Die ethnische Struktur in den baltischen Staaten im Spiegel der Volkszählungsergebnisse 2011


Diplomarbeit, 2014

148 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Zusammenfassung

Abstract

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Arbeitsgrundlagen und Arbeitsmethodik
1.3 Lage desUntersuchungsgebietes

2 Theoretische Überlegungen
2.1 Ethnie / Ethnizität
2.2 Nationalität - nationale Minderheit
2.3 Minderheit.
2.4 Typen nationaler Minderheiten im Baltikum
2.5 Minderheitenschutz als politisches Konzept
2.6 Historische Grundlagen des Baltikums

3 Rechtliche Grundlagen
3.1 Verfassungen in den baltischen Staaten.
3.2 Minderheitengesetzgebung
3.3 Regelungen in der Frage der Staatsbürgerschaft
3.4 Verwaltungseinheiten in den einzelnen baltischen Staaten
3.5 Der Census 2011

4 Die Bevölkerung der baltischen Staaten
4.1 Konfessionen im Baltikum
4.2 Bevölkerungsentwicklung in Litauen
4.3 Bevölkerungsentwicklung in Lettland
4.4 Bevölkerungsentwicklung in Estland

5 Räumliche Verteilung der Minderheiten in Litauen
5.1 Ethnische Minderheiten in Litauen
5.2 Visualisierung in Litauen
5.3 Ausreißergemeinden in Litauen

6 Räumliche Verteilung der Minderheiten in Lettland
6.1 Ethnische Minderheiten in Lettland
6.2 Visualisierung in Lettland
6.3 Ausreißerbezirke und -republikstädte in Lettland

7 Räumliche Verteilung der Minderheiten in Estland
7.1 Ethnische Minderheiten in Estland
7.2 Visualisierung in Estland
7.3 Ausreißerlandkreise in Estland

8 Die ethnischen Minderheiten des Baltikums im Vergleich

9 Minderheitenpolitik
9.1 Bildung und Sprache
9.2 Politische Mitbestimmung
9.3 Medien der Minderheiten

10 Resümee und Ausblick

11 Verzeichnis der Arbeitsgrundlagen
11.1 Zitierte Literatur
11.2 Statistiken
11.3 Internetquellen

12 Anhang
12.1 Fragen zum Census 2011 in Litauen
12.2 Fragen zum Census 2011 in Lettland
12.3 Fragen zum Census 2011 in Estland
12.4 Ausreißergemeinden in Litauen
12.5 Ausreißerbezirke und -republikstädte in Lettland
12.6 Ausreißer-Landkreise in Estland
12.7 Verwaltungseinheiten im Baltikum

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Übersichtskarte der baltischen Staaten

Abb. 2: Berg der Kreuze - Weg

Abb. 3: Berg der Kreuze - Kreuze

Abb. 4: Entwicklung der ethnischen Minderheiten Litauens von 1959 bis 2011

Abb. 5: Bevölkerungsdichte der Selbstverwaltungsgemeinden Litauens in Einwohner/km 2011

Abb. 6: Visualisierung der litauischen Bevölkerung in Litauen

Abb. 7: Bevölkerungsdichte der Bezirke und Republik-Städte Lettlands in Einwohner/km 2011

Abb. 8: Entwicklung der ethnischen Minderheiten Lettlands von 1959 bis 2011

Abb. 9: Visualisierung der lettischen Bevölkerung in Lettland

Abb. 10: Bevölkerungsdichte der Landkreise Estlands in Einwohner/km2 2011

Abb. 11: Entwicklung der ethnischen Minderheiten Estlands von 1959 bis 2011

Abb. 12: Visualisierung der estnischen Bevölkerung in Estland

Abb. 13: Wasserschloss in Trakai

Abb. 14: Karäer-Haus in Trakai

Abb. 15: Visualisierung der ukrainischen Minderheit in Litauen

Abb. 16: Visualisierung der weißrussischen Minderheit in Litauen

Abb. 17: Visualisierung der russischen Minderheit in Litauen

Abb. 18: Visualisierung der polnischen Minderheit in Litauen

Abb. 19: Ausreißergemeinde Salcininkai 2011

Abb. 20: Ausreißergemeinde Visaginas 2011

Abb. 21: Ausreißergemeinde Trakai 2011

Abb. 22: Ausreißergemeinde Klaipeda Stadt 2011

Abb. 23: Ausreißergemeinde Klaipeda Umgebung 2011

Abb. 24: Ausreißergemeinde Vilnius Stadt 2011

Abb. 25: Ausreißergemeinde Vilnius Umgebung 2011

Abb. 26: Visualisierung der litauischen Minderheit in Lettland

Abb. 27: Visualisierung der polnischen Minderheit in Lettland

Abb. 28: Visualisierung der ukrainischen Minderheit in Lettland

Abb. 29: Visualisierung der weißrussischen Minderheit in Lettland

Abb. 30: Visualisierung der russischen Minderheit in Lettland

Abb. 31: Ausreißer Republik-Stadt Riga

Abb. 32: Ausreißer Republik-Stadt Daugavpils

Abb. 33: Ausreißer Bezirk Zilupe

Abb. 34: Ausreißer Bezirk Smiltene

Abb. 35: Ausreißer Bezirk Priekule

Abb. 36: Ausreißer Bezirk Kraslava

Abb. 37: Ausreißer Bezirk Incukalns 2011

Abb. 38: Visualisierung der finnischen Minderheit in Estland

Abb. 39: Visualisierung der weißrussischen Minderheit in Estland

Abb. 40: Visualisierung der ukrainischen Minderheit in Estland

Abb. 41: Visualisierung der russischen Minderheit in Estland

Abb. 42: Ausreißer Landkreis Hiiu

Abb. 43: Ausreißer Landkreis Ida-Viru

Abb. 44: Ausreißer Landkreis Lääne-Viru

Abb. 45: Ausreißer Landkreis Saare

Abb. 46: Ausreißer Landkreis Valga

Abb. 47: Relativverteilung der Bevölkerung in Estland

Abb. 48: Relativverteilung der Bevölkerung in Lettland

Abb. 49: Relativverteilung der Bevölkerung in Litauen 2011

Abb. 50: Census 2011- Frage 6 - Staatsbürgerschaft Litauen

Abb. 51: Census 2011- Frage 13- Ethnizität Litauen

Abb. 52: Census 2011 - Frage 14- Muttersprache(n) Litauen

Abb. 53: Census 2011- Frage 15- weitere Sprachkenntnisse Litauen..

Abb. 54: Census 2011- Frage 16- religiöse Zugehörigkeit Litauen

Abb. 55: Census 2011- Fragen C06, C07 und C08 - Lettland

Abb. 56: Census 2011- Fragen G01, G02 und G03 - Lettland

Abb. 57: Census 2011- Frage A13- Estland

Abb. 58: Census 2011 - Frage A14 - Estland

Abb. 59: Census 2011- Fragen A15, A17 und A19- Estland

Abb. 60: Census 2011 - Fragen A19A, A19B, A20 und A20A - Estland

Abb. 61: Verwaltungsebene - Landkreise in Estland

Abb. 62: Verwaltungsebene - Selbstverwaltungsgemeinden in Litauen

Abb. 63: Verwaltungsebene - Bezirke und Republikstädte in Lettland

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Liste der größten Städte Estlands 2011

Tab .2: Liste der größten Städte Lettlands 2011

Tab. 3: Liste der größten Städte Litauens 2011

Tab .4: Ausgewählte Kennzahlen der baltischen Länder

Tab. 5: Entwicklung des Minderheitenschutzes

Tab. 6: StaatsbürgerschaftinEstland2011

Tab. 7: Staatsbürgerschaft in Lettland 2011

Tab. 8: Staatsbürgerschaft in Litauen2013

Tab. 9: Verwaltungsebenen in den baltischen Staaten 2013

Tab. 10: Verteilung der Konfessionen in Estland 2011

Tab. 11: Verteilung der Konfessionen in Lettland 2006

Tab. 12: Verteilung der Konfessionen in Litauen 2011

Tab. 13: Vergleich der ethnischen Minderheiten in den baltischen Staaten 2011 in Absolutzahlen

Tab. 14: Vergleich der ethnischen Minderheiten in den baltischen Staaten 2011 in Relativwerten

Tab. 15: Entwicklung der Unterrichtssprache in Estland in den Jahren 2003 bis2012

Tab. 16: Entwicklung der Unterrichtssprache in Lettland in den Jahren 2003 bis2012

Tab. 17: Entwicklung der Unterrichtssprache in Litauen in den Jahren 2003 bis2012

Tab. 18: Politische Parteien der ethnischen Minderheiten Litauens

Tab. 19: Parameter in den baltischen Staaten im Jahr 2011

Tab. 20: Ausreißergemeinde Salcininkai

Tab .21: Ausreißergemeinde Visaginas

Tab .22: Ausreißergemeinde Trakai

Tab .23: Ausreißergemeinden Klaipeda Stadt und Klaipeda Umgebung

Tab. 24: Ausreißergemeinden Vilnius Stadt und Vilnius Umgebung

Tab. 25: Ausreißer Republik-Stadt Riga

Tab. 26: Ausreißer Republik-Stadt Daugavpils

Tab. 27: Ausreißer Bezirk Zilupe

Tab .28: Ausreißer Bezirk Smiltene

Tab .29: Ausreißer Bezirk Priekule

Tab. 30: Ausreißer Bezirk Kraslava

Tab. 31: Ausreißer Bezirk Incukalns

Tab. 32: Ausreißer Landkreis Hiiu

Tab. 33: Ausreißer Landkreis Ida-Viru

Tab. 34: Ausreißer Landkreis Lääne-Viru

Tab. 35: Ausreißer Landkreis Saare

Tab. 36: Ausreißer Landkreis Valga

Tab. 37: Verwaltungsebene - Bezirke und Republikstädte in Lettland Legende

Vorwort

Die Ausgangsbasis dieser Arbeit bildet eine Rucksackreise nach Estland, Lettland und Litauen in den Sommermonaten des Jahres 2010. Daraus resultierend wurde eine Idee für die Masterarbeit meines damaligen Studiums Umweltsystemwissenschaften mit Schwerpunkt Geographie und Raumforschung entwickelt. Der Titel der 2012 finalisierten Arbeit lautet „Ethnische Minderheiten in Litauen“. Zu diesem Zeitpunkt waren die Daten der im Jahr 2011 in den baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen durchgeführten Volkszählungen noch nicht veröffentlicht. Auf Grund desssen ist die Idee gewachsen, diese aktuellen statistischen Daten räumlich zu visualisieren und dabei einen weiter gefassten Fokus auf das gesamte Baltikum zu werfen.

An dieser Stelle möchte ich daraufhinweisen, dass sich die Schreibweise in der Arbeit an den offiziellen Bezeichnungen der statistischen Ämter in Estland, Lettland und Litauen orientiert. Die Namen der Landkreise (Estland), Bezirke und Republik-Städte (Lettland) und Selbstverwaltungsgemeinden (Litauen) finden sich im Anhang dieser Arbeit.

In der Arbeit wurden bewusst männliche Pluralformen verwendet, diese schließen jedoch ausdrücklich auch die weiblichen Pluralformen ein. Dies ist in keinster Weise diskriminierend zu verstehen und dient alleinig dem besseren Textfluss beim Lesen, welcher ansonsten nicht mehr gegeben wäre. Der in der Arbeit mehrmalig verwendete Ausdruck „Census“ bezieht sich auf die Volkszählung des jeweils angegebenen Jahres.

Vielen Dank an dieser Stelle an den wissenschaftlichen Betreuer dieser Arbeit, Prof. Peter Cede, der stets ein offenes Ohr für mich hatte und gute Hilfestellungen geben konnte. Ein besonderes Dankeschön gebührt meiner Familie, die mich immer unterstützt hat, sowie Miriam und Thomas für das Lektorat der Arbeit.

Zusammenfassung

Die vorliegende Diplomarbeit beschäftigt sich mit den ethnischen Minderheiten in den baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen im Spiegel der Volkszählungen des Jahres 2011. Die baltischen Staaten haben eine teils gemeinsame Historie und teils wechselhafte Vergangenheit mit Russland als Sowjetrepubliken, welche die heutige ethnische Struktur massiv beeinflusst haben. Dabei ist der Umgang mit den ethnischen Minderheiten unterschiedlich: Funktioniert das Zusammenleben in Litauen zum überwiegenden Teil spannungsfrei, kommt es in Estland und Lettland immer wieder zu Interessenskonflikten.

Beginnend mit der Erklärung der Arbeitsgrundlagen und der Arbeitsmethodik sowie einer Abgrenzung des Untersuchungsgebietes werden am Beginn der Arbeit theoretische Überlegungen zu den Begriffen Ethnie, Nationalität und Minderheit angestellt. Anschließend werden die Typen der nationalen Minderheiten im Baltikum klassifiziert. Die historischen Grundlagen, und hier vor allem die „Russifizierung“ in der Zeit der Sowjetrepubliken, bilden bis heute die Grundlage für die aktuelle ethnische Verteilung in den baltischen Staaten. Rechtliche Grundlagen, und hier vor allem Fragen nach den Regelungen der Staatsbürgerschaft, aber auch die Verfassungen und die Minderheitengesetzgebungen werden in Kapitel Drei dieser Arbeit behandelt. Des Weiteren werden die für die Arbeit relevanten Verwaltungseinheiten und die Fragestellungen der Volkszählungen im Jahr 2011 beleuchtet.

Das vierte Kapitel dieser Arbeit beschäftigt sich mit den Konfessionen in den baltischen Staaten sowie der Bevölkerungsentwicklung in Estland, Lettland und Litauen. In den darauf folgenden Kapiteln wird die räumliche Verteilung der ethnischen Minderheiten sowie so genannte „Ausreißer“ aufgezeigt. Die in diesen Kapiteln gefertigten Karten bilden gleichzeitig den Hauptteil der vorliegenden Arbeit. Kapitel Acht bietet einen vergleichenden Blick auf die ethnischen Minderheiten im Baltikum.

Darauf folgend wird ein Blick auf die Minderheitenpolitik in den baltischen Staaten geworfen, wobei das Kapitel in die Punkte „Bildung und Sprache“, „Politische Mitbestimmung“ und „Medien der Minderheiten“ unterteilt ist. Die Arbeit schließen ein finales Resümee sowie das Verzeichnis der Arbeitsgrundlagen und der Anhang ab.

Abstract

This diploma-thesis deals with the situation of ethnic minorities in the Baltic States of Estonia, Latvia and Lithuania by the Census of the year 2011. The Baltic States have partly a common history with Russia as they were Soviet republics, which has influenced today's ethnic structure massively. However, the situation how to deal with ethnic minorities is different in the three countries: In Lithuania the relation among ethnic minorities is quite good whereas in Estonia and Latvia it is worse because of different interests.

At the beginning of the thesis the declaration of the working principles and working methods are defined followed by a theoretical chapter dealing with the terms ethnicity, nationality and minority. In addition, types of national minorities in the Baltic States are classified. The so called “Russification” of the Soviet republics is still the common historical basis for the current ethnic distribution in the Baltic States. Chapter three deals with the legal foundations, whereas questions about citizenship, constitution and the minority legislation are investigated in more detail. Furthermore, the relevant administrative units and the questions of the Census in2011 are presented.

Chapter four is about the religious confession and the population development in Estonia, Latvia and Lithuania. Thereon the spatial distribution of ethnic minorities and so-called "outliers" are being identified. These chapters are the main ones in this diploma-thesis. Chapter eight then gives a comparative view on the ethnic minorities in the Baltic States. The following chapter is about the policy on minorities and is divided into the subchapters “Education and Language”, “Political participation” and “Media of Minorities”. The diploma- thesis is concluded with a final summary, the list of working principles and the attachment.

1 Einleitung

1.1 Problemstellung und Zielsetzung

Die an dieser Stelle verfasste Magisterarbeit beschäftigt sich mit der ethnischen Struktur in den baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Ergebnisse der Volkszählungen aus dem Jahr 2011 gelegt. Am Anfang der Arbeit werden Begrifflichkeiten abgeklärt sowie historische Grundlagen behandelt, um in Folge dessen die räumliche Verteilung der ethnischen Minderheiten und den aktuellen Stand der Minderheitenpolitik in den einzelnen Staaten besser verstehen zu können. Die Forschungsfragen, die dieser Arbeit zugrunde liegen, lauten:

- Welche ethnischen Minderheiten siedeln in den baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen?
- Wo siedeln Angehörige der ethnischen Minderheiten in den einzelnen Staaten?
- Können Veränderungen durch die aktuellen Volkszählungsergebnisse 2011 rückgeschlossen werden?
- Wie hat sich das Verhältnis der Minoritäten im Vergleich zur Mehrheitsbevölkerung in den baltischen Staaten entwickelt und welche Probleme und Konflikte gibt es aktuell?
- In welcher Form organisieren sich die ethnischen Minderheiten? Welche Unterstützungen erfahren diese von staatlicher Ebene zur Bewahrung ihrer kulturellen Identität?
- Welche Möglichkeiten des Unterrichts in der Muttersprache gibt es in Estland, Lettland und Litauen?

In den Hauptkapiteln der Arbeit, dies sind insbesondere die Kapitel fünf bis acht, werden die in den baltischen Staaten siedelnden ethnischen Minderheiten näher beleuchtet und es wird auf ihre demographische Entwicklung eingegangen. Des Weiteren liegt der Fokus auf der räumlichen Verteilung der ethnischen Minderheiten. Ziel der Arbeit ist die Visualisierung der in den baltischen Staaten siedelnden Minderheiten in Form von selbst gefertigten Karten. Dabei soll auch ein Schwerpunkt auf so genannte „Ausreißer“ gelegt werden. Dafür wurden einzelne Lankreise, Bezirke, aber auch Selbstverwaltungsgemeinden herausgenommen und eingehender beleuchtet. In weiterer Folge werden Medien der ethnischen Minderheiten, die politische Partizipation sowie die Situation des Unterrichts in der Muttersprache näher beleuchtet. Am Ende der Arbeit steht ein vergleichendes Resümee, welches die aktuelle Situation umreißt.

1.2 Arbeitsgrundlagen und Arbeitsmethodik

Die grundlegende Vorgehensweise am Beginn der Arbeit bestand in einem deduktiven Ansatz. Zu diesem Zweck wurde möglichst alle für das Thema relevanten, und teilweise auch halb-relevanten Informationen, zusammengetragen. Dies geschah durch eine intensive Literaturrecherche in der Hauptbibliothek der Universität Graz, in der Institutsbibliothek am Institut für Geographie und Raumforschung sowie in diversen Fachbibliotheken der Universität. Außerdem wurde in der Nationalbibliothek sowie an der Universität Wien nach Literatur gesucht und diverse Fachwerke per Fernleihe bestellt. In einem weiteren Arbeitsschritt wurde eine Internetrecherche durchgeführt um tagesaktuelle Informationen zu erhalten. Die Fülle an zusammengetragener Literatur wurde schließlich gesichtet und anschließend die für das Thema relevanten Informationen herausgefiltert. Dabei wurde vor allem auf den aktuellen Stand der Forschung geachtet.

Ein Teil der Diplomarbeit beschäftigt sich mit statistischen Daten in tabellarischer Form, aus denen mit Hilfe des Programms Macromedia Freehand MXa visualisierende Karten produziert wurden. Die Arbeitsmethodik kann daher als deskriptiv und analytisch bezeichnet werden. Das statistische Material als Grundlage der Karten lieferten dabei die offiziellen Online-Datenportale der baltischen Staaten, für Estland Statistics Estonia, für Lettland Central Statistical Bureau of Latvia und für Litauen Statistics Lithuania. Die Aufbereitung der hergestellten Karten erfolgte dabei nach kartographischen Gesichtspunkten und dient der besseren räumlichen Visualisierung. Als einheitliche Basis wurden Daten der aktuellen Volkszählungen aus dem Jahr 2011 verwendet, welche online auf den Homepages der Statistischen Ämter abrufbar sind. Zur besseren Vergleichbarkeit der in den baltischen Staaten siedelnden ethnischen Minderheiten wurden jeweils eigene Karten für die einzelnen Minderheiten gefertigt. Zusätzlich wurden Diagramme erstellt, welche den Anteil der ethnischen Minderheiten in ausgewählten so genannten „Ausreißergemeinden“ visualisieren.

1.3 Lage des Untersuchungsgebietes

Der heute allgemein gebräuchliche Terminus Baltikum erscheint erstmals in der Endphase des Ersten Weltkriegs als Sammelbezeichnung fur das deutsche Okkupationsgebiet auf den Territorien der Ostseegouvernements des Russischen Reiches. Der Begriff ist von der so genannten Selbstbezeichnung „Balten“ abgeleitet, wie sich die Angehörigen der deutschen Minderheit im späten 19. Jahrhundert selbst bezeichnet haben. Heute bezeichnen sich die Bewohner der Staaten Estland, Lettland und Litauen häufig gemeinsam als „Balten“. (Garleff 2001, S.14)

Als so genannte "Baltische Staaten" (im Englischen Baltic states) werden die drei Staaten östlich des Baltischen Meeres bezeichnet, also Estland, Lettland und Litauen. In der Zwischenkriegszeit wurde auch Finnland den Baltischen Staaten zugerechnet. (Maude 2010, S.114)

Abb. 1: Übersichtskarte der baltischen Staaten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

BALTIC STATES

Main road Main railroad

Arbeitsgrundlage: United Nations 1995

Estland ist der nördlichste der baltischen Staaten und weißt eine Fläche von 45.228 km2 auf. Das Land ist damit im Vergleich zu Lettland und Litauen flächenmäßig das kleinste im Baltikum. Die Einwohnerzahl betrug zum Zeitpunkt der aktuellen Volkszählung im Jahr 2011 exakt 1.340.194 Personen, daraus ergibt sich eine Bevölkerungsdichte von 29,6 Einwohner/km2 (Statistics Estonia 2013). Die höchste Erhebung des Landes ist mit 318 m ü.M. der Suur Munamagi, der sich im Südosten Estlands befindet und gleichzeitig auch die höchste Erhebung des Baltikums ist. Estland weist im Norden und Westen einen Zugang zur Ostsee auf und grenzt im Osten an Russland und im Süden an Lettland. Insgesamt befinden sich vor der estnischen Küste neunzehn bewohnte Inseln, von denen Saaremaa die größte ist. Der Urbanisierungsgrad in Estland beträgt 69,5 %, daraus lässt sich schließen, dass 30,5 % der Einwohner auf dem Land siedeln. (Central Intelligence Agency 2013) Die fünf größten Städte Estlands sind folgende:

Tab. 1: Liste der größten Städte Estlands 2011

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Lettland liegt „im Herzen“ des Baltikums und weißt eine Fläche von 64.589 km2 auf. Das Land ist damit im Vergleich zu Estland deutlich größer und weist ungefähr dieselbe Fläche wie der südliche Nachbarstaat Litauen auf. Die Einwohnerzahl betrug zum Zeitpunkt der Volkszählung im Jahr 2011 exakt 2.023.825 Personen, daraus ergibt sich eine Bevölkerungsdichte von 32,1 Einwohner/km2 (Central Statistical Bureau of Latvia 2013). Die höchste Erhebung des Landes ist mit 312 m ü.M. der Gaizina Kains, welcher östlich von Riga gelegen ist. Lettland weist einen Zugang zur Ostsee sowie im Nordwesten zum Golf von Riga auf und grenzt an folgende Nachbarländer: Estland, Weißrussland, Russland sowie Litauen, wobei das Land zu Litauen mit 576 km die längste und mit 171 km zu Weißrussland die kürzeste Grenze aufweist. Der Urbanisierungsgrad in Lettland beträgt 68,0 %, das bedeutet, dass 32,0 % der Menschen auf dem Land siedeln. (Central Intelligence Agency 2013) Die fünf größten Städte Lettlands, nach ihrer Einwohnerzahl geordnet, sind:

Tab. 2: Liste der größten Städte Lettlands 2011

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Litauen ist der südlichste der drei baltischen Staaten. Mit einer Fläche von 65.300 km2 zählt es im europäischen Kontext zu den kleineren Staaten und ist damit in etwa gleich groß wie sein nördlicher Nachbar Lettland. Die Einwohnerzahl betrug zum Zeitpunkt der Volkszählung des Jahres 2011 gesamt 3.329.000 Personen. Daraus ergibt sich eine Bevölkerungsdichte von 49,7 Einwohner/km2 (Statistics Lithuania 2013). Rund 30 % der Fläche Litauens ist mit Wald bedeckt und die höchste Erhebung ist mit 294 m ü.M. der Aukstojas, der im Hügelland im Südosten des Landes liegt und zum Weißrussischen Höhenrücken gehört. Litauen besitzt an der Westküste einen Zugang zur Ostsee und grenzt an folgende Staaten: im Norden und Nordosten an Lettland, im Osten und Südosten an Weißrussland, im Südwesten an Polen sowie im Westen an die Oblast Kaliningrad, welche zur Russischen Föderation gehört. Die litauische Bevölkerung siedelt zu 33,0 % auf dem Land, daraus folgt, dass der Urbanisierungsgrad 67,0 % beträgt. (Central Intelligence Agency 2013) Die fünf größten Städte Litauens, nach ihrer Einwohnerzahl geordnet, sind:

Tab. 3: Liste der größten Städte Litauens 2011

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Im Folgenden nun eine Überblickstabelle mit ausgewählten Kennzahlen der in der Arbeit behandelten baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen:

Tab. 4: Ausgewählte Kennzahlen der baltischen Länder

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Aus Tab. 4 ist auf den ersten Blick ersichtlich, dass Litauen mit 49,7 Einwohner/km2 die höchste Bevölkerungsdichte der baltischen Staaten aufweist. Dem Gegenüber stehen die mit 29,6 Einwohner/km2 bzw. mit 32,1 Einwohner/km2 niedrigeren Werte für Estland und Lettland. Die Einwohnerzahl betreffend kann festgehalten werden, dass die summierte Einwohnerzahl von Estland und Lettland in etwa die Einwohnerzahl von Litauen ergeben. Des Weiteren ist der relative Anteil der ethnischen Minderheiten in den baltischen Staaten interessant: So ist der Anteil in Litauen mit 15,84 % relativ gering, wohingegen der Anteil in Estland mit 31,05 % und Lettland mit 39,47 % deutlich höher ist. Im Umkehrschluss ist der Anteil der Titularnation in Litauen mit 84,16 % relativ hoch, wohingegen er in Lettland und Estland mit 60,53 % bzw. 68,95 % bedeutend geringer ist.

2 Theoretische Überlegungen

Die gemeinsame Sowjet-Vergangenheit der baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen legt einen Vergleich in Bezug auf die Behandlung der Minderheiten nahe, dennoch darf man dabei bestimmte regionalhistorische und siedlungsgeographische Gegebenheiten nicht außer Acht lassen. So stellte sich die Ausgangslage in Litauen nach 1989 anders dar als in Lettland und in Estland. Durch die relativ homogene Zusammensetzung der Bevölkerung konnte man in Litauen einen anderen Weg gehen, der sich auch in der Regelung der Staatsbürgerschaftsfrage, der so genannten „Nulloption“ im Jahr 1992, widerspiegelt hat (Thiele 1999, S.63). Aufgrund der erfolgreichen Integration seiner ethnischen Minderheiten gilt Litauen heute als einer der Musterschüler Europas in den mittel- und osteuropäischen Staaten (Trümmer 2012, S.16). Die Ausgangslage in Estland und in Lettland, wo der Anteil der Titularnation deutlich geringer als in Litauen war und ist, war ungleich schwieriger. So ist zum Beispiel in Riga die Majoritätsbevölkerung mit aktuell rund 46 % die stärkste Ethnie in der Stadt, die russische Minderheit ist mit knapp 40 % laut den Daten der Volkszählung 2011 jedoch fast genauso zahlreich vertreten (Central Statistical Bureau of Latvia 2013). Bei der Suche nach Literatur stößt man auf umfangreiche Informationen über die Minderheitensituation in Estland und Lettland, über Litauen findet man signifikant weniger Literatur, was wohl daran liegt, dass es der am wenigsten untersuchte der baltischen Staaten ist (Trümmer 2012, S.16).

2.1 Ethnie/Ethnizität

Ethnizität bedeutet eine gefühlsmäßige Volkszugehörigkeit zu einer Gemeinschaft, weniger eine faktische Zugehörigkeit. Ethnische Gruppen entstehen dabei durch Definitionsprozesse, welche die Gruppen jedoch selbst vornehmen. Oft ist das, was eine Gruppe zu einer ethnischen Gruppe macht, mehr Fiktion als Realität. (Treibel 2008, S.186-187)

Elemente des Begriffs Ethnizität sind laut Heckmann folgende:

- Die Betonung der soziokulturellen Besonderheiten
- Gemeinsame historische und aktuelle Erfahrungen
- Die Vorstellung einer gemeinsamen Herkunft
- Eine kollektive Identität, die auf Selbst- und/oder Fremdzuschreibung beruht
- Ein auf ethnischen Grenzen beruhendes Zusammengehörigkeits- und Solidaritätsbewusstsein
- Der Glaube an eine gemeinsame Zukunft (Heckmann 1992, S.37)

Eine Definition des Begriffs der so genannten „Ethnie“ nimmt Perchinig vor, indem er festlegt, dass dies eine Gruppe bezeichnet „die sich selbst in rollentranszendierenden, klassen-, schicht- und geschlechtsunspezifischen sowie tendenziell das gesamte Alltagsleben umfassenden Charakteristik als gegenüber ihrer Umwelt anders wahrnimmt und auch von ihrer Umwelt als anders wahrgenommen wird.“ (Perchinig 1988, S.130) Der Gebrauch des

Begriffs „Ethnie“ im Alltag und in Medien wird generell kritisch hinterfragt und diskutiert (Alvir 2013).

2.2 Nationalität - nationale Minderheit

Nationalität und Nationalismus setzen sich aus gemeinsamen ideologischen Bausteinen wie Sprache, Volk, Religion und Geschichte zusammen. Eine Nation wird durch Teilhabe an einer gemeinsamen Gleichartigkeit begründet. (Heckmann 1992, S.51-52) Die Begriffe der Nationalität sowie des Nationalismus haben die letzten beiden Jahrhunderte der Menschheit geprägt. Der Nationenbegriff kann dabei als ethnisches Kollektiv bezeichnet werden, das ein ethnisches Bewusstsein einer Gemeinsamkeit zur Grundlage hat und politisch im Nationalstaat organisiert ist. (Heckmann 1992, S.57)

Eine spezielle Definition des Begriffs der Minderheit gibt es in Litauen nicht, jedoch wird er aufjeden Fall auf litauische Staatsbürger angewandt, welche entweder einem Volk angehören das in einem anderen Land die staatstragende Nation stellt, oder sich als eigene ethnische Gruppe verstehen (Schmidt 2005a, S.16). Der Entwurf eines neuen Minderheitengesetzes sieht erstmalig die Definition einer nationalen Minderheit in Litauen vor. Wortwörtlich heißt es dort: „National minority means a group of citizens of the Republic of Lithuania who have a culture, religion or language different from those of the national majority and who are united by the ambition to preserve their national identity. ” Eine Organisation einer nationalen Minderheit soll demnach wie folgt definiert werden: “National minority organisation means an organisation that unites persons belonging to a national minority, which operates pursuant to the Law on Associations of the Republic of Lithuania, the Law on Public Institutions of the Republic of Lithuania and the Law on Charity and Sponsorship of the Republic ofLithuania.” (Council of Europe 2011, S.13-14)

In Estland wird der Terminus einer nationalen Minderheit wie folgt verstanden: “The Republic of Estonia understands the term "national minorities”, which is not defined in the Framework Convention for the Protection of National Minorities, as follows: are considered as "national minority" those citizens ofEstonia who

- reside on the territory ofEstonia;
- maintain longstanding, firm and lasting ties with Estonia;
- are distinct from Estonians on the basis of their ethnic, cultural, religious or linguistic characteristics;
- are motivated by a concern to preserve together their cultural traditions, their religion or their language, which constitute the basis of their common identity.''’ (Council of Europe 1997)

Festzuhalten ist, dass der estnische Gesetzgeber bei der Festlegung des Minderheitenbegriffs grundsätzlich einer traditionellen Völkerrechtsauffassung gefolgt ist, wonach nur estnische Staatsangehörige, jedoch nicht Staatenlose oder Ausländer als Angehörige einer Minderheit betrachtet werden. Diese, und nur diese, fallen unter die Bestimmungen zum Minderheitenschutz. (Schmidt 2004, S.18)

In Lettland wird der Begriff einer nationalen Minderheit folgendermaßen definiert: “The Republic of Latvia [...] declares that the notion "national minorities” which has not been defined in the Framework Convention for the Protection of National Minorities, shall, in the meaning of the Framework Convention, apply to citizens ofLatvia who differ from Latvians in terms of their culture, religion or language, who have traditionally lived in Latvia for generations and consider themselves to belong to the State and society of Latvia, who wish to preserve and develop their culture, religion or language." (Council of Europe 2005)

Grundsätzlich werden in Lettland aber staatenlose Personen Staatsangehörigen rechtlich gleichgestellt. Leben Staatenlose dauerhaft und legal in Lettland, stehen ihnen die von der Rahmenkonvention eingeräumten Rechtspositionen zu: „Dies gilt insbesondere für die nach wie vor sehr große Gruppe der Bewohner Lettlands, die nach lettischem Staatsangehörigkeitsrecht weder automatisch die lettische noch bisher durch Einbürgerung die lettische oder eine andere Staatsangehörigkeit erworben haben.“ (Schmidt 2005b, S.15)

2.3 Minderheit

Der Minderheitenbegriff wird im alltäglichen Diskurs häufig verwendet, er steht so gut wie immer einer Mehrheitsbevölkerung gegenüber. Jedoch steht die Minderheit der Mehrheit nicht immer gleichberechtigt gegenüber, sie kann auch benachteiligt, diskriminiert oder unterdrückt werden. Ein Charakteristikum einer Minderheit ist des Weiteren ihr spezielles Verhältnis zum staatlichen System. (Schmiedmeier 2010, S.28)

Eine von Capotorti im Auftrag der Vereinten Nationen im Jahr 1977 entwickelte Definition einer Minderheit, die international anerkannt ist, weist folgende Merkmale auf:

- Eine ethnisch, religiös oder sprachlich von der Mehrheit unterschiedliche Bevölkerungsgruppe
- Zahlenmäßige Unterlegenheit
- Keine beherrschende Stellung
- Staatsangehörige des Wohnsitzstaates
- Will ihre Gruppenidentität bewahren

Niemand soll gegen seinen Willen in einer Minderheit festgehalten werden, deshalb wird auch niemand gezwungen sich zu einer Minderheitengruppe zu bekennen. (Capotorti 1979) Diese Definition wurde im Jahr 1985 von Deschênes auf Bestreben der Vereinten Nationen geringfügig geändert, so ist bei ihm nicht die Staatsangehörigkeit des Wohnsitzstaates, sondern die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates eines der vier Merkmale (Humanrights.ch 2013a).

2.4 Typen nationaler Minderheiten im Baltikum

Nationale Minderheiten können für Estland, Lettland und Litauen nach folgenden Typen unterschieden werden:1

- Die so genannten territorialen Minderheiten bezeichnen sich selbst als Minderheiten. Sie leben aufgrund ihrer Tradition bereits sehr lange auf ihrem Gebiet und werden als so genannte „Alteingesessene“ angesehen. Sie können in einem kleinen geschlossenen Siedlungsgebiet, aber auch verstreut über ein größeres Siedlungsgebiet leben. Als Beispiel kann man die Minderheit der Tataren im Baltikum anführen.
- Als postkoloniale Minderheiten kann man jene bezeichnen, die vormalig die dominierende Macht im Land waren und durch eine Veränderung hin zu einem neuen souveränen Staat und einer Nationalbewegung zu einer Minorität wurden. Die russische Minderheit und Angehörige der ehemaligen Sowjetunion können hier als Beispiel für die baltischen Länder angeführt werden.
- Die Kategorie der Diaspora bezeichnet Minderheiten, die außerhalb ihres Ursprunglandes Gruppen bilden, und sich dann zu dieser Gemeinschaft zugehörig fühlen. Als Beispiele im Baltikum können hier Juden und Roma angeführt werden.
- Nach der Annexion Estlands, Lettlands und Litauens durch die Sowjetunion kamen, bedingt durch die Industrialisierung der baltischen Staaten, Arbeitskräfte aus den Teilrepubliken der Sowjetunion ins Baltikum. Diese Kategorie wird als Arbeitsmigration bezeichnet. Als Beispiele hierfür können Russen, Weißrussen, aber auch Ukrainer genannt werden.
- In die Kategorie Flüchtling einordnen kann man Personen, welche ihr Land aufgrund von Terror, Diskriminierung oder Krieg verlassen mussten. Migranten dieser Kategorie können sowohl in der Zwischenkriegszeit als auch in jüngerer Vergangenheit gefunden werden. (Runblom und Roth 1993, S.9-11)

2.5 Minderheitenschutz als politisches Konzept

Das Rahmenübereinkommen des Europarates zeigt die Zielsetzung des politischen Konzeptes des Minderheitenschutzes auf. Artikel 1 besagt, dass Minderheitenschutz nicht nur Gegenstand auf nationaler Ebene ist, sondern auch Gegenstand internationaler Beziehungen: „Der Schutz nationaler Minderheiten und der Rechte und Freiheiten von Angehörigen dieser Minderheiten ist Bestandteil des internationalen Schutzes der Menschenrechte und stellt als solcher einen Bereich internationaler Zusammenarbeit dar.“ (Bundeskanzleramt Österreich 2011)

- Des Weiteren gibt es Minderheiten, die den Status einer Minderheit durch die sich verändernden Grenzverläufe in der Historie bekommen haben. Durch die Verschiebung wird oftmals aus einer Majorität eine Minorität, die sich verschiedenen Formen von Diskriminierungen ausgesetzt sieht.

Im Rahmen der neuen Grenzziehungen nach Beendigung des Ersten Weltkrieges durch die Pariser Vorortverträge kam es zu einer sich verkomplizierenden Minderheitensituation. Der Minderheitenschutz entwickelte sich in Folge dessen in Richtung internationale Beziehungen bzw. Völkerrecht. Die Siegermächte des Ersten Weltkrieges verschärften durch ihre Interessenspolitik die Nationalitätenkonflikte, und hier vor allem in Osteuropa, noch einmal weiter. Das Hauptziel des 1920 gegründeten Völkerbundes war die Stabilisierung und Sicherheit von internationalen Beziehungen, jedoch weniger der Schutz der einzelnen menschlichen Würde. Voraussetzung für den Beitritt zum Völkerbund war der gleichzeitige Beitritt zum Minderheitenschutzsystem des Völkerbundes, der zum Teil nur widerwillig erfolgte. Manche Staaten „lehnten es sogar ab, sich am Minderheitenschutzsystem zu beteiligen.“ (Opitz 2007, S.52-53)

Das Scheitern des Völkerbunds ging einher mit dem Scheitern eines ersten Versuchs eines internationalen Minderheitenschutzsystems. Die Nationalsozialisten instrumentalisierten den Minderheitenschutz, dadurch wurde er nicht mehr als ein den Frieden erhaltender Faktor gesehen, sondern im Gegenteil als ein den Krieg verursachender Faktor. Durch die Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges kam es in der Folge zu einer Veränderung der Perspektiven. Die Vereinten Nationen traten als Nachfolgeorganisationen des Völkerbunds in Erscheinung, die Übernahme der Schutzfunktion wurde von den Vereinten Nationen jedoch abgelehnt. Begründet wurde dies mit den Bevölkerungsverschiebungen durch den Zweiten Weltkrieg, dadurch seien die zu schützenden Minderheiten nicht mehr vorhanden. (Opitz 2007, S.53-54)

Nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges kam es 1948 mit der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte zu einem Meilenstein auf dem Gebiet des internationalen Menschenrechtsschutzes. Der Minderheitenschutz verlagerte sich hingegen zurück auf eine nationale Ebene. Die Minderheitensituation in Europa spaltete sich nach 1945 zwischen jener in Ost- und jener in Westeuropa auf. Die sich abermals verschärfende Situation durch den Kalten Krieg brachte zudem noch eine allgemeine Gefährdung der internationalen Sicherheit mit sich. (Opitz 2007, S.55-56)

Die Entwicklung eines modernen europäischen Minderheitenschutzes kann mit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, in der ein Perspektivenwechsel stattfand, datiert werden. Durch die Entwicklung einer auf Toleranz gestützten pluralistischen Kultur wurden Minderheiten seither als Bereicherung, und nicht mehr als Störfaktor, gesehen. Im Gegensatz zur Zwischenkriegszeit, in welcher der Minderheitenschutz dem Ausgleich territorialer Veränderungen diente, hatte man nun eine neue Entwicklungsstufe erreicht. Moderner Minderheitenschutz wird gemäß der Idee der universellen Menschenrechte als permanentes Schutzsystem gesehen.

Tab. 5: Entwicklung des Minderheitenschutzes

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.6 Historische Grundlagen des Baltikums

Die heutigen baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen blicken auf eine lange, bewegte und teilweise gemeinsame Historie zurück. Die Darstellung eines umfangreichen historischen Ablaufes des Baltikum ist in dieser Arbeit nicht vorgesehen und würde wohl den Rahmen sprengen. Deshalb wird an dieser Stelle auf Übersichtsdarstellungen der Geschichte der heutigen baltischen Staaten verwiesen. Mit der allgemeinen Historie des Baltikums beschäftigt sich zum Beispiel Tuchtenhagen 2005 in seinem kompakten Werk ,,Geschichte der Baltischen Länder“. Des Weiteren bietet Garleff 2001 unter dem Title „Die baltischen Länder“ einen umfangreichen Überblick über die Historie des Baltikums an, wobei hier auf die spezielle Situation der Minderheiten in den einzelnen Staaten eingegangen wird. Die für die heutige ethnische Struktur in den baltischen Staaten historischen Ursachen werden in den jeweiligen Kapiteln zu den einzelnen ethnischen Minderheiten extra behandelt.

Prägend für die aktuelle ethnische Struktur der baltischen Staaten ist sicherlich auf der einen Seite der Zweite Weltkrieg, in welchem die baltischen Staaten zwischen Hitler und Stalin zerrieben worden sind. Auf der anderen Seite prägend war sicherlich die so genannte „Russifizierung“ in den neu geschaffenen Sowjetrepubliken. Einhergehend mit der Industrialisierung der Sowjetrepubliken kamen viele Arbeiter und Techniker aus der Sowjetunion bzw. aus Nachbar-Republiken ins Baltikum. (Garleff 2001, S.172-177) Die Abbildungen 4, 8 und 11 zeigen deutlich, dass diese „Russifizierung“ bis Ende der 1980er- Jahre andauerte.

3 Rechtliche Grundlagen

“In Staaten mit ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten darf Angehörigen solcher Minderheiten nicht das Recht vorenthalten werden, gemeinsam mit anderen Angehörigen ihrer Gruppe ihr eigenes kulturelles Leben zu pflegen, ihre eigene Religion zu bekennen und auszuüben oder sich ihrer eigenen Sprache zu bedienen.“

(United Nations 1966 zitiert nach Humanrights.ch 2013b)

3.1 Verfassungen in den baltischen Staaten

Die Verfassung Litauens aus dem Jahr 1992 gewährt den Angehörigen ethnischer Minderheiten individuelle Rechte, jedoch keine kollektiven. Die Errichtung eines Ministeriums für nationale Minderheiten ist nur eine von zahlreichen Initiativen der litauischen Regierung zur besseren Integration der ethnischen Minderheiten. (Europäisches Parlament 1999, S.16) Die Verfassung der Republik Litauen geht in Artikel 37 auf die verfassungsmäßigen Rechte ein: „Citizens belonging to ethnic communities shall have the right to foster their language, culture, and customs. “ Des Weiteren besagt Artikel 45 der litauischen Verfassung: „Ethnic communities of citizens shall independently manage the affairs of their ethnic culture, education, charity, and mutual assistance. Ethnic communities shall be provided support by the State.“ (Lietuvos Respublikos Seimas 1992) Festzuhalten ist jedoch, dass in der litauischen Verfassung der Terminus “ethnic communities'’ gebraucht wird und der Begriff„minorúy“ nicht verwendet wird (Trümmer 2012, S.35).

Die Verfassung Estlands aus dem Jahr 1992, in der Fassung von 2003, sieht eine ganze Reihe an minderheitenrelevanten Bestimmungen vor. So ist in § 8 Absatz 1 der estnischen Verfassung geregelt, dass "jedes Kind, dessen einer Elternteil estnischer Staatsangehöriger ist [...] kraft Geburt das Recht auf die estnische Staatsangehörigkeit [hat]." § 9 Absatz 1 bestimmt, dass "die in der Verfassung aufgezählten Rechte, Freiheiten und Pflichten aller und des Einzelnen“ fur estnische Staatsbürger und fur Staatenlose bzw. sich in Estland aufhaltende

Bürger ausländischer Staaten gleich sind. Die staatliche Unterstützung estnischer Staatsbürger bzw. solcher, die diese Staatsbürgerschaft nicht besitzen, wird in § 28 Absatz 1 der Verfassung angeführt. In § 30 Absatz 1 wird festgelegt, dass öffentliche Ämter "ausnahmsweise auch Staatsangehörige ausländischer Staaten oder Staatenlose wahrnehmen" können. § 37 Absatz 1 hält fest, dass jeder das Recht auf Bildung hat. Des Weiteren präzisiert Absatz 4 den Paragraphen: "Jeder hat das Recht auf estnischsprachigen Unterricht. Die Unterrichtssprache in Bildungseinrichtungen der Minderheiten wählt die Lehreinrichtung." § 40 der estnischen Verfassung regelt die Religionsfreiheit und deren freie Ausübung in Estland. Die politische Tätigkeit wird in § 48 geregelt, wo festgehalten ist, dass Parteien nur estnische Staatsangehörige angehören dürfen. (Schmidt 2004, S.56-67)

Die für die ethnischen Minderheiten Estlands entscheidenden Passagen in der Verfassung finden sich in den Paragraphen 48 bis 52. § 48 regelt die politische Mitbestimmung und schließt dabei staatenlose Personen aus: ,,Parteien dürfen nur estnische Staatsangehörige angehörenU § 49 besagt folgendes: "Jeder hat das Recht, seine Volkszugehörigkeit zu bewahren." In § 50 geht es um die kulturelle Selbstverwaltung der Minderheiten: "Nationale Minderheiten haben das Recht, im Interesse ihrer Volkskultur [...]

Selbstverwaltungseinrichtungen zu gründen." § 51 Absatz 2 regelt, dass Auskünfte und Antworten staatlicher Behörden und örtlicher Selbstverwaltungen auch in der Minderheitensprache zu geben sind, wenn "wenigstens die Hälfte der ständigen Einwohner einer nationalen Minderheit angehört." § 52 Absatz 2 regelt den Gebrauch der Geschäftssprache in den örtlichen Selbstverwaltungen, wenn "Estnisch nicht die Sprache der Mehrheit der Einwohner ist." § 156 Absatz 2 regelt, dass jene Personen "bei den Wahlen zur Abgeordnetenversammlung der örtlichen Selbstverwaltung [...] stimmberechtigt [sind], die ständig aufdem Territorium dieser Selbstverwaltung wohnen." (Schmidt 2004, S.67-69)

Die Verfassung Lettlands aus dem Jahr 1922, in der Fassung aus dem Jahr 2004, beinhaltet folgende für die ethnischen Minderheiten relevanten Artikel:2

- Artikel 114 geht auf die Rechte in Lettland siedelnder ethnischer Minderheiten ein: "Personen, die ethnischen Minderheiten angehören, haben das Recht, ihre Sprache sowie ihre ethnische und kulturelle Identität zu entfalten." (Schmidt 2005b, S.44-45)
- In Artikel 102 der lettischen Verfassung ist folgendes geregelt: "Jedermann hat das Recht, sich in Vereinen, politischen Parteien und anderen gesellschaftlichen Organisationen zu vereinigen."
- Artikel 109 besagt, dass "jedermann das Recht auf soziale Sicherheit" hat.

3.2 Minderheitengesetzgebung

Die Gesetzgebungen sehen in den baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen eine Reihe von Gesetzen vor, welche die dort siedelnden Minderheiten betreffen. Im Folgenden werden nun die wichtigsten genannt:

In der Minderheitengesetzgebung Estlands gibt es folgende die Minderheiten des Landes betreffenden Gesetze (in Klammerjeweils das Jahr des Inkrafttretens):

- Gesetz über die Kulturautonomie der nationalen Minderheiten (1993/ idFv 2002)*
- Ordnung über die Führung und Verwendung der Nationalkataster der nationalen Minderheiten (1996 - Regierungsverordnung)
- Vorschriften für die Wahl des Kulturrats der nationalen Minderheiten (2003)
- Ausgangspunkte der staatlichen Integrationspolitik Estlands zur Integration der Nichtesten in die Gesellschaft Estlands (1998 - Beschluss der Staatsversammlung)
- Staatsangehörigkeitsgesetz (1995/ idFv 2003)*
- Ausländergesetz (1993/ idFv 2002)*
- Bildungsgesetz (1992/ idFv 2003)*
- Grundschul- und Gymnasiengesetz (1993/ idFv 2003)*
- Privatschulgesetz (1998/ idFv 2003)*
- Gesetz über Berufsschuleinrichtungen (1998/ idFv 2003)*
- Sprachgesetz (1995/ idFv 2002)*
- Gesetz über die Organisation der lokalen Selbstverwaltung (1993/ idFv 2002)*

* idFv = in der Fassung von

(Schmidt 2004, S.69-152)

Der Gesetzgeber in Lettland hat gesetzestechnisch etliche Rechtsverordnungen und Gesetze erlassen, welche die Minderheiten im Land betreffen. Im Folgenden eine Übersicht über die wichtigsten Minderheitengesetze und Rechtsverordnungen:

- Gesetz über nationale Minderheiten (1989/ idFv 1991)*
- Staatsbürgerschaftsgesetz (1989)
- Staatsbürgerschaftsgesetz (1991)
- Staatsbürgerschaftsgesetz (2002)
- Gesetz über die freie Entwicklung nationaler und ethnischer Gruppen Lettlands und deren Recht aufKulturautonomie (1991/ idFv 1994)3
- Staatsangehörigkeitsgesetz (1994/ idFv 1998)*
- Gesetz über den Status der Bürger der ehemaligen UdSSR, die weder die Staatsangehörigkeit Lettlands noch eines anderen Staates genießen (1995/ idFv 2000)*
- Gesetz über die Staatssprache (1999)
- Rechtsverordnung über die Bildung, Schreibweise und den Gebrauch von Ortsnamen, Namen von Institutionen, Nichtregierungsorganisationen, Gesellschaften (Unternehmen) und Bezeichnungen von Ereignissen (2000)
- Rechtsverordnung über die Schreibweise von Vor- und Nachnamen (2000)
- Rechtsverordnung über die lettischen Bürgerpässe (1995/ idFv 1997)*
- Bildungsgesetz (1998/ idFv 2004)*
- Gesetz über die allgemeine Bildung (1999)
- Gesetz über religiöse Organisationen (1995/ idFv 1998)*
- Radio- und Fernsehgesetz (1995/ idFv 2003)*
- Gesetz über die Lokalverwaltungen (1994/ idFv 2005)*
- Gesetz über das Staatliche Büro für Menschenrechte (1996)

* idFv = in der Fassung von

(Schmidt 2005b, S.46-95)

Von großer Bedeutung für die Minderheiten in Litauen ist das Gesetz über nationale Minderheiten sowie die drei Staatsbürgerschaftsgesetze der Jahre 1989, 1991 und 2002. Des Weiteren hat der Gesetzgeber in Litauen eine Reihe von Gesetzen erlassen, die für Angehörige ethnischer Minderheiten im Land von Bedeutung sind. Die wichtigsten Gesetze sind:

- Gesetz über die öffentliche Verwaltung (1999)
- Satzung des Seimas der Republik Litauen (1994/ idFv 2005)*
- Gesetz über die Versorgung der Öffentlichkeit mit Informationen (1996/ idFv 2004)*
- Gesetz über den staatlichen Rundfunk und das staatliche Fernsehen (1996/ idFv 2000)*
- Vereinsgesetz (1996)
- Gesetz über religiöse Gemeinschaften und Vereinigungen (1995)
- Gesetz über politische Parteien und Organisationen (1990/ idFv 1995)*
- Gesetz über die Ombudsmänner des Seimas (1998/ idFv 2004)*

* idFv = in der Fassung von

(Schmidt 2005a, S.48-86)

3.3 Regelungen in der Frage der Staatsbürgerschaft

Basierend auf den Resultaten des Census im Jahr 2000 in Estland steht die Problematik der großen Anzahl an so genannten „Staatenlosen“ im Raum. Aus den Statistiken lässt sich herauslesen, dass nur rund 40 % der Mitglieder ethnischer Minderheiten in Estland auch die estnische Staatsbürgerschaft besitzen. Russische Staatsbürger sind rund 19 % der Angehörigen ethnischer Minderheiten. Des Weiteren besitzen 38 % der Mitglieder ethnischer Minderheiten in Estland überhaupt keine Staatsbürgerschaft. (Tammaru et al. 2011, S.6) Die Anzahl jener Personen ohne Staatsbürgerschaft und die damit verbundenen Rechten hat seit 2000 abgenommen (Järve 2009, S.55-56). Die so genannten „Aliens“, wie diese staatenlosen Europäer auch genannt werden, sind eine Gruppe von rund 80.000 Personen, welche zum überwiegenden Teil Russisch als Muttersprache haben. Diese Personen haben nach dem Zerfall der Sowjetunion auch deren Staatsangehörigkeit verloren, gleichzeitig aber weder die russische noch die estnische Staatsbürgerschaft erhalten. (Hasewend 2013)

Das Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahr 1995 in Estland besagt, dass als Staatsangehörige nur Staatsangehörige der Vorkriegsrepublik und deren Abkömmlinge anerkannt werden. Alle anderen Personen müssen neben dem Aufenthalt von mindestens zwei Jahren im Land auch Sprachkenntnisse nachweisen können, um eine Einbürgerung beantragen zu können. (Schmidt 2004, S.19)

Tab. 6: Staatsbürgerschaft in Estland 2011

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Insgesamt besitzen laut den Ergebnissen der aktuellen Volkszählung 85,13 % der Einwohner Estlands auch die estnische Staatsbürgerschaft. Fast 90.000 Personen (Relativwert: 6,95 %) im Land sind russische Staatsangehörige. Der Wert der so genannten „Sonstigen“, diese Kategorie umfasst auch jene der staatenlose Personen, beträgt relativ 7,09 % der Gesamtbevölkerung und weist somit einen absoluten Wert von fast 92.000 Personen auf.

Tab. 7: Staatsbürgerschaft in Lettland 2011

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Insgesamt besitzen 83,47 % der dauerhaft in Lettland lebenden Personen auch die lettische Staatsbürgerschaft. Auffallend hoch ist der Anteil der staatenlosen Personen, der inkl. „sonstiger“ Staatsbürgerschaften 14,52 % ausmacht, das sind in absoluten Zahlen 300.000

Personen. Des Weiteren besitzen 1,65 % der Bevölkerung Lettlands die russische Staatsbürgerschaft.

Litauen ist das ethnisch homogenste der baltischen Staaten, das zeigt sich auch bei der Frage nach der Staatsbürgerschaft. So besitzen 99,19 % der in Litauen siedelnden Personen auch die litauische Staatsbürgerschaft. Staatenlose Personen machen im Gegensatz zu Lettland und Estland nur einen geringen Anteil an der Gesamtbevölkerung aus. Litauen hat dabei seinen Bewohnern die so genannte „Nulloption“ gewährt wodurch sich der hohe Anteil auch erklären lässt (Thiele 1999, S.63).

Tab. 8: Staatsbürgerschaft in Litauen 2013

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3.4 Verwaltungseinheiten in den einzelnen baltischen Staaten

Um die räumliche Visualisierung der ethnischen Minderheiten in den baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen bestmöglich visualisieren zu können, ist es notwendig, dass die jeweils optimale Verwaltungsebene in den einzelnen Staaten gewählt wird. Dabei sind einige Kriterien zu berücksichtigen:4

Tab. 9: Verwaltungsebenen in den baltischen Staaten 2013

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bei der Wahl der Verwaltungsebene als Grundlage für die Erstellung der Karten wurde darauf geachtet, dass die Vergleichbarkeit unter den Staaten gegeben ist. Für Estland bilden 15 Landkreise die Basis der räumlichen Visualisierungen, in Lettland 110 Bezirke und 9 Republik-Städte und in Litauen 60 Selbstverwaltungsgemeinden. Flächenmäßig sind die litauischen Selbstverwaltungsgemeinden mit einer Fläche von durchschnittlich 1.088 km2 am kleinsten, die lettischen Bezirke und Republik-Städte weisen eine durchschnittliche Fläche von 1.957 km2 auf und die estnischen Landkreise im Schnitt 3.015 km2. Die durchschnittliche Einwohnerzahl der estnischen Landkreise beträgt 86.297 Einwohner, jene der litauischen Selbstverwaltungsgemeinden 54.076 Einwohner und jene der lettischen Bezirke und Republik-Städte 17.398 Einwohner. Karten der Verwaltungsebenen der Staaten Estland, Lettland und Litauen finden sich im Anhang dieser Arbeit (Abb. 61 bis 63).

- Die Verwaltungsebene darf nicht zu großflächig sein um so genannte „Ausreißergemeinden“ identifizieren zu können.
- Die Verwaltungsebene muss eine gewisse Einwohnerzahl aufweisen um Verfälschungen und Verzerrungen ausschließen zu können.
- Aktuelle, für die kartographische Visualisierung notwendige statistische Daten des Census 2011 müssen für die gewählte Verwaltungsebene vorhanden sein.

3.5 Der Census 2011

In Estland wurden bei der aktuellen Volkszählung im Jahr 2011 folgende, für die vorliegende Arbeit relevanten, Fragen gestellt:5

- What isyour country ofcitizenship?
- What isyour ethnicity?
- What isyour mother tongue?
- Doyou speak some local languageform, dialect or subdialect?
- Doyou speak other languages beside mother tongue?” (Statistics Estonia 2011)

In Estland wird somit explizit nach der ethnischen Zugehörigkeit -„ethnicity“ gefragt. Die Fragestellungen des Interviewleitfadens für Estland finden sich im Anhang dieser Arbeit in den Abbildungen 57 bis 60.

Bei der Volkszählung 2011 in Lettland wurden folgende, für die Arbeit relevanten, Fragen gestellt:

- “ What isyour country of birth?
- What isyour country ofcitizenship?
- What kind ofcitizenship doyou have?
- What isyour ethnicity?
- What is the main languageyou use at home?”

(Central Statistical Bureau of Latvia 2011)

Auch in Lettland wird bei der Volkszählung nach der ethnischen Zugehörigkeit -„ethnicity“ gefragt. Die Fragestellungen der Interviewleitfäden für Lettland finden sich im Anhang dieser Arbeit in den Abbildungen 55 und 56.

In Litauen wurden bei der aktuellen Volkszählung im Jahr 2011 folgende, für die Arbeit relevanten, Fragen gestellt:

“What isyour citizenship?

What isyour ethnicity?

What is (are)your mother tongue(s)?

What other languages do you know, i.e. are able to speak and (or) write?

Which religious community wouldyou attachyourself to?” (Statistics Lithuania 2011)

In Litauen wird bei der Volkszählung ebenfalls nach der ethnischen Zugehörigkeit - „ethnicity“ gefragt. Die Fragestellungen der Interviewleitfäden für Litauen finden sich im Anhang dieser Arbeit in den Abbildungen 50 bis 54.

4 Die Bevölkerung der baltischen Staaten

4.1 Konfessionen im Baltikum

Vor der Christianisierung des Baltikums waren durchwegs heidnische Naturreligionen vorherrschend. Davon zeugt heutzutage noch das Mittsommernachtsfest, welches die zahlenmäßig größte Feier in den baltischen Staaten darstellt (Bain et al. 2010, S.21). Anzufügen ist, dass sich europaweit besonders in Litauen das Heidentum am längsten gehalten hat, erst Ende des 14. Jahrhunderts wurden hier katholische Taufen vorgenommen. Gegenwärtig spielt besonders in Estland und Lettland Religion keine große Rolle im Alltag, wohingegen der Anteil der Katholiken in Litauen signifikant höher ist. (Bain et al. 2010, S.34-35)

Tab. 10: Verteilung der Konfessionen in Estland 2011

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die größte Religionsgemeinschaft in Estland stellt mit nur 16,2 % relativem Anteil an der Gesamtbevölkerung jene der Orthodox-Gläubigen dar. Des Weiteren gibt es mit den Evangeliken, die 9,9 % ausmachen, eine weitere größere Gemeinschaft, wohingegen weitere Religionsgemeinschaften gemeinsam nur 3,1% ausmachen. Der mit Abstand größte Teil der estnischen Bevölkerung (Relativwert: 70,7 %) istjedochjener ohne Bekenntnis. Das bedeutet, dass nicht einmaljeder dritte Este einer religiösen Gemeinschaft angehört.

Sieht man sich die Statistiken aufgesplittet auf die Minderheiten in Estland an, so ergibt sich ein differenzierteres Bild: Betrachtet man nur die Titularnation der Esten so sieht man, dass sich nur rund 19 % einer religiösen Gemeinschaft zugehörig fühlen (Eesti Rahvusringhääling 2013). Die Religionsgemeinschaft der Orthodoxen hat bei den ethnischen Weißrussen mit 51%, den ethnischen Ukrainern mit 50 %, sowie den ethnischen Russen mit 47 % überdurchschnittlich hohe Anteile. Dem Katholizismus zugehörig sind 47 % der ethnischen Polen im Land. Die kleine Minderheit der Tataren ist zum überwiegenden Teil dem Islam zugehörig. (Statistics Estonia 2013 a)

Tab. 11: Verteilung der Konfessionen in Lettland 2006

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Verteilung der Konfessionen in Lettland zeigt ein klares Bild: Fast zwei Drittel der Gesamtbevölkerung ist „Ohne Bekenntnis“. Die größten Glaubensgemeinschaften im Land sind jene der Evangeliken mit 19,6 % und jene der Orthodoxen mit 15,3 % relativem Anteil. Die Kirche der Römisch-Katholischen Gemeinschaft macht in Litauen nur 1,0% Anteil an der Gesamtbevölkerung aus.

Die relative Verteilung der Glaubensrichtungen im Jahr 2011 sieht in Litauen wie folgt aus:

Tab. 12: Verteilung der Konfessionen in Litauen 2011

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der überwiegende Teil der litauischen Bevölkerung, nämlich 77,2 %, bekennt sich zur Römisch-Katholischen Kirche. Die zweitgrößte Gruppe mit 9,5 % relativem Anteil macht die Gruppe jener Personen „Ohne Bekenntnis“ aus, des Weiteren gibt es eine größere orthodoxe Gemeinschaft mit 4,1 %. Die Gruppe der sonstigen Glaubensrichtungen macht 0,5 % aus, jene der Evangeliken 0,8 %, undjene der Altgläubigen ebenfalls 0,8 %. Die Gemeinschaft der Altgläubigen geht auf eine Kirchenspaltung innerhalb der Russisch-Orthodoxen Kirche im 17. Jahrhundert zurück (Lithuanian Art Museum 2005).

Ein Beleg für den im Gegensatz zu seinen baltischen Nachbarstaaten ausgeprägten Katholizismus der Litauer ist Kryžiu kalnas, was sich mit „Berg der Kreuze“ ins Deutsche übersetzen lässt. Dieser „Berg“ befindet sich in der Nähe der Stadt Siauliai, welche im Norden Litauens gelegen ist. Der abgelegene Ort, der der Bezeichnung „Berg“ angesichts seines nur rund zehn Meter hohen Hügels wohl kaum gerecht wird, beherbergt hunderttausende von Kreuzen aller Größen, Farben und Ausführungen. Dieser besondere Platz, welcher in Litauen schon lange als heiliger Platz gilt, wurde zum Symbol des Widerstandes der tiefgläubigen Litauer gegen das Sowjetregime. Immer wieder wurden, besonders des Nächtens, trotz eines strengen Verbots und der Androhung von Strafen seitens der Sowjets, Kreuze errichtet. Das Sowjetregime ließ sie in regelmäßigen Abständen entfernen, doch dies forderte den Widerstand der Litauer nur noch mehr heraus, und sie stellten die Kreuze einfach wieder auf. Auf den Befehl von Nikita Chruschtschow wurden 1975 die Hügel sogar von Bulldozern planiert. So wurde der „Berg der Kreuze“ schließlich zu einem Symbol der nationalen Identität und der gesamten Unabhängigkeitsbewegung in Litauen. (Plath 2006)

Ein Besuch von Kryziu kalnas zählt heutzutage zum Standardprogramm einer jeden Baltikum-Reise und wird auch in Reiseführern umfassend beschrieben (Bain et al. 2010, S.370-371). Mittlerweile hat sich eine richtige Pilgerkultur zu den Hügeln in der Nähe von Siauliai entwickelt, Touristengruppen werden in Bussen herangekarrt. Zudem wurde ein modernes Besucherzentrum errichtet, in welchem man Souvenirs aller Art erstehen kann. (Trümmer 2012)

4.2 Bevölkerungsentwicklung in Litauen

Litauen weist zum Zeitpunkt des aktuellen Census aus dem Jahr 2011 einen Bevölkerungsstand von 3.329.000 Personen auf und hat somit gegenüber dem vorherigen Census, welcher im Jahr 2001 stattfand, einen Bevölkerungsrückgang von 155.000 Personen aufzuweisen. Die aktuelle statistische Fortschreibung weist per 1.1.2013 nur mehr eine Gesamtbevölkerung von rund 2,97 Mio. Personen aus. Der Anteil der ethnischen Minderheiten beträgt zum Zeitpunkt des Census 2011 insgesamt 768.000 Personen (inklusive Menschen, die bei der Volkszählung „keine Angabe“ gemacht haben), das entspricht einem relativen Anteil von 15,8 % an der Gesamtbevölkerung. Vergleicht man die Zahlen mit jenen der Volkszählung aus dem Jahr 2001, so sieht man, dass der relative Anteil der ethnischen Minderheiten an der Gesamtbevölkerung zwischen 2001 und 2011 von 16,6 % auf 15,8 % abgenommen hat. In absoluten Zahlen ausgedrückt bedeutet das einen Rückgang von 576.700 Personen im Jahr 2001 auf 482.100 Personen im Jahr 2011, die sich einer ethnischen Minderheit in Litauen zugehörig fühlen. Der negative Saldo der ethnischen Minderheiten beträgt somit 94.600 Personen und ist damit relativ gesehen größer als der allgemeine Trend des Bevölkerungsrückgangs in Litauen. (Statistics Lithuania 2013)

Vergleicht man die Bevölkerungsstruktur Litauens mit den anderen baltischen Staaten Lettland und Estland, so zeigt sich deutlich, dass die litauische Gesellschaft eine äußerst homogene ist (Trümmer 2012, S.43). Beträgt der Anteil der Majorität in Lettland 60,5 %, und in Estland 69,0 %, so kommt man in Litauen auf einen relativen Wert von 84,2 %, wie sich aus den statistischen Daten der Volkszählungen 2011 herauslesen lässt. In allen drei baltischen Staaten hat der relative Anteil der Titularnation an der Gesamtbevölkerung zugenommen: In Lettland betrug der Wert im Jahr 2000 57,7 %, in Estland 68,2 % und in Litauen im Jahr 2001 83,4 % (Lazauskaite 2010, S.34-39). Aus Abbildung 4 lässt sich herauslesen, dass in der Zeit zwischen dem Jahr 1959 und 1989 der Anteil der polnischen Minderheit kontinuierlich abgenommen undjener der ethnischen Russen zwischen den Jahren 1959 und 1989 kontinuierlich zugenommen hat. Lebten zu Zeiten der Sowjetunion bis zu 344.500 ethnische Russen in Litauen, hat sich die Anzahl dieser bis zum Jahr 2011 fast halbiert, und die Minderheit macht nur mehr rund 5,8% Anteil an der Gesamtbevölkerung aus. Damit ist die russische Minderheit in absoluten und relativen Zahlen hinter die polnische Minderheit zurückgefallen, die zwar auch weiterhin kontinuierlich abnimmt, jedoch ist eine geringere Abnahme als bei der russischen Minderheit zu beobachten. Die Minderheit der Weißrussen hat nach einer Zunahme bis zum Jahr 1989 auf 63.200 Personen wieder kontinuierlich abgenommen. Hier kann ein Zusammenhang zur russischen Minderheit und zur gemeinsamen Vergangenheit in der Sowjetunion hergestellt werden. Die Zahlen der anderen Minderheiten zeigen ein ähnliches Bild. Seit der Zählung 1989 nahm ihr Anteil kontinuierlich ab, jedoch ist hierbei zu berücksichtigen, dass wohl viele der Minderheiten Zugehörigen „Keine Angabe“ machen. (Statistics Lithuania 2013)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Arbeitsgrundlage: Statistics Lithuania 2013, eigene Bearbeitung und Darstellung

Die Bevölkerung Litauens hat, über einen längeren Zeitraum gesehen, einen negativen Wachstumstrend aufzuweisen. Sieht man sich die Datenreihen der Volkszählungen 1979, 1991, 2001, sowie die der aktuellen aus dem Jahr 2011 an, so ist ein klar negativer Trend ersichtlich. Die räumliche Verteilung der Bevölkerung Litauens lässt sich anhand einer kartographischen Darstellung auf Basis der sechzig Selbstverwaltungsgemeinden darstellen. (Trümmer 2012) Die Bevölkerungsdichte beträgt in Litauen 46,6 Einwohner/km2 und ist damit gegenüber dem Jahr 2001 (49,7 Einwohner/km2) abnehmend. Die Bevölkerungsdichte erreicht wenig überraschend in den größten Städten des Landes, nämlich Vilnius, Kaunas, Klaipeda, Siauliai und Panevezys Werte zwischen 1.000 und bis zu knapp mehr als 2.000 Einwohner/km2. Die Ballungszentren Litauens liegen an der Westküste (Klaipeda und Palanga) sowie in der Region Kaunas und Umgebung und der Hauptstadt Vilnius und Umgebung. In ländlich strukturierten, dünn besiedelten Gebieten ist die Bevölkerungsdichte geringer als 20 Einwohner/km2. Dies ist, wie in der Karte gut ersichtlich, tendenziell im Nordosten des Landes der Fall.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Arbeitsgrundlage: Statistics Lithuania 2013, eigene Bearbeitung und Darstellung

Möchte man sich die vorwiegenden Siedlungsgebiete der ethnischen Minderheiten in einem Land anschauen, so ist es zu allererst notwendig sich die räumliche Verteilung der dort siedelnden Majorität anzusehen. Aus Abbildung 6 ist hierbei auf den ersten Blick ersichtlich, dass der überwiegende Teil der Großgemeinden Litauens einen Bevölkerungsanteil von über 90 % der Majorität aufweist. Lediglich im Westen in der Stadt Klaipeda und in Gemeinden im Osten und im Südosten des Landes, sowie in der Hauptstadt Vilnius, haben ethnische Minderheiten einen höheren Anteil als 10 % an der Gesamtbevölkerung. Die

Nummerierungen in der Abbildung 6 symbolisieren so genannte „Ausreißer“ in Litauen, die noch gesondert in Kapitel 5.3 dieser Arbeit behandelt werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Arbeitsgrundlage: Statistics Lithuania 2013, eigene Bearbeitung und Darstellung

Hervorzuheben ist, dass in drei der sechzig Gemeinden Litauens die Titularnation nicht die Mehrheit stellt, nämlich in den Selbstverwaltungsgemeinden Salcininkai (10,8 %), Visaginas (18,6 %) und im Umland von Vilnius (32,5 %). In allen übrigen Gemeinden liegt der Anteil der ethnischen Litauer bei zumindest 52,8 %. Der Großteil der Selbstverwaltungsgemeinden Litauens weist relative Werte von über 95 % auf, was auf eine äußerst homogene Struktur in weiten Teilen des Landes schließen lässt. Landesweit gesehen ist der Anteil der Titularnation seit der Unabhängigkeit im Steigen inbegriffen, wobei der relative Anteil seit dem Jahr 1989 von 79,6 % auf mittlerweile 84,1 % gestiegen ist. Folglich ist seit 1989 der Anteil der ethnischen Minderheiten in Litauen zurückgegangen. (Statistics Lithuania 2013)

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Ende der Leseprobe aus 148 Seiten

Details

Titel
Die ethnische Struktur in den baltischen Staaten im Spiegel der Volkszählungsergebnisse 2011
Hochschule
Karl-Franzens-Universität Graz
Note
1,0
Autor
Jahr
2014
Seiten
148
Katalognummer
V282338
ISBN (eBook)
9783656766919
ISBN (Buch)
9783656766926
Dateigröße
15773 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
struktur, staaten, spiegel, volkszählungsergebnisse
Arbeit zitieren
Matthäus Trummer (Autor:in), 2014, Die ethnische Struktur in den baltischen Staaten im Spiegel der Volkszählungsergebnisse 2011, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/282338

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