensbildung“ beauftragt war, urteilte über diese wie folgt:

„Eine leitende Täuschungsabsicht ist nicht nur angesichts der allgemeinen Muster des Gesamtbildes, sondern auch aufgrund der spezifischen Merkmale einer signifikanten

Mehrzahl von Befundstellen zu konstatieren“ (BRINKBÄUMER et al. 2012).

Im Zuge dessen stimmte der Rat der philosophischen Fakultät der Universität Düsseldorf mit 12:2 Stimmen (bei einer Enthaltung) für die Aberkennung ihres Doktortitels (vgl. HEINRICH HEINE UNIVERSITÄT DÜSSELDORF 2013), weshalb Schavan im Februar 2013 von ihrem Posten als Bildungsministerin zurücktrat, um unnötige Belastungen für die damalige Bundesregierung zu vermeiden (vgl. SPIEGEL ONLINE 2013). Dennoch reichte sie eine Klage gegen die Aberkennung ihres Doktortitels ein – eine endgültige Entscheidung, ob diese seitens der Universität rechtens war, steht allerdings bis heute aus, weshalb ihr bspw. die Bezeichnung „Dr. Annette Schavan“ auf den Wahlzetteln zur letzten Bundestagswahl weiterhin erlaubt war (vgl. DIE WELT 2013). Darüber hinaus wurde gegen Schavan im März des vergangenen Jahres ein zusätzlicher Plagiatsvorwurf erhoben, denn in ihrem Aufsatz „Die Frage nach Gott und dem Menschen“ soll sie ebenfalls einige nicht gekennzeichnete Passagen abgeschrieben haben (vgl. BURCHARD & WARNECKE 2013).

3 Definition eines Plagiats

Nun gilt es zu untersuchen, was ein Plagiat überhaupt ausmacht und wie es definiert ist. Das Plagiat als bloßes Kopierens eines (geistigen) Eigentums wird in der Wissenschaft wie folgt erklärt:

„Die wohl allgemeinste Definition von Plagiat ist die Ausweisung fremden geistigen Eigentums als eigenes“ (WEBER 2007: 41).

Dabei ist allerdings zu beachten, dass hier kein Fokus auf Textualität vorhanden ist. Die obige Definition ist auf alle mögliche Arten von Plagiaten anwendbar – unabhängig davon, ob es sich dabei um Filme, Musik, Texte, Erfindungen oder andere Dinge handelt.

Für die vorliegende Themenstellung ist zweifelsfrei die folgende Erläuterung die relevantere, da sie sich explizit auf Plagiate bezieht, die in schriftlicher Form existieren:

„Eine insbesondere auf Textualität bezogene Definition lautet, dass ein Plagiat dann vorliegt, wenn

- im Text selbst verdeckte oder verschwiegene – Bezüge zu anderen Texten nachzuweisen sind“ (JAKOBS 1999: 35, zitiert nach WEBER 2007: 41).

[...]

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Plagiate im öffentlichen Mediendiskurs
Untertitel
Was genau wurde Guttenberg, Schavan und Co. vorgeworfen?
Hochschule
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt  (Lehrstuhl für Kulturgeographie)
Veranstaltung
Forschungsmethoden für Fortgeschrittene
Note
1,3
Autor
Jahr
2014
Seiten
18
Katalognummer
V282895
ISBN (eBook)
9783656821380
ISBN (Buch)
9783656821373
Dateigröße
766 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit kann unter meinem richtigen Namen veröffentlicht werden.
Schlagworte
Plagiate, Guttenberg, Schavan, Plagiatsaffäre
Arbeit zitieren
Dennis Kelnberger (Autor:in), 2014, Plagiate im öffentlichen Mediendiskurs, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/282895

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